DGAP-Ad-hoc: mVISE AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Strategische Unternehmensentscheidung
mVISE AG beschließt Strategie mVISE GROWTH 2021/22 und Barkapitalerhöhung
2021-06-08 / 13:45 CET/CEST
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Vorstand und Aufsichtsrat haben in der heutigen Aufsichtsratssitzung die Strategie mVISE GROWTH 2021/22 beschlossen.
Ziel der Strategie ist die Beschleunigung des Wachstumes der mVISE AG durch Integration oder auch Verschmelzung mit
einer wertstiftenden Akquisition im 2. Halbjahr 2021. Damit soll die strategische Positionierung der Gesellschaft
ausgeweitet und ein deutliches Ergebniswachstum erreicht werden.
Der Vorstand der mVISE AG (Deutsche Börse Scale, WKN 620458, ISIN DE0006204589) hat am heutigen Tag mit Zustimmung des
Aufsichtsrats den Beschluss gefasst, unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2018 eine Kapitalerhöhung gegen
Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre durchzuführen. Das Grundkapital der Gesellschaft von
derzeit 8.952.918,00 EUR soll dabei um bis zu 895.291,00 EUR (entspricht 10% des Grundkapitals) durch Ausgabe von bis
zu 895.291 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien auf bis zu 9.848.209,00 EUR erhöht werden. Die neuen Aktien
werden ausschließlich ausgewählten qualifizierten Anlegern angeboten.
Das endgültige Platzierungsvolumen und der Platzierungspreis werden vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach
Abschluss des Platzierungsverfahrens festgelegt.
Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2021 gewinnanteilsberechtigt. Sie sollen prospektfrei zum Börsenhandel
zugelassen und in die bestehende Notierung an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden. Die Transaktion wird
durch die BankM AG begleitet und soll in den nächsten Tagen vollzogen werden.
Nach dem Beschluss der heutigen Aufsichtsratssitzung soll der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung zur
Vorbereitung für weiteres anorganisches Wachstum im Rahmen der Strategie mVISE GROWTH 2021/22 verwendet werden.
Aus diesem Grund wird die mVISE AG die Hauptversammlung 2021 im 2. Halbjahr 2021 durchführen. Die Einberufungsfrist für
eine Hauptversammlung kann weiterhin - in Abweichung von § 123 I AktG - auf 21 Tage verkürzt werden. Die ordentliche
Hauptversammlung kann in Abweichung von § 175 I 3 AktG - innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres
stattfinden. (§ 1 III, V COVMG).
Kontakt:
Manfred Götz
Telefon: +49 (211)78 17 80 - 0
E-Mail: presse@mvise.de
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WKN: 620458
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June 08, 2021 07:46 ET (11:46 GMT)