2013-01-24 11:41:03.0
mybet begrüßt EuGH-Vorlage zum Online-Glücksspiel durch den Bundesgerichtshof


mybet Holding SE / Schlagwort(e): Rechtssache

24.01.2013 / 11:41

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mybet begrüßt EuGH-Vorlage zum Online-Glücksspiel durch den
Bundesgerichtshof

Kiel, 24.01.2013 - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute seine Bedenken
betont, dass Glücksspiele wie Casino oder Poker im Internet verboten werden
sollen. Die Richter des BGH stützen sich dabei auf die ständige
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der für die
EU-Mitgliedsstaaten kohärente und systematische Rahmenbedingungen für das
Angebot von Glücksspielen einfordert. Vor diesem Hintergrund hat der BGH
heute dem EuGH eine Reihe von Fragen zur Neuregelung des Glücksspielrechts
in Deutschland vorgelegt.

Ausschlaggebend ist nach Ansicht des BGH, dass es durch das parallel
bestehende liberalere Gesetz in Schleswig-Holstein und die auf dieser Basis
an private Anbieter erteilten Internet-Genehmigungen für Sportwetten,
Casino und Poker möglicherweise an der erforderlichen gesamtkohärenten
Regelung in Deutschland mangelt. Gerade dies ist aber nach den strengen
Anforderungen des EuGH Grundvoraussetzung für eine restriktive
Glücksspielpolitik, wie sie die anderen 15 Bundesländer in ihrem
Staatsvertrag verankert haben. Auch ein möglicher Beitritt
Schleswig-Holsteins zum Glücksspielstaatsvertrag der 15 Bundesländer, der
heute im Kieler Landtag beschlossen werden soll, könnte die erforderliche
Kohärenz möglicherweise nicht wieder herstellen. Um eine höchstrichterliche
Entscheidung herbeizuführen, setzte der BGH das Verfahren aus und legte
diese Fragen dem EuGH zur Klärung vor.

Mathias Dahms, Vorstandssprecher der in Kiel ansässigen mybet Holding SE,
kommentiert: 'Der BGH hat mit der Vorlage des Verfahrens beim EuGH
unterstrichen, was dem mündigen Verbraucher bereits klar ist:
Online-Casino- und Poker-Spiele müssen jetzt umfassend in Deutschland
reguliert werden. Ein Verbot - so wie es der Glücksspielstaatsvertrag der
15 Bundesländer vorsieht - ist nicht zu halten. Aus unserer Sicht ist eine
grundsätzliche Überarbeitung des Glücksspielstaatsvertrags erforderlich.
Die Ministerpräsidenten der Länder wären gut beraten, wenn sie sich nun von
ihrem restriktiven Regulierungsmodell verabschieden würden und sich an den
aktuell noch geltenden Regelungen in Schleswig-Holstein orientieren würden.
Schleswig-Holstein muss sehr, sehr ernsthaft darüber nachdenken, ob man
guten Gewissens diesem zweifelhaften Rechtskonstrukt
Glücksspielstaatsvertrag beitreten kann.'

Die Pressemitteilung zur BGH-Entscheidung finden Sie hier:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=b
gh&Art=pm&Datum=2013&Sort=3

Über mybet: Die 1998 gegründete mybet Holding SE (vormals: JAXX SE) ist
eine Finanzholding, die Beteiligungen an Unternehmen der europäischen
Glücksspielbranche hält. Aktuell ist die mybet Holding SE an Firmen in
Deutschland, Österreich, Spanien, Italien, Belgien, Gibraltar und auf Malta
beteiligt. Der Hauptsitz der mybet Holding SE befindet sich in Kiel. Der
Schwerpunkt der Unternehmensgruppe liegt auf den Produkten Sportwetten,
Casino und Poker, die im Internet unter www.mybet.com und www.mybet.de
sowie in Wettshops angeboten werden. Die Aktien der mybet Holding SE
notieren seit 1999 an der Deutschen Börse unter der ISIN DE000A0JRU67.

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