2019

GESCHÄFTSBERICHT

Portfolio -Proprietary Development Programme

P R O G R A M M   

I N D I K AT I O N

Tafasitamab (MOR208)*

Maligne B-Zell-Erkrankungen)

MOR202**

Multiples Myelom

Autoimmunerkrankungen

Otilimab (MOR103/GSK3196165)***

Rheumatoide Arthritis

MOR107 (LP2-3)****

Onkologie

F O R TG E S C H R I T T E N S T E E N T W I C K LU N G S S T U F E

P H A S E 3

P H A S E 2

P H A S E 1

P R O G R A M M   

I N D I K AT I O N

Präklinik und frühe Wirkstoffsuche

PQ912*****

Onkologie

MOR210**

Onkologie

  • Globaler Kollaborations- und Lizenzvertrag mit Incyte Corporation;Ko-Kommerzialisierung in den USA; außerhalb der USA hat Incyte exklusive Kommerzialisierungsrechte.
  • Regionaler Lizenzvertrag mitI-Mab zur Entwicklung in China, Hongkong, Macau, Taiwan und Südkorea.
  • Vollständig auslizenziert an GSK.
  • Eine Phase1-Studie bei gesunden Freiwilligen wurde abgeschlossen. MOR107 ist aktuell in präklinischer Untersuchung mit Fokus auf Onkologie.
  • Option zur Lizenzierung von Vivoryon; Phase2a-Studie in Alzheimer abgeschlossen; derzeit in präklinischer Untersuchung.

Klinische Pipeline -Partnered Discovery Programme

Wirkstoffkandidaten in klinischer Entwicklung; ein zugelassener Wirkstoff

P R O G R A M M  / PA R T N E R 

I N D I K AT I O N

Tremfya®(Guselkumab) / Janssen/J&J

Schuppenflechte

Gantenerumab / Roche

Alzheimer-Krankheit

Anetumab Ravtansine (BAY94-9343) / Bayer

Solide Tumoren

BHQ880 / Novartis

Multiples Myelom

Bimagrumab (BYM338) / Novartis

Stoffwechselerkrankungen

CNTO6785 / J&J/Shandong Fontacea*

Entzündliche Erkrankungen

Ianalumab (VAY736) / Novartis

Entzündliche Erkrankungen

MAA868 / Anthos Therapeutics

Vorhofflimmern

NOV-8 (CMK389) / Novartis

Lungensarkoidose

NOV-9 (LKA651) / Novartis

Diabetische Augenerkrankungen

Setrusumab (BPS804) / Mereo/Novartis

Glasknochenkrankheit

Tesidolumab (LFG316) / Novartis

Augenerkrankungen

© MorphoSys, März 2020

F O R TG E S C H R I T T E N S T E E N T W I C K LU N G S S T U F E

P H A S E 1 P H A S E 2 P H A S E 3

M A R K T

F O R TG E S C H R I T T E N S T E

E N T W I C K LU N G S S T U F E

1

2 3

AMR K T

I N D I K AT I O N

HPA S E

HPA S E HPA S E

P R O G R A M M  / PA R T N E R 

Utomilumab (PF-05082566) / Pfizer

Krebs

Xentuzumab (BI-836845) / BI

Solide Tumoren

BAY2287411 / Bayer

Krebs

Elgemtumab (LJM716) / Novartis

Krebs

NOV-7 (CLG561) / Novartis

Augenerkrankungen

NOV-10 (PCA062) / Novartis

Krebs

NOV-11 / Novartis

Bluterkrankungen

NOV-13 (HKT288) / Novartis

Krebs

NOV-14 (CSJ117) / Novartis

Asthma

CNTO3157 / J&J**

Entzündliche Erkrankungen

Vantictumab (OMP-18R5) / Mereo

Krebs

Pipelineprodukte werden derzeit klinisch untersucht, und es gibt keine Garantie dafür, dass ein Prüfpräparat von den Zulassungsbehörden genehmigt wird.

  • Regional verpartnert für China, Hongkong, Macau, Taiwan und Südkorea.
  • EhemalsPRV-300; Provention Bio hat die Lizenz im November 2019 terminiert und das Programm an Janssen zurückgegeben.

MorphoSys im Überblick

Zahlen, Daten, Fakten (31. Dezember 2019)

PROGRAMME IN DER

Wirkstoffsuche

62

PROGRAMME IN DER

Präklinik

25

426

12

Mitarbeiter

40

MOR Programme

Nationen

70über

aktive klinische Studien mit

MorphoSys-Antikörpern

PROGRAMME IN

Phase 1

108,4

PROGRAMME IN

Phase 2

10

PROGRAMME IN

Phase 3

€)

39,0

13

MIO .

(IN

5

-AUFWENDUNGEN

PRODUKT PIPEL INE - MORPHOSYS IM ÜBERBL ICK

F&E

2009 2019

Engineering Medicines the Tomorrow of

DAS UN T ERNEHMEN K O N Z E R N L A G E B E R I C H T K O N Z E R N A B S C H L U S S

Inhalt

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MAGA ZIN

10Große Schritte wagen

14Transatlantisches Bündnis

DAS UNTERNEHMEN

A N U NSER E A K T IONÄ R E

  1. Vorstand der MorphoSys AG
  2. Brief des Vorstandsvorsitzenden
  1. Bericht des Aufsichtsrats
  1. Aufsichtsrat der MorphoSys AG
  1. MorphoSys am Kapitalmarkt

N ACH H A LT IGE U N T ER N EH M ENSF Ü H RU NG

  1. Ethische Standards und Regulatorische Rahmenbedingungen
  2. Patienten
  1. Mitarbeiter
  2. Umweltschutz

KONZERNL AGEBERICHT

47Grundlagen des MorphoSys-Konzerns

  1. Gesamtwirtschaftliche und Branchenbezogene Rahmenbedingungen
  2. Bericht zurVermögens-, Finanz- und Ertragslage
  1. Ausblick und Prognose
  1. Risiken-und-Chancen-Bericht
  1. Nachtragsbericht
  2. Erklärung zur Unternehmensführung, Konzernerklärung zur Unternehmensführung undCorporate-Governance-­Bericht

KONZERNABSCHLUSS

  1. Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung(IFRS)
  2. Konzern-Gesamtergebnisrechnung(IFRS)
  3. Konzernbilanz (IFRS)

130Konzern-Eigenkapitalentwicklung (IFRS)

  1. Konzern-Kapitalflussrechnung(IFRS)
  1. Anhang
  1. Erklärung des Vorstands

SONSTIGES

195Bestätigungsvermerk des Unabhängigen­ Abschlussprüfers

200Glossar

  1. Verzeichnis der Grafiken und Tabellen
  2. Impressum

DAS UN T ERNEHMEN

ON Z E R N L A G E B E R I C H T

K O N Z E R N A B S C H L U S S

K

Das Ziel

fest im Blick - das Leben schwerkranker Patienten

zu verbessern.

Wir sind tief in der Wissenschaft verwurzelt. Innovative Technologien und intelligente Entwick- lungsstrategien sind für uns von zentraler Bedeutung.

DAS UN T ERNEHMEN

ON Z E R N L A G E B E R I C H T

K O N Z E R N A B S C H L U S S

K

In der Discovery nutzen wir unsere Expertise in den Bereichen Antikörper- Engineering, Antikörperbibliotheken und Wirkstoffentwicklung. Damit wollen wir MorphoSys' Pipeline mit einzigarti- gen Wirkstoffkandidaten füllen.

Unsere Mitarbeiter und ihre Werte sind unser stärkstes Kapital.

DAS UN T ERNEHMEN

ON Z E R N L A G E B E R I C H T

K O N Z E R N A B S C H L U S S

K

Unser Erfolg basiert auf unseren Mitarbeitern auf beiden Seiten des Atlantiks, die in enger Zusammen- arbeit unsere gemeinsamen Firmen- werte leben.

Wir werden weiterhin unermüdlich daran arbeiten, die Entwicklung unserer Wirkstoffkandidaten voran- zutreiben, um Patienten neue, dringend benötigte Therapiemög- lichkeiten bieten zu können.

Unsere Mission ist es herausragende und innovative biopharma- zeutische Medikamente zu entwickeln, um so das Leben schwer­ kranker Patienten zu verbessern.

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GROSSE

SCHRITTE

WAGEN

MorphoSys entwickelt sich weiter. Wir sprachen mit dem Vorstands­ vorsitzenden Dr. Jean-Paul Kress über die Chancen und Herausforderungen für das Unternehmen.

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Magazin

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N L A G E B E R I C H T

E R N A B S C H L U S S

Herr Kress, Sie sind jetzt seit einem halben Jahr bei MorphoSys. Welchen Eindruck haben Sie von dem Unternehmen gewonnen?

J.P.K.MorphoSys ist eines der erfolgreichen europäischen Biotechnologieunternehmen, das den kritischen Punkt bei dem Wandel zu einem voll integrierten biopharmazeutischen Unter- nehmen klar hinter sich gelassen hat. Das Unternehmen ist tief in der Wissenschaft ver- wurzelt und genießt einen hervorragenden Ruf für seine Technologieplattform zur Herstellung und Entwicklung von Antikörpern. MorphoSys hat eine überzeugende Erfolgsbilanz mit erfolg- reichen Partnerschaften und eine Unterneh- menskultur, die Veränderung als Chance be- greift. In jüngster Zeit hat MorphoSys zudem innovative Entwicklungskompetenzen erworben und Vertriebsstrukturen aufgebaut. In Kombi- nation mit dem sehr vielversprechenden Wirk- stoff Tafasitamab, der kurz vor dem Eintritt in den US-Markt steht (die FDA-Zulassung steht noch aus), stellt dies eine sehr spannende Herausforderung für mich als Vorstandsvor- sitzenden von MorphoSys dar.

Bevor Sie zu MorphoSys kamen, haben Sie in zahlreichen Ländern gelebt und gearbeitet. Was gefällt Ihnen an der Art und Weise, wie in Deutschland Geschäfte gemacht werden?

J.P.K.In den vergangenen Jahren habe ich meine Zeit zwischen Europa und den USAaufgeteilt und werde dies auch weiterhin tun. Die Unter- nehmenskultur von MorphoSys ist in erster Linie die eines globalen Biotech-Unternehmens - mit Sitz in Deutschland. Ich schätze Agilität gepaart mit Präzision, Innovation gepaart mit Belast- barkeit, Voraussicht gepaart mit Zuverlässigkeit. Deutschland und die angrenzenden europäischen Länder bieten einen großen Pool von qualifi- zierten Wissenschaftlern und Fachkräften mit umfangreichen Erfahrungen und herausragen- den Fähigkeiten. In unserer Belegschaft werden diese Talente mit qualifizierten Mitarbeitern aus der ganzen Welt ergänzt und so eine heraus- ragende Vielfalt geschaffen. So entsteht ein multikulturelles und inspirierendes Umfeld mitten im Herzen Bayerns - und jetzt auch in den USA.

MorphoSys hat nicht nur einen neuen Vor- standsvorsitzenden, auch das Unternehmen selbst ist im Wandel begriffen. Können Sie uns ein wenig über die Entwicklung berichten, die MorphoSys derzeit durchläuft?

J.P.K.MorphoSys macht dem Ursprung seines Namens alle Ehre. Metamorphose. Wir sind sehr erfolgreich dabei, uns von einem führenden Technologieanbieter zu einem voll integrierten biopharmazeutischen Unternehmen zu entwi- ckeln, das jede Stufe der Wertschöpfungskette beherrschen will. Um in der Vermarktung er- folgreich zu sein, haben wir die Organisation um zahlreiche Funktionen erweitert, darunter das Global Commercial Supply Chain Manage- ment, Medical Affairs, Market Access, Pricing, Marketing und Vertrieb. Wir bauen unsere zugrundeliegenden Strukturen und Leistungen aus, um diese neuen Einheiten zu unterstützen, alles mit dem Ziel, den Bedürfnissen der Patien- ten noch besser gerecht zu werden.

Erfolgt dieser Wandel schrittweise?

J.P.K.Wir unternehmen große und mutige Schritte. Wir haben eine fundierte und bewusste Entscheidung für unsere Vorgehensweise ge- troffen: entschlossen und schnell. Wir haben gerade den Zulassungsantrag für Tafasitamab, unserem am weitesten fortgeschrittenen Produkt- kandidaten, in Kombination mit Lenalidomid in R/R DLBCLin den USAeingereicht. Der Zulas- sungsantrag wurde von der FDAmit Gewährung einer vorrangigen Prüfung angenommen. Die Entscheidung über eine mögliche Zulassung soll gemäß dem sogenannten Prescription Drug User Fee Act (PDUFA) voraussichtlich am 30. August 2020 erfolgen. Zudem haben wir unsere US-Tochtergesellschaft in Boston gegründet und, in Vorbereitung auf den erwarteten Markt- eintritt von Tafasitamab, die notwendigen Struk- turen für die Vermarktung geschaffen - die Zulassung durch die FDAnatürlich immer vorausgesetzt. Wir haben zudem einen Partner ausgewählt, um das volle Potenzial von Tafasi- tamab noch schneller auszuschöpfen. Wir sehen in unserem am weitesten fortgeschrittenen Programm eine "Pipeline in a Product", das heißt, Tafasitamab könnte als Therapieoption in verschiedenen Indikationen der Hämato-On- kologie und möglicherweise sogar darüber hinaus zur Anwendung kommen.

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Warum setzen Sie nicht einfach das fort, was MorphoSys seit über zwei Jahrzehnten so erfolgreich macht? Was sind die Vorteile des neuen Geschäftsmodells?

J.P.K.Unser Geschäftsmodell als Technologie- anbieter hat uns dorthin gebracht, wo wir heute stehen. Wir haben viel gelernt in Bezug auf Indikationen und Antikörper-Entwicklung und dabei wurden unsere F&E-Ausgaben teilweise von unseren Partnern finanziert. Aber der Wert, den man erwirtschaften kann, ohne ein voll integriertes biopharmazeutisches Unternehmen zu sein, ist begrenzt. Wenn wir die gesamte Wertschöpfungskette von der Forschung über die klinische Entwicklung bis hin zur Ver- marktung abdecken, bieten sich uns wesentlich größere Möglichkeiten. Wir waren zwar mit dem früheren Geschäftsmodell sehr erfolgreich, aber wir können noch viel mehr erreichen. Und des- halb haben wir uns entschlossen, den nächsten Schritt zu tun.

An der Spitze dieser Transformation steht dabei, wie Sie erwähnten, Ihr am weitesten fortgeschrittener Produktkandidat Tafasitamab.

J.P.K.Tafasitamab ist ein Fc-wirkverstärkterAnti-CD19-Antikörper. CD19 ist ein Antigen, das auf der Oberfläche von B-Zellen sehr breit exprimiert wird. Eine weitere Besonderheit von Tafasitamab ist, dass man davon ausgeht, dass der Wirkstoff zwei wichtige Anti-Tumor-Signal- wege aktiviert: die antikörpervermittelte Zell- tötung und die antikörpervermittelte Phago- zytose.

Wer wird von diesem Medikament profitieren?

J.P.K.Wir hoffen, dass wir Patienten in einer Reihe von Blutkrebserkrankungen helfen kön- nen, bei denen ein hoher ungedeckter medizi- nischer Bedarf besteht. Die erste Gruppe mit einem besonders hohen medizinischen Bedarf sind Patienten, die an rezidiviertem oder re- fraktärem DLBCLleiden, der häufigsten und einer sehr aggressiven Form des Non-Hodgkin- Lymphoms. Für Patienten, die nicht auf die Erstlinien-Behandlung ansprachen oder einen Rückfall gezeigt haben, sind die Überlebens- aussichten sehr gering. Die Ergebnisse unserer L-MIND-Studie, einer Kombination aus Tafasi- tamab mit Lenalidomid, in dieser Indikation sind vielversprechend.

Große Schritte wagen

"Wir unternehmen große und mutige Schritte. Wir haben eine fundierte und bewusste Entschei- dung für unsere Vor- gehensweise getrof- fen: entschlossen und schnell."

D R . J E A N - PA U L K R E S S

hat einen Doktortitel der Faculté Necker-Enfants Malades in Paris sowie einen Abschluss und

einen­ Postgraduiertenabschluss in Pharma­ kologie und Immunologie der École Normale

Supérieure­ in Paris. Bevor er zu MorphoSys kam, war Dr. Kress als Vorstandsvorsitzender bei Syntimmune (jetzt Alexion) tätig, einem Biotechnologieunternehmen, das in der klini- schen Phase differenzierte Arzneimittel- kandidaten für Autoimmunerkrankungen ent- wickelt. Zuvor hatte er Führungspositionen bei Biogen, Sanofi-Genzyme,Sanofi-Pasteur MSD, Gilead, Abbvie und Eli Lilly inne.

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N L A G E B E R I C H T

E R N A B S C H L U S S

War die Suche nach einem Partner für Tafa- sitamab die größte Herausforderung für MorphoSys im Jahr 2019?

J.P.K.Das war in der Tat eines unserer Haupt- ziele. Und es erwies sich als eine große Chance. Eine meiner ersten Maßnahmen nach meinem Eintritt bei MorphoSys war es, die Partner- schaftsstrategie mit dem Managementteam neu und ohne vorgefasste Meinungen zu überdenken. Wir kamen zu dem Schluss, dass wir eine globale Partnerschaft mit einer gemeinsamen Vermarktung und Teilung der Gewinne (50/50) in den USAund eine Auslizenzierung der Rechte außerhalb der USAanstreben sollten. Am Ende konnten wir hervorragende Bedingungen - sowohl finanziell als auch nicht-finanziell - aus- handeln, wodurch wir zukünftig erheblichen Wert schaffen können.

Warum haben Sie sich für Incyte entschieden? Was macht Incyte als Partner so attraktiv?

J.P.K.Der gesamte Prozess und die Verhandlun- gen, die wir geführt haben, waren sehr kompe- titiv. Wir haben Incyte sowohl aus wirtschaft- lichen als auch aus kulturellen Gründen ausgewählt. Sie sind uns sehr ähnlich - absolutes Engagement und Fokus auf den Wirkstoff. Zwei Biotechnologieunternehmen, die ihre Kräfte bündeln. Incyte ist stark in der Ver- marktung und hat große Expertise in den Be- reichen Hämatologie und Onkologie. Das ge- samte Team war in den Verpartnerungsprozess involviert. Und dabei haben wir Incytes Ansatz, ihre Erreichbarkeit und den Ton in den Gesprä- chen sehr schätzen gelernt. Natürlich mussten auch die Bedingungen passen und wettbewerbs- fähig sein. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir gemeinsam das volle Potenzial von Tafasitamab erschließen können.

Bevor Sie zu MorphoSys kamen, haben Sie viel Erfahrung bei Pharma- und Biotechno- logie-Unternehmen gesammelt. Gibt es eine Sache, die Sie in jedem Unternehmen gelernt haben, die Ihnen besonders dabei helfen wird, den Wandel von MorphoSys erfolgreich zu gestalten?

J.P.K.Wenn ich zurückdenke, dann habe ich während meiner beruflichen Laufbahn drei Dinge gelernt, die zum Erfolg von MorphoSys beitragen werden. Die erste Erfahrung habe ich beim Management wegweisender Marktein- führungen von Specialty Care Produkten in den USAund auf internationaler Ebene gesam-

melt. Mehrere dieser Markteinführungen er- folgten im Rahmen von Partnerschaften, in ähnlicher Weise, wie wir es kürzlich mit Incyte geschlossen haben. Ich kenne also die Voraus- setzungen, um in Partnerschaften und Joint Ventures erfolgreich zu sein. Es ist eine gewisse Kunst, Probleme frühzeitig zu erahnen und dabei viel Zeit und Mühe zu investieren - ähn- lich wie in einer Ehe. Die zweite Erfahrung, die mir helfen wird, ist meine frühere Position als Vorstandsvorsitzender eines Venture Capital finanzierten Biotechnologieunternehmens in den USA, das von Alexion übernommen wurde. Dadurch habe ich wichtige Erfahrungen in der M&A-Unternehmensstrategie gesammelt, die für MorphoSys sicherlich hilfreich sein werden. Nicht zuletzt bin ich zuversichtlich, dass meine Erfahrungen in Vermarktung und Unterneh- mensführung sowie als Brückenfunktion zwi- schen den Kulturen auf beiden Seiten des Atlan- tiks unsere zukünftige Strategie bei MorphoSys ideal ergänzen werden. Die Kenntnis sowohl des US-Marktes als auch der europäischen An- forderungen wird uns helfen, ein globales bio- pharmazeutisches Unternehmen zu werden.

Wo sehen Sie MorphoSys in der Zukunft nach der Einführung von Tafasitamab?

J.P.K.Wir gehen bewusst einen mutigen Schritt nach dem anderen. Im Moment konzentrieren wir uns auf die Zulassung und erfolgreiche Markteinführung von Tafasitamab. Tafasitamab könnte eine "Pipeline in a Product" sein, also ein Produkt mit vielen verschiedenen Entwick- lungsmöglichkeiten. Wir wollen mit dem Produkt so viel Wert wie möglich schaffen: schnell, ge- meinsam mit unserem Partner Incyte und nicht nur in den USA, sondern weltweit.

Neben Tafasitamab haben wir weitere vielver- sprechende firmeneigene Produktkandidaten in unserer Pipeline, wie zum Beispiel MOR202 im Bereich Autoimmunerkrankungen und MOR107 in der Onkologie. Zudem verfügen wir über eine starke Liquiditätsposition. Wir hoffen, dass wir die klinische Entwicklung dieser Programme bis zu einer möglichen zukünftigen Markteinführung - unterstützt durch unsere US-Vertriebsaktivitäten - erfolgreich starten können.

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Wir werfen einen Blick darauf, wie sich MorphoSys US Inc. auf die mögliche Markteinführung von Tafasitamab vor­ bereitet. Tafasitamab ist der erste firmeneigene Medika- mentenkandidat von MorphoSys, der derzeit von der FDA für die Zulassung einer besonders schwierigen Form des diffusen großzelligen B-Zell-Lymphoms vorrangig geprüft wird. Im ­Januar 2020 unterzeichnete das Unternehmen eine Partnerschaft mit Incyte, die MorphoSys bei der Erreichung seines nächsten Ziels - der gemeinsamen Vermarktung von Tafasitamab in den USA - unterstützen wird.

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Seit Juli 2018 ist Boston der US - Standort von MorphoSys.

MorphoSys wartet derzeit auf die mögliche Zulassung seines Medikamentenkandidaten Tafasitamab für die Behandlung von Blutkrebs. Das Unternehmen und sein US-amerikanischer Partner Incyte haben eine Kooperations- und Lizenzvereinbarung für die globale Entwick- lung von Tafasitamab mit dem gemeinsamen Ziel unterzeichnet, Tafasitamab den Patienten zur Verfügung zu stellen.

Bereits im Juli 2018 hat das Managementteam von MorphoSys mit dem Aufbau einer Tochter- gesellschaft in den USAbegonnen um von den Vorteilen zu profitieren, schon während der laufenden Vorbereitungen auf die erwartete Markteinführung von Tafasitamab in den USApräsent zu sein. Im Laufe des Jahres 2019 machte das Unternehmen große Fortschritte beim Aufbau der erforderlichen Vertriebsstruk- turen und bei der Einstellung qualifizierter Mitarbeiter für den potenziellen Vertriebsstart von Tafasitamab. Mit dem neuen Vorstandsvor- sitzenden Dr. Jean-Paul Kress, der seine Zeit zwischen Boston und Planegg aufteilt, hat das Team die Grundlagen geschaffen, um ein erfolg- reiches, voll integriertes biopharmazeutisches Unternehmen zu werden.

Transatlantisches Bündnis

Boston war keine Überraschung

MorphoSys hat sich für Boston als den Sitz seiner US-Zentrale entschieden. Die Büros von MorphoSys US Inc. befinden sich in einem ziegelroten Hochhaus mit grün getönten Fens- tern und Blick über den Hafen der Stadt, in- mitten eines der wichtigsten Life-Science-Zen- tren der Welt. Die Entscheidung von MorphoSys für Boston, Massachusetts, als Standort für seine US-Präsenz kam nicht überraschend. Mit seinen nahegelegenen Weltklasse-Universitäten wie Harvard, MITund der Boston University, sowie einer Reihe weltbekannter Kranken- häuser, die einen reichen Pool an biotechno- logischen Innovationen und Talenten darstellen, gilt Boston als die Wiege der Biotechnologie- szene in den USAund ist somit der ideale Standort für die US-Aktivitäten von MorphoSys.

Aber die Auswahl des Standorts für die US-Prä- senz des Unternehmens war nur der Anfang. Die nächste Herausforderung bestand in der Einstellung von Mitarbeitern. Da MorphoSys davon überzeugt ist, dass die Mitarbeiter, ihre Werte und ihre Netzwerke seine wertvollsten Ressourcen sind, hatte die Gewinnung von qualifizierten Mitarbeitern höchste Priorität. MorphoSys stellte im Jahr 2019 fast 40 neue Vollzeit-Mitarbeiter in den USAein und plant weitere Neueinstellungen mit dem Ziel, die Zahl bis Mitte 2020 auf über 150 Mitarbeiter zu erhöhen.

Bereits im Juli 2018 hat das Managementteam von MorphoSys mit dem Auf- bau der Tochtergesellschaft in den USA begonnen um von den Vorteilen zu profi- tieren, schon während der laufenden Vorbereitungen auf die erwartete Marktein- führung von Tafasitamab in den USA präsent zu sein.

Das US-Team von MorphoSys setzt sich aus Experten aus vielen verschiedenen Fachrich- tungen zusammen und ist gut dafür aufgestellt, mit allen wichtigen Interessengruppen in den Dialog zu treten, einschließlich Patienten, Dienstleistern im Gesundheitssektor, Kosten- trägern, politischen Entscheidungsträgern und Patientenverbänden.

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0103Dr. Nuwan Kurukulasuriya,

Senior Vice President und Head of Medical Affairs.

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Einblick in das Boston - Büro.

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Um eine enge Zusammen- arbeit und optimale Kommu- nikation sicherzustellen, werden sich alle Teammit- glieder auf beiden Seiten des Atlantiks in der Zentrale in Planegg, Deutschland, und in der US-Niederlassung in Boston weiterhin gegen- seitig unterstützen und so den reibungslosen geplan­- ten Start von Tafasitamab gewährleisten.

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David Trexler, President von MorphoSys US Inc., mit dem US -Team.

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David Trexler, President von MorphoSys US Inc., und Dr. Nuwan Kurukulasuriya, Senior Vice President und Head of Medical Affairs, beide erfahrene Branchenexperten, stehen stellvertretend für die Experten, die Teil der MorphoSys Familie in den USAwurden. Sie äußern sich zu den Fortschritten und der Be- deutung der transatlantischen Zusammenarbeit, um Tafasitamab zu den Patienten zu bringen: "Das Team, das wir aufbauen, belegt den außer- gewöhnlichen Pool an hochkarätigen Experten im US-Biotech-Bereich. Es ist dieses dynami- sche und leistungsfähige Team, das den Geist von MorphoSys verkörpert und unsere Unter- nehmenswerte Innovation, Mut, Zusammen- arbeit und Dringlichkeit teilt", sagt David Trexler.

"MorphoSys ist ein ganz besonderes Unter- nehmen", fügt Dr. Nuwan Kurukulasuriya hinzu. "Sowohl in Planegg als auch in Boston bringt das Unternehmen Gleichgesinnte zusammen, die sich dem gemeinsamen Ziel verschrieben haben, das Leben von schwerkranken Patienten zu verbessern."

Potenzieller Paradigmenwechsel bei der Be- handlung von Lymphomen

Um sich in der hämato-onkologischen Community zu positionieren, will MorphoSys mehr erreichen, als die Ärzte über die klinischen Daten seiner Studien zu informieren. Ergänzend zu den Daten aus der L-MIND-Studie mit Tafa- sitamab in Kombination mit Lenalidomid hat das Unternehmen auch so genannte "real world" Daten von Patienten gesammelt, die mit Lena- lidomid als Monotherapie behandelt wurden. Darüber hinaus startete MorphoSys die klini- sche Entwicklung von Tafasitamab als Erst­ linientherapie bei DLBCL, wobei Tafasitamab mit R-CHOP, dem aktuellen Behandlungsstan- dard, kombiniert wird. Diese Daten werden der Fachwelt zusätzliche Hinweise liefern und unterstreichen das Engagement von MorphoSys für die weitere Forschung in diesem Bereich.

MorphoSys betrachtet Tafasitamab als eine "Pipeline in a Product": Es bestehen zahlreiche Einsatzmöglichkeiten sowohl bei Non-Hodgkin- Lymphomen als auch darüberhinaus. Diese Möglichkeiten umfassen nicht nur zusätzliche Behandlungslinien, sondern ergeben sich auch für mehrere andere Indikationen. MorphoSys ist ideal aufgestellt, um dieses zusätzliche Potenzial von Tafasitamab zu erschließen - sowohl durch sein führendes wissenschaftliches Know-how als auch durch die Zusammenfüh- rung von Ressourcen mit Incyte, einem Partner mit großer Expertise im Bereich der Hämato- Onkologie und ausgewiesenen Fähigkeiten im Vertriebsbereich. Nach der kürzlich erfolgten Unterzeichnung eines globalen Lizenzabkom- mens werden beide Unternehmen nun ihre Kräfte bündeln, um den vollen Wert von Tafa- sitamab zu erschließen.

Um eine enge Zusammenarbeit und optimale Kommunikation sicherzustellen, werden sich alle Teammitglieder auf beiden Seiten des Atlantiks - in der Zentrale in Planegg, Deutsch- land, und in der US-Niederlassung in Boston - weiterhin gegenseitig unterstützen und so den reibungslosen geplanten Start von Tafasitamab gewährleisten.

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Das Unternehmen

Inhalt s ver zeichnis

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Das Unternehmen

Inhalt s ver zeichnis

Das Unternehmen

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AN UNSERE AK TIONÄRE

  1. Vorstand der MorphoSys AG
  2. Brief des Vorstandsvorsitzenden
  1. Bericht des Aufsichtsrats
  1. Aufsichtsrat der MorphoSys AG
  1. MorphoSys am Kapitalmarkt

NACHHALTIGE UNTERNEHMENSFÜHRUNG

  1. Ethische Standards und Regulatorische Rahmenbedingungen
  2. Patienten
  1. Mitarbeiter
  2. Umweltschutz

DAS UN T ERNEHMEN

KONZERNL AGEBERICH T

KONZERNABSCHLUSS

Das Unternehmen - An unsere Aktionäre

Vorstand der MorphoSys AG

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Jens Holstein, Finanzvorstand

Dr. Jean-Paul Kress, Vorstandsvorsitzender

Dr. Malte Peters,Entwicklungsvorstand

Brief des Vorstandsvorsitzenden

An unsere Aktionäre - Das Unternehmen

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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitaktionäre,

das Jahr 2019 war für MorphoSys ein Jahr großer Fortschritte und Erfolge sowie ein Jahr des Wandels. Wir haben einen wichtigen Schritt auf unserem Weg der Entwick- lung von einem erstklassigen, forschungsorientierten Technologieanbieter hin zu einem voll integrierten biopharmazeutischen Unternehmen getan. Wir wollen die gesamte Wertschöpfungskette von Forschung und Entwicklung bis hin zur Vermark- tung von Medikamenten abzudecken. Insbesondere im vergangenen Jahr sind wir unserem Ziel, den Markteintritt unseres ersten eigenen Wirkstoffkandidaten Tafasi­ tamab 2020 in den USAzu erreichen, ein großes Stück näher gekommen. Im Falle einer Zulassung durch die US-amerikanischen Behörde für Lebens- und Arzneimittel­ (Food and Drug Administration, FDA) planen wir mit einer Markteinführung Mitte 2020, was ein entscheidendes Ereignis in unserer Unternehmensgeschichte wäre.

Mit der Einreichung des Zulassungsantrags (Biologics License Application, BLA) bei der FDAfür Tafasitamab, unserem am weitesten fortgeschrittenen Produktkandidaten und unserem wichtigsten Programm für die Behandlung des diffusen großzelligen B-Zell-Lymphoms (DLBCL), einer besonders aggressiven Form des Blutkrebses, haben wir zum Jahresende 2019 einen wichtigen Meilenstein erreicht. Der Zulassungsantrag basiert auf Daten zweier klinischer Studien, die beide 2019 positive Ergebnisse liefer- ten. Im Mai gaben wir bekannt, dass der primäre Endpunkt der Phase 2 L-MIND-­ Studie erreicht­ wurde, in der Tafasitamab in Kombination mit Lenalidomid bei Pa- tienten mit rezidiviertem/refraktärem DLBCL(R/R DLBCL) untersucht wird. Diese Ergebnisse bestätigen die bereits zuvor aus dieser Studie berichteten positiven Daten. Die detaillierten Ergebnisse wurden im Juni anlässlich der 15. International Conference on Malignant Lymphoma (ICML) vorgestellt und zeigten eine komplette An- sprechrate bei 43 % der Patienten sowie eine sehr vielversprechende mediane An- sprechdauer von 22 Monaten.

Im Herbst gaben wir bekannt, dass auch die Re-MIND-Studie ihren primären End- punkt, definiert als beste objektive Ansprechrate, erreicht hat. Die Daten dieser Studie belegen die klinische Überlegenheit der Tafasitamab-Lenalidomid-Kombination gegen- über einer Lenalidomid-Monotherapie auf Basis der Daten der L-MIND-Studie auf der Grundlage realer Patientendaten.

ON Z E R N L A G E B E R I C H T

K O N Z E R N A B S C H L U S S

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Wir sind zuversichtlich, dass die überzeugenden Ergebnisse der Re-MIND- und L-MIND-Studien eine äußerst solide Grundlage für unseren Zulassungsantrag ­darstellen. Das MorphoSys-Team hat alles daran gesetzt den Zulassungsantrag,

Das Unternehmen - An unsere Aktionäre

Brief des Vorstandsvorsitzenden

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der von der FDAmit Gewährung einer Prioritätsprüfung formal akzeptiert wurde, planmäßig einzureichen. Vorbehaltlich der Zulassung könnte die Tafasitamab-Lenali-domid-Kombination schwerkranken und stark vorbehandelten Patienten eine neue Behandlungsalternative bieten. Wir freuen uns darauf, dass Tafasitamab als unser erster Medikamentenkandidat 2020 die Marktzulassung erhalten und somit Patien-­ ten zur Behandlung zur Verfügung stehen könnte.

Um uns auf die erfolgreiche Markteinführung von Tafasitamab vorzubereiten, haben wir den Aufbau unserer US-Vertriebsorganisation 2019 beschleunigt. Der neue Stand- ort unserer US-Tochtergesellschaft in Boston wurde im November offiziell eröffnet.

Im Laufe des vergangenen Jahres konnten wir zahlreiche Schlüsselpositionen mit er- fahrenen Führungspersönlichkeiten besetzen, unter anderem die Leitungspositionen für die Bereiche Commercial Operations, Sales & Marketing, Medical Affairs sowie Market Access & Policy, und konnten so unser US-Team deutlich verstärken. Wir sind sehr zufrieden, dass es uns gelungen ist, auf allen Ebenen der Organisation hochkarätige Mitarbeiter zu gewinnen. Unser Medical-Affairs-Team und die Ver- triebsmitarbeiter verfolgen eine Multi-Stakeholder-Strategie und haben bereits erfolg- reich begonnen, wichtige Netzwerke mit medizinischen Fachkräften und Onkologen in ganz USAaufzubauen.

Auch unser Jahresauftakt 2020 verlief sehr positiv: Zur Ergänzung und Verstärkung unserer eigenen Aktivitäten haben wir im Januar eine globale Kollaborations- und Lizenzvereinbarung mit Incyte Corporation für die weitere Entwicklung und gemein- same Vermarktung von Tafasitamab abgeschlossen. Es gab viele interessierte poten- tielle Partner, aber am Ende haben wir uns für Incyte entschieden. Incyte ist mit seinem starken Engagement und seiner fundierten Expertise in den Bereichen Ver- marktung und Entwicklung für uns der ideale Partner, um das volle Potenzial dieses Wirkstoffkandidaten optimal auszuschöpfen. Die finanziellen Aspekte dieser Verein- barung sind für MorphoSys ausgezeichnet. Wir wollten aber darüber hinaus einen Partner gewinnen, der Tafasitamab als Kernstück seines eigenen Produktportfolios betrachtet. Incyte hat eine starke Position in der Hämato-Onkologie, sowohl in den USAals auch in Europa, und Tafasitamab wird für beide Partner eine zentrale Rolle einnehmen. In den USAwerden wir Tafasitamab gemeinsam vermarkten und Gewinne und Verluste teilen. MorphoSys wird die Vermarktungsstrategie bestimmen und alle Umsatzerlöse aus den Produktverkäufen verbuchen. Außerhalb der USAwird Incyte die Vermarktungsstrategie bestimmen und MorphoSys wird Tantiemen auf die Nettoumsätze erhalten.

Gemeinsam werden wir nun unsere Kräfte in den USA, dem für uns zunächst wich- tigsten Markt, bündeln, um Patienten und Ärzte zu vernetzen. Damit sind wir bes- tens positioniert, um eine erfolgreiche Markteinführung von Tafasitamab zu sichern.

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Incyte plant zudem, Mitte 2020 einen Zulassungsantrag in Europa einzureichen. Darüber hinaus bekundete Incyte bereits die Absicht, die Entwicklung in zusätz- lichen Regionen neben den USAund Europa zu verfolgen, beispielsweise in Japan und China.

Beide Partner sind fest davon überzeugt, dass Tafasitamab eine "Pipeline in a Pro- duct" ist, das heißt, als Therapieoption in verschiedenen Bereichen zur Anwendung kommen könnte. Daher wollen wir alles daransetzen, das volle Potenzial von Tafasi- tamab auch in weiteren Indikationen auszuschöpfen.

Mit B-MINDhaben wir noch eine weitere laufende Studie in R/R DLBCL, die Tafasi- tamab in Kombination mit Bendamustin untersucht. In Abstimmung mit den Zulas- sungsbehörden haben wir die Studie 2019 um einen koprimären Endpunkt erweitert, der auf einem Biomarker basiert, der als eine zu Studienbeginn niedrige Anzahl an natürlichen Killerzellen im peripheren Blut definiert ist. Der Biomarker identifiziert eine Patientengruppe mit einer besonders ungünstigen Prognose. Wir glauben, dass Tafasitamabs mögliche Fähigkeit, die natürlichen Killerzellen verstärkt zu rekrutieren, für diese Patienten von besonders großem Nutzen sein kann. Die Studie hat Ende 2019 eine nutzenbasierte Zwischenanalyse erfolgreich bestanden.

Im Jahr 2019 haben wir zudem eine Phase 1b-Studie mit dem Namen First-MINDbei Patienten mit neu diagnostiziertem DLBCLgestartet, um die Sicherheit und vorläufige Wirksamkeit von Tafasitamab als Erstlinientherapie in Kombination mit der derzei­ tigen Standardtherapie zu untersuchen. Diese Phase 1b-Studie ist als Basis für eine mögliche anschließende zulassungsrelevante Phase 3-Studie als Erstlinientherapie in DLBCLgedacht. In einer weiteren laufenden Phase 2-Studie mit dem Namen COSMOS, wird Tafasitamab in chronisch-lymphatischer Leukämie/kleinzelligem B-Zell-Lym- phom untersucht wird. Die Ergebnisse dieser Studie wurden Ende 2019 auf der ASH-Konferenz präsentiert.

Insgesamt ist Tafasitamab aufgrund der fortgeschrittenen Entwicklung und des gro- ßen Marktpotenzials sicherlich unser wichtigster firmeneigener Wirkstoffkandidat. Mit Incyte arbeiten wir gemeinsam daran, auf die Markteinführung vorbereitet zu sein und die Entwicklung zu erweitern. Dank unserer führenden Stellung in der Wirkstoff- suche und unserer Partnerschaften verfügen wir jedoch auch jenseits von Tafasita- mab über eine breite Pipeline an klinischen und präklinischen Entwicklungsprogram- men, von denen viele im Jahresverlauf 2019 wichtige Fortschritte erzielt haben.

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Dazu zählt unter anderem unser Anti-CD38-AntikörperMOR202. Wir haben eine Phase 1/2-Studie in membranöser Nephropathie begonnen, einer Autoimmunerkran- kung der Nieren, für die es derzeit keine zugelassene Behandlung gibt. Zudem ist

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MOR202 mit I-Mab für die Region Greater China verpartnert. I-Mab startete 2019 zwei zulassungsrelevante Studien mit MOR202 im multiplen Myelom, was Meilen- steinzahlungen an MorphoSys in Höhe von 8 Mio. US-$ auslöste.

Wir waren darüber hinaus sehr erfreut, dass GlaxoSmithKline (GSK) Mitte 2019 ein Phase 3-Entwicklungsprogramm in rheumatoider Arthritis (RA) mit Otilimab (MOR103) gestartet hat, einem Antikörper, der auf unserer firmeneigenen HuCAL®- Technologie basiert. RA ist eine chronische und die Patienten stark beeinträchti- gende Autoimmunerkrankung, für die dringend alternative Behandlungsansätze

benötigt­ werden. Wir freuen uns auf die weitere Entwicklung durch unseren

Partner­ GSK. Der Start des Entwicklungsprograms löste eine Meilensteinzahlung an MorphoSys in Höhe von 22 Mio. € aus.

Neben unseren firmeneigenen Programmen umfasst unsere Pipeline auch zahlrei- che Partnerprogramme. Ein gutes Beispiel ist Tremfya®, das erste zugelassene und vermarktete Produkt, das auf unserer firmeneigenen Technologie basiert. Die Ent­ wicklungs- und Vermarktungsrechte für Tremfya®liegen bei Janssen. Die weltweiten Umsätze mit Tremfya®übertrafen 2019, dem zweiten vollen Jahr auf dem Markt, die Grenze von 1 Mrd. US-$. Damit hat Tremfya®Blockbuster-Status erreicht. MorphoSys erhält Tantiemen und somit dauerhafte Umsatzbeteiligungen an den Produktver- käufen von Tremfya®. Wir freuen uns über Janssens stetige Weiterentwicklung und das Engagement, die Anwendungsmöglichkeiten des Medikaments in anderen ­Indikationen über die derzeitige Zulassung in Schuppenflechte hinaus zu erweitern. Janssen reichte 2019 einen ergänzenden Zulassungsantrag (sBLA) für Tremfya®zur Behandlung von psoriatischer Arthritis in den USAund auch für die Zulassung in Europa ein. Zudem laufen zahlreiche weitere klinische Studien in anderen Indikationen,­ und wir sind sehr gespannt auf die in den kommenden Jahren an­ stehenden Daten.

Ein weiteres Partner-Entwicklungsprogramm ist Bimagrumab, ein Antikörper, der von Novartis derzeit für die Behandlung von Typ-2-Diabetes entwickelt wird. Erste Daten für diesen Antikörper wurden 2019 aus einer Studie mit übergewichtigen und fettleibigen Patienten präsentiert.

Wir richten unsere Strategie zunehmend darauf aus, unsere firmeneigenen Programme in Eigenregie zu entwickeln. Dennoch erwarten wir auch Fortschritte in ­unseren Partnerprogrammen, wodurch sich möglicherweise zukünftig erhebliche Einnahmen ergeben, um damit unsere eigene Pipeline voranzutreiben.

Zurückblickend war 2019 nicht nur ein Jahr großer Erfolge, sondern auch ein Jahr des Wandels. Mit Wirkung zum 1. September wurde ich zum Vorstandsvorsitzenden

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von MorphoSys berufen. Ich möchte an dieser Stelle betonen, wie stolz ich auf die Ehre und Chance bin, dieses herausragende Team in dieser Zeit des historischen Wan- dels des Unternehmens zu führen. Wir werden gemeinsam völlig neue Wege beschrei- ten, um in die nächste Stufe der Umwandlung unseres Unternehmens einzutreten - und ich freue mich auf die vor uns liegenden Aufgaben und Herausforderungen.

In diesem Zusammenhang möchte ich Dr. Simon Moroney für seinen engagierten Einsatz als Vorstandsvorsitzender von MorphoSys in den vergangenen 27 Jahren danken. Seine Führungsstärke sowie sein visionäres und innovatives Denken haben die Grundlage für das erfolgreiche biopharmazeutische Unternehmen geschaffen, das MorphoSys heute ist.

Ebenfalls möchte ich mich an dieser Stelle bei unserem Forschungsvorstand, Dr. Markus Enzelberger, bedanken, der MorphoSys Ende Februar verlassen hat. Auch wenn sich unsere Amtszeiten nur kurz überschnitten haben, ist es mir ein ­besonderes Anliegen, seine herausragende Arbeit in den vergangenen 17 Jahren zu würdigen, mit der er entscheidenden Anteil am Erfolg des Unternehmens hatte. Wir alle bei MorphoSys schulden ihm dafür unseren Dank und unsere Anerkennung.

Im Namen des gesamten Vorstands möchte ich mich bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf beiden Seiten des Atlantiks für ihren fortwährenden Einsatz und ihre Leistung bedanken, ohne die der Erfolg des Unternehmens nicht denkbar wäre. In dieser wahrlich aufregenden und herausfordernden Zeit, in der wir unseren Wandel zu einem voll integrierten biopharmazeutischen Unternehmen abschließen, ist der Einsatz jedes Einzelnen entscheidend.

Ich möchte mich auch bei Ihnen, unseren Aktionären, für ihre Unterstützung und ihr Vertrauen in die Zukunft des Unternehmens bedanken.

Am Ende sind es die Patienten, die im Zentrum all dessen stehen, was wir tun, und wir setzen alles daran, innovative Medikamente zu entwickeln, um so das Leben schwerkranker Patienten zu verbessern. Wir freuen uns darauf, die nächsten Kapitel in unserer Unternehmensgeschichte in den kommenden Jahren mit Ihnen gemein- sam aufzuschlagen.

Ihr

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Dr. Jean-Paul Kress, M.D. Vorstandsvorsitzender

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Bericht des Aufsichtsrats

ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

Während des Geschäftsjahres 2019 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz und Satzung sowie seiner Geschäftsord- nung obliegenden Aufgaben umfassend wahrgenommen und dabei mit einer Abweichung auch die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (im Folgenden "Ko- dex") berücksichtigt. Wir haben den Vorstand bei der Leitung der Gesellschaft regelmäßig beraten und seine Geschäftsfüh- rung kontinuierlich überwacht und uns umfassend mit der operativen und strategischen Entwicklung des Konzerns aus- einandergesetzt. Der Vorstand ist seinen Informationspflich- ten nachgekommen und hat uns regelmäßig in schriftlicher und mündlicher Form mit rechtzeitigen und ausführlichen Informationen über alle Geschäftsvorgänge und -ereignisse von wesentlicher Bedeutung für die Gesellschaft unterrichtet. Diese Berichte hat der Vorstand in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachabteilungen erstellt. In unseren Ausschuss- und Plenarsitzungen hatten wir jeweils Gelegenheit, die Be- richte und Beschlussvorlagen des Vorstands ausführlich zu erörtern. Der Vorstand beantwortete unsere Fragen zu den strategischen Themen der Gesellschaft in der gebotenen Aus- führlichkeit und legte die relevanten Unterlagen rechtzeitig vor. Etwaige Abweichungen gegenüber der Unternehmenspla- nung wurden uns ausführlich erläutert. Wir waren in alle Ent- scheidungen, die für das Unternehmen von Bedeutung waren, frühzeitig und unmittelbar eingebunden.

Sofern nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für ein- zelne Maßnahmen die Zustimmung des Aufsichtsrats erfor- derlich war, wurde hierüber ein entsprechender Beschluss gefasst. Die Aufsichtsratsmitglieder bewilligten alle zustim- mungspflichtigen Maßnahmen des Vorstands auf der Grund- lage von Unterlagen, die der Vorstand vorab zur Verfügung stellte. Soweit erforderlich wurde der Aufsichtsrat dabei durch die jeweils zuständigen Ausschüsse unterstützt und disku- tierte die zur Entscheidung anstehenden Vorhaben mit dem Vorstand. Alle zustimmungspflichtigen Angelegenheiten wur- den dem Aufsichtsrat vom Vorstand rechtzeitig zur Prüfung vorgelegt.

Zwischen den Sitzungen des Aufsichtsratsplenums und der Ausschüsse stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem re- gelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand, insbesondere mit dem (inzwischen ehemaligen) Vorsitzenden, Herrn Dr. Simon Moroney, und seinem Nach-

folger und neuen Vorsitzenden, Herrn Dr. Jean-Paul Kress. Der Aufsichtsratsvorsitzende wurde zudem über die aktuelle Geschäftslage sowie über wesentliche Geschäftsvorfälle stets rechtzeitig unterrichtet. Auch die Ausschussvorsitzenden stan- den in regelmäßigem Kontakt mit den Vorstandsmitgliedern in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen und auf Anfrage mit einzelnen Vorstandsmitgliedern.

SITZUNGEN DES AUFSICHTSRATS IM GESCHÄFTSJAHR 2019 UND THEMENSCHWERPUNKTE

Im Geschäftsjahr 2019 fanden insgesamt zehn Aufsichtsrats- sitzungen statt, wobei vier Sitzungen im Rahmen einer Tele- fonkonferenz abgehalten wurden. Im Rahmen seiner Sitzun- gen hielt der Aufsichtsrat regelmäßig interne Treffen ohne die Teilnahme des Vorstands ab. Mit Ausnahme einer Sitzung nahmen sämtliche Aufsichtsratsmitglieder an allen Aufsichts- ratssitzungen teil. Eine detaillierte Übersicht über die Teil- nahme aller Aufsichtsratsmitglieder an den jeweiligen Auf- sichtsrats- und Ausschusssitzungen ist der "Erklärung zur Unternehmensführung" zu entnehmen, die auf der Website der Gesellschaft unter der Rubrik "Medien & Investoren > Corporate Governance > Erklärung zur Unternehmensfüh- rung" sowie im Geschäftsbericht auf den Seiten 99 bis 100 zu finden ist. Außerhalb von Sitzungen fasste der Aufsichtsrat in dringenden Fällen Beschlüsse im schriftlichen Verfahren.

Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2019 insbesondere mit folgenden Themen befasst und jeweils nach eingehender Prüfung und Diskussion hierüber Beschluss gefasst:

  • Evaluierung des Erreichens der Unternehmensziele für das Geschäftsjahr 2018 sowie Festlegung der Unternehmens- ziele für das Geschäftsjahr 2020;
  • Tagesordnung und Beschlussvorlagen der ordentlichen Hauptversammlung 2019; insbesondere Nominierung von Frau Krisja Vermeylen und Frau Sharon Curran als Auf- sichtsratskandidaten zur Wieder- bzw. Neuwahl in der Hauptversammlung 2019;
  • Bestätigung von Herrn Dr. Marc Cluzel als Aufsichtsrats- vorsitzender und von Herrn Dr. Frank Morich als stellver- tretender Aufsichtsratsvorsitzender sowie Etablierung und personelle Besetzung der Ausschüsse in der konstituieren- den Sitzung des Aufsichtsrats im Anschluss an die Haupt- versammlung 2019;
  • Bestellung des neuen Vorstandsvorsitzenden, Herrn Dr.Jean-Paul Kress, und Abschluss eines entsprechenden Vor- standsvertrags;

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  • Abschluss eines Auflösungsvertrags mit dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden, Herrn Dr. Simon Moroney, im An- schluss an seinen Rücktritt zum 31. August 2019;
  • Erneute Bestellung von Herrn Jens Holstein und Herrn Dr. Markus Enzelberger als Mitglieder des Vorstands und Ab- schluss entsprechender Vorstandsverträge;
  • Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019;
  • Bedingungen des langfristigen Anreizprogramms 2019 und des Aktienoptionsplans 2019 sowie Festlegung der Anzahl der an die jeweiligen Vorstandsmitglieder im Rahmen die- ser Programme zu gewährenden Performance Shares bzw. Aktienoptionen;
  • Abschluss eines Vertrags zur Lieferung von Tafasitamab für die kommerzielle Verwendung mit Boehringer Ingelheim Biopharmaceuticals GmbH;
  • Finanzierung der MorphoSys US Inc. sowie der weitere Auf- bau der Strukturen und Aktivitäten in denUSA, insbeson- dere Sicherstellung, dass die US-Einheit für die Marktein- führung des am weitesten fortgeschrittenen firmeneigenen Produktkandidaten, Tafasitamab, zur Jahresmitte 2020 nach BLA-Zulassung (Biologics License Application) durch die FDAvorbereitet ist;
  • Budget für das Geschäftsjahr 2020;
  • Überarbeitung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats und des Vorstands inkl. des Geschäftsverteilungsplans

Zudem fassten wir unter Einbeziehung eines externen Benchmarkings einen Beschluss im Aufsichtsratsplenum über die Vergütung der Vorstandsmitglieder für den Zeitraum vom

1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020, beurteilten die Erreichung der mit dem Vorstand vereinbarten Unternehmensziele für 2018 wie oben dargelegt und erörterten und legten die Unterneh- mensziele für 2020 fest. Die Angemessenheit der Vorstands- bezüge auch im Hinblick auf die Vergütungsvergleiche zu den verschiedenen Mitarbeiterebenen ließen wir uns von einem unabhängigen Vergütungsexperten bestätigen. Wir haben zu- dem die wichtigsten Leistungskennzahlen der langfristigen Leistungsanreizprogramme für den Vorstand, die Senior Management Group sowie weitere Mitarbeiter in Schlüssel- positionen diskutiert und beschlossen. Darüber hinaus haben wir den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 gebilligt und uns mit dem Corporate-Governance-Bericht sowie der Erklärung zur Unternehmensführung befasst.

Im Mittelpunkt unserer regelmäßigen Besprechungen in den Plenarsitzungen des Aufsichtsrats standen MorphoSys' lang- fristige Entwicklungsstrategie, die Umsatz- und Ergebnisent- wicklung sowie die Finanzberichte von MorphoSys, die Fort- schritte in den zwei Geschäftsbereichen Partnered Discovery und Proprietary Development, die Ergebnisse und der Fort- schritt der klinischen Programme zur Entwicklung firmen- eigener Medikamente, die Interaktionen mit den zuständigen Zulassungsbehörden sowie die Entwicklung neuer Techno- logien. Weitere Schwerpunkte der Besprechungen waren die Vermarktungsstrategie für Tafasitamab, der Status der für eine erfolgreiche Markteinführung von Tafasitamab in den USAnotwendigen Maßnahmen sowie der Wandel des Unter- nehmens in ein vollintegriertes biopharmazeutisches Unter- nehmen. Darüber hinaus haben wir uns mit dem finanziellen Ausblick für die Geschäftsjahre 2021/2022 und dem damit verbundenen möglichen künftigen Finanzierungsbedarf von MorphoSys beschäftigt. Zudem haben wir mittels eines Frage- bogens, der eine gemeinsame Selbstbewertung des Aufsichts- rats, seiner Ausschüsse und des Vorstands beinhaltete, eine Effizienzprüfung im Hinblick auf die Arbeit des Aufsichts- rats durchgeführt. Ferner haben wir uns regelmäßig über folgende Themen informiert: die Vermögensanlagepolitik des Unternehmens, das Risikomanagement, die Prüfungsergeb- nisse der internen Revision und die internen Kontrollsysteme einschließlich des Compliance Management Systems sowie über den Status der Einführung eines Systems zur Internen Kontrolle der Finanzberichterstattung, um die Einhaltung des Sarbanes Oxley-Acts (SOX) bis zum Jahresende 2019 ­sicherzustellen. Auch haben wir an einer Schulung zu dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUGII), dem neuen Deutschen Corporate Governance Ko- dex und den sich daraus ergebenden Auswirkungen für den Aufsichtsrat teilgenommen. Die Schulung wurde von der Gesellschaft angeboten und von einem externen Anwalt durchgeführt. Darüber hinaus haben wir den intensiven Auswahlprozess für einen geeigneten Partner für unseren firmeneigenen Wirkstoffkandidaten Tafasitamab überwacht und bei den Verhandlungen mit zahlreichen potenziellen Partnern beraten. Im Januar 2020 haben wir in diesem Zu- sammenhang die globale Kooperations- und Lizenzvereinba- rung mit Incyte Corporation ("Incyte") abschließend geprüft und gebilligt, nach der Incyte Tafasitamab in den USAge- meinsam mit MorphoSys vermarkten wird und exklusive

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Vermarktungsrechte für Tafasitamab außerhalb der USAer- halten wird (die "Incyte-Vereinbarung"). Gemäß der Incyte-­ Vereinbarung beschlossen wir auch eine Erhöhung des Grund­ kapitals von MorphoSys durch die Ausgabe von 907.441 neuen Stückaktien aus dem Genehmigten Kapital 2017-I unter Aus- schluss des Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre, um den Kauf von 3.629.764 American Depositary Shares durch Incyte umzusetzen.

INTERESSENKONFLIKTE IM AUFSICHTSRAT

Im Geschäftsjahr 2019 ist im Aufsichtsrat kein Interessen- konflikt aufgetreten.

TÄTIGKEIT UND SITZUNGEN DER AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS

Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Auf- sichtsrat insgesamt drei dauerhafte Ausschüsse eingerichtet, welche die in ihren jeweiligen Kompetenzbereich fallenden Themen für das Aufsichtsratsplenum vorbereiten: den Prü- fungsausschuss, den Vergütungs- und Ernennungsausschuss sowie den Wissenschafts- und Technologieausschuss. Die Aus- schussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat in jeder Auf- sichtsratssitzung über die Arbeit der Ausschüsse. Zudem werden die Protokolle der Ausschusssitzungen allen Aufsichts- ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Die personelle Beset- zung dieser Ausschüsse ist der "Erklärung zur Unternehmens- führung" zu entnehmen, die auf der Website der Gesellschaft unter der Rubrik "Medien & Investoren > Corporate Governance > Erklärung zur Unternehmensführung" sowie im Ge- schäftsbericht auf den Seiten 96 bis 101 zu finden ist.

Der Prüfungsausschuss hat im Geschäftsjahr 2019 fünfmal getagt, wobei davon eine Sitzung im Wege der Telefonkonfe- renz abgehalten wurde. Sämtliche Ausschussmitglieder nah- men an allen Sitzungen des Prüfungsausschusses teil. Der Ausschuss hat sich vor allem mit Rechnungslegungsthemen sowie mit den Quartalsberichten und dem Jahres- und Kon- zernabschluss auseinandergesetzt, diese mit dem Vorstand erörtert und dem Aufsichtsrat vorgeschlagen, den Jahresab- schluss zu billigen. Der Abschlussprüfer nahm dabei an allen Sitzungen des Prüfungsausschusses teil und informierte des- sen Mitglieder über die Ergebnisse seiner Prüfungen. Der Prüfungsausschuss unterbreitete dem Aufsichtsrat eine Emp- fehlung für dessen Wahlvorschlag an die Hauptversammlung zur Wahl des unabhängigen Abschlussprüfers für das Ge- schäftsjahr 2019. Darüber hinaus hat sich der Prüfungsaus- schuss mit der jährlichen Aktualisierung der Liste mit zulässi- gen und vorab genehmigten Nichtprüfungsdienstleistungen des Abschlussprüfers auseinandergesetzt. Der Ausschuss be- fasste sich ferner mit dem Risikomanagementsystem, dem

Compliance Management System sowie den Ergebnissen der im Geschäftsjahr 2019 durchgeführten internen Revision so- wie mit spezifischen Ausweisfragen nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), die für das Unterneh- men relevant sind bzw. werden. Darüber hinaus beriet der Ausschuss regelmäßig über die Vermögensanlagepolitik der Gesellschaft und befasste sich mit den Investitionsempfeh- lungen des Vorstands. Der Ausschuss diskutierte ebenfalls eingehend das Budget 2020 sowie den finanziellen Ausblick für die Geschäftsjahre 2021/2022. Der Ausschuss überwachte zudem den Status der Einführung eines Systems zur Inter- nen Kontrolle der Finanzberichterstattung (Internal Control over Financial Reporting, ICoFR) um die Einhaltung des Sarbanes Oxley-Acts (SOX) bis zum Jahresende 2019 sicher- zustellen und diskutierte die vorgeschlagenen Werthaltig- keitstests zur Vorbereitung der Jahresabschlussprüfung. Schließlich beschäftigte sich der Ausschuss mit der Stichpro- benprüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der Gesell- schaft zum 31. Dezember 2018 durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR). Die Prüfung wurde im No- vember 2019 durchgeführt und führte zu keinen Feststellun- gen oder Beanstandung seitens der DPR.

Aus Effizienzgründen gibt es einen gemeinsamen Vergü- tungs- und Ernennungsausschuss, der über Fragen der Ver- gütung und Ernennung berät. Der Ausschuss tagte im Ge- schäftsjahr 2019 siebenmal, wobei davon sechs Sitzungen im Rahmen einer Telefonkonferenz abgehalten wurden. Sämtliche Ausschussmitglieder nahmen an allen Ausschusssitzungen teil. Der Ausschuss befasste sich in seiner Funktion als Ver- gütungsausschuss insbesondere mit dem Vergütungssystem für den Vorstand und der Höhe der Vorstandsbezüge. In die- sem Zusammenhang beauftragte der Ausschuss auch einen unabhängigen Vergütungsexperten mit der Erstellung eines Vorstandsvergütungsgutachtens, um die Angemessenheit der Vorstandsbezüge zu überprüfen, und erarbeitete auf dieser Grundlage einen Vorschlag für die Vorstandsbezüge, der dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vorgelegt wurde. Der Ausschuss beschäftigte sich auch mit dem Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung der Senior Management Group und der Belegschaft insgesamt und ließ dies durch den beauftragten Vergütungsexperten prüfen, der die Angemes- senheit dieser "vertikalen" Vergütungsverhältnisse bestätigte. Der Ausschuss befasste sich zudem mit den Unternehmens- zielen als Grundlage der kurzfristigen variablen Vergütung des Vorstands und machte dem Aufsichtsrat entsprechende Empfehlungen zur Beschlussfassung. Der Ausschuss erörterte die wichtigsten Leistungskennzahlen der langfristigen Leis- tungsanreizprogramme für den Vorstand, die Senior Management Group sowie weitere Mitarbeiter in Schlüsselpositionen.

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In seiner Funktion als Ernennungsausschuss empfahl der Ausschuss die Ernennung von Herrn Dr. Jean-Paul Kress zum neuen Vorstandsvorsitzenden sowie die erneute Ernennung von Herrn Jens Holstein als Finanzvorstand und von Herrn Dr. Markus Enzelberger als Forschungsvorstand und bereitete die entsprechenden Anstellungsverträge vor. Der Ausschuss bereitete zudem den Auflösungsvertrags mit dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden, Herrn Dr. Simon Moroney, vor. Darü- ber hinaus empfahl der Ernennungsausschuss die Nominie- rung von Frau Krisja Vermeylen und Frau Sharon Curran als Aufsichtsratskandidaten zur Wieder- bzw. Neuwahl in der Hauptversammlung 2019. Schließlich beschäftigte sich der Ausschuss mit der Nachfolgeplanung in der Gesellschaft.

Der Wissenschafts- und Technologieausschuss tagte im Ge- schäftsjahr 2019 sechsmal, wobei davon eine Sitzung im Rahmen einer Telefonkonferenz abgehalten wurde. Sämtliche Ausschussmitglieder nahmen an allen Ausschusssitzungen teil. Der Ausschuss beschäftigte sich vor allem mit den For- schungstätigkeiten der Gesellschaft sowie der allgemeinen Strategie zur Erweiterung der firmeneigenen Wirkstoffpipe- line, der Entwicklung von neuen Technologien, den Medika- mentenentwicklungsplänen und der weiteren Entwicklungs- strategie der Gesellschaft, dem Fortschritt der klinischen Studien sowie den erforderlichen Budgetmitteln. Ein wichti- ger Fokus waren die Zulassungsstrategie für Tafasitamab und die Interaktionen mit der FDAund der EMA. Zudem be- fasste sich der Ausschuss mit der Herstellung von Material für klinische Studien und zur kommerziellen Nutzung für firmeneigene Wirkstoffkandidaten, einschließlich der Vorbe- reitung auf die kommerzielle Bereitstellung, sowie die Wett- bewerbs- und Patentsituation der firmeneigenen Wirkstoff- kandidaten. Darüber hinaus überprüfte der Ausschuss die Entwicklungsaktivitäten hinsichtlich MOR106 und MOR107 sowie die Weiterentwicklung von MOR202 in Autoimmun­ erkrankungen.

Zusätzlich zu den drei ständigen Ausschüssen wurde im ­Oktober 2019 ein Ad-hoc-Transaktionsausschuss eingerichtet, der als Sondierungsgremium für die Tafasitamab-Partner- schaftsgespräche fungierte, bei der Ausgestaltung der Ver- tragsbedingungen beriet und den Verhandlungsprozess sowie die Einbeziehung des Aufsichtsrats in dieser Hinsicht effizien- ter gestaltete. Der Ad-hoc-Transaktionsausschuss endete auto- matisch im Januar 2020 mit der Unterzeichnung der Incyte- Vereinbarung.

CORPORATE GOVERNANCE

Der Aufsichtsrat hat sich mit der Weiterentwicklung der Corporate Governance bei MorphoSys unter Berücksichtigung der

im Februar 2017 durch die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex beschlossenen Änderungen des Kodex befasst. Der ausführliche Corporate-Governance-Be- richt, einschließlich der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGBund der Konzernerklärung zur Unterneh- mensführung gemäß § 315d HGB, kann auf der Unterneh- menswebsite unter der Rubrik "Medien & Investoren > Corporate Governance > Corporate-Governance-Bericht" eingesehen werden und ist im Geschäftsbericht auf den Seiten 95 bis 123 zu finden.

Wir erörterten daneben mit dem Vorstand die Einhaltung der Kodex-Empfehlungen durch die Gesellschaft und beschlos- sen in einem begründeten Fall eine Abweichung von den Empfehlungen des Kodex. Auf der Grundlage dieser Beratun- gen haben Vorstand und Aufsichtsrat am 29. November 2019 die jährliche Entsprechenserklärung abgegeben. Die aktu- elle Version der Entsprechenserklärung kann diesem Ge- schäftsbericht entnommen werden und ist auf der Website der Gesellschaft unter der Rubrik "Medien & Investoren > Corporate Governance > Entsprechenserklärung" dauerhaft zugänglich.

VERÄNDERUNG IN DER BESETZUNG VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

Am 19. Februar 2019 informierte der (ehemalige) Vorstands- vorsitzende der Gesellschaft, Herr Dr. Simon Moroney, den Aufsichtsrat, dass er sich entschlossen hat, seinen Vertrag als Mitglied des Vorstands der Gesellschaft nicht zu verlängern. Dementsprechend trat Herr Dr. Moroney zum Ablauf des

  1. August 2019 von seinem Vorstandsamt und als Vorstands- vorsitzender der Gesellschaft zurück. Am 24. Juni 2019 ent- schied der Aufsichtsrat, Herrn Dr.Jean-Paul Kress als neuen Vorstandsvorsitzenden für eine Amtszeit von drei Jahren vom
  1. September 2019 bis 31. August 2022 zu bestellen. Darüber hinaus kam es im Geschäftsjahr 2019 zu keinen weiteren Ver- änderungen in der Besetzung des Vorstands. Im November 2019 trat jedoch der Forschungsvorstand der Gesellschaft, Herr Dr. Markus Enzelberger, mit Wirkung zum 29. Februar 2020 von seinem Vorstandsamt und alsCSOzurück.

Im Geschäftsjahr 2019 kam es zu folgenden Veränderungen in der Besetzung des Aufsichtsrats: Frau Krisja Vermeylen wurde nach Ablauf ihrer Amtszeit von der Hauptversamm- lung 2019 wieder in den Aufsichtsrat gewählt und Frau Sharon Curran wurde im Rahmen der Vergrößerung des Aufsichts- rats von sechs auf sieben Mitglieder neu in das Gremium ge- wählt. Um die Einarbeitung neuer Aufsichtsratsmitglieder zu erleichtern, hat die Gesellschaft ein entsprechendes Hand- buch erstellt, in der die wesentlichen Rechte und Pflichten

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von Aufsichtsratsmitgliedern sowie die entsprechenden recht- lichen Regelungen - wie die Geschäftsordnung des Aufsichts- rats und seiner Ausschüsse - erläutert werden.

JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSSPRÜFUNG

Für das Geschäftsjahr 2019 hat die Gesellschaft die Pricewater­ houseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mün- chen, (im Folgenden "PwC") als Abschlussprüfer beauftragt. Der Prüfungsauftrag wurde in Übereinstimmung mit dem Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 vom Aufsichtsrat erteilt. Gemäß Ziffer 7.2.1 des Kodex holte der Aufsichtsrat im Vorfeld eine Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers ein.

Der Konzern- und Jahresabschluss der MorphoSys AG sowie der Lage- und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 wurden von PwC ordnungsgemäß geprüft und mit ­einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Prüfungsschwerpunkte des Konzern- und Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 waren die Einflussnahme der Ge- schäftsführung auf Kontrollen und Betrug bei der Umsatz­ realisierung, die Umsatzerfassung im Rahmen komplexer Auslizenzierungsvereinbarungen und die Vollständigkeit der Umsatzrealisierung im Allgemeinen, die Bestimmung der Buchwerte des Geschäfts- und Firmenwerts und der immate- riellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer, der Ansatz und die Bewertung der aktienbasierten Vergü- tungsprogramme 2019, der Ausweis von Rückstellungen für ausstehende Rechnungen für externe Laborleistungen und externe Dienstleistungen, der Ausweis und die Bewertung von finanziellen Vermögenswerten sowie die Bewertung der Ausgestaltung und Wirksamkeit von internen Kontrollen ge- mäß SOX404.

Daneben bestätigte der Abschlussprüfer, dass der Vorstand ein geeignetes Berichts- und Überwachungssystem einge- richtet hat, das in seiner Ausgestaltung und Handhabung geeignet ist, frühzeitig Entwicklungen zu erkennen, die die Existenz des Unternehmens gefährden könnten.

Die Prüfungsberichte und die Unterlagen zu Jahres- und Kon- zernabschluss wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern recht- zeitig zur Prüfung zur Verfügung gestellt. Der Prüfungsbe- richt, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht des MorphoSys-Konzerns sowie der Prüfungsbericht, der Jahres- abschluss und der Lagebericht der MorphoSys AG waren in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 10. März 2020 und in der Aufsichtsratssitzung am 11. März 2020 Gegenstand eingehender Erörterungen. Der Abschlussprüfer nahm an allen Besprechungen hinsichtlich des Konzern- und Jahres- abschlusses, des Halbjahresberichts und der Quartalsmittei- lungen teil und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung bzw. prüferischen Durchsicht. Zudem erläu- terte er Umfang und Schwerpunkte der Abschlussprüfung und der prüferischen Durchsicht und stand sowohl dem Prü- fungsausschuss als auch dem Aufsichtsrat für die Beantwor- tung von Fragen sowie für weitergehende Informationen zur Verfügung.

Der Prüfungsausschuss hat die Prüfungsergebnisse ausführ- lich erörtert und dem Aufsichtsrat vorgeschlagen, den vom Vorstand aufgestellten Konzern- und Jahresabschluss zu billi- gen. Der Aufsichtsrat hat die Prüfungsergebnisse ebenfalls zur Kenntnis genommen und seinerseits den Konzern- und Jahresabschluss und die Lageberichte entsprechend den ge- setzlichen Bestimmungen geprüft. Nach Abschluss seiner eigenen Prüfung hat der Aufsichtsrat festgestellt, dass auch seinerseits keine Einwände zu erheben sind. Der vom Vor- stand aufgestellte und vom Abschlussprüfer geprüfte Kon- zern- und Jahresabschluss sowie der Konzernlagebericht und der Lagebericht der Gesellschaft wurden sodann vom Auf- sichtsrat gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt.

Bericht des Aufsichtsrats

DANK FÜR ENGAGIERTE LEISTUNGEN

Im Namen des gesamten Aufsichtsrats danke ich den Mitglie- dern des Vorstands sowie den Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern von MorphoSys für die geleistete Arbeit und ihren engagierten Einsatz sowie die gelebte motivierende Unter- nehmenskultur im abgelaufenen Geschäftsjahr. Durch ihren Einsatz ist das Portfolio von MorphoSys weiter gereift und erweitert worden und es konnten wichtige Meilensteine er- reicht werden.

An dieser Stelle möchte der Aufsichtsrat auch den ausgeschie- denen Vorstandsmitgliedern seinen Dank aussprechen. Herrn Dr. Simon Moroney für seine herausragende Weitsicht und Führungsstärke in den vergangenen 27 Jahren, die entschei- dend dazu beigetragen haben, dass MorphoSys zu der bio- pharmazeutischen Erfolgsgeschichte wurde, die es heute ist. Unser Dank gilt auch Herrn Dr. Markus Enzelberger für seine Leistungen und außergewöhnliches Engagement beim Aufbau der Forschungs- und Technologieexpertise von MorphoSys.

Planegg, 11. März 2020

An unsere Aktionäre - Das Unternehmen

33

O N Z E R N L A G E B E R I C H T

K O N Z E R N A B S C H L U S S

K

Das Unternehmen - An unsere Aktionäre

Aufsichtsrat der MorphoSys AG

34

Aufsichtsrat

der MorphoSys AG

DR. MARC CLUZEL

Vorsitzender,Montpellier, Frankreich

MITGLIED DES AUFSICHTSRATS VON:

Griffon Pharmaceuticals Inc., Kanada (Mitglied des Board of Directors)

Moleac Pte. Ltd., Singapur (Mitglied des Board of Directors)

DR. FRANK MORICH

Stellvertretender Vorsitzender, Berlin, Deutschland

MITGLIED DES AUFSICHTSRATS VON:

Cue Biopharma Inc., Cambridge, MA, USA (Mitglied des Board of Directors)

MICHAEL BROSNAN

Mitglied, Westford, MA, USA

DERZEIT KEINE WEITEREN MANDATE

Die Lebensläufe unserer Aufsichtsratsmitglieder können auf der Unternehmenswebsite unter der Rubrik "Unternehmen > Management > Aufsichtsrat" eingesehen werden.

Aufsichtsrat der MorphoSys AG

An unsere Aktionäre - Das Unternehmen

35

KRISJA VERMEYLEN

Mitglied,Herentals, Belgien

MITGLIED DES AUFSICHTSRATS VON:

Spencer Stuart, Belgien (Mitglied des Advisory Board)

WENDY JOHNSON

Mitglied,San Diego, CA, USA

DERZEIT KEINE WEITEREN MANDATE

DR. GEORGE GOLUMBESKI

Mitglied, Far Hills, NJ, USA

MITGLIED DES AUFSICHTSRATS VON:

Aura Biosciences Inc., Cambridge, MA, USA (Vorsitzender des Board of Directors)

Carrick Therapeutics Ltd., Dublin, Irland (Vorsitzender des Board of Directors)

Enanta Pharmaceuticals, Inc., Watertown, MA, USA (Mitglied des Board of Directors)

KSQ Therapeutics, Inc., Cambridge, MA, USA (Mitglied des Board of Directors)

Sage Therapeutics, Cambridge, MA, USA (Mitglied des Board of Directors)

Shattuck Labs, Inc., Austin, TX, USA (Mitglied des Board of Directors)

Verseau Therapeutics, Inc., Bedford, MA, USA (Vorsitzender des Board of Directors)

SHARON CURRAN

Mitglied,Dublin, Irland

MITGLIED DES AUFSICHTSRATS VON:

ON Z E R N L A G E B E R I C H T

K O N Z E R N A B S C H L U S S

K

Circassia Pharmaceuticals plc., Oxford, Vereinigtes Königreich (Mitglied des Board of Directors)

Das Unternehmen - An unsere Aktionäre

MorphoSys am Kapitalmarkt

36

MorphoSys am Kapitalmarkt

Börsenumfeld und Entwicklung der MorphoSys-Aktie

Das Aktienjahr 2019 war trotz teilweise schwieriger wirt- schaftlicher und politischer Rahmenbedingungen überaus erfolgreich. Der deutsche Leitindex DAXgewann seit Jahres- beginn über 25 %, der MDAXsogar mehr als 30 %. Sorgen über einen Abschwung der Weltwirtschaft, der Handelsstreit zwi- schen den USAund China und Unsicherheiten rund um den Brexit konnten die positive Entwicklung nicht beeinträchtigen. Ebenfalls positiv beendete der Dow Jones mit einem Plus von 22 % das Börsenjahr. Die Biotechnologie-Aktien konnten an diesen Trend anknüpfen, wie das Beispiel des Nasdaq Biotech Index mit einem Plus von 24 % im Jahresvergleich zeigt.

Die Aktie der MorphoSys AG wird seit 1999 an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Seit April 2018 sind American DepositaryShares(ADSs)basierendaufderMorphoSys-Stamm- aktie zudem an der US-amerikanischen Nasdaq gelistet. Das Börsenkürzel lautet jeweils "MOR".

Unsere Aktie eröffnete das Berichtsjahr an der Frankfurter Börse mit einem Aktienkurs von 88,95 €. Nach einer eher volatilen ersten Jahreshälfte gewann das Papier ab Juli 2019 deutlich an Schwung und konnte am 19. Juli 2019 die 100-€- Marke durchbrechen. Ab Mitte November 2019 setzte der Kurs zu einem Jahresschlussspurt an und erreichte am

16. Dezember 2019 seinen Jahreshöchststand von 129,90 €. Mit 126,80 € schloss unsere Aktie das Berichtsjahr mit einem Kursplus von 43 %.

  • SIEHE GRAFIK 01 -Kursentwicklung der MorphoSys-Aktie 2019 (Seite 37)
  • SIEHE GRAFIK 02 -Kursentwicklung der MorphoSys-Aktie2015 - 2019 (Seite 37)

Liquidität und Indexzugehörigkeit

Das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen der MorphoSys-­Aktie über alle Handelsplattformen im geregelten Markt stieg hinweg 2019 gegenüber dem Vorjahr um rund 14 % und betrug 25,6 Mio. € (2018: 22,5 Mio. €). Auch in den Aus- wahlindizes TecDAXund MDAXstieg das Handelsvolumen der durchschnittlich gehandelten Aktien um 82 % beziehungs- weise 19 %. Zum Jahresende 2019 nahm MorphoSys im TecDAXgemessen an der Marktkapitalisierung*Rang neun ein (2018: Rang zehn), gemessen am Handelsvolumen wurde Rang elf belegt (2018: Rang 14). Im MDAXlag die MorphoSys-­Aktie auf Rang 55 nach Marktkapitalisierung (2018: Rang 59) und Rang 57 nach Handelsvolumen (2018: Rang 65; die Rangfolgen be- ziehen sich auf die DAX30- und MDAX60-Unternehmen).

*SIEHE GLOSSAR - Seite 200

Zudem wurden 2019 an den alternativen Handelsplätzen ("Dark Pools") täglich im Durchschnitt ca. 196.000 Aktien der MorphoSys AG im Wert von 19,1 Mio. € gehandelt (2018: ca. 173.000 Aktien im Wert von 16,2 Mio. €). Das entspricht einem Anstieg des Handels außerhalb des geregelten Markts um etwa 17 %.

Kapitalstruktur

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft erhöhte sich im Be- richtsjahr durch die Ausübung von Wandelschuldverschrei- bungen, die dem Vorstand und der Senior Management Group im Jahr 2013 gewährt wurden, auf 31.957.958 Aktien oder 31.957.958 €. Eine genaue Beschreibung des Wandelschuld- verschreibungsprogramms finden Sie im Anhang (Ziffer 7.2).

TABEL L E 01

Kennzahlen der MorphoSys-Aktie (31. Dezember)

2019

2018

2017

2016

2015

Eigenkapital, gesamt (in Mio. €)

394,7

488,4

358,7

415,5

362,7

Anzahl der ausgegebenen Aktien (Stück)

31.957.958

31.839.572

29.420.785

29.159.770

26.537.682

Marktkapitalisierung (in Mio. €)

4.052

2.832

2.253

1.422

1.530

Jahresschlusskurs in € (Xetra)

126,80

88,95

76,58

48,75

57,65

Durchschnittliches tägliches Handelsvolumen (in Mio. €)

25,6

22,5

15,6

9,7

14,9

Durchschnittliches tägliches Handelsvolumen

(in % vom gezeichneten Kapital)

0,81

0,77

0,83

0,78

0,87

MorphoSys am Kapitalmarkt

An unsere Aktionäre - Das Unternehmen

37

E B E R I C H T

BS C H L U S S

01

Kursentwicklung der MorphoSys-Aktie 2019 (1. Januar 2019 = 100 %)

150

140

130

120

110

100

90

80

70

JAN

FEB

MÄR

APR

MAI

JUN

JUL

AUG

SEP

OKT

NOV

DEZ

MORPHOSYS XETRA

MORPHOSYS NASDAQ

T E C DA X

MDAX

NASDAQ BIOTECH

ON Z E R N L A G

K O N Z E R N A

K

02

Kursentwicklung der MorphoSys-Aktie2015-2019 (1. Januar 2015 = 100 %)

250

200

150

100

50

0

2015

2016

2017

2018

2019

MORPHOSYS

TECDAX

NASDAQ BIOTECH

Im Berichtsjahr erfolgten verschiedene Mitteilungen zu Stimmrechtsanteilen gemäß § 26 Abs.1 WpHG. Diese wurden auf der MorphoSys-Website unter Medien und Investoren - Aktieninformationen - Aktuelle Stimmrechtsmitteilungen veröffentlicht.

Gemäß Definition der Deutschen Börse befanden sich am Ende des Berichtsjahres 99,29 % der Aktien der MorphoSys AG in Streubesitz.

Dividendenpolitik

Wir haben seit unserer Gründung noch keine Dividenden ausgeschüttet und beabsichtigen derzeit, etwaige künftige Gewinne in das Wachstum und die Weiterentwicklung unse- res Geschäfts zu investieren. Wir rechnen daher nicht damit, in absehbarer Zukunft Bardividenden festzusetzen oder aus-

zuschütten. Soweit gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, unterliegt die künftige Festsetzung von Bardividenden dem alleinigen Ermessen des Vorstands und Aufsichtsrats und ist abhängig von unserer Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, den Kapitalanforderungen und anderen, nach Ansicht des Vor­ stands und Aufsichtsrats relevanten Faktoren.

Investor-Relations-Aktivitäten

MorphoSys veranstaltete am 25. Juni 2019 ein "Meet The Team"-Event für Analysten und Investoren in New York. Im Rahmen des Events präsentierte MorphoSys die Mitglieder des US-Managements und gab einen Überblick über die ge- planten kommerziellen Strukturen in den USAsowie über den Fortschritt bei ihrem Aufbau als Vorbereitung auf den Mitte 2020 geplanten Markteintritt von Tafasitamab*, vorbe- haltlich der FDA*-Zulassung. Zusätzlich wurde die Market-­

Das Unternehmen - An unsere Aktionäre

MorphoSys am Kapitalmarkt

38

Access-Strategie vorgestellt. Im Anschluss hatten die Teil- nehmer die Möglichkeit, Fragen an das Management zu richten. Die Veranstaltung wurde außerdem per Webcast übertragen und somit allen Interessenten weltweit zugäng- lich gemacht. Insgesamt verfolgten über 70 Investoren, Ana- lysten und Aktionäre die Präsentationen des Vorstands.

*SIEHE GLOSSAR - Seite 200

Im Rahmen der 61. ASH-Konferenz in Orlando veranstaltete MorphoSys neben einem Corporate Event für wissenschaft­ liche und medizinische Experten auch ein Event für Finanz- analysten, bei dem das Management für Fragen zur Verfügung stand. Acht unserer Analysten folgten der Einladung.

Zudem nahm MorphoSys im Jahr 2019 an mehr als 25 inter- nationalen Investorenkonferenzen teil. Darüber hinaus wur- den diverse Roadshows in unterschiedlichen Regionen in den USAund in Europa durchgeführt. Das größte Interesse war nach wie vor in den USAzu verzeichnen, wo eine große An- zahl an spezialisierten­ Healthcare-Investoren ihren Sitz hat.

Zur Veröffentlichung der Jahres-, Halbjahres- sowie Quartals- ergebnisse wurden zudem Telefonkonferenzen abgehalten, ­in denen der Vorstand über die vergangene und zukünftige ­Geschäftsentwicklung berichtete und sich den Fragen der Analysten und Investoren stellte.

Hauptthemen der Investorengespräche waren die Entwicklung sowie der Fortschritt des Zulassungsantrages für unseren wichtigsten Produktkandidaten Tafasitamab sowie die allge- meinen Fortschritte unseres firmeneigenen Portfolios und der Partnered-Development-Pipeline.

Zum Jahresende beobachteten und bewerteten insgesamt

16 Analysten die Entwicklung der MorphoSys-Aktie (ein An- stieg von zwei im Vergleich zu 2018).

TABEL L E 02

Analystenempfehlungen (31. Dezember 2019)

Buy/Overweight/Market Outperform

Hold/Neutral

Reduce/Underperform

11

4

1

Buy/Overweight/Market Outperform = kaufen/positiv; Hold/Neutral = neutral; Reduce/Underperform = verkaufen/negativ;

Auf der Website der Gesellschaft finden sich weitere ausführ- liche Informationen über die MorphoSys-Aktie, die Finanz- kennzahlen, die strategische Ausrichtung sowie die aktuells- ten Entwicklungen im Konzern unter Medien und Investoren.

Ethische Standards und Regula­torische Rahmenbedingungen

Nachhaltige Unternehmensführung - Das Unternehmen

39

Nachhaltige Unternehmensführung

ON Z E R N L A G E B E R I C H T

K O N Z E R N A B S C H L U S S

K

Wir sind uns unserer Verantwortung für gegenwärtige und zukünftige Generationen bewusst und begreifen nachhaltiges Handeln als Voraussetzung für langfristigen unternehmeri- schen Erfolg. Die Einhaltung höchster ökologischer, sozialer und ethischer Standards hat für uns als biopharmazeutisches Unternehmen oberste Priorität und ist fester Bestandteil un- serer Unternehmenskultur.

Bereits die Kernaufgabe unseres Unternehmens, noch wirk- samere und sicherere Medikamente zu entwickeln und den Patienten zur Verfügung zu stellen, ist darauf ausgerichtet, einen nachhaltig positiven Einfluss auszuüben. Um dauerhaft unternehmerisch erfolgreich zu sein, müssen wir ökologische und soziale Verantwortung mit täglichem Handeln in Ein- klang bringen. Deshalb verfolgen wir ein auf nachhaltiges Wachstum ausgerichtetes Geschäftsmodell, das die Interes- sen seiner Anteilseigner wahrt, langfristige Werte schafft und Prozesse im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf Um- welt, Gesellschaft, Patienten und Mitarbeiter abwägt.

Um der großen Herausforderung der Zukunft, einer flächen- deckenden Gesundheitsvorsorge, gerecht zu werden, zielt der langfristige und nachhaltige Geschäftserfolg auf innovative Forschung und Entwicklung. Aufgrund des Wachstums und der Alterung der Bevölkerung haben biotechnologisch her­ gestellte Medikamente einen zunehmenden Anteil an dieser Gesundheitsvorsorge. Unser aktuelles Geschäftsmodell ent- hält nach Ansicht des Managements keinerlei Aspekte, die den auf ein nachhaltiges Investment zielenden Interessen der Anteilseigner widersprechen.

Ethische Standards und Regula­ torische Rahmenbedingungen

Der Vorstand kontrolliert die konzernweite Einhaltung der Nachhaltigkeitsstrategie, die auf dem Credo des Unterneh- mens basiert. Das Credo enthält die ethischen Grundsätze, die das Fundament für das Handeln von MorphoSys und seinen Mitarbeitern bilden. Es wird durch unseren Verhaltenskodex weiter ausgestaltet. Ein Gremium, bestehend aus sechs Mitar­­ beitern und zwei Vorstandsmitgliedern, bildet das sogenannte globale Compliance-Komitee, das jederzeit allen Mitarbeitern als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Der Compliance Officer, der ebenfalls Mitglied des globalen Compliance-­ Komitees ist, koordiniert zudem die Elemente des Compliance-­Management-Programms von MorphoSys. Nähere Informatio- nen hierzu finden Sie im Corporate-Governance-­Bericht. Jeder Beschäftigte kann sich Rat zu allen Belangen rund um ethi-

sches und gesetzmäßiges Handeln (Compliance) einholen sowie Verdachtsfälle oder Verstöße melden. Auf Wunsch kann dies auch anonym geschehen. Verstöße gegen die Compliance werden konsequent verfolgt.

In unserem Verhaltenskodex sind die wissenschaftlichen und ethischen Prinzipien verankert, die bei der Durchführung von klinischen Studien mit Menschen oder in Tierversuchen befolgt werden. Die strikte Einhaltung geltender nationaler und internationaler Vorschriften ist für jeden Beschäftigten von MorphoSys, wie auch für betroffene Drittunternehmer, verbindlich.

Da die europäische und internationale Gesetzgebung die Durchführung von Tierversuchen zur Bestimmung der Toxi- zität, Pharmakokinetik und Pharmakodynamik eines Wirk­ stoff­kandidaten vorschreibt, kann die Biotechnologiebranche derzeit nicht darauf verzichten. Tierstudien für unsere Wirk­ stoffkandidaten werden an Auftragsforschungsinstitute (Con- tract Research Organizations, CROs*) vergeben, da wir nicht über eigene für diese Art von Forschung geeignete Labore ­verfügen. Bei der Vergabe von Aufträgen für Tierstudien im Rahmen unserer Produktentwicklungstätigkeiten berücksich- tigen wir das 3R-Prinzip des Tierschutzes - Replace (Vermei- den), Reduce (Verringern) und Refine (Verbessern) -, das in nationalen, europäischen und internationalen Vorschriften verankert ist. Wir haben ein Qualitätssicherungssystem mit schriftlichen Standard Operating Procedures (SOPs*) einge- führt. Diese werden fortlaufend verbessert, damit sicherge- stellt ist, dass nur solche Auftragsforschungsinstitute mit Tier­ studien beauftragt werden, die die lokalen, nationalen und internationalen Richtlinien und Vorschriften zum Tierschutz befolgen. Tierstudien werden nur nach Zustimmung der be- treffenden zuständigen Ethikkommission und nur unter ständiger veterinärärztlicher Kontrolle durchgeführt.

Die Einrichtungen, mit denen wir zusammenarbeiten, müssen die Einhaltung der ethischen Grundsätze und der gesetzlichen Vorschriften zur Forschung mit Tieren gewährleisten. Darüber hinaus müssen unter bestimmten Bedingungen diese Einrich- tungen über den Qualitätssicherungsnachweis Gute Labor- praxis (GLP*) verfügen. Damit stellen wir sicher, unserer mo- ralischen Verpflichtung für einen respektvollen Umgang mit Tieren sowie gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Zusätzlich werden im Rahmen von Audits die Prüfzentren der Auftragsforschungsinstitute, die Ausbildung und Kompetenz des zuständigen Personals sowie der Tierschutz vor Ort über- prüft.

*SIEHE GLOSSAR - Seite 200

Das Unternehmen - Nachhaltige Unternehmensführung

Ethische Standards und Regula­torische Rahmenbedingungen - Patienten

40

Bei der Durchführung von klinischen Studien*entsprechen wir den ethischen Grundsätzen, die ihren Ursprung in der "Deklaration von Helsinki" haben, und halten alle einschlägi- gen internationalen und nationalen Gesetze und Vorschriften wie die Leitlinien zur guten klinischen Praxis (GCP*) ein. Die Studien werden in Einklang mit den entsprechenden Bestim- mungen zu Datenschutz und Vertraulichkeit durchgeführt. Der Schutz der Rechte, der Sicherheit sowie des Wohlerge- hens aller Teilnehmer klinischer Studien und die Integrität der erhobenen Daten haben für MorphoSys höchste Priorität. Klinische Studien*werden nur nach Zustimmung der betref- fenden unabhängigen Ethikkommission und/oder des insti- tutionellen Prüfgremiums begonnen. Vor der Teilnahme an einer klinischen Studie hat jeder Teilnehmer eine nach vor- heriger Aufklärung zu erfolgende Einverständniserklärung auf freiwilliger Basis abzugeben.

Patienten

Der Patient steht im Zentrum unseres Handelns. Unser Ziel ist es, mit innovativen biopharmazeutischen Medikamenten das Leben schwerkranker Patienten zu verbessern. Daran arbeiten wir mit vollem Engagement im Rahmen unseres firmeneige- nen Portfolios und gemeinsam mit unseren Partnern.

Bis Ende 2019 liefen über 95 aktive Studien in denen insge- samt fast 40.000 Patienten mit auf unserer Forschung und Ent­ wicklung basierenden Medikamentenkandidaten behandelt werden sollen. Während wir uns in unserem firmeneigenen Portfolio dabei insbesondere auf Krebs- und Autoimmun­ erkrankungen fokussieren, umfasst die Pipeline an Partner­ programmen ein breites Spektrum an Indikationen, von ent- zündlichen Erkrankungen über Alzheimer bis hin zu Diabetes, um nur einige zu nennen.

Basierend auf unserer inzwischen über zehnjährigen Erfah- rung im Bereich der klinischen Entwicklung eigener Wirk- stoffkandidaten, haben wir 2019 den entscheidenden Schritt unternommen, zukünftige Medikamente mit einer eigenen Vertriebsstruktur zu den Patienten zu bringen. Mit unserer Tochtergesellschaft in Boston (Massachusetts, USA) bereiten wir uns auf einen möglichen Vertriebsstart unseres Antikör- pers Tafasitamab Mitte 2020 in den USAvor, nachdem wir im Dezember 2019 einen Zulassungsantrag für Tafasitamab zur Behandlung von therapieresistentem oder wiederkehrendem diffusen großzelligen B-Zell-Lymphom (R/R*DLBCL*) bei der US-amerikanischen Behörde für Lebens- und Arzneimittel (FDA) eingereicht haben. Unsere innovative Herangehens­ weise­ hinsichtlich der klinischen Entwicklungsstrategien ermöglichten diesen Schritt, der einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einem vollintegrierten biopharmazeutischen Unternehmen darstellt.

Zudem haben wir uns dazu entschlossen, Patienten bereits vor einer möglichen Zulassung von Tafasitamab Zugang zu die- sem Arznei­mittel­ im Rahmen eines so genannten Expanded

Access Programms (EAP*) zu ermöglichen. Im Februar 2020 haben wir das EAPfür Patienten mit R/R DLBCLin den USAgestartet, die weder mit einem zugelassenen Arzneimittel zu- friedenstellend behandelt werden noch an einer klinischen Studie teilnehmen können. Ein EAPermöglicht es (bio-)phar- mazeutischen Unternehmen und Ärzten auf einen ungedeck- ten medizinischen Bedarf von Patienten einzugehen, die an lebensbedrohlichen oder seltenen Krankheiten leiden, indem sie innovative Arzneimittel vor deren Zulassung auf ethisch und rechtlich konforme Weise zur Verfügung stellen. MorphoSys stellt den Patienten im EAPTafasitamab kosten- los zur Verfügung.

Bei allen Prozessen ist die Einhaltung höchster Qualitäts- und Sicherheitsstandards eine besondere Verantwortung. Wir folgen detaillierten Verfahrensabläufen und strengen Regeln, um Sicherheitsrisiken für Patienten in der Medikamentenent- wicklung zu vermeiden und die Qualität der Prüfpräparate sowie die Integrität und Zuverlässigkeit der erzeugten Daten sicherzustellen.

Um diese Prozesse im Rahmen unserer eigenen Entwicklungs- aktivitäten kontrollieren und regulieren zu können, haben wir ein integriertes Qualitätsmanagement nach den Grund- sätzen der guten Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice - GMP*), der guten klinischen Praxis (Good Clinical Practice - GCP), der guten Laborpraxis (Good Laboratory Practice - GLP) und der guten Vertriebspraxis (Good Distribution Practice - GDP*) eingerichtet. So stellen wir sicher, dass alle Entwicklungsaktivitäten nationalen und internatio- nalen Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien entsprechen. Unsere eigenständige Abteilung für Qualitätssicherung er- stellt einen jährlichen risikobasierten Prüfungsplan. Er ermög- licht eine objektive Prüfung der in die Durchführung von klinischen Studien einbezogenen Auftragsforschungsinsti- tute, Prüflabore, Lieferanten und Auftragshersteller sowie unserer eigenen Abteilungen, die an den Entwicklungstätig- keiten beteiligt sind. Der Leiter der Qualitätssicherung be- richtet an den Vorstandsvorsitzenden. Auf diese Weise wer- den die hohen Qualitätsstandards erreicht, die Produktqualität sowie die Datenintegrität gewährleistet und die Sicherheit von Freiwilligen und Patienten in klinischen Studien sicher- gestellt.

*SIEHE GLOSSAR - Seite 200

Wir sind im Besitz einer Herstellungslizenz zur Freigabe von Prüfpräparaten durch eine sachkundige Person (Quali- fied Person) und haben von der zuständigen Behörde in Ober- bayern ein Zertifikat für die Einhaltung der Standards und Richtlinien für gute Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice, GMP) erhalten.

›› SIEHE GRAFIK 03 -Qualitätsmanagement bei MorphoSys (Seite 41)

Patienten

Nachhaltige Unternehmensführung - Das Unternehmen

41

03

Qualitätsmanagement bei MorphoSys

*SIEHE GLOSSAR:

Seite 200

VORSTAND

UN T ERNEHMENS -/

ABT EILUNGSSPEZIF ISCHE

VORGABEN

QUAL I TÄTS-

MANAGEMEN T-

SYST EM

KONZERNL AGEBERICH T

KONZERNABSCHLUSS

1

2

FORT BIL DUNG &

3

QUAL IF IZIERUNG

SEL BST KON T ROL L E /

IN T ERNE PRÜF UNGEN

DOKUMEN TAT IONS -

SYST EME

7

6

RECH T L ICHE

VORGABEN

5

4

EX T ERNE

PRÜF UNGEN

( CMO *, C TO *, CRO *,

KL INISCHE ST UDIEN -

ZEN T REN )

SOP - SYST EM *

CHARGENF REIGABE

ABWICKLUNG VON ABWEICHUNGEN,

ÄNDERUNGSKON T ROL L E,

BESCHWERDEN, "AUSSERHAL B DER SPEZIF IKAT ION" ( OOS) - MEL DUNGEN UND RÜCKRUF E

Das Unternehmen - Nachhaltige Unternehmensführung

Mitarbeiter

42

Mitarbeiter

Unser Anspruch ist es, die Medikamente von morgen zu ent- wickeln. Entscheidend für unseren Erfolg sind unsere Mitar- beiter, die Spitzenleistungen anstreben und über Fachbereiche hinweg eng zusammenarbeiten. Um fachlich und persönlich geeignete Mitarbeiter aus den unterschiedlichen Disziplinen langfristig an das Unternehmen zu binden, setzen wir auf eine zukunftsorientierte Personalpolitik. In einer Branche wie der unseren, in der Erfolg in hohem Maße von der Kreativität und dem Engagement der Belegschaft abhängt, sind Mitarbeiter- bindung und -zufriedenheit entscheidende Erfolgsfaktoren.

Unseren Mitarbeitern stehen umfangreiche Möglichkeiten der Fortbildung, interne und externe Ausbildungsprogramme, spezielle Weiterbildungs- und Entwicklungsprogramme zur Verfügung. Der Besuch von und die Präsentation auf Fach- konferenzen stellen eine weitere Säule der Mitarbeiterentwick- lung dar. Neben der fachlichen Weiterbildung fördern wir auch die persönliche Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter, im Einzelfall auch unterstützt durch individuell abgestimmte Coaching-Maßnahmen.

Mitarbeiter, die Führungsverantwortung bei MorphoSys über- nehmen, sollen grundsätzlich an einem explizit für unser Unternehmen konzipierten Führungskräfteseminar teilneh- men. Es wird in mehreren Bausteinen angeboten, die thema- tisch aufeinander aufbauen. Ziel ist es, den Teilnehmern neben theoretischem Führungsfachwissen auch die besonderen An- forderungen zu vermitteln, die wir an unsere Führungskräfte stellen.

Auch im Berichtsjahr förderten wir aktiv die Fachlaufbahn für Spezialisten und Experten. Durch diese Art der Karriere- förderung - auch ohne Personalverantwortung - sollen flache Hierarchien beibehalten werden. Weiterhin ist es das erklärte Ziel, klassische Managementlaufbahn- und Fachkarrieren parallel zueinander gleichberechtigt zu ermöglichen und zu fördern, auch im Hinblick auf Titel und Vergütungsstrukturen.

Wir bieten die Möglichkeit einer innerbetrieblichen Berufs- ausbildung an, um insbesondere jungen Menschen aussichts- reiche berufliche Zukunftsperspektiven zu eröffnen. Mit gro- ßem Erfolg werden bei gleicher Eignung auch Schülerinnen und Schüler ohne Abitur für Ausbildungsberufe berücksich- tigt. Am 31. Dezember 2019 waren bei MorphoSys vier Aus- zubildende in der IT-Abteilung sowie sechs auszubildende Biologielaboranten beschäftigt (31. Dezember 2018: zwei IT- Auszubildende; sechs auszubildende Biologielaboranten).

Unsere Unternehmenswerte Innovation, Zusammenarbeit, Mut und Dringlichkeit bilden die Grundlage unserer Unterneh- menskultur. Sie bestimmen, wie wir handeln und miteinander umgehen. Eine transparente Kommunikation innerhalb der Belegschaft ist fester Bestandteil unserer Unternehmenskultur,­ wie in unseren Grundsätzen (Credo) festgehalten. Dazu nutzen die Mitarbeiter unser Intranet, um zielgruppenspezifische Informationen zu erhalten. Zusätzlich halten wir alle drei ­Wochen ein "General Meeting" ab. Dabei erläutert der Vor- stand allen Mitarbeitern die jüngsten Entwicklungen des Unternehmens und beantwortet offene Fragen. Zudem stellen Mitarbeiter ausgewählte Projekte vor. Fragen oder Rückmel- dungen seitens der Belegschaft können entweder direkt in der Versammlung erfolgen oder vorab, auf Wunsch auch anonym, in schriftlicher Form eingereicht werden.

Im Zuge unserer Employer-Branding-Maßnahmen unterhalten wir eine LinkedIn-Karriereseite, deren Zielgruppe potenzielle Bewerber sind, die einen Einblick in unser Unternehmen er- halten wollen. Berichte über diverse Aktivitäten, auch über den Arbeitsalltag hinaus, sollen ein authentisches und modernes Bild von uns vermitteln.

Neue Mitarbeiter werden durch umfangreiche Aktivitäten beim Start mit dem Konzern vertraut gemacht und können sich in eintägigen Einführungsveranstaltungen, ergänzt durch Laborführungen, anhand von Einzelvorträgen verschiedener Fachabteilungen umfassend über die Unternehmensabläufe informieren. Neue Führungskräfte bekommen eine zusätz- liche Einführung in ihre Führungsaufgaben.

Kostenlose Sport- und Entspannungsangebote wie Fußball, Volleyball oder Basketball sowie Kurse zu autogenem Training und kostenpflichtige Massageangebote fördern die Ge- sundheit und den sozialen Austausch der Mitarbeiter über die Abteilungsgrenzen hinweg. Zudem wurden Mitarbeiter dafür ausgebildet, in einer sogenannten bewegten Pause für ausreichend Bewegung in Kleingruppen zu sorgen.

Geeignete Konzepte zur Vereinbarkeit von beruflicher Ent- wicklung mit persönlicher Lebensplanung sind ein strategi- scher Erfolgsfaktor für zukunftsorientierte Unternehmen. Bereits seit vielen Jahren bietet MorphoSys daher seinen Mitarbeitern diesbezüglich diverse Möglichkeiten an, bei- spielsweise flexible Arbeitszeitmodelle oder spezielle Teil- zeitangebote. Moderne IT-Ausstattung ermöglicht auch das reibungslose Arbeiten während Dienstreisen oder im Home­ office. Mitarbeitern mit Familie erleichtert MorphoSys mit speziellen Angeboten den Wiedereintritt in das Berufsleben und unterstützt sie bei der Abstimmung von Berufs- und Familienleben. Wir kooperieren hierbei auch mit einem exter- nen Anbieter, der für erwerbstätige Mitarbeiter zusätzliche Leistungen rund um Betreuung und Pflege anbietet.

Mitarbeiter - Umweltschutz

Nachhaltige Unternehmensführung - Das Unternehmen

43

04

Arbeitssicherheit

bei MorphoSys

NUR ZERT IF IZIERT E

UN T ERNEHMEN WERDEN VON

MORPHOSYS MI T DER

EN TSORGUNG CHEMISCHER

ABFÄL L E BEAUF T RAGT

ARBEI T EN MI T ANST ECKENDEN

KRANKHEI TSERREGERN F INDEN

IN L ABORRÄUMEN MI T

EINF ÜHRUNG VON GEFÄHRL ICHEN

BESONDEREN SICHERHEI TS -

SUBSTANZEN IM BEREICH F&E

STANDARDS STAT T

Dediziertes Biosicherheits-Team gemäß Gen-

technik-Sicherheitsverordnung (GenTSV)

und Sicherheitsexperten führen interne

EINSAT Z DER

Prüfung durch, um die damit verbundenen

Risiken zu bewerten

GERINGST MÖGL ICHEN MENGE

Spezifische Sicherheits- und Evakuierungs-

AN SCHADSTOF F EN

trainings für die Mitarbeiter, die mit den

NUR SPEZIELL

Substanzen arbeiten werden

AUSGEBILDETEN MITARBEI-

Sicherstellung, dass alle notwendigen

TERN IST DER UMGANG MIT

Sicherheitsmaßnahmen implementiert sind,

GIFTSTOFFEN GESTATTET

bevor die tatsächliche Arbeit mit der Subs-

tanz beginnt

KONZERNL AGEBERICH T

KONZERNABSCHLUSS

Wir unternehmen alle Anstrengungen, um die Mitarbeiter vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen und ihre Gesund- heit durch präventive Maßnahmen zu erhalten. Die Zahl der Arbeitsunfälle lag im Berichtsjahr mit einem meldepflichti- gen Arbeitsunfall weiter auf einem sehr niedrigen Niveau. Damit liegt unsere Quote deutlich unter der durchschnitt­ lichen Quote der Chemiebranche in Deutschland (14,7 melde- pflichtige Arbeitsunfälle der BG RCIpro 1.000 Vollarbeiter im Jahr der aktuellsten Erhebung 2018). Mithilfe von Richtlinien und Schulungen, aber auch mit dem Angebot regelmäßiger medizinischer Untersuchungen versuchen wir, die Unfall- zahlen auf diesem niedrigen Stand und die Sicherheit sowie das Wohlbefinden aller Beschäftigten auf dem höchstmögli- chen Niveau zu halten.

›› SIEHE GRAFIK 04 -Arbeitssicherheit bei MorphoSys (Seite 43)

Umweltschutz

Dem Umweltschutz kommt bei MorphoSys eine zentrale Be- deutung zu. Als verantwortungsbewusstes und nachhaltiges Unternehmen gehen wir sorgsam mit Ressourcen um.

Wir versuchen, die Menge an eingesetzten Schadstoffen bei unserer Labortätigkeit zu minimieren. Nur einem speziell ausgebildeten Personenkreis ist es gestattet, mit Giftstoffen umzugehen, wobei Arbeiten mit ansteckenden Krankheits- erregern nur in gesicherten Laborräumen durchgeführt wer- den dürfen. Zur Entsorgung chemischer Abfälle beauftragen wir ausschließlich dafür zertifizierte Unternehmen. MorphoSys verzichtet auf die Arbeit mit radioaktiven Substanzen.

Das Gebäude des MorphoSys-Hauptsitzes in Planegg bei Mün- chen erhielt von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) das Zertifikat in Gold für die Erfüllung zahl- reicher Nachhaltigkeitskriterien aus den Themenfeldern Öko- logie, Ökonomie, soziokulturelle und funktionale Aspekte, Technik, Prozesse und Standort. Es werden keine fossilen Brennstoffe verwendet und die Kühlung sowie das Heizen des Gebäudes erfolgen über eine Wärmepumpe mit Grundwasser.

Konzer nlageb er icht

Inhalt s ver zeichnis

44

Konzern- lagebericht

Inhalt s ver zeichnis

Kon zer nlageb er icht

45

ON Z E R N L A G E B E R I C H T

K O N Z E R N A B S C H L U S S

K

47Grundlagen des MorphoSys-Konzerns

  1. Gesamtwirtschaftliche und Branchenbezogene Rahmenbedingungen
  2. Bericht zurVermögens-, Finanz- und Ertragslage
  1. Ausblick und Prognose
  1. Risiken-und-Chancen-Bericht
  1. Nachtragsbericht
  2. Erklärung zur Unternehmensführung, Konzernerklärung zur Unternehmensführung undCorporate-Governance-­Bericht

Kon zer nlageb er icht

Grundlagen des MorphoSys - Konzerns

46

MorphoSys blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2019 zurück. Es ist unser Ziel,

­herausragende, innovative Therapien für schwerkranke Patienten zu erforschen, zu entwickeln und zu vermarkten. Der Schwerpunkt unserer unternehmerischen Tätigkeiten liegt auf Krebserkrankungen. Unser Hauptkandidat ist Tafasitamab*, unser firmeneigener Anti-CD19-Antikörper in der klinischen Entwicklung für be- stimmte B-Zell-Erkrankungen. Im Jahr 2019 haben wir mehrere Meilensteine auf dem Weg zu unserem Ziel erreicht, die Zulassung für Tafasitamab in den USAfür rezidiviertes/refraktäres DLBCLzu realisieren. Wir gaben positive Daten der primä- ren Analyse der Phase 2-L-MIND-Studie und positive Topline-Ergebnisse der pri- mären Analyse der retrospektiv betrachteten, passenden Kontrollgruppe Re-MINDbekannt. Im Dezember haben wir den Zulassungsantrag für Tafasitamab in Kombi- nation mit Lenalidomid bei der US-amerikanischenFDAeingereicht. Für B-MINDberichteten wir über das erfolgreiche Ergebnis der vorgeplanten Futility-Interims- analyse. Als Vorbereitung auf die Markteinführung von Tafasitamab, mit wir im Falle der FDA-­Zulassung Mitte 2020 planen, haben wir unsere US-Gesellschaft

weiterentwickelt­ und die erforderlichen­kommerziellen Strukturen aufgebaut. Um die Entwicklung von Tafasitamab über R/R DLBCLhinaus zu erweitern, haben wir zudem die klinische Entwicklung von Tafasitamab als Erstlinien­ therapie in DLBCLeingeleitet.

Für unseren Anti-CD38-AntikörperMOR202 haben wir die klinische Entwicklung zur Behandlung einer Autoimmunerkrankung der Nieren begonnen, während

unser­ Partner I-Mab die klinische Entwicklung mit MOR202 im multiplen Myelom in der zweiten und dritten Behandlungslinie in Taiwan initiiert hat und diese nach IND-Freigabe auch auf das chinesische Festland erweitern konnte.

Wir konnten außerdem über Erfolge unserer Partner berichten. Unser Partner Janssen untersuchte weiterhin den Einsatz von Tremfya®, dem ersten zugelasse- nen und vermarkteten therapeutischen Antikörper auf Basis der von MorphoSys entwickelten Technologie, in weiteren Indikationen und berichtete über positive Langzeitdaten bei Plaque-Psoriasis und erste Daten bei psoriatischer Arthritis, die die Grundlage für einen Zulassungsantrag sowohl bei der US-amerikanischenFDAals auch bei der EMAbildeten. Die Tantiemenzahlungen, die 2019 deutlich zunahmen, reinvestierten wir in die Entwicklung unserer firmeneigenen Wirkstoff- programme sowie in den Aufbau einer Vertriebsorganisation.

Wir streben an, ein vollintegriertes biopharmazeutisches Unternehmen zu werden, das seine eigenen Medikamente entwickelt und vermarktet. Im Berichtsjahr konnten wir auf dem Weg zu diesem Ziel wichtige Fortschritte erzielen.

Grundlagen des MorphoSys - Konzerns

Konzer nlageb er icht

47

Grundlagen des MorphoSys-Konzerns

K O N Z E R N A B S C H L U S S

Organisationsstruktur und ­

Geschäftsmodell

Der MorphoSys-Konzern, bestehend aus der MorphoSys AG und ihren Tochtergesellschaften, entwickelt und vertreibt Anti- körper und Peptide für therapeutische Zwecke.

Der eingetragene Sitz der MorphoSys AG befindet sich in Planegg­ bei München. Lanthio Pharma B.V., eine hundertprozen- tige Tochtergesellschaft der MorphoSys AG, und ihre Tochter- gesellschaft LanthioPep B.V. haben ihren Sitz in Groningen, Niederlande. Die hundertprozentige US-Tochtergesellschaft der MorphoSys AG, MorphoSys US Inc., wurde in Boston, Massachu- setts, USA, gegründet, um die mögliche zukünftige Vermark- tung von Tafasitamab zu ermöglichen. Am Standort Planegg sind die zentralen Konzernfunktionen wie Rechnungswesen, Controlling, Personal, Recht, Patent, Einkauf, Unternehmens- kommunikation und Investor Relations sowie die beiden Segmente Proprietary Development und Partnered Discovery unter- gebracht. Die Tochtergesellschaften MorphoSys US Inc. und Lanthio Pharma B.V. sowie deren Tochtergesellschaft LanthioPep B.V. sind weitgehend unabhängig und haben eine eigene Ge- schäftsführung. Sie verfügen über eine eigene Verwaltung und Administration, ein eigenes Personalwesen und eigene Abtei- lungen für Finanzbuchhaltung und Geschäftsentwicklung. Die Tochtergesellschaften Lanthio Pharma B.V. und LanthioPep B.V. verfügen ebenfalls über eigene Forschungs- und Entwicklungs- labore. Die MorphoSys US Inc. umfasst die Zentralfunktionen Medical Affairs, Market Access, Sales and Marketing, Commercial Operations, Legal und Finance.

Weiterführende Informationen zur Gesamtkonzernstruktur fin- den Sie im Anhang (Ziffer 2.2.1).

RECHTLICHE STRUKTUR DES MORPHOSYS-KONZERNS: KONZERNLEITUNG UND KONTROLLE

Die Muttergesellschaft des MorphoSys-Konzerns ist die MorphoSys AG, eine an der Frankfurter Wertpapierbörse im Prime Standard sowie an der Nasdaq Global Market notierte deutsche Aktiengesellschaft. Die Gesellschaft verfügt gemäß deutschem Aktiengesetz über eine duale Führungsstruktur mit dem Vorstand als leitendem Organ. Die vier Mitglieder des Vorstands (nach dem Ausscheiden von Herrn Dr. Enzelberger Ende Februar 2020 besteht der Vorstand aus drei Mitgliedern) werden vom Aufsichtsrat bestellt und überwacht. Der Auf- sichtsrat der MorphoSys AG wird von der Hauptversammlung gewählt und besteht aktuell aus sieben Mitgliedern. Ausführ- liche Informationen zur Konzernleitung und -kontrolle sowie zu den Grundsätzen der Unternehmensführung können dem

*SIEHE GLOSSAR - Seite 200

Corporate-Governance-Bericht entnommen werden. Die Senior Management Group unterstützt den Vorstand der MorphoSys AG. Sie setzte sich zum Ende des Berichtsjahres aus 36 Führungs- kräften aus den verschiedenen Abteilungen zusammen.

Ziele und Strategie

MorphoSys beabsichtigt, innovative Therapien für schwer- kranke Patienten zu erforschen, zu entwickeln und zu ver- markten. Der Schwerpunkt der unternehmerischen Tätigkeiten liegt auf Krebserkrankungen. In den letzten Jahren haben wir erfolgreich den Wandel vom Technologieanbieter zum Medika- mentenentwickler vollzogen. In der nächsten Phase unseres Entwicklungspfads wollen wir nun ein integriertes biopharma- zeutisches Unternehmen werden. Wir verfügen über ausge- prägtes Know-how im Bereich der Antikörper-, Protein- und Peptidtechnologien und haben gemeinsam mit unseren Partnern mehr als 100 therapeutische Produktkandidaten entwickelt, von denen sich zurzeit 28 in der klinischen Entwicklung be- finden. Als Hauptwerttreiber sehen wir unsere firmeneigenen Wirkstoffe in Forschung und Entwicklung an, allen voran unseren Antikörperkandidaten Tafasitamab zur Behandlung von Blutkrebserkrankungen. Guselkumab (Tremfya®) wird von Janssen vermarktet und ist das erste kommerzielle Produkt, das auf der firmeneigenen Technologie von MorphoSys basiert. Es ist in den USA, in Kanada, in der Europäischen Union, in Japan und in einer Reihe weiterer Länder zugelassen. Wie bei der Mehrzahl unserer Entwicklungsprogramme stammt dieser Antikörper aus einer Partnerschaft mit einem Pharmaunterneh- men. Mit den aus diesen Partnerschaften generierten Umsatz- erlösen will MorphoSys sein firmeneigenes Entwicklungsport- folio ausbauen. Unser firmeneigenes Portfolio besteht derzeit aus 12 Programmen, eines davon in zulassungsrelevanter Ent- wicklung.

Das Segment Proprietary Development konzentriert sich auf die Entwicklung therapeutischer Wirkstoffe auf Basis der firmen- eigenen Technologieplattformen sowie auf Produktkandidaten, die von anderen Unternehmen einlizenziert wurden oder mit Partnern gemeinsam entwickelt werden. Im Laufe der klini- schen Phasen wird individuell entschieden, ob und zu welchem Zeitpunkt eine Partnerschaft zur weiteren Entwicklung und Ver- marktung angestrebt wird. Der Medikamentenkandidat kann dann entweder komplett auslizenziert oder im Rahmen einer Kooperation gemeinsam mit einem Pharma- oder Biotechno-

Kon zer nlageb er icht

48

logieunternehmen (Co-Development) weiterentwickelt werden. Einzelne Projekte können außerdem auch in Eigenregie zur Marktreife gebracht und in bestimmten Regionen selbstständig vermarktet werden.

Im Segment Partnered Discovery entwickelt MorphoSys im Auftrag von Partnern aus der Pharma- und Biotechnologie­ industrie Antikörperkandidaten. Die daraus resultierenden vertraglich vereinbarten Zahlungen umfassen Lizenzgebühren für Technologien und finanzierte Forschungsleistungen sowie erfolgsabhängige Meilensteinzahlungen und Tantiemen*für Produktverkäufe. Die aus diesen Partnerschaften generierten Mittel unterstützen das langfristig angelegte Geschäftsmodell von MorphoSys und tragen zur Finanzierung der firmeneige- nen Entwicklungsaktivitäten bei.

Beide Segmente basieren fast ausschließlich auf den innova­ tiven Technologien von MorphoSys. Dazu gehören die Anti­ körperbibliothek*HuCAL*, welche die Grundlage für mehr als 20 Produktkandidaten darstellt, die sich zurzeit in der klini- schen Entwicklung befinden, sowie die Antikörperplattform der nächsten Generation, Ylanthia*. In den letzten Jahren haben wir außerdem zwei Arten von stabilisierten Peptidplattformen etabliert: unsere Lanthipeptidplattform, auf die wir seit der Übernahme von Lanthio Pharma B.V. im Mai 2015 zugreifen können, und unsere selbst entwickelte Helix-Turn-Helix(HTH*)-Peptid-Plattform. Wir werden auch weiterhin unser Know-how und unsere Ressourcen nutzen, um unsere Technologien zu er- weitern und auszubauen. Ergänzt haben wir unser Portfolio zudem um die einlizenzierten beziehungsweise akquirierten Wirkstoffkandidaten Tafasitamab und MOR107.

Unser Ziel ist es, durch Investitionen in die Entwicklung und, falls möglich, durch die Vermarktung unserer firmeneigenen Wirkstoffkandidaten den vollen Wert des Portfolios auszu- schöpfen und dabei finanzielle Disziplin sowie konsequente Kostenkontrolle beizubehalten.

Konzernsteuerung und Leistungs­ indikatoren

Sowohl finanzielle als auch nicht-finanzielle Leistungsindika- toren werden zur Steuerung des MorphoSys-Konzerns heran- gezogen. Sie helfen dabei, den Erfolg der strategischen Ent- scheidungen zu überwachen und bei Bedarf zeitnah geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus beobachtet und bewertet das Management ausgewählte Frühindikatoren, um den Projektfortschritt umfassend bewerten und bei Proble- men schnell geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.

Grundlagen des MorphoSys - Konzerns

FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN

Im Kapitel "Bericht zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage" sind die finanziellen Leistungsindikatoren ausführlich be- schrieben. Als Finanzindikatoren im Hinblick auf die operative Unternehmensleistung dienen vor allem die Kennzahlen Um- satzerlöse, Aufwendungen für firmeneigene Produkt- und Tech- nologieentwicklung sowie Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT- definiert als Betriebsergebnis vor Finanzerträgen,

Finanzaufwendungen,­Ertrag aus Wertaufholungen/Aufwand aus Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte und ­Ertragsteuern). Der finanzielle Leistungsindikator Aufwendun- gen für firmeneigene Produkt- und Technologieentwicklung wird ab dem Geschäftsjahr 2020 durch die gesamten betrieb­ lichen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (F&E- Aufwendungen) ersetzt. Die Aufwendungen für firmeneigene Produkt- und Technologieentwicklung sind bislang bereits Teil der gesamten F&E-Aufwendungen. Das Management erachtet die gesamten F&E-Aufwendungen als aussagekräftigeren Indi- kator für die interne Steuerung des Konzerns.

Zusätzliche Faktoren wie die Liquiditätsposition (dargestellt in den folgenden Bilanzposten: "Zahlungsmittel und Zahlungs- mitteläquivalente", "Finanzielle Vermögenswerte zum beizule- genden Zeitwert, wobei Änderungen erfolgswirksam erfasst werden" und "Andere finanzielle Vermögenswerte zu fortge- führten Anschaffungskosten"), betriebliche Aufwendungen und die Segmentergebnisse beeinflussen den Geschäftsverlauf von MorphoSys. Diese Indikatoren werden ebenfalls regelmäßig ana- lysiert und bewertet.

Eine Budgetplanung des laufenden Geschäftsjahres mit be- sonderem Augenmerk auf die Gewinn-und-Verlust-Rechnung sowie­ die zukünftige Liquiditätsposition wird vierteljährlich überarbeitet und aktualisiert. Darüber hinaus wird einmal im Jahr eine mittelfristige, die nächsten drei Jahre abdeckende Planung erstellt. Eine eingehende Kostenanalyse, anhand derer die Gesellschaft die Einhaltung von Finanzzielen überwacht und einen Vergleich zu vorangegangenen Berichtszeiträumen vornimmt, erfolgt auf fortlaufender Basis.

Grundlagen des MorphoSys - Konzerns

Konzer nlageb er icht

49

TABEL L E 03

Entwicklung der wichtigsten finanziellen Leistungsindikatoren1

In Mio. €

2019

2018

2017

2016

2015

MORPHOSYS KONZERN

Konzernumsatz

71,8

76,4

66,8

49,7

106,2

Betriebliche Aufwendungen

- 179,9

- 136,5

- 133,8

- 109,8

- 93,7

EBIT2

- 107,9

- 59,1

- 67,6

- 59,9

17,2

Liquiditätsposition3

357,4

454,7

312,2

359,5

298,4

PROPRIETARY DEVELOPMENT

Segmentumsatz

34,3

53,6

17,6

0,6

59,9

Segment EBIT

- 109,1

- 53,3

- 81,3

- 77,6

10,7

PARTNERED DISCOVERY

Segmentumsatz

37,5

22,8

49,2

49,1

46,3

Segment EBIT

26,8

13,3

30,2

31,0

20,4

  1. Eventuelle Differenzen sind rundungsbedingt.
  2. Enthält Aufwendungen, die keinem Segment zugeordnet wurden (s. auch Anhang, Ziffer 3.3): 2019: 25,7 Mio. €: 2018: 19,2 Mio. €: 2017: 16,5 Mio. €.
  3. Liquiditätsposition dargestellt in den folgenden Bilanzposten: jeweils zum 31. Dezember 2019, 2018 "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente", "Finanzielle Vermögens- werte zum beizulegenden Zeitwert, wobei Änderungen erfolgswirksam erfasst werden" und "Andere Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten"; jeweils zum 31. Dezember 2017, 2016, 2015 "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente", "Zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere und Anleihen" und "Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie Kredite und Forderungen".

NICHT-FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN

MorphoSys befindet sich in einer Transformationsphase von einem Technologieanbieter, der sich auf die Entdeckung und Entwicklung innovativer antikörperbasierter Therapien kon- zentriert, hin zu einem vollintegrierten biopharmazeutischen Unternehmen. Die stetige Weiterentwicklung der Produktpipe- line sowie der firmeneigenen Medikamentenkandidaten steht nach wie vor im Zentrum. Zunehmend an Bedeutung gewinnt dabei die Vorbereitung einer möglichen Produkteinführung des ersten eigenen Medikaments im Jahr 2020. Dementspre- chend lag im Berichtsjahr der Fokus auf der Entwicklung des am weitesten fortgeschrittenen firmeneigenen Produktkandi- daten Tafasitamab. Mit der Einreichung des Zulassungsantrags (Biologics License Application, BLA*) bei der US-amerikani- schen Behörde für Lebens- und Arzneimittel (FDA*) zur Be- handlung von therapieresistenten oder wiederkehrenden dif- fusen großzelligen B-Zell-Lymphomen (R/R*DLBCL*) wurde Ende Dezember 2019 ein entscheidender Meilenstein erreicht. Mit insgesamt 116 therapeutischen Produktkandidaten zum Ende des Berichtsjahres (Ende 2018: 115), davon zwölf im Segment Proprietary Development, konnte die Anzahl der Pipeline- programme 2019 bei gleichzeitig voranschreitender Reife der Produktkandidaten stabil gehalten werden.

*SIEHE GLOSSAR - Seite 200

K O N Z E R N A B S C H L U S S

Kon zer nlageb er icht

Grundlagen des MorphoSys - Konzerns

50

TABEL L E 0 4

Sustainable Development Key Performance Indicators (SD KPIs*) bei MorphoSys (31. Dezember)

2019

2018

2017

2016

2015

PROPRIETARY DEVELOPMENT (ANZAHL INDIVIDUELLER ANTIKÖRPER)

Programme in der Wirkstoffsuche

6

6

7

8

8

Programme in der Präklinik

1

1

1

1

2

Programme in der Phase 11

1

1

2

2

1

Programme in der Phase 2

1

3

2

3

3

Programme in der Phase 32

3

1

1

0

0

GESAMT1

12

12

13

14

14

PARTNERED DISCOVERY (ANZAHL INDIVIDUELLER ANTIKÖRPER)

Programme in der Wirkstoffsuche

56

55

54

54

43

Programme in der Präklinik

24

24

24

22

25

Programme in der Phase 1

9

11

11

10

9

Programme in der Phase 2

12

11

10

12

9

Programme in der Phase 33

2

2

2

2

3

Programme auf dem Markt3

1

1

1

0

0

GESAMT

104

103

101

100

89

  1. Inklusive MOR107, für das eine Phase1-Studie bei gesunden Probanden abgeschlossen wurde; der Wirkstoff ist aktuell in präklinischer Untersuchung.
  2. Darunter das komplett auslizenzierte Programm Otilimab, auslizenziert an GSK. MOR202 ist anI-Mab Biopharma zur Entwicklung in China, Hongkong, Macau und Taiwan auslizenziert.
  3. Aufgrund laufender Studien in diversen Indikationen betrachten wir Tremfya®weiterhin als Phase 3-Programm. Daher wird Tremfya®sowohl in der Kategorie "Programme in der Phase 3" als auch unter "Programme auf dem Markt" jeweils als ein Programm gezählt. In der Gesamtbetrachtung aller Programme in der Pipeline wird es jedoch nur einmal gezählt.

*SIEHE GLOSSAR - Seite 200

FRÜHINDIKAT OREN

MorphoSys überprüft regelmäßig verschiedene Frühindikato- ren, die sich auf das gesamtwirtschaftliche Umfeld, die Branche und das Unternehmen selbst beziehen. Auf Unternehmens- ebene werden für die beiden Segmente ökonomische Daten zum Fortschritt der einzelnen Programme erhoben. Mit Blick auf makroökonomische Frühindikatoren nutzt MorphoSys allge- meine Marktdaten und externe finanzwirtschaftliche Studien, die insbesondere hinsichtlich der Transaktionen der Branche, der Veränderungen rechtlicher Rahmenbedingungen sowie der Verfügbarkeit von Forschungsgeldern betrachtet werden.

Bei bestehenden aktiven Kooperationen tagt regelmäßig, d.h. in der Regel vierteljährlich, ein gemeinschaftlicher Lenkungsaus- schuss, der die Programmfortschritte verfolgt und überwacht. Diese laufenden Überprüfungen erlauben zum einen ein früh- zeitiges Eingreifen bei möglichen Fehlentwicklungen und geben zum anderen bereits in einem sehr frühen Stadium Aufschluss

über zu erwartende Zwischenziele und die damit verbundenen Meilensteinzahlungen. Im Fall von nicht aktiven Kooperationen stellt der Partner regelmäßig, d.h. in der Regel einmal im Jahr, einen schriftlichen Bericht zur Verfügung, der es uns erlaubt, den Fortschritt der laufenden therapeutischen Programme zu verfolgen.

Als Frühindikatoren im Bereich der Geschäftsentwicklung die- nen Marktanalysen, welche den medizinischen Bedarf an inno- vativen Therapien für schwere Erkrankungen, mit einem Schwer- punkt auf dem Bereich Krebs, aber generell auch in Bezug auf neue Technologien im Markt bewerten. Eine permanente Beob- achtung des Markts ermöglicht es, frühzeitig auf Trends und Anforderungen zu reagieren und so neue eigene Aktivitäten oder Partnerschaften in die Wege zu leiten.

Grundlagen des MorphoSys - Konzerns

Geschäftsaktivitäten

TECHNOLOGIEN

MorphoSys hat eine Reihe von Technologien entwickelt, die ­einen direkten Zugang zu humanen Antikörpern für die Be- handlung von Krankheiten bieten. MorphoSys verwendet diese Technologien für Programme in den beiden Segmenten Proprietary Development und Partnered Discovery. Zu den bedeutends- ten Technologien von MorphoSys zählen HuCAL, eine Sammlung von mehreren Milliarden vollständig humanen Antikörpern, sowie ein System zu deren Optimierung. Eine weitere wichtige Plattform ist Ylanthia: eine große Antikörperbibliothek, die die nächste Generation von Antikörpertechnologien repräsentiert. Ylanthia basiert auf einem innovativen Konzept zur Generie- rung hochspezifischer und vollständig humaner Antikörper. MorphoSys erwartet, dass Ylanthia einen neuen Standard in der Entwicklung von therapeutischen Antikörpern in der Pharma- industrie in diesem Jahrzehnt und darüber hinaus setzen wird. Mit Slonomics*verfügt MorphoSys über eine patentgeschützte, vollständig automatisierte Technologie zur Gensynthese und -modifikation, um in einem kontrollierten Prozess hochdiverse Gen-Bibliotheken zu generieren und damit beispielsweise die Eigenschaften von Antikörpern zu verbessern. Die Lanthipeptid- Technologie, die von der hundertprozentigen MorphoSys-Tochter­ gesellschaft Lanthio Pharma B.V. entwickelt wurde, ist eine Er- gänzung der bestehenden Antikörperbibliotheken und eröffnet neue Möglichkeiten der Wirkstoffsuche auf der Basis stabilisier- ter Peptide. Eine weitere Verstärkung des Technologieportfolios von MorphoSys ist unsere firmeneigene Helix-Turn-Helix(HTH)- Peptidtechnologie. Im Gegensatz zu Lanthipeptiden*, die durch Modifikationen von Aminosäuren stabilisiert werden, werden die HTH-Peptide durch ihre eigene Struktur stabilisiert. Darü- ber hinaus haben wir im Juli 2019 eine Vereinbarung mit der Vivoryon Therapeutics AG getroffen. Im Rahmen der Vereinba- rung erhielten wir eine exklusive Option zur Lizenzierung der niedermolekularen QPCTL*-Inhibitoren von Vivoryon im Bereich der Onkologie, die wir nun präklinisch in Kombination mit unse- ren Antikörpern - vor allem Tafasitamab - untersuchen.

MEDIKAMENTENENT WICKLUNG

MorphoSys entwickelt Medikamente durch eigene Forschung und Entwicklung (F&E) sowie in Kooperation mit Pharma- und Biotechnologiepartnern oder akademischen Institutionen und verfügt über eine breite Entwicklungspipeline.

  • SIEHE GRAFIK 05 -Aktive klinische Studien mit MorphoSys-Antikörpern (Seite 52)

Kern der Geschäftstätigkeit ist die Entwicklung neuer Thera- pien für Patienten, die an schwerwiegenden Krankheiten leiden. Der erste therapeutische Wirkstoff (Tremfya®), der auf Basis der firmeneigenen Technologie von MorphoSys von unserem Lizenznehmer Janssen entwickelt wurde, hat 2017 in den USA, Kanada, der Europäischen Union, Japan und einer Reihe weiterer Länder die Marktzulassung erhalten. Abbildung 06 zeigt die Umsatzentwicklung des MorphoSys-Konzerns aufgeteilt in die

Konzer nlageb er icht

51

beiden Geschäftssegmente Proprietary Development und Partnered Discovery, die im Kapitel "Ziele und Strategie" oben aus- führlicher dargestellt sind.

  • SIEHE GRAFIK 06 -Gesamtumsatz des MorphoSys-Konzerns nach Segmenten (Seite 52)

Unsere Programme im Segment Proprietary Development sind eine entscheidende Grundlage für unser Ziel, ein vollintegrier- tes biopharmazeutisches Unternehmen zu werden, das eigene Medikamente entwickelt und vermarktet. Dabei konzentrieren wir unsere Aktivitäten auf den Indikationsbereich Krebs, füh- ren jedoch außerdem ausgewählte Programme auf dem Gebiet der entzündlichen Erkrankungen durch.

Die Fähigkeit monoklonaler Antikörper, gezielt an spezifische Antigene*auf Tumorzellen zu binden oder das Immunsystem des Patienten zu aktivieren und so eine therapeutische Reak- tion im Körper gegen Krebs auszulösen, hat zu einer dominan- ten Stellung dieser Antikörper auf dem Gebiet der Krebsthera- pien geführt. Die globalen Ausgaben für Krebsmedikamente überschritten 2018 laut dem Bericht "Global Oncology Trends 2018" des IQVIAInstituts 133 Mrd. US-$. Der weltweite Markt für Krebstherapien wird Prognosen zufolge in den nächsten fünf Jahren voraussichtlich ein Volumen von 180 bis 200 Mrd. US-$ erreichen. Chronische entzündliche Erkrankungen und Auto- immunerkrankungen, von denen weltweit Millionen Patienten betroffen sind, stellen aus gesellschaftlicher und wirtschaft­ licher Sicht erhebliche Belastungen dar.

*SIEHE GLOSSAR - Seite 200

Die am weitesten fortgeschrittenen Proprietary-Development- Programme von MorphoSys werden unten im Kapitel "For- schung und Entwicklung" dargestellt.

Unsere Partnered-Discovery-Programme in der klinischen Ent- wicklung werden vollständig unter der Kontrolle unserer Partner entwickelt. Dazu zählen nicht nur Programme in unserem Kernbereich Onkologie, sondern auch in Indikationen, in de- nen wir nicht über proprietäre Expertise verfügen. Die am weitesten fortgeschrittenen Partnered-Discovery-Programme von MorphoSys werden im Kapitel "Forschung und Entwick- lung" dargestellt.

VERMARKTUNG

Um den möglichen Markteintritt von Tafasitamab vorzube­ reiten, haben wir im Juli 2018 unsere Tochtergesellschaft MorphoSys US Inc. in den USAgegründet. Der Geschäftssitz befindet sich in Boston, Massachusetts (USA). Im Berichtsjahr konnten zentrale Positionen besetzt werden, beispielsweise die des US Head of Operations sowie weitere Führungspositio- nen inklusive Medical Affairs, Market Access, Sales & Marke- ting, Commercial Operations, Legal und Finance. Unser Medical Affairs Team und die Vertriebsmitarbeiter folgen einer

K O N Z E R N A B S C H L U S S

Kon zer nlageb er icht

Grundlagen des MorphoSys - Konzerns

52

05

P H A S E

1

2

3

Aktive klinische

29

19

12

29

25

10

27

31

14

26

32

15

24

31

17

Studien*mit MorphoSys-

Antikörpern

(31. Dezember)

*SIEHE GLOSSAR:

Seite 200

2015

2016

2017

2018

2019

06

106,2

49,7

66,8

76,4

71,8

Gesamtumsatz des MorphoSys-Konzerns nach Segmenten (in Mio. €)1

1Eventuelle Dierenzen sind rundungsbedingt.

59,9

53,6

49,1

49,2

46,3

37,5

34,3

22,8

17,6

0,6

2015

2016

2017

2018

2019

PARTNERED DISCOVERY

PROPRIETARY DEVELOPMENT

Multi­ -Stakeholder-Strategie und haben bereits begonnen, Netz- werke mit medizinischen Fachkräften und Onkologen zu etab- lieren. Ende 2019 waren 36 Mitarbeiter beschäftigt, die die Commercial-Struktur unterstützen. Bis zum Markteintritt von Tafasitamab, für den Mitte 2020 geplant wird, sollen mehr als 100 zusätzliche Mitarbeiter eingestellt worden sein, um unsere US-Präsenz weiter zu stärken.

EINFLUSSFAKT OREN

Eine gute medizinische Versorgung der Bevölkerung ist ein politisches Ziel in vielen Staaten und der Bedarf an neuen Therapieformen­ wächst angesichts des demografischen Wan- dels. Kosteneinsparungen in Europa und den USAkönnen die Entwicklung der Branche bremsen, indem die Preisgestaltung und Erstattung von Medikamenten strikt reguliert werden.

Grundlagen des MorphoSys - Konzerns

Die behördlichen Zulassungsverfahren in den USA, Europa und anderen Ländern sind langwierig und zeitaufwendig und ihre Ergebnisse nur bedingt vorhersehbar. Zulassungsrelevante Ge- setze, Vorschriften und Richtlinien oder die Art und der Um- fang der Informationen, die bei einem Antrag auf Zulassung vorgelegt werden müssen, können sich während der klinischen Entwicklungsphase eines Produktkandidaten ändern und in verschiedenen Ländern unterschiedlich sein.

Wie bereits auf dem Gebiet der niedermolekularen Medika- mente stellt der Wettbewerb durch Generika aufgrund des aus- laufenden Patentschutzes für Arzneimittel nun auch für die Biotechnologiebranche eine zunehmende Herausforderung dar. Die technologischen Barrieren zur Generikaherstellung von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln (sogenannte Bio- similars*) werden jedoch hoch bleiben. Dennoch drängen viele Medikamentenhersteller, speziell aus Europa und Asien, nun auf diesen Markt und erhöhen so den Wettbewerbsdruck auf etab- lierte Biotechnologieunternehmen. In den USA, wo Biosimilars bislang nur sehr zögerlich als alternative Behandlungsformen zugelassen wurden, legt sich diese Zurückhaltung wegen des steigenden Kostendrucks auf das Gesundheitswesen zuneh- mend. Der weltweite Markt für Biosimilars wird nach Aussage des Beratungsunternehmens McKinsey & Company bis 2020 auf ca. 15 Mrd. US-$ geschätzt ("The biosimilars market: Five things you need to know" - Juli 2018).

Forschung und Entwicklung

GESCHÄFTSVERLAUF 2019

MorphoSys hat im Geschäftsjahr 2019 gute Fortschritte bei der Weiterentwicklung von Produktkandidaten in verschiedenen Entwicklungsstufen gemacht.

Zentrale Wertmesser im Forschungs- und Entwicklungsbereichs von MorphoSys sind:

  • Projektstarts und Fortschritte der einzelnen Entwicklungs- programme;
  • Kooperationen und Partnerschaften mit anderen Unterneh- men, um unsere Technologiebasis und Wirkstoffpipeline aus- zubauen beziehungsweise unsere therapeutischen Programme zu vermarkten;
  • klinische und präklinische Forschungsergebnisse;
  • regulatorische Vorgaben der Gesundheitsbehörden für die Marktzulassung einzelner therapeutischer Programme; und
  • stabiler Patentschutz, um die Marktstellung von MorphoSys abzusichern.

Konzer nlageb er icht

53

PROPRIETARY DEVELOPMENT

Am 31. Dezember 2019 belief sich die Zahl der Proprietary- Development-Programme auf zwölf; drei davon waren entwe- der vollständig oder nur für bestimmte Regionen auslizenziert. Fünf dieser Programme befinden sich in klinischer Entwick- lung, eines befindet sich in der präklinischen Entwicklung und sechs in der Phase der Wirkstoffsuche. Unsere Aktivitäten im Segment Proprietary Development konzentrieren sich derzeit auf die folgenden vier klinischen Kandidaten:

  • Tafasitamab - ein Antikörper für die Behandlung von Blut- krebs und das am weitesten fortgeschrittene firmeneigene Programm;
  • MOR202 - ein Antikörper für die Behandlung des multiplen Myeloms sowie bestimmter Autoimmunerkrankungen, für den wir mit I-Mab Biopharma eine regionale Lizenzvereinbarung für die Entwicklung und Vermarktung in China, Hongkong, Taiwan und Macau abgeschlossen haben;
  • MOR107 - ein Lanthipeptid, das unser Tochterunternehmen Lanthio Pharma B.V. entwickelt hat und das sich derzeit in präklinischen Untersuchungen in onkologischen Indikationen befindet; und
  • Otilimab*(GlaxoSmithKline [GSK]) führt derzeit klinische Studien*mit Otilimab) zur Behandlung von rheumatoider Arthritis*durch. Das Programm entstand als firmeneigenes MorphoSys-­Programm und wurde 2013 vollständig an GSKauslizenziert.

Neben den oben aufgeführten Programmen befinden sich meh- rere firmeneigene Programme in frühen Forschungs- und Ent- wicklungsstadien. Dazu gehört beispielsweise MOR210, ein präklinischer Antikörper, der im November 2018 für China und bestimmte andere Länder in Asien an I-Mab auslizenziert wurde. Darüber hinaus haben wir im Juli 2019 eine Vereinba- rung mit der Vivoryon Therapeutics AG getroffen. Im Rahmen der Vereinbarung haben wir eine exklusive Lizenzoption für die niedermolekularen QPCTL-Inhibitoren von Vivoryon im Be- reich der Onkologie erhalten und prüfen derzeit das Potenzial, diese Inhibitoren präklinisch mit unseren Antikörpern - allen voran Tafasitamab - zu kombinieren.

TAFASITAMAB

Ü B ERS I C H T

Tafasitamab (MOR208, ehemals XmAb5574) ist ein humani- sierter monoklonaler Antikörper, der sich gegen das Zielmole- kül*CD19*richtet. CD19 wird selektiv auf der Oberfläche von B-Zellen*, einer Gruppe von weißen Blutkörperchen, expri- miert. CD19 verstärkt die Signalgebung des B-Zell-Rezeptors, der einen wichtigen Einfluss auf das Überleben und Wachstum der B-Zellen ausübt. CD19 ist ein mögliches Ziel für die Behand- lung von B-Zell-Erkrankungen.

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Grundlagen des MorphoSys - Konzerns

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Wir entwickeln Tafasitamab entsprechend einer im Juni 2010 mit Xencor, Inc. (Xencor) abgeschlossenen Kooperations- und Lizenzvereinbarung. Xencor gewährt uns im Rahmen dieser Vereinbarung eine exklusive weltweite Lizenz für Tafasitamab für alle Indikationen.

Unser präklinisches und klinisches Entwicklungsprogramm konzentriert sich derzeit darauf, Tafasitamab bei Non-Hodgkin- Lymphomen (NHL*), insbesondere beim diffusen großzelligen B-Zell-Lymphom (DLBCL).

Insgesamt handelt es sich bei ungefähr 4 % aller in den USAdiagnostizierten Krebserkrankungen um Lymphome. NHList dabei die häufigste lymphoproliferative Erkrankung. Im Jahr 2019 gab es laut Schätzungen des National Cancer Institute in den USA74.200 neue Fälle ("Cancer Stat Facts 2019: Non- Hodgkin Lymphoma"). DLBCList die häufigste Form von bös- artigen Lymphomen und macht etwa ein Drittel aller NHL-Fälle weltweit aus. Die Erstlinienbehandlung von B-Zell-Erkrankun- gen einschließlich DLBCLbesteht meistens aus einer Kombi­ nation aus Chemotherapie und dem Antikörper Rituximab (Rituxan®), die häufig auch als R-CHOP*(R, Rituximab; CHOP, Cyclophosphamid, Doxorubicin, Vincristin und das Kortikoste- roid Prednison) bezeichnet wird. Trotz des Therapieerfolgs bei einer Erstlinienbehandlung von DLBCLmit R-CHOPsprechen jedoch bis zu 40 % der Patienten nicht auf die Behandlung an (refraktär) oder erleiden nach der Erstbehandlung einen Rück- fall (Rezidiv) mit schnell voranschreitender Erkrankung.

Der therapeutische Markt für Non-Hodgkin-Lymphome (NHL) soll nach Angaben des Marktforschungs- und Beratungsunter- nehmens GlobalData im Jahr 2024 rund 9 Mrd. US-$ erreichen (Bericht "B-cellNHL: Opportunity Analysis 2017-2027").

Tafasitamab hat während seiner Entwicklung im Jahr 2014 Fast Track Designation und im Oktober 2017 den Breakthrough Therapy Designation-Status basierend auf den Ergebnissen der L-MIND*Studie von der US-amerikanischenFDAerhalten.

Am 30. Dezember 2019 haben wir den Antrag auf Zulassung (BLA, Biological License Application) für Tafasitamab in Kombi- nation mit Lenalidomid beim rezidivierten oder refraktärem DLBCL(R/R DLBCL) eingereicht.

L AUFENDE KLINISCHE STUDIEN MIT TAFASITAMAB UND ­VORGESTELLTE KLINISCHE DATEN

Derzeit laufen vier klinische Studien mit Tafasitamab:

  • L-MIND(Phase 2-Studie mit Patienten mit rezidiviertem/ refraktärem DLBCL[R/R DLBCL]);
  • B-MIND*(Phase 2/3-Studie mit Patienten mit R/R DLBCL);
  • First-MIND(Phase 1b-Studie mit Tafasitamab oder Tafasita- mab plus Lenalidomid in Kombination mit R-CHOPbei Patien- ten mit bisher unbehandeltem DLBCL); und
  • COSMOS*(Phase 2-Studie mit Patienten mit R/R chronisch- lymphatischer Leukämie (CLL*) und kleinzelligem B-Zell-Lym- phom [SLL*]).

Im Jahr 2019 wurden wichtige neue Daten aus den laufenden Studien mit Tafasitamab vorgestellt:

L-MIND:L-MINDist eine einarmige Phase 2-Studie, die Tafasi- tamab in Kombination mit Lenalidomid (LEN) bei Patienten mit R/R DLBCLuntersucht, bei denen eine hochdosierte Chemo­ therapie (HDC) und eine autologe Stammzelltransplantation (ASCT*) nicht in Betracht kommen. Basierend auf den Zwischen- ergebnissen der L-MIND-Studie hatte die US-amerikanische Behörde für Lebens- und Arzneimittel (FDA) im Oktober 2017 Tafasitamab in Kombination mit Lenalidomid den Status des Therapiedurchbruchs gewährt.

Die Daten der Primäranalyse (Stichtag 30. November 2018 und ein Nachbeobachtungszeitraum von mindestens zwölf Monaten für alle Patienten) wurden am 22. Juni 2019 auf der 15. International Conference on Malignant Lymphoma (ICML) in Lugano, Schweiz, vorgestellt. Die Wirksamkeitsergebnisse in diesem Update basierten auf den Ansprechraten von 80 Patienten und wurden von einem unabhängigen Prüfungsausschuss bewertet. Der primäre Endpunkt, definiert als beste objektive Ansprech- rate (ORR*) im Vergleich zu den publizierten Daten der entspre- chenden Monotherapien, wurde erreicht. Die ORRbetrug 60 % (48 von 80 Patienten), und die komplette Ansprechrate (CR*) betrug 43 % (34 von 80 Patienten). Das mediane progressions- freie Überleben (mPFS) betrug 12,1 Monate mit einer medianen Nachbeobachtungszeit von 17,3 Monaten. Die mediane An- sprechdauer (mDoR*) betrug 21,7 Monate.

Am 29. Oktober 2019 gaben wir Topline-Ergebnisse der Primär- analyse der retrospektiv betrachteten, passenden Kontroll- gruppe (Re-MIND) bekannt. Diese Studie wurde dazu ent­ wickelt, die Wirksamkeit der Lenalidomid-Monotherapie auf der Grundlage realer Patientendaten mit den Wirksamkeits­ ergebnissen der Kombination von Tafasitamab und Lenalidomid zu vergleichen, wie sie in unserer L-MIND-Studie untersucht wurden, um die Single Agent-Aktivität von Tafasitamab in der Kombination mit Lenalidomid für die Behörden klar darlegen zu können. Zu diesem Zweck wurden in Re-MINDdie Real World Wirksamkeitsdaten von 490 Patienten mit R/R DLBCL, die nicht für HDCund ASCTin Frage kamen und die in den USAoder der EU eine Lenalidomid-Monotherapie erhalten ha- ben. Für den bestmöglich passenden Vergleich mit den Patien- ten aus der L-MINDStudie wurden die Qualifizierungsmerk- male für zueinander passende Patienten in beiden Studien vorab genau spezifiziert. Daraus resultierend wurden 76 geeignete Re-MIND-Patienten identifiziert und basierend auf wichtigen Basismerkmalen eins zu eins den entsprechenden 76 Patienten der 80 L-MIND-Patienten zugeordnet. Die Ansprechraten (ORR) wurden anhand dieser Untergruppe von 76 Patienten sowohl für Re-MINDals auch für L-MINDerhoben.

Grundlagen des MorphoSys - Konzer ns

Ko n ze r n l a ge b e r i c ht

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E R N A B S C H L U SS

Der primäre Endpunkt von Re-MINDwurde erreicht und zeigte eine statistisch signifikante überlegene beste objektive Ansprechrate (ORR) der Tafasitamab-Lenalidomid-Kombina- tion im Vergleich zur Lenalidomid-Monotherapie. Die ORRbe- trug 67,1 % (95 % Konfidenzintervall (CI: 55,4 - 77,5) für die Ta- fasitamab-Lenalidomid-Kombination, verglichen mit 34,2 % (CI: 23,7 - 46,0) für die Lenalidomid-Monotherapie (p < 0,0001). Die Überlegenheit wurde konsistent für alle sekundären End- punkte beobachtet, einschließlich der kompletten Ansprech- rate (CR) (Tafasitamab-Lenalidomid-Kombination 39,5 %; CI: 28,4 - 51,4; gegenüber Lenalidomid-Monotherapie mit 11,8 %; CI: 5,6 - 21,3; p < 0.0001), sowie in vorab definierten statistischen Sensitivitätsanalysen. Darüber hinaus wurde ein signifikanter Unterschied für das Gesamtüberleben (OS*) beobachtet, das in der Tafasitamab-Lenalidomid-Kombination nicht erreicht wurde, verglichen mit 9,3 Monaten in der Lenalidomid-Monotherapie (Hazard Ratio 0,47; CI: 0,30 - 0,73; p < 0,0008).

Basierend auf den Daten der primären Analyse beider Studien sowie den Ergebnissen der Tafasitamab Monotherapie Studie in NHLhaben wir Ende Dezember 2019 bei der US-amerikani- schen Gesundheitsbehörde FDAeinen Zulassungsantrag für Tafasitamab in Kombination mit Lenalidomid zur Behandlung von R/R DLBCLeingereicht.

Zudem haben wir Mitte 2019 die Absicht bekannt gegeben, einen Zulassungsantrag (Marketing Authorization Application, MAA*) bei der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA*) auf Grundlage der L-MIND- Studie einzureichen. Die Absichtserklärung wurde Anfang Juli 2019 bei der EMAeingereicht, und es ist geplant, den Zulassungsantrag bis spätestens Mitte 2020 einzureichen.

B-MIND:B-MINDist eine randomisierte, multizentrische Phase 2/3-Studie, die Tafasitamab plus Bendamustin gegen- über Rituximab (Rituxan®) plus Bendamustin bei Patienten mit R/R DLBCLuntersucht, bei denen eine HDCund eine ASCTnicht in Betracht kommen. Diese laufende Studie nimmt Patien- ten in Europa, in der Region Asien/Pazifik und in den USAauf. Die Studie befindet sich derzeit in der Phase 3.

Im ersten Quartal 2019 haben wir nach Rücksprache mit der US-amerikanischenFDAdie Studie um einen koprimären End- punkt erweitert. Der koprimäre Endpunkt basiert auf einem Bio- marker, der als eine niedrige Anzahl an natürlichen Killerzellen (NK Zellen*) im peripheren Blut zum Zeitpunkt des Studienein- tritts (NKlow) definiert ist. Im November 2019 hat die B-MIND- Studie die vorgeplante, ereignisgesteuerte Futility-Interimsana- lyse erfolgreich bestanden. Im Rahmen der Futility-Interims- analyse wurden die Daten durch ein unabhängiges Prüfgre- mium (IDMC) auf die Wahrscheinlichkeit eines futilen Ausgangs der Studie zum Zeitpunkt des Studienabschlusses hin geprüft. Das IDMCbewertete dazu die Wirksamkeitsdaten sowohl in der gesamten Patientenpopulation als auch in der Biomarker- positiven Patienten-Subpopulation und empfahl, die Zahl der

Patienten von derzeit 330 auf 450 zu erhöhen. Wir erwarten, dass die Topline-Ergebnisse der Studie 2022 verfügbar sein werden.

Zusätzlich zu der bereits erwähnten klinischen Entwicklung bei R/R DLBCLstartete MorphoSys Ende 2019 eine klinische Phase 1b-Studie in der Erstlinientherapie bei DLBCL(First- MIND). Die Studie untersucht Tafasitamab oder Tafasitamab plus Lenalidomid in Kombination mit R-CHOP(der momenta- nen Standardtherapie) bei Patienten mit neu diagnostiziertem DLBCL. Der primäre Endpunkt der Studie umfasst die Häufig- keit und den Schweregrad von behandlungsbedingten Neben- wirkungen (AEs*), sekundäre Endpunkte sind die objektive Ansprechrate (ORR) und die vollständige Ansprechrate (CR) am Ende der Behandlung, die Häufigkeit und der Schweregrad der AEs im Nachbeobachtungszeitraum von 18 Monaten, die beste ORRund CR bis zum Ende der Studie (etwa. 24 Monate), das progressionsfreie Überleben (PFS*), das ereignisfreie Über- leben (ES*) und das Gesamtüberleben (OS*) nach zwölf und 24 Monaten. Diese Studie soll den Weg zu einer pivotalen Phase 3-Studie für Tafasitamab plus Lenalidomid in Kombina- tion mit R-CHOPbereiten.

Die vierte derzeit laufende klinische Studie ist COSMOS, eine unverblindete, multizentrische Phase 2-Studie mit zwei Kohorten, welche die vorläufige Sicherheit und Wirksamkeit von Tafasitamab in Kombination mit Idelalisib (Kohorte A) oder Venetoclax (Kohorte B) bei Patienten mit R/R CLLoder SLLuntersucht, die zuvor mit dem Bruton-Tyrosinkinase-Inhibitor (BTKi*) Ibrutinib behandelt wurden. Daten der primären Analyse beider Kohorten wurden im Dezember 2019 auf der ASH-Konfe- renz in Orlando präsentiert. In Kohorte A wurden elf Patienten aufgenommen, die Tafasitamab und Idelalisib erhielten. Die Patienten waren im Median 7,4 Monate in der Studie. Die beste Gesamtansprechrate lag bei 91 %, ein Patient erreichte eine Komplettremission. Acht Patienten wurden auf minimale Rest- erkrankung (MRD*) getestet, zwei von diesen acht Patienten erreichten MRD-Negativität im Blut, einer von drei Patienten auch MRD-Negativität im Knochenmark. In Kohorte B wurden 13 Patienten aufgenommen und mit Tafasitamab plus Venetoc- lax behandelt. Die mediane Zeit in der Studie war 15,6 Monate. In der ­Intent-to-Treat Gruppe lag das beste Gesamtansprechen bei 76,9 %, 46,2 % der Patienten erreichten auch eine Komplett­ remission. Sieben Patienten wurden auf das Vorliegen einer minimalen Resterkrankung getestet. Sechs dieser sieben Patien- ten erreichten MRD-Negativität im Blut, zwei von vier Patienten MRD-Negativität im Knochenmark. Die COSMOSStudie zeigte, dass Kombinationen von Tafasitamab mit Idelalisib oder Vene- toclax insgesamt gut vertragen wurden.

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MOR202

Ü B ERS I C H T

MOR202 ist ein rekombinanter humaner monoklonaler IgG1- HuCAL-Antikörper, der sich gegen das Zielmolekül CD38*rich- tet. CD38 ist ein breit exprimiertes und klinisch validiertes Zielmolekül im multiplen Myelom (MM*). Wissenschaftliche Untersuchungen deuten darauf hin, dass ein gegen CD38 ge- richteter Antikörper auch therapeutische Aktivität bei Auto­ immun- und anderen Erkrankungen haben kann, die durch Autoantikörper entstehen, wie beispielsweise membranöse Ne- phropathie oder systemischer Lupus erythematodes.

Das multiple Myelom (MM) ist eine Blutkrebserkrankung, die in reifen Plasmazellen im Knochenmark entsteht. MM ist die zweithäufigste Form von Blutkrebs weltweit. Die Entwicklung von MOR202 in MM konzentriert sich derzeit auf China, wo die Patientenzahl in den letzten Jahren aufgrund einer altern- den Bevölkerung gestiegen ist. Derzeitige Therapien sind mit schwerwiegenden Nebenwirkungen und begrenzter Wirksam- keit assoziiert.

REGIONALE VEREINBARUNG MIT I - MAB BIOPHARMA

Wir haben im November 2017 eine exklusive regionale Lizenz- vereinbarung für MOR202 mit I-Mab Biopharma abgeschlos- sen. Im Rahmen dieser Vereinbarung hat I-Mab die exklusi- ven Rechte zur weiteren Entwicklung und Vermarktung von MOR202 in China, Taiwan, Hongkong und Macau erhalten. MorphoSys hat bei Abschluss der Vereinbarung eine sofortige Zahlung in Höhe von 20 Mio. US-$ erhalten. Wir haben außer- dem Anspruch auf erfolgsabhängige klinische und kommer­ zielle Meilensteinzahlungen von I-Mab in Höhe von bis zu 100 Mio. US-$. Zudem hat MorphoSys Anspruch auf gestaffelte zweistellige Tantiemen auf die mit MOR202 in den vereinbar- ten Regionen erzielten Nettoumsätze.

L AUFENDE KLINISCHE STUDIEN

Im Oktober 2019 haben wir eine Phase 1/2-Studie zur Behand- lung von anti-PLA2R-positiver membranöser Nephropathie ge- startet, einer Autoimmunerkrankung, die die Nieren betrifft. Die Proof-of-Concept-Studie namens M-PLACEist eine offene, multizentrische Studie und wird in erster Linie die Sicherheit und Verträglichkeit von MOR202 untersuchen. Sekundäre Endpunkte sind die Wirkung von MOR202 auf Serum-Anti­ körper gegen PLA2R und die Bewertung der Immunogenität und Pharmakokinetik von MOR202; ein exploratives Ziel ist die Bestimmung der klinischen Wirksamkeit. Die Studie wird schwer zu behandelnde Patienten mit einem hohen anti-PLA2R- Titer oder Patienten, die auf eine vorherige Therapie nicht an- gesprochen haben, aufnehmen.

I-Mab untersucht MOR202/TJ202 in einer im März 2019 initi- ierten Phase 2-Studie als Drittlinientherapie im R/R multiplen Myelom sowie in einer Phase 3-Studie in Kombination mit ­Lenalidomid als Zweitlinientherapie beim multiplen Myelom, die im April 2019 gestartet wurde. Der Start der Studien löste

Grundlagen des MorphoSys - Konzerns

Meilensteinzahlungen an MorphoSys in Höhe von insgesamt acht Mio. US-$ aus. Am 14. Oktober 2019 gaben wir und unser Partner I-Mab Biopharma bekannt, dass I-Mab von der chinesi- schen National Medical Products Administration (NMPA) für MOR202/TJ202 die Zulassung als sogenannte Investigational New Drug (IND*) erhalten hat. Dies ermöglicht die Ausweitung von I-Mab's derzeit in Taiwan laufenden Phase 2- und Phase 3-Studien mit MOR202/TJ202 beim multiplen Myelom auch auf das chinesische Festland.

MOR106

MOR106 ist ein humaner monoklonaler Antikörper aus unserer Ylanthia-Plattform gegen IL 17, der gemeinsam von Galapagos und MorphoSys entdeckt wurde. Im Juli 2018 schlossen Galapa- gos und MorphoSys eine exklusive weltweite Entwicklungs- und Vermarktungsvereinbarung mit Novartis für MOR106 ab. Im Oktober 2019 haben Galapagos, MorphoSys und Novartis bekanntgegeben, dass die klinische Entwicklung von MOR106 in atopischer Dermatitis (AD*) für alle Studien (zwei Phase 2- Studien IGUANAund GECKOsowie eine Phase 1-Überbrückungs- studie für eine subkutane Formulierung und eine japanische Ethno-Brückenstudie) aufgrund der Ergebnisse einer nutzen- basierten Zwischenanalyse gestoppt wurde, die in der Phase 2-StudieIGUANAdurchgeführt wurde. Die Analyse ergab eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass die Studie den primären End- punkt, definiert als eine prozentuale Änderung des Bereichs und des Schweregrads des Ekzems (eczema area and severity index, EASI*), erreicht. Die drei Parteien werden die zukünf- tige Strategie für MOR106 prüfen.

OTILIMAB

ÜBERSICHT

Otilimab (ehemals MOR103/GSK3196165) ist ein vollständig humaner HuCAL-IgG1Antikörper, der gegen den Granulozyten- Monozyten-Kolonie-stimulierenden Faktor (GM-CSF*) gerichtet ist. Aufgrund seiner diversen Funktionen im Immunsystem kann GM-CSFals Zielmolekül für ein breites Spektrum von ent- zündungshemmenden Therapien, beispielsweise bei rheuma­ toider Arthritis (RA*), betrachtet werden. Die rheumatoide Arthritis ist eine chronische entzündliche Erkrankung, welche die Gelenkinnenhaut betrifft und mit schmerzhaften Schwellun- gen einhergeht, die zu Knochenzerstörung und Verformung der Gelenke führen können.

Wir haben Otilimab entdeckt und bis zur klinischen Entwick- lung weitergeführt, bevor wir das Programm 2013 vollständig an GlaxoSmithKline (GSK) auslizenziert haben. GSKentwickelt den Antikörper nun eigenständig zur Behandlung von rheumatoider Arthritis (RA) weiter und trägt alle anfallenden Kosten. MorphoSys ist am möglichen Entwicklungs- und Vermark- tungserfolg des Programms durch Meilensteinzahlungen von bis zu insgesamt 423 Mio. € und durch gestaffelte, zweistellige Tantiemen aus Nettoumsatzerlösen beteiligt. Im Jahr 2013 hatte MorphoSys bereits eine Zahlung in Höhe von 22,5 Mio. € erhalten.

Grundlagen des MorphoSys - Konzerns

Der Gesamtmarkt für Medikamente gegen RA wächst stetig und wird von dem Marktforschungs- und Beratungsunterneh- men Decision Resources auf 28,8 Mrd. US-$ (für die G7-Länder) (Bericht "Market Forecast Assumptions Rheumatoid Arthritis 2018-2028") und von dem Marktforschungs- und Beratungs- unternehmen GlobalData auf 26,3 Mrd. US-$ (USA, EU5, Japan, Australien) (Bericht "Rheumatoid Arthritis: Market Analysis 2017-2027") im Jahr 2020 geschätzt. Otilimab besitzt nach Ein- schätzung von MorphoSys das Potenzial, als erster Anti-GM-CSF-Antikörper die Marktzulassung zur Behandlung von RA zu erhalten.

L AUFENDE KLINISCHE STUDIEN

Am 3. Juli 2019 gab GSKden Start eines Phase 3-Programms mit Otilimab bei RA bekannt, durch den eine Meilensteinzah- lung von 22,0 Mio. € an MorphoSys veranlasst wurde. Dieses Phase 3-Programm namens "ContRAst" umfasst drei Zulas- sungsstudien und eine Langzeitverlängerungsstudie und wird den Antikörper bei Patienten mit mittelschwerer bis schwerer RA untersuchen. Im Zusammenhang mit dem Start des klini- schen Programms gab GSKauch bekannt, dass der Antikörper den INN-Namen Otilimab erhalten hat.

MOR107

Lanthipeptide sind eine Klasse von modifizierten Peptidmole- külen, die entwickelt wurden, um die Selektivität und Stabili- tät dieser Wirkstoffe zu verbessern. MOR107 basiert auf der firmeneigenen Technologieplattform unserer niederländischen Tochtergesellschaft Lanthio Pharma B.V. Der Wirkstoff hat in präklinischen Studien eine Angiotensin-II-Typ2-(AT2-) Rezeptor- abhängige Aktivität gezeigt und könnte das Potenzial haben, zur Behandlung diverser Erkrankungen eingesetzt zu werden. Im Jahr 2017 schlossen wir erfolgreich eine Phase 1-Studie mit gesunden Freiwilligen ab, in der dieser Wirkstoff erstmals in der Anwendung am Menschen klinisch erprobt wurde. Wir setzten 2019 unsere präklinischen Untersuchungen von MOR107 insbesondere in onkologischen Indikationen fort.

MOR210

ÜBERSICHT

MOR210 ist ein humaner Antikörper gegen C5aR*, der auf unserer HuCALTechnologie basiert. C5aR, der Rezeptor des Komplementfaktors C5a*, wird als mögliches neues Wirkstoff- ziel im Bereich der Immunonkologie und der Autoimmun­ erkrankungen untersucht. Tumorzellen generieren hohe Men- gen an C5a, von dem angenommen wird, dass es durch die Rekrutierung und Aktivierung von myeloiden Suppressorzellen (MDSCs) zu einem immunsuppressiven und somit tumor- wachstumsfördernden Mikromilieu beiträgt. MOR210 soll durch die Blockade der Interaktion zwischen C5a und seinem Rezep- tor die immunsuppressive Funktion der MDSCs neutralisieren. Hierdurch soll es dem Immunsystem ermöglicht werden, den Tumor zu bekämpfen. MOR210 befindet sich derzeit in der prä- klinischen Entwicklung.

Konzer nlageb er icht

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REGIONALE VEREINBARUNG MIT I - MAB BIOPHARMA

Im November 2018 gaben wir bekannt, dass wir eine exklusive strategische Kooperation und regionale Lizenzvereinbarung für MOR210 mit I-Mab Biopharma abgeschlossen haben. I-Mab hat die exklusiven Rechte für die Entwicklung und Vermark- tung von MOR210 in China, Hongkong, Macau, Taiwan und Südkorea. MorphoSys hat die Rechte im übrigen Teil der Welt behalten. Mit dieser Vereinbarung haben wir unsere Partner- schaft mit I-Mab vertieft und bauen auf der bestehenden Ko- operation zur Entwicklung von MOR202 auf.

I-Mab wird im Rahmen der Vereinbarung die exklusiven Rechte zur Entwicklung und Vermarktung von MOR210 in den ver- traglich vereinbarten Gebieten ausüben. Mit unserer Unterstüt- zung wird I-Mab alle weltweiten Entwicklungsaktivitäten für MOR210, unter anderem klinische Studien in China und den USA, bis zum klinischen Wirksamkeitsnachweis (Proof-of-Con- cept) im Bereich Onkologie durchführen und finanzieren.

Wir erhielten von I-Mab eine Zahlung in Höhe von 3,5 Mio. US-$ und haben darüber hinaus Anspruch auf entwicklungs- und vertriebsbezogene Meilensteinzahlungen von bis zu 101,5 Mio. US-$. Außerdem erwarben wir Ansprüche auf gestaffelte Um- satzbeteiligungen (Tantiemen) im mittleren einstelligen Pro- zentbereich an den mit MOR210 in den vertraglich vereinbarten Gebieten von I-Mab erzielten Nettoumsatzerlösen. Als Gegen- leistung für die Durchführung einer erfolgreichen klinischen Proof-of-Concept-Studie hat I-Mab Anspruch auf Tantiemen im niedrigen einstelligen Prozentbereich auf den Nettoumsatz von MOR210 außerhalb des I-Mab-Territoriums sowie auf gestaf- felte Anteile an den Erlösen aus weiteren Auslizenzierungen von MOR210.

QPCTL INHIBITOREN

ÜBERSICHT

QPCTL-Inhibitoren sind niedermolekulare Substanzen und Hem- mer des Glutaminyl-Peptid-Cyclotransferase-ähnlichen Enzyms. Für dieses Enzym wurde gezeigt, dass es die Interaktion zwi- schen CD47*und SIRPAlpha*, auch bekannt als "Don't eat me"- Signal, reguliert. Dieser Signalweg ermöglicht es Krebszellen, dem angeborenen Immunsystem des Körpers durch Hemmung der phagozytischen Aktivität von Makrophagen zu entkommen. Daher könnte die Verwendung von QPCTL-Inhibitoren zur ­Blockierung des durch die CD47-SIRPAlpha-Interaktion ver- mittelten "Don't eat me"-Signals ein möglicher Ansatz in der Immunonkologie sein. Wir untersuchen die QPCTL-Inhibitoren derzeit präklinisch, einschließlich einer Analyse der möglichen Vorteile einer Kombination mit unserem firmeneigenen Programm Tafasitamab.

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VEREINBARUNG MIT DER VIVORYON THER APEUTICS AG

Im Juli 2019 gaben wir und die Vivoryon Therapeutics AG eine Vereinbarung bekannt, im Rahmen derer MorphoSys eine ex- klusive Lizenzoption für die niedermolekularen QPCTL-Inhibi- toren von Vivoryon im Bereich der Onkologie erhalten hat. Die Option umfasst die weltweite Entwicklung und Vermarktung von Kandidaten aus Vivoryons Wirkstoffklasse der Inhibito- ren des Glutaminyl-Peptid-Cyclotransferase-ähnlichen(QPCTL-) Enzyms, einschließlich des Leitmoleküls PQ912, zur Behand- lung von Krebserkrankungen.

Im Gegenzug hat sich MorphoSys in Form einer Minderheits- beteiligung an der Kapitalerhöhung von Vivoryon beteiligt, die am 24. Oktober 2019 unter Ausgabe von insgesamt 7.674.106 Inhaber-Stammaktien durchgeführt wurde. Die Kapitalerhö- hung wurde am 25. Oktober 2019 ins Handelsregister eingetra- gen. MorphoSys hat durch die Zeichnung von 2.673.796 Inha- ber-Stammaktien im Wert von 15,0 Mio. € einen 13,4 %-Anteil an Vivoryon erworben.

PARTNERED DISCOVERY

Ende 2019 war eines unserer Partnered-Discovery-Programme zugelassen, 23 Programme befanden sich in der klinischen Entwicklung, 24 Partnered-Discovery-Produktkandidaten in der präklinischen Entwicklung und 56 in der Phase der Wirkstoff- suche. Im Folgenden stellen wir unsere am weitesten fortge- schrittenen Programme und eine vor Kurzem erweiterte strate- gische Partnerschaft vor.

Guselkumab (Tremfya®) - ein HuCAL-Antikörper, der gegen IL-23 gerichtet ist und von unserem Partner Janssen zur Be- handlung von Plaque-Psoriasis*und für andere Indikationen entwickelt und vermarktet wird. Guselkumab (Tremfya®) ist in den USA, Kanada, der Europäischen Union, Japan und einer Reihe weiterer Länder zugelassen.

Gantenerumab - ein HuCAL-Antikörper gegen Amyloid-beta*, der von unserem Partner Roche für die Behandlung von Alzhei- mer in verschiedenen Phase 3-Studien klinisch getestet wird.

Sonstige Programme - neben den zwei zuvor genannten Pro- grammen verfolgen wir im Rahmen von Partnerschaften mit großen Pharmaunternehmen viele Programme in unterschied- lichen Forschungs- und Entwicklungsstadien.

LEOPharma: Mit LEOPharma haben wir eine strategische Partnerschaft für die Erforschung und Entwicklung therapeuti- scher Antikörper und Peptide zur Behandlung von Hautkrank- heiten vereinbart.

Grundlagen des MorphoSys - Konzerns

GUSELKUMAB (TREMFYA®)

ÜBERSICHT

Guselkumab (Tremfya®) ist ein humaner HuCAL-Antikörper gegen die p19-Untereinheit von IL-23, der von Janssen ent­ wickelt und vermarktet wird. Es ist das erste kommerzielle Pro- dukt, das auf unserer firmeneigenen Technologie basiert. Der Antikörper hat in den USA, Kanada, der Europäischen Union, Japan, China und einer Reihe weiterer Länder die Marktzulas- sung für die Behandlung von Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Schuppenflechte (Plaque-Psoriasis) sowie in Japan für die Behandlung von Patienten mit verschiedenen Formen von Schuppenflechte, psoriatischer Arthritis und palmoplantarer Pustulose erhalten.

Schuppenflechte ist eine chronisch verlaufende entzündliche Autoimmunerkrankung, die durch anormale, juckende und schmerzende Hautstellen gekennzeichnet ist. Schätzungen zufolge sind rund 125 Mio. Menschen weltweit von Schuppen- flechte betroffen, ein Viertel davon leidet unter einer mittel- schweren bis schweren Form der Erkrankung. Das Markt­ forschungs- und Beratungsunternehmen Decision Resources schätzt, dass der Markt für Medikamente gegen Schuppen- flechte von ca. 16 Mrd. US-$ im Jahr 2018 auf ca. 24 Mrd. US-$ im Jahr 2028 wachsen wird (in den G7-Ländern) (Bericht "Mar- ket Forecast Assumptions Psoriasis 2018-2028"). Der Markt für Medikamente gegen Schuppenflechte wird von dem Marktfor- schungs- und Beratungsunternehmen GlobalData ähnlich einge- schätzt (Bericht "Plaque Psoriasis: Market Analysis 2017-2027"): er soll von ca. 17.5 Mrd. US-$ im Jahr 2018 auf ca. 24 Mrd. US-$ im Jahr 2027 wachsen (in den G7-Ländern).

Tremfya®wird derzeit in mehreren Phase 3-Studien bei ver- schiedenen Formen von Schuppenflechte und bei psoriatischer Arthritis sowie in Phase 2-Studien in Morbus Crohn*, Colitis ulcerosa*, Pityriasis rubra pilaris sowie Hidradenitis suppura- tiva und in einer Phase 1-Studie bei familiärer adenomatöser Polyposis untersucht. Darüber hinaus gab Janssen im Septem- ber 2019 die Einreichung eines ergänzenden Zulassungsantrags (sBLA) für Tremfya®bei der US-amerikanischenFDAzur Be- handlung von psoriatischer Arthritis bekannt und reichte im Oktober 2019 auch einen Antrag für Tremfya®zur Behandlung von psoriatischer Arthritis bei der EMAein. Ende 2019 verkün- dete Janssen zudem die Zulassung von Tremfya®zur Behand- lung von Schuppenflechte in China.

*SIEHE GLOSSAR - Seite 200

MorphoSys erhält Tantiemen auf die Nettoumsatzerlöse mit Guselkumab (Tremfya®) und hat darüber hinaus Anspruch auf Meilensteinzahlungen für ausgewählte künftige Entwicklungs- aktivitäten.

Grundlagen des MorphoSys - Konzerns

GANTENERUMAB

Ü B ERS I C H T

Gantenerumab ist ein HuCAL-Antikörper gegen Amyloid-beta, der von unserem Partner Roche als mögliche Behandlung der Alzheimer-Erkrankung entwickelt wird. Amyloid-beta gehört zu einer Gruppe von Peptiden, die eine wichtige Rolle bei der Alzheimer-Erkrankung spielen: Sie sind der Hauptbestandteil der Amyloid-Plaques, die sich im Gehirn von Alzheimer-Patien- ten finden. Gantenerumab bindet an den N-Terminus und an einen Abschnitt in der Mitte des Amyloid-beta-Peptids. Der Anti- körper scheint die Bildung von Amyloid-Plaques und Amyloid- Oligomeren zu verhindern und könnte auch zu ihrer Beseiti- gung durch die Rekrutierung von Mikrogliazellen führen. Nach Angaben des Marktforschungs- und Beratungsunternehmens GlobalData dürfte der Wert des globalen Markts für die Be- handlung von Alzheimer im Jahr 2026 ca. 15 Mrd. US-$ betra- gen (Bericht "Alzheimer's Disease- Global Forecast 2016-2026").

Laut Zahlen der Alzheimer's Association leben in den USA5,8 Mio. Menschen mit Alzheimer; bis 2050 wird diese Zahl voraussichtlich auf knapp 14 Mio. steigen. Alzheimer ist die sechsthäufigste Todesursache in den USA(https://www.alz.org/ alzheimers-dementia/facts-figures).

L AUFENDE KLINISCHE STUDIEN

Im Juni 2018 gaben wir bekannt, dass unser Partner Roche ein neues Phase 3-Entwicklungsprogramm für Patienten mit Alz- heimer eingeleitet hat. Das Programm besteht aus zwei Phase 3- Studien - GRADUATE1 und GRADUATE2 -, die voraussicht- lich etwa 1,520 Patienten in bis zu 350 Studienzentren in 31 Ländern weltweit aufnehmen werden. Die beiden multizentri- schen, randomisierten, doppeltverblindeten, Placebo-kontrollier- ten Studien untersuchen die Wirksamkeit und Sicherheit von Gantenerumab bei Patienten mit früher (prodromaler bis leich- ter) Alzheimer-Erkrankung. Der primäre Endpunkt für beide Studien ist die Beurteilung von Anzeichen und Symptomen einer Demenz, gemessen als die klinische Demenzbewertung - Summe der Boxen (CDR-SOB). Die Patienten erhalten eine deut- lich höhere Dosis Gantenerumab als in den bisherigen Studien von Roche als subkutane Injektion.

Außer in den beiden GRADUATE-Studien wird Gantenerumab in zwei sogenannten Open-Label-Extension Studien, die auf den Phase 2/3-Studien SCarlet RoAD und Marguerite RoAD basie- ren, sowie in der von der Medizinischen Fakultät der Universi- tät Washington durchgeführten DIAN-TU-Studie mit Patienten mit einem Risiko für oder mit einer beginnenden Alzheimer- Erkrankung im Frühstadium, die durch eine vererbbare Gen- mutation verursacht wird, untersucht.

Konzer nlageb er icht

59

SONSTIGE PROGRAMME

Sonstige Programme unserer Partner machten 2019 weiter Fort- schritte, für Bimagrumab wurden in 2019 erfreuliche Daten bekannt gegeben:

BIMAGRUMAB

Im November 2019 präsentierte unser Partner Novartis die Phase 2-Ergebnisse von Bimagrumab, einem mit der von MorphoSys entwickelten HuCAL-Antikörper-Technologie gene- rierten monoklonalen Antikörper, der von Novartis klinisch entwickelt wird. Die Daten der Studie bei übergewichtigen und fettleibigen Erwachsenen mit Typ 2-Diabetes (T2D) wurden am

  1. November 2019 als Poster auf einer Konferenz, der Adipositas- woche 2019, in Las Vegas,USA, vorgestellt. Demnach zeigte die doppelt verblindete, Placebo-kontrollierte Studie, dass die Behandlung mit Bimagrumab über 48 Wochen sicher und gut verträglich war. Die Behandlung reduzierte Körperfett und Ge- wicht und erhöhte die fettfreie Körpermasse (LBM). Bis Woche
  1. sank die Fettmasse um 21 % (7,5 kg) bei Bimagrumab- gegen- über 0,5 % (0,2 kg) beiPlacebo-behandelten Probanden (p < 0,001) und HbA1c sank um 0,76 Prozentpunkte in der Bimagru- mab-Gruppe gegenüber einem Anstieg von 0,04 Prozentpunk- ten in der Placebo-Gruppe (p = 0,005). Das Gewicht sank um 6,5 % (5,9 kg) bei Bimagrumab- gegenüber 0,8 % (0,8 kg) bei Placebo-behandelten Probanden (p < 0,001); die LBMstieg um 3,6 % (1,7 kg) in der Bimagrumab-Gruppe gegenüber 0,8 % (0,4 kg) in der Placebo-Gruppe (p < 0,001); und der BMIwurde um 6,7 % (2,2 kg/m2) in der Bimagrumab-Gruppe gegenüber 0,8 % (0,3 kg/m2) in der Placebo-Gruppe (p < 0,001) reduziert.

PATENTE

Die firmeneigenen Technologien und die daraus entstandenen Medikamentenkandidaten sind unser wertvollstes Kapital. Ent- scheidend für unseren Erfolg ist es daher, diese Werte durch geeignete Maßnahmen, wie Patente und Patentanmeldungen, zu schützen. Nur dadurch sind wir in der Lage, diese Werte ex- klusiv zu verwerten. Die Abteilung für geistiges Eigentum (IP) arbeitet daher an optimalen Strategien zum Schutz unserer Technologien und Produkte. Gleichzeitig werden Rechte dritter Parteien aktiv überwacht und respektiert.

Unsere Schlüsseltechnologien - zum Beispiel die Antikörper- bibliothek Ylanthia - bilden die Basis für den Unternehmens­ erfolg. Alle unsere Technologien sind durch eine Reihe von Patentfamilien geschützt. Die wichtigsten Patente sind mittler- weile in allen wesentlichen Territorien, einschließlich Europa, der USAund der asiatischen Märkte, erteilt worden.

K O N Z E R N A B S C H L U S S

Kon zer nlageb er icht

Grundlagen des MorphoSys - Konzerns

60

Dies gilt auch für unsere Entwicklungsprogramme. Neben den Patenten, die die Medikamentenkandidaten selbst schützen, wurden weitere Patentanmeldungen eingereicht, die andere Aspekte der Programme abdecken. Die relevanten Patente für unsere Entwicklungskandidaten Otilimab (auslizenziert an GSK) und MOR202 (an I-Mab für Greater China auslizenziert) laufen nicht vor 2026 ab und genießen einen zusätzlichen Schutz von bis zu fünf Jahren durch ergänzende Schutzzertifi- kate oder Laufzeitverlängerungen. Das Tafasitamab-Programm ist ebenfalls durch diverse Patente geschützt. Die Hauptpatente laufen planmäßig 2029 (USA) und 2027 (Europa) ab, ohne Be- rücksichtigung des zusätzlichen Schutzes von bis zu fünf ­Jahren, der durch ergänzende Schutzzertifikate oder Laufzeit- verlängerungen möglich ist. Für alle Entwicklungsprogramme gibt es darüber hinaus auch regulatorische Exklusivitäten.

Die Programme, die gemeinsam mit oder für Partnerunterneh- men entwickelt werden, sind ebenfalls umfassend patentrecht- lich geschützt. Unsere Patentabteilung arbeitet eng mit den entsprechenden Partnern zusammen. Die Patente für diese Medikamentenentwicklungsprogramme verfügen dabei über eine Laufzeit, welche die Laufzeit der zugrundeliegenden Tech- nologiepatente bei weitem übersteigt. Wir überwachen außer- dem die Aktivitäten unserer Wettbewerber und leiten bei Be- darf notwendige Schritte ein.

Im Geschäftsjahr 2019 haben wir den Patentschutz unserer Ent- wicklungsprogramme und unseres wachsenden Technologie- portfolios, und damit der wichtigsten Werttreiber unseres Unter- nehmens, weiter konsolidiert und verfügen weltweit über mehr als 60 verschiedene firmeneigene Patentfamilien - zusätzlich zu den zahlreichen Patentfamilien, die wir in Zusammenarbeit mit unseren Partnern verfolgen.

Im April 2016 hatte MorphoSys in den USAbeim US District Court (Bundesbezirksgericht) in Delaware Klage gegen Janssen Biotech und Genmab A/S wegen Verletzung von US-Patenten eingereicht. Das US-Bezirksgericht von Delaware entschied am

25. Januar 2019 auf Grundlage einer Anhörung vom 27. Novem- ber 2018, dass die Patentansprüche unserer drei Patente un- gültig sind. Das Gericht gab damit einem von Janssen Biotech und Genmab A/S eingereichten Antrag auf Nichtigkeit der drei von MorphoSys gehaltenen Patente in einem Urteilsspruch ("Summary Judgment") statt. Am 31. Januar 2019 gaben wir bekannt, dass wir den Streit mit Janssen Biotech und Genmab A/S beigelegt haben. Die Parteien vereinbarten, die gegenseiti- gen Ansprüche im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit fallen zu lassen.

Entwicklung auf Konzernebene

Am 5. Februar 2019 gab MorphoSys die Ernennung von David Trexler zum President und Mitglied des Board of Directors der MorphoSys US Inc. mit Wirkung zum 6. Februar 2019 bekannt. Herr Trexler leitet die Weiterentwicklung der US-Tochtergesell- schaft von MorphoSys mit dem Schwerpunkt auf dem Aufbau kommerzieller Fähigkeiten.

Am 19. Februar 2019 teilte Simon Moroney, Vorstandsvorsitzen- der und Mitbegründer der MorphoSys AG, dem Aufsichtsrat der Gesellschaft mit, dass er beschlossen habe, seinen Vertrag als Mitglied des Vorstands der MorphoSys AG nicht zu verlängern.

Auf der ordentlichen Hauptversammlung der MorphoSys AG am 22. Mai 2019 haben unsere Aktionäre alle Beschlüsse der Unternehmensleitung mit der erforderlichen Stimmenmehrheit gefasst.

Die ordentliche Hauptversammlung der MorphoSys AG am

22. Mai 2019 wählte Sharon Curran zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Frau Curran ist als Non-Execu- tive Director in den Bereichen Life Sciences und Gesundheits- wesen tätig und bringt umfangreiche kaufmännische und spe- zialisierte pharmazeutische Erfahrungen in das Unternehmen ein. Darüber hinaus wurde Krisja Vermeylen nach Ablauf ihrer Amtszeit wieder in den Aufsichtsrat gewählt.

Am 24. Juni 2019 wurde Dr. Jean-Paul Kress vom Aufsichtsrat zum neuen Vorstandsvorsitzenden bestellt und übernahm am

  1. September 2019 seine Funktion als neuer Vorstandsvorsit- zender der MorphoSys AG. In seiner neuen Funktion folgte Dr. Kress auf Dr. Simon Moroney, der zum Ablauf des 31. Au- gust 2019 alsCEOzurücktrat. Dr. Kress verfügt über mehr als
  1. Jahre Erfahrung in der Pharma- und Biotechnologieindustrie und zeichnet sich durch bedeutsame Erfolge in der kommerziel- len und operativen Leitung in verschiedenenSenior-Manage-ment-Positionen in Nordamerika und Europa aus.

Am 25. Juni 2019 präsentierte MorphoSys im Rahmen einer "Meet the Team"-Veranstaltung die Mitglieder des US-Managements vor Analysten und Investoren in New York.

Am 8. Juli 2019 gaben MorphoSys und die Vivoryon Thera­ peutics AG eine Vereinbarung bekannt, im Rahmen derer MorphoSys eine exklusive Lizenzoption für die niedermoleku- laren QPCTL-Inhibitoren von Vivoryon im Bereich der Onkologie erhalten hat und sich im Gegenzug in Form einer Minderheits- beteiligung an der für Ende des Jahres geplanten Kapital­ erhöhung von Vivoryon beteiligen wird. Diese Kapitalerhöhung wurde am 24. Oktober 2019 unter Ausgabe von insgesamt 7.674.106 Inhaber-Stammaktien durchgeführt. Die Kapitalerhö- hung wurde am 25. Oktober 2019 ins Handelsregister eingetra- gen. MorphoSys hat durch die Zeichnung von 2.673.796 Inhaber- Stammaktien im Wert von 15,0 Mio. € einen 13,4 %-Anteil an Vivoryon erworben.

Grundlagen des MorphoSys - Konzerns

Konzer nlageb er icht

61

07

MI TARBEI T ER GESAM T

Entwicklung der

426

Konzernbelegschaft

(31. Dezember)

365

(Anzahl)

345

326

329

2015

2016

2017

2018

2019

SEGMENTEN

FUNKTIONEN

300

249

246

NACH

209

NACH

116

86

71

62

61

MITARBEITER

49

MITARBEITER

40

21

2018

2019

2018

2019

PROPRIETARY

PARTNERED

NICHT

VERWALTUNG

FORSCHUNG UND

VERTRIEB

DEVELOPMENT

DISCOVERY

ZUGEORDNET

ENTWICKLUNG

KONZERNABSCHLUSS

Mitte November 2019 gaben wir bekannt, dass unsere U.S. Tochtergesellschaft von Princeton (New Jersey, USA) nach Bos- ton (Massachusetts, USA) umgezogen ist. Der neue Standort in der 470 Atlantic Avenue an der Bostoner Hafenpromenade, ei- nem der weltweit führenden Innovations- und Biotechnologie- zentren, wird es uns ermöglichen, unsere Präsenz in den USAzu etablieren und auszubauen, bevor Tafasitamab möglicher- weise kommerzialisiert wird.

Am 20. November 2019 gab Dr. Markus Enzelberger, For- schungsvorstand (CSO) von MorphoSys bekannt, dass er be- schlossen hat, als CSOund Mitglied des Vorstands des Unter- nehmens zurückzutreten, um sich neuen Aufgaben zu widmen. Dr. Enzelberger wird MorphoSys am 29. Februar 2020 verlas- sen. Nach dem Ausscheiden von Dr. Enzelberger wird die For- schungsorganisation von MorphoSys in das Segment Klinische Entwicklung unter der Leitung von Dr. Malte Peters, Entwick- lungsvorstand (CDO), integriert.

Kon zer nlageb er icht

Grundlagen des MorphoSys - Konzerns

62

08

Mitarbeiter nach Geschlecht (31. Dezember)

AUSZUBILDENDE (ANZAHL)

66

2

4

FÜHRUNGSKRÄFTE (ANZAHL)

24

50

3334

2018 2019

GESAMT (IN %)

MITARBEITER

63

2018

ENTWICKLUNG DER KONZERNBELEGSCHAFT

Am 31. Dezember 2019 hatte der MorphoSys-Konzern 426 Mit- arbeiter (31. Dezember 2018: 329); davon waren 152 Mitarbeiter promoviert (31. Dezember 2018: 134). Im Jahresdurchschnitt

2019 beschäftigte der MorphoSys-Konzern 374 Personen (2018:

327).

Von den aktuell 426 Mitarbeitern waren 300 im Bereich For- schung und Entwicklung tätig, 86 Mitarbeiter waren im Be- reich allgemeine Verwaltung eingesetzt und 40 im Vertrieb. Sie alle arbeiten an unseren Standorten in Planegg bei Mün- chen (Deutschland), Groningen (Niederlande) und Boston (USA). Wir haben keine Tarifverträge mit unseren Mitarbeitern. Es gab keine Arbeitsstreiks.

Zum Ende des Berichtsjahres setzte sich unsere Belegschaft aus Mitarbeitern mit 40 unterschiedlichen Nationalitäten zu- sammen (2018: 34).

  • SIEHE GRAFIK 07 -Entwicklung der Konzernbelegschaft (Seite 61)
  • SIEHE GRAFIK 08 -Mitarbeiter nach Geschlecht (Seite 62)

2018 2019

3758 201942

Damit MorphoSys als Arbeitgeber im Wettbewerb um die bes- ten Mitarbeiter erfolgreich bestehen kann, werden jedes Jahr die von MorphoSys gezahlten Vergütungen mit denen vergli- chen, die bei anderen Unternehmen in der Biotechnologie- branche und in anderen vergleichbaren Branchen gezahlt wer- den; bei Bedarf wird das Gehaltsgefüge entsprechend angepasst. Neben einer Fixvergütung sieht das Vergütungssystem einen variablen jährlichen Bonus vor, der an die Erreichung von Unternehmenszielen gekoppelt ist. Darüber hinaus dient die Vereinbarung individueller Ziele sowohl der persönlichen Ent- wicklung der einzelnen Mitarbeiter als auch der Erreichung übergeordneter Unternehmensziele. Zusätzlich gibt es die Mög- lichkeit, mit einem "Spot-Bonus" zeitnah ("on the spot"/"auf der Stelle") außergewöhnliche Leistungen von Mitarbeitern zu honorieren. Diese Möglichkeit wurde im Berichtsjahr wieder intensiv genutzt.

Gesamtwir tschaf tliche und Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Konzer nlageb er icht

63

Gesamtwirtschaftliche und Branchen- bezogene Rahmenbedingungen

K O N Z E R N A B S C H L U S S

VERÄNDERUNGEN DES UNTERNEHMERISCHEN UMFELDS

Der Internationale Währungsfonds (IWF) prognostizierte im Januar 2020, dass das globale Wirtschaftswachstum für 2019 2,9 % erreicht (Bericht "World Economic Outlook Januar 2020"). Der leichte Rückgang reflektiert in erster Linie negative Über- raschungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Aktivität in eini- gen aufstrebenden Marktwirtschaften, insbesondere in Indien, die zu einer Neubewertung der Wachstumsaussichten für die nächsten zwei Jahre führten. In einigen wenigen Fällen spiegelt diese Neubewertung auch die Auswirkungen der zunehmenden sozialen Unruhen wider.

Die Wachstumsprognose für die entwickelten Volkswirtschaf- ten für 2019 belief sich auf 1,7 % (2018: 2,2 %). Die Volkswirt- schaften der Schwellen- und Entwicklungsländer sollten 2019 ein Wachstum von 3,7 % erreichen (2018: 4,5 %). Der IWFprog- nostizierte für den Euroraum 2019 ein Wachstum von 1,2 % (2018: 1,9 %). Die Prognose 2019 für Deutschland lag bei 0,5 %

(2018: 1,5 %). Die chinesische Wirtschaft sollte um 6,1 % (2018: 6,6 %) wachsen. Das Wirtschaftswachstum in Russland und Brasilien wird voraussichtlich 1,1 % (2018: 2,3 %) beziehungs- weise 1,2 % (2018: 1,3 %) betragen.

MorphoSys berücksichtigt bei seinen wirtschaftlichen Aktivi- täten eine Reihe möglicher makroökonomischer Risiken und Chancen. Unsere Geschäftstätigkeit blieb von Schwankungen in einzelnen Ländern unberührt.

WÄHRUNGSENTWICKLUNG

Bis Ende Dezember 2019 lag der Euro-US-Dollar-Wechselkurs zwischen 1,09 und 1,11. Sich eintrübende konjunkturelle Da- ten, die schwelenden Handelskonflikte zwischen den USAund China sowie zwischen den USAund der EU sowie die Gefahr eines ungeregelten Brexits machen eine Prognose des Euro- US-Dollar-Wechselkurses sehr schwierig.

Die meisten unserer Geschäftstransaktionen werden in Euro und US-Dollar abgewickelt. Da wir unsere kommerziellen und Markteinführungsaktivitäten in den USAbetreiben, würde sich eine Schwäche des Euro gegenüber dem US-Dollar direkt positiv auf unser zukünftiges Betriebsergebnis auswirken. Umgekehrt würden bei einem starken Euro die Tantiemenzah- lungen aus dem Verkauf von Guselkumab (Tremfya®), die von US-Dollar in Euro umgerechnet werden, sinken. Wir steuern dieses Risiko soweit möglich mit geeigneten Währungssiche- rungsgeschäften bis zu zwölf Monate im Voraus.

ENTWICKLUNG DER ANTIKÖRPERBRANCHE

2019 wurden sechs neue Antikörper in den USAoder der EU von der US-amerikanischenFDAbeziehungsweise der EMAzu- gelassen, für 13 weitere neuartige Antikörpertherapien wur- den zudem die Zulassungsanträge geprüft. Gemäß dem im mAbs Journalveröffentlichten Artikel "Antibodies to Watch in 2020" befinden sich derzeit 79 neue Antikörper in späten Phasen­ der klinischen Entwicklung im Vergleich zu 62 Anti- körpern im Vorjahr. Von den 79 Antikörpern werden 39 zur Krebsbehandlung entwickelt, zwei davon in späten klinischen Phasen. Unser wichtigster Produktkandidat aus unserer firmen- eigenen Entwicklung, Tafasitamab, wird in diesem Bericht ebenfalls aufgeführt.

Wir werten die erfolgreiche Entwicklung und Vermarktung des Antikörpersegments als positives Signal und als Bestätigung dafür, dass wir gut daran tun, unsere Entwicklungstätigkeiten auf diese Wirkstoffklasse zu konzentrieren. Rückschlüsse auf die Wahrscheinlichkeit des klinischen oder Markterfolgs einzel- ner Wirkstoffkandidaten können jedoch nicht gezogen werden.

Kon zer nlageb er icht

Bericht zur Vermögens - , Finanz - und Er tragslage

64

Bericht zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Dieser Bericht zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist in Verbindung mit dem Konzernabschluss und dessen Anhang zu lesen, die ebenfalls Teil dieses Geschäftsberichts sind. Neben historischen Finanzinformationen enthält der folgende Bericht zukunftsgerichtete Aussagen, die unsere Pläne, Schätzungen und Meinungen wiedergeben. Unsere tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich von diesen zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Faktoren, die solche Unterschiede verursachen oder zu solchen Unterschieden beitragen können oder dazu führen können, dass unsere tatsächlichen Ergebnisse oder der Zeit- punkt ausgewählter Ereignisse wesentlich von den Annahmen in diesen zukunftsgerichteten Aussagen abweichen.

Unser Konzernabschluss entspricht sowohl den vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten IFRS*als auch den von der EU übernommenen IFRS. Darüber hinaus berücksichtigt unser Konzernabschluss die ergänzenden han- delsrechtlichen Vorschriften, die gemäß § 315e Abs. 1 des Han- delsgesetzbuches (HGB) anzuwenden sind.

*SIEHE GLOSSAR - Seite 200

Ertragslage

UMSAT ZERLÖSE

Die Umsatzerlöse gingen im Berichtsjahr um 6 % oder 4,6 Mio. € auf 71,8 Mio. € zurück (2018: 76,4 Mio. €). Die Umsatzerlöse im Jahr 2019 entfielen im Wesentlichen auf Tantiemen auf Netto- umsatzerlöse mit Tremfya®in Höhe von 31,8 Mio. € von Janssen (2018: 15,4 Mio. €) sowie auf eine Meilensteinzahlung von GSKin Höhe von 22,0 Mio. €, die durch die Dosierung des ersten Patienten im Rahmen des Starts eines klinischen Phase 3-Ent- wicklungsprogramms ausgelöst wurde. Im Jahr 2018 resultier- ten die Umsatzerlöse im Wesentlichen aus einer Zahlung in Höhe von 47,5 Mio. €, die MorphoSys in 2018 nach dem Ab- schluss einer exklusiven weltweiten Lizenzvereinbarung mit der Novartis Pharma AG über die Entwicklung und Vermark- tung von MOR106 erhalten und vollständig erfasst hat.

Geografisch gesehen stiegen die Umsatzerlöse mit Biotechno- logie- und Pharmaunternehmen in den USAund Kanada um 67 % beziehungsweise um 12,9 Mio. € von 19,4 Mio. € im Jahr 2018 auf 32,3 Mio. € im Berichtsjahr. Hinter dieser Entwicklung standen vor allem erfolgsbasierte Zahlungen, die MorphoSys

hauptsächlich von Janssen erhalten hat. Die Umsatzerlöse mit Kunden in Europa oder Asien gingen 2019 um 31 % beziehungs- weise 17,6 Mio. € auf 39,5 Mio. € (2018: 57,1 Mio. €) zurück. Ur- sächlich für den Rückgang war die in 2018 erfasste Zahlung von Novartis für MOR106. Dies wurde in 2019 teilweise durch die Meilensteinzahlung von GSKin Höhe von 22,0 Mio. € kom- pensiert.

Im Jahr 2019 entfielen 89 % der Umsatzerlöse auf Aktivitäten mit den Partnern Janssen, GSKund I-Mab Biopharma. Im Jahr 2018 waren es 95 %, die auf Aktivitäten mit den Partnern Novartis, I-Mab Biopharma und Janssen zurückzuführen waren.

Die Umsatzerlöse stiegen in 2018 um 14 % oder 9,6 Mio. € auf 76,4 Mio. € (2017: 66,8 Mio. €). Hauptgrund für diesen Anstieg war eine Zahlung in Höhe von 47,5 Mio. €, die MorphoSys in 2018 nach dem Abschluss einer exklusiven weltweiten Lizenz- vereinbarung mit der Novartis Pharma AG über die Entwick- lung und Vermarktung von MOR106 erhalten und vollständig erfasst hat. Im Jahr 2017 wirkten sich finanzierte Forschungs- leistungen und Lizenzeinnahmen aus einer Kooperationsver- einbarung mit Novartis, die Ende 2017 auslief, sowie der Ab- schluss einer exklusiven regionalen Lizenzvereinbarung mit I-Mab Biopharma für die Entwicklung und Vermarktung von MOR202 in China, Taiwan, Hongkong und Macau in erhebli- chem Maße positiv auf die Umsatzerlöse aus.

Geografisch gesehen stiegen die Umsatzerlöse mit Biotechno- logie- und Pharmaunternehmen in den USAund Kanada um mehr als 100,0 % beziehungsweise um 10,7 Mio. € von 8,7 Mio. € im Jahr 2017 auf 19,4 Mio. € im Jahr 2018 auf 8,7 Mio. € im Jahr 2017. Hinter dieser Entwicklung standen vor allem erfolgs- basierte Zahlungen, die MorphoSys hauptsächlich von Janssen erhalten hat. Die Umsatzerlöse mit Kunden in Europa oder Asien gingen 2018 um 2,0 % beziehungsweise 1,0 Mio. € auf 57,1 Mio. € (2017: 58,1 Mio. €) zurück.

Im Jahr 2018 entfielen 95 % der Umsatzerlöse auf Aktivitäten mit den Partnern Novartis, I-Mab Biopharma und Janssen. Im Jahr 2017 waren es 90 %, die auf Aktivitäten mit diesen Part- nern zurückzuführen waren. Dieser Anstieg war auf den Ab- schluss der MOR106 Vereinbarung mit Novartis im Jahr 2018 und die Vereinnahmung der damit verbundenen Vorauszah- lung zurückzuführen.

›› SIEHE GRAFIK 09 -Umsatz nach Regionen (Seite 66)

Bericht zur Vermögens - , Finanz - und Er tragslage

PROPRIETARY DEVELOPMENT

2019 verringerten sich die Umsatzerlöse im Segment Pro­ prietary Development um 19,3 Mio. € auf 34,3 Mio. € (2018: 53,6 Mio. €). Grund für diesen Rückgang waren in 2018 er- fasste Umsatzerlöse aus der Zahlung, die MorphoSys im Rah- men der 2018 getroffenen MOR106 Vereinbarung mit Novartis erhielt. Dies wurde in 2019 teilweise durch höhere Umsatz­ erlöse aus erfolgsbasierten Zahlungen in Höhe von 29,1 Mio. € kompensiert.

2018 erhöhten sich die Umsatzerlöse im Segment Proprietary Development um 36,0 Mio. € auf 53,6 Mio. € (2017: 17,6 Mio. €). Grund für diesen Anstieg waren die Umsatzerlöse aus der Zah- lung, die MorphoSys im Rahmen der 2018 getroffenen MOR106 Vereinbarung mit Novartis erhielt.

PARTNERED DISCOVERY

Das Segment Partnered Discovery verzeichnete im Jahr 2019 einen Anstieg der Umsatzerlöse um 14,7 Mio. € auf 37,5 Mio. € (2018: 22,8 Mio. €). Diese Umsatzerlöse enthielten erfolgsba- sierte Zahlungen, in erster Linie von Janssen, in Höhe von 33,2 Mio. € im Jahr 2019 und 19,3 Mio. € im Vorjahr. Die er- folgsbasierten Zahlungen beinhalteten im Wesentlichen Tantie- men auf Nettoumsatzerlöse mit Tremfya®in Höhe von 31,8 Mio. € im Jahr 2019 und in Höhe von 15,4 Mio. € im Jahr 2018. Das Segment Partnered Discovery umfasste außerdem Umsatz­ erlöse in Höhe von 4,3 Mio. € im Berichtsjahr und 3,5 Mio. € im Jahr 2018 aus finanzierten Forschungsleistungen und Lizenz- einnahmen.

Das Segment Partnered Discovery verzeichnete im Jahr 2018 einen Rückgang der Umsatzerlöse um 26,4 Mio. € auf 22,8 Mio. € (2017: 49,2 Mio. €). Diese Umsatzerlöse enthielten 3,5 Mio. € im Jahr 2018 und 41,9 Mio. € im Jahr 2017 aus finanzierten For- schungsleistungen und Lizenzeinnahmen. Dieser Rückgang der Umsatzerlöse war insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Kooperationsvereinbarung mit Novartis 2017 ausge- laufen war. Das Segment Partnered Discovery umfasste außer- dem erfolgsbasierte Zahlungen, in erster Linie von Janssen, in Höhe von 19,3 Mio. € in 2018 und 7,3 Mio. € im Jahr 2017. Die Umsatzerlöse im Segment Partnered Discovery umfassten Tantiemen auf Nettoumsatzerlöse mit Tremfya®in Höhe von 15,4 Mio. € im Jahr 2018 und in Höhe von 1,9 Mio. € im Jahr 2017.

  • SIEHE GRAFIK 10 -Umsatzerlöse der Segmente Proprietary Development und Partnered Discovery (Seite 66)

Betriebliche Aufwendungen

In 2019 haben sich die betrieblichen Aufwendungen um 32 %, oder 43,4 Mio. €, von 136,5 Mio. € in 2018 auf 179,9 Mio. € er- höht. Gestiegene Umsatzkosten, Aufwendungen für Forschung und Entwicklung und Aufwendungen für Vertrieb sowie hö- here Aufwendungen für Allgemeines und Verwaltung trugen

Konzer nlageb er icht

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zu dieser Entwicklung bei. Die Umsatzkosten stiegen von 1,8 Mio. € in 2018 auf 12,1 Mio. € in 2019. Der Anstieg resul- tiert im Wesentlichen aus einer Abschreibung in Höhe von 8,7 Mio. € von vor der Marktzulassung produziertem, aber für die spätere Kommerzialisierung zur Verfügung stehendem, Tafasitamab auf einen Nettoveräußerungswert von Null. Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung stiegen im Be- richtsjahr um 2 % beziehungsweise 2,0 Mio. € auf 108,4 Mio. € (2018: 106,4 Mio. €). In 2019 betrugen die Vertriebsaufwendun- gen 22,7 Mio. € verglichen mit 6,4 Mio. € in 2018. Hinter die- sem Anstieg standen insbesondere gestiegene Personalaufwen- dungen und Aufwendungen für externe Dienstleistungen. Die Aufwendungen für Allgemeines und Verwaltung haben sich um 68 %, beziehungswiese 14,8 Mio. €, von 21,9 Mio. € in 2018 auf 36,7 Mio. € in 2019 erhöht, im Wesentlichen aufgrund ge- stiegener Personalaufwendungen und Aufwendungen für externe Dienstleistungen.

Die betrieblichen Aufwendungen im Segment Proprietary De­ velopment nahmen im Berichtsjahr um 34 % beziehungs- weise 36,5 Mio. € zu und beliefen sich auf 143,5 Mio. € (2018: 107,0 Mio. €). Die Hauptgründe für diesen Anstieg waren hö- here Vertriebsaufwendungen und höhere Aufwendungen für Allgemeines und Verwaltung aufgrund dem Aufbau der Ver- triebsorganisation in den USA. Die Aufwendungen für For- schung und Entwicklung im Segment Proprietary Development (einschließlich Technologieentwicklung) stiegen um 0,3 % be- ziehungsweise 0,3 Mio. € auf 98,6 Mio. € im Berichtsjahr (2018: 98,3 Mio. €).

Die betrieblichen Aufwendungen im Segment Partnered Discovery nahmen 2019 zu und stiegen vor allem wegen höherer Aufwendungen für Forschung und Entwicklung um 13 % oder 1,2 Mio. € auf 10,7 Mio. € (2018: 9,5 Mio. €). Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung im Segment Partnered Discovery stiegen um 14 % beziehungsweise 1,2 Mio. € auf 9,7 Mio. € im Jahr 2019 (2018: 8,5 Mio. €) an.

In 2018 haben sich die betrieblichen Aufwendungen um 2 %, oder 2,7 Mio. €, von 133,8 Mio. € in 2017 auf 136,5 Mio. € er- höht. Gestiegene Umsatzkosten und Aufwendungen für Ver- trieb sowie höhere Aufwendungen für Allgemeines und Ver- waltung trugen zu dieser Entwicklung bei. Der GuV-Posten "Umsatzkosten" wurde im dritten Quartal 2018 erstmals ein- geführt und enthält die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen bei der Übertragung von Pro- jekten an Kunden, wie zum Beispiel I-Mab Biopharma. Im Jahr 2018 beliefen sich die Umsatzkosten auf 1,8 Mio. €. Seit dem

1. Januar 2018 weist der Konzern unter den Aufwendungen den Posten "Vertrieb" gesondert aus. In 2018 betrugen die Ver- triebsaufwendungen 6,4 Mio. € verglichen mit 4,8 Mio. € in 2017. Der Ausweis von Vertriebsaufwendungen führte zu einem geänderten Ausweis der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung und der Aufwendungen für Allgemeines und

K O N Z E R N A B S C H L U S S

Kon zer nlageb er icht

66

09

41

59

90

10

87

13

Umsatz nach Regionen

(31. Dezember) (in %)

2015 2016 2017

EUROPA UND ASIEN

NORDAMERIKA

10G E S A M T

106,2 49,7 66,8

Umsatzerlöse der Segmente Proprietary Development und Partnered Discovery (31. Dezember)

(in Mio. €)1

1Eventuelle Dierenzen sind rundungsbedingt.

59,9

42,3

43,6

41,9

17,6

7,3

5,6

4,0

0,6

Bericht zur Vermögens - , Finanz - und Er tragslage

75 55

25 45

2018

2019

76,4 71,8

53,6

33,2 34,3

19,3

3,54,3

2015

2016

2017

2018

2019

SEGMENT PARTNERED DISCOVERY

SEGMENT PARTNERED DISCOVERY

SEGMENT PROPRIETARY

Finanzierte Forschungsleistungen und Lizenzeinnahmen

Erfolgsabhängige Zahlungen

DEVELOPMENT

Bericht zur Vermögens - , Finanz - und Er tragslage

Konzer nlageb er icht

67

E R N A B S C H L U S S

Verwaltung in 2017. Diese reduzierten sich um 3,5 Mio. € be- ziehungsweise 1,3 Mio. €, und die entsprechenden Beträge werden nun im Posten "Vertrieb" ausgewiesen. Die Aufwen- dungen für Forschung und Entwicklung sanken im Jahr 2018 um 6 % beziehungsweise 6,9 Mio. € auf 106,4 Mio. € (2017: 113,3 Mio. €). Hinter diesem Rückgang standen insbesondere niedrigere Aufwendungen für externe Dienstleistungen in Ver- bindung mit Entwicklungstätigkeiten in unserem Segment Proprietary Development sowie niedrigere Aufwendungen für das Segment Partnered Discovery. Die Aufwendungen für Allge- meines und Verwaltung haben sich um 39 %, beziehungswiese 6,2 Mio. €, von 15,7 Mio. € in 2017 auf 21,9 Mio. € in 2018 er- höht, im Wesentlichen aufgrund gestiegener Personalaufwen- dungen und Aufwendungen für externe Dienstleistungen.

  • SIEHE GRAFIK 11 -Ausgewählte F&E-Aufwendungen im Detail (Seite 68)

Die betrieblichen Aufwendungen im Segment Proprietary

Development­nahmen im Jahr 2018 um 8 % beziehungsweise 7,9 Mio. € zu und beliefen sich auf 107,0 Mio. € (2017: 99,1 Mio. €). Die Hauptgründe für diesen Zuwachs waren hö- here Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sowie höhere Vertriebsaufwendungen. Die Aufwendungen für For- schung und Entwicklung im Segment Proprietary Development (einschließlich Technologieentwicklung) stiegen um 2 % be- ziehungsweise 2,0 Mio. € auf 98,3 Mio. € im Jahr 2018 (2017: 96,3 Mio. €), in erster Linie aufgrund von höheren Aufwendun- gen für Tafasitamab.

Die betrieblichen Aufwendungen im Segment Partnered Discovery waren 2018 rückläufig und fielen vor allem wegen niedri- gerer Aufwendungen für Forschung und Entwicklung um 50 % oder 9,4 Mio. € auf 9,5 Mio. € (2017: 18,9 Mio. €). Die Aufwen- dungen für Forschung und Entwicklung im Segment Partnered Discovery gingen um 51 % beziehungsweise 8,8 Mio. € auf 8,5 Mio. € im Jahr 2018 (2017: 17,3 Mio. €) zurück. Im Jahr 2017 entfielen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung im Segment Partnered Discovery größtenteils auf die Koopera- tion mit Novartis, die Ende 2017 beendet wurde.

FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung stiegen 2019 insbesondere aufgrund höherer Aufwendungen für externe Laborleistungen und Personal, die teilweise durch niedri- gere Aufwendungen für immaterielle Vermögenswerte ausgegli- chen wurden, um 2 % beziehungsweise 2,0 Mio. € auf 108,4 Mio. € (2018: 106,4 Mio. €). Aufwendungen für externe Laborleistun- gen sowie rechtlicher und wissenschaftlicher Beratungsleis- tungen erhöhten sich von 47,9 Mio. € im Vorjahr auf 60,7 Mio. € im Berichtsjahr, was hauptsächlich auf höhere Aufwendungen für externe Laborleistungen im Zusammenhang mit der Ent- wicklung für Tafasitamab zurückzuführen war. Die Personal- aufwendungen stiegen von 25,3 Mio. € im Vorjahr auf 30,1 Mio. € im Berichtsjahr, was vor allem an höheren Aufwendungen im Zusammenhang mit der Entwicklung für Tafasitamab (insge- samt 5,5 Mio. €) lag.

Die Aufwendungen für immaterielle Vermögenswerte beliefen sich 2019 auf 5,6 Mio. € (2018: 22,8 Mio. €). Diese waren im Be- richtsjahr insbesondere beeinflusst durch Wertminderungen in Höhe von 1,3 Mio. € in Verbindung mit einer Wertminderung des in Entwicklung befindlichen Forschungs- und Entwick- lungsprogramm MOR107. Die Abschreibungen und sonstigen Aufwendungen für Infrastruktur erhöhten sich von 5,4 Mio. € in 2018 auf 5,9 Mio. € in 2019, hauptsächlich aufgrund höherer Aufwendungen für Versicherungen. Die sonstigen Aufwendun- gen erhöhten sich von 2,8 Mio. € in 2018 auf 3,1 Mio. €. Die Auf- wendungen für Verbrauchsmaterial stiegen von 2,3 Mio. € im Vorjahr auf 2,9 Mio. € im Jahr 2019.

Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sanken 2018 insbesondere aufgrund geringerer Aufwendungen für externe Laborleistungen und Personal, die teilweise durch höhere Aufwendungen für immaterielle Vermögenswerte ausgeglichen wurden, um 6 % beziehungsweise 6,9 Mio. € auf 106,4 Mio. € (2017: 113,3 Mio. €). Die Aufwendungen für externe Laborleis- tungen und die sonstigen Aufwendungen (einschließlich recht- licher und wissenschaftlicher Beratungsleistungen) gingen von 61,1 Mio. € im Jahr 2017 auf 47,9 Mio. € jahr 2018 zurück, was hauptsächlich auf geringere Aufwendungen für externe Labor- leistungen im Zusammenhang mit den Lizenzvereinbarungen für MOR202 und MOR106 zurückzuführen war. Die Personal- aufwendungen sanken von 28,5 Mio. € im Jahr 2017 auf 25,3 Mio. € im Jahr 2018, was vor allem an geringeren Aufwen- dungen für anteilsbasierte Vergütungen und Abfindungen (von insgesamt 1,5 Mio. €) lag.

Die Aufwendungen für immaterielle Vermögenswerte erhöhten sich 2018 auf 22,8 Mio. € (2017: 13,5 Mio. €). Diese waren im Jahr 2018 insbesondere beeinflusst durch Wertminderungen in Höhe von 19,2 Mio. € in Verbindung mit der Wertminderung des Firmenwerts von MOR107 und in 2017 in Höhe von 9,8 Mio. € im Zusammenhang mit der Beendigung der Kooperation mit Aptevo Therapeutics zur Entwicklung von MOR209. Die Ab- schreibungen und sonstigen Aufwendungen für Infrastruktur erhöhten sich von 4,9 Mio. € in 2017 auf 5,4 Mio. € in 2018, hauptsächlich aufgrund höherer Aufwendungen für Versiche- rungen. Die sonstigen Aufwendungen blieben unverändert bei 2,8 Mio. €. Die Aufwendungen für Verbrauchsmaterial reduzier- ten sich von 2,6 Mio. € im Jahr 2017 auf 2,3 Mio. € im Jahr 2018.

VERTRIEB

Die Vertriebsaufwendungen stiegen 2019 um mehr als 100 % beziehungsweise 16,3 Mio. € auf 22,7 Mio. € (2018: 6,4 Mio. €). Dazu trugen vor allem höhere Aufwendungen für externe Dienstleistungen und Personalaufwendungen bei. Die Auf­ wendungen für externe Dienstleistungen erhöhten sich um 11,2 Mio. € auf 14,2 Mio. € in 2019 aufgrund zunehmender Ak- tivitäten im Rahmen der Vorbereitung der Kommerzialisierung von Tafasitamab (2018: 3,0 Mio. €). Die Personalaufwendungen erhöhten sich aufgrund der intensiveren Vermarktungsaktivi- täten für Tafasitamab auf 7,0 Mio. € (2018: 2,5 Mio. €).

K O N Z

Kon zer nlageb er icht

Bericht zur Vermögens - , Finanz - und Er tragslage

68

11

G E S A M T

94,0

113,3

106,4

108,4

78,7

Ausgewählte

F & E-Aufwendungen im Detail

(31. Dezember) (in Mio. €)

61,1

60,7

47,9

44,3

30,9

30,1

29,2

28,5

25,6

25,3

25,1

22,3

21,1

21,0

14,7

3,0

2,3

2,6

2,3

2,9

2015

2016

2017

2018

2019

EXTERNE LABORLEISTUNGEN

PERSONAL

VERBRAUCHSMATERIAL

SONSTIGES(beinhaltet Aufwendun-

gen für immaterielle Vermögens-

werte, technische Infrastruktur und externe Dienstleistungen)

Die Vertriebsaufwendungen stiegen 2018 um 33 % beziehungs- weise 1,6 Mio. € auf 6,4 Mio. € (2017: 4,8 Mio. €). Dazu trugen vor allem höhere Personalaufwendungen und Aufwendungen für externe Dienstleistungen bei. Die Personalaufwendungen erhöhten sich aufgrund der intensiveren Vermarktungsaktivi- täten für Tafasitamab auf 2,5 Mio. € (2017: 1,8 Mio. €). Die Auf- wendungen für externe Dienstleistungen erhöhten sich um 0,3 Mio. € auf 3,0 Mio. € in 2018 (2017: 2,7 Mio. €).

ALLGEMEINES UND VERWALTUNG

Die Aufwendungen für Allgemeines und Verwaltung nahmen 2019 um 68 % oder 14,8 Mio. € zu und beliefen sich auf 36,7 Mio. € (2018: 21,9 Mio. €). Hauptgrund für diesen Anstieg waren höhere Personalaufwendungen und Aufwendungen für externe Dienstleistungen. Die Personalaufwendungen erhöhten sich von 15,0 Mio. € im Vorjahr auf 23,4 Mio. € im Berichtsjahr. Verantwortlich für diesen Zuwachs waren in erster Linie höhere Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungsprogramme und Gehälter. Die Aufwendungen für externe Dienstleistungen stie- gen von 4,5 Mio. € im Vorjahr auf 9,2 Mio. € im Berichtsjahr,

was insbesondere im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Kommerzialisierung von Tafasitamab stand. Die sonstigen Auf- wendungen stiegen vor allem aufgrund höherer Reisekosten von 1,0 Mio. € im Jahr 2018 auf 1,9 Mio. € im Jahr 2019.

Die Aufwendungen für Allgemeines und Verwaltung nahmen 2018 um 39 % oder 6,2 Mio. € zu und beliefen sich auf 21,9 Mio. € (2017: 15,7 Mio. €). Hauptgründe für diesen Anstieg waren hö- here Personalaufwendungen und Aufwendungen für externe Dienstleistungen. Die Personalaufwendungen erhöhten sich von 11,8 Mio. € im jahr 2017 auf 15,0 Mio. € im Jahr 2018. Ver- antwortlich für diesen Zuwachs waren in erster Linie höhere Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungsprogramme und Gehälter. Die Aufwendungen für externe Dienstleistungen stie- gen von 2,2 Mio. € im Jahr 2017 auf 4,5 Mio. € im Jahr 2018, was insbesondere im Zusammenhang stand mit einmaligen Aufwendungen im Rahmen des Börsengangs am Nasdaq Global Market. Die sonstigen Aufwendungen stiegen vor allem auf- grund höherer Mietaufwendungen von 0,7 Mio. € im Jahr 2017 auf 1,0 Mio. € im Jahr 2018.

Bericht zur Vermögens - , Finanz - und Er tragslage

Sonstige Erträge

Die sonstigen Erträge sanken im Berichtsjahr um 50 % bezie- hungsweise 0,8 Mio. € auf 0,8 Mio. € (2018: 1,6 Mio. €) und ent- hielten vor allem Währungsgewinne in Höhe von 0,2 Mio. € (2018: 0,7 Mio. €), Forschungszuschüsse in Höhe von 0,1 Mio. € (2018: 0,2 Mio. €) und sonstige Einnahmen in Höhe von 0,5 Mio. € (2018: 0,4 Mio. €). In 2018 waren einmalig Gewinne aus der Aktivierung von bisher nicht bilanzierten immateriel- len Vermögenswerten in Höhe von 0,4 Mio. € (resultierend aus der Sachkapitaleinlage im Rahmen der Beteiligung an der adivo GmbH) enthalten.

Die sonstigen Erträge stiegen in 2018 um 45 % beziehungs- weise 0,5 Mio. € auf 1,6 Mio. € (2017: 1,1 Mio. €) und enthielten vor allem Währungsgewinne in Höhe von 0,7 Mio. € (2017: 0,5 Mio. €), Gewinne aus der Aktivierung von bisher nicht ­bilanzierten immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 0,4 Mio. € (resultierend aus der Sachkapitaleinlage im Rahmen der Beteiligung an der adivo GmbH) (2017: 0 €), Forschungs- zuschüsse in Höhe von 0,2 Mio. € (2017: 0,2 Mio. €) und sons- tige Einnahmen in Höhe von 0,5 Mio. € (2017: 0,4 Mio. €).

Sonstige Aufwendungen

Im Berichtsjahr reduzierten sich die sonstigen Aufwendungen um 14 % beziehungsweise 0,1 Mio. €. Sie gingen von 0,7 Mio. € im Jahr 2018 auf 0,6 Mio. € im Jahr 2019 zurück und setzten sich vor allem aus Währungsverlusten in Höhe von 0,4 Mio. € (2018: 0,5 Mio. €) und sonstigen Aufwendungen in Höhe von 0,2 Mio. € (2018: 0,2 Mio. €) zusammen.

In 2018 reduzierten sich die sonstigen Aufwendungen um 59 % beziehungsweise 1,0 Mio. €. Sie gingen von 1,7 Mio. € im Jahr 2017 auf 0,7 Mio. € im Jahr 2018 zurück und setzten sich vor allem aus Währungsverlusten in Höhe von 0,5 Mio. € (2017: 0,8 Mio. €) und sonstigen Aufwendungen in Höhe von 0,2 Mio. € (2017: 0,8 Mio. €) zusammen.

EBIT

Das EBIT, definiert als Betriebsergebnis vor Finanzerträgen, Finanzaufwendungen, Ertrag aus Wertaufholungen/Aufwand aus Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte und Er- tragsteuern, belief sich auf - 107,9 Mio. € im Jahr 2019, im Vor- jahr betrug das EBIT- 59,1 Mio. € und in 2017 - 67,6 Mio. €.

Konzer nlageb er icht

69

Finanzerträge

Die Finanzerträge stiegen im Berichtsjahr um mehr als 100 % oder 2,4 Mio. € auf 2,8 Mio. € (2018: 0,4 Mio. €) in 2019. Sie ent- hielten im Wesentlichen Gewinne aus Derivaten in Höhe von 1,5 Mio. € (2018: 0,3 Mio. €), Gewinne aus erfolgswirksamen Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von finanziellen Ver- mögenswerten in Höhe von 1,1 Mio. € (2018: 0,1 Mio. €) sowie Zinserträge in Höhe von 0,2 Mio. € (2018: 0,1 Mio. €) aus Inves- titionen in Termingelder mit fester oder variabler Verzinsung.

Die Finanzerträge fielen in 2018 infolge niedrigerer Anlageren- diten um 43 % oder 0,3 Mio. € auf 0,4 Mio. € (2017: 0,7 Mio. €). Sie enthielten im Wesentlichen realisierte Gewinne aus Deriva- ten in Höhe von 0,3 Mio. € (2017: 0,4 Mio. €) sowie Zinserträge in Höhe von 0,1 Mio. € (2017: 0,2 Mio. €) aus Investitionen in Termingelder mit fester oder variabler Verzinsung.

Finanzaufwendungen

Die Finanzaufwendungen erhöhten sich im Berichtsjahr um mehr als 100 % beziehungsweise 1,5 Mio. € auf 2,3 Mio. € (2018: 0,8 Mio. €) und umfassten in erster Linie Verluste aus erfolgswirksamen Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von finanziellen Vermögenswerten in Höhe von 0,3 Mio. € (2018: 0,1 Mio. €), Zinsaufwendungen aus finanziellen Vermö- genswerten und Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaf- fungskosten in Höhe von 0,8 Mio. € (2018: 0,2 Mio. €) und Ver- luste aus Derivaten in Höhe von 0,1 Mio. € (2018: 0,4 Mio. €). In 2019 wurden im Rahmen der Anwendung des neuen Standards IFRS16 zu Leasingverhältnissen erstmals Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung langfristiger Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 0,9 Mio. € erfasst.

Die Finanzaufwendungen gingen in 2018 um 5 % beziehungs- weise 1,1 Mio. € auf 0,8 Mio. € (2017: 1,9 Mio. €) zurück und um- fassten in erster Linie Verluste aus marktgängigen Wertpapie- ren und aus Derivaten in Höhe von 0,4 Mio. € (2017: 1,5 Mio. €) und Zinsaufwendungen in Höhe von 0,3 Mio. € (2017: 0,5 Mio. €).

Aufwand aus Ertragsteuern

Im Berichtsjahr belief sich der Ertrag aus Ertragsteuern auf 3,5 Mio. € (2018: 4,3 Mio. €). In 2019 war der Ertrag aus Ertrag- steuern hauptsächlich auf die Reduzierung latenter Steuerver- bindlichkeiten zurückzuführen, die sich aus der Wertminderung immaterieller Vermögenswerte sowie einer Steuersatzminde- rung in den Niederlanden ergab. Der effektive Ertragsteuersatz ging im Berichtsjahr auf 3,3 % zurück (2018: 7,1 %). Der Unter- schied zum erwarteten Steuersatz von 26,7 % (aus dem sich ein Ertrag aus Ertragsteuern in Höhe von 28,4 Mio. € (2018: 16,1 Mio. €) ergeben hätte) liegt vor allem darin begründet,

K O N Z E R N A B S C H L U S S

Kon zer nlageb er icht

Bericht zur Vermögens - , Finanz - und Er tragslage

70

dass aktive latente Steuern auf steuerliche Verluste des abge- laufenen Jahres in Höhe von 27,0 Mio. € (2018: 14,5 Mio. €) nicht angesetzt wurden.

In 2018 belief sich der Ertrag aus Ertragsteuern auf 4,3 Mio. €. Im Jahr 2017 betrug der Aufwand aus Ertragsteuern 1,0 Mio. €. Der Ertrag aus Ertragsteuern war hauptsächlich auf die Redu- zierung einer latenten Steuerverbindlichkeit zurückzuführen, die sich wiederum aus der Wertminderung immaterieller Ver- mögenswerte ergab. Der effektive Ertragsteuersatz stieg in 2018 auf 7,1 % (2017: 1,5 %). Der Unterschied zum erwarteten Steuersatz von 26,7 % (aus dem sich ein Ertrag aus Ertragsteu- ern in Höhe von 16,1 Mio. € (2017: 18,3 Mio. €) ergeben hätte) liegt vor allem darin begründet, dass aktive latente Steuern

auf steuerliche Verluste des abgelaufenen Jahres in Höhe von 14,5 Mio. € (2017: 22,0 Mio. €) nicht angesetzt wurden. Darü- ber hinaus entstanden in 2018 permanente Differenzen aus Transaktionskosten im Zusammenhang mit dem US-Börsen- gang von - 3,7 Mio. € beziehungsweise wurden in 2018 aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen in Höhe von 0,3 Mio. € nicht angesetzt.

Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag

Im Jahr 2019 wurde ein Konzernjahresfehlbetrag von - 103,0 Mio. € erwirtschaftet (2018: - 56,2 Mio. €; 2017: - 69,8 Mio. €).

TABEL L E 05

Mehrjahresübersicht - Gewinn-und-Verlust-Rechnung1

In Mio. €

2019

2018

2017

2016

2015

Umsatzerlöse

71,8

76,4

66,8

49,7

106,2

Umsatzkosten

- 12,1

- 1,8

0,0

0,0

0,0

Aufwendungen für Forschung und Entwicklung2

- 108,4

- 106,4

- 113,3

- 94,0

- 78,7

Aufwendungen für Vertrieb2

- 22,7

- 6,4

- 4,8

- 2,4

0,0

Aufwendungen für Allgemeines und Verwaltung2

- 36,7

- 21,9

- 15,7

- 13,4

- 15,1

Sonstige Erträge/Aufwendungen

0,2

1,0

- 0,6

0,2

4,7

EBIT

- 107,9

- 59,1

- 67,6

- 59,9

17,2

Finanzerträge/-aufwendungen

0,5

- 0,3

- 1,2

0,1

3,4

Ertrag (+) aus Wertaufholungen/Aufwand (-) aus Wertminderungen

für Finanzielle Vermögenswerte

0,9

- 1,0

0,0

0,0

0,0

Ertrag (+)/Aufwand (-) aus Ertragsteuern

3,5

4,3

- 1,0

- 0,5

- 5,7

Konzernjahresüberschuss (+)/-fehlbetrag(-)

- 103,0

- 56,2

- 69,8

- 60,4

14,9

Ergebnis je Aktie, unverwässert und verwässert (in €)3

- 3,26

- 1,79

- 2,41

- 2,28

-

Ergebnis je Aktie, unverwässert (in €)

-

-

-

-

0,57

Ergebnis je Aktie, verwässert (in €)

-

-

-

-

0,57

Anzahl Aktien zur Berechnung des Ergebnisses je Aktie (in Stück),

unverwässert und verwässert3

31.611.155

31.338.948

28.947.566

26.443.415

-

Anzahl Aktien zur Berechnung des Ergebnisses je Aktie (in Stück), unverwässert

-

-

-

-

26.019.855

Anzahl Aktien zur Berechnung des Ergebnisses je Aktie (in Stück), verwässert

-

-

-

-

26.244.292

Dividende pro Aktie (in € und $)

-

-

-

-

-

  1. Eventuelle Differenzen sind rundungsbedingt.
  2. In 2018 wurden erstmals Vertriebsaufwendungen ausgewiesen. Um vergleichende Informationen für die Vorjahre zu bieten, wurden die Zahlen für die Jahr 2017 und 2016
    entsprechend­angepasst. Die Zahlen für 2015 wurden aus Wesentlichkeitsgründen nicht angepasst.
  3. Das unverwässerte und verwässerte Ergebnis je Aktie ist in den am 31. Dezember 2019, 2018, 2017 beziehungsweise 2016 endenden Geschäftsjahren gleich, da die angenommene Ausübung der ausstehenden Aktienoptionen und Wandelschuldverschreibungen aufgrund unseres Konzernjahresfehlbetrags in den jeweiligen Perioden einer Verwässerung entgegenwirkt.

Bericht zur Vermögens - , Finanz - und Er tragslage

Konzer nlageb er icht

71

R N A B S C H L U S S

Liquidität und Kapitalausstattung

FINANZIERUNGSQUELLEN

Wir haben unsere Tätigkeiten hauptsächlich durch die Ausgabe von Stammaktien und durch Zuflüsse von Bargeld im Zuge unserer laufenden Geschäftstätigkeit finanziert, einschließlich Vorauszahlungen, Meilensteinzahlungen, Lizenzgebühren, Tan- tiemen und Servicegebühren unserer strategischen Partner sowie Zuwendungen der öffentlichen Hand.

Die Liquidität ist definiert als Summe der Bilanzposten "Zah- lungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente", "Finanzielle Ver- mögenswerte zum beizulegenden Zeitwert, wobei Änderungen erfolgswirksam erfasst werden" und "Andere finanzielle Vermö- genswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten" ausgewiesen.

Am 31. Dezember 2019 beliefen sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf 44,3 Mio. €, die finanziellen Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert, wobei Änderun- gen erfolgswirksam erfasst werden, auf 20,5 Mio. € und die kurz- und langfristigen anderen finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten auf 292,7 Mio. €. Im Vor- jahr hatten wir zum 31. Dezember 2018 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 45,5 Mio. €, finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert, wobei Änderun- gen erfolgswirksam erfasst werden, in Höhe von 44,6 Mio. € und kurz- und langfristige andere finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten in Höhe von 364,7 Mio. €.

Liquide Mittel, die über den unmittelbaren Bedarf an Betriebs- kapital hinausgehen, werden in Einklang mit unserer Geld­ anlagepolitik investiert. Dabei achten wir besonders auf Liqui- dität und Kapitalerhalt und investieren hauptsächlich in Geldmarktfonds, Unternehmensanleihen und Festgelder mit fester oder variabler Verzinsung.

Wir sind frei von Finanzschulden und unterliegen keinen ope- rativen Zusagen oder Kapitalanforderungen.

MITTELVERWENDUNG

Wir setzen liquide Mittel vor allem ein, um Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sowie die Kommerzialisierung von Tafasitamab zu finanzieren, die bei der Entwicklung unse- rer Produktkandidaten anfallen. Unser wichtigster künftiger Finanzierungsbedarf besteht in Verbindung mit der Entwick- lung und Kommerzialisierung unserer firmeneigenen klini- schen Pipeline (insbesondere Tafasitamab) sowie in der Förde- rung unserer Produktkandidaten in frühen Stadien, an denen wir entweder allein oder gemeinsam mit Partnern arbeiten.

Wir sind der Ansicht, dass wir über ausreichend vorhandene liquide Mittel und sonstige finanzielle Vermögenswerte ver­ fügen (einschließlich in verschiedene finanzielle Vermögens- werte investierter Zahlungsmittel, wie oben dargestellt), um die erwarteten betrieblichen Aufwendungen mindestens für die nächsten zwölf Monate zu decken.

Diese Schätzung basiert auf Annahmen, die sich als falsch er- weisen können, und es ist möglich, dass wir unser Kapital schneller als gedacht in Anspruch nehmen. Die Untersuchung von Produktkandidaten in klinischen Studien sowie ihr Kom- merzialisierungsprozess sind außerdem ein teurer Prozess. Beide Zeitpunkte und Fortschritte sowie der Erfolg der Kommer- zialisierung können nicht sicher vorhergesagt werden.

Da unsere Produktkandidaten sich in verschiedenen Entwick- lungsstadien befinden und das Ergebnis unserer Aktivitäten ungewiss ist, können wir nicht schätzen, welche Summen für den erfolgreichen Abschluss der Entwicklung und für die Ver- marktung unserer Produktkandidaten benötigt werden und ob und wann wir rentabel arbeiten werden.

Wir werden wahrscheinlich zusätzliches Kapital brauchen, um unsere bestehenden Produktkandidaten weiterzuentwickeln, be- hördliche Marktzulassungen zu erlangen, Vertriebsstrukturen auszubauen und unsere Geschäftsaktivität als börsennotiertes Unternehmen in den USAzu finanzieren. Außerdem könnte es notwendig werden, kurzfristig zusätzliche Mittel zu beschaffen, um die Einlizenzierung oder Entwicklung weiterer Produktkan- didaten zu verfolgen. Wenn wir nicht schnell genug Umsätze generieren können, werden wir künftigen Finanzierungsbedarf durch börsengehandeltes oder privates Beteiligungskapital­ oder Anleiheemissionen einschließlich Wandelschuldverschrei- bungen bedienen. Es ist möglich, dass zusätzliches Kapital nicht zu akzeptablen Bedingungen oder gar nicht beschafft werden kann. Gelingt es uns nicht, zusätzliches Kapital in aus- reichender Höhe und zu akzeptablen Bedingungen aufzuneh- men, müssen wir möglicherweise die Entwicklung oder Ver- marktung eines oder mehrerer Produktkandidaten wesentlich verzögern, zurückfahren oder beenden. Wenn wir durch die Ausgabe von Schuld- und Eigenkapitalinstrumenten zusätz­ liches Kapital erwerben, könnte das einen Verwässerungseffekt für unsere bestehenden Aktionäre oder erhöhte feste Zahlungs- verpflichtungen begründen; außerdem wäre es möglich, dass solche Wertpapiere mit vorrangigen Rechten gegenüber unse- ren Stammaktien oder ADSausgestattet sind. Wenn wir Schul- den aufnehmen, können wir Klauseln unterliegen, die unsere Tätigkeiten einschränken und so möglicherweise unsere Wett- bewerbsfähigkeit beeinträchtigen könnten. Das könnten bei- spielsweise Einschränkungen unserer Fähigkeit zur Aufnahme zusätzlicher Schulden, Beschränkungen bezüglich des Er- werbs, des Verkaufs oder der Lizenzierung von Schutzrechten und andere operative Einschränkungen sein, die sich negativ auf unsere Fähigkeit zur Durchführung unserer Geschäfts­ tätigkeit auswirken könnten.

K O N Z E

Kon zer nlageb er icht

Bericht zur Vermögens - , Finanz - und Er tragslage

72

Cashflows

MITTELZUFLUSS/-ABFLUSS AUS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Im Berichtsjahr belief sich der Mittelabfluss aus der gewöhnli- chen Geschäftstätigkeit auf 80,1 Mio. €. Dazu trugen vor allem der Konzernjahresfehlbetrag von 103,0 Mio. €, der teilweise durch nicht zahlungswirksame Aufwendungen von 5,1 Mio. € ausgeglichen wurde, sowie Veränderungen von betrieblichen Aktiva und Passiva sowie gezahlten Steuern in Höhe von 17,8 Mio. € bei. Der Konzernjahresfehlbetrag von 103,0 Mio. € ist vor allem auf Aufwendungen für die Finanzierung unserer laufenden Tätigkeiten zurückzuführen, insbesondere auf Um- satzkosten, Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, Vertriebskosten sowie Aufwendungen für Allgemeines und Verwaltung. Die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen umfassten insbesondere Aufwendungen für anteilsbasierte Anreizprogramme in Höhe von 6,7 Mio. € und planmäßige Ab- schreibungen auf materielle und immaterielle Vermögens- werte sowie auf Nutzungsrechte in Höhe von 6,2 Mio. €; ihnen stand die Realisierung von Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 5,3 Mio. € und ein Ertrag aus Ertragsteuern in Höhe von 3,5 Mio. € gegenüber. Die Veränderungen von betrieblichen Aktiva und Passiva im Jahr 2019 beinhalteten vor allem einen Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie abgegrenzten Schulden um 13,2 Mio. €, im Berichtsjahr angefallene Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 6,1 Mio. € sowie einen Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 2,7 Mio. €. Dem stand ein Anstieg der Rech- nungsabgrenzung und der sonstigen Vermögenswerte um 4,4 Mio. €, gegenüber. Der Anstieg bei den zum Jahresende ausstehenden externen Laborleistungen, insbesondere in Ver- bindung mit Tafasitamab, war der Hauptgrund für die höheren Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie ab- gegrenzten Schulden. Die im Berichtsjahr angefallenen Ver- tragsverbindlichkeiten bezogen sich größtenteils auf erhaltene Vorauszahlungen von Vertragspartnern. Der Rückgang der For- derungen aus Lieferungen und Leistungen war hauptsächlich auf im Vorjahresvergleich niedrigere ausstehende Forderungen zum Jahresende zurückzuführen. Hinter dem Anstieg der Rech- nungsabgrenzung und der sonstigen Vermögenswerte standen höhere vorausgezahlten Gebühren sowie höhere Forderungen gegenüber dem Finanzamt aus einem Vorsteuerüberhang.

Im Vorjahr belief sich der Mittelabfluss aus der gewöhnlichen­ Geschäftstätigkeit auf 33,3 Mio. €. Dazu trugen vor ­allem der Konzernjahresfehlbetrag von 56,2 Mio. €, der teilweise durch nicht zahlungswirksame Aufwendungen von 27,4 Mio. € aus- geglichen wurde, sowie Veränderungen von betrieblichen Ak- tiva und Passiva und gezahlten Steuern in Höhe von 4,5 Mio. € bei. Der Konzernjahresfehlbetrag von 56,2 Mio. € ist vor allem auf Aufwendungen für die Finanzierung unserer laufenden Tätigkeiten zurückzuführen, insbesondere auf Aufwendungen

für Forschung und Entwicklung, Vertriebskosten sowie Auf- wendungen für Allgemeines und Verwaltung. Die nicht zah- lungswirksamen Aufwendungen umfassten insbesondere Wert- minderungsaufwendungen für immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 24,0 Mio. €, Aufwendungen für anteilsbasierte Anreizprogramme in Höhe von 5,6 Mio. € und planmäßige Ab- schreibungen auf materielle und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 3,8 Mio. €; ihnen stand ein Ertrag aus Ertragsteuern in Höhe von 4,3 Mio. € gegenüber. Die Veränderungen der be- trieblichen Aktiva und Passiva im Jahr 2018 beinhalteten vor allem einen Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 6,6 Mio. € und einen Rückgang der sonstigen Verbindlichkeiten um 2,7 Mio. €, denen im Jahr 2018 angefal- lene vertragliche Verbindlichkeiten in Höhe von 2,4 Mio. € so- wie ein Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und abgegrenzten Schulden um 1,9 Mio. € gegen- überstanden. Der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen war hauptsächlich auf im Vorjahresvergleich höhere ausstehende Forderungen zum Jahresende zurückzu- führen. Hinter dem Rückgang der sonstigen Verbindlichkeiten standen die Zahlung von Steuerverbindlichkeiten und die Rückzahlung eines staatlichen Kostenzuschusses. Die im Jahr 2018 angefallene vertragliche Verbindlichkeit bezog sich größ- tenteils auf jährliche Lizenzgebühren. Der Anstieg bei den zum Jahresende ausstehenden externen Laborleistungen war der Hauptgrund für die höheren Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und abgegrenzten Schulden.

In 2017 belief sich der Mittelabfluss aus der gewöhnlichen Ge- schäftstätigkeit auf 38,4 Mio. €. Der Konzernjahresfehlbetrag von 69,8 Mio. € war vor allem auf Aufwendungen für die Finan- zierung unserer laufenden Tätigkeiten zurückzuführen, insbe- sondere auf Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sowie Aufwendungen für Allgemeines und Verwaltung. Die Veränderungen der betrieblichen Aktiva und Passiva enthiel- ten vor allem 18,4 Mio. € an Umsatzabgrenzung im Jahr 2017, einen Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis- tungen und abgegrenzten Schulden um 7,8 Mio. € sowie ein Plus von 3,1 Mio. € bei den sonstigen Verbindlichkeiten. Die Umsatzabgrenzung im Jahr 2017 bezog sich größtenteils auf die jährlichen Lizenzgebühren. Der Anstieg der Verbindlichkei- ten aus Lieferungen und Leistungen und abgegrenzten Schul- den war hauptsächlich auf einen Anstieg bei den zum Jahres- ende ausstehenden externen Laborleistungen, insbesondere in Verbindung mit Tafasitamab, zurückzuführen. Hauptgrund für den Zuwachs bei den sonstigen Verbindlichkeiten war die Ab- grenzung eines mietfreien Zeitraums für den Mietvertrag un- serer Zentrale.

Bericht zur Vermögens - , Finanz - und Er tragslage

MITTELZUFLUSS/-ABFLUSS AUS DER INVESTITIONS­ TÄTIGKEIT

Der Nettomittelzufluss aus der Investitionstätigkeit belief sich 2019 auf 78,6 Mio. €. Haupttreiber waren Erlöse aus dem Ver- kauf von Wertpapieren in Höhe von 371,9 Mio. €, von denen 318,7 Mio. € als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewer- tet klassifiziert wurden; ihnen stand teilweise der Erwerb von Wertpapieren in Höhe von 274,8 Mio. €, von denen 246,5 Mio. € zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wurden, gegen- über. Der Mittelzufluss aus der Investitionstätigkeit ist vor allem einer Verschiebung in der Zusammensetzung unseres Anlageportfolios geschuldet, da Wertpapiere fällig und ver- kauft sowie neue, vergleichbare Wertpapiere gekauft wurden. Darüber hinaus wurden im Jahr 2019 15,0 Mio. € für den Er- werb einer Minderheitsbeteiligung von 13,4 % an der Vivoryon Therapeutics AG verwendet.

Der Nettomittelzufluss aus der Investitionstätigkeit betrug im Vorjahr 177,3 Mio. €. Haupttreiber dieser Entwicklung war der Erwerb von Wertpapieren in Höhe von 451,3 Mio. €, von denen 336,8 Mio. € zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wurden; ihnen standen teilweise Erlöse aus dem Verkauf von Wertpapieren in Höhe von 276,4 Mio. € gegenüber, von denen 150,0 Mio. € als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewer- tet klassifiziert wurden. Der Mittelabfluss aus der Investitions- tätigkeit ist vor allem der Investition der Erlöse aus unserem Börsengang an der Nasdaq sowie einer Verschiebung in der Zusammensetzung unseres Anlageportfolios geschuldet, da Wertpapiere fällig waren und verkauft sowie neue, vergleich- bare Wertpapiere gekauft wurden.

Der Nettomittelzufluss aus der Investitionstätigkeit belief sich 2017 auf 32,9 Mio. €. Dieser Anstieg war auf Erlöse aus dem Verkauf von Wertpapieren in Höhe von 210,2 Mio. € zurückzu- führen. Dem stand teilweise der Erwerb von Wertpapieren in Höhe von 164,4 Mio. € gegenüber, von denen 108 Mio. € als Kredite und Forderungen klassifiziert waren. Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit war vor allem auf eine Verschie- bung in der Zusammensetzung unseres Anlageportfolios zu- rückzuführen, da Wertpapiere fällig waren und verkauft sowie neue, vergleichbare Wertpapiere gekauft wurden.

MITTELZUFLUSS/-ABFLUSS AUS DER FINANZIERUNGS­ TÄTIGKEIT

Der Nettomittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit belief sich 2019 auf 0,4 Mio. € und umfasste hauptsächlich Erlöse aus von nahestehenden Personen ausgeübten Wandelschuld- verschreibungen in Höhe von 3,7 Mio. €, denen Zahlungen für Leasingverhältnisse und Zinsen in Höhe von 3,4 Mio. € gegen- überstanden.

Konzer nlageb er icht

73

Der Nettomittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit belief sich im Vorjahr auf 179,5 Mio. € und umfasste hauptsächlich Bruttoerlöse aus unserem Börsengang an der Nasdaq in Höhe von 193,6 Mio. €, denen Ausgabekosten in Höhe von 15,0 Mio. € gegenüberstanden.

Der Nettomittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit belief sich 2017 auf 8,2 Mio. € und ergab sich hauptsächlich aus der Ausübung von Wandelschuldverschreibungen durch Vorstands- mitglieder und Mitglieder der Senior Management Group.

Investitionen

MorphoSys tätigte im Jahr 2019 Investitionen in Sachanlagen in Höhe von 3,1 Mio. € (2018: 1,8 Mio. €), im Wesentlichen in Laborausstattung (d.h. Maschinen) und Mietereinbauten. Die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen stiegen 2019 auf 2,0 Mio. € (2018: 1,8 Mio. €).

Die Gesellschaft investierte im Berichtsjahr 0,6 Mio. € in imma- terielle Vermögenswerte (2018: 0,6 Mio. €). Die planmäßigen Ab- schreibungen auf immaterielle Vermögenswerte beliefen sich im Jahr 2019 auf 1,5 Mio. € und lagen damit unter dem Niveau des Vorjahres (2018: 1,9 Mio. €). Im Jahr 2019 wurden Wertminde- rung von 1,6 Mio. € auf in Entwicklung befindliche Forschungs- und Entwicklungsprogramme sowie Patente erfasst. Im Jahr 2018 wurde eine Wertminderung von 15,1 Mio. € auf in Entwick- lung befindliche Forschungs- und Entwicklungsprogramme ausgewiesen, davon 13,4 Mio. € für das MOR107-Programm.

K O N Z E R N A B S C H L U S S

Kon zer nlageb er icht

Bericht zur Vermögens - , Finanz - und Er tragslage

74

TABEL L E 06

Mehrjahresübersicht - Finanzlage1

In Mio. €

2019

2018

2017

2016

2015

Mittelzu-/-abfluss aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

- 80,1

- 33,3

- 38,4

- 46,6

- 23,5

Mittelzu-/-abfluss aus Investitionstätigkeit

78,6

- 177,3

32,9

- 80,8

86,3

Mittelzu-/-abfluss aus Finanzierungstätigkeit

0,4

179,5

8,2

110,4

- 4,1

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (zum 31. Dezember)

44,3

45,5

76,6

73,9

90,9

Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert,

wobei Änderungen erfolgswirksam erfasst werden2

20,5

44,6

0,0

0,0

0,0

Kurzfristige Andere Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten

Anschaffungskosten2

207,7

268,9

0,0

0,0

0,0

Langfristige Andere Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten

Anschaffungskosten2

84,9

95,7

0,0

0,0

0,0

Wertpapiere, zur Veräußerung verfügbar2

0,0

0,0

86,5

63,4

64,3

Anleihen, zur Veräußerung verfügbar2

0,0

0,0

0,0

6,5

33,1

Kurzfristige Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie Kredite und Forderungen2

0,0

0,0

149,1

136,1

94,6

Langfristige Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie Kredite und Forderungen2

0,0

0,0

0,0

79,5

15,5

  1. Eventuelle Differenzen sind rundungsbedingt.
  2. Seit dem Jahr 2018 werden aufgrund der Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente die Liquiditätspositionen in anderen Bilanzpositionen dargestellt als in den Vorjahren.

Vermögenslage

AKT IVA

Die Bilanzsumme lag am 31. Dezember 2019 mit 496,4 Mio. € um 42,4 Mio. € unter dem Wert vom 31. Dezember 2018 (538,8 Mio. €). Die kurzfristigen Vermögenswerte gingen um 85,2 Mio. € zurück. Diese Veränderung war im Wesentlichen beeinflusst von einem Rückgang der finanziellen Vermögens- werte und der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.

Zum 31. Dezember 2019 war ein Betrag in Höhe von 20,5 Mio. € (31. Dezember 2018: 44,6 Mio. €) in verschiedene Geldmarkt- fonds investiert, der im Posten "Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert, wobei Änderungen erfolgswirk- sam erfasst werden" ausgewiesen wurde. Die Kategorie "An- dere finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaf- fungskosten" beinhaltete Finanzinstrumente von insgesamt 207,7 Mio. € (31. Dezember 2018: 268,9 Mio. €). Diese enthiel- ten im Wesentlichen Termingelder mit fester oder variabler Verzinsung sowie Unternehmensanleihen.

Die langfristigen Vermögenswerte stiegen um 42,8 Mio. € auf 192,7 Mio. € (31. Dezember 2018: 149,9 Mio. €), vor allem be- dingt durch die erstmalige Erfassung des Postens "Nutzungs- rechte, netto" im Rahmen der Anwendung des neuen Standards IFRS16 zu Leasingverhältnissen in Höhe von 43,2 Mio. € und den Anstieg der "Beteiligungen zum beizulegenden Zeitwert,

wobei Änderungen erfolgsneutral erfasst werden" um 13,8 Mio. € aufgrund einer im Oktober 2019 erworbenen Minderheitsbetei- ligung von 13,4 % an der Vivoryon Therapeutics AG. Kompen- siert wurde dieser Anstieg durch einen Rückgang der langfris- tigen anderen finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten in Höhe von 10,8 Mio. €.

VERBINDLICHKEI TEN

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich von 45,9 Mio. € am 31. Dezember 2018 auf 61,6 Mio. € am 31. Dezember 2019. Dies ergab sich vor allem aus einem Anstieg des Postens "Ver- bindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und abge- grenzte Schulden" um 12,3 Mio. € sowie der erstmaligen Er- fassung des Postens "Leasingverbindlichkeiten, kurzfristiger Anteil" im Rahmen der Anwendung des neuen Standards IFRS16 zu Leasingverhältnissen in Höhe von 2,5 Mio. €.

Die langfristigen Verbindlichkeiten (31. Dezember 2019: 40,2 Mio. €; 31. Dezember 2018: 4,5 Mio. €) erhöhten sich im Wesentlichen aufgrund der erstmaligen Erfassung des Postens "Leasingverbindlichkeiten, ohne kurzfristigen Anteil" im Rah- men der Anwendung des neuen Standards IFRS16 zu Leasing- verhältnissen in Höhen von 40,0 Mio. €.

Bericht zur Vermögens - , Finanz - und Er tragslage

Konzer nlageb er icht

U S S

EIGENKAPI TAL

Am 31. Dezember 2019 betrug das Konzerneigenkapital 394,7 Mio. €, verglichen mit 488,4 Mio. € am 31. Dezember 2018. Die Eigenkapitalquote der Gesellschaft belief sich am

31. Dezember 2019 auf 80 %, gegenüber 91 % am 31. Dezember 2018.

Die Zahl der ausgegebenen Aktien betrug zum 31. Dezember 2019 insgesamt 31.957.958, von denen sich 31.732.158 im Um- lauf befanden (31. Dezember 2018: 31.839.572 ausgegebene Aktien und 31.558.536 im Umlauf befindliche Aktien). Das ge- zeichnete Kapital erhöhte sich durch die Ausübung von 118.386 dem Vorstand und ehemaligen Mitarbeitern gewährten Wandel- schuldverschreibungen um 118.386 €. Der gewichtete durch- schnittliche Ausübungspreis der Wandelschuldverschreibun- gen belief sich auf 31,88 €.

75

Am 31. Dezember 2019 hielt die Gesellschaft 225.800 eigene Aktien im Wert von 8.357.250 €, ein Rückgang gegenüber dem

31. Dezember 2018 (281.036 Aktien, 10.398.773 €) in Höhe von 2.041.523 €. Grund für diesen Rückgang war die Übertragung von 52.328 eigenen Aktien im Wert von 1.934.043 € an Vor- stand und Senior Management Group aus dem leistungsbezoge- nen Aktienplan 2015 (Long-Term Incentive - LTI). Die Warte- zeit für diesen LTI-Plan lief am 1. April 2019 ab und die Berechtigten hatten bis zum 31. Dezember 2019 die Option, insgesamt 52.328 Aktien zu erhalten. Darüber hinaus wurden nahestehenden Personen 2.908 eigene Aktien im Wert von 107.480 € übertragen.

K O N Z E R N A B S C H L

TABEL L E 07

Mehrjahresübersicht - Bilanzstruktur1

In Mio. €

31.12.2019

31.12.2018

31.12.2017

31.12.2016

31.12.2015

AK TIVA

Kurzfristige Vermögenswerte

303,7

388,9

340,7

308,1

300,1

Langfristige Vermögenswerte

192,7

149,9

74,7

155,5

100,0

GESAMT

496,4

538,8

415,4

463,6

400,1

PASSIVA

Kurzfristige Verbindlichkeiten

61,6

45,9

47,7

38,3

27,5

Langfristige Verbindlichkeiten

40,2

4,5

9,0

9,8

9,9

Eigenkapital2

394,7

488,4

358,7

415,5

362,7

GESAMT

496,4

538,8

415,4

463,6

400,1

  1. Eventuelle Differenzen sind rundungsbedingt.
  2. Enthält gezeichnetes Kapital zum 31. Dezember 2019: 31.957.958 €; 31. Dezember 2018: 31.839.572 €; 31. Dezember 2017: 29.420.785 €;
    31. Dezember 2016: 29.159.770 €; 31. Dezember 2015: 26.537.682 €

Kon zer nlageb er icht

Bericht zur Vermögens - , Finanz - und Er tragslage

76

Vertragliche Pflichten

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über unsere vertrag- lichen Pflichten zum 31. Dezember 2019:

TABEL L E 08

Vertragliche Pflichten (31. Dezember 2019)

Fällige Zahlungen in Perioden

Gesamt

bis zu

1 bis

3 bis

Mehr als

In Tausend €

1 Jahr

3 Jahre

5 Jahre

5 Jahre

Leasingverhältnisse

50.858

3.515

6.730

6.730

33.883

Sonstiges

1.632

1.294

338

0

0

VERPFLICHTUNGEN AUS LEASINGVERHÄLTNISSEN

AUSSERBILANZIELLE VEREINBARUNGEN

Wir schließen langfristige Leasingverträge für Gebäude, Fir- menwagen und Maschinen ab. Der Großteil der Leasingverträge kann jährlich oder quartalsweise verlängert werden. Einige der Verträge können vorzeitig gekündigt werden.

SONSTIGE VERPFLICHTUNGEN

Sonstige Verpflichtungen können in Verbindung mit künftigen Zahlungen für extern vergebene Studien fällig werden. Zum

31. Dezember 2019 erwarteten wir anfallende Aufwendungen für extern vergebene Studien in Höhe von etwa 164,7 Mio. €, von denen ungefähr 64,4 Mio. € in den nächsten zwölf Monaten gezahlt werden. Falls bestimmte Meilensteine im Segment Pro- prietary Development erreicht werden, wie beispielsweise ein Antrag auf Zulassung als neues klinisches Prüfpräparat (In- vestigational New Drug, IND) im Zusammenhang mit bestimm- ten Zielmolekülen, können außerdem Meilensteinzahlungen in einer Gesamthöhe von bis zu 287 Mio. US-$ an Lizenzgeber im Zusammenhang mit regulatorischen Ereignissen und Ver- kaufszielen ausgelöst werden. Die nächsten Meilensteinzahlun- gen in Höhe von 37,5 Mio. US-$ könnten voraussichtlich in den nächsten zwölf Monaten erfolgen. Für diese Summen wurden in unserer Konzernbilanz keine abgegrenzten Schulden ausge- wiesen. Diese sind auch nicht in der obigen Tabelle enthalten, da sowohl der Zeitpunkt als auch die Zahlung unsicher sind.

Wir hatten in den Jahren 2019 und 2018 und haben auch derzeit keine außerbilanziellen Vereinbarungen.

Vergleich von tatsächlichem und prognostiziertem Geschäftsverlauf

MorphoSys zeigte im Berichtsjahr 2019 eine solide Finanzleis- tung. Die detaillierten Vergleiche von prognostizierten Zielen und Ergebnissen der Gesellschaft sind Tabelle 09 zu entnehmen.

Bericht zur Vermögens - , Finanz - und Er tragslage

Konzer nlageb er icht

77

TABEL L E 09

Vergleich von tatsächlichem und prognostiziertem Geschäftsverlauf

Ziele 2019

Ergebnisse 2019

Finanzziele

Konzernumsatz zwischen 65 Mio. € und 72 Mio. €

Konzernumsatz von 71,8 Mio. €; ursprüngliche Prognose wurde

(ursprüngliche Prognose von 43 - 50 Mio. €; Anpassung am

übertroffen aufgrund der Meilensteinzahlung von GSKfür den

3. Juli 2019 mit Bekanntgabe der Meilensteinzahlung von GSK

Start des Phase 3-Programms mit Otilimab

für den Start des Phase 3-Programms mit Otilimab)

Aufwendungen für firmeneigene Produkt- und Technologie­

Aufwendungen für firmeneigene Produkt- und Technologie­

entwicklung von 95 - 105 Mio. €

entwicklung in Höhe von 98,6 Mio. €

EBITzwischen - 105 Mio. € und - 115 Mio. €

EBITin Höhe von - 107,9 Mio. €; ursprüngliche Prognose wurde

(ursprüngliche Prognose: - 127 Mio. € bis - 137 Mio. €;

übertroffen aufgrund der Meilensteinzahlung von GSKfür den

Anpassung am 3. Juli 2019 mit Bekanntgabe der Meilensteinzahlung

Start des Phase 3-Programms mit Otilimab

von GSKfür den Start des Phase 3-Programms mit Otilimab)

K O N Z E R N A B S C H L U S S

Segment Proprietary Development:

F&E-Aufwendungen weiterhin hoch (2018: 107,0 Mio. €)

EBITdeutlich negativer im Vergleich zum Vorjahr aufgrund

weiterhin­

hoher F&E-Ausgaben für firmeneigene Programme

(2018: - 53,2 Mio. €)

Segment Partnered Discovery:

F&E-Aufwendungen rückläufig im Vergleich zum

Vorjahr (2018: 8,5 Mio. €)

Positives EBIT(2018: 13,3 Mio. €)

Proprietary

Tafasitamab

Development

• Weiterführung der im Rahmen des "Breakthrough Therapy

­Designation"-Status mit der US-amerikanischenFDAgeführten

Gespräche

• Abschluss der Auswertung der Daten von allen 81 an der voll-

ständig rekrutierten L-MIND-Studie teilnehmenden Patienten

mit R/R DLBCLgemäß dem aktuellen Studienprotokoll; Vor-

stellung von Studienergebnissen basierend auf Daten zum Zeit-

punkt des primären Studienabschlusses ("primary completion

analysis")

• Beginn einer Phase 1b-Studie mit Tafasitamab in der Erstlinien-

behandlung von DLBCLin der zweiten Hälfte des Jahres 2019

• Weiterführung der zulassungsrelevanten Phase 3-Studie

B-MIND, in der Tafasitamab in Kombination mit Bendamustin

im Vergleich zu Rituximab und Bendamustin in R/R DLBCL

getestet wird

• Weiterführung der Phase 2-COSMOS-Studie mit Tafasitamab

in CLL/SLLin Kombination mit Idelalisib beziehungsweise

Venetoclax­

sowie Vorstellung von Studiendaten

• Fertigstellung der Unterlagen zur Beantragung der behördlichen

Marktzulassung einschließlich klinischer und CMC*-Daten

(Chemie,­

Herstellung und Kontrolle) für Tafasitamab sowie

Einreichung­

der Zulassungsunterlagen für die USAbei der

US-amerikanischenFDAbis Jahresende

• Fortsetzung des Aufbaus einer Vertriebsstruktur in den USAmit dem Ziel, die Grundlagen für die geplante Vermarktung von Tafasitamab zu schaffen

Segment Proprietary Development:

F&E-Aufwendungen in Höhe von 97,1 Mio. €

EBITin Höhe von - 109,1 Mio. €

Segment Partnered Discovery:

F&E-Aufwendungen in Höhe von 9,7 Mio. €

EBITin Höhe von 26,8 Mio. €

Tafasitamab

  • Regelmäßige Updates zu den Entwicklungen hin zu einer möglichen Marktzulassung
  • L-MIND: Auswertung abgeschlossen (Juni): der primäre Endpunkt, definiert als beste objektive Ansprechrate (objective response rate, ORR), wurde erreicht; Präsentation der Daten auf dem ICMLin Lugano. Zusätzlich Durchführung der Re-MIND-Studie als
    retrospektiv­betrachtete passende Kontrollgruppe: primärer End- punkt, definiert als beste ORRim Vergleich zu den publizierten Daten der entsprechenden Monotherapien, wurde erreicht. Die ORRbetrug 60 % (48 von 80 Patienten), 43 % der Patienten
    (34 von 80) zeigten ein vollständiges Ansprechen (complete res- ponse, CR). 82 % der CRs sind durch PET(Positronen-Emissions- Tomographie) bestätigt
  • Ende Dezember: Start einer Phase1-Studie mit Tafasitamab als Erstlinienbehandlung in DLBCL(Dosierung des ersten Patienten)
  • B-MIND: Erweiterung der Studie um einen biomarkerbasierten ko-primären Endpunkt (März); Studie hat zudem Futility-Analyse erfolgreich bestanden (November); die Daten wurden von einem unabhängigen Datenkontrollkomitee (IDMC) ausgewertet, das empfahl, die Zahl der Patienten von 330 auf 450 zu erhöhen
  • Weiterführung derCOSMOSStudie, Daten der primären Analyse wurden auf der ASH-Konferenz (Dezember) präsentiert
  • Ende Dezember: Zulassungsantrag für Tafasitamab in Kombina- tion mit Lenalidomid zur Behandlung von R/RDLBCLbei der US-amerikanischenFDAeingereicht; BLAbasiert auf den Daten der primären Analyse der L-MIND-Studie mit Tafasitamab in Kom- bination mit Lenalidomid bei Patienten mit R/R DLBCLsowie den Daten der primären Analyse der retrospektiv betrachteten passen- den Kontrollgruppe (Re-MIND), welche die Wirksamkeit einer
    Lenalidomid­ -Monotherapie bei R/R DLBCLPatienten untersucht
  • Aufbau von Vertriebsstrukturen fortgesetzt, Gründung der MorphoSys US Inc. in Boston (Massachusetts,USA) mit dem Ziel, die geplante Kommerzialisierung von Tafasitamab in den USAzu unterstützen

MOR202

MOR202

• Vorbereitung und Start einer explorativen klinischen Studie mit

• Erste Studienzentren für die Phase 1/2-Studie in Anti-PLA2R-

MOR202 in einer Autoimmunindikation

Antikörper-positiver, membranöser Nephropathie (aMN) aktiviert

(Oktober)

Kon zer nlageb er icht

78

Ziele 2019

MOR106

  • Fortführung der laufenden klinischen Studien mitMOR106 bei atopischer Dermatitis gemeinsam mit unserem Entwicklungs- partner Galapagos im Rahmen der bestehenden globalen Lizenz- vereinbarung mit Novartis

MOR107

  • Fortsetzung der präklinischen Untersuchung vonMOR107 mit Fokus auf onkologischen Indikationen

Otilimab - GSK

• Fortsetzung der klinischen Entwicklung in rheumatoider Arthritis

Fortführung und/oder Start von Entwicklungsprogrammen im

Bereich der Antikörperidentifizierung und der präklinischen Ent-

wicklung

Partnered

Fortschritt bei Entwicklungsprogrammen mit Partnern

Discovery

*SIEHE GLOSSAR - Seite 200

Bericht zur Vermögens - , Finanz - und Er tragslage

Ergebnisse 2019

MOR106

  • Klinische Entwicklung vonMOR106 in atopischer Dermatitis
    aufgrund­ des Ergebnisses der nutzenbasierten Zwischenanalyse in der Phase 2-StudieIGUANAgestoppt (Oktober)

MOR107

  • Fortführung der präklinischen Untersuchungen in onkologischen Indikationen

Otilimab - GSK

  • Start eines klinischen Phase3-Programms in rheumatoider Arthritis (Juli)
  • Exklusive Lizenzoption für die niedermolekularenQPCTL- Inhibitoren von Vivoryon im Bereich der Onkologie (Juli)
  • Fortführung von Programmen in der frühen Wirkstoffsuche

Steigende Anzahl der Partnerprogramme (104 Programme) mit fortschreitenden Entwicklungsstand

Guselkumab (Tremfya®; Partner: Janssen):

  • Start der klinischen Entwicklung in der Indikation Colitis ulcerosa (Januar)
  • Zulassung in denUSAfür Tremfya®One-Press zur Selbstverab- reichung von Tremfya®für Erwachsene mit mittelschwerer bis schwerer Schuppenflechte (Februar)
  • Start der klinischen Entwicklung in der Indikation familiäre adenomatöse Polyposis (April)
  • Veröffentlichung derTopline-Ergebnisse der Phase 3-Studien
    ­DISCOVER1 und 2 (Juni): die Studien untersuchten die Wirksam- keit und Sicherheit von Tremfya®im Vergleich zu einem Schein- medikament (Placebo) bei erwachsenen Patienten mit aktiver mittelschwerer bis schwerer psoriatischer Arthritis (PsA*)
  • Einreichung des Zulassungsantrags zur Behandlung von Erwachse- nen mit aktiver psoriatischer Arthritis bei derUS-amerikanischenFDA(September) sowie bei der EMA(Oktober)
  • Zulassung für Tremfya®zur Behandlung von Psoriasis in China (Dezember)

Vorstellung der Ergebnisse einer Phase 2-Studie für Bimagrumab bei starkem Übergewicht und Typ 2-Diabetes durch den Partner Novartis (November)

Beurteilung des Geschäftsverlaufs durch den Vorstand

Wir streben an, ein vollintegriertes biopharmazeutisches Unter- nehmen zu werden, das seine eigenen Medikamente entwickelt und vermarktet. Im Berichtsjahr konnten wir auf dem Weg zu diesem Ziel wichtige Fortschritte erzielen.

Das Berichtsjahr 2019 war geprägt von operativen Highlights und positiven Ereignissen bei unseren Entwicklungsprogram- men. Nach der erfolgreichen Notierung an der US Börse Nasdaq im April 2018 hat sich unsere Visibilität auch im Jahr 2019 in den USAweiter erhöht. Im Berichtsjahr stand Tafasitamab, unser Antikörper zur Behandlung von Blutkrebserkrankungen, wei- ter im Mittelpunkt. Wir haben mehrere Meilensteine auf dem

Weg zu unserem Ziel erreicht, die Zulassung für Tafasitamab in den USAfür rezidiviertes/refraktäres DLBCLzu realisieren. Auf Basis von positiven Daten der primären Analyse der Phase 2-L-MIND-Studie und positiven Topline-Ergebnissen der pri- mären Analyse der retrospektiv betrachtenden Kontrollgruppe Re-MINDhaben wir im Dezember den Zulassungsantrag für Tafasitamab bei der US-amerikanischenFDAeingereicht. Für B-MINDberichteten wir über das erfolgreiche Bestehen der geplanten Futility-Interimsanalyse. Als Vorbereitung auf die Markteinführung von Tafasitamab, für die im Falle der FDA-­ Zulassung mit Mitte 2020 geplant wird, haben wir unsere US-Gesellschaft 2019 weiterentwickelt und die für die geplante

Bericht zur Vermögens - , Finanz - und Er tragslage

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E R N A B S C H L U S S

Vermarktung erforderlichen kommerziellen Strukturen aufge- baut. Um die klinische Entwicklung von Tafasitamab über R/R DLBCLhinaus zu erweitern, haben wir zudem eine Phase 1b-Studie als Erstlinientherapie in DLBCLeingeleitet.

Im Geschäftsjahr 2019 ging der Umsatz auf 71,8 Mio. € zurück und das EBITauf - 107,9 Mio. €. Der Umsatz in 2019 enthielt unter anderem eine Meilensteinzahlung von GSKin Höhe von 22,0 Mio. €. Darüber hinaus wuchs der Umsatz von Guselkumab (Tremfya®) im Jahr 2019 stark an, was zu Lizenzzahlungen mit einem starken Wachstum gegenüber dem Vorjahr führte. Das im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangene EBITresultierte aus gestiegenen Aufwendungen für die Entwicklung und den Vorbereitungen für die Kommerzialisierung von Tafasitamab. Der Mittelabfluss aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit be- trug 80,1 Mio. €, was im Wesentlichen auf die geplanten Auf- wendungen für eigene Forschung und Entwicklung zurückzu- führen ist. Unsere Eigenkapitalquote von 80 % und die liquiden Mittel von 357,4 Mio. € sind eine Bestätigung für die Stärke der finanziellen Ressourcen des Unternehmens.

Unsere anderen Programme in den Bereichen Proprietary Development­ und Partnered Discovery haben im Jahr 2019 ebenfalls große Fortschritte gemacht. Im Bereich Proprietary Development haben wir für unseren Anti-CD38-AntikörperMOR202 die klinische Entwicklung zur Behandlung einer Autoimmunerkrankung der Nieren begonnen, während unser Partner I-Mab die klinische Entwicklung mit MOR202 im mul- tiplen Myelom in der zweiten und dritten Behandlungslinie in Taiwan initiiert und diese nach IND-Freigabe auch auf das chi- nesische Festland erweitert hat.

Für Otilimab, unseren an GSKauslizenzierten Antikörper ge- gen GM-CSF, startete GSKMitte 2019 ein klinisches Phase 3-Programm in rheumatoider Arthritis.

Im Juli 2019 haben wir eine Vereinbarung mit der Vivoryon Therapeutics AG getroffen, mit der wir eine exklusive Option zur Lizenzierung der niedermolekularen QPCTL-Inhibitoren von Vivoryon, inklusive des Leitmoleküls PQ912, im Bereich der Onkologie erhielten, die wir nun präklinisch in Kombina- tion mit unseren Antikörpern - insbesondere Tafasitamab - untersuchen.

Für MOR106 mussten wir leider im Oktober 2019 zusammen mit Galapagos berichten, dass die klinische Entwicklung in ato- pischer Dermatitis aufgrund einer nutzenbasierten Zwischen- analyse in der Phase 2-StudieIGUANAgestoppt wurde. Die gemeinsame Entscheidung aller drei beteiligten Kooperations- partner MorphoSys, Galapagos und Novartis basierte auf man- gelnder Wirksamkeit und nicht auf Sicherheitsbedenken. Die drei Parteien prüfen derzeit eine zukünftige Entwicklung von MOR106.

Wir konnten außerdem über Erfolge unserer Partner im Be- reich Partnered Discovery berichten. Unser Partner Janssen untersuchte weiterhin den Einsatz von Guselkumab (Tremfya®), dem ersten zugelassenen und vermarkteten therapeutischen Antikörper auf Basis der von MorphoSys entwickelten Techno- logie, in weiteren Indikationen und berichtete über positive Langzeitdaten bei Plaque-Psoriasis und erste Daten bei psoria- tischer Arthritis, die die Grundlage für einen Zulassungsantrag sowohl bei der US-amerikanischenFDAals auch bei der EMAbildeten. Im Dezember 2019 erfolgte zudem die Zulassung für Tremfya®zur Behandlung von Psoriasis in China. Die Tan- tiemenzahlungen, die 2019 deutlich zunahmen, reinvestierten wir in die Entwicklung unserer firmeneigenen Wirkstoffpro- gramme sowie in den Aufbau einer Vertriebsorganisation.

Zum Jahresende umfasste unsere Pipeline insgesamt 116 Medi- kamentenkandidaten (zwölf eigene und 104 Partnerprogramme), von denen sich 28 in der klinischen Entwicklung befinden.

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Ausblick und Prognose

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Ausblick und Prognose

Das Geschäftsmodell von MorphoSys konzentriert sich auf die Entwicklung innovativer Medikamentenkandidaten, die auf firmeneigenen Technologien wie der HuCAL- und Ylanthia- Antikörperbibliothek basieren. Wir entwickeln Arzneimittel- kandidaten sowohl in Eigenregie als auch gemeinsam mit Part- nern mit dem Ziel, Patienten bessere Behandlungsalternativen zu ermöglichen. Unsere eigenen Entwicklungsaktivitäten kon- zentrieren sich hauptsächlich auf Wirkstoffe zur Behandlung von Krebs, die wir zur Marktreife bringen und vermarkten wollen. Wir konzentrieren uns fortwährend auf die Weiterent- wicklung unserer Technologien in den schnell wachsenden, innovationsgetriebenen Bereichen des Life-Science-Sektors als Grundlage unseres Geschäftsmodells.

Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung

Der strategische Fokus von MorphoSys liegt weiterhin auf der Entwicklung innovativer eigener Medikamente mit dem Ziel, so das Leben schwerkranker Patienten zu verbessern. Im Zent- rum steht aktuell die Entwicklung von Tafasitamab, unseres am weitesten fortgeschrittenen Wirkstoffkandidaten gegen Blut­ krebserkrankungen,­ den wir im Rahmen der Anfang 2020 mit Incyte abgeschlossenen Kollaborations- und Lizenzvereinba- rung zusammen mit unserem Kollaborationspartner Incyte weiterentwickeln und vermarkten wollen. Eine wichtige Grund- lage für unsere Geschäftsentwicklung bilden innovative und validierte Technologien, in deren Weiterentwicklung das Unter- nehmen kontinuierlich investiert. Im Segment Partnered Dis­ covery steuert die Vermarktung der Technologien vertraglich zugesicherte­ Mittelzuflüsse aus Partnerschaften mit Pharma- unternehmen bei.

Der Vorstand rechnet für 2020 unter anderem mit folgenden Entwicklungen:

  • Markteinführung von Tafasitamab in Kombination mit Lena- lidomid für R/RDLBCLin den USAgeplant für Mitte 2020 zusammen mit unserem Partner Incyte im Rahmen der im Januar abgeschlossenen Kollaborations- und Lizenzverein- barung, vorbehaltlich der Zulassung durch die US-amerika- nische FDA;
  • Unterstützung von Incyte bei der Einreichung eines Zulas- sungsantrags für Tafasitamab in Kombination mit Lenalido- mid für R/RDLBCLbei der europäischen EMAbis Mitte 2020; Incyte hält exklusive Vermarktungsrechte außerhalb der USA;
  • Fortführung des Aufbaus der kommerziellen Strukturen und der strategischen Präsenz in denUSAmit dem Ziel, bis Mitte 2020 für die dortige Vermarktung von Tafasitamab nach er- folgter behördlicher Marktzulassung vorbereitet zu sein, er- gänzt durch Vertriebsexpertise und Vermarktungsstruktu- ren von Incyte;
  • Fortführung der im Dezember 2019 begonnenen Phase 1b- Studie mit Tafasitamab inErstlinien-DLBCL;
  • Erweiterung der klinischen Entwicklung von Tafasitamab überDLBCLhinaus im Rahmen der im Januar 2020 abge- schlossenen Kollaborations- und Lizenzvereinbarung mit Incyte;­
  • Fortführung der Entwicklung der weiteren firmeneigenen Produktkandidaten: Fortsetzung der klinischen Entwicklung vonMOR202 in einer Autoimmunerkrankung der Nieren so- wie weitere Unterstützung der Entwicklung von MOR202 durch unseren Partner I-Mab im multiplen Myelom im Groß- raum China;
  • Präklinische Untersuchung von Vivoryon'sQPCTL-Inhibito- ren im Bereich der Onkologie und Kombination mit unseren Antikörpern, vor allem mit Tafasitamab;
  • Investition der Mittel aus der erfolgreichen klinischen Ent- wicklung unserer Partner sowie deren Produktverkäufen in die Entwicklung unserer eigenen Programme;
  • Prüfung neuer strategischer Vereinbarungen auf Basis der firmeneigenen Technologien, die darauf ausgerichtet sind, Zugang zu innovativen Zielmolekülen und Wirkstoffen zu erlangen;
  • Weiterer Ausbau der firmeneigenen Entwicklungsaktivitäten durch mögliche Einlizenzierungen, Unternehmenskäufe, Ent- wicklungskooperationen sowie eigene Neuentwicklungen; und
  • Investitionen in die eigene Technologieentwicklung mit dem Ziel, unsere Position im Bereich therapeutischer Antikörper und verwandter Technologien zu behaupten oder zu erweitern.

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Strategischer Ausblick

MorphoSys investiert einen erheblichen Teil seiner finanziellen Ressourcen in eigene Forschung und Entwicklung und den Aufbau eigener Vermarktungsstrukturen. Der Vorstand ist der Ansicht, dass dies der beste Weg ist, den Unternehmenswert langfristig zu steigern. Der Schwerpunkt unserer unternehme- rischen Tätigkeiten liegt auf Krebserkrankungen. Wir richten unsere Strategie zunehmend darauf aus, Projekte in Eigenregie bis in die späteren Phasen der klinischen Forschung zu ent­ wickeln oder sogar bis zur Kommerzialisierung zu führen. Hauptfokus der Firma ist Tafasitamab, unser am weitesten vor- angeschrittenes firmeneigenes Programm, für das wir derzeit auf die Entscheidung der US-amerikanischenFDAbezüglich unseres Zulassungsantrags in den USAwarten. Im Falle einer Zulassung wollen wir Tafasitamab zusammen mit unserem Kollaborationspartner Incyte vermarkten. Wir planen zudem, die Entwicklung von Tafasitamab zusammen mit Incyte als Erstlinientherapie von DLBCLsowie anderen Indikationen voran- zubringen.

Ein weiteres strategisches Ziel ist es, auch unsere weiteren firmeneigenen Entwicklungskandidaten voranzubringen und unsere Technologieplattform weiter zu stärken. Einnahmen aus F&E-Finanzierung, Tantiemen, Lizenz- und Meilensteinzahlun- gen sowie eine starke Liquiditätsposition ermöglichen es uns, sowohl die eigene Medikamenten- und Technologieentwicklung als auch die operative Firmenentwicklung weiter auszubauen.

Um den möglichen Markteintritt von Tafasitamab vorzuberei- ten, werden wir unsere Tochtergesellschaft MorphoSys US Inc. (Geschäftssitz: Boston, Massachusetts, USA) weiter aufbauen. Im Berichtsjahr konnten zentrale Positionen besetzt werden, beispielsweise die des U.S. Head of Operations sowie weitere Führungspositionen inklusive Medical Affairs, Market Access, Sales & Marketing, Commercial Operations, Legal und Finance. Unser Medical Affairs Team folgt einer Multi-Stakeholder-Strategie und hat bereits begonnen, Netzwerke mit medizinischen Fachkräften und Onkologen zu etablieren. Ende 2019 waren

36 Mitarbeiter beschäftigt, die die Commercial-Struktur unter- stützen. Bis zum Markteintritt von Tafasitamab, für den mit Mitte 2020 geplant wird, sollen mehr als 100 zusätzliche Mit- arbeiter eingestellt worden sein, um unsere US-Präsenz weiter zu stärken.

Wir nutzen aber auch sich ergebende Chancen, um unsere eige- nen Wirkstoffkandidaten in anderen Krankheitsbereichen wie entzündlichen Erkrankungen oder Autoimmunkrankheiten zu erforschen. Von Fall zu Fall geht MorphoSys Partnerschaften mit anderen Unternehmen ein, um gemeinsam mit diesen seine firmeneigenen Kandidaten weiterzuentwickeln oder diese welt- weit oder für bestimmte Länder auszulizenzieren.

Unser Segment Partnered Discovery erwirtschaftet auf Basis verschiedener Kooperationen mit Pharmafirmen vertraglich zugesicherte Mittelzuflüsse. Der Großteil der Entwicklungs- kandidaten wurde in den vergangenen Jahren im Rahmen der Partnerschaft mit Novartis hervorgebracht. Diese Partner- schaft endete vertragsgemäß im November 2017. Wir rechnen dennoch damit, dass Entwicklungskandidaten aus dieser und anderen Partnerschaften weiterentwickelt werden und in Zu- kunft in Form von Meilensteinzahlungen zu weiteren Umsatz- beteiligungen führen können. Der von Janssen entwickelte und vermarktete Wirkstoff Tremfya®kam 2017 als erster Antikör- per aus unserem Partnered-Discovery-Geschäft auf den Markt. Seit der Markteinführung hat Janssen für Tremfya®in vielen Ländern die Zulassung zur Behandlung von Schuppenflechte erhalten und verfolgt eine breite klinische Entwicklung in vielen­ weiteren Indikationen. Wir gehen davon aus, dass wir auch in Zukunft einen großen Teil unserer Einnahmen aus Tantiemen mit Tremfya®generieren werden. Aufgrund ihrer Breite und ihres Entwicklungsstands könnte die Partnerpipe- line in Zukunft weitere marktreife therapeutische Antikörper hervorbringen. Sollten diese erfolgreich sein, würde sich unsere finanzielle Beteiligung in Form von Tantiemen auf Produktver- käufe erhöhen.

Voraussichtliche Konjunktur­ entwicklung

Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet in seinem Be- richt vom Januar 2020 mit einem Wachstum der Weltwirtschaft 2020 um 3,3 % (Prognose für 2019: 2,9 %). Für die entwickelten Volkswirtschaften wird für 2020 ein Wachstum von 1,6 % er- wartet (Prognose für 2019: 1,7 %). Das Wachstum im Euroraum wird 2020 nach Prognose des IWFauf 1,3 % (Prognose für 2019: 1,2 %) steigen. Für die deutsche Wirtschaft prognostiziert der IWFfür das Jahr 2020 ein Plus von 1,1 % (2019: 0,5 %). Für die USArechnet der IWFmit einem Wachstum im Jahr 2020 von 2,0 % (Prognose für 2019: 2,3 %). Für die Schwellen- und Entwick- lungsländer erwartet der IWF2020 insgesamt ein Wachstum von 4,4 % (Prognose 2019: 3,7 %). Das Wachstum in China soll im kommenden Jahr 6,0 % erreichen (Prognose für 2019: 6,1 %). Die russische Wirtschaft soll um 1,9 % zulegen (Prognose für 2019: 1,1 %). Auch in Brasilien deutet sich mit prognostizierten 2,2 % für das Jahr 2020 (Prognose für 2019: 1,2 %) eine positive Entwicklung an.

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MorphoSys AG hat einen Geschäftsfortführungsplan imple­ mentiert, um im Falle einer Naturkatastrophe, eines gesund- heitsbezogenen Krisenfalls, wie zum Beispiel das neuartige Coronavirus, oder ein anderes schwerwiegendes Ereignis den Zusammenbruch kritischer Geschäftsprozesse weitgehend zu verhindern beziehungsweise die Wiederaufnahme der kriti- schen Geschäftsprozesse zu ermöglichen. Jedoch kann es ab- hängig vom Schweregrad für uns für einen beträchtlichen Zeitraum schwierig oder in bestimmten Fällen unmöglich sein, unsere Geschäfte weiterzuführen. Unsere Notfallpläne zur Wiederherstellung nach einer Katastrophe und zur Aufrecht- erhaltung des Geschäftsbetriebs können sich im Falle einer schweren Katastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses als unzureichend erweisen und es können uns erhebliche Kosten entstehen, die sich erheblich nachteilig auf unser Geschäft aus- wirken könnten.

Voraussichtliche Entwicklung des Gesundheitssektors

Der Jahresauftakt 2019 war von einem der stärksten Kurs­ einbrüche im Biotechnologiesektor auf Quartalsbasis gekenn- zeichnet. Nach der starken Performance im vierten Quartal 2019 war die Stimmung der Investoren zu Jahresbeginn 2020 dagegen deutlich optimistischer. Nach Einschätzung der Ana- lysten von BioCentury ("Politics aside, 2020 could be a good year for bringing back generalists" vom 4. Januar 2020, "Fewer FDAapprovals in 2019, but a basket of firsts" vom 1. Januar 2020, "It's been a hell of a millennium - and it's just getting started" vom 21. Dezember 2019) sind sich die Investoren darü- ber uneinig, ob und wie lange diese starke Entwicklung in 2020 anhalten wird. Aufgrund der insgesamt günstigen Bewer- tung der nach Marktkapitalisierung großen Biotechnologie­ aktien und der unerwartet positiven Nachrichten von Biogen hinsichtlich seines Wirkstoffkandidaten Aducanumab für die Alzheimer-Krankheit sehen einige Investoren die Chance, dass breit aufgestellte Investoren nach mehrjähriger Pause wieder in den Sektor investieren könnten. Andere Investoren sehen das anders. Die Investoren sind sich aber einig, dass es zu Jahresbeginn­ eine Flut an Finanzierungsrunden geben wird, da die Unternehmen vor der erwarteten Flaute im Vorfeld der U.S.-Wahlen noch Kapital aufnehmen möchten. Die Stimmung am Markt deutet darauf hin, dass qualitativ gute Unternehmen in der Lage sein werden, das benötigte Kapital aufzunehmen, während schwächere Unternehmen möglicherweise mehr Probleme haben werden, da die Investoren es sich aufgrund der gro- ßen Auswahl leisten können, selektiv vorzugehen. Die politi- schen Turbulenzen in den USAim Wahljahr und die Diskussion über Arzneimittelpreise könnten die Aktienkurse unter Druck setzen. Einige Anleger glauben hingegen, dass eine zurückhal- tendere Preisbildung bereits vom Markt eingepreist wurde.

Die M&A-Aktivität war im letzten Quartal 2019 hoch, was zu dem gestiegenen Interesse an dem Sektor beitrug. Nach dem Bericht "Global Pharma & Life Sciences deals insights Year-end 2019" von PricewaterhouseCoopers (PwC) wird die M&A-Akti- vität im Jahr 2020 voraussichtlich erneut auf hohem Niveau liegen, aber vermutlich - gemessen an den Dealgrößen - nicht ganz den Wert des Vorjahres erreichen. Die größte Dynamik soll dabei weiterhin von mittelgroßen Biotechnologieunterneh- men ausgehen. PwC erwartet, dass die M&A-Aktivität im Jahr 2020 maßgeblich von den folgenden Faktoren getrieben sein wird: vom Zugang zu Kapital, von vielversprechenden Innova- tionen im Biotechnologiesektor und von der Notwendigkeit für Unternehmen, ihre Wachstumsstrategien umzusetzen.

Das hohe Maß an Innovation im Biotechnologiesektor spiegelt sich in der Anzahl von neuen FDA-Produktzulassungen wider. So wurden 2019 insgesamt 48 neue Wirkstoffe zugelassen. Diese Zahl liegt zwar unter dem Rekordwert von 59 aus dem Jahr 2018 aber über dem von 46 zugelassenen Wirkstoffen im Jahr 2017. Diese Zahl beinhaltet keine Zulassungen des Center for Biologics Evaluation and Research (CBER), darunter die Zu- lassung der ersten Gentherapie für die Behandlung von spinaler Muskelatrophie und von Impfstoffen gegen Ebola und Dengue- fieber. Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) empfahl im Jahr 2019 die Zulassung von 30 neuen Wirkstoffen. In einem Artikel, der die wichtigsten medizinischen Fortschritte der letzten zwanzig Jahre zusammenfasst, zeigte sich BioCentury davon überzeugt, dass die Industrie weiterhin bahnbrechende Medikamente entwickeln wird. Dem Artikel zufolge wird die Herausforderung der nächsten 20 Jahre darin bestehen, einen gerechten Zugang zu Medikamenten zu gewährleisten. Die Rolle von Biosimilars bei der Reduzierung von Kosten und der Erweiterung des Zugangs ist noch immer eine offene Frage. Zu- dem müssen noch Fragen der Herstellung und der Preisgestal- tung gelöst werden, bevor sich zeigen wird, wie umfassend neue Ansätze wie Gen- und Zelltherapien in der Lage sein wer- den, Krankheiten zu behandeln.

Künftige Forschung und Entwicklung sowie Geschäftsentwicklung

PROPRIETARY DEVELOPMENT

MorphoSys wird weiterhin in Forschung und Entwicklung inves- tieren. Der überwiegende Teil dieser Investitionen wird in die Entwicklung unserer firmeneigenen Wirkstoffkandidaten Tafa- sitamab und MOR202 sowie in unsere Aktivitäten zur Erfor- schung neuer Wirkstoffe fließen. Dabei wird der Großteil dieser Mittel wiederum in der klinischen Entwicklung von Tafasitamab Verwendung finden. Weitere Investitionen sind in den Bereichen der Zielmolekülvalidierung und Antikörperentwicklung sowie der Technologieentwicklung geplant. Darüber hinaus streben wir Kooperationen mit Partnern wie akademischen Instituten an, um Zugang zu neuen Zielmolekülen und Technologien zu erhalten.

Ausblick und Prognose

Die geplanten Investitionen in die firmeneigenen Wirkstoff- kandidaten und Technologien sollen auch zukünftig zu einer fortschreitenden Reife der Produktkandidaten in der Pipeline führen.

Für 2020 sind folgende Ereignisse beziehungsweise Entwick- lungsmaßnahmen geplant:

  • Markteinführung von Tafasitamab in Kombination mit Lena- lidomid für R/RDLBCLin den USAgeplant für Mitte 2020 zusammen mit unserem Kollaborationspartner Incyte im Rah- men der im Januar beschlossenen Ko-Vermarktungsstrategie als Teil der Lizenzvereinbarung, vorbehaltlich der Zulassung durch die US-amerikanischeFDA;
  • Unterstützung von Incyte bei der Einreichung eines Zulas- sungsantrags für Tafasitamab in Kombination mit Lenalido- mid für R/RDLBCLbei der europäischen EMAbis Mitte 2020; Incyte hält exklusive Vermarktungsrechte außerhalb der USA;
  • Fortführung des Aufbaus der kommerziellen Strukturen und der strategischen Präsenz in denUSAmit dem Ziel, bis Mitte 2020 für die dortige Vermarktung von Tafasitamab nach er- folgter behördlicher Marktzulassung vorbereitet zu sein, er- gänzt durch die bereits bestehenden Vermarktungsstruktu- ren von Incyte;
  • Fortführung der im Dezember 2019 begonnenen Phase 1b- Studie mit Tafasitamab in bisher unbehandeltemDLBCL;
  • Weiterführung der zulassungsrelevanten Phase3-Studie, in der Tafasitamab in Kombination mit Bendamustin im Ver- gleich zu Rituximab und Bendamustin in R/R DLBCLgetestet wird (B-MIND-Studie) sowie Umsetzung der Erhöhung der Patientenzahl auf 450 Patienten;
  • Weiterführung der Phase2-COSMOS-Studie mit Tafasitamab in CLL/SLLin Kombination mit Idelalisib beziehungsweise Venetoclax;
  • Erweiterung der klinischen Entwicklung von Tafasitamab überDLBCLhinaus im Rahmen der im Januar 2020 abgeschlos- senen Kollaborations- und Lizenzvereinbarung mit Incyte­. Dabei sind weitere Indikationen und auch verschiedene von Investigatoren initiierte Studien in der Planung;
  • Fortsetzung der klinischen Entwicklung vonMOR202 in
    einer­ Autoimmunerkrankung der Nieren sowie möglicher- weise weiteren Autoimmunindikationen;
  • Prüfen der weiteren Strategie fürMOR106, zusammen mit Galapagos und Novartis;
  • Präklinische Untersuchung von Vivoryon'sQPCTL-Inhibito- ren im Bereich der Onkologie und Kombination mit unseren Antikörpern, vor allem mit Tafasitamab. Abhängig von den Ergebnissen der Präklinik könnte im Jahr 2020 die im letzten Jahr vereinbarte Option ausgeübt werden;
  • Fortsetzung der präklinischen Untersuchung vonMOR107 mit Fokus auf onkologischen Indikationen; und
  • Fortführung und/oder Start von Entwicklungsprogrammen im Bereich der Antikörperidentifizierung und der präklini- schen Entwicklung.

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PARTNERED DISCOVERY

MorphoSys wird sich wie in den Vorjahren vor allem auf die Weiterentwicklung der firmeneigenen Entwicklungspipeline konzentrieren. Im Segment Partnered Discovery wird MorphoSys im Einzelfall sorgfältig prüfen, weitere Kooperationen auf Basis der firmeneigenen Technologien mit Pharma- und Biotechno- logieunternehmen einzugehen, die mit der Dermatologiekoope- ration mit LEOPharma vergleichbar sind. Diese Partnerschaft basiert auf unserer Ylanthia-Antikörperplattform. Sie wurde 2016 gestartet und 2018 erweitert, so dass sie jetzt auch unsere eigene Peptidplattform umfasst.

Basierend auf Informationen der Website clinicaltrials.gov könnte bis Ende 2020 die primäre Fertigstellung ("primary completion") von insgesamt bis über 15 klinischen Studien in Phase 2 und 3 erfolgen, in denen auf MorphoSys-Technologie basierende Antikörper von Partnern untersucht werden. Hierzu gehören eine Reihe von klinischen Studien mit Tremfya®(Guselkumab), die von unserem Partner Janssen durchgeführt werden. Janssen hat 2019 für Tremfya®Zulassungsanträge bei der US-amerikanischenFDAund der EMAzur Behandlung von psoriatischer Arthritis eingereicht, für die in 2020 eine Ent- scheidung getroffen werden könnte.

Mit voranschreitender klinischer Entwicklung der Wirkstoff- kandidaten erwarten wir eine weitere Reifung einzelner Pro- duktkandidaten der Partnerpipeline. Ob, wann und in welchem Umfang im Anschluss an die primäre Fertigstellung der Stu- dien Nachrichten veröffentlicht werden, liegt allein im Ermes- sen unserer Partner.

Voraussichtliche Entwicklung der ­Finanz- und Liquiditätslage

Die Umsätze werden im Geschäftsjahr 2020 deutlich über denen des Vorjahres liegen, im Wesentlichen als Folge der erfolgreich abgeschlossenen Incyte-Kollaboration. Der Vorstand erwartet für das Geschäftsjahr 2020 einen Konzernumsatz in Höhe von 280 Mio. € bis 290 Mio. €. Die Prognose berücksichtigt keine Umsatzerlöse aus den Vermarktungsaktivitäten von Tafasita- mab und auch keine Umsatzerlöse aus künftigen Kooperationen und/oder Lizenzpartnerschaften. Die Umsatzerlöse beinhalten erwartete Tantiemen für Tremfya®zwischen 37 Mio. € und 42 Mio. €.

Die F&E-Aufwendungen werden im Jahr 2020 voraussichtlich zwischen 130 Mio. € und 140 Mio. € liegen. Sie dienen vor- wiegend zur Entwicklung von Tafasitamab und MOR202 sowie zur Durchführung von frühen Entwicklungsprogrammen und enthalten geplante Aufwendungen für die Weiterentwicklung unserer Technologie und für unsere Partnerprogramme.

K O N Z E R N A B S C H L U S S

Ko n z e r n l a ge b e r i c h t

Ausblick und Prognose

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MorphoSys wird den Aufbau einer Vertriebsstruktur in den USAfortsetzen, um die Grundlagen für die mögliche Vermarktung von Tafasitamab nach erfolgter behördlicher Marktzulassung zu schaffen. Für diesen Zweck werden 2020 erhebliche Ver- triebskosten im hohen zweistelligen Millionen-­Euro-Bereich anfallen. Auch im Bereich der Verwaltungskosten werden deut- liche Kostensteigerungen erwartet, um so den weiteren Ausbau der Kommerzialisierungsstrukturen zu unterstützen.

Das Unternehmen erwartet für 2020 ein EBITvon ungefähr - 15 Mio. € bis 5 Mio. €. Die Prognose basiert auf konstanten Währungsumrechnungskursen und enthält keine Beiträge aus den Vermarktungsaktivitäten von Tafasitamab sowie keine Auswirkungen durch potenzielle Einlizenzierungen oder Ent- wicklungspartnerschaften für neue Wirkstoffkandidaten.

Die Prognose berücksichtigt keinerlei potentielle Auswirkungen der aktuellen globalen COVID-19-Krise auf den MorphoSys' ­Geschäftsbetrieb. Solche Auswirkungen könnten die Liefer- kette, die Durchführung klinischer Studien sowie Zeitpläne für die Ausführung regulatorischer und kommerzieller Aktivitäten und weitere Bereiche betreffen.

Das Unternehmen erwartet, dass das Segment Partnered Dis- covery, wie in den vergangenen Jahren, ein positives operatives Ergebnis erwirtschaften wird.

In den kommenden Jahren könnten einmalige Ereignisse wie die Ein- und Auslizenzierung von Entwicklungskandidaten sowie größere Meilensteinzahlungen und Tantiemen im Zu- sammenhang mit der Erreichung der Marktreife von HuCAL- beziehungsweise Ylanthia-Antikörpern Einfluss auf die Vermö- gens- und Finanzlage der Gesellschaft haben. Solche Ereignisse könnten dazu führen, dass sich die Finanzziele erheblich ver- schieben. Genauso können Fehlschläge in der Medikamenten- entwicklung negative Folgen für den MorphoSys-Konzern ha- ben. Auch sind negative Auswirkungen einer flächendeckenden Pandemie im Zuge des kürzlich auch außerhalb Chinas ver- stärkt auftretenden Coronaviruses möglich beziehungsweise können nicht ausgeschlossen werden. Kurz- und mittelfristig hängt das Umsatzwachstum von der Fähigkeit der Gesellschaft ab, für das erste firmeneigene Programm Tafasitamab die be- hördliche Zulassung, den Markteintritt sowie die erfolgreiche Kommerzialisierung zu sichern. Darüber hinaus sollte die Um- satzentwicklung zunehmend von Umsatztantiemen aus dem Verkauf von Tremfya®(Guselkumab) profitieren.

Am Ende des Geschäftsjahres 2019 belief sich die Liquiditäts- position von MorphoSys auf 357,4 Mio. € (31. Dezember 2018: 454,7 Mio. €). Für das Jahr 2020 erwarten wir einen erheblichen Anstieg unserer Liquiditätsposition. Im Rahmen des Kollabora- tions- und Lizenzvertrags mit Incyte erwarten wir den Eingang einer Vorauszahlung in Höhe von 750 Mio. US-$ und erhielten eine Eigenkapitalbeteiligung von Incyte in Höhe von 150 Mio. US-$. Die finale kartellrechtliche Freigabe für den globalen Kollaborations- und Lizenzvertrag zwischen MorphoSys und Incyte für Tafasitamab erfolgte am beziehungsweise vor dem

2. März 2020, die Transaktion wurde am 3. März 2020 wirksam. Mit seiner starken Liquiditätsposition sieht sich Morphosys in der Position, das weitere Unternehmenswachstum­ durch stra- tegische Maßnahmen zu finanzieren. Zu solchen Maßnahmen zählen insbesondere weitere Investitionen in die unternehmens- eigenen Wirkstoffkandidaten sowie die mögliche Einlizenzie- rung von Technologien und Wirkstoffen sowie Partnerschafts- vereinbarungen mit vielversprechenden Unternehmen.

Dividende

Der Einzelabschluss nach deutschem Handelsrecht der MorphoSys AG weist einen Bilanzverlust aus, weshalb eine Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2019 nicht gestattet ist. Unter Berücksichtigung der erwarteten Verluste im Jahr 2020 wird die Gesellschaft voraussichtlich auch im Geschäftsjahr 2020 keinen Bilanzgewinn ausweisen. MorphoSys wird auch in Zukunft in die Entwicklung firmeneigener Medikamente und in den Aufbau einer Vertriebsstruktur in den USAinvestieren und strebt weitere Einlizenzierungen und Zukäufe an, um so neue Wachstumschancen zu eröffnen und den Wert des Unter- nehmens zu steigern. Aus diesem Grund geht MorphoSys für die absehbare Zukunft nicht davon aus, eine Dividende auszu- schütten.

Dieser Ausblick zieht alle Faktoren in Betracht, die zum Zeit- punkt der Erstellung dieses Berichts bekannt waren, und be- ruht auf den Annahmen des Vorstands zu Ereignissen, die un- ser Geschäft im Jahr 2020 sowie in den kommenden Jahren beeinflussen könnten. Künftige Ergebnisse können von den im Kapitel "Ausblick und Prognose" beschriebenen Erwartungen abweichen. Die wichtigsten Risiken werden im Risikobericht erläutert.

Risiken - un d - Chancen - B er icht

Konzer nlageb er icht

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Risiken-und-Chancen-Bericht

K O N Z E R N A B S C H L U S S

Wir sind Teil einer Industrie, die von stetem Wandel und Fort- schritt geprägt ist. Die Herausforderungen und Chancen in der Gesundheitsindustrie werden von sehr unterschiedlichen Fak- toren beeinflusst. Die weltweiten demografischen Veränderun- gen, medizinischer Fortschritt und der Wunsch nach steigen- der Lebensqualität bilden eine solide Wachstumsperspektive für die Pharma- und Biotechnologiebranche. Steigende regula- torische Auflagen im Bereich der Medikamentenentwicklung und insbesondere der Kostendruck auf die Gesundheitssysteme müssen jedoch ebenso berücksichtigt werden.

Wir unternehmen größte Anstrengungen, um systematisch neue Chancen zu erkennen und für den Geschäftserfolg zu ­nutzen, um langfristig unseren Unternehmenswert zu steigern. Unternehmerischer Erfolg ist jedoch nicht ohne das bewusste Eingehen von Risiken möglich. Durch unsere weltweiten Ge- schäftsaktivitäten sind wir einer Reihe von Risiken ausgesetzt, die sich auf unseren Geschäftsverlauf auswirken können. Unser Risikomanagementsystem identifiziert diese Risiken, bewertet sie und leitet geeignete Maßnahmen ein, um Gefahren abzu- wenden, damit wir unsere Unternehmensziele erreichen. Eine regelmäßige Überprüfung der Strategie stellt sicher, dass Chancen und Risiken in einem ausgewogenen Verhältnis zu­ einander stehen. Wir gehen nur dann ein Risiko ein, wenn dieses gleichzeitig die Chance bietet, unseren Unternehmens- wert zu steigern.

Risikomanagementsystem

Das Risikomanagementsystem ist ein zentraler Bestandteil un- serer Unternehmensführung und dient dazu, die Einhaltung der Prinzipien guter Unternehmensführung sowie die Erfül- lung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen.

Wir haben ein umfassendes System eingerichtet, um unsere Risiken erkennen, bewerten, übermitteln und bewältigen zu können. Unser Risikomanagementsystem identifiziert Risiken so früh wie möglich und beschreibt geeignete Gegenmaßnah- men, um betriebliche Verluste zu limitieren und Risiken zu ver- meiden, die unser Unternehmen gefährden könnten. Alle Maß- nahmen zur Abmilderung eines Risikos werden einzelnen Risikoverantwortlichen zugeordnet, die unserer Senior Management Group angehören.

Im Rahmen eines systematischen Risikobewertungsprozesses werden alle unsere wesentlichen Risiken hinsichtlich der ver- schiedenen Geschäftsbereiche bewertet. Solche Risikobewer-

tungen finden zweimal jährlich statt. Risiken werden beurteilt, indem ihre quantifizierbare finanzielle Auswirkung und ihre Eintrittswahrscheinlichkeit mit und ohne Initiierung eines Schadensminderungsprozesses miteinander verglichen wer- den. Die Methodik wird für eine Bewertungsperiode von zwölf Monaten und eine mittelfristige Sicht von drei Jahren ange- wandt, um unsere Risiken aus der firmeneigenen Entwicklung mit längeren Laufzeiten mit einzubeziehen. Darüber hinaus be- zieht sich die erweiterte langfristige strategische Risikobewer- tung auf einen Zeitraum von mehr als drei Jahren (qualitative Bewertung). Eine Übersicht über die aktuelle Risikobewertung ist den Tabellen 10*und 11*zu entnehmen.

*SEI TENVERWEISauf Seite 92 und Seite 93

Risikoverantwortliche geben ihre Risiken über eine IT-Platt- form ein, was die Überwachung, Analyse und Dokumentation deutlich erleichtert. Das Risikomanagementsystem unterschei- det zwischen Risk Owner und Risk Manager. Für Risiken im Zusammenhang mit der klinischen Entwicklung ist der Risk Owner der zuständige Business Team Head für das jeweilige klinische Programm. Für die nicht-klinischen Risiken ist der zuständige Abteilungsleiter der Risk Owner. Mitarbeiter aus den jeweiligen Bereichen der Risk Owner können Risk Manager sein, sofern in ihren Zuständigkeitsbereich Risiken fallen, die durch das Risikomanagementsystem erfasst werden. Die Risk Owners und Risk Managers werden in halbjährlichem Turnus aufgefordert, ihre Risiken mit der entsprechenden Bewertung zu aktualisieren. Dieser Prozess wird von der Abteilung Internal Controls & Risk Management koordiniert und geleitet, die auch den Bewertungsprozess überwacht und die wesentlichen Inhalte zusammenfasst. Diese Informationen­ werden turnusgemäß dem Vorstand präsentiert, der die Ergebnisse wiederum zweimal jährlich dem Aufsichtsrat vorstellt. Das gesamte Bewertungs- verfahren stützt sich auf standardisierte Formulare zur Auswer- tung. Die Risikosteuerung und die Überwachung der Maßnah- men werden vom jeweiligen Verantwortlichen vorgenommen. Die durch die Maßnahmen hervorgerufenen Änderungen im Risikoprofil werden im gewöhnlichen Turnus erfasst. Es besteht jedoch die Möglichkeit, wichtige Risiken ad hoc zu melden, falls sie außerhalb des Turnus auftreten sollten. Das Risiken-­und-Chancen-Management-System besteht aus einem Bottom-­up-Verfahren, das kurz- und mittelfristige Risiken erkennen soll, sowie aus einem Top-down-Ansatz, der eine systematische Identifizierung von globalen langfristigen Risiken und Chancen vornimmt. Im Rahmen des Top-down-Ansatzes werden zweimal jährlich Workshops mit ausgewählten Mitgliedern der Senior Management Group durchgeführt. Diese Workshops gehen auf die langfristigen Risiken und Chancen in den verschiedenen

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Risiken - und - Chancen - B er icht

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Bereichen ein, einschließlich derjenigen, die über einen Zeit- raum von drei Jahren hinausgehen. Die Beurteilung erfolgt dabei ausschließlich qualitativ. Eine Darstellung dieser Risiken wird in Tabelle 11*aufgeführt.

*SEI TENVERWEIS auf Seite 93

Grundlagen des Risiken-und-

Chancen-Managements

Wir sind fortlaufend mit Risiken und Chancen konfrontiert. Hierbei sind sowohl wesentliche Auswirkungen auf unsere Vermögens- und Finanzlage möglich als auch ein direkter Einfluss auf immaterielle Vermögenswerte, wie zum Beispiel unser Image innerhalb der Industrie oder auch unsere Marke.

Wir definieren Risiken als interne oder externe Ereignisse, die einen unmittelbaren Einfluss haben. Hierbei werden die poten- ziellen finanziellen Auswirkungen auf unsere Ziele bewertet. Chancen stehen in direktem Zusammenhang mit Risiken. Die Realisierung von Chancen hat einen positiven Einfluss auf unsere Ziele, das Eintreten von Risiken hat einen negativen Einfluss.

Verantwortlichkeiten im Risiken-und-Chancen-Management-System

Unser Vorstand ist für das Risiken-und-Chancen-Management- System verantwortlich. Er stellt sicher, dass sämtliche Chancen und Risiken umfassend dargestellt, bewertet und überwacht werden. Die Abteilung Internal Controls & Risk Management koordiniert den Risikomanagementprozess und berichtet regel- mäßig an den Vorstand. Der Aufsichtsrat hat den Prüfungsaus- schuss beauftragt, die Effektivität unseres Risikomanagement- systems zu überwachen. Der Prüfungsausschuss berichtet regelmäßig über die Ergebnisse an den gesamten Aufsichtsrat, der darüber hinaus vom Vorstand zweimal jährlich unmittelbar informiert wird.

  • SIEHE GRAFIK 12 -Risiken-und-Chancen-Management-System von MorphoSys (Seite 87)

Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem

Wir nutzen interne Kontrollen über die Finanzberichterstat- tung, die wir basierend auf SOX*-Vorschriften(Sarbanes-Oxley Act aus dem Jahr 2002, Section 404) erweitert haben, konzern- weite Richtlinien zur Berichterstattung sowie weitere Maß- nahmen wie Mitarbeiterschulungen und fortlaufende Weiter-

bildungen mit dem Ziel, sowohl die Korrektheit der Buchhaltung und des Rechnungswesens wie auch die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung im Konzernabschluss und Konzern­ lagebericht sicherzustellen. Dieser integrale Bestandteil der Konzernrechnungslegung setzt sich aus Präventions-, Über­ wachungs- und Erkennungsmaßnahmen zusammen, die dazu dienen sollen, die angemessene Sicherheit und Kontrolle im Rechnungswesen sowie in den operativen Funktionen zu ge- währleisten. Nähere Angaben zum internen Kontrollsystem in Bezug auf die Finanzberichterstattung sind dem Corporate- Governance-Bericht zu entnehmen.

*SIEHE GLOSSAR - Seite 200

Risiken nach dem Risikomanagement- system

RISIKOKATEGORIEN

Wir ordnen die Risiken im Rahmen der Risikobeurteilung den im Folgenden beschriebenen sechs Kategorien zu. Für die Be- urteilung der Relevanz der Risiken wird nicht nach Kategorien unterschieden, sondern nach Auswirkung und Eintrittswahr- scheinlichkeit. Dementsprechend enthält die Tabelle 10*, in der unsere größten Risiken aufgelistet sind, nicht notwendigerweise Risiken aus allen sechs Kategorien.

*SEI TENVERWEIS auf Seite 92

FINANZIELLE RISIKEN

Unser Finanzrisikomanagement zielt auf die Minderung der finanziellen Risiken und einen Abgleich dieser Risiken mit den sich aus der Geschäftstätigkeit ergebenden Bedürfnissen ab.

Finanzrisiken können sich im Zusammenhang mit Lizenzver- einbarungen ergeben, beispielsweise, wenn Projekte (Produkte oder Technologien) gar nicht, verspätet oder zu anderen Bedin- gungen und Konditionen als geplant auslizenziert werden. Ein entsprechendes Risiko entsteht auch, wenn die Umsatzerlöse nicht die geplante Höhe erreichen beziehungsweise durch er- höhten Ressourcenbedarf die Kosten im Vergleich zum Budget- plan steigen. Eine detaillierte Vorbereitung der Projekte, zum Beispiel durch einen intensiven Austausch mit internen und externen Partnern und Beratern, gewährleistet eine optimale Positionierung im Vorfeld und stellt somit eine wichtige Maß- nahme zur Risikominimierung dar. Die finanziellen Risiken in Bezug auf das vollständig firmeneigene Programm Tafasita- mab verbleiben komplett bei uns inklusive der langfristigen Verpflichtungen gegenüber unserem Auftragshersteller zur Produktbereitstellung vor der Markteinführung, insbesondere wenn Tafasitamab die derzeit Mitte 2020 geplante Zulassung von der US-amerikanischenFDAin den USAnicht erteilt be- kommt. Bei den in Partnerschaften eingebrachten Program- men, wie beispielsweise MOR210, verbleiben Teilrisiken in Bezug auf die klinische Weiterentwicklung bei uns.

Risiken - un d - Chancen - B er icht

Konzer nlageb er icht

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Risiken-und-Chancen-

Management-System

C O R P O R ATE

von MorphoSys

G O V E R N A N C E

A U F SI CH T S-

V O R STA N D

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C O M P LIA N C E

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INTE R N E S

INTE R N E

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B U SIN E S S

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B E W E RTU N G

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IN N O V AT IO N

V O N M A S S-

C A PI TA L

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KONZERNABSCHLUSS

INTE R N E P R Ü F U N G

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Risiken - und - Chancen - B er icht

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Aufgrund der immer noch angespannten europäischen Wirt- schaftslage stellen mögliche Insolvenzen von Bankinstituten weiterhin ein finanzielles Risiko dar. Deshalb investieren wir weiterhin- soweit möglich und absehbar - nur in als sicher er- achtete Fonds und Produkte von Banken, die über ein hohes Rating verfügen und/oder durch einen starken Partner abge­ sichert sind. Wir begrenzen unsere Abhängigkeit von einzel- nen Finanzinstituten durch Diversifizierung und/oder Investments in Geldmarktfonds mit geringerem Risiko. Allerdings wäre eine Strategie, die jegliche Risiken hinsichtlich eventueller Bankinsolvenzen ausschließt, zu teuer und nicht praktikabel. Beispielsweise sind deutsche Staatsanleihen eine sehr sichere Anlageform. Diese werden jedoch derzeit mit einem Negativ- zins gehandelt. Außerdem stellt die adäquate Verzinsung von Finanzanlagen ein Risiko dar, zumal der Leitzins ein negatives Niveau erreicht hat. Es ist für uns nur noch sehr eingeschränkt möglich, innerhalb der Firmenrichtlinien zu investieren und dabei eine negative Verzinsung zu vermeiden. Soweit möglich, werden Anlageformen mit positiver Verzinsung genutzt. Aller- dings gibt es keine garantierte Verfügbarkeit für sichere, positiv verzinste Investments.

Im Segment Partnered Discovery ergibt sich ein finanzielles Risiko im Zusammenhang mit den Tantiemen aus den Produkt- verkäufen von Tremfya®. Die Umsätze, die unser Partner Janssen mit dem 2017 am Markt zugelassenen Medikament erlöst, sind schwer prognostizierbar, wodurch es zu Planabweichungen der Umsatzerlöse kommen kann.

Wir werden in Zukunft weiterhin einen beträchtlichen Teil unse- rer Finanzmittel in die Entwicklung unserer Produktkandi­ daten investieren. Dies beinhaltet die Identifikation von Ziel- molekülen und Medikamentenkandidaten, die Durchführung präklinischer und klinischer Studien, die Herstellung von kli- nischem Material, die Unterstützung von Partnern und die ge- meinsame Entwicklung von Programmen. Die aktuellen finan- ziellen Ressourcen und die erwarteten Einnahmen sollten dazu ausreichen, unseren aktuellen und kurzfristigen Kapitalbedarf zu decken. Allerdings garantiert dies nicht, dass langfristig jederzeit ausreichend Finanzmittel vorhanden sein werden.

OPERATIVE RISIKEN

Operative Risiken umfassen Risiken im Hinblick auf die Er- forschung und Entwicklung von eigenen Medikamentenkandi- daten.

Ein Scheitern von klinischen Studien vor der Auslizenzierung an Partner - wobei ein Scheitern einer Studie nicht notwendiger- weise das Scheitern eines ganzen Programms bedeutet - kann sich ergeben, wenn die Studie nicht die erwarteten Ergebnisse oder aber unerwartete unerwünschte Nebenwirkungen zeigt oder auch die Zusammenstellung der Daten fehlerhaft ist. Das Design der klinischen Studien und der Entwurf von Entwick- lungsplänen erfolgen stets mit größtmöglicher Sorgfalt. Damit haben die Studien in der klinischen Erprobung die besten Chancen, relevante Daten zu zeigen und somit die Zulassungs­­ behörden und mögliche Partner vom Potenzial des Wirkstoff-

kandidaten zu überzeugen. Neben unserem intern vorhandenen Wissen werden auch externe Fachleute eingebunden. Für die Überwachung des Fortschritts von klinischen Programmen werden spezielle Lenkungsausschüsse beziehungsweise Komi- tees gebildet.

Wesentliche Veränderungen, zum Beispiel im Design oder bei der Fähigkeit zeitnah Patienten für klinische Studien zu rekru- tieren, sowie aufkommende Alternativtherapien können eine Verzögerung bei der Entwicklung verursachen und infolgedes- sen die Wirtschaftlichkeit und das wirtschaftliche Potenzial negativ beeinflussen.

Programme in der Phase der Wirkstoffsuche stellen ein Risiko dar, da sie aufgrund des explorativen Charakters der frühen Forschung aus verschiedenen wissenschaftlichen Gründen ver- spätet sein oder beendet werden können. Es wird große Sorgfalt auf die ständige wissenschaftliche Begleitung und ein optima- les Projektmanagement gelegt, damit einerseits die Qualität und der Zeitplan der Programme gewährleistet und anderer- seits die Erneuerung unserer Pipeline unterstützt wird.

Ein weiteres Risiko besteht im Zusammenhang mit eigenen Programmen, falls Partnerschaften scheitern oder nur verzö- gert zustande kommen.

STRATEGISCHE RISIKEN

Ein strategisches Risiko ergibt sich im Bereich der Finanzie- rungsmöglichkeiten des Unternehmens. Nachdem wir uns ent- schieden haben, unser firmeneigenes Portfolio in Eigenregie weiterzuentwickeln, steht nun die Finanzierung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Vordergrund. In diesem Zu- sammenhang können sich Risiken durch unsere Kostenschät- zungen, laufende Verluste, zukünftige Einnahmen, Kapitalbedarf und/oder unsere Fähigkeit, zusätzliche Finanzierung zu schaf- fen, ergeben. Um solchen Risiken zu begegnen, haben wir einen umfangreichen Budgetprozess etabliert. Außerdem sind ver- schiedene Abteilungen und externe Berater im Einsatz, um nötigenfalls die reibungslose Durchführung von Kapitalmarkt- transaktionen zu gewährleisten. Die fehlende Kompetenz, neue Produkte zu identifizieren und zu entwickeln, neue Partner- schaften erfolgreich abzuschließen und/oder unsere therapeu- tische Technologieplattform weiterzuentwickeln, bildet ein ge- wisses strategisches Risiko.

Ein weiteres strategisches Risiko besteht in der Gefahr, dass die in Partnerschaften eingebrachten Entwicklungsprogramme scheitern können. Ebenfalls können Partnerschaften kurzfris- tig und damit vorzeitig beendet werden. Dadurch können wir gezwungen sein, einen neuen Entwicklungspartner zu suchen oder auch die erheblichen Kosten für die weitere Entwicklung vollständig selbst zu tragen. Einzelne Kandidaten können dann unter Umständen nur mit Verzögerung oder gar nicht mehr weiterentwickelt werden. Dies kann sowohl zu Mehrkosten für uns als auch langfristig zu Umsatzausfällen führen, da sich die Marktzulassung verzögern kann.

Risiken - un d - Chancen - B er icht

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Des Weiteren besteht ein strategisches Risiko darin, dass ­Zwischenergebnisse aus klinischen Studien einen Abbruch oder ein verändertes Design der Studie zur Folge haben kön- nen. Zudem könnten die Aufsichtsbehörden unsere vorgeschla- gene klinische Entwicklungsstrategie nicht akzeptieren oder unseren Antrag auf Grundlage der Daten nicht annehmen und/ oder keine Zulassung gewähren.

EXTERNE RISIKEN

Externe Risiken ergeben sich für uns unter anderem im Zusam- menhang mit unserem geistigen Eigentum. Der Patentschutz unserer firmeneigenen Technologien und Wirkstoffe ist beson- ders wichtig. Um die Risiken auf diesem Gebiet zu mindern, beobachten wir neue Patente und Patentanmeldungen, und analysieren die entsprechenden Ergebnisse. Wir entwickeln auch Strategien, um sicherzustellen, dass die Patente oder ­Patentanmeldungen Dritter, unsere eigenen Aktivitäten nicht einschränken. Hierbei versuchen wir unsere Handlungsfreiheit in Bezug auf unsere firmeneigenen Technologieplattformen und Produkte so gut wie möglich zu sichern. Risiken können sich auch durch das Durchsetzen unserer Schutzrechte gegen- über Dritten ergeben. Die jeweiligen Prozesse können mit hohen Kosten verbunden sein und beträchtliche Ressourcen erfor- dern. Außerdem besteht das Risiko, dass Dritte eine Gegen- klage einreichen. Externe Risiken können sich zudem durch sich ändernde gesetzliche Rahmenbedingungen ergeben. Die- ses Risiko wird durch kontinuierliche Schulungen des be­ treffenden Personenkreises und externe Expertengespräche minimiert. Zudem sind Fälle denkbar, in denen Wettbewerber unsere Patente angreifen oder in denen wir Patente oder Patent- familien bei uns verletzt sehen, was uns wiederum dazu bewe- gen könnte, rechtliche Schritte gegen Wettbewerber einzuleiten. Derartige Verfahren sind mit hohen Kosten verbunden und stellen ein erhebliches finanzielles Risiko dar insbesondere in den USA.

Als international tätiges Biotechnologieunternehmen mit zahl- reichen Partnerschaften und einer eigenen Forschungs- und Entwicklungsabteilung zur Entwicklung von Medikamenten- kandidaten sind wir einer Vielzahl von regulatorischen und rechtlichen Risiken ausgesetzt. Hierzu gehören insbesondere Risiken aus den Bereichen Patentrecht und mögliche Haftungs- ansprüche aus bestehenden Partnerschaften, Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie Steuerrecht und Umweltschutz. Zudem ist der Bereich Regulatory Affairs betroffen, beispielsweise bei Rückmeldungen der Behörden zu Studiendesigns oder zu Preis- kontrollen und Einschränkungen des Patientenzugangs. Auf dem US-amerikanischen Markt gibt es einen starken Preis- druck, weshalb einige Bundesstaaten pharmazeutische Preis- kontrollen und Einschränkungen des Patientenzugangs im Rahmen des Medicaid-Programms implementiert haben. An- dere Bundesstaaten ziehen dies in Erwägung oder ziehen in Betracht eine Preisregulierung für den Teil der Bevölkerung einzusetzen, der nicht unter das Medicaid-Programm fällt. Künftige Verfahren sind denkbar, aber derzeit nicht vorherseh- bar. Es kann deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass auf-

grund von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Vereinbarung von Vergleichen Aufwendungen ent- stehen, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Versiche- rungsleistungen abgedeckt sind oder werden können und wesentliche Auswirkungen auf unser Geschäft und seine Er- gebnisse haben.

Zudem hat MorphoSys AG einen Geschäftsfortführungsplan implementiert, um im Falle einer Naturkatastrophe, eines ge- sundheitsbezogenen Krisenfalls, wie zum Beispiel das neuar- tige Coronavirus, oder ein anderes schwerwiegendes Ereignis den Zusammenbruch kritischer Geschäftsprozesse weitgehend zu verhindern beziehungsweise die Wiederaufnahme der kri- tischen Geschäftsprozesse zu ermöglichen. Jedoch kann es ab- hängig vom Schweregrad für uns für einen beträchtlichen Zeit- raum schwierig oder in bestimmten Fällen unmöglich sein, unsere Geschäfte weiterzuführen. Unsere Notfallpläne zur Wiederherstellung nach einer Katastrophe und zur Aufrecht- erhaltung des Geschäftsbetriebs können sich im Falle einer schweren Katastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses als unzureichend erweisen und es können uns erhebliche Kosten entstehen, die sich erheblich nachteilig auf unser Geschäft auswirken könnten.

ORGANISATORISCHE RISIKEN

Organisatorische Risiken bestehen beispielsweise im Aufbau einer Vertriebsstruktur und in den damit verbundenen Kosten durch unsere hundertprozentige Tochtergesellschaft in den USA, die MorphoSys US Inc. Mit dem Aufbau und dem starken Wachstum der MorphoSys US Inc. bereitet ein gemeinsames interdisziplinäres und globales US-Launch-Team die Einfüh- rung von Tafasitamab in den USAvor.

Außerdem bestehen Risiken durch einen fehlenden oder ver- zögerten Informationsfluss innerhalb der Organisation im Hin- blick auf Themen mit Relevanz für das Patentwesen.

COMPLIANCE - RISIKEN

Compliance-Risiken können zum Beispiel entstehen, wenn Qualitätsstandards nicht eingehalten oder Geschäftsabläufe aus juristischer Sicht nicht einwandfrei abgewickelt werden. Um diesen Risiken entgegenzutreten, haben wir uns verpflich- tet, in unserem Geschäftsbetrieb höchste Qualitätsstandards zu erfüllen, wie im Nachhaltigkeitsbericht dargelegt.

Konkrete Risiken können beispielsweise entstehen, wenn das interne Qualitätsmanagementsystem die rechtlichen Anforde- rungen nicht erfüllt oder es versäumt wird, interne Systeme zur Aufdeckung von Qualitätsmängeln zu implementieren. Falls interne Kontrollen nicht in der Lage sind, Richtlinienver- stöße gegen die gute Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice - GMP*), die gute klinische Praxis (Good Clinical Practice - GCP*), die gute Laborpraxis (Good Laboratory Practice - GLP*) oder die gute Vertriebspraxis (Good Distribution Praxis - GDP*) aufzudecken, stellt dies ebenfalls ein Compli­ ance-­Risiko dar. Zur Risikominimierung wird das interne

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Qualitätsmanagementsystem zudem regelmäßig von exter- nen Experten überprüft und wiederkehrenden Prüfungen durch eine interne, unabhängige Qualitätssicherungsabtei- lung unterzogen.

*SIEHE GLOSSAR - Seite 200

Ein weiteres Risiko besteht darin, dass das Unternehmen die betrieblichen Herausforderungen nicht vollständig erfasst und infolgedessen das Compliance-Management-Programm nicht in Übereinstimmung mit den regulatorischen Anforderungen und Branchenstandards eingerichtet wird. Um diesem Risiko zu begegnen, haben wir ein risikobasiertes Compliance- Management-Programm implementiert, das allen modernen Trends und Anforderungen entspricht, einschließlich des Ver- haltenskodex, der Globalen Richtlinie zur Korruptionspräven- tion, der Globalen Richtlinie über Interaktionen mit Fachkreis- angehörigen, Organisationen im Gesundheitswesen, Patienten und Patientenorganisationen, der Globalen Richtlinie über das Fair Market Value sowie weiterer wesentlicher Bestandteile.

BEURTEILUNG DER GESAMTRISIKOSITUATION IN UNSEREM KONZERN DURCH DEN VORSTAND

Unser Vorstand hält die Risiken insgesamt für beherrschbar und vertraut der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems im Hinblick auf Veränderungen des Umfelds und der Erforder- nisse des laufenden Geschäfts. Den Fortbestand unseres Kon- zerns sieht der Vorstand nicht gefährdet. Diese Einschätzung gilt sowohl für jedes einzelne Konzernunternehmen als auch für unseren Konzern als Ganzes. Die Beurteilung stützt sich dabei auf verschiedene Faktoren, die im Folgenden zusammen- gefasst sind:

  • Wir verfügen über eine außergewöhnlich hohe Eigenkapital- quote;
  • Der Vorstand des Konzerns hält uns für gut positioniert, um auch eventuell eintretende widrige Ereignisse bewältigen zu können;
  • Wir verfügen über ein umfangreiches Portfolio an präklini- schen und klinischen Programmen in Partnerschaften mit einer Vielzahl großer Pharmakonzerne sowie über eine starke technologische Basis zum weiteren Ausbau unseres firmeneigenen Portfolios.

Risiken sind allerdings nicht in Gänze auszuschließen bezie- hungsweise zu kontrollieren und zu beeinflussen.

Chancen

Modernste Antikörpertechnologien, ein sehr gutes Know-how und ein breites Portfolio an validierten klinischen Programmen haben uns zu einer der weltweit bedeutendsten Biotechnologie- firmen im Bereich therapeutischer Antikörper gemacht. Weil diese Klasse therapeutischer Moleküle heute zu den erfolg- reichsten und umsatzstärksten in der Krebstherapie gehört, ist auf dem Gebiet der Antikörper eine beträchtliche Anzahl von

Risiken - und - Chancen - B er icht

Pharma- und Biotechnologieunternehmen tätig, aus denen künftige Kunden oder Partner für unsere Produkte und Tech- nologien werden könnten. Aufgrund dieser Tatsache und dank der langjährig erworbenen Fachkompetenz im Bereich der Technologie- und Produktentwicklung haben wir für die kom- menden Jahre eine Reihe von Wachstumschancen identifiziert.

Unsere Technologien bieten bei der Entwicklung und Optimie- rung von therapeutischen Antikörperkandidaten entscheidende Vorteile, die im Medikamentenentwicklungsprozess zu höhe- ren Erfolgsquoten und kürzeren Entwicklungszeiten führen können. Der Transfer und die Anwendung unserer Kernkompe- tenzen auch außerhalb des Antikörpersegments eröffnen uns Chancen, weil sich viele Wirkstoffklassen in ihrer Molekül- struktur ähnlich sind.

CHANCENMANAGEMENTSYSTEM

Das Chancenmanagementsystem ist ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmensführung und dient dazu, Chancen so früh wie möglich zu erkennen und daraus einen Mehrwert für uns zu generieren.

Das Chancenmanagement stützt sich dabei auf folgende Pfeiler:

  • ein regelmäßig stattfindendes Diskussionsforum von Vor- stand und ausgewählten Mitgliedern der Senior Management Group;
  • unsereBusiness-Development-Aktivitäten;
  • ein Technology Scouting Team, ein Compound Scouting Team;
  • ein innerbetriebliches Vorschlagswesen für neue wissen- schaftliche Ideen mit entsprechenden Anreizsystemen.

In Komitees werden ausgewählte Chancen diskutiert und ge- gebenenfalls Maßnahmen zur Nutzung dieser Chancen be- schlossen. Die Meetings und deren Resultate werden ausführ- lich protokolliert und das weitere Vorgehen wird überwacht und geprüft. Unser Business Development Team nimmt an zahlreichen Konferenzen teil und identifiziert dabei unter- schiedliche Chancen, die zu unserem Wachstum beitragen können. Diese werden im Komitee vorgestellt und über Evaluie- rungsprozesse bewertet. Das Technology Scouting Team sucht gezielt nach innovativen Technologien, die mit unserer techno- logischen Infrastruktur Synergien erzeugen und für die Identi- fizierung von neuen therapeutischen Molekülen geeignet sind. Das Compound Scouting Team sucht gezielt nach Wirkstoffen, die unsere firmeneigene Pipeline oder den künftigen Vertrieb ergänzen können. Auch diese Ergebnisse werden in internen Gremien abteilungsübergreifend diskutiert und evaluiert. Ein etablierter Chancenbewertungsprozess sorgt für die qualitative und reproduzierbare Beurteilung der Chancen.

Unsere größten Chancen sind in Tabelle 12*beschrieben (quali- tative Bewertung).

*SEI TENVERWEIS auf Seite 93

Risiken - un d - Chancen - B er icht

ALLGEMEINE AUSSAGEN ZU DEN CHANCEN

Es wird damit gerechnet, dass die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung in den Industriestaaten und die Veränderun- gen hinsichtlich Einkommenssituation und Lebensstil in den Schwellenländern die Nachfrage nach zusätzlichen und innova- tiven Behandlungsverfahren sowie leistungsfähigen Technolo- gien fördern werden. Der wissenschaftliche und medizinische Fortschritt hat zu einem besseren Verständnis der biologischen Abläufe von Krankheiten geführt. Das ebnet wiederum den Weg für neue therapeutische Ansätze. Innovative Therapien, wie beispielsweise vollständig humane Antikörper, haben in den letzten Jahren die Marktreife erlangt und zur Entwicklung wirtschaftlich erfolgreicher Medizinprodukte geführt. Thera- peutische Wirkstoffe auf der Basis von Proteinen - auch bio- logische Wirkstoffe oder "Biologics" genannt - gelten als weni- ger dem Wettbewerb durch Generika ausgesetzt als chemisch hergestellte Moleküle, weil die Herstellung biologischer Wirk- stoffe weitaus komplexer ist. Daher sind die Nachfrage nach Antikörpern und das Interesse an dieser Medikamentenklasse in den letzten zwei bis drei Jahren enorm gestiegen, was sich an verschiedenen Akquisitionen und bedeutenden Lizenzver- einbarungen auf diesem Gebiet deutlich zeigt.

MARKTCHANCEN

Wir sind der Ansicht, dass unsere Antikörperplattformen Hu­ CAL, Ylanthia und Slonomics, die HTH-Peptid-Technologie sowie die einlizenzierte Lanthipeptid-Technologie dazu genutzt werden können, Produkte zu entwickeln, die eine erhebliche, bislang ungedeckte medizinische Nachfrage bedienen.

THERAPEUTISCHE ANTIKÖRPER -

PROPRIETARY DEVELOPMENT

Es ist davon auszugehen, dass die Pharmaindustrie die Ein­ lizenzierungen neuer Wirkstoffe weiterführen oder sogar in- tensivieren wird, um ihre Pipelines wieder aufzufüllen und frühere Schlüsselprodukte und Umsatzträger, die ihren Patent- schutz verloren haben, zu ersetzen. Mit unseren am weitesten fortgeschrittenen Wirkstoffen Tafasitamab, MOR202 und Otili- mab sind wir in einer guten Ausgangslage, um vom Bedarf der Pharmakonzerne zu profitieren.Unsere Kooperationen mit GSK(für Otilimab) und mit I-Mab (MOR202 und MOR210) verdeut- lichen diesen Punkt.

Wir stärken unser firmeneigenes Portfolio kontinuierlich und werden die firmeneigene Pipeline durch zusätzliche klinische Studien mit unseren wesentlichen Medikamentenkandidaten weiter ausbauen, indem beispielsweise neue Krankheitsbereiche untersucht werden. Wir beabsichtigen, unser Portfolio um wei- tere Programme zu ergänzen, und könnten dazu bestehende und künftige Chancen für gemeinsame Entwicklungsprojekte oder -partnerschaften nutzen. Darüber hinaus suchen wir Chancen zur Einlizenzierung interessanter Medikamenten- kandidaten.

Der Medikamentenkandidat Tafasitamab könnte uns erstmals die Chance eröffnen, selbst ein Medikament zu vermarkten.

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THERAPEUTISCHE ANTIKÖRPER - PARTNERED DISCOVERY

Durch die Zusammenarbeit mit einer Reihe von Partnerunter- nehmen bei der Medikamentenentwicklung konnten wir das Risiko, das untrennbar mit der Entwicklung von einzelnen Medikamenten verbunden ist, breiter streuen. Mit 104 indivi- duellen therapeutischen Antikörpern, die sich derzeit in Ent- wicklungsprogrammen mit Partnern befinden, werden für uns die Chancen immer höher, finanziell an der Vermarktung von Medikamenten zu partizipieren. Nach seiner ersten behörd­ lichen Marktzulassung durch die US-amerikanischeFDAMitte 2017, wurde Tremfya®in einer Reihe weiterer Regionen die be- hördliche Marktzulassung erteilt. Dazu gehören Kanada, die Europäische Union, Brasilien, Japan, Australien, Südkorea und China zur Behandlung von Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis sowie außerdem Japan zur Behand- lung von psoriatischer Arthritis sowie pustulöser und erythro- dermischer Psoriasis. Janssen untersucht Tremfya®derzeit in mehreren Phase 3-Studien bei verschiedenen Formen von Schuppenflechte und bei psoriatischer Arthritis sowie in Phase 2-Studien in Morbus Crohn, Colitis ulcerosa und Hidradenitis suppurativa sowie in einer Phase 1-Studie bei familiärer adeno- matöser Polyposis. Darüber hinaus gab Janssen im September 2019 die Einreichung eines ergänzenden Zulassungsantrags (sBLA) für Tremfya®bei der US-amerikanischenFDAzur Be- handlung von psoriatischer Arthritis bekannt und reichte im Oktober 2019 auch einen Antrag für Tremfya®zur Behandlung von psoriatischer Arthritis bei der EMAein.

TECHNOLOGIEENTWICKLUNG

Wir investieren weiter in unsere bestehenden und in neue Technologien, um unseren Spitzenplatz als technologisch füh- rendes Unternehmen zu wahren. Ein Beispiel ist unsere neue Antikörperplattform Ylanthia, die einen deutlich längeren Patentschutz­ genießt als ihr Vorgänger HuCAL.

Technologischer Fortschritt dieser Art könnte uns helfen, un- sere Partnerliste weiter auszubauen und sowohl das Tempo als auch die Erfolgsquote unserer mit Partnern betriebenen und firmeneigenen Medikamentenentwicklungsprogramme zu stei- gern. Neue Technologiemodule könnten auch neue Krankheits- bereiche erschließen, in denen derzeit Behandlungen auf der Basis von Antikörpern noch unterrepräsentiert sind, indem sie die Herstellung von Antikörpern gegen neuartige Klassen von Zielmolekülen ermöglichen.

Im Juli 2019 haben wir eine Vereinbarung mit der Vivoryon Therapeutics AG getroffen. Im Rahmen der Vereinbarung er- hielten wir eine exklusive Option zur Lizenzierung der nieder- molekularen QPCTL-Inhibitoren von Vivoryon im Bereich der Onkologie, die wir nun präklinisch in Kombination mit unseren Antikörpern - und vor allem Tafasitamab - untersuchen. Die Technologieentwicklung wird von einem Team von Wissen- schaftlern vorangetrieben, das sich auf die Weiterentwicklung unserer Technologien konzentriert. Außer auf die interne Tech- nologieentwicklung setzen wir aber auch auf externe Quellen, um uns technologisch zu verstärken.

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AKQUISI T IONSCHANCEN

Wir haben in der Vergangenheit unsere Fähigkeit unter Beweis gestellt, Wirkstoffe und Technologien zu akquirieren, um so unser Wachstum zu beschleunigen. Im Rahmen der bereits be- schriebenen regelmäßigen Besprechungen mit dem Vorstand und ausgewählten Mitgliedern der Senior Management Group werden systematisch potenzielle Akquisitionskandidaten vor- gestellt, diskutiert und bewertet. Im Anschluss daran werden vielversprechende Kandidaten auf strategische Synergien hin untersucht und in internen Fachgremien bewertet. Zu allen Kandidaten und Evaluierungen werden Protokolle angefertigt, die systematisch zur Beobachtung und Nachverfolgung archi-

viert werden. Eine eigens dafür generierte Datenbank hilft dabei, diese Informationen zu verwalten und verfügbar zu machen.

FINANZWIRTSCHAFTLICHE CHANCEN

Wechselkurs- und Zinsentwicklungen können sich positiv wie auch negativ auf unsere Finanzergebnisse auswirken. Die Ent- wicklungen auf den Zins- und Finanzmärkten werden fort­ laufend überwacht, damit Chancen zeitnah identifiziert und genutzt werden können.

TABEL L E 10

Darstellung der größten kurz- und mittelfrisitgen Risiken bei MorphoSys

Risikokategorie 1-Jahres-Schätzung

Segment Proprietary Development

Risiken im Zusammenhang mit Patenten

Extern

Strategisch,

Risiken im Zusammenhang mit Vertriebsaktivitäten

organisatorisch

Scheitern eines oder mehrerer firmeneigener Programme in der frühen Entwicklung

Operativ

Außerhalb des Segments Proprietary Development

  • Mittel
  • Gering
  • Gering

Risiken im Zusammenhang mit Qualitätsstandards

Risiken im Zusammenhang mit Patenten

Risiken aufgrund von Bankinsolvenzen

Segment Proprietary Development

Compliance

Gering

Organisatorisch

Gering

Finanziell

Gering

Risikokategorie 3-Jahres-Schätzung

Risiken im Zusammenhang mit regulatorischen Zulassungsprozessen

Verspätung eines oder mehrerer firmeneigener klinischer Programme

Risiken im Zusammenhang mit Vertriebsaktivitäten

Risiken im Zusammenhang mit strategischen Partnerschaften

Erhöhte Entwicklungskosten

Risiken im Zusammenhang mit Patenten

Außerhalb des Segments Proprietary Development

Risiken im Zusammenhang mit Qualitätsstandards

Strategisch

Strategisch, operativ

Finanziell, extern

Strategisch

Finanziell

Extern

Compliance

  • Hoch
  • Hoch
  • Mittel
  • Mittel
  • Mittel
    Gering
  • Gering

LEGENDE

GERINGES RISIKO:

geringe Eintrittswahrscheinlichkeit, geringe Auswirkungen

••

MITTLERES RISIKO:

mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit, moderate Auswirkungen

•••

HOHES RISIKO:

mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit, moderate bis starke Auswirkungen

••••

K ATASTROPHALES RISIKO:

hohe Eintrittswahrscheinlichkeit, sehr starke Auswirkungen

Risiken - un d - Chancen - B er icht

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TABEL L E 11

Darstellung der größten langfristigen Risiken bei MorphoSys1

K O N Z E R N A B S C H L U S S

Segment

Proprietary Development

Proprietary Development

Proprietary Development

Partnered Discovery

Risiko

Scheitern der Zulassung oder signifikante Verzögerung beim Zulassungsprozess unseres­ firmeneigenen Lead-Programms

Scheitern der Kommerzialisierung unseres firmeneigenen Lead-Programms

Einstellung von frühen firmeneigenen Programmen­

Abbruch, Verzögerung oder weniger Umsatzerlöse als erwartet aus fortgeschrittenen Partnerprogrammen

1Die langfristigen Risiken sind alle gleich gewichtet.

TABEL L E 12

Darstellung der größten Chancen für MorphoSys1

Segment

Proprietary Development

Proprietary Development

Proprietary Development

Proprietary Development

Chance

Potenzielles Partnering für Tafasitamab2

Potenzielle weitere klinische Entwicklung für unsere firmeneigenen Programme (Tafasitamab als Erstlinienbehandlung in DLBCL, MOR202 in Autoimmunerkrankungen)

Potenzielle Meilensteinzahlungen im Zusammenhang mit auslizenzierten Programmen

Erfolgreiche Machbarkeitsstudie mit Vivoryon und Entwicklung in diversen Indikationen

  1. Die langfristigen Chancen sind alle gleich gewichtet.
  2. Die Bewertung der Chancen basiert auf der Auswertung des Chancenmanagementsystems im Berichtsjahr. Aufgrund des am 13. Januar 2020 unterzeichneten globalen
    Kollaborations­- und Lizenzvertrags mit Incyte stellt dies keine Chance mehr für MorphoSys dar und wird zukünftig nicht mehr im Chancenmanagementsystem erfasst.

Kon zer nlageb er icht

N achtr agsb er icht

94

Nachtragsbericht

Eine genaue Beschreibung des Nachtragsberichts finden Sie im

Anhang (Ziffer 8.5).

Erklärung zur Unternehmensführung, Konzernerklärung zur Unternehmensführung und Corporate - Governance - Bericht

Konzer nlageb er icht

95

Erklärung zur Unternehmensführung, Konzernerklärung zur Unternehmens- führung und Corporate-Governance-­ Bericht

K O N Z E R N A B S C H L U S S

Die Erklärung zur Unternehmensführung, die Konzernerklä- rung zur Unternehmensführung und der Corporate-Governance-Bericht sind auch auf unserer Website unter "Medien und Investoren - Corporate Governance" veröffentlicht.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄSS

  • 289F HGB UND KONZERNERKLÄRUNG ZUR UNTER­ NEHMENSFÜHRUNG GEMÄSS § 315D HGB FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands weist weder ins- gesamt noch hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen auf (vgl. Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 des Kodex). Vor dem Hintergrund bereits bestehender Begrenzungsmöglichkeiten des Aufsichtsrats betreffend die variablen Vergütungsbestandteile des Vorstands und ihrer jährlichen Zuteilung sieht der Aufsichtsrat eine zusätzliche betragsmäßige Höchstgrenze nicht als erforderlich an.

In der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGBund der Konzernerklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d HGBstellen Vorstand und Aufsichtsrat Infor­ mationen zu den wichtigsten Bestandteilen unserer Unter­ nehmensführung bereit. Sie umfassen neben der jährlichen Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) rele- vante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken sowie weitere Aspekte der Unternehmensführung wie insbesondere eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Auf- sichtsrat.

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG DES VORSTANDS UND DES

AUFSICHTSRATS­DER MORPHOSYS AG ZUM DEUTSCHEN ­CORPORATE GOVERNANCE KODEX (DER "KODEX")

Vorstand und Aufsichtsrat der MorphoSys AG erklären gemäß § 161 Aktiengesetz:

1. Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 30. No- vember 2018 hat MorphoSys - mit der nachfolgend darge- stellten Ausnahme - den Empfehlungen der "Regierungs- kommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 entsprochen:

2. Auch zukünftig wird MorphoSys - mit der vorstehend unter Ziffer 1 dargestellten Ausnahme - den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 entspre- chen.

Planegg, den 29. November 2019

MorphoSys AG

Für den Vorstand:

Für den Aufsichtsrat:

Dr. Jean-Paul Kress

Dr. Marc Cluzel

Vorstandsvorsitzender

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Kon zer nlageb er icht

Erklärung zur Unternehmensführung, Konzernerklärung zur Unternehmensführung und Corporate - Governance - ­Bericht

96

RELEVANTE ANGABEN ZU UNTERNEHMENSFÜHRUNGS ­ PRAKTIKEN

Die Einhaltung von Verhaltensregeln und Gesetzen wird bei uns insbesondere durch folgende konzernweit durchgesetzte Dokumente sichergestellt: einen Verhaltenskodex, ein Compliance -Management-Handbuch sowie weitere interne Richtlinien.

Unser Verhaltenskodex legt die fundamentalen Prinzipien und die wichtigsten Richtlinien und Handlungsweisen für das Ver- halten im Geschäftsleben fest. Gerade in geschäftlichen, recht- lichen oder ethischen Konfliktsituationen dient er unseren Mitarbeitern und Führungskräften als wertvolle Hilfestellung. Zudem stärkt der Verhaltenskodex unsere transparenten und schlüssigen Managementprinzipien sowie das Vertrauen der Öffentlichkeit, Geschäftspartner, Mitarbeiter und Finanz- märkte. Die Einhaltung des Verhaltenskodex wird sorgfältig überwacht. Die konzernweite Umsetzung des Verhaltenskodex wird vom globalen Compliance-Komitee begleitet. Auch der Verhaltenskodex selbst wird regelmäßig überprüft und ange- passt. Er wird jedem neuen Mitarbeiter ausgehändigt und kann auf unserer Website unter Medien und Investoren - Corporate Governance in deutscher und englischer Sprache heruntergela- den werden.

Das Compliance-Handbuch beschreibt das bei uns implemen- tierte Compliance-Management-Programm (CMP), das einer- seits die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften gewähr- leisten soll, andererseits aber auch hohe ethische Standards implementiert, die sowohl für die Geschäftsleitung als auch für jeden Mitarbeiter verpflichtend sind. Die Gesamtverant- wortung für das Compliance-Management-Programm liegt beim Vorstand, der hierüber dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat regelmäßig Bericht erstattet. Der Vorstand hat dabei in Wahrnehmung seiner Compliance-Verantwortung die entsprechenden Aufgaben auf verschiedene Funktionen bei MorphoSys übertragen.

Der Compliance Officer überwacht unser bestehendes CMPund aktualisiert es gemäß den Entscheidungen von Vorstand und dem globalen Compliance-Komitee. Der Compliance Officer ist der erste Ansprechpartner jedes Mitarbeiters für alle Compliance -relevanten Themen.

Das globale Compliance-Komitee setzt sich aus Vertretern unter- schiedlicher Funktionen zusammen und trif ft sich quartals- weise. Es unterstützt den Compliance Officer bei der Implemen- tierung und Überwachung des CMP. Insbesondere ist das globale Compliance-Komitee für die Identifikation und Diskus- sion sämtlicher Compliance-relevanter Themen verantwortlich und ermöglicht damit sowohl dem Compliance Officer als auch den weiteren Mitgliedern des globalen Compliance-Komitees, unseren Compliance-Status regelmäßig zu überprüfen und das CMPgegebenenfalls weiterzuentwickeln.

Im Corporate-Governance-Bericht sind weiterführende Infor- mationen zu unserem Compliance-Management-Programm auf- geführt.

ZUSAMMENSETZUNG VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

VO RSTA N D

Der Vorstand der MorphoSys AG besteht aus einem Vorstands- vorsitzenden und drei weiteren Mitgliedern. Im Geschäftsver- teilungsplan sind die verschiedenen Verantwortungsbereiche gegenwärtig wie folgt definiert:

  • Dr.Jean-Paul Kress, Vorstandsvorsitzender (seit 1. September 2019): Strategie und Planung, Compliance & Qualitätssiche- rung, Interne Revision, Personalwesen, Business Develop- ment & Portfolio-Management, Recht, kommerzielle Planung und Abläufe, die Koordinierung der einzelnen Vorstands­ bereiche und die Vertretung des Vorstands gegenüber dem Aufsichtsrat und der Öffentlichkeit;
  • Dr. Simon Moroney, Vorstandsvorsitzender (bis 31. August 2019): Strategie und Planung, Compliance & Qualitätssiche- rung, Interne Revision, Personalwesen, Business Develop- ment &Portfolio-Management, Recht, kommerzielle Planung, die Koordinierung der einzelnen Vorstandsbereiche und die Vertretung des Vorstands gegenüber dem Aufsichtsrat;
  • Jens Holstein, Finanzvorstand: Rechnungswesen & Steuern, Controlling & Risikomanagement, Corporate Development & M&A, IT, Technical Operations, Einkauf & Logistik, Unterneh- menskommunikation & Investor Relations und Environmen- tal Social Governance (ESG);
  • Dr. Markus Enzelberger, Forschungsvorstand: Entwicklungs- partnerschaften & Technologieentwicklung, Proteinchemie, Alliance Management, Intellectual Property und Lanthio Pharma; und
  • Dr. Malte Peters, Entwicklungsvorstand: präklinische For- schung, Projektmanagement, klinische Entwicklung, Clinical Operations, Arzneimittelsicherheit & Pharmakovigilanz und Regulatory Affairs.

AU FS I C H TS R AT

Unser Aufsichtsrat bestand bis zur ordentlichen Hauptver- sammlung 2019, die am 22. Mai 2019 stattfand, aus sechs Mit- gliedern. In der ordentlichen Hauptversammlung 2019 wurde eine Erhöhung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder auf sieben beschlossen und Frau Sharon Curran als siebtes Aufsichtsrats- mitglied gewählt. Seit 14. Juni 2019 besteht der Aufsichtsrat von MorphoSys daher aus sieben Mitgliedern, die die Geschäfts- leitung des Vorstands überwachen und ihn beraten. Zudem wurde Frau Krisja Vermeylen als Mitglied des Aufsichtsrats wiedergewählt.

Der gegenwärtige Aufsichtsrat besteht aus fachlich qualifizier- ten Mitgliedern, die unsere Kapitaleigner vertreten. Der Vor- sitzende des Aufsichtsrats, Herr Dr. Marc Cluzel, koordiniert dessen Arbeit, leitet die Aufsichtsratssitzungen und nimmt die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats sind unabhängig im Sinne des Kodex und der Regeln der Nasdaq (Nasdaq Listing Rules) und verfügen über langjährige Erfahrung in der Biotechnologie- und Pharma- branche. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist kein ehemaliges Mitglied unseres Vorstands. Die genaue Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ist nachfolgenden Tabellen zu entnehmen.

Erklärung zur Unternehmensführung, Konzernerklärung zur Unternehmensführung und Corporate - Governance - ­Bericht

Konzer nlageb er icht

97

TABEL L E 13

Zusammensetzung des Aufsichtsrats bis zur Beendigung der Ordentlichen Hauptversammlung 2019

Erst­

Ende der

Prüfungs­

Vergütungs-

Wissenschafts-

und Ernennungs-

und Technologie-

Name

Position

ernennung

Amtszeit

ausschuss

ausschuss

ausschuss

Dr. Marc Cluzel

Vorsitzender

2012

2021

Stellvertretender

Dr. Frank Morich

Vorsitzender

2015

2020

Krisja Vermeylen

Mitglied

2017

2019

Michael Brosnan

Mitglied

2018

2020

Dr. George Golumbeski

Mitglied

2018

2020

Wendy Johnson

Mitglied

2015

2020

unabhängiger Finanzexperte  

Vorsitzender  

Mitglied

TABEL L E 14

Zusammensetzung des Aufsichtsrats seit der Beendigung der Ordentlichen Hauptversammlung 2019

Erst­

Ende der

Prüfungs­

Vergütungs-

Wissenschafts-

und Ernennungs-

und Technologie-

Name

Position

ernennung

Amtszeit

ausschuss

ausschuss

ausschuss

Dr. Marc Cluzel

Vorsitzender

2012

2021

Stellvertretender

Dr. Frank Morich

Vorsitzender

2015

2020

Krisja Vermeylen

Mitglied

2017

2021

Michael Brosnan

Mitglied

2018

2020

Dr. George Golumbeski

Mitglied

2018

2020

Wendy Johnson

Mitglied

2015

2020

Sharon Curran1

Mitglied

2019

2021

unabhängiger Finanzexperte   Vorsitzender   Mitglied

1Aufsichtsratsmitglied seit 14. Juni 2019.

K O N Z E R N A B S C H L U S S

Kon zer nlageb er icht

Erklärung zur Unternehmensführung, Konzernerklärung zur Unternehmensführung und Corporate - Governance - ­Bericht

98

ARBEITSWEISE VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

Zur Sicherstellung einer guten Corporate Governance gilt eine offene, umfassende und regelmäßige Kommunikation als Leit- linie für die Zusammenarbeit zwischen unserem Vorstand und unserem Aufsichtsrat. Das vom deutschen Aktiengesetz vorge- schriebene duale Führungssystem trennt explizit zwischen Leitung und Überwachung eines Unternehmens. Die Verant- wortlichkeiten beider Gremien sind vom Gesetzgeber sowie durch die Satzung und die Geschäftsordnungen der Gremien klar geregelt. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten eng zusam- men und handeln sowie entscheiden zum Wohle des Unter- nehmens. Ihr erklärtes Ziel ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts.

Jedes Vorstandsmitglied verantwortet einen eigenen Zuständig- keitsbereich, der im Geschäftsverteilungsplan festgelegt ist und über den es seine Vorstandskollegen laufend unterrichtet. Die Zusammenarbeit der Vorstandsmitglieder wird durch eine Ge- schäftsordnung geregelt. Sowohl der Geschäftsverteilungsplan als auch die Geschäftsordnung wurden vom Aufsichtsrat ge- nehmigt. Sitzungen des Vorstands finden in der Regel wöchent- lich statt und werden vom Vorstandsvorsitzenden geleitet. In den Sitzungen werden unter anderem Beschlüsse zu Maßnah- men und Geschäften gefasst, die nach der Geschäftsordnung des Vorstands die Zustimmung des Gesamtvorstands erfor- dern. Damit Beschlüsse gefasst werden können, muss mindes- tens die Hälfte der Vorstandsmitglieder an der Beschluss­ fassung teilnehmen. Beschlüsse des Gesamtvorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Im Falle einer Stimmengleich- heit entscheidet die Stimme des Vorstandsvorsitzenden. Bei wesentlichen Ereignissen kann jedes Mitglied von Vorstand oder Aufsichtsrat eine außerordentliche Sitzung des Gesamt- vorstands einberufen. Beschlüsse des Vorstands können auch außerhalb von Sitzungen durch mündliche, telefonische oder schriftliche (einschließlich E-Mail) Abstimmung gefasst wer- den. Zu jeder Sitzung des Gesamtvorstands wird ein schrift­ liches Protokoll angefertigt. Dieses Protokoll wird in der darauf- folgenden Sitzung dem Gesamtvorstand zur Genehmigung vorgelegt und vom Vorstandsvorsitzenden unterzeichnet.

Zusätzlich zu den regelmäßigen Sitzungen finden Strategie- Workshops des Vorstands statt. Im Rahmen dieser Workshops werden strategische Zielsetzungen konzernweit priorisiert und die zukünftige Strategie wird entwickelt.

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat zeitnah und umfas- send schriftlich sowie in den Aufsichtsratssitzungen über die Planung, die Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns einschließlich des Risikomanagements sowie über Fragen der Compliance. Bei wesentlichen Ereignissen wird gegebenenfalls eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung einberufen. Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand in Strategie und Planung sowie

in alle Fragen von grundlegender Bedeutung für das Unter- nehmen eingebunden. Die Geschäftsordnung des Vorstands sieht für bedeutende Geschäftsvorgänge Zustimmungsvorbe- halte zugunsten des Aufsichtsrats vor. Nähere Informationen zur Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat und zu wichtigen Beratungsthemen im Geschäftsjahr 2019 sind im Bericht des Aufsichtsrats zu finden.

Der Aufsichtsrat hält mindestens zwei Sitzungen pro Kalender- halbjahr und mindestens vier pro Kalenderjahr ab. Für seine Arbeit hat sich der Aufsichtsrat in Ergänzung zu den Vorgaben der Satzung eine Geschäftsordnung gegeben: Danach koordi- niert der Aufsichtsratsvorsitzende die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse in der Regel in Sitzungen. Beschlüsse können jedoch auch außer- halb einer Sitzung schriftlich (einschließlich E-Mail) oder in Telefon- oder Videokonferenzen gefasst werden.

Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel seiner Mitglieder (einschließlich entweder des Auf- sichtsratsvorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzen- den) an der Abstimmung teilnehmen. Beschlussfassungen des Aufsichtsratsgremiums werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht das Gesetz eine andere Mehrheit vorschreibt. Bei Stimmengleich- heit entscheidet die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden.

Die Aufsichtsratssitzungen werden protokolliert. Beschlüsse, die außerhalb von Sitzungen gefasst werden, werden ebenfalls schriftlich festgehalten. Eine Kopie der Aufsichtsratsprotokolle wird allen Mitgliedern des Aufsichtsrats zur Verfügung ge- stellt. Entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.6 des Kodex führt der Aufsichtsrat regelmäßig eine Effizienzprüfung durch.

ZUSAMMENSETZUNG UND ARBEITSWEISE DER AUSSCHÜSSE VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

Der Vorstand hat keine Ausschüsse eingerichtet.

Der Aufsichtsrat verfügt über drei Ausschüsse: den Prüfungs- ausschuss, den Vergütungs- und Ernennungsausschuss sowie den Wissenschafts- und Technologieausschuss. Diese drei vom Aufsichtsrat gebildeten Ausschüsse sind jeweils mit fachlich qualifizierten Mitgliedern besetzt.

Erklärung zur Unternehmensführung, Konzernerklärung zur Unternehmensführung und Corporate - Governance - ­Bericht

Konzer nlageb er icht

99

TABEL L E 15

Sitzungsteilnahme der Aufsichtsratsmitglieder

AUF SIC H T SRAT SSI T ZUN GEN

Telefo-

Telefo-

Telefo-

Telefo-

nisch

nisch

nisch

nisch

Name

17.01.

13.03.

08.04.

07.05.

21.05.

22.05.

01.08.

23.10.

13.11.

17.12.

2019

2019

2019

2019

2019

2019

2019

2019

2019

2019

Dr. Marc

Cluzel

Dr. Frank

Morich

Wendy

Johnson

-

Krisja

Vermeylen

Dr. George

Golumbeski

Michael

Brosnan

Sharon

Curran1

-

-

-

-

-

1Aufsichtsratsmitglied seit 14. Juni 2019.

SI T ZUN GEN D E S P RÜF UN G S AU S S C HU SSE S

Telefonisch

Name

12.03.2019

03.05.2019

01.08.2019

23.10.2019

17.12.2019

Wendy Johnson1

-

-

-

Krisja Vermeylen

Michael Brosnan

Sharon Curran2

-

-

  1. Mitglied des Prüfungsausschusses bis 22. Mai 2019.
  2. Mitglied des Prüfungsausschusses seit 14. Juni 2019.

K O N Z E R N A B S C H L U S S

Kon zer nlageb er icht

Erklärung zur Unternehmensführung, Konzernerklärung zur Unternehmensführung und Corporate - Governance - ­Bericht

100

SI T ZUN GEN D E S VERG Ü T UN G S - UND ERNENNUN G S AU SS C HU SSE S

Telefonisch

Telefonisch

Telefonisch

Telefonisch

Telefonisch

Telefonisch

Name

14.01.2019

07.02.2019

07.03.2019

07.05.2019

09.07.2019

31.07.2019

17.10.2019

Dr. Marc Cluzel

Krisja Vermeylen

Dr. Frank Morich

SI T ZUN GEN D E S W I SSEN S C HAF T S - UND T E C HN O L O GIEAU SS C HU SSE S

Telefonisch

Name

12.03.2019

06.05.2019

21.05.2019

01.08.2019

23.10.2019

17.12.2019

Wendy Johnson

Dr. Frank Morich

Dr. George Golumbeski

P ERSÖ N L I C H A N W ES EN D

T EL EF O N I SC H E T EI L N A H M E

PRÜFUNGSAUSSCHUSS

Die zentrale Aufgabe des Prüfungsausschusses besteht in der Unterstützung des Aufsichtsrats bei der Erfüllung seiner ­Kontrollpflicht in Bezug auf die Richtigkeit des Jahres- und ­Konzernabschlusses, die Tätigkeit des Abschlussprüfers sowie die internen Kontrollfunktionen, insbesondere Risikomanage- ment, Compliance sowie Interne Revision. Daneben unterbrei- tet der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für dessen Wahlvorschlag an die Hauptversammlung zur Wahl des unabhängigen Abschlussprüfers. Mitglieder des Prüfungs- ausschusses waren bis zum 22. Mai 2019 Michael Brosnan (Vorsitzender), Wendy Johnson und Krisja Vermeylen. Sharon Curran ist seit 14. Juni 2019 das siebte Mitglied des Aufsichts- rats von MorphoSys und wurde mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 22. Mai 2019 mit Wirkung zu ihrem Eintritt in den Auf- sichtsrat zum Mitglied des Prüfungsausschusses bestellt. Seit- dem besteht der Prüfungsausschuss aus Michael Brosnan (Vorsitzender), Sharon Curran und Krisja Vermeylen. Derzeit erfüllt Michael Brosnan die Voraussetzung eines unabhängi- gen Finanzexperten.

VERGÜTUNGS - UND ERNENNUNGSAUSSCHUSS

Der Vergütungs- und Ernennungsausschuss ist zuständig für die Vorbereitung und jährliche Überprüfung des Vorstands- vergütungssystems vor dessen abschließender Genehmigung. Darüber hinaus begleitet der Ausschuss bei Bedarf die Suche nach geeigneten Kandidaten für die Bestellung als Vorstands-

mitglied sowie als Aufsichtsratsmitglied und unterbreitet dem Aufsichtsrat diesbezügliche Vorschläge. Der Ausschuss be­ reitet zudem Verträge mit Vorstandsmitgliedern vor. Mitglie- der des Vergütungs- und Ernennungsausschusses sind Krisja Vermeylen (Vorsitzende), Dr. Marc Cluzel und Dr. Frank Morich.

WISSENSCHAFTS - UND TECHNOLOGIEAUSSCHUSS

Der Wissenschafts- und Technologieausschuss berät den Auf- sichtsrat in Fragen der firmeneigenen Medikamenten- und Technologieentwicklung und bereitet die entsprechenden Be- schlüsse des Aufsichtsrats vor. Mitglieder des Wissenschafts- und Technologieausschusses sind Dr. George Golumbeski (Vor- sitzender), Dr. Frank Morich und Wendy Johnson.

AD - HOC - TRANSAKTIONSAUSSCHUSS

Zusätzlich zu den drei bestehenden Ausschüssen war im Okto- ber 2019 ein Ad-hoc-Transaktionsausschuss eingerichtet wor- den, der als zusätzliches Gremium für die Tafasitamab-Partner- schaftsgespräche fungiert hat, um bei den Bedingungen der Vereinbarung zu beraten und den Verhandlungsprozess sowie die Einbeziehung des Aufsichtsrats in dieser Hinsicht effizien- ter zu gestalten. Der Ad-hoc-Transaktionsausschuss endete auto- matisch im Januar 2020 mit der Unterzeichnung der globalen Kooperations- und Lizenzvereinbarung mit Incyte für Tafasita- mab. Die Mitglieder dieses Ad-hoc-Transaktionsausschusses waren Dr. George Golumbeski und Wendy Johnson.

Erklärung zur Unternehmensführung, Konzernerklärung zur Unternehmensführung und Corporate - Governance - ­Bericht

Konzer nlageb er icht

101

E R N A B S C H L U S S

Gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 5 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex sind die Biografien der Mitglieder des Auf- sichtsrats auf unserer Website unter "Unternehmen - Management - Aufsichtsrat veröffentlicht".

Corporate-Governance-Bericht

Der verantwortungsvollen, nachhaltigen und wertorientierten Unternehmensführung wird bei MorphoSys höchste Priorität zugemessen. Gute Corporate Governance ist ein zentraler Be- standteil unserer Unternehmensführung und bildet den Rah- men für die Führung und Überwachung des Konzerns ein- schließlich dessen Organisation, wirtschaftlicher Prinzipien und Maßnahmen zur Lenkung und Kontrolle.

Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex (der "Kodex") wurde ein Standard für eine transparente Kontrolle und Steue- rung von Unternehmen etabliert, der sich insbesondere an den Interessen der Aktionäre orientiert. Das Bundesministerium der Justiz veröffentlichte den Kodex ursprünglich 2002. Am

7. Februar 2017 wurde er zuletzt angepasst und am 24. April 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Am 16. Dezember 2019 hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex eine neue Fassung des Kodex beschlossen ("Kodex 2020"), die allerdings erst nach Ende des Berichtszeitraums im Jahr 2020 in Kraft getreten ist. Während des Berichtszeitraums galt durchgehend die Kodexfassung vom 7. Februar 2017. Der Kodex enthält Empfehlungen und Anregungen im Hinblick auf das Management und die Überwachung von deutschen Unterneh- men, die an einer Börse notiert sind. Er orientiert sich dabei an international und national anerkannten Standards für gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung. Der Kodex hat zum Ziel, das deutsche System der Unternehmensführung für Investoren transparent zu machen. Er enthält Empfehlungen und Anregungen zur Unternehmensführung in Bezug auf Ak- tionäre und Hauptversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat, Transparenz, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sowie Wirtschaftsprüfung.

Es gibt keine Verpflichtung, den Empfehlungen und Anregun- gen des Kodex zu entsprechen. Das deutsche Aktiengesetz schreibt nur vor, dass der Vorstand und der Aufsichtsrat eines börsennotierten deutschen Unternehmens jährlich eine Erklä- rung veröffentlichen, (i) die entweder bestätigt, dass das Unter- nehmen den Empfehlungen des Kodex entsprochen hat, oder

  1. die Empfehlungen aufführt, denen das Unternehmen nicht entsprochen hat, und die Gründe für die Abweichung von den Empfehlungen des Kodex nennt. Außerdem muss ein börsen- notiertes Unternehmen in seiner jährlichen Erklärung eben- falls angeben, ob es beabsichtigt, den Empfehlungen zu ent- sprechen, oder die Empfehlungen aufführen, denen es künftig nicht entsprechen möchte. Diese Erklärungen müssen dauer- haft auf der Website des Unternehmens veröffentlicht werden. Ändert das Unternehmen seine Haltung zu bestimmten Empfeh- lungen zwischen zwei jährlichen Erklärungen, muss es diese

Tatsache bekannt geben und die Gründe für die Abweichung von den Empfehlungen aufführen. Wird Anregungen aus dem Kodex nicht entsprochen, muss dies nicht offengelegt werden.

Viele der im Kodex enthaltenen Grundsätze zur Unternehmens- führung werden bei MorphoSys bereits seit langer Zeit gelebt. Unsere Corporate Governance wird in der Erklärung zur ­Unternehmensführung unter § 289f HGBund § 315d HGB

aufgeführt­ . Die Erklärung enthält außerdem die jährliche

Entsprechenserklärung,­relevante Informationen zu Unterneh- mensführungspraktiken und eine Beschreibung der Arbeits­ weisen von Vorstand und Aufsichtsrat. Ergänzende Ausführun- gen finden Sie in diesem Corporate-Governance-Bericht.

KOMMUNIKATION MIT DEM KAPITALMARKT

Eine der wichtigsten Grundlagen der Unternehmenskommuni- kation von MorphoSys ist es, institutionelle Investoren, Privat- aktionäre, Finanzanalysten, Mitarbeiter sowie alle anderen ­Interessengruppen durch regelmäßige, offene und aktuelle Kommunikation gleichzeitig und umfassend über die Lage der Gesellschaft zu informieren. So stehen allen Aktionären unver- züglich sämtliche Informationen in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung, die auch Finanzanalysten und ver- gleichbare Adressaten erhalten. Die Gesellschaft bekennt sich strikt zum Grundsatz einer fairen Informationspolitik.

Ein zentraler Bestandteil der Investor Relations bei MorphoSys sind regelmäßige Treffen mit Analysten und Investoren im Rahmen von Roadshows und Einzelgesprächen. Telefonkonfe- renzen begleiten die Veröffentlichung der Quartalsergebnisse und ermöglichen es Analysten und Investoren, unmittelbar Fragen zur aktuellen Entwicklung des Unternehmens zu stel- len. Die für Vor-Ort-Veranstaltungen vorbereiteten Unterneh- menspräsentationen sind allen Interessenten auf der Website des Unternehmens zugänglich. Auch Video- und Audioaufzeich- nungen von anderen wichtigen Ereignissen können auf der Unternehmenswebsite abgerufen werden. Niederschriften der Telefonkonferenzen werden ebenfalls zeitnah zur Verfügung gestellt.

Die Unternehmenswebsite www.morphosys.de dient als zentrale Plattform für die Bereitstellung von aktuellen Informationen über das Unternehmen und seine Fortschritte. Darüber hinaus sind dort Finanzberichte, Präsentationen aus Analysten- und Investorenkonferenzen sowie Presse- und Ad-hoc-Mitteilungen der Gesellschaft abrufbar. Die Termine der wesentlichen wieder- kehrenden Veröffentlichungen und Veranstaltungen (Geschäfts- berichte, Zwischenberichte, Hauptversammlungen, Presse- und Analystenkonferenzen) werden in einem Finanzkalender mit ausreichendem Zeitvorlauf publiziert.

K O N Z

Kon zer nlageb er icht

Erklärung zur Unternehmensführung, Konzernerklärung zur Unternehmensführung und Corporate - Governance - ­Bericht

102

FESTSETZUNG KONKRETER ZIELE FÜR DIE ZUSAMMEN- ­SETZUNG DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat soll konkrete Ziele hinsichtlich seiner Zusam- mensetzung festlegen und für den Aufsichtsrat ein Profil mit Fähigkeiten und Kenntnissen erstellen, damit (i) der Aufsichts- rat in seiner Gesamtheit über die zur ordnungsgemäßen Wahr- nehmung seiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähig- keiten und fachlichen Erfahrungen verfügt, (ii) die internationale Tätigkeit der Gesellschaft und mögliche Interessenkonflikte berücksichtigt sind, (iii) eine ausreichende Anzahl an unab- hängigen Aufsichtsratsmitgliedern sichergestellt ist, (iv) eine Altersgrenze und eine Regelgrenze für die Zugehörigkeits- dauer zum Aufsichtsrat festgelegt sind und (v) der Aspekt der Vielfalt berücksichtigt ist.

Unter diesen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten der Gesellschaft (Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex) hat der Aufsichts- rat im Juli 2015 erstmals die Ziele hinsichtlich seiner Zusam- mensetzung festgelegt und sie am 26. Juli 2017 überprüft und aktualisiert. Bei der Einreichung seiner Vorschläge für die Wiederwahl eines Aufsichtsratsmitglieds und die Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds auf der Hauptversammlung 2019 hat der Aufsichtsrat diese Ziele, sofern nachstehend nicht an- ders angegeben, berücksichtigt und sich gleichzeitig bemüht, das Ziel zu verfolgen, das Gesamtprofil der genannten Fähig- keiten und Kenntnisse des Aufsichtsrats zu erfüllen. Soweit im Folgenden nicht abweichend angegeben, beabsichtigt der Aufsichtsrat, die von ihm gesetzten Ziele hinsichtlich seiner Zusammensetzung bei zukünftigen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung zu beachten.

Die vom Aufsichtsrat gesetzten Ziele hinsichtlich seiner Zu- sammensetzung wurden wie folgt umgesetzt:

ANGEMESSENE VERTRETUNG VON FRAUEN UND VIELFALT

Der Aufsichtsrat ist der Überzeugung, dass ein Frauenanteil im Aufsichtsrat von mindestens 33,33 % angemessen ist. Der Auf- sichtsrat hatte bis 22. Mai 2019 insgesamt sechs Mitglieder, davon zwei Frauen, was einem Anteil von 33,33 % entspricht. Seit dem 14. Juni 2019 hat der Aufsichtsrat sieben Mitglieder, davon drei Frauen, was einem Anteil von 42,86 % entspricht.

Im Hinblick auf unsere internationale Ausrichtung hält der Aufsichtsrat zudem mindestens zwei nicht deutsche oder über besondere internationale Erfahrungen verfügende Mitglieder des Aufsichtsrats für einen angemessenen Anteil im Sinne der Diversität. Der Aufsichtsrat erfüllt derzeit diese Quote, da sechs der derzeit sieben Aufsichtsräte nicht Deutsche sind und sämt- liche Aufsichtsräte über besondere internationale Erfahrungen verfügen.

UNABHÄNGIGKEIT

Der Aufsichtsrat erachtet eine Anzahl von mindestens vier un- abhängigen Mitgliedern als angemessen (Ziffer 5.4.2 des Deut- schen Corporate Governance Kodex und Nasdaq Listing Rules). Ein Aufsichtsratsmitglied ist dann als unabhängig anzusehen,

wenn es in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu MorphoSys, seiner Geschäftsführung, einem kontrollieren- den Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unterneh- men steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehen- den Interessenkonflikt begründen kann. Alle sieben Mitglieder des Aufsichtsrats sind als unabhängig einzustufen. Der Auf- sichtsrat erfüllt mithin derzeit die Quote von vier unabhängi- gen Mitgliedern.

Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte, insbesondere durch Aufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern, sollen vermieden werden. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass Interessenkonflikte in Einzelfällen nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden können. Mögliche Interessenkonflikte sind dem Aufsichtsratsvorsitzenden offenzulegen und werden durch entsprechende Maßnahmen beseitigt. Derzeit bestehen keine Interessenkonflikte.

ALTERSGRENZE

Zum Zeitpunkt ihrer Bestellung durch die Hauptversammlung sollen Aufsichtsratsmitglieder grundsätzlich nicht älter als 75 Jahre sein. Der Aufsichtsrat kann aber im Einzelfall eine Ausnahme davon beschließen. Die Altersgrenze von 75 Jahren wird derzeit erfüllt.

LÄNGE DER AMTSZEIT

Der Aufsichtsrat beabsichtigt, der Hauptversammlung Auf- sichtsratsmitglieder für eine erste Amtszeit von zwei Jahren vorzuschlagen. Aufsichtsratsmitglieder sollen außerdem zwei- mal für eine weitere Amtszeit von jeweils drei Jahren wieder- bestellt werden können. In begründeten Einzelfällen behält sich der Aufsichtsrat jedoch das Recht vor, Ausnahmen von dieser Regelung zu beschließen und der Hauptversammlung vorzuschlagen, Aufsichtsratsmitglieder auch für eine vierte Amtszeit von drei Jahren wiederzubestellen. Seit der erstmali- gen Festsetzung dieser Ziele wird die maximal mögliche Be- stelldauer bei allen Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern der- zeit eingehalten.

In der ordentlichen Hauptversammlung wurde Sharon Curran für eine erste Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Zudem wurde Krisja Vermeylen für eine Amtszeit von zwei Jahren wiederge- wählt.

KOMPETENZ- UND ERFAHRUNGSPROFIL FÜR DEN GESAMTEN AUFSICHTSRAT

Neben der Festlegung konkreter Ziele soll der Aufsichtsrat ein Kompetenz- und Erfahrungsprofil für den gesamten Aufsichts- rat erarbeiten (Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex). Der Aufsichtsrat hat am 26. Juli 2017 das folgende Kom- petenz- und Erfahrungsprofil für den gesamten Aufsichtsrat festgelegt und der Aufsichtsrat beabsichtigt, das Kompetenz- und Erfahrungsprofil für den gesamten Aufsichtsrat bei zukünf- tigen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung zu beachten:

Erklärung zur Unternehmensführung, Konzernerklärung zur Unternehmensführung und Corporate - Governance - ­Bericht

Konzer nlageb er icht

103

E R N A B S C H L U S S

FACHKOMPETENZ UND ERFAHRUNG

Aufsichtsratsmitglieder sollen über die erforderliche Fachkom- petenz und Erfahrung verfügen, um die Aufgaben als Auf- sichtsratsmitglied bei MorphoSys als einem international täti- gen Biotechnologieunternehmen erfüllen zu können. Diese Anforderung wird eingehalten, da alle derzeitigen Aufsichts- ratsmitglieder über die entsprechende Erfahrung in Führungs- positionen in der Pharma- und Biotechnologiebranche verfügen.

Um eine darüberhinausgehende Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsratsmitgliedern zu fördern, soll bei der Auswahl von Kandidaten darauf geachtet werden, dass dem Aspekt der Viel- falt im Hinblick auf beruflichen Hintergrund, Fachkompetenz, Erfahrung und Persönlichkeit ausreichend Rechnung getra- gen wird.

ALLGEMEINE KENNTNISSE

Alle Aufsichtsratsmitglieder sollen allgemeine Kenntnisse über die Branche haben, in der wir tätig sind, um in den Aufsichts- ratssitzungen ausreichende und substanzielle Beiträge leisten zu können. Diese Anforderung wird derzeit erfüllt, da alle Auf- sichtsratsmitglieder aufgrund ihres beruflichen Hintergrunds über die entsprechende Kompetenz in der Pharma- und Bio- technologiebranche verfügen.

FACHWISSEN

  • Mindestens zwei Aufsichtsratsmitglieder müssen umfassende Erfahrung in der Medikamentenentwicklung haben.
  • Mindestens ein Aufsichtsratsmitglied muss über Sachver- stand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschluss- prüfung verfügen (§ 100 Abs. 5 Aktiengesetz).
  • Mindestens ein Aufsichtsratsmitglied muss Erfahrung in Personalfragen haben, insbesondere im Hinblick auf Vor- standsangelegenheiten.

Die oben genannten Ziele werden derzeit eingehalten.

AUSREICHENDE ZEITLICHE VERFÜGBARKEIT

Alle Aufsichtsratsmitglieder müssen sicherstellen, dass sie aus- reichend Zeit aufbringen können, um ihre mit dem Aufsichts- ratsmandat verbundenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfül- len. Dies bedeutet sicherzustellen, dass

  • das Aufsichtsratsmitglied mindestens an vier ordentlichen Aufsichtsratssitzungen pro Jahr sowie dem jährlichen Strate- gietreffen persönlich teilnehmen kann, für die jeweils eine angemessene Vorbereitungszeit erforderlich ist;
  • das Aufsichtsratsmitglied bei Bedarf an außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen teilnehmen kann, um sich mit beson- deren Themen zu befassen;
  • das Aufsichtsratsmitglied an der Hauptversammlung teilneh- men kann;
  • das Aufsichtsratsmitglied ausreichend Zeit für die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses hat; und
  • zusätzliche Zeit für die Vorbereitung und Teilnahme an Aus- schusssitzungen bereitgestellt wird, abhängig von der mög- lichen Mitgliedschaft in einem oder mehreren der derzeit drei Ausschüsse des Aufsichtsrats.

FRAUENQUOTE FÜR AUFSICHTSRAT, VORSTAND UND DIE BEIDEN FÜHRUNGSEBENEN UNTERHALB DES VORSTANDS

Der Aufsichtsrat hat im Juli 2015 erstmals für einen Zeitraum von zwei Jahren eine Frauenquote für den Aufsichtsrat be- schlossen. Er hat diese im Juli 2017 überprüft und zum damali- gen Zeitpunkt aktualisiert:

"Der Aufsichtsrat der MorphoSys AG hat insgesamt sechs Mit- glieder, davon zwei Frauen. Der derzeitige Frauenanteil im Auf- sichtsrat der Gesellschaft liegt somit über dem Ziel von 30 % und beträgt 33,33 %. Vor diesem Hintergrund bestätigt der Aufsichts- rat seinen im Juli 2015 gefassten Beschluss über die Frauen- quote im Aufsichtsrat und beabsichtigt, dieses Verhältnis in Zukunft beizubehalten, und zwar bis zum 30. Juni 2022."

Der Frauenquote von 2017 für den Aufsichtsrat wird weiterhin entsprochen. Der Aufsichtsrat hatte bis 22. Mai 2019 insgesamt sechs Mitglieder, davon zwei Frauen, was einem Anteil von 33,33 % entspricht. Seit dem 14. Juni 2019 hat der Aufsichtsrat sieben Mitglieder, davon drei Frauen, was einem Anteil von 42,86 % entspricht.

Der Aufsichtsrat hat im Juli 2015 erstmals für einen Zeitraum von zwei Jahren eine Frauenquote für den Vorstand beschlos- sen. Er hat diese im Juli 2017 überprüft und zum damaligen Zeitpunkt aktualisiert:

"Der Vorstand der MorphoSys AG hat insgesamt fünf Mitglie- der, davon eine Frau. Der derzeitige Frauenanteil im Vorstand der Gesellschaft liegt somit unter 30 % und beträgt 20 %. Unter Bezugnahme auf den im Juli 2015 gefassten Beschluss über die Frauenquote im Vorstand beabsichtigt der Aufsichtsrat in Zu- kunft, und zwar bis zum 30. Juni 2022, ein Verhältnis von 25 % zu erreichen."

Diese Zielvorgabe wird derzeit nicht erfüllt. Hintergrund sind das ungeplante Ausscheiden von Dr. Marlies Sproll als Vor- standsmitglied aus persönlichen Gründen zum 31. Oktober 2017 und die Bestellung von Dr. Markus Enzelberger als neues Vorstandsmitglied. Seit dem 31. Oktober 2017 bestand der Vor- stand somit aus vier männlichen Mitgliedern (und seit dem Ausscheiden von Herrn Dr. Enzelberger Ende Februar 2020 aus drei männlichen Mitgliedern) und die Frauenquote im Vor- stand beträgt dementsprechend 0 %.

Der Vorstand hat im Juli 2015 erstmals für einen Zeitraum von zwei Jahren die folgende Frauenquote für die erste Führungs- ebene unterhalb des Vorstands beschlossen und sie im Juli

2017 überprüft und wie folgt aktualisiert:

"Die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands (Senior Management Group) bestand zum Zeitpunkt der Beschlussfas- sung aus 22 Mitgliedern, davon neun Frauen. Der derzeitige Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vor- stands der Gesellschaft lag somit über dem Ziel von 30 % und betrug zum Zeitpunkt der Beschlussfassung 40,9 %. Vor die- sem Hintergrund bestätigt der Vorstand seinen im Juli 2015

K O N Z

Kon zer nlageb er icht

Erklärung zur Unternehmensführung, Konzernerklärung zur Unternehmensführung und Corporate - Governance - ­Bericht

104

gefassten Beschluss über die Frauenquote für die erste Füh- rungsebene unterhalb des Vorstands und beabsichtigt, ein Ver- hältnis von mindestens 30 % in Zukunft beizubehalten, und zwar bis zum 30. Juni 2022."

Diese Zielvorgabe wird nach wie vor erfüllt.

Der Vorstand hat im Juli 2015 erstmals für einen Zeitraum von zwei Jahren eine Frauenquote für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands beschlossen und sie im Juli 2017 über- prüft und wie folgt aktualisiert: "Die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands der Gesellschaft (d. h. die Manager des Unternehmens mit Ausnahme der Senior Management Group) bestand zum Zeitpunkt der Beschlussfassung aus 40 Mitglie- dern, davon 14 Frauen. Der Frauenanteil in der zweiten Füh- rungsebene unterhalb des Vorstands lag somit über dem Ziel von 30 % und betrug zum Zeitpunkt der Beschlussfassung 35 %. Vor diesem Hintergrund bestätigt der Vorstand seinen im Juli 2015 gefassten Beschluss über die Frauenquote für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands und beabsichtigt, ein Verhältnis von mindestens 30 % in Zukunft beizubehalten, und zwar bis zum 30. Juni 2022."

Diese Zielvorgabe wird nach wie vor erfüllt.

DIVERSI TÄT SKONZEP T

Vielfalt (Diversity) ist in unserer Unternehmenskultur und der unserer Konzernunternehmen fest verankert. Alle Dimensio- nen der Vielfalt stehen gleichberechtigt nebeneinander, seien es etwa Alter, Geschlecht, Bildungshintergrund und Beruf, Herkunft und Religion oder sexuelle Orientierung und Identi- tät. Unser Vorstand und unser Aufsichtsrat sehen es als ihre Aufgabe an, die verschiedenen Aspekte der Vielfalt - über die Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und im Aufsichtsrat und in Führungspositionen hinaus - wei- ter zu steigern und produktiv zu nutzen.

Bislang verfolgen wir noch kein eigenes Diversitätskonzept im Hinblick auf die Zusammensetzung des Vorstands und des Auf- sichtsrates. Allerdings nehmen die innere Ausgestaltung und Weiterentwicklung einer offenen und integrativen Unterneh- menskultur einen wesentlichen Stellenwert in der täglichen Arbeit des Vorstands und des Aufsichtsrats ein. Zudem berück- sichtigt auch das Kompetenz- und Erfahrungsprofil für den ge- samten Aufsichtsrat das Thema der Vielfalt.

Vergütungsbericht

Im Vergütungsbericht werden die Grundzüge, die Struktur und die Höhe der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung dargelegt. Er entspricht den gesetzlichen Vorschriften und berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.

VERGÜTUNG DES VORSTANDS

Das Vergütungssystem für den Vorstand soll einen Anreiz für eine ergebnisorientierte und nachhaltige Unternehmensfüh- rung geben. Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vor- stands besteht deswegen aus verschiedenen Komponenten, wie fixen Bestandteilen, einer jährlichen Bonus-Barvergütung, die abhängig ist vom Erreichen von Unternehmenszielen (kurzfris- tiger Anreiz; Short-Term Incentive - STI), sowie einer variablen Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung (Long- Term Incentive - LTI) und weiteren Vergütungskomponenten. Die variable Vergütungskomponente mit langfristiger Anreiz- wirkung setzt sich aus Performance Shares und Aktienoptionen zusammen, die unter Performance-Shares-Plänen und Aktien- optionsplänen ausgegeben worden sind; in Vorjahren wurden zudem Wandelschuldverschreibungen aus einem Wandelschuld- verschreibungsprogramm aus dem Jahr 2013 an die Mitglieder des Vorstands gewährt. Die Vorstandsmitglieder erhalten zu- sätzlich Nebenleistungen in Form von Sachbezügen; diese be- stehen im Wesentlichen aus Dienstwagennutzung sowie Ver­ sicherungsprämien.

Alle Gesamtvergütungspakete werden jährlich vom Vergü- tungs- und Ernennungsausschuss auf Umfang und Angemes- senheit überprüft und dem Ergebnis einer jährlichen Vor- standsvergütungsanalyse gegenübergestellt. Die Höhe der an die Vorstandsmitglieder zu zahlenden Vergütung richtet sich insbesondere nach den Aufgabenbereichen des jeweiligen Vor- standsmitglieds sowie nach der wirtschaftlichen Lage, dem Erfolg und den wirtschaftlichen Perspektiven der Gesellschaft im Verhältnis zum Wettbewerb. Sämtliche Beschlüsse über die Anpassungen der Gesamtvergütungspakete werden vom Plenum des Aufsichtsrats gefasst. Die Gesamtvergütungspakete und die dynamisierte Altersversorgung des Vorstands wurden 2019 umfassend überprüft und vom Aufsichtsrat angepasst.

Erklärung zur Unternehmensführung, Konzernerklärung zur Unternehmensführung und Corporate - Governance - Bericht­

ÜBERSICHT

Im Geschäftsjahr 2019 beliefen sich die an die Mitglieder des Vorstands (wobei Dr. Simon Moroney mit Ablauf des 31. August 2019 als Vorstandsvorsitzender aus dem Vorstand ausgeschie- den ist und Dr. Jean-Paul Kress am 1. September 2019 neuer Vorstandsvorsitzender wurde) gewährten Zuwendungen ge- mäß den Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auf insgesamt 11.308.876 € (2018: 6.904.508 €). Von die- ser für das Jahr 2019 gewährten Gesamtvergütung entfielen 7.311.463 € auf die Barvergütung und 3.997.413 € beziehungs- weise 35 % auf den Personalaufwand aus aktienbasierter variabler Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung (Performance- Shares und Aktienoptionen).

Die Gesamtsumme der im Geschäftsjahr 2019 an den Vor- stand geflossenen Zuwendungen belief sich auf 14.128.615 € (2018: 7.505.917 €). Sie beinhaltet neben der im Geschäftsjahr geflossenen Barvergütung von 4.104.582 € (2018: 3.189.972) im Wesentlichen den nach deutschem Steuerrecht maßgeblichen Wert der auf Basis des Performance-Shares-Plans (leistungs- bezogener Aktienplan) übertragenen eigenen Aktien in Höhe von 1.941.794 € (2018: 626.606 €). Da 2019 und 2018 auch Wandelschuldverschreibungen ausgeübt wurden, enthielt die Gesamtsumme 2019 auch Zuflüsse aus der Ausübung von Wandelschuldverschreibungen in Höhe von 8.082.239 € (2018: 2.205.535 €).

Zum 15. April 2019 wurden 19.815 eigene Aktien auf Basis des Performance-Shares-Plan 2015 für den Vorstand unverfallbar, da die Sperrfrist für dieses LTI-Programm abgelaufen war. Die Berechtigten hatten innerhalb von sechs Monaten bis zum

14. Oktober 2019 die Option, diese Aktien abzurufen. Diese Ab- ruffrist wurde im Sommer bis zum 31. Dezember 2019 verlän- gert. Alle Transaktionen von Vorstandsmitgliedern im Zusam- menhang mit dem Handel von MorphoSys-Aktien wurden wie gesetzlich vorgeschrieben gemeldet und im Corporate-Gover-nance-Bericht sowie auf der Website des Unternehmens veröf- fentlicht.

Entsprechend den Vorgaben von Anhangangabe 4.2.5 Abs. 3 des Kodex werden nachfolgend die vom Kodex geforderten An- gaben zur Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder in detaillierter Form dargestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die folgenden Tabellen im Rahmen des Corporate-Governance-Berichts von der Darstel- lung der Vorstandsvergütung im Anhang dieses Geschäfts­ berichts (Anhangangabe 7.4) abweichen. Dies ist auf die unter- schiedlichen Anforderungen an die Darstellung gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex beziehungsweise nach IFRSzurückzuführen.

Konzer nlageb er icht

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K O N Z E R N A B S C H L U S S

Kon zer nlageb er icht

Erklärung zur Unternehmensführung, Konzernerklärung zur Unternehmensführung und Corporate - Governance - ­Bericht

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TABEL L E 16

Vorstandsvergütung 2019 und 2018 (Ausweis nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex)

GEWÄHR T E ZUWEND UN GEN F ÜR D EN V O RS TAND

Dr. Jean-Paul Kress

Vorstandsvorsitzender

Eintritt: 1. September 2019

2018

2019

2019

2019

In €

(Minimum)

(Maximum)

Festvergütung

0

233.333

233.333

233.333

Nebenleistungen1

0

93.551

93.551

93.551

Gesamt Festvergütung

0

326.884

326.884

326.884

Einjährige variable Vergütung2

0

196.000

0

204.167

Einmalige Bonuszusage3

0

1.000.000

0

1.000.000

Mehrjährige variable Vergütung:

Leistungsanreizprogramm aus 20184(Laufzeit 4 Jahre)

0

0

0

0

Leistungsanreizprogramm aus 20194(Laufzeit 4 Jahre)

0

0

0

0

Aktienoptionsplan aus 20184(Laufzeit 4 Jahre)

0

0

0

0

Aktienoptionsplan aus 20194(Laufzeit 4 Jahre)

0

2.000.013

0

8.000.052

Gesamt variable Vergütung

0

3.196.013

0

9.204.219

Versorgungsaufwand

0

44.965

44.965

44.965

Gesamtvergütung

0

3.567.862

371.849

9.576.068

Dr. Markus Enzelberger

Forschungsvorstand

2018

2019

2019

2019

In €

(Minimum)

(Maximum)

Festvergütung

321.300

334.152

334.152

334.152

Nebenleistungen1

31.211

135.848

135.848

135.848

Gesamt Festvergütung

352.511

470.000

470.000

470.000

Einjährige variable Vergütung2

269.892

280.688

0

292.383

Einmalige Bonuszusage3

286.650

200.000

0

200.000

Mehrjährige variable Vergütung:

Leistungsanreizprogramm aus 20184(Laufzeit 4 Jahre)

201.463

0

0

0

Leistungsanreizprogramm aus 20194(Laufzeit 4 Jahre)

0

220.645

0

882.580

Aktienoptionsplan aus 20184(Laufzeit 4 Jahre)

197.065

0

0

0

Aktienoptionsplan aus 20194(Laufzeit 4 Jahre)

0

220.634

0

882.536

Gesamt variable Vergütung

955.070

921.967

0

2.257.499

Versorgungsaufwand

68.515

69.805

69.805

69.805

Gesamtvergütung

1.376.096

1.461.772

539.805

2.797.304

  1. In 2019 enthalten die Nebenleistungen bei Dr. Simon Moroney Zahlungen für Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  2. Die für das Geschäftsjahr 2019 gewährte einjährige Vergütung stellt die Bonusrückstellung für das Geschäftsjahr 2019, die im Februar 2020 ausbezahlt wird. Der für das Geschäftsjahr 2018 gewährte Bonus wurde im Februar 2019 ausbezahlt.
  3. Die im Jahr 2019 einmalig gewährte Bonuszusage wird im Februar 2020 in Form einer Barvergütung ausbezahlt. Die im Jahr 2018 einmalig gewährte Bonuszusage erfolgte in Form einer Zuteilung von eigenen Aktien.
  4. Aktienbasierte Vergütungspläne, die jährlich ausgegeben werden. Der beizulegende Zeitwert wurde gemäß den Regelungen des IFRS 2 "Anteilsbasierte Vergütung" ermittelt. Für Pläne, die jährlich ausgegeben werden, wird der Personalaufwand aus aktienbasierter Vergütung für die gesamte Laufzeit zum Zeitpunkt der Ausgabe dargestellt.
  5. Dr. Simon Moroney ist mit Wirkung zum Ablauf des 31. August 2019 als Mitglied des Vorstands und Vorstandsvorsitzender aus dem Vorstand ausgeschieden. Der Aufsichtsrat hat beschlossen, dass Dr. Simon Moroney aufgrund seiner langjährigen Unternehmenszugehörigkeit die gewährten langfristigen aktienbasierten Vergütungskomponenten (Aktienoptionen und Performance Shares) nicht nur zeitanteilig, sondern - vorbehaltlich der Erfüllung sämtlicher weiterer Planbedingungen - vollständig zustehen sollen.

Erklärung zur Unternehmensführung, Konzernerklärung zur Unternehmensführung und Corporate - Governance - ­Bericht

Konzer nlageb er icht

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K O N Z E R N A B S C H L U S S

Jens Holstein

Finanzvorstand

2018

2019

2019

2019

(Minimum)

(Maximum)

402.235

418.324

418.324

418.324

46.725

44.090

44.090

44.090

448.960

462.414

462.414

462.414

337.877

351.392

0

366.034

358.857

500.000

0

500.000

201.463

0

0

0

0

220.645

0

882.580

197.065

0

0

0

0

220.634

0

882.536

1.095.262

1.292.671

0

2.631.150

111.233

114.224

114.224

114.224

1.655.455

1.869.309

576.638

3.207.788

Dr. Simon Moroney5

Vorstandsvorsitzender

Austritt: 31. August 2019

2018

2019

2019

2019

(Minimum)

(Maximum)

542.074

372.154

372.154

372.154

32.654

1.114.906

1.114.906

1.114.906

574.728

1.487.060

1.487.060

1.487.060

455.343

328.859

328.859

328.859

483.616

0

0

0

307.529

0

0

0

0

336.791

0

1.347.164

300.770

0

0

0

0

336.772

0

1.347.088

1.547.258

1.002.422

328.859

3.023.111

158.788

107.263

107.263

107.263

2.280.774

2.596.745

1.923.182

4.617.434

Dr. Malte Peters

Entwicklungsvorstand

2018

2019

2019

2019

(Minimum)

(Maximum)

397.800

413.712

413.712

413.712

30.613

32.892

32.892

32.892

428.413

446.604

446.604

446.604

334.152

347.518

0

361.998

354.900

500.000

0

500.000

201.463

0

0

0

0

220.645

0

882.580

197.065

0

0

0

0

220.634

0

882.536

1.087.580

1.288.797

0

2.627.114

76.190

77.787

77.787

77.787

1.592.183

1.813.188

524.391

3.151.505

Gesamt

2018

2019

2019

2019

(Minimum)

(Maximum)

1.663.409

1.771.675

1.771.675

1.771.675

141.203

1.421.287

1.421.287

1.421.287

1.804.612

3.192.962

3.192.962

3.192.962

1.397.264

1.504.457

328.859

1.553.441

1.484.023

2.200.000

0

2.200.000

911.918

0

0

0

0

998.726

0

3.994.904

891.965

0

0

0

0

2.998.687

0

11.994.748

4.685.170

7.701.870

328.859

19.743.093

414.726

414.044

414.044

414.044

6.904.508

11.308.876

3.935.865

23.350.099

Kon zer nlageb er icht

Erklärung zur Unternehmensführung, Konzernerklärung zur Unternehmensführung und Corporate - Governance - ­Bericht

108

ZUF L Ü SSE AN D EN V O RS TAND

Dr. Jean-Paul Kress

Jens Holstein

Dr. Malte Peters

Vorstandsvorsitzender

Eintritt: 1. September 2019

Finanzvorstand

Entwicklungsvorstand

In €

2018

2019

2018

2019

2018

2019

Festvergütung

0

233.333

402.235

418.324

397.800

413.712

Nebenleistungen1

0

93.551

46.725

44.090

30.613

32.892

Gesamt Festvergütung

0

326.884

448.960

462.414

428.413

446.604

Einmalige Bonuszusage in Form

von eigenen Aktien

0

0

358.785

0

354.822

0

Einjährige variable Vergütung2

0

0

273.899

337.877

206.903

334.152

Mehrjährige variable Vergütung:

Wandelschuldverschreibungs­

programm aus 20133

(Laufzeit 4 Jahre)

0

0

2.205.535

2.016.750

0

0

Leistungsanreizprogramm aus 20143

(Laufzeit 4 Jahre)

0

0

223.600

0

0

0

Leistungsanreizprogramm aus 20153

(Laufzeit 4 Jahre)

0

0

0

724.223

0

0

Sonstiges4

0

0

0

0

0

0

Gesamt variable Vergütung

0

0

3.061.819

3.078.850

561.725

334.152

Versorgungsaufwand

0

44.965

111.233

114.224

76.190

77.787

Gesamtvergütung

0

371.849

3.622.012

3.655.488

1.066.328

858.543

  1. In 2019 enthalten die Nebenleistungen bei Dr. Simon Moroney Zahlungen für Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  2. Die einjährige variable Vergütung zeigt hier den im jeweiligen Geschäftsjahr ausbezahlten Bonus für das vorangegangene Geschäftsjahr.
  3. Als Zeitpunkt und Wert des Zuflusses gelten der nach deutschem Steuerrecht maßgebliche Zeitpunkt und Wert. In dieser Tabelle wird daher der geldwerte Vorteil aus dem Unter- schied zwischen Wandlungspreis und Börsenkurs zum Zeitpunkt der Ausübung von Wandelschuldverschreibungen beziehungsweise aus dem Aktienpreis zum Zeitpunkt der Über- tragung von eigenen Anteilen aus einem leistungsbezogenen Aktienplan im jeweiligen Geschäftsjahr dargestellt.
  4. Weder in 2019 noch in 2018 bestanden Vergütungsrückforderungen gegenüber dem Vorstand.
  5. Dr. Simon Moroney ist mit Wirkung zum Ablauf des 31. August 2019 als Mitglied des Vorstands und Vorstandsvorsitzender aus dem Vorstand ausgeschieden. Der Aufsichtsrat hat beschlossen, dass Dr. Simon Moroney aufgrund seiner langjährigen Unternehmenszugehörigkeit die gewährten langfristigen aktienbasierten Vergütungskomponenten (Aktienoptionen und Performance Shares) nicht nur zeitanteilig, sondern - vorbehaltlich der Erfüllung sämtlicher weiterer Planbedingungen - vollständig zustehen sollen.
  6. Die im Jahr 2019 angegebenen Zahlen für Dr. Simon Moroney beinhalten Zuflüsse aus der Ausübung von Wandelschuldverschreibungen und der Übertragung von eigenen Anteilen aus einem leistungsbezogenen Aktienplan nach seinem Rücktritt vom Amt des Vorstandsvorsitzenden. Diese wurden in Vorjahren im Zuge der Vorstandstätigkeit gewährt.

FESTVERGÜTUNG UND NEBENLEISTUNGEN

Die erfolgsunabhängige Vergütung des Vorstands setzt sich aus der fixen Vergütung und zusätzlichen sonstigen Leistun- gen zusammen, die im Wesentlichen die Nutzung von Firmen- wagen sowie Zuschüsse zur oder Kostenerstattung für Kran- ken-, Sozial- und Berufsunfähigkeitsversicherung beinhalten. Der neue Vorstandsvorsitzende Dr. Jean-Paul Kress (seit 1. Sep- tember 2019) erhielt einmalig in Zusammenhang mit dem Ab- schluss seines Anstellungsvertrags eine Umzugspauschale und Kosten für steuerliche Beratung und Vergütungsberatung ersetzt. Zudem erhält er eine laufende Aufwandsentschädigung für steuerliche Beratung und doppelte Haushaltsführung. Der Finanzvorstand Jens Holstein erhält eine Aufwandsentschädi- gung für doppelte Haushaltsführung.

VERSORGUNGSAUFWAND

Darüber hinaus leistet die Gesellschaft an die Vorstandsmit- glieder Zahlungen in Höhe von höchstens 10 % des fixen Jahres- gehalts eines jeden Vorstandsmitglieds, teilweise zuzüglich der zu entrichtenden Steuern, die von den Vorstandsmitgliedern für die individuelle Altersvorsorge zu verwenden sind. Zusätz- lich nehmen alle Vorstandsmitglieder an einem Versorgungsplan­ in Form einer Unterstützungskasse teil, der in Zusammenarbeit­ mit dem Allianz Pensions-Management e. V. eingeführt wurde. Die Pensionsverpflichtungen aus dieser Unterstützungskasse werden vom Allianz Pensions-Management e. V. erfüllt. Es han- delt sich dabei nicht um eine Pensionszusage.

Erklärung zur Unternehmensführung, Konzernerklärung zur Unternehmensführung und Corporate - Governance - ­Bericht

Konzer nlageb er icht

109

Dr. Markus Enzelberger

Dr. Simon Moroney5, 6

Vorstandsvorsitzender

Gesamt

Forschungsvorstand

Austritt: 31. August 2019

2018

2019

2018

2019

2018

2019

321.300

334.152

542.074

372.154

1.663.409

1.771.675

31.211

31.365

32.654

319.701

141.203

521.599

352.511

365.517

574.728

691.855

1.804.612

2.293.274

286.600

0

483.597

0

1.483.804

0

121.688

269.892

368.144

455.343

970,634

1.397.264

0

0

0

6.065.489

2.205.535

8.082.239

51.594

0

351.412

0

626.606

0

0

182.047

0

1.035.524

0

1.941.794

0

0

0

0

0

0

459.882

451.939

1.203.153

7.556.356

5.286.579

11.421.297

68.515

69.805

158.788

107.263

414.726

414.044

880.908

887.261

1.936.669

8.355.474

7.505.917

14.128.615

K O N Z E R N A B S C H L U S S

ERFOLGSABHÄNGIGE VERGÜTUNG (SHORT-TERM INCENTIVE - STI)

Als erfolgsabhängige Vergütung erhält jedes Vorstandsmit- glied eine jährliche Bonuszahlung, die sich auf bis zu 70 % des Bruttogrundgehalts bei hundertprozentiger Zielerreichung be- laufen kann. Diese Bonuszahlungen sind vom Erreichen von Unternehmenszielen abhängig, die vom Aufsichtsrat zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres festgelegt werden. Üblicherweise beruhen die Ziele unter anderem auf der Geschäftsentwicklung sowie dem Fortschritt der zusammen mit Partnern betriebenen und der firmeneigenen Pipeline. Am Jahresanfang bewertet der Aufsichtsrat den Grad der Erreichung der Unternehmensziele für das vorherige Jahr und legt den Bonus entsprechend fest. Der Bonus unterliegt einer Obergrenze von 125 % des Zielbe-

trags (entspricht 87,5 % des Bruttogrundgehalts). Werden Ziele nicht erreicht, kann die erfolgsabhängige Vergütung auf null reduziert werden. Der Bonus für das Geschäftsjahr 2019 wird im Februar 2020 ausbezahlt.

Kon zer nlageb er icht

Erklärung zur Unternehmensführung, Konzernerklärung zur Unternehmensführung und Corporate - Governance - ­Bericht

110

LANGFRISTIGE ANREIZVERGÜTUNG (LONG -TERM INCENTIVE - LTI)

Im Jahr 2011 hat MorphoSys ein langfristiges Leistungsanreiz- programm (Performance-Shares-Plan) für den Vorstand und die Mitglieder der Senior Management Group eingeführt. Dieser Performance-Shares-Plan basiert auf der Zuteilung von Performance Shares, die an das Erreichen bestimmter vordefinierter Leistungsziele über einen vierjährigen Zeitraum geknüpft sind. Die Performance Shares werden je nach Zielerreichungsgrad (wie nachfolgend näher beschrieben) durch Übertragung eige- ner Aktien der Gesellschaft erfüllt.

Der Aufsichtsrat entscheidet jedes Jahr über die Anzahl an Performance Shares, die dem Vorstand gewährt werden. Am 1. April 2019 wurden den Vorstandsmitgliedern (zum damaligen Zeit- punkt bestehend aus: Dr. Simon Moroney, Jens Holstein, Dr. Malte Peters und Dr. Markus Enzelberger) insgesamt 9.347 Ak- tien gewährt; dabei erhielt jedes Vorstandsmitglied die Anwart- schaft auf eine bestimmte Anzahl von Aktien. Weitere Details entnehmen Sie bitte Anhangangabe 7.3.5 des Anhangs zum Konzernabschluss sowie den Ausführungen zum Aktienrück- kauf im Corporate-Governance-Bericht.

Zum Zeitpunkt der Zuteilung von Aktien für ein bestimmtes Jahr werden vom Aufsichtsrat langfristige Leistungsziele fest- gelegt. Für den Performance-Shares-Plan im Jahr 2019 wurden als Ziele die absolute Kursentwicklung der MorphoSys-Aktie sowie die relative Kursentwicklung der MorphoSys-Aktie im Vergleich zu einem Vergleichsindex definiert; der Vergleichs- index setzt sich zu gleichen Teilen aus dem Nasdaq Biotechno- logy Index und dem TecDAXzusammen. Die absolute und die relative Aktienkursentwicklung werden für jeden der vier Be- urteilungszeiträume (jeweils ein Jahr) anhand eines Vergleichs des Durchschnittsaktienkurses der letzten 30 Handelstage vor dem Beginn des betreffenden Beurteilungszeitraums (1. April) mit dem Durchschnittsaktienkurs der letzten 30 Handelstage vor Ablauf des Beurteilungszeitraums bemessen. Die Teilneh- mer des Performance-Shares-Plans erwerben hiernach jährlich eine Anwartschaft auf Aktien, die auf Grundlage der absoluten Aktienkursentwicklung sowie der relativen Aktienkursent- wicklung - also einer Gegenüberstellung der Kursentwicklung der MorphoSys-Aktie mit dem Vergleichsindex - bewertet wird. Entsprechend der absoluten und der relativen Aktienkursent- wicklung während eines Beurteilungszeitraums können be- stimmte (absolute und relative) gestaffelte Zielerreichungsgrade zwischen 10 % und 300 % erreicht werden. Ein Übertreffen des Zielerreichungsgrads von 300 % begründet keine Anwartschaft auf zusätzliche Aktien in dem betreffenden Beurteilungszeit- raum (Obergrenze). Aus den jeweils erreichten absoluten und relativen Zielerreichungsgraden ist am Ende der vierjährigen Laufzeit ein Gesamtzielerreichungsrad zu bilden. Insoweit wer- den die erreichten durchschnittlichen absoluten und relativen Zielerreichungsgrade mit 50 % gewichtet. Für den Gesamtziel- erreichungsgrad gilt eine Obergrenze von 200 %.

Die endgültige Anzahl von Performance Shares, die den Teil- nehmern des Performance-Shares-Plans zugeteilt wird, wird nach Abschluss des Programms, also nach vier Jahren, ermit- telt. Diese Berechnung bezieht die Anzahl von ursprünglich zugesagten Performance Shares ("Gewährung"), multipliziert mit dem Gesamtzielerreichungsgrad, sowie das Ermessen des Aufsichtsrats in Bezug auf einen sogenannten Unternehmens- faktor mit ein. Der Unternehmensfaktor ist eine Zahl zwischen null und zwei, die der Aufsichtsrat je nach Lage der Gesell- schaft festlegt. Der vorgegebene Standardwert für den Unter- nehmensfaktor ist eins (1).

Im Jahr 2017 hat MorphoSys auf Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung vom 2. Juni 2016 (TOP9) auch einen Aktienoptionsplan als weiteres Instrument der langfristigen Anreizvergütung eingeführt. Zum 1. April 2019 wurden dem Vorstand (zum damaligen Zeitpunkt bestehend aus: Dr. Simon Moroney, Jens Holstein, Dr. Malte Peters und Dr. Markus

Enzelberger)­insgesamt 31.395 Aktienoptionen gewährt; dabei erhielt jedes Vorstandsmitglied eine bestimmte Anzahl von Aktienoptionen, die die Vorstandsmitglieder jeweils zum Be- zug von bis zu zwei MorphoSys-Aktien berechtigen. Dem neuen Vorstandsvorsitzenden Dr. Jean-Paul Kress (Vorstandsvorsit- zender seit 1. September 2019) wurden am l. Oktober 2019 ­Aktienoptionen im Wert von EUR1.500.000,00 sowie ein zu- sätzliches einmaliges Sign-on-Aktienoptionspaket im Wert von EUR500.000,00 gewährt, insgesamt 57.078 Aktienoptionen. Weitere Details entnehmen Sie bitte Anhangangabe 7.1 im Anhang zum Konzernabschluss sowie den Ausführungen zum Aktienrückkauf im Corporate-Governance-Bericht.

Nach dem zugrundeliegenden Beschluss der Hauptversamm- lung vom 2. Juni 2016 (TOP9) bestehen für den Aktienoptions- plan als Erfolgsziele zum einen die absolute Kursentwicklung der MorphoSys-Aktie sowie zum anderen die relative Kursent- wicklung der MorphoSys-Aktie im Vergleich zu einem Ver- gleichsindex; der Vergleichsindex setzt sich zu gleichen Teilen aus dem Nasdaq Biotechnology Index und dem TecDAXzusam- men. Jedes Erfolgsziel hat für den Gesamtzielerreichungsgrad eine Gewichtung von 50 %.

Zur Ermittlung des Zielerreichungsgrads jedes Erfolgsziels wird die Wartezeit von vier Jahren (bis zur erstmaligen Ausüb- barkeit der Aktienoptionen) in vier gleich lange Zeiträume von jeweils einem Jahr unterteilt. Aus den ermittelten Zielerrei- chungsgraden für jeden der vier Jahresabschnitte wird ein arithmetischer Mittelwert gebildet, der die prozentuale endgül- tige Zielerreichung für jedes Erfolgsziel festlegt. Die prozentua- len endgültigen Zielerreichungen für jedes der beiden Erfolgs- ziele werden sodann addiert und durch zwei geteilt. Das Ergebnis bildet den Gesamtzielerreichungsgrad.

Erklärung zur Unternehmensführung, Konzernerklärung zur Unternehmensführung und Corporate - Governance - ­Bericht

Konzer nlageb er icht

111

N Z E R N A B S C H L U S S

Für das Erfolgsziel der absoluten Kursentwicklung wird der Durchschnitt der Börsenkurse der MorphoSys-Aktie jeweils während der letzten 30 Handelstage vor Beginn und vor Ende eines jeden der vier Jahresabschnitte miteinander verglichen. Auf dieser Grundlage kann bei einer positiven Kursentwick- lung der MorphoSys-Aktie per linearer Berechnung ein Ziel­ erreichungsgrad für den betreffenden Jahresabschnitt von bis zu 200 % erreicht werden. Eine darüberhinausgehende positive Kursentwicklung der MorphoSys-Aktie führt zu keiner weite- ren Erhöhung des Erfolgsziels (Obergrenze).

Für das Erfolgsziel der relativen Kursentwicklung wird die Ent- wicklung des Börsenkurses der MorphoSys-Aktie, gemessen am Durchschnitt der Börsenkurse der MophoSys-Aktie wäh- rend der letzten 30 Handelstage vor Beginn und vor Ende eines jeden der vier Jahresabschnitte, mit der Entwicklung des Ver- gleichsindex, gemessen am Durchschnitt der Schlusskurse des jeweiligen Vergleichsindex während der letzten 30 Handels- tage vor Beginn und vor Ende eines jeden der vier Jahres­ abschnitte, miteinander verglichen und beide werden zueinan- der ins Verhältnis gesetzt. Innerhalb des Vergleichsindex werden der Nasdaq Biotech Index und der TecDAXdergestalt mit jeweils 50 % gewichtet, dass die prozentualen Kursentwick- lungen jedes Index für den jeweiligen Jahresabschnitt addiert und durch zwei geteilt werden. Bei einer positiven Kursent- wicklung der MorphoSys-Aktie gegenüber dem Vergleichs­ index kann per linearer Berechnung ein Zielerreichungsgrad für den betreffenden Jahresabschnitt von bis zu 200 % erreicht werden. Eine darüberhinausgehende positive Kursentwicklung der MorphoSys-Aktie gegenüber dem Vergleichsindex führt zu keiner weiteren Erhöhung des Erfolgsziels (Obergrenze).

Aktienoptionen sind nur ausübbar, wenn die gesetzlich vorge- schriebene vierjährige (Mindest-)Wartezeit abgelaufen ist und der jeweils festgelegte Minimalwert für den Zielerreichungs- grad eines Erfolgsziels überschritten wurde. Die endgültige Anzahl ausübbarer Aktienoptionen wird dadurch ermittelt, dass die Anzahl der ursprünglich zugesagten Aktienoptionen ("Gewährung") mit dem Gesamtzielerreichungsgrad multipli- ziert und auf die nächste ganze Zahl aufgerundet wird. Die hie- raus folgende endgültige Zahl der Aktienoptionen ist auf 200 % der ursprünglich zugesagten Aktienoptionen begrenzt. Die Be- dienung der Aktienoptionen erfolgt in Aktien der Gesellschaft, wobei je eine Aktienoption im Umfang der endgültigen Zahl der Aktienoptionen zum Bezug von je einer Aktie berechtigt.

Bei Ausübung der Aktienoptionen ist für jede zugrundeliegende Aktie der Ausübungspreis zu zahlen. Dieser entspricht dem durchschnittlichen Schlussauktionskurs der MorphoSys-Aktie während der letzten 30 Handelstage vor dem Tag, an dem die Aktienoptionen ausgegeben wurden.

Die Planbedingungen enthalten weitere Einzelheiten für die Gewährung und Erfüllung von Aktienoptionen, für die Aus- gabe der Aktien aus dem Bedingten Kapital 2016-IIIder Gesell- schaft und für die Durchführung des Aktienoptionsplans. Hierzu wird insbesondere auf den zugrundeliegenden Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juni 2016 (TOP9) verwiesen.

VERSCHIEDENES

Keinem der Vorstandsmitglieder wurden im Berichtsjahr Dar- lehen oder ähnliche Leistungen gewährt. Im Berichtsjahr er- hielten die Mitglieder des Vorstands auch keine Leistungen von dritter Seite, die mit Blick auf ihre Position als Vorstandsmit- glied entweder in Aussicht gestellt oder gewährt wurden.

ZAHLUNGEN BEI BEENDIGUNG VON VORSTANDSANSTELLUNGS - VERTRÄGEN/KONTROLLWECHSEL

Bei vorzeitiger Beendigung des Anstellungsvertrags eines Vor- standsmitglieds sind die Zahlungen einschließlich Nebenleis- tungen auf 200 % des Jahresbruttofixgehalts und des Jahres­ bonus (Abfindungs-Cap) begrenzt und es wird nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergütet. Wird der Anstellungsvertrag aus einem von dem Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund beendet, erfolgen keine Zahlun- gen an das Vorstandsmitglied. Für die Berechnung des Abfin- dungs-Caps soll auf die Gesamtvergütung des vorherigen vollen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussicht- liche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abge- stellt werden.

Endet der Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds durch Tod, steht seinem/ihrem Ehegatten beziehungsweise Lebens- partner(in) das fixe Monatsgehalt für den Todesmonat und die nachfolgenden zwölf Monate zu. Bei einem Kontrollwechsel können die Mitglieder des Vorstands ihren Anstellungsvertrag außerordentlich kündigen und das bis zum Ende des Anstel- lungsvertrags noch ausstehende Fixgehalt und den Jahres­ bonus, mindestens aber 200 % des Jahresbruttofixgehalts und des Jahresbonus, einfordern. Darüber hinaus werden in einem solchen Fall alle gewährten Aktienoptionen und Performance Shares mit sofortiger Wirkung unverfallbar und können nach Ablauf der gesetzlichen Wartefristen beziehungsweise Sperr- fristen ausgeübt werden. Als Kontrollwechsel gelten insbeson- dere folgende Fälle: (i) MorphoSys überträgt das Gesellschafts- vermögen im Ganzen oder in wesentlichen Teilen auf ein nicht mit der Gesellschaft verbundenes Unternehmen, (ii) MorphoSys verschmilzt mit einem nicht verbundenen Unternehmen, (iii) die MorphoSys AG als Organgesellschaft wird Vertragspartei eines Vertrags gemäß § 291 AktG oder MorphoSys wird in Ein- klang mit § 319 AktG eingegliedert, oder (iv) ein Aktionär oder Dritter hält direkt oder indirekt mindestens 30 % der Stimm- rechte von MorphoSys oder es werden ihm mindestens 30 % der Stimmrechte zugerechnet.

K O

Kon zer nlageb er icht

Erklärung zur Unternehmensführung, Konzernerklärung zur Unternehmensführung und Corporate - Governance - ­Bericht

112

Außerdem sind mit den Vorstandsmitgliedern Wettbewerbs­ verbote für die Zeit nach ihrem Ausscheiden vereinbart. Dafür muss die MorphoSys AG nach Beendigung des Anstellungs­ vertrags sechs Monate lang Ausgleichszahlungen leisten. Aus- gleichszahlungen belaufen sich für die Dauer eines Wettbe- werbsverbots auf 100 % des Fixgehalts.

VERÄNDERUNG IN DER ZUSAMMENSETZUNG DES VORSTANDS

Im Berichtsjahr 2019 gab es folgende Veränderungen in der Be- setzung des Vorstands: Der (ehemalige) Vorstandsvorsitzende der Gesellschaft, Dr. Simon Moroney, ist mit Ablauf des 31. August 2019 als Mitglied des Vorstands und Vorstandsvorsitzen- der der Gesellschaft ausgeschieden. Mit Beschluss des Auf- sichtsrats vom 24. Juni 2019 wurde Dr. Jean-Paul Kress zum neuen Vorstandsvorsitzenden für eine Amtszeit von drei Jahren vom 1. September 2019 bis zum 31. August 2022 bestellt. Darü- ber hinaus hat Dr. Markus Enzelberger im November 2019 sei- nen Rücktritt als Mitglied des Vorstands und Forschungs­ vorstand mit Wirkung zum 29. Februar 2020 erklärt.

ALTERSGRENZE

Zum Zeitpunkt ihrer Bestellung sollen Vorstandsmitglieder nicht älter als 67 Jahre sein. Der Aufsichtsrat kann aber im ­Einzelfall eine Ausnahme davon beschließen. Die Altersgrenze von 67 Jahren wird derzeit eingehalten.

ABSTIMMUNG ÜBER VORSTANDSVERGÜTUNGSSYSTEM ("SAY ON PAY")

Das derzeit geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands ist gegenüber dem Vergütungssystem, das von der Hauptversammlung am 19. Mai 2011 mit einer Mehrheit von über 91 % gebilligt worden war, unverändert.

Am 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUGII) in Kraft getreten. Nach den neuen Regelungen haben die Aktionäre über ein vom Auf- sichtsrat vorzulegendes Vorstandsvergütungssystem erstmals in der ordentlichen Hauptversammlung 2021 zu beschließen. MorphoSys verzichtet daher in seiner bevorstehenden Haupt- versammlung 2020 bewusst darauf, ein Vorstandsvergütungs- system zur Abstimmung vorzulegen. Der Aufsichtsrat beab- sichtigt, das Jahr 2020 zu nutzen, um ein Vergütungssystem für den Vorstand zu erarbeiten.

VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats bestimmt sich nach unserer Satzung beziehungsweise einem entsprechenden Hauptversammlungsbeschluss zur Aufsichtsratsvergütung. In der ordentlichen Hauptversammlung 2019 wurde eine Erhö- hung der jährlichen Grundvergütung der Aufsichtsratsmitglie- der beschlossen. Zudem wurde beschlossen, dass eine Teilnahme per Telefon oder Video an einer Aufsichtsrats- oder Ausschuss- sitzung, die per Telefon- oder Videokonferenz abgehalten wird, zu keiner hälftigen Kürzung des Sitzungsgeldes führen soll. Die Teilnahme an einer Präsenzsitzung, an der ein Mitglied des Aufsichtsrats per Telefon oder Video teilnimmt, soll allerdings weiterhin zu einer hälftigen Kürzung führen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten im Geschäftsjahr 2019 eine feste Vergütung sowie Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigun- gen für die Teilnahme an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzun- gen. Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält für seine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat eine jährliche Pauschalvergütung (98.210 € für den Vorsitzenden, 58.926 € für den stellvertretenden Vorsitzen- den und 39.284 € für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder). Der Vorsitzende erhält 4.000 € für jede von ihm geleitete Aufsichts- ratssitzung, die übrigen Mitglieder erhalten 2.000 € für jede Teilnahme an einer Aufsichtsratssitzung. Für die Ausschuss- arbeit erhält der Ausschussvorsitzende 12.000 €, die übrigen Ausschussmitglieder erhalten jeweils 6.000 €. Zusätzlich erhal- ten Ausschussmitglieder 1.200 € für jede Teilnahme an einer Ausschusssitzung. Sofern ein Aufsichtsratsmitglied mit außer- europäischem Wohnsitz an einer Aufsichtsrats- und/oder Aus- schusssitzung am Sitzungsort persönlich teilnimmt, ist dem Aufsichtsratsmitglied für die damit verbundene zusätzliche Reisezeit eine pauschalierte Aufwandsentschädigung in Höhe von 2.000 € (zuzüglich etwaig anfallender Umsatzsteuer) zu- sätzlich zu den Sitzungsgeldern und dem Auslagenersatz zu zahlen.

Daneben werden den Aufsichtsratsmitgliedern die Reisekosten und die auf ihre Vergütung zu entrichtende Mehrwertsteuer erstattet.

Im Geschäftsjahr 2019 erhielten die Mitglieder des Aufsichts- rats insgesamt 633.597 € (2018: 525.428 €) ohne Erstattung von Reisekosten. Dieser Betrag setzt sich aus der festen Vergü- tung sowie der Sitzungspauschale und Aufwandsentschädi- gung für die Teilnahme an Aufsichtsrats- und Ausschusssit- zungen zusammen.

Wir haben den Mitgliedern des Aufsichtsrats keine Darlehen gewährt.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Vergütung des Aufsichts- rats in detaillierter Form.

Erklärung zur Unternehmensführung, Konzernerklärung zur Unternehmensführung und Corporate - Governance - ­Bericht

Konzer nlageb er icht

113

TABEL L E 17

Aufsichtsratsvergütung 2019 und 2018

Feste Vergütung

Sitzungspauschale1

Gesamtvergütung

In €

2019

2018

2019

2018

2019

2018

Dr. Marc Cluzel

104.210

76.742

44.400

32.400

148.610

109.142

Dr. Frank Morich

70.926

61.004

33.600

23.200

104.526

84.204

Michael Brosnan

51.284

28.961

34.000

18.600

85.284

47.561

Sharon Curran2

27.791

-

11.600

-

39.391

-

Dr. George Golumbeski

51.284

28.961

31.600

25.200

82.884

54.161

Wendy Johnson

47.618

46.160

35.600

37.400

83.218

83.560

Krisja Vermeylen

57.284

49.916

32.400

24.400

89.684

74.316

Dr. Gerald Möller3

-

36.558

-

11.800

-

48.358

Klaus Kühn3

-

17.326

-

6.800

-

24.126

GESAMT

410.397

345.628

223.200

179.800

633.597

525.428

  1. Die Sitzungspauschale enthält Aufwandsentschädigungen für die Teilnahme an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen.
  2. Sharon Curran ist dem Aufsichtsrat der MorphoSys AG zum 14. Juni 2019 beigetreten.
  3. Dr. Gerald Möller und Klaus Kühn haben den Aufsichtsrat der MorphoSys AG zum 17. Mai 2018 verlassen.

ANTEILSBESITZ VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats halten mehr als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien. Nachfolgend werden alle von den jeweiligen Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats gehaltenen Aktien, Performance -Aktien, Aktienoptionen und Wandelschuldverschreibun- gen aufgelistet.

K O N Z E R N A B S C H L U S S

Kon zer nlageb er icht

Erklärung zur Unternehmensführung, Konzernerklärung zur Unternehmensführung und Corporate - Governance - ­Bericht

114

TABEL L E 18

Anteilsbesitz

AK T IEN

01.01.2019

Zugänge

Verkäufe

31.12.2019

VORSTAND

Dr. Jean-Paul Kress1

-

0

0

0

Jens Holstein

17.017

39.808

37.308

19.517

Dr. Malte Peters

12.818

0

9.505

3.313

Dr. Markus Enzelberger

1.676

1.837

1.837

1.676

Dr. Simon Moroney2

483.709

0

0

-

GESAMT

515.220

41.645

48.650

24.506

AUFSICHTSRAT

Dr. Marc Cluzel

500

250

0

750

Dr. Frank Morich

1.000

0

0

1.000

Michael Brosnan

0

0

0

0

Sharon Curran3

-

0

0

0

Dr. George Golumbeski

0

0

0

0

Wendy Johnson

500

0

0

500

Krisja Vermeylen

350

0

0

350

GESAMT

2.350

250

0

2.600

AK T IEN O P T IO NEN

01.01.2019

Zugänge

Verfall

Ausübungen

31.12.2019

VORSTAND

Dr. Jean-Paul Kress1

-

57.078

0

0

57.078

Jens Holstein

14.673

6.936

0

0

21.609

Dr. Malte Peters

14.673

6.936

0

0

21.609

Dr. Markus Enzelberger

11.742

6.936

0

0

18.678

Dr. Simon Moroney2

22.395

10.587

0

0

-

GESAMT

63.483

88.473

0

0

118.974

Erklärung zur Unternehmensführung, Konzernerklärung zur Unternehmensführung und Corporate - Governance - ­Bericht

Konzer nlageb er icht

115

W A N D E L S C H U L D V E R S C H R E I B U N G E N

01.01.2019

Zugänge

Verfall

Ausübungen

31.12.2019

VORSTAND

Dr. Jean-Paul Kress1

-

0

0

0

0

Jens Holstein

30.000

0

0

30.000

0

Dr. Malte Peters

0

0

0

0

0

Dr. Markus Enzelberger

0

0

0

0

0

Dr. Simon Moroney2

88.386

0

0

0

-

GESAMT

118.386

0

0

30.000

0

P ERF O RMAN C E SHARE S

01.01.2019

Zugänge

Verfall

Zuteilungen4

31.12.2019

VORSTAND

Dr. Jean-Paul Kress1

-

0

0

0

0

Jens Holstein

17.936

2.065

0

7.308

12.693

Dr. Malte Peters

5.132

2.065

0

0

7.197

Dr. Markus Enzelberger

7.031

2.065

0

1.837

7.259

Dr. Simon Moroney2

27.050

3.152

0

0

-

GESAMT

57.149

9.347

0

9.145

27.149

  1. Dr.Jean-Paul Kress ist mit Wirkung zum 1. September 2019 in den Vorstand der MorphoSys AG eingetreten.
  2. Dr. Simon Moroney ist mit Wirkung zum Ablauf des 31. August 2019 als Mitglied des Vorstands und Vorstandsvorsitzender aus dem Vorstand ausgeschieden. Veränderungen in der Anzahl der Aktien nach Ausscheiden aus dem Vorstand werden nicht dargestellt.
  3. Sharon Curran ist dem Aufsichtsrat der MorphoSys AG zum 14. Juni 2019 beigetreten.
  4. Zuteilungen erfolgen, sobald die Übertragung von Performance Shares innerhalb der sechsmonatigen Ausübungsperiode nach Ende der vierjährigen Wartezeit erfolgt ist.

K O N Z E R N A B S C H L U S S

Die Mitglieder unseres Aufsichtsrats halten keine Aktienoptio- nen, Wandelschuldverschreibungen oder Performance Shares.

MELDEPFLICHTIGE WERTPAPIERGESCHÄFTE ("MANAGERS' TRANSACTIONS")

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der MorphoSys AG sowie ihnen nahestehende Personen sind ge- mäß den in den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen

(Artikel 19 Abs. 1a) der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) genannten Voraussetzungen verpflichtet, den Handel mit MorphoSys-Aktien mitzuteilen.

Im Berichtsjahr hat MorphoSys die folgenden Mitteilungen ge- mäß Artikel 19 Abs. 1a) MARerhalten, die der nachfolgenden Tabelle entnommen werden können.

Kon zer nlageb er icht

Erklärung zur Unternehmensführung, Konzernerklärung zur Unternehmensführung und Corporate - Governance - ­Bericht

116

TABEL L E 19

Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte 2019

Meldepflich­

Datum der

Aggregierter

Aggregiertes

tige Fühungs­

person

Funktion

Transaktion

Art der Transaktion

Preis

Volumen

Ort

Finanz­

Jens Holstein

vorstand

07.11.2019

Kauf

95,71 €

239.275,00 €

Xetra

Verkauf von Aktien (Performance Shares)

aus einem ablaufenden Long-Term-­

Dr. Markus

Forschungs-

Incentive-Programm im Rahmen der

Enzelberger

vorstand

05.11.2019

Vergütung­

als Vorstandsmitglied

99,42 €

182.626,55 €

Xetra

Erwerb von Aktien aufgrund einer Aus-

übung von Wandelschuldverschreibungen

im Rahmen der Vergütung als Vorstands­

Finanz­

mitglied (Wandelschuldverschreibungs-

Außerhalb eines

Jens Holstein

vorstand

04.11.2019

programm 2013)

31,88 €

956.250,00 €

Handelsplatzes

Verkauf von Aktien, entstanden durch

Ausübung von Wandelschuldver­

schreibungen aus einem ablaufenden

Finanz­

Programm im Rahmen der Vergütung

Jens Holstein

vorstand

04.11.2019

als Vorstandsmitglied

99,70 €

2.991.026,00 €

Xetra

Verkauf von Aktien (Performance Shares)

aus einem ablaufenden Long-Term-­

Finanz­

Incentive-Programm im Rahmen der

Jens Holstein

vorstand

05.11.2019

Vergütung­

als Vorstandsmitglied)

98,94 €

723.053,40 €

Xetra

Annahme von 57.078 Aktienoptionen

zum Bezug von je bis zu 2 Aktien im

Dr. Jean-Paul

Vorstands-

Rahmen der Vergütung als Vorstands-

Nicht

Nicht

Außerhalb eines

Kress1

vorsitzender

07.10.2019

mitglied (Stock-Option-Programm 2019)

bezifferbar

bezifferbar

Handelsplatzes

Dr. Marc

Aufsichtsrats-

Cluzel

mitglied

05.07.2019

Kauf

91,31 €

22.827,53 €

Xetra

Zuteilung von 7.308 Aktien im Rahmen

der Vergütung als Vorstandsmitglied

Finanz­

(Long-Term-Incentive-Programm 2015)

Nicht

Nicht

Außerhalb eines

Jens Holstein

vorstand

15.04.2019

(eigene Aktien des Emittenten)

bezifferbar

bezifferbar

Handelsplatzes

Zuteilung von 1.837 Aktien im Rahmen

der Vergütung als Vorstandsmitglied

Dr. Markus

Forschungs-

(Long-Term-Incentive-Programm 2015)

Nicht

Nicht

Außerhalb eines

Enzelberger

vorstand

15.04.2019

(eigene Aktien des Emittenten)

bezifferbar

bezifferbar

Handelsplatzes

Zuteilung von 10.670 Aktien im Rahmen

der Vergütung als Vorstandsmitglied

Dr. Simon

Vorstands-

(Long-Term-Incentive-Programm 2015)

Nicht

Nicht

Außerhalb eines

Moroney2

vorsitzender

15.04.2019

(eigene Aktien des Emittenten)

bezifferbar

bezifferbar

Handelsplatzes

Annahme von 10.587 Aktienoptionen

zum Bezug von jeweils bis zu 2 Aktien im

Dr. Simon

Vorstands-

Rahmen der Vergütung als Vorstands-

Nicht

Nicht

Außerhalb eines

Moroney2

vorsitzender

05.04.2019

mitglied (Stock-Option-Programm 2019)

bezifferbar

bezifferbar

Handelsplatzes

Annahme von 6.936 Aktienoptionen zum

Bezug von jeweils bis zu 2 Aktien im

Finanz­

Rahmen der Vergütung als Vorstands-

Nicht

Nicht

Außerhalb eines

Jens Holstein

vorstand

05.04.2019

mitglied (Stock-Option-Programm 2019)

bezifferbar

bezifferbar

Handelsplatzes

Annahme von 6.936 Aktienoptionen zum

Bezug von jeweils bis zu 2 Aktien im

Dr. Markus

Forschungs-

Rahmen der Vergütung als Vorstands-

Nicht

Nicht

Außerhalb eines

Enzelberger

vorstand

05.04.2019

mitglied (Stock-Option-Programm 2019)

bezifferbar

bezifferbar

Handelsplatzes

Annahme von 6.936 Aktienoptionen zum

Bezug von jeweils bis zu 2 Aktien im

Dr. Malte

Entwicklungs-

Rahmen der Vergütung als Vorstands-

Nicht

Nicht

Außerhalb eines

Peters

vorstand

05.04.2019

mitglied (Stock-Option-Programm 2019)

bezifferbar

bezifferbar

Handelsplatzes

Dr. Malte

Entwicklungs-

Peters

vorstand

15.01.2019

Verkauf

103,21 €

980.978,20 €

Xetra

  1. Dr.Jean-Paul Kress ist mit Wirkung zum 1. September 2019 in den Vorstand der MorphoSys AG eingetreten.
  2. Dr. Simon Moroney hat mit Wirkung zum Ablauf des 31. August 2019 den Vorstand der MorphoSys AG verlassen.

Erklärung zur Unternehmensführung, Konzernerklärung zur Unternehmensführung und Corporate - Governance - ­Bericht

Konzer nlageb er icht

117

E R N A B S C H L U S S

VERMEIDUNG VON INTERESSENKONFLIKTEN

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind ver- pflichtet, Maßnahmen zu unterlassen, die zu Interessenkonflik- ten mit ihren bei der MorphoSys AG ausgeübten Funktionen führen könnten. Derartige Transaktionen oder Nebentätigkei- ten des Vorstands sind unverzüglich gegenüber dem Aufsichts- rat offenzulegen und bedürfen seiner Genehmigung. Der Auf- sichtsrat wiederum hat die Hauptversammlung über auftretende Interessenkonflikte und deren Behandlung zu informieren. Im Geschäftsjahr 2019 ist im Aufsichtsrat kein Interessenkonflikt aufgetreten.

AKTIENRÜCKKÄUFE

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2014 war MorphoSys in Übereinstimmung mit § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis einschließlich 30. April 2019 zum Rückkauf eigener Aktien in Höhe von bis zu insgesamt 10 % des bestehenden Ak- tienkapitals ermächtigt. Die Ermächtigung konnte ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals, für die im Ermächtigungs­ beschluss festgelegten Zwecke durch die Gesellschaft oder durch eine dritte Partei für die Gesellschaft ausgeübt werden. Es lag im Ermessen des Vorstands, den Rückkauf über die Börse, durch ein öffentliches Angebot oder durch eine öffentliche Aus- schreibung zur Abgabe eines solchen Angebots durchzuführen.

Im Berichtsjahr hat MorphoSys auf der Basis der Ermächtigung aus dem Jahr 2014 keine eigenen Aktien zurückgekauft.

INFORMATIONSTECHNOLOGIE

Die Einführung von SAPBusiness ByDesign als integriertes ERP-System wurde planmäßig und erfolgreich am 1. Januar 2019 bei der MorphoSys AG abgeschlossen. Parallel dazu haben wir auch SAPConcur integriert, um unsere vorhandenen Systeme für die Verwaltung von Abwesenheiten und Geschäfts- reisen zu ersetzen. SAPBusiness ByDesign und SAPConcur wurden im August 2019 erfolgreich auch bei der MorphoSys US Inc. ausgerollt.

Zudem wurden verschiedene Projekte gestartet, um zukünf- tige Geschäftsprozesse mit SAPBusiness ByDesign abzubilden oder weitere Systeme mit speziellen Funktionalitäten für un- sere Commercial Supply Chain einzuführen.

IT-Sicherheit und Compliance waren auch im vergangenen Jahr zentrale Themen im Bereich der Informationstechnologie. Die technischen Sicherheitskontrollen wurden von externen Sicher- heitsexperten überprüft, um Schwachstellen zu identifizieren. Während spezieller Präsenzschulungen und Phishing-Simula- tionen wurden unsere Mitarbeiter für ihre gemeinsame Ver- antwortung und ihren wesentlichen Beitrag zur IT-Sicherheit in unserem Unternehmen geschult.

Unser internes CERT(Computer Emergency Response Team) hat im Berichtsjahr keine schwerwiegenden Sicherheitsvorfälle festgestellt.

Schließlich wurden verschiedene Plattformen im Bereich Endpoint Detection & Respond (EDR), Cloud Access Security Broker (CASB) und Mobile Threat Defense (MTD) evaluiert, um unsere Cyberabwehrmaßnahmen zu optimieren und unsere Commercial -Funktion zu erweitern. Zum Jahresende 2019 startete die Integration dieser neuen IT-Security-Tools.

ANGABEN ZUM INTERNEN KONTROLL- UND RISIKOMANAGE- MENTSYSTEM IM HINBLICK AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGS- PROZESS GEMÄSS § 289 ABS. 4 UND § 315 ABS. 4 HGB

Auch im Berichtsjahr 2019 haben wir turnusmäßig unsere ­Dokumentation des bestehenden internen Kontroll- und Risiko- managementsystems zur Aufrechterhaltung einer angemesse- nen internen Kontrolle der Finanzberichterstattung aktuali- siert, die wir basierend auf SOX-Vorschriften(Sarbanes-Oxley Act aus dem Jahr 2002, Section 404) erweitert haben. Dies stellt das Vorhandensein wesentlicher Kontrollen sicher, die dazu dienen, Finanzzahlen so genau und korrekt wie möglich berich- ten zu können. Das COSO(Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) definiert das entsprechende COSO-Rahmenwerk ("Internal Control - Integrated Frame- work"). Dies ist die am häufigsten verwendete Basis für interne Kontrollen über Finanzberichterstattung, die auch von uns ver- wendet wird.

Es gibt angesichts der systembedingten Einschränkungen keine absolute Sicherheit, dass die internen Kontrollen eine falsche Darstellung im Rahmen der Finanzberichterstattung jederzeit verhindern oder vollständig aufdecken. Die internen Kontrollen können nur eine angemessene Sicherheit in Bezug auf die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung und die Er- stellung der Abschlüsse im Einklang mit den geltenden und von der Europäischen Union (EU) angewendeten International Financial Reporting Standards ("IFRS")- für externe Zwecke sicherstellen.

Die Konzernabschlüsse durchlaufen eine hohe Zahl von Erstel- lungs-, Prüfungs- und Kontrollprozessen, um zeitnah an den Markt sowie die Anteilseigner übermittelt werden zu können. Dies geschieht anhand eines mit unseren Führungskräften ab- gestimmten Plans, für den auch die entsprechenden Ressour- cen intern wie extern bereitgestellt werden. Um die Korrektheit der gemeldeten Finanzkennzahlen sowie der dahinterliegen- den Ausführung aller Buchhaltungsprozesse sicherzustellen, haben wir ein striktes Vieraugenprinzip implementiert. Weiter- hin gewährleisten eine Reihe von Vorschriften und Richt­ linien die strikte Trennung von Planung, Buchung und Ausfüh- rung bei Finanztransaktionen. Bei allen von uns eingesetzten IT-Systemen wird diese Funktionstrennung durch eine ent- sprechende Rechtevergabe sichergestellt. Die Einhaltung und Umsetzung dieser Richtlinien sowie die Effizienz der Buchhal- tungsprozesse werden regelmäßig von externen Dienstleistern überprüft.

K O N Z

Kon zer nlageb er icht

Erklärung zur Unternehmensführung, Konzernerklärung zur Unternehmensführung und Corporate - Governance - ­Bericht

118

13

Credo

Compliance-Code of ConductManagement-Programm

(CMP)

berichtet

bei Bedarf anC O M P LIA N C Eberichtet an

O F FIC E R

P R Ü F U N G S A U S S C H U S S -

V O R S TA N D S -

V O R S I T Z E N D E N

V O R S I T Z E N D E N

koordiniert die Schnittstellen der einzelnen

Bestandteile des CMP

COMPL IANCE

RISK MANAGEMEN T

ÜBERWACHUNG

+

VERBESSERUNG

S C H U L U N G E N

COMPL IANCE

KOMI T EE

CMP

COMPL IANCE

DOKUMEN T E

HINWEISGEBER

SYST EM

Erklärung zur Unternehmensführung, Konzernerklärung zur Unternehmensführung und Corporate - Governance - ­Bericht

Konzer nlageb er icht

119

E R N A B S C H L U S S

Vorhersagen künftiger Ereignisse sind nicht Bestandteil unse- res internen Kontroll- und Risikomanagementsystems. Wir arbeiten jedoch mit einem Risikomanagementsystem, das ein frühzeitiges Erkennen und Bewerten geschäftsspezifischer Risi- ken sicherstellt. Mit angemessenen Gegenmaßnahmen werden die erkannten Risiken beseitigt oder zumindest auf ein vertret- bares Maß reduziert. Besondere Beachtung kommt denjeni- gen Risiken zu, die die Existenz des Unternehmens gefährden könnten.

Der Vorstand gewährleistet dabei dauerhaft den verantwor- tungsvollen Umgang mit Risiken und hält den Aufsichtsrat über bestehende Risiken und deren Entwicklung informiert. Ausführliche Informationen über unsere Chancen und Risi- ken können dem "Risiken-und-Chancen-Bericht" entnommen werden.

RECHNUNGSLEGUNG UND ABSCHLUSSPRÜFUNG

Wir erstellen den Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG).

Der Konzernabschluss wird nach den International Financial Reporting Standards ("IFRS") und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRSIC) erstellt. Wir haben alle Standards und Interpretationen angewandt, die zum 31. De- zember 2019 in Kraft und von der EU in europäisches Recht übernommen waren. Es gab zum 31. Dezember 2019 keine Standards und Interpretationen mit Auswirkungen auf unsere Konzernabschlüsse zum 31. Dezember 2019 und 2018, die zwar in Kraft getreten, aber noch nicht in europäisches Recht über- nommen waren. Daher entspricht unser Konzernabschluss so- wohl den vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten IFRSals auch den von der EU übernommenen IFRS. Darüber hinaus berücksichtigt unser Konzernabschluss die ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften, die gemäß § 315e Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) anzuwenden sind.

Für die Wahl unseres Abschlussprüfers unterbreitet der Prü- fungsausschuss des Aufsichtsrats dem Aufsichtsrat einen Wahl- vorschlag. Im Rahmen der Hauptversammlung 2019 wurde die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesell- schaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 bestellt. Als Nachweis seiner Unabhängigkeit hat der Abschlussprüfer gegenüber dem Aufsichtsrat eine Unabhängigkeitserklärung ab- gegeben. Leitender Prüfer des vorliegenden Konzernabschlusses war Herr Stefano Mulas, der diese Funktion seit dem Konzern­ abschluss 2018 ausübt.

Die PricewaterhouseCoopers GmbH ist seit dem Geschäftsjahr 2011 für uns als Abschlussprüfer tätig. Informationen über weitere Beratungs-, Bestätigungs- und Bewertungsleistungen, welche die PricewaterhouseCoopers GmbH im Geschäftsjahr 2019 für uns erbracht hat, finden Sie im Anhang unter Ziffer 6.1.

COMPLIANCE-MANAGEMENT-PROGRAMM

Im Kapitel "Nachhaltige Unternehmensführung" sind die grund- legenden Mechanismen unseres Compliance-Management-Programms (CMP) dargestellt.

Die Feststellung und Beurteilung von Compliance-Risiken sind ein wichtiger Bestandteil des CMPund f ließen in die allge- meine strategische Entwicklung des CMPmit ein. Es werden unsere wesentlichen Compliance-relevanten Risikofelder nach einem systematischen Ansatz und unter Berücksichtigung un- serer derzeitigen Geschäftsstrategie sowie unserer aktuellen Prioritäten evaluiert. Im Berichtsjahr führten wir eine Compliance -Risiko-Analyse durch, die auch die Anti-Bestechungs- und Korruptionsrisiken berücksichtigte. Für identifizierte Hand- lungsfelder wurden risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet. Im Rahmen des CMPerhalten Mitarbeiter die Möglichkeit, ver- mutete Rechtsbrüche innerhalb des MorphoSys-Konzerns auf geschützte Weise zu melden. Zusätzlich zur jährlichen Compliance -Risiko-Analyse, wurde im Berichtsjahr erstmals ein Compliance -Monitoring durchgeführt. Zur Vorbeugung von Compliance -Verstößen, wurden Mitarbeiter regelmäßig zu relevanten Compliance-Themen geschult.

In Verbindung mit der Datenschutz-Grundverordnung der EU (Verordnung (EU) 2016/679 - "DSGVO"), die am 25. Mai 2018 in Kraft trat, haben wir seit 2018 verschiedene Verfahren im- plementiert, um die Einhaltung der DSGVOzu gewährleisten.

  • SIEHE GRAFIK 13 -Compliance-Management-Programm (CMP) (Seite 118)

INTERNE REVISION

Unsere Interne Revision ist ein zentraler Bestandteil der Unter- nehmensführungsstruktur. Sie unterstützt uns mit einem sys- tematischen Ansatz zur Bewertung und Verbesserung unseres Risikomanagements, der internen Kontrollen und der anderen Unternehmensführungsprozesse dabei, unsere Ziele zu errei- chen. Das Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen KPMGwurde 2019 zum Co-Sourcing-Partner für den internen Revisionsprozess bestellt.

Die Interne Revision führt einen risikobasierten Prüfungsplan aus, der auch Anforderungen und Empfehlungen des Vorstands und des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats enthält.

Unsere Interne Revision berichtet in regelmäßigen Abständen an den Vorstand. Der Leiter der Internen Revision und der Vor- standsvorsitzende berichten dem Prüfungsausschuss des Auf- sichtsrats zweimal jährlich oder falls notwendig auch sofort.

Im Verlauf des Jahres 2019 wurden vier Prüfungen erfolgreich durchgeführt. Einige Handlungsfelder wurden identifiziert und entsprechende Korrekturpläne wurden beschlossen. Der Prüf- plan der Internen Revision für 2020 sieht drei Prüfungen vor.

K O N Z

Kon zer nlageb er icht

Erklärung zur Unternehmensführung, Konzernerklärung zur Unternehmensführung und Corporate - Governance - ­Bericht

120

Angaben nach §§ 289a Abs. 1,

315a Abs. 1 HGB sowie erläuternder Bericht des Vorstands nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG

ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS

Am 31. Dezember 2019 betrug das Grundkapital der Gesell- schaft 31.957.958,00 €, eingeteilt in 31.957.958 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Mit Ausnahme der 225.800 von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien handelt es sich um stimmberechtigte Inhaberaktien, wobei jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme gewährt. Das im Handels­ register eingetragene Grundkapital der Gesellschaft betrug am

31. Dezember 2019 31.839.572,00 €, eingeteilt in 31.839.572 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, da das einge- tragene Grundkapital die Erhöhung des Grundkapitals und der Aktienzahl, die aus der Ausübung von 118.386 Wandlungs- rechten in Wandelschuldverschreibungen im Jahr 2019 resul- tierte, noch nicht reflektiert. Am 20. Januar 2020 hat der Auf- sichtsrat der Gesellschaft eine Anpassung der Fassung der Satzung beschlossen, um die erhöhte Grundkapitalziffer von 31.957.958,00 € zu reflektieren und diese Anpassung zur Ein- tragung in das Handelsregister angemeldet.

BESCHRÄNKUNGEN, DIE STIMMRECHTE ODER DIE ­ÜBERTRAGUNG VON AKTIEN BETREFFEN

Unserem Vorstand sind keinerlei Beschränkungen bekannt, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betref- fen. Dies bezieht sich auch auf Beschränkungen, die sich aus Vereinbarungen zwischen Aktionären ergeben könnten.

Beschränkungen des Stimmrechts können ferner aufgrund von Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes bestehen, etwa ge- mäß § 136 AktG oder für eigene Aktien gemäß § 71b AktG.

BETEILIGUNGEN AM GEZEICHNETEN KAPITAL, DIE 10 % DER STIMMRECHTE ÜBERSCHREITEN

Direkte oder indirekte Beteiligungen am gezeichneten Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, sind uns nicht mitgeteilt worden und auch ansonsten nicht bekannt.

AKTIEN MIT SONDERRECHTEN, DIE KONTROLLBEFUGNISSE VERLEIHEN

BESTELLUNG UND ABBERUFUNG VON VORSTANDS­ MITGLIEDERN SOWIE SATZUNGSÄNDERUNGEN

Die Bestimmung der Anzahl der Vorstandsmitglieder, ihre Be- stellung und Abberufung sowie die Ernennung des Vorstands- vorsitzenden erfolgen gemäß § 6 der Satzung und § 84 AktG durch den Aufsichtsrat. Unser Vorstand besteht derzeit aus dem Vorstandsvorsitzenden sowie drei weiteren Mitgliedern. Vorstandsmitglieder dürfen für eine Zeit von höchstens fünf Jahren bestellt werden. Eine wiederholte Bestellung oder Ver- längerung der Amtszeit für jeweils höchstens fünf Jahre ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstands- mitglied und die Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden wider- rufen, wenn ein wichtiger Grund im Sinne von § 84 Abs. 3 AktG vorliegt. Fehlt ein erforderliches Vorstandsmitglied, so wird dieses in dringenden Fällen gemäß § 85 AktG gerichtlich bestellt.

Die Satzung der Gesellschaft kann gemäß § 179 Abs. 1 Satz 1 AktG grundsätzlich nur durch einen Beschluss der Hauptver- sammlung geändert werden. Gemäß § 179 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 20 der Satzung beschließt unsere Haupt- versammlung Satzungsänderungen grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen gezeichneten Kapi- tals. Soweit das Gesetz zwingend eine größere Stimmen- oder Kapitalmehrheit vorschreibt, ist diese maßgeblich. Änderun- gen der Satzung, die lediglich die Fassung betreffen, kann je- doch der Aufsichtsrat gemäß § 179 Abs. 1 Satz 2 AktG in Ver- bindung mit § 12 Abs. 3 der Satzung beschließen.

BEFUGNISSE DES VORSTANDS ZUR AUSGABE VON AKTIEN

Die Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe von Aktien ergeben sich aus § 5 Abs. 5 bis Abs. 6h der Satzung der Gesellschaft und den gesetzlichen Bestimmungen. Der Aufsichtsrat ist jeweils ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Um- fang der Kapitalerhöhung aus bedingtem oder genehmigtem Kapital zu ändern.

Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontroll­ befugnisse verleihen.

STIMMRECHTSKONTROLLE BEI BETEILIGUNGEN VON ­ARBEITNEHMERN AM KAPITAL

Arbeitnehmer, die Aktien der Gesellschaft halten, üben ihre Stimmrechte wie andere Aktionäre unmittelbar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung aus.

1. Genehmigtes Kapital

Im Fall einer genehmigten Kapitalerhöhung ist der Vorstand jeweils ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durch- führung festzulegen.

Erklärung zur Unternehmensführung, Konzernerklärung zur Unternehmensführung und Corporate - Governance - ­Bericht

Konzer nlageb er icht

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K O N Z E R N A B S C H L U S S

  1. Gemäß § 5 Abs. 5 der Satzung ist der Vorstand ermäch- tigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. April 2023 (einschließlich) das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehr- malig um insgesamt bis zu 11.768.314,00 € durch Aus- gabe von bis zu 11.768.314 neuen und auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien zu erhöhen (Geneh- migtes Kapital2018-I).
    Bei Kapitalerhöhungen steht den Aktionären grundsätz- lich ein Bezugsrecht zu. Die Aktien können auch von
    einem­ oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflich- tung übernommen werden, sie den Aktionären zum Be- zug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktio- näre auszuschließen:
    1. im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, so- weit dies zur Vermeidung von Aktienspitzen erforder- lich ist; oder
    2. im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen; oder
    3. im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen,
      soweit­ die neuen Aktien im Zuge einer Börsenein­ führung an einer ausländischen Wertpapierbörse plat- ziert werden.

Die insgesamt aufgrund der vorstehenden Ermächtigun- gen unter Ausschluss des Bezugsrechts bei Kapitalerhö- hungen gegen Bar- und/oder Sacheinlagen ausgegebenen Aktien dürfen 20 % des Grundkapitals nicht überschrei- ten. Die verwendete Berechnung basiert auf dem Zeit- punkt des Wirksamwerdens der Ermächtigungen oder der Ausübung der Ermächtigungen, je nachdem, welcher Be- trag niedriger ist. Auf die vorgenannte 20 %-Grenze sind anzurechnen (i) nach Wirksamwerden dieser Ermächti- gungen unter Bezugsrechtsausschluss veräußerte eigene Aktien (soweit sie nicht zur Bedienung von Ansprüchen von Vorstandsmitgliedern und/oder Mitarbeitern aus Mit- arbeiterbeteiligungsprogrammen dienen), (ii) Aktien, die aufgrund sonstiger genehmigter Kapitale, die zum Zeit- punkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigungen be- stehen, unter einem Bezugsrechtsausschluss während der Wirksamkeit dieser Ermächtigungen ausgegeben wer- den, sowie (iii) Aktien, die zur Bedienung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, deren Ermäch- tigungsgrundlagen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigungen bestehen, während der Wirksam-

keit dieser Ermächtigungen auszugeben sind, sofern die Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben worden sind (soweit sie nicht zur Bedienung von Ansprü- chen von Vorstandsmitgliedern und/oder Mitarbeitern aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen dienen).

  1. Gemäß § 5 Abs. 6 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. April 2022 (einschließlich) das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu 2.915.977,00 € durch Ausgabe von bis zu 2.915.977 neuen und auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital2017-I).
    Bei Kapitalerhöhungen steht den Aktionären grundsätz- lich ein Bezugsrecht zu. Die Aktien können auch von einem­ oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflich- tung übernommen werden, sie den Aktionären zum Be- zug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktio- näre auszuschließen:
    1. soweit dies zur Vermeidung von Aktienspitzen erfor- derlich ist; oder
    2. wenn die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag aus- gegeben werden, der den Börsenpreis von Aktien glei- cher Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet und die gemäß oder in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gegen Bareinlagen unter Aus- schluss des Bezugsrechts während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeit- punkt der Ausübung dieser Ermächtigung.

Die insgesamt aufgrund der vorstehenden Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen ausgegebenen Aktien dürfen 20 % des Grundkapitals - berechnet basieren auf dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigungen oder der Ausübung der Ermächtigungen, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist - nicht überschreiten. Auf die vorgenannte 20 %-Grenze sind anzurechnen (i) nach Wirksamwerden dieser Ermäch- tigungen unter Bezugsrechtsausschluss veräußerte eigene Aktien (soweit sie nicht zur Bedienung von Ansprüchen von Vorstandsmitgliedern und/oder Mitarbeitern aus Mit- arbeiterbeteiligungsprogrammen dienen), (ii) Aktien, die

Kon zer nlageb er icht

Erklärung zur Unternehmensführung, Konzernerklärung zur Unternehmensführung und Corporate - Governance - ­Bericht

122

aufgrund sonstiger genehmigter Kapitale, die zum Zeit- punkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigungen be- stehen oder von derselben Hauptversammlung, welche diese Ermächtigungen beschlossen hat, beschlossen wer- den, unter Bezugsrechtsausschluss während der Wirk- samkeit dieser Ermächtigungen ausgegeben werden so- wie (iii) Aktien, die zur Bedienung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, deren Ermächtigungs- grundlagen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigungen bestehen, während der Wirksamkeit die- ser Ermächtigungen auszugeben sind, sofern die Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben worden sind (soweit sie nicht zur Bedienung von Ansprüchen von Vor- standsmitgliedern und/oder Mitarbeitern aus Mitarbeiter- beteiligungsprogrammen dienen).

  1. Gemäß § 5 Abs. 6h der Satzung ist der Vorstand ermäch- tigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. April 2024 (einschließlich) das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehr- malig um insgesamt bis zu 159.197,00 € durch Ausgabe von bis zu 159.197 neuen und auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital2019-I). Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Das Genehmigte Kapital 2019-I dient der Lieferung von Aktien der Gesellschaft zur Bedienung von unter dem Restricted Stock Unit Program der Gesellschaft (RSUP) ausschließ- lich an Führungskräfte und Mitarbeiter (einschließlich Directors und Officers) der MorphoSys US Inc. Nach nähe- rer Maßgabe des RSUPgewährten Restricted Stock Units (RSUs) gegen Einlage der unter den RSUs jeweils entstan- denen Zahlungsansprüche. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien muss mindestens 1,00 € betragen und kann durch Bar- und/oder Sacheinlagen, insbesondere auch durch Einlage von Forderungen gegen die Gesellschaft unter dem RSUP, erbracht werden. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats fest­ zulegen; dies umfasst auch die Festlegung der Gewinn­ anteilsberechtigung der neuen Aktien, welche abweichend von § 60 Abs. 2 AktG auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr festgelegt werden kann.

2. Bedingtes Kapital

  1. Gemäß § 5 Abs. 6b der Satzung ist das gezeichnete Kapital der Gesellschaft um bis zu 5.307.536,00 €, eingeteilt in bis zu 5.307.536 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital2016-I). Die bedingte Kapital­ erhöhung dient ausschließlich der Gewährung neuer Ak- tien an die Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten, die gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptver- sammlung vom 2. Juni 2016 unter Tagesordnungspunkt 7 Buchstabe a) durch die Gesellschaft oder durch Unterneh- men, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, ausgegeben werden. Die Ausgabe

der Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Beschlusses jeweils festzulegenden Wand- lungs- oder Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur durchgeführt, soweit die Inhaber der Wandlungs- oder Optionsrechte von ihren Wandlungs- oder Options- rechten Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllen. Die Aktien neh- men - sofern sie bis zum Beginn der ordentlichen Haupt- versammlung der Gesellschaft entstehen - vom Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil.

  1. Gemäß § 5 Abs. 6e der Satzung ist das gezeichnete Kapital der Gesellschaft um bis zu 156.448,00 €, durch die Aus- gabe von bis zu 156.448 Stück neuen Stammaktien der Gesellschaft ohne Nennbetrag, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital2008-III). Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur
    insoweit­ durchzuführen, wie die Inhaber der ausgegebe- nen Wandelschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- rechten auf Umtausch in Stammaktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Aus- übung der Wandlungsrechte noch kein Gewinnverwen- dungsbeschluss vorhanden ist, am Gewinn teil.
    Am 17. Januar 2019 hat unser Aufsichtsrat beschlossen, das Bedingte Kapital anzupassen, um die mit der Ausübung von 32.537 Wandelschuldverschreibungen verbundene Ausgabe von neuen Aktien im Jahr 2018 zu reflektieren. Dies resultiert in einer Reduzierung des Bedingten Kapi- tals 2008-IIIvon 188.985 Euro auf 156.448 Euro. Die Ein- tragung im Handelsregister erfolgte am 2. Februar 2019.
  2. Gemäß § 5 Abs. 6g der Satzung ist das gezeichnete Kapital der Gesellschaft um bis zu 995.162,00 €, durch die Aus- gabe von bis zu 995.162 Stück neuen, auf den Inhaber lau- tenden Stückaktien der Gesellschaft, bedingt erhöht (Be- dingtes Kapital2016-III). Das bedingte Kapital dient der Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 2. Juni 2016 unter Tagesordnungs- punkt 9 Buchstabe a) beschlossenen Ermächtigung aus- gegeben und ausgeübt worden sind. Die bedingte Kapital- erhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Inhaber von Bezugsrechten von ihren Bezugsrechten auf den Be- zug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem gemäß Tagesordnungs- punkt 9 Buchstabe a) Unterabsatz (8) des Hauptversamm- lungsbeschlusses vom 2. Juni 2016 jeweils festgesetzten Ausübungspreis als Ausgabebetrag; § 9 Abs. 1 AktG bleibt unberührt. Die neuen Aktien sind erstmals für das Ge- schäftsjahr dividendenberechtigt, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversamm- lung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist.

Erklärung zur Unternehmensführung, Konzernerklärung zur Unternehmensführung und Corporate - Governance - ­Bericht

Konzer nlageb er icht

123

E R N A B S C H L U S S

BEFUGNISSE DES VORSTANDS ZUM RÜCKKAUF VON AKTIEN

Die Befugnisse des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien er- geben sich aus § 71 AktG sowie aus der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 23. Mai 2014, wobei diese Ermäch- tigung am 30. April 2019 abgelaufen ist:

Die Gesellschaft war bis zum 30. April 2019 (einschließlich) er- mächtigt, eigene Aktien bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Be- schlussfassung bestehenden (oder gegebenenfalls des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung niedrigeren) ge- zeichneten Kapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen zu erwerben. Der Erwerb hatte nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines

öffentlichen­Kaufangebots beziehungsweise mittels einer

öffentlichen­ Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots zu erfolgen. Die Ermächtigung durfte nicht zum Zwecke des Handels mit eigenen Aktien ausgenutzt werden. Die Verwen- dungszwecke der aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien können dem Punkt 9 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 23. Mai 2014 entnommen werden. Insbesondere können die Aktien wie folgt verwendet werden:

  1. Die Aktien können eingezogen werden, ohne dass die Ein- ziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptver- sammlungsbeschlusses bedarf.
  2. Die Aktien können in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an die Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert wer- den, der den Börsenpreis von Aktien gleicher Ausstattung der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht we- sentlich unterschreitet.
  3. Die Aktien können gegen Sachleistung veräußert werden, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Unternehmens- beteiligungen sowie Zusammenschlüssen von Unternehmen.
  4. Die Aktien können zur Bedienung von Bezugs- und Um- tauschrechten aufgrund der Ausübung von Options- und/ oder Wandlungsrechten beziehungsweise Wandlungspflich- ten auf Aktien der Gesellschaft verwendet werden.
  5. Die Aktien können Mitarbeitern der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen sowie Mitgliedern der Geschäfts- leitung der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unterneh- men angeboten oder auf sie übertragen werden und/oder zur Erfüllung von Zusagen auf den Erwerb oder Pflichten zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft verwendet werden, die Mitarbeitern sowie Mitgliedern der Geschäftsleitung der Ge- sellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen einge- räumt wurden oder werden. Sie können insbesondere auch zur Bedienung von Erwerbspflichten oder Erwerbsrechten auf Aktien der Gesellschaft verwendet werden, die mit Mit- arbeitern oder Mitgliedern der Geschäftsleitung der Gesell- schaft und mit ihr verbundener Unternehmen im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen vereinbart werden.

Im Fall der Verwendung von Aktien zu den oben genannten Zwecken, mit Ausnahme der Einziehung von Aktien, ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.

WESENTLICHE VEREINBARUNGEN DER GESELLSCHAFT, DIE UNTER DER BEDINGUNG EINES KONTROLLWECHSELS INFOLGE EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS STEHEN

Die Gesellschaft hat keine wesentlichen Vereinbarungen ge- schlossen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels in- folge eines Übernahmeangebots stehen.

ENTSCHÄDIGUNGSVEREINBARUNGEN DER GESELLSCHAFT, DIE FÜR DEN FALL EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS MIT DEN MITGLIEDERN DES VORSTANDS ODER ARBEITNEHMERN GETROFFEN WORDEN SIND

Unter den im Berichtszeitraum geltenden Anstellungsverträ- gen können die Mitglieder des Vorstands nach einem Kontroll- wechsel ihren Anstellungsvertrag kündigen und das bis zum regulären Ende des Anstellungsvertrags noch ausstehende Fix- gehalt und den Jahresbonus, mindestens aber 200 % des Jahres- bruttofixgehalts und des Jahresbonus, einfordern. Darüber hinaus werden bei Kündigung im Fall eines Kontrollwechsels alle gewährten Aktienoptionen, Performance-Aktien und sons- tige vergleichbare unmittelbare oder mittelbare Beteiligungen an MorphoSys mit Vergütungscharakter mit sofortiger Wir- kung unverfallbar und können nach Ablauf der gesetzlichen Wartezeiten beziehungsweise Sperrfristen ausgeübt werden.

Nach einem Kontrollwechsel können zudem einige Mitglieder der Senior Management Group ihren Anstellungsvertrag kün- digen und eine Abfindung in Höhe eines Jahresbruttofixgehalts und den vollen vertraglichen Bonus für das Kalenderjahr, in dem die Kündigung vorgenommen wird, verlangen. Dabei wird ein Erfüllungsgrad von 100 % angewandt. Darüber hinaus wer- den in einem solchen Fall alle gewährten Aktienoptionen und Performance-Aktien mit sofortiger Wirkung unverfallbar und können nach Ablauf der gesetzlichen Wartefristen beziehungs- weise Sperrfristen ausgeübt werden. Als Kontrollwechsel gel- ten insbesondere folgende Fälle: (i) MorphoSys überträgt das Gesellschaftsvermögen im Ganzen oder in wesentlichen Teilen auf ein nicht mit der Gesellschaft verbundenes Unternehmen,

  1. MorphoSys verschmilzt mit einem nicht verbundenen ­Unternehmen, (iii) die MorphoSys AG als Organgesellschaft wird Vertragspartei eines Vertrags gemäß § 291 AktG oder MorphoSys wird in Einklang mit § 319 AktG eingegliedert; oder (iv) ein Aktionär oder Dritter hält direkt oder indirekt min- destens 30 % der Stimmrechte von MorphoSys, oder es werden ihm mindestens 30 % der Stimmrechte zugerechnet.

K O N Z

Kon zer nabschlus s

Inhalt s ver zeichnis

124

Konzern- abschluss

Inhalt s ver zeichnis

Kon zer nabs chlus s

125

K O N Z E R N A B S C H L U S S

  1. Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung(IFRS)
  2. Konzern-Gesamtergebnisrechnung(IFRS)
  3. Konzernbilanz (IFRS)
  1. Konzern-Eigenkapitalentwicklung(IFRS)
  1. Konzern-Kapitalflussrechnung(IFRS)

KONZERNANHANG

134Allgemeine Informationen

134Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

157Segmentberichterstattung

  1. Erläuterung der Posten derGewinn-und-Verlust-Rechnung
  1. Erläuterung der Aktivposten der Bilanz
  1. Erläuterung der Passivposten der Bilanz
  1. Vergütungssystem für Vorstand und Mitarbeiter des Konzerns
  1. Weitere Anhangangaben
  1. Erklärung des Vorstands

Kon zer nabs chlus s

Konzern - Gewinn - und - Verlust- Rechnung (IFRS)

126

Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung (IFRS)

in €

Anhang

2019

2018

2017

Umsatzerlöse

2.7.1, 4.1

71.755.303

76.442.505

66.790.840

Betriebliche Aufwendungen

Umsatzkosten

2.7.2, 4.2.1

- 12.085.198

- 1.796.629

0

Forschung und Entwicklung

2.7.2, 4.2.2

- 108.431.600

- 106.397.017

- 113.313.679

Vertrieb

2.7.2, 4.2.3

- 22.671.481

- 6.382.510

- 4.816.038

Allgemeines und Verwaltung

2.7.2, 4.2.4

- 36.664.666

- 21.927.731

- 15.717.578

Betriebliche Aufwendungen gesamt

- 179.852.945

- 136.503.887

- 133.847.295

Sonstige Erträge

2.7.3, 4.3

804.739

1.644.632

1.119.598

Sonstige Aufwendungen

2.7.4, 4.3

- 626.678

- 689.343

- 1.670.792

Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)

- 107.919.581

- 59.106.093

- 67.607.649

Finanzerträge

2.7.5, 4.3

2.799.473

417.886

712.397

Finanzaufwendungen

2.7.5, 4.3

- 2.272.369

- 753.588

- 1.894.852

Ertrag (+) aus Wertaufholungen / Aufwand (-) aus Wertminderungen

für Finanzielle Vermögenswerte

2.3.1

872.000

- 1.035.000

0

Ertrag (+) / Aufwand (-) aus Ertragsteuern

2.7.4, 4.4

3.506.419

4.304.674

- 1.036.365

Konzernjahresfehlbetrag

- 103.014.058

- 56.172.121

- 69.826.469

Ergebnis je Aktie, unverwässert und verwässert

2.7.7, 4.5

- 3,26

- 1,79

- 2,41

Anzahl Aktien zur Berechnung des Ergebnisses je Aktie,

unverwässert und verwässert

2.7.7, 4.5

31.611.155

31.338.948

28.947.566

Der Anhang ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

Konzern - Gesamtergebnisrechnung (IFRS)

Kon zer nabs chlus s

127

Konzern-Gesamtergebnisrechnung (IFRS)

in €

2019

2018

2017

Konzernjahresfehlbetrag

- 103.014.058

- 56.172.121

- 69.826.469

Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden

Erfolgsneutrale Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Beteiligungen

- 1.160.160

- 127.458

0

Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden dürfen

Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Konsolidierung

75.332

- 83.432

0

Veränderung der unrealisierten Gewinne und Verluste aus zur Veräußerung verfügbaren

Wertpapieren und Anleihen

(davon 0 € in 2019, 0 € in 2018 und 86.685 € in 2017 Umgliederungen von realisierten

Gewinnen und Verlusten in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung)

0

0

54.170

Veränderung der im Sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Steuereffekte aus zur Veräußerung

verfügbaren Wertpapieren und Anleihen

0

0

63.659

Veränderung der unrealisierten Gewinne und Verluste aus zur Veräußerung verfügbaren

Wertpapieren und Anleihen nach Abzug von Steuereffekten

0

0

117.829

Veränderung der unrealisierten Gewinne und Verluste aus Cashflow Hedges

(davon 0 € in 2019, 0 € in 2018 und 256.085 € in 2017 Umgliederungen von realisierten

Verlusten in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung)

0

0

- 490.164

Veränderung der im Sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Steuereffekte aus Cashflow Hedges

0

0

130.751

Veränderung der unrealisierten Gewinne und Verluste aus Cashflow Hedges

nach Abzug von Steuereffekten

0

0

- 359.413

Sonstiges Ergebnis

- 1.084.828

- 210.890

- 241.584

Gesamtergebnis

- 104.098.886

- 56.383.011

- 70.068.053

Der Anhang ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

Kon zer nabs chlus s

Konzernbilanz (IFRS)

128

Konzernbilanz (IFRS)

in €

Anhang

31.12.2019

31.12.2018

AK TIVA

Kurzfristige Vermögenswerte

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

2.8.1, 5.1

44.314.050

45.459.836

Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert, wobei Änderungen

erfolgswirksam erfasst werden

2.1.2, 5.2

20.454.949

44.581.264

Andere Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten

2.1.2, 5.2

207.735.195

268.922.724

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

2.8.2, 5.3

15.081.702

17.732.933

Forderungen aus Ertragsteuern

2.8.2, 5.5

145.817

161.048

Sonstige Forderungen

2.8.2, 5.4

1.613.254

147.449

Vorräte, netto

2.8.3, 5.5

288.212

245.161

Rechnungsabgrenzung und sonstige kurzfristige Vermögenswerte

2.8.4, 5.5

14.059.627

11.654.880

Kurzfristige Vermögenswerte gesamt

303.692.806

388.905.295

Langfristige Vermögenswerte

Sachanlagen, netto

2.8.5, 5.6

4.652.838

3.530.709

Nutzungsrechte, netto

2.1.2, 2.8.6, 5.7

43.160.253

0

Patente, netto

2.8.7, 5.8.1

2.981.282

3.938.739

Lizenzen, netto

2.8.7, 5.8.2

2.350.002

2.526.829

In Entwicklung befindliche Forschungs- und Entwicklungsprogramme

2.8.7, 5.8.3

35.683.709

37.019.370

Software, netto

2.8.7, 5.8.4

107.137

203.807

Geschäfts- oder Firmenwert

2.8.7, 5.8.5

3.676.233

3.676.233

Andere Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten,

ohne kurzfristigen Anteil

2.1.2, 5.2

84.922.176

95.749.059

Beteiligungen zum beizulegenden Zeitwert, wobei Änderungen erfolgsneutral

erfasst werden

2.8.8, 5.9

14.076.836

232.000

Rechnungsabgrenzung und sonstige Vermögenswerte, ohne kurzfristigen Anteil

2.8.9, 5.10

1.136.030

2.981.716

Langfristige Vermögenswerte gesamt

192.746.496

149.858.462

AKTIVA GESAMT

496.439.302

538.763.757

Der Anhang ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

Konzernbilanz (IFRS)

Kon zer nabs chlus s

129

in €

Anhang

31.12.2019

31.12.2018

PASSIVA

Kurzfristige Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und abgegrenzte Schulden

2.9.1, 6.1

57.041.902

44.760.615

Leasingverbindlichkeiten, kurzfristiger Anteil

2.1.2, 2.8.6, 5.7

2.515.097

0

Steuerrückstellungen

2.9.2, 6.2

94.732

208.034

Sonstige Rückstellungen

2.9.1, 6.2

323.000

160.411

Vertragsverbindlichkeit, kurzfristiger Anteil

2.9.3, 6.3

1.570.801

794.230

Wandelschuldverschreibungen an nahestehende Personen

2.9.5

12.324

0

Kurzfristige Verbindlichkeiten gesamt

61.557.856

45.923.290

Langfristige Verbindlichkeiten

Leasingverbindlichkeiten, ohne kurzfristigen Anteil

2.1.2, 2.8.6, 5.7

40.041.581

0

Sonstige Rückstellungen, ohne kurzfristigen Anteil

2.9.1, 6.2

23.166

23.166

Vertragsverbindlichkeit, ohne kurzfristigen Anteil

2.9.4, 6.3

114.927

158.024

Wandelschuldverschreibungen an nahestehende Personen

2.9.5

0

71.517

Latente Steuerverbindlichkeiten

2.9.6, 4.4

0

3.507.233

Sonstige Verbindlichkeiten, ohne kurzfristigen Anteil

2.9.7, 6.4

0

707.893

Langfristige Verbindlichkeiten gesamt

40.179.674

4.467.833

Verbindlichkeiten gesamt

101.737.530

50.391.123

Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

2.9.8, 6.5.1

31.957.958

31.839.572

31.957.958 und 31.839.572 ausgegebene Stammaktien in 2019 bzw. 2018

31.732.158 und 31.558.536 Stammaktien im Umlauf in 2019 bzw. 2018

Eigene Aktien (225.800 und 281.036 Aktien in 2019 und 2018), zu Anschaffungskosten

2.9.8, 6.5.4

- 8.357.250

- 10.398.773

Kapitalrücklage

2.9.8, 6.5.5

628.176.568

619.908.453

Rücklage aus Sonstigem Ergebnis

2.9.8, 6.5.7

- 1.295.718

- 210.890

Bilanzverlust

2.9.8, 6.5.8

- 255.779.786

- 152.765.728

Eigenkapital gesamt

394.701.772

488.372.634

PASSIVA GESAMT

496.439.302

538.763.757

Der Anhang ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

Kon zer nabs chlus s

Konzern - Eigenkapitalentwicklung (IFRS)

130

Konzern-Eigenkapitalentwicklung (IFRS)

Gezeichnetes Kapital

Anhang

Aktien

STAND AM 1. JANUAR 2017

29.159.770

29.159.770

Aufwand aus der Gewährung von Aktienoptionen, Wandelschuldverschreibungen

und Performance Shares

0

0

Ausübung von an nahestehende Personen ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen

261.015

261.015

Zuteilung eigener Aktien aus langfristigem Leistungsanreizprogramm

0

0

Zuteilung eigener Aktien an Vorstandsmitglieder

0

0

Rücklagen:

Veränderung der unrealisierten Gewinne und Verluste aus zur Veräußerung verfügbaren

Wertpapieren und Anleihen nach Abzug von Steuereffekten

0

0

Veränderung der unrealisierten Gewinne aus Cashflow Hedges nach Abzug

von Steuereffekten

0

0

Konzernjahresfehlbetrag

0

0

Gesamtergebnis

0

0

STAND AM 31. DEZEMBER 2017

29.420.785

29.420.785

Anwendung von IFRS9

0

0

Anwendung von IFRS15

0

0

STAND AM 1. JANUAR 2018

29.420.785

29.420.785

Kapitalerhöhung, nach Ausgabekosten von 15.038.362 €

2.386.250

2.386.250

Aufwand aus der Gewährung von Aktienoptionen und Performance Shares

7.1, 7.3

0

0

Ausübung von an nahestehende Personen ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen

7.2

32.537

32.537

Zuteilung eigener Aktien aus langfristigem Leistungsanreizprogramm

7.3.1

0

0

Zuteilung eigener Aktien an nahestehende Personen

0

0

Rücklagen:

Erfolgsneutrale Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Beteiligungen

5.9, 6.5.7

0

0

Währungsverluste aus der Konsolidierung

6.5.7

0

0

Konzernjahresfehlbetrag

6.5.8

0

0

Gesamtergebnis

0

0

STAND AM 31. DEZEMBER 2018

31.839.572

31.839.572

STAND AM 1. JANUAR 2019

31.839.572

31.839.572

Aufwand aus der Gewährung von Aktienoptionen und Performance Shares

7.1, 7.3

0

0

Ausübung von ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen

7.2, 7.5

118.386

118.386

Zuteilung eigener Aktien aus langfristigem Leistungsanreizprogramm

6.5.4, 7.3.2, 7.5

0

0

Zuteilung eigener Aktien an nahestehende Personen

6.5.4, 7.3.8

0

0

Rücklagen:

Erfolgsneutrale Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Beteiligungen

5.9, 6.5.7

0

0

Währungsgewinne aus der Konsolidierung

6.5.7

0

0

Konzernjahresfehlbetrag

6.5.8

0

0

Gesamtergebnis

0

0

STAND AM 31. DEZEMBER 2019

31.957.958

31.957.958

Der Anhang ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

Konzern - Eigenkapitalentwicklung (IFRS)

Kon zer nabs chlus s

131

Eigene Aktien

Rücklage aus

Kapital-

Neubewertungs-

Sonstigem

Gesamtes

rücklage

rücklage

Ergebnis

Bilanzverlust

Eigenkapital

Aktien

396.010

- 14.648.212

428.361.175

136.101

0

- 27.548.669

415.460.165

0

0

4.974.599

0

0

0

4.974.599

0

0

8.043.313

0

0

0

8.304.328

- 61.871

2.286.752

- 2.286.752

0

0

0

0

- 14.461

534.479

- 534.479

0

0

0

0

0

0

0

117.829

0

0

117.829

0

0

0

- 359.413

0

0

- 359.413

0

0

0

0

0

- 69.826.469

- 69.826.469

0

0

0

- 241.584

0

- 69.826.469

- 70.068.053

319.678

- 11.826.981

438.557.856

- 105.483

0

- 97.375.138

358.671.039

0

0

0

105.483

0

- 353.483

- 248.000

0

0

0

0

0

1.135.014

1.135.014

319.678

- 11.826.981

438.557.856

0

0

- 96.593.607

359.558.053

0

0

176.189.256

0

0

0

178.575.506

0

0

5.584.969

0

0

0

5.584.969

0

0

1.004.580

0

0

0

1.037.117

- 17.219

636.414

- 636.414

0

0

0

0

- 21.423

791.794

- 791.794

0

0

0

0

0

0

0

0

- 127.458

0

- 127.458

0

0

0

0

- 83.432

0

- 83.432

0

0

0

0

0

- 56.172.121

- 56.172.121

0

0

0

0

- 210.890

- 56.172.121

- 56.383.011

281.036

- 10.398.773

619.908.453

0

- 210.890

- 152.765.728

488.372.634

281.036

- 10.398.773

619.908.453

0

- 210.890

- 152.765.728

488.372.634

0

0

6.654.470

0

0

0

6.654.470

0

0

3.655.168

0

0

0

3.773.554

- 52.328

1.934.043

- 1.934.043

0

0

0

0

- 2.908

107.480

- 107.480

0

0

0

0

0

0

0

0

- 1.160.160

0

- 1.160.160

0

0

0

0

75.332

0

75.332

0

0

0

0

0

- 103.014.058

- 103.014.058

0

0

0

0

- 1.084.828

- 103.014.058

- 104.098.886

225.800

- 8.357.250

628.176.568

0

- 1.295.718

- 255.779.786

394.701.772

Kon zer nabs chlus s

Konzern - Kapitalflussrechnung (IFRS)

132

Konzern-Kapitalflussrechnung (IFRS)

In €

Anhang

2019

2018

2017

GEWÖHNLICHE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT:

Konzernjahresfehlbetrag

- 103.014.058

- 56.172.121

- 69.826.469

Überleitung vom Jahresfehlbetrag zum Mittelzufluss (+)/

-abfluss(-) aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

Außerplanmäßige Abschreibung/Wertminderung von

Vermögenswerten

5.6, 5.8

2.317.489

24.033.479

9.863.582

Abschreibungen auf materielle und immaterielle Vermögenswerte

sowie auf Nutzungsrechte

5.6, 5.7, 5.8

6.245.162

3.750.259

4.028.948

Nettogewinn (-)/-verlust (+) aus Finanziellen Vermögenswerten

zum beizulegenden Zeitwert, wobei Änderungen erfolgswirksam

erfasst werden

(2017: zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere)

5.2

- 752.257

79.330

84.841

Nettogewinn (-)/-verlust (+) aus Anderen Finanziellen

Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten

5.2

705.952

0

0

Ertrag (-) aus Wertaufholungen/Aufwand (+) aus Wertminderungen

für Finanzielle Vermögenswerte

2.3.1

- 872.000

1.035.000

0

Erlöse aus derivativen Finanzinstrumenten

5.4

931.595

- 488.201

- 589.134

Nettogewinn (-)/-verlust (+) aus derivativen Finanzinstrumenten

5.4

- 1.261.618

121.717

919.042

Nettogewinn (-)/-verlust (+) aus der Veräußerung von

Sachanlagen

- 21.408

- 24.093

11.314

Zahlungsunwirksamer Ertrag aus dem Ansatz bisher

nicht bilanzierter immaterieller Vermögenswerte

5.9

0

- 350.000

0

(Realisierung von Vertragsverbindlichkeiten

2017: Realisierung von abgegrenzten Umsatzerlösen)

6.3

- 5.335.977

- 1.993.763

- 19.595.746

Aktienbasierte Vergütung

4.2.5, 7

6.654.470

5.584.969

4.974.599

Ertrag (-)/Aufwand (+) aus Ertragsteuern

4.4

- 3.506.419

- 4.304.674

1.036.365

Veränderungen von betrieblichen Aktiva und Passiva

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

5.3

2.667.232

- 6.610.625

1.362.347

Rechnungsabgrenzung und sonstige Vermögenswerte,

Forderungen aus Ertragsteuern und sonstige Forderungen

5.4, 5.5

- 4.422.409

545.816

1.807.670

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

und abgegrenzte Schulden, Leasingverbindlichkeiten,

Steuerrückstellungen sowie Sonstige Rückstellungen

6.1, 6.2

13.202.429

1.890.046

7.819.386

Sonstige Verbindlichkeiten

6.4

316.288

- 2.718.825

3.133.558

Vertragsverbindlichkeit (2017: Umsatzabgrenzung)

6.3

6.069.450

2.386.009

18.385.824

Gezahlte Ertragsteuern

- 62.560

- 33.837

- 1.861.982

Mittelzufluss (+)/-abfluss(-) aus der gewöhnlichen

Geschäftstätigkeit

- 80.138.639

- 33.269.514

- 38.445.855

Der Anhang ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

Konzern - Kapitalflussrechnung (IFRS)

In €

INVESTITIONSTÄTIGKEIT:

Auszahlungen für den Erwerb von Finanziellen Vermögenswerten zum beizulegenden Zeitwert, wobei Änderungen erfolgswirksam erfasst werden (2017: zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere)

Erlöse aus dem Verkauf von Finanziellen Vermögenswerten zum beizulegenden Zeitwert, wobei Änderungen erfolgswirksam erfasst werden (2017: zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere)

Erlöse aus dem Verkauf von zur Veräußerung verfügbaren Anleihen

Auszahlungen für Investitionen in Andere Finanzielle Vermögens- werte zu fortgeführten Anschaffungskosten

(2017: Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie Kredite und Forderungen)

Erlöse aus dem Verkauf von Investitionen in Andere

Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (2017: Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie

Kredite und Forderungen)

Erwerb von Sachanlagen

Erlöse aus der Veräußerung von Sachanlagen

Zugänge zu den immateriellen Vermögenswerten

Auszahlungen für den Erwerb von Beteiligungen zum beizulegenden Zeitwert, wobei Änderungen erfolgsneutral erfasst werden

Erhaltene Zinsen

Mittelzufluss (+)/-abfluss(-) aus der Investitionstätigkeit

FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT:

Erlöse aus Eigenkapitalemission

Kosten der Aktienausgabe

Erlöse im Zusammenhang mit an nahestehende Personen ausgegebenen Wandelschuld-verschreibungen

Tilgungsanteil von Leasingzahlungen

Gezahlte Zinsen

Mittelzufluss (+)/-abfluss(-) aus der Finanzierungstätigkeit

Einfluss von Wechselkurseffekten auf die Zahlungsmittel

Zunahme (+)/Abnahme (-) der liquiden Mittel

Liquide Mittel zu Beginn der Periode

Liquide Mittel am Ende der Periode

Kon zer nabs chlus s

133

Anhang

2019

2018

2017

- 28.305.339

- 84.511.324

- 56.406.580

53.159.814

126.388.925

33.231.500

0

0

6.500.000

- 246.461.961

- 366.810.000

- 108.000.000

318.720.000

149.980.211

170.498.593

5.6

- 3.103.330

- 1.820.749

- 1.317.058

20.469

28.444

84

5.8

- 562.314

- 644.575

- 11.831.789

5.9

- 15.004.996

- 9.458

0

90.156

136.124

257.752

78.552.499

- 177.262.402

32.932.502

0

193.613.868

0

0

- 15.038.362

- 15.525

7.2

3.714.361

1.020.849

8.189.345

5.7

- 2.349.801

0

0

5.7

- 1.011.321

- 134.269

0

353.239

179.462.086

8.173.820

87.115

- 59.463

0

- 1.145.786

- 31.129.293

2.660.467

45.459.836

76.589.129

73.928.661

44.314.050

45.459.836

76.589.129

Der Anhang ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

Kon zer nabs chlus s

A nhang

134

Anhang

1 Allgemeine Informationen

GESCHÄFTSTÄTIGKEIT UND UNTERNEHMEN

Die MorphoSys AG ("das Unternehmen" oder "MorphoSys") entwickelt und verwendet Technologien zur Herstellung therapeutischer Antikör- per. MorphoSys hat ein Portfolio an firmeneigenen Wirkstoffen sowie eine Pipeline an gemeinsam mit Partnern aus der Pharma- und Bio- technologie-Industrie entwickelten Wirkstoffen. MorphoSys wurde im Juli 1992 als deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung ge- gründet und im Juni 1998 in eine deutsche Aktiengesellschaft umge- wandelt. Der Börsengang der Gesellschaft erfolgte im März 1999 am Neuen Markt, dem damaligen Segment der Deutschen Börse für Ge- sellschaften mit hohen Wachstumsraten. Am 15. Januar 2003 wurde die MorphoSys AG in das Prime-Standard-Segment der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen. Am 18. April 2018 erfolgte der Börsen­ gang am Nasdaq Global Market mittels American Depositary Shares (ADS). Jede ADSrepräsentierte 1/4 einer MorphoSys-Stammaktie. Der eingetragene Sitz der MorphoSys AG ist Planegg (Landkreis München) und die eingetragene Geschäftsanschrift ist Semmelweisstraße 7, 82152 Planegg, Deutschland. Die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB121023 eingetragen.

2 Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrund- sätze

2.1 GRUNDLAGEN UND ÄNDERUNGEN DER RECHNUNGS­ LEGUNGSSTANDARDS

2.1.1 GRUNDLAGEN DER ANWENDUNG

Der vorliegende Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards ("IFRS") unter Berücksichtigung der Empfehlungen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRSIC) erstellt. Wir haben alle Standards und Interpretationen angewendet, die zum 31. Dezember 2019 in Kraft waren und von der Europäischen Union (EU) übernommen wurden. Zum 31. Dezember 2019 gab es keine Standards oder Interpretationen, die sich auf unsere Konzernabschlüsse für die am 31. Dezember 2019, 2018 und 2017 endenden Geschäftsjahre auswirkten, die in Kraft wa- ren, aber noch nicht in europäisches Recht übernommen wurden. Da- her entspricht unser Konzernabschluss sowohl den vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten IFRSals auch den von der EU übernommenen IFRS. Darüber hinaus berücksichtigt unser Konzernabschluss die ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften, die gemäß § 315e Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) anzuwenden sind. Entsprechend den Vorschriften der United States Securities and Ex­ change Commission erfolgt die Darstellung der Gewinn-und-Verlust-­ Rechnung für eine Vergleichsperiode von drei Jahren. Dies geht über die Vergleichsperiode von zwei Jahren nach den Vorgaben der von der EU übernommenen IFRShinaus.

Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 und 2018 sowie für jedes der Jahre im Dreijahreszeitraum bis zum 31. Dezember 2019 um- fasst die MorphoSys AG und ihre Tochtergesellschaften (zusammen der "MorphoSys-Konzern" oder der "Konzern").

Die Erstellung von Konzernabschlüssen gemäß den IFRSerfordert vom Vorstand, Schätzungen vorzunehmen und Annahmen zu treffen, die die im Konzernabschluss und im dazugehörigen Anhang ausgewiese- nen Beträge beeinflussen. Die tatsächlichen Ergebnisse könnten von diesen Schätzungen abweichen. Schätzungen und die ihnen zugrunde- liegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft. Die Änderung von Schätzungen wird in der Periode, in der die Änderung vorgenommen wird, und in jeder betroffenen zukünftigen Periode erfasst.

Die Jahresabschlüsse der ausländischen Konzerngesellschaften wer- den in der jeweiligen funktionalen Währung aufgestellt und vor der Konsolidierung in Euro umgerechnet. Der Konzernabschluss wurde in Euro erstellt.

Der Jahresabschluss beruht auf historischen Anschaffungskosten mit Ausnahme der folgenden Vermögenswerte und Schulden, die zu ihren jeweiligen beizulegenden Zeitwerten ausgewiesen sind: Derivative Finanzinstrumente und finanzielle Vermögenswerte zum beizulegen- den Zeitwert. Alle Zahlenangaben in diesem Bericht sind entweder auf volle Beträge in Euro, Tausend Euro oder Millionen Euro gerundet.

Die nachfolgend aufgeführten Bilanzierungs- und Bewertungsmetho- den wurden, wenn nicht anders angegeben, auf alle Perioden des vor- liegenden Konzernabschlusses einheitlich angewendet.

A nhang

Kon zer nabs chlus s

135

2.1.2 ÄNDERUNGEN DER BILANZIERUNGS - UND BEWERTUNGS - GRUNDSÄTZE UND DER OFFENLEGUNG

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätz- lich den im Vorjahr angewandten Methoden.

IM GESCHÄF TSJAHR ERSTMALS ANGE WANDTE NEUE BEZIEHUNGSWEISE ÜBER ARBEITE TE STANDARDS UND INTERPRE TATIONEN

Anwendungs-

Übernahme

pflicht für

durch

Geschäftsjahre

Europäische

Auswirkungen

Standard / Interpretation

beginnend am

Union

bei MorphoSys

IFRS 9 (A)

Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung

01.01.2019

ja

keine

IFRS 16

Leasingverhältnisse

01.01.2019

ja

ja

IAS 19 (A)

Planänderungen, -kürzungen,-abgeltungen

01.01.2019

ja

keine

Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen

IAS 28 (A)

und Joint Ventures

01.01.2019

ja

keine

IFRIC 23

Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung

01.01.2019

ja

ja

Verbesserungen der International Financial Reporting Standards,

Zyklus 2015 - 2017

01.01.2019

ja

keine

(A) Amendments

Erweiterungen

IFRS 16 - LE ASINGVERHÄLTNISSE

Seit dem 1. Januar 2019 wendet der Konzern den neuen Standard zu Leasingverhältnissen, IFRS16, an. Im Geschäftsjahr 2018 erfolgte die Bilanzierung von Leasingverhältnissen gemäß IAS17, sowie den dazugehörigen Interpretationen (IFRIC4, SIC15, SIC27). Die bis zum 31. Dezember 2018 nach IAS17 als Operating Leasing bilanzierten Leasing-Verträge wurden mit Erstanwendung des IFRS16 im Konzern als Leasingverbindlichkeiten erfasst. Gemäß IAS17 wurden für Operating Leasing-Verträge geleistete Zahlungen abzüglich Anreizver- einbarungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.

Die erstmalige Anwendung von IFRS16 zum 1. Januar 2019 erfolgte gemäß der modifiziert retrospektiven Methode. Der Konzern hat Ver- gleichsbeträge für das Geschäftsjahr 2018 nicht rückwirkend ange- passt und setzte am 1. Januar 2019 in Übereinstimmung mit IFRS16.C8(b)(ii) die Nutzungsrechte in Höhe der Leasingverbindlichkeiten an. Ausnahmeregelungen gemäß IFRS16.C9(a) für Leasinggegenstände von geringem Wert und IFRS16.C10 für Leasingverhältnisse, die zuvor gemäß IAS17 als Operating Leasingverhältnisse eingestuft waren, wurden angewendet. Leasingverträge, die vor dem Übergangszeitpunkt abgeschlossen wurden, wurden nicht neu dahingehend überprüft, ob ein Vertrag zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung ein Leasing- verhältnis ist oder enthält, sondern die bisher unter IAS17 getroffene Einschätzung wurde beibehalten.

Der Konzern beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasing- verhältnis begründet oder beinhaltet. Folgende Kategorien von Leasing­ verhältnissen wurden identifiziert, bei denen es aufgrund der Umstel- lung auf IFRS16 zum 1. Januar 2019 zu einer Bilanzierung von bislang als Operating Leasing erfassten Verträgen als Leasing im Sinne des neuen Standards kommt: Gebäude, Fahrzeuge und technische Anlagen. Für Verträge, die nach dem 1. Januar 2019 abgeschlossen wurden, wird die Beurteilung ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis beinhaltet oder ist, nach IFRS16 vorgenommen. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren.

Die Bewertung der Leasingverbindlichkeit zum 1. Januar 2019 erfolgte zum Barwert. Zur Ermittlung des Barwertes wurden die verbleibenden Leasingzahlungen unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes des Leasingnehmers auf den 1. Januar 2019 abgezinst. Der gewichtete durchschnittliche Zinssatz betrug 2,17 % und basiert im Wesentlichen auf hypothetisch ausgereichten Bankdarlehen für einen Vermögens­ wert mit einem dem Nutzungsrecht vergleichbarem Wert

und Laufzeit.

Kon zer nabs chlus s

A nhang

136

Ausgehend von den operativen Leasingverpflichtungen zum 31. Dezem- ber 2018 ergab sich folgende Überleitung auf den Eröffnungsbilanzwert der Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019.

In T €

Zum 31. Dezember 2018 angegebene Verpflichtungen aus unkündbaren Operating Leasing-Verträgen

Verpflichtungen für nicht identifizierbare Vermögenswerte

Leasingverhältnisse über Vermögenswerte mit geringem Wert, die linear als Aufwand erfasst werden

Sonstiges

Nicht abgezinste Leasingverbindlichkeiten am 1. Januar 2019

Anpassungen aufgrund unterschiedlicher Einschätzungen von Verlängerungsoptionen

Leasingverbindlichkeiten

22.530

- 90

- 56

28

22.412

26.855

Brutto-Leasingverbindlichkeiten am 1. Januar 2019

49.267

Abzinsung

- 8.484

Leasingverbindlichkeiten am 1. Januar 2019

40.783

davon kurzfristiger Anteil

2.026

davon langfristiger Anteil

38.757

Für ein Gebäude wurden Verlängerungsoptionen (zweimal fünf Jahre nach einer Mindestmietdauer von zehn Jahren) in die Bestimmung der Leasingverbindlichkeit zum 1. Januar 2019 aufgenommen, da es hinreichend sicher ist, dass diese Optionen ausgeübt werden. Diese Einschätzung beruht auf der Tatsache, dass für dieses Gebäude um- fangreiche Umbauten vorgenommen wurden, um den Anforderungen des Konzerns gerecht zu werden. Alternativen zum bestehenden Ge- bäude sind demnach auch nur sehr eingeschränkt verfügbar.

Durch die Erstanwendung zum 1. Januar 2019 wurden Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 40,8 Mio. € in der Bilanz erfasst. Darüber hinaus wurden zum 1. Januar 2019 aus im Voraus ­bezahlter Miete resultierende kurzfristige aktive Rechnungsabgren- zungen in Höhe von 0,4 Mio. € sowie langfristige aktive Rechnungs­ abgrenzungen in Höhe von 2,1 Mio. € in das aktivierte Nutzungsrecht umgegliedert. Außerdem wurden zum 1. Januar die aus passivisch abgegrenzter mietfreier Zeit resultierenden kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 0,1 Mio. € und die langfristigen sonsti- gen Verbindlichkeiten in Höhe von 0,7 Mio. € mit dem Nutzungsrecht verrechnet. Aufgrund dieser Umgliederungen zum 1. Januar 2019 resultierten Nutzungsrechte (42,5 Mio. €) und Leasingverbindlich- keiten (40,8 Mio. €) in unterschiedlicher Höhe. Hieraus ergaben sich passive latente Steuern in Höhe von 0,2 Mio. €.

IFRS16 hat wesentliche Auswirkungen auf die Bestandteile des Konzern­ abschlusses und die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertrags- lage. Aufgrund der in Summe vorliegenden Bilanzverlängerung hat sich die Eigenkapitalquote verringert. Auswirkungen auf die Höhe des Eigenkapitals zum 1. Januar 2019 infolge der Erstanwendung von IFRS16 haben sich nicht ergeben. Auf das Konzern-EBIThaben sich durch die Erstanwendung von IFRS16 keine materiellen Auswirkungen ergeben.

IFRIC 23 - UNSICHERHEIT BEZÜGLICH DER ERTR AGSTEUERLICHEN BEHANDLUNG

Die Interpretation ist auf die Bilanzierung von Ertragsteuern nach IAS12 Ertragsteuer anzuwenden, wenn Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung bestehen. Sie gilt nicht für Steuern oder Abgaben, die nicht in den Anwendungsbereich von IAS12 fallen, und enthält keine Bestimmungen zu Zinsen und Säumniszuschlägen in

Verbindung mit unsicheren Behandlungen. Die Interpretation befasst sich insbesondere mit folgenden Themen:

  • Entscheidung, ob ein Unternehmen unsichere steuerliche Behand- lungen einzeln beurteilen sollte
  • Annahmen, die ein Unternehmen in Bezug auf die Überprüfung steuerlicher Behandlungen durch die Steuerbehörden trifft
  • Bestimmung des zu versteuernden Gewinns (steuerlicher Verlust), der steuerlichen Buchwerte, der nicht genutzten steuerlichen Verluste, der nicht genutzten Steuergutschriften und der Steuersätze
  • Berücksichtigung von Änderungen der Fakten und Umstände

Der Konzern muss bestimmen, ob er jede unsichere steuerliche Be- handlung separat oder gemeinsam mit einer oder mehreren anderen unsicheren steuerlichen Behandlungen beurteilt. Dabei wählt er die Methode, die sich besser für die Vorhersage der Auflösung der Unsicher- heit eignet.

Der Konzern trifft bei der Identifizierung von Unsicherheiten bezüg- lich der ertragsteuerlichen Behandlung in erheblichem Umfang Er- messensentscheidungen. Da der Konzern in einem komplexen interna- tionalen Umfeld tätig ist, hat der Konzern geprüft, ob die Interpretation Auswirkungen auf den Konzernabschluss hatte.

Bei der erstmaligen Anwendung der Interpretation zog der Konzern in Betracht, ob - insbesondere im Zusammenhang mit Verrechnungs­ preisen - unsichere Steuerpositionen bestehen.

NEUE BEZIEHUNGSWEISE ÜBER ARBEITE TE STANDARDS UND INTER ­ PRE TATIONEN, DIE NOCH NICHT ANZUWENDEN SIND

Folgende neue und überarbeitete Standards und Interpretationen, die in der Berichtsperiode noch nicht verpflichtend anzuwenden waren oder noch nicht von der Europäischen Union übernommen wurden, werden nicht vorzeitig angewandt. Auswirkungen auf den Konzern­ abschluss bei Standards mit dem Vermerk "ja" werden als wahrschein- lich angesehen und derzeit vom Konzern geprüft. Dabei werden nur wesentliche Auswirkungen näher beschrieben. Die Auswirkungen der Erweiterungen zu IAS1 und IAS8 auf den Konzernabschluss werden als nicht wesentlich angesehen und werden somit nicht einzeln erläutert. Bei Standards mit dem Vermerk "keine" werden keine wesentlichen Aus­ wirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.

A nhang

Kon zer nabs chlus s

137

Anwendungs-

Übernahme

pflicht für

durch

Mögliche

Geschäftsjahre

Europäische

Auswirkungen

Standard / Interpretation

beginnend am

Union

bei MorphoSys

IFRS 3 (A)

Unternehmenszusammenschlüsse

01.01.2020

nein

keine

IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7

Interest Rate Benchmark Reform

01.01.2020

ja

keine

IFRS 17

Versicherungsverträge

01.01.2021

nein

keine

IAS 1 und IAS 8 (A)

Definition von Wesentlich

01.01.2020

ja

ja

Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in

IFRS-Standards

01.01.2020

ja

keine

(A) Amendments

Erweiterungen

2.2 GRUNDLAGEN DER KONSOLIDIERUNG

Konzerninterne Salden und Geschäftsvorfälle und aus konzerninternen Geschäftsvorfällen resultierende unrealisierte Gewinne werden gemäß IFRS10.B86 bei der Erstellung des Konzernabschlusses eliminiert. Un- realisierte Verluste werden in gleicher Weise wie unrealisierte Gewinne eliminiert. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden ein- heitlich für alle Tochtergesellschaften angewandt.

Für alle Verträge und Geschäftsvorfälle zwischen Konzernunterneh- men wurde der Fremdüblichkeitsgrundsatz (at-arm's length principle) ­berücksichtigt.

2.2.1 KONSOLIDIERTE UNTERNEHMEN BZW. KONSOLIDIERUNGSKREIS

Die MorphoSys AG als oberstes Mutterunternehmen hat ihren Sitz in Planegg bei München. Die MorphoSys AG hat zwei 100 %ige Tochter­ gesellschaften (zusammen der "MorphoSys-Konzern" oder der "Kon- zern"): die MorphoSys US Inc. (Boston, Massachusetts, USA) sowie die Lanthio Pharma B.V. (Groningen, Niederlande). Darüber hinaus ist die MorphoSys AG mittelbar über die Lanthio Pharma B.V. zu 100 % an der LanthioPep B.V. (Groningen, Niederlande) beteiligt.

Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde vom Vorstand am 11. März 2020 mittels Vorstandsbeschluss aufgestellt und freigegeben. Dem Vorstand des Konzerns gehören Dr. Jean-Paul Kress als Vorstands­ vorsitzender, Jens Holstein als Finanzvorstand sowie Dr. Malte Peters als Entwicklungsvorstand an.

Dr. Markus Enzelberger ist mit Wirkung zum Ablauf des 29. Februar 2020 als Mitglied des Vorstands ausgeschieden.

Der Vorstand hat den Konzernabschluss am 11. März 2020 zur Veröf- fentlichung freigegeben und zur Prüfung und Billigung an den Auf- sichtsrat weitergeleitet.

2.2.2 KONSOLIDIERUNGSMETHODEN

Die folgenden Tochtergesellschaften des Konzerns werden gemäß der nachstehenden Tabelle in den Konsolidierungskreis einbezogen.

Beteiligungs­

Einbezug in

erwerb/

den Konsoli­

Gesellschaft

Gründung

dierungskreis

Lanthio Pharma B.V.

Mai 2015

07.05.2015

LanthioPep B.V.

Mai 2015

07.05.2015

MorphoSys US Inc.

Juli 2018

02.07.2018

Da es sich um 100 %ige mittelbare und unmittelbare Beteiligungen handelt, werden die Tochtergesellschaften mittels Vollkonsolidierung in den Konsolidierungskreis einbezogen. MorphoSys beherrscht diese Beteiligungen, da MorphoSys uneingeschränkte Verfügungsgewalt über diese Beteiligungsunternehmen besitzt. Darüber hinaus unterliegt MorphoSys einer Risikobelastung durch oder hat Anrechte auf schwan- kende Renditen aus diesen Beteiligungen. Außerdem hat MorphoSys die uneingeschränkte Fähigkeit, die bestehende Verfügungsgewalt über die Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe der Rendite der Beteiligungsunternehmen beeinflusst wird.

Gesellschaften, die als Gemeinschaftsunternehmen im Sinne des IFRS11 "Gemeinsame Vereinbarungen" at Equity konsolidiert werden, sind nicht vorhanden. Ebenso wenig sind Unternehmen vorhanden, auf die ein beherrschender Einfluss i. S. d. IAS28 "Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen" ausgeübt wird.

Die Vermögenswerte und Schulden der in den Konzernabschluss voll einbezogenen in- und ausländischen Gesellschaften werden nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ange- setzt. Eine Änderung der angewandten Konsolidierungsmethoden ge- genüber dem Vorjahr erfolgte nicht.

Im Rahmen der Konsolidierung werden Forderungen und Verbindlich- keiten ebenso wie Aufwendungen und Erträge zwischen den zu konso- lidierenden Gesellschaften eliminiert.

2.2.3 GRUNDSÄTZE DER FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG

IAS21 "Auswirkungen von Wechselkursänderungen" schreibt vor, wie Geschäftsvorfälle und Salden in fremder Währung zu bilanzieren sind. Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden zum Wechselkurs des je­weiligen Tages des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Resultierende Umrechnungsdifferenzen werden in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-­ Rechnung erfasst. Am Bilanzstichtag werden Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs des Geschäftsjahres umgerechnet. Alle sich aus diesen Umrechnungen ergebenden Fremdwährungsdiffe- renzen werden in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Weitere Fremdwährungsdifferenzen auf Konzernebene werden im Posten "Rücklage aus sonstigem Ergebnis" (Eigenkapital) erfasst.

Kon zer nabs chlus s

A nhang

138

2.3 FINANZINSTRUMENTE UND MANAGEMENT DES FINANZ- RISIKOS

2.3.1 AUSFALL- UND LIQUIDITÄTSRISIKO

Finanzinstrumente, bei denen im Konzern möglicherweise eine Kon- zentration des Ausfall- und Liquiditätsrisikos vorliegt, sind haupt- sächlich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, finanzielle Vermögenswerte­ zum beizulegenden Zeitwert, wobei Änderungen er- folgswirksam erfasst werden, andere finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaf­ungskosten, derivative Finanzinstrumente und Forderungen. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente des Konzerns lauten vorwiegend auf Euro. Bei den finanziellen Vermögens- werten zum beizulegenden Zeitwert, wobei Änderungen erfolgswirksam erfasst werden und den anderen finanziellen Vermögenswerten zu fort- geführten Anschaffungskosten, handelt es sich um qualitativ hoch­ wertige Anlagen. Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente, finan- zielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert, wobei Änderungen erfolgswirksam erfasst werden und andere finanziellen Vermögens­ werte zu fortgeführten Anschaffungskosten, werden grundsätzlich bei mehreren renommierten Finanzinstituten in Deutschland gehalten. Der Konzern überwacht fortlaufend seine Positionen im Hinblick auf die Finanzinstitute, die seine Vertragspartner bei den Finanzinstrumenten sind, sowie deren Bonität und erwartet kein Risiko der Nichterfüllung.

Die in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung der Geschäftsjahre 2019 und 2018 in der Position Aufwand aus Wertminderungen für Finanzielle Vermögenswerte erfassten Veränderungen der nach IFRS9 zwingend anzusetzenden Wertminderungen für Ausfallrisiken (siehe Ziffer 2.4*dieses Anhangs) stellten sich wie folgt dar. Negative Werte stellen Zuführungen und positive Werte Auflösungen dieser Risikovorsorge dar. Inanspruchnahmen von Wertminderungen gab es im Geschäfts- jahr 2019 nicht. Der Rückgang dieser Risikovorsorge im Vergleich zum 1. Januar 2019 resultierte aus gesunkenen Prämien für Credit Default Swaps der Vertragsparteien, welche für die Ermittlung der Wertmin- derungen genutzt werden.

*SEI TENVERWEIS auf Seite 146

Allgemeines

Vereinfachtes

Wertminderungsmodell

Wertminderungsmodell

Gesamt

In T €

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Stufe 2

Stufe 3

Stand am 1. Januar 2018

- 136

0

0

- 112

0

- 248

Nicht in Anspruch genommene,

aufgelöste Beträge

0

0

0

112

0

112

Im Gewinn und Verlust des

Geschäftsjahres erfasste Erhöhung

der Wertminderung für Ausfallrisiken

- 570

- 465

0

- 90

0

- 1.125

Wechsel zwischen Wertminderungs-

stufen

41

- 41

0

0

0

0

Im Geschäftsjahr als uneinbringlich

abgeschriebene Beträge

0

0

0

0

0

0

Stand am 31. Dezember 2018

- 665

- 506

0

- 90

0

- 1.261

Stand am 1. Januar 2019

- 665

- 506

0

- 90

0

- 1.261

Nicht in Anspruch genommene,

aufgelöste Beträge

445

427

0

90

0

962

Im Gewinn und Verlust des

Geschäftsjahres erfasste Erhöhung

der Wertminderung für Ausfallrisiken

0

0

0

- 80

0

- 80

Wechsel zwischen Wertminderungs-

stufen

- 79

79

0

0

0

0

Im Geschäftsjahr als uneinbringlich

abgeschriebene Beträge

0

0

0

0

0

0

Stand am 31. Dezember 2019

- 299

0

0

- 80

0

- 379

A nhang

Kon zer nabs chlus s

139

Der Konzern bildet Wertminderungen für Ausfallrisiken für Finanzielle

Vermögenswerte wie folgt.

Basis der Erfas­

sung der Wert­

durch-

berichtigung

schnittliche

Bilanzposition

interne Risiko­

für erwartete

Bruttobuch-

Wertminde-

Nettobuch-

Wertminde-

zum 31. Dezember 2019

einstufung

Kreditverluste

wert (In T €)

rung (In T €)

wert (In T €)

rungsquote

Erwarteter

Zahlungsmittel und Zahlungsmittel-

Zwölf-Monats-­

äquivalente

niedrig

Verlust

44.314

0

44.314

0,0 %

Erwarteter

Andere Finanzielle Vermögenswerte

Zwölf-Monats-­

zu fortgeführten Anschaffungskosten

niedrig

Verlust

293.958

- 299

293.659

0,1 %

Auf die Gesamt-

Forderungen aus Lieferungen und

laufzeit erwartete

Leistungen

niedrig

Kreditverluste

15.162

- 80

15.082

0,5 %

Basis der Erfas­

sung der Wert­

durch-

berichtigung

schnittliche

Bilanzposition

interne Risiko­

für erwartete

Bruttobuch-

Wertminde-

Nettobuch-

Wertminde-

zum 31. Dezember 2018

einstufung

Kreditverluste

wert (In T €)

rung (In T €)

wert (In T €)

rungsquote

Zahlungsmittel und Zahlungsmittel-

Erwarteter

Zwölf-Monats-

äquivalente

niedrig

Verlust

43.165

- 16

43.149

0,0 %

Erwarteter

Andere Finanzielle Vermögenswerte

Zwölf-Monats-

zu fortgeführten Anschaffungskosten

niedrig

Verlust

275.805

- 649

275.156

0,2 %

Auf die Gesamt-

laufzeit erwartete

mittel

Kreditverluste

93.102

- 506

92.596

0,5 %

Auf die Gesamt-

Forderungen aus Lieferungen und

laufzeit erwartete

Leistungen

niedrig

Kreditverluste

17.823

- 90

17.733

0,5 %

Der Konzern ist weiterhin Ausfallrisiken aus Schuldtiteln ausgesetzt, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Zum 31. Dezember 2019 entspricht das maximale Ausfallrisiko dem Buchwert dieser Investitionen in Höhe von 20,5 Mio. € (31. Dezember 2018: 44,6 Mio. €).

Eine Richtlinie des Konzerns besteht darin, alle Kunden mit dem Wunsch nach einem Zahlungsziel einer Kreditwürdigkeitsprüfung zu unterziehen, die auf externen Ratings basiert. Dennoch unterliegen die Umsatzerlöse und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Konzerns einem Ausfallrisiko durch Kundenkonzentration. Die For- derungen gegenüber dem wichtigsten Einzelkunden des Konzerns beliefen sich am 31. Dezember 2019 auf 8 Mio. € (31. Dezember 2018: 5,9 Mio. €). Vom Konzernbestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfielen am Jahresende 2019 53 % auf diesen Einzelkun- den. Drei einzelne Kunden des Konzerns machten einmal 45 %, einmal 31 % sowie einmal 13 % der gesamten Umsatzerlöse des Jahres 2019 aus. Am 31. Dezember 2018 hatten 33 % des Bestands an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Konzerns einen einzelnen Kunden

betroffen; von den Umsatzerlösen des Jahres 2018 waren einmal 65 %, einmal 25 % sowie einmal 5 % auf drei einzelne Kunden entfallen. Von den Umsatzerlösen des Jahres 2017 waren einmal 55 %, einmal 25 % sowie einmal 10 % auf drei einzelne Kunden entfallen. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte stellen das maximale Ausfallrisiko dar.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach geografischer Aufteilung stellten sich am Bilanzstichtag wie folgt dar.

in €

31.12.2019

31.12.2018

Europa und Asien

6.984.944

13.176.523

USAund Kanada

8.176.758

4.646.410

Sonstige

0

0

Wertminderungen

- 80.000

- 90.000

GESAMT

15.081.702

17.732.933

Kon zer nabs chlus s

A nhang

140

Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gliederte sich am Bilanzstichtag wie folgt. Die Verlustausfallquote für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird zum 31. Dezember 2019 mit 0,5 % bewertet (31. Dezember 2018: 0,5 %).

31.12.2019

31.12.2019

31.12.2019

31.12.2019

in €; Fälligkeit

0 - 30 Tage

30 - 60 Tage

60+ Tage

Gesamt

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

15.161.702

0

0

15.161.702

Wertminderungen

- 80.000

0

0

- 80.000

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, nach Abzug der Wertberichtigung

15.081.702

0

0

15.081.702

31.12.2018

31.12.2018

31.12.2018

31.12.2018

in €; Fälligkeit

0 - 30 Tage

30 - 60 Tage

60+ Tage

Gesamt

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

17.822.933

0

0

17.822.933

Wertminderungen

- 90.000

0

0

- 90.000

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, nach Abzug der Wertberichtigung

17.732.933

0

0

17.732.933

Das Ausfallrisiko aus derivativen Finanzinstrumenten am 31. Dezem- ber 2019 und am 31. Dezember 2018 wurde als gering eingestuft. Das maximale Ausfallrisiko (entspricht Buchwert) von Miet- und sonstigen Kautionen betrug am Bilanzstichtag 1,0 Mio. € (31. Dezember 2018: 0,7 Mio. €).

Die Fälligkeiten der finanziellen Verbindlichkeiten gliederte sich am

Bilanzstichtag wie folgt.

31.12.2019

31.12.2019

mehr als

31.12.2019

in €; Fälligkeit in

1 - 12 Monate

12 Monate

Gesamt

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

10.655.014

0

10.655.014

Wandelschuldverschreibungen an nahestehende Personen

12.324

0

12.324

31.12.2018

in €; Fälligkeit in

31.12.2018

mehr als

31.12.2018

1 - 12 Monate

12 Monate

Gesamt

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

7.215.127

0

7.215.127

Wandelschuldverschreibungen an nahestehende Personen

71.517

0

71.517

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden zum 31. Dezember 2019 nicht saldiert. Es besteht kein gegenwärtiger Rechtsanspruch erfasste Beträge miteinander zu verrechnen, einen Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung eines Vermögenswerts eine zugehörige Verbindlichkeit abzulösen. Als Sicherheit gestellte Finanzinstrumente liegen zum 31. Dezember 2019 nicht vor. Unter den bestehenden Rahmennetting­­ vereinbarungen liegen zum 31. Dezember 2019 keine Saldierungs­ potentiale vor.

2.3.2 MARKTRISIKO

Das Marktrisiko beschreibt das Risiko, dass sich Änderungen bei Markt­ preisen wie Währungskursen, Zinssätzen und Anteilsbewertungen auf die Ertragslage des Konzerns oder den Wert der gehaltenen Finanz­ instrumente auswirken. Der Konzern ist Währungs- und Zinsrisiken ausgesetzt.

A nhang

WÄ H R U N G S R I S I KO

Der Konzernabschluss wird in Euro erstellt. Während die Aufwen- dungen von MorphoSys überwiegend in Euro anfallen, hängt ein Teil der Umsatzerlöse vom jeweiligen Wechselkurs des US-Dollar ab. Der Konzern prüft im Jahresverlauf die Notwendigkeit von Kurssicherungs­ maßnahmen zur Minderung des Währungsrisikos und begegnet diesem Risiko mit dem Einsatz derivativer Finanzinstrumente.

Gemäß der Kurssicherungsrichtlinie des Konzerns werden mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Cashflows und eindeutig bestimmbare Fremdwährungsforderungen mit einem Zahlungsziel von bis zu zwölf Monaten auf ihren Kurssicherungsbedarf hin geprüft. Beginnend im Jahr 2003 hat MorphoSys Devisenoptions- und Devisenterminverträge zur Kurssicherung seines Währungsrisikos aus US-Dollar-Cashflows geschlossen. Bei Derivaten mit positivem beizulegendem Zeitwert werden unrealisierte Gewinne unter den sonstigen Forderungen und bei negativem beizulegendem Zeitwert werden unrealisierte Verluste unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Am 31. Dezember 2019 bestand ein offenes Devisentermingeschäft (Forward Rate Agreements) mit einer Laufzeit von einem Monat (31. De- zember 2018: neun offene Devisentermingeschäfte; 31. Dezember 2017: zwölf offene Devisentermingeschäfte). Der unrealisierte Bruttogewinn aus diesem Devisentermingeschäft in Höhe von 0,4 Mio. € am 31. De- zember 2019 wurde im Finanzergebnis ausgewiesen (31. Dezember 2018: 0,1 Mio. € unrealisierter Bruttogewinn, 31. Dezember 2017: 0,3 Mio. € unrealisierter Bruttoverlust).

Das Währungsrisiko des Konzerns setzte sich auf der Basis der Buch- werte wie folgt zusammen.

31. Dezember 2019; in €

Euro

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

26.400.595

Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert,

wobei Änderungen erfolgswirksam erfasst werden

4.233.141

Andere Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten

Anschaffungskosten

251.199.363

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

14.183.334

Zweckgebundene Finanzmittel

(enthalten in sonstige kurzfristige Vermögenswerte)

713.232

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

und abgegrenzte Schulden

- 52.126.110

GESAMT

244.603.555

31. Dezember 2018; in €

Euro

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

38.732.565

Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegen den Zeitwert,

wobei Änderungen erfolgswirksam erfasst werden

34.971.116

Andere Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten

Anschaffungskosten

365.823.783

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

17.570.035

Zweckgebundene Finanzmittel

(enthalten in sonstige kurzfristige Vermögenswerte)

772.425

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

und abgegrenzte Schulden

- 43.638.268

GESAMT

414.231.656

US-Dollar

Sonstige

17.913.455

0

16.221.808

0

41.756.008

0

978.368

0

289.537

0

- 4.910.130

- 5.662

72.249.046

- 5.662

US-Dollar

Sonstige

6.743.271

0

9.610.148

0

0

0

252.898

0

12.901

0

- 1.122.347

0

15.496.871

0

Wert­ minderungen

0

0

- 298.000

- 80.000

- 1.000

0

- 379.000

Wert­ minderungen

- 16.000

0

- 1.152.000

- 90.000

- 3.000

0

- 1.261.000

Kon zer nabs chlus s

141

Gesamt

44.314.050

20.454.949

292.657.371

15.081.702

1.001.769

- 57.041.902

316.467.939

Gesamt

45.459.836

44.581.264

364.671.783

17.732.933

782.326

- 44.760.615

428.467.527

Kon zer nabs chlus s

142

Unterschiedliche Wechselkurse und ihre Auswirkungen auf Vermögens­ werte und Schulden wurden in einer Sensitivitätsanalyse simuliert, um die daraus entstehenden ergebniswirksamen Effekte zu ermitteln. Ein Anstieg des Euro um 10 % gegenüber dem US-Dollar zum 31. Dezember 2019 hätte den Konzernjahresfehlbetrag um 6,7 Mio. € erhöht. Ein Rück­gang des Euro um 10 % gegenüber dem US-Dollar hätte den Konzern- jahresfehlbetrag um 7,9 Mio. € verringert.

Ein Anstieg des Euro um 10 % gegenüber dem US-Dollar zum 31. De- zember 2018 hätte den Konzernjahresfehlbetrag um 1,4 Mio. € erhöht. Ein Rückgang des Euro um 10 % gegenüber dem US-Dollar hätte den Konzernjahresfehlbetrag um 1,7 Mio. € verringert.

Ein Anstieg des Euro um 10 % gegenüber dem US-Dollar zum 31. De- zember 2017 hätte den Konzernjahresfehlbetrag um 0,2 Mio. € erhöht. Ein Rückgang des Euro um 10 % gegenüber dem US-Dollar hätte den Konzernjahresfehlbetrag um 0,2 Mio. € verringert.

Z I N S R I S I KO

Das Risiko des Konzerns aus Zinssatzänderungen ergibt sich im We- sentlichen aus Festgeldern und Unternehmensschuldverschreibungen. Eine Änderung des allgemeinen Zinsniveaus könnte zu einer Erhöhung oder einem Rückgang des Marktwerts dieser Wertpapiere führen. Der Fokus der Investments des Konzerns liegt auf Sicherheit vor Rendite der Anlage. Eine Risikobegrenzung ergibt sich durch die Tatsachen, dass alle Wertpapiere innerhalb von maximal zwei Jahren liquidierbar sind sowie durch die teilweise feste Zinsbindung über die Laufzeit.

Unterschiedliche Zinssätze und ihre Auswirkungen bei bestehenden Investments mit variabler Verzinsung wurden in einer detaillierten Sensitivitätsanalyse simuliert, um die daraus entstehenden ergebnis- wirksamen Effekte zu ermitteln. Ein Anstieg des variablen Zinssatzes um 0,5 % hätte den Konzernjahresfehlbetrag um 0,3 Mio. € zum 31. De- zember 2019 verringert (31. Dezember 2018: 0,4 Mio. €; 31. Dezember 2017: 0,6 Mio. €). Ein Rückgang des variablen Zinssatzes um 0,5 % hätte den Konzernjahresfehlbetrag um 0,3 Mio. € zum 31. Dezember

2019 erhöht (31. Dezember 2018: 0,1 Mio. €; 31. Dezember 2017: 0,4 Mio. €;). Veränderungen des Zinssatzes hatten weder zum 31. De- zember 2019, 31. Dezember 2019 noch zum 31. Dezember 2018 einen wesentlichen Einfluss auf das Eigenkapital.

Im Hinblick auf die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sieht sich der Konzern derzeit keinem wesentlichen Zinsrisiko ausgesetzt.

A nhang

2.3.3 HIERARCHIE BEIZULEGENDER ZEITWERTE UND BEWERTUNGS - METHODEN

Die Leitlinien des IFRS13 "Bemessung des beizulegenden Zeitwerts" sind stets dann anzuwenden, wenn aufgrund eines anderen IAS/IFRSeine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vorgeschrieben bzw. gestattet ist oder Angaben über Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert verlangt werden. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, den unabhängige Marktteilnehmer unter marktüblichen Bedingungen zum Bewertungsstichtag bei Verkauf eines Vermögenswerts verein- nahmen bzw. bei Übertragung einer Verbindlichkeit zahlen würden (Abgangs- oder "Exit"-Preis). Der beizulegende Zeitwert einer Verbind- lichkeit bildet demzufolge das Ausfallrisiko ab (d.h. das eigene Kredit- risiko). Eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert setzt voraus, dass der Verkauf des Vermögenswerts beziehungsweise die Übertragung der Verbindlichkeit im Hauptmarkt oder - falls ein solcher nicht ver- fügbar ist - im vorteilhaftesten Markt erfolgt. Der Hauptmarkt ist der Markt mit dem größten Volumen und der höchsten Aktivität, zu dem das Unternehmen Zugang hat.

Der beizulegende Zeitwert wird unter Verwendung der gleichen An- nahmen und unter Berücksichtigung der gleichen Charakteristika ­eines Vermögenswerts bzw. einer Verbindlichkeit ermittelt, die unab- hängige Marktteilnehmer zugrunde legen würden. Der beizulegende Zeitwert ist eine markt-, keine unternehmensspezifische Bewertungs- größe. Bei nicht-finanziellen Vermögenswerten wird der beizulegende Zeitwert auf der Grundlage der bestmöglichen Nutzung des Vermö- genswerts durch einen Marktteilnehmer ermittelt. Bei Finanzinstru- menten ist die Verwendung von Geld- bzw. Briefkursen für Vermö- genswerte bzw. Schulden zulässig, jedoch nicht vorgeschrieben, sofern diese Kurse den beizulegenden Zeitwert unter den jeweiligen Um- ständen am besten abbilden. Vereinfachend sind auch Mittelkurse erlaubt. IFRS13 gilt somit nicht nur für finanzielle, sondern auch für alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

MorphoSys verwendet folgende Hierarchie zur Bestimmung und Offen- legung von beizulegenden Zeitwerten von Finanzinstrumenten: Level 1: Notierte (unangepasste) Preise aus aktiven Märkten für

identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, zu denen die Gesellschaft Zugang hat.

Level 2: Informationen aus anderen als den notierten Preisen nach Level 1, die für Vermögenswerte oder die Verbindlichkeit beobachtet werden können, entweder direkt (wie Preise) oder indirekt (abgeleitet von Preisen).

Level 3: Informationen für den Vermögenswert oder die Verbind- lichkeit, die nicht auf der Basis von Marktbeobachtungen abgeleitet werden (dies sind nicht zu beobachtende Infor- mationen).

Die Buchwerte von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlich­ keiten, wie anderen finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entsprechen angesichts ihrer kurzen Fälligkeiten annähernd ihren beizulegenden Zeitwerten.

A nhang

HIER ARCHIELE VEL 1

Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf dem ak- tiven Markt gehandelt werden, basiert auf dem am Bilanzstichtag notierten Marktpreis. Der Markt gilt als aktiv, wenn notierte Preise an einer Börse, von einem Händler, einem Broker, einer Branchengruppe, einem Preisberechnungsservice oder einer Aufsichtsbehörde leicht und regelmäßig erhältlich sind und diese Preise aktuelle und regelmäßig auftretende Markttransaktionen wie unter unabhängigen Dritten dar- stellen. Für Vermögenswerte, die der Konzern hält, entspricht der sach­ gerechte notierte Marktpreis dem vom Käufer gebotenen Geldkurs. Diese Instrumente sind in Ebene 1 enthalten (siehe Ziffer 5.2*und 5.9*dieses Anhangs).

*SEI TENVERWEISauf Seite 166 und Seite 172

HIER ARCHIELE VEL 2 UND 3

Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die nicht auf einem aktiven Markt gehandelt werden, kann anhand von Bewertungsver- fahren ermittelt werden. Der beizulegende Zeitwert wird in diesem Fall auf Grundlage der Ergebnisse eines Bewertungsverfahrens ge- schätzt, das sich in größtmöglichem Umfang auf Marktdaten und so wenig wie möglich auf unternehmensspezifische Daten stützt. Wenn alle zum beizulegenden Zeitwert benötigten wesentlichen Daten der ver- wendeten Bewertungsmethoden beobachtbar sind, wird das Instrument in Level 2 eingeordnet. Falls wesentliche Daten nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren, wird das Instrument in Level 3 eingeordnet.

Hierarchielevel 2 beinhaltet die Devisenterminverträge zur Absiche- rung von Wechselkursschwankungen, Termingelder und zweckgebun- dene Finanzmittel. Für Devisentermingeschäfte werden zukünftige Zahlungsströme anhand von Terminkurven ermittelt. Der beizulegende Zeitwert dieser Instrumente entspricht den diskontierten Zahlungs- strömen. Der beizulegende Zeitwert der Termingelder und zweck­ gebundenen Finanzmitteln wird durch Diskontierung der erwarteten Zahlungsströme­ mit Marktzinssätzen ermittelt.

Finanzielle Vermögenswerte des Hierarchielevel 3 werden in Ziffer 5.9*dieses Anhangs dargestellt. Dem Hierarchielevel 3 wurden keine finan- ziellen Verbindlichkeiten zugeordnet.

*SEI TENVERWEIS auf Seite 172

Weder 2019 noch 2018 wurden Übertragungen zwischen den Hierarchie­ levels der beizulegenden Zeitwerte vorgenommen.

Die beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie die in der Konzernbilanz ausgewiesenen Buch­ werte setzten sich wie folgt zusammen.

Kon zer nabs chlus s

143

Kon zer nabs chlus s

A nhang

144

Finanzielle

Vermögenswerte­

keiner Bewer-

zu fortgeführten

tungskategorie

Anschaffungs­

31. Dezember 2019; in T €

Anhang

Hierarchielevel

zugeordnet

kosten

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

5.1

*

44.314

Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert,

wobei Änderungen erfolgswirksam erfasst werden

5.2

1

0

Andere Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten

5.2

*

207.735

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

5.3

*

15.082

Sonstige Forderungen

davon finanzielle Vermögenswerte

*

1.217

davon Devisenterminverträge zur Absicherung von

Wechselkursschwankungen

5.4

2

0

Kurzfristige Vermögenswerte

268.348

Andere Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten,

ohne kurzfristigen Anteil

5.2

2

84.922

Beteiligungen zum beizulegenden Zeitwert, wobei Änderungen

erfolgsneutral erfasst werden

5.9

davon Level 1 Beteiligungen

1

0

davon Level 3 Beteiligungen

3

0

Rechnungsabgrenzung und sonstige Vermögenswerte,

ohne kurzfristigen Anteil

5.10

davon keine finanziellen Vermögenswerte

n/a

147

davon zweckgebundene Finanzmittel

2

989

Langfristige Vermögenswerte

147

85.911

GESAMT

147

354.259

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und abgegrenzte Schulden

6.1

*

0

Leasingverbindlichkeiten, kurzfristiger Anteil

5.7

n/a

- 2.515

Wandelschuldverschreibungen - Verbindlichkeitskomponente

2

0

Kurzfristige Verbindlichkeiten

0

Leasingverbindlichkeiten, ohne kurzfristigen Anteil

5.7

n/a

- 40.042

Langfristige Verbindlichkeiten

0

GESAMT

0

  • Verzicht auf die Angabe gemäß IFRS 7.29 (a). Für diese Instrumente stellt der Buchwert eine angemessene Näherung des beizulegenden Zeitwerts dar.
  • Verzicht auf die Angabe gemäß IFRS 7.29 (d) da Angabe bei Leasingverbindlichkeiten nicht verlangt wird.

A nhang

Kon zer nabs chlus s

145

Finanzielle

Finanzielle

Vermögens-

Vermögens-

Finanzielle

Finanzielle

werte zum

werte zum

Verbindlichkeiten

Verbindlich-

beizulegenden

beizulegenden

zu fortgeführten

keiten zum

Zeitwert (er-

Zeitwert (er­

Anschaffungs­

beizulegenden

Buchwert,

Beizulegender

folgswirksam)

folgsneutral)

kosten

Zeitwert

gesamt

Zeitwert

0

0

0

0

44.314

*

20.455

0

0

0

20.455

20.455

0

0

0

0

207.735

*

0

0

0

15.082

*

1.613

0

1.217

*

396

0

0

0

396

396

20.851

0

0

0

289.199

0

0

0

0

84.922

84.922

14.077

0

13.690

0

0

13.690

13.690

0

387

0

0

387

387

1.136

0

147

n/a

0

0

0

0

989

989

0

14.077

0

0

100.135

20.851

14.077

0

389.334

0

0

- 57.042

0

- 57.042

*

- 2.515

**

0

0

- 12

0

- 12

- 12

0

0

- 57.054

0

- 59.569

- 40.042

**

0

0

0

0

- 40.042

0

0

- 57.054

0

- 99.611

Kon zer nabs chlus s

A nhang

146

Finanzielle

Vermögenswerte­

keiner Bewer-

zu fortgeführten

tungskategorie

Anschaffungs­

31. Dezember 2018; in T €

Anhang

Hierarchielevel

zugeordnet

kosten

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

5.1

*

45.460

Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert,

wobei Änderungen erfolgswirksam erfasst werden

5.2

1

0

Andere Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten

5.2

*

268.923

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

5.3

*

17.733

Sonstige Forderungen

davon finanzielle Vermögenswerte

*

81

davon Devisenterminverträge zur Absicherung von

Wechselkursschwankungen

5.4

2

0

Kurzfristige Vermögenswerte

332.197

Andere Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten,

ohne kurzfristigen Anteil

5.2

2

95.749

Beteiligungen zum beizulegenden Zeitwert, wobei Änderungen

erfolgsneutral erfasst werden

5.9

3

0

Rechnungsabgrenzung und sonstige Vermögenswerte, ohne kurzfristigen Anteil

5.10

davon keine finanziellen Vermögenswerte

n/a

2.271

davon zweckgebundene Finanzmittel

2

711

Langfristige Vermögenswerte

2.271

96.460

GESAMT

2.271

428.657

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und abgegrenzte Schulden

6.1

*

0

Kurzfristige Verbindlichkeiten

0

Wandelschuldverschreibungen - Verbindlichkeitskomponente

2

0

Langfristige Verbindlichkeiten

0

GESAMT

0

* Verzicht auf die Angabe gemäß IFRS 7.29 (a). Für diese Instrumente stellt der Buchwert eine angemessene Näherung des beizulegenden Zeitwerts dar.

  1. 4 WERTMINDERUNG
  1. .4.1 FINANZINSTRUMENTE
    Der Konzern beurteilt auf zukunftsgerichteter Basis die mit seinen Schuldinstrumenten,­ die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (Termingelder mit fixen und variablen Zinsen sowie Unterneh- mensschuldverschreibungen), verbundenen erwarteten Kreditverluste. Die Wertminderungsmethode ist abhängig davon, ob eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt. Hat sich das Kreditrisiko eines Finanzinstruments zum Bilanzstichtag seit dem erstmaligen Ansatz nicht wesentlich erhöht, bewertet der Konzern die Wertberichtigung für dieses Finanzinstrument mit einem Betrag in Höhe des erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlusts (Stufe 1). Für den Fall, dass sich das Kredit­ risiko eines Finanzinstruments seit dem erstmaligen Ansatz signi­ fikant erhöht hat, bewertet der Konzern die Wertminderung für dieses Finanzinstrument in Höhe der erwarteten Kreditverluste auf die ge- samte Restlaufzeit. Der Konzern stuft derzeit eine Erhöhung des Ausfall­ risikos bei Schuldinstrumenten als signifikant ein, sofern die Prämie eines Credit Default Swap der Vertragspartei sich um 100 Basispunkte seit dem Erstansatz des Instruments erhöht hat (Stufe 2). Mit Eintritt eines objektiven Hinweises auf Wertminderung ist zusätzlich die Zins- vereinnahmung anzupassen, sodass die Zinsen ab diesem Zeitpunkt auf Basis des Nettobuchwerts (Buchwert abzüglich Risikovorsorge) des Finanzinstruments abgegrenzt werden (Stufe 3).

Objektive Hinweise auf die Wertminderung von Finanzinstrumenten können sich aus erheblichen finanziellen Schwierigkeiten des Emit- tenten oder des Schuldners, aus einem Vertragsbruch wie beispiels- weise einem Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen, aus einer erhöhten Wahrscheinlichkeit, dass eine Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren vorliegt oder dem durch finanzielle Schwierigkeiten bedingten Verschwinden eines aktiven Markts für einen finanziellen Vermögenswert ergeben.

Finanzinstrumente werden ausgebucht, wenn nach angemessener Ein- schätzung nicht mit einer Realisierbarkeit gerechnet werden kann und einer der objektiven Hinweise eintritt. Wertminderungsaufwendungen auf Finanzinstrumente werden im Aufwand aus Wertminderungen für Finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen.

2.4.2 FORDERUNGEN

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet der Konzern den gemäß IFRS9 zulässigen vereinfachten Ansatz an, dem zufolge die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste ab der erstmaligen Er- fassung der Forderungen zu erfassen sind (Stufe 2). Im Falle von kei- ner hinreichenden Erwartung der Realisierung ist der erwartete Ver- lust als die Differenz zwischen dem Bruttobuchwert und dem Barwert

A nhang

Kon zer nabs chlus s

147

Finanzielle

Finanzielle

Vermögens-

Vermögens-

Finanzielle

Finanzielle

werte zum

werte zum

Verbindlichkeiten

Verbindlich-

beizulegenden

beizulegenden

zu fortgeführten

keiten zum

Zeitwert (er-

Zeitwert (er­

Anschaffungs­

beizulegenden

Buchwert,

Beizulegender

folgswirksam)

folgsneutral)

kosten

Zeitwert

gesamt

Zeitwert

0

0

0

0

45.460

*

44.581

0

0

0

44.581

44.581

0

0

0

0

268.923

*

0

0

0

0

17.733

*

147

81

*

66

0

0

0

66

66

44.647

0

0

0

376.844

0

0

0

0

95.749

95.749

0

232

0

0

232

232

2.982

2.271

n/a

0

0

0

0

711

701

0

232

0

0

98.963

44.647

232

0

0

475.807

0

0

- 44.761

0

- 44.761

*

0

0

- 44.761

0

- 44.761

0

0

- 72

0

- 72

- 72

0

0

- 72

0

- 72

0

0

- 44.833

0

- 44.833

der erwarteten Zahlungsströme diskontiert mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz­ zu berechnen (Stufe 3). Ein Indikator dafür, dass keine hinreichende Erwartung der Realisierung besteht, ist unter anderem, wenn interne oder externe Informationen darauf hindeuten, dass der Konzern die ausstehenden vertraglichen Beträge nicht vollständig erhalten wird.

Zur Messung der erwarteten Kreditausfälle wurden alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusammengefasst, da sie die gleichen Kreditrisikomerkmale aufweisen. Sämtliche Forderungen aus Liefe­ rungen und Leistungen bestehen derzeit gegenüber Kunden der glei- chen Branche und weisen daher die gleichen Kreditrisiken auf. Die Wertminderung wird auf Basis der Prämie eines Branchen Credit Default Swap bestimmt. Im Falle dass Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nicht zusammenzufassen sind, werden diese einzeln bewertet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung nicht mit einer Realisierbar- keit gerechnet werden kann. Wertminderungsaufwendungen auf For- derungen aus Lieferungen und Leistungen werden in den sonstigen Aufwendungen ausgewiesen. In Folgeperioden erzielte, früher bereits abgeschriebene Beträge, werden in den sonstigen Erträgen erfasst.

2.4.3 NICHT FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

Die Buchwerte der nicht-finanziellen Vermögenswerte und Vorräte des Konzerns werden zu jedem Berichtszeitpunkt auf etwaige Hinweise auf Wertminderung untersucht. Falls solche Hinweise existieren, wird der erzielbare Betrag der nicht-finanziellen Vermögenswerte bzw. der Nettoveräußerungswert für Vorräte geschätzt. Für den Geschäfts- oder Firmenwert und für immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer bzw. für immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht zur Nutzung verfügbar sind, wird der erzielbare Betrag jedes Jahr zur gleichen Zeit geschätzt oder in der Zwischenzeit bei Bedarf. Eine Wert- minderung wird erfasst, falls der Buchwert eines Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (cash-generating unit, CGU) den geschätzten erzielbaren Betrag übersteigt.

Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder der CGUist der höhere Betrag aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert, vermindert um Verkaufskosten. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten künftigen Cashflows vor Steuern mit einem Abzinsungs- satz vor Steuern, der die aktuelle Beurteilung des Markts in Bezug auf den Zinseffekt von Zahlungsmitteln und die für den Vermögenswert oder die CGUspezifischen Risiken widerspiegelt, auf den Barwert ab- gezinst. Für die Werthaltigkeitsprüfung werden Vermögenswerte, die

Kon zer nabs chlus s

148

nicht eigenständig geprüft werden können, zu den kleinstmöglichen Gruppierungen für Vermögenswerte zusammengefasst, die durch wie- derholte Nutzung Mittelzuflüsse generieren, die weitgehend unabhän- gig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder CGUs sind. Für die Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmen­ wertes muss ein Obergrenzentest für das Geschäftssegment durch­ geführt werden. Hierfür werden CGUs, denen ein Geschäfts- oder Firmen­ wert zugeordnet wurde, dergestalt aggregiert, dass die Ebene, auf der der Wertminderungstest durchgeführt wird, die niedrigste Ebene bildet, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert für interne Berichtszwecke überwacht wird. Ein im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses erworbener Geschäfts- oder Firmenwert wird gegebenenfalls auf Grup- pen von CGUs verteilt, die erwartungsgemäß von den Synergien des Zusammenschlusses profitieren werden.

Gemeinschaftliche Vermögenswerte des Konzerns generieren keine separaten Mittelzuflüsse und werden von mehr als einer CGUgenutzt. Gemeinschaftliche Vermögenswerte werden auf vernünftiger und konstanter Basis CGUs zugeordnet und im Rahmen der Werthaltig- keitsprüfung der CGU, der ein gemeinschaftlicher Vermögenswert zugewiesen wurde, auf Wertminderung getestet.

Verluste aus Wertminderung werden ergebniswirksam erfasst. Eine Wertminderung eines Geschäfts- oder Firmenwerts kann nicht rück- gängig gemacht werden. Bei anderen Vermögenswerten werden Wert- minderungen aus früheren Perioden zu jedem Berichtszeitpunkt auf Hinweise geprüft, ob sich der Verlust verringert hat oder nicht mehr existiert. Eine Wertminderung wird rückgängig gemacht, wenn sich Einschätzungen verändert haben, die für die Bestimmung des erziel- baren Betrags verwendet wurden. Ein Verlust aus Wertminderung kann höchstens insoweit rückgängig gemacht werden, dass der Buch- wert des Vermögenswerts den Buchwert nicht übersteigt, zu dem der Vermögenswert, verringert um Abschreibungen, bewertet wäre, wäre die Wertminderung nicht erfasst worden.

2.5 WEITERE ANGABEN

2.5.1 WESENTLICHE SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN

Schätzungen und Annahmen werden fortlaufend überprüft und beru- hen auf Erfahrungen aus der Vergangenheit und auf anderen Faktoren, einschließlich der Erwartungen bezüglich künftiger Ereignisse, die unter den geltenden Verhältnissen für realistisch gehalten werden.

Der Konzern nimmt im Hinblick auf die Zukunft Schätzungen vor und trifft Annahmen. Die sich ergebenden rechnungslegungsbezogenen Schätzungen werden definitionsgemäß nur selten mit den tatsächlichen Ergebnissen übereinstimmen. Diejenigen Schätzungen und Annahmen, die ein erhebliches Risiko bergen, dass sie im folgenden Geschäftsjahr die Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden erheblich ändern, sind nachfolgend aufgeführt.

U M S AT Z ER LÖ S E

Die Umsatzerlöse aus Meilensteinen, Tantiemen sowie Verträgen mit mehreren Leistungspflichten unterliegen im Rahmen der in Ziffer 2.7.1*erläuterten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Annahmen zu Eintrittswahrscheinlichkeiten und Einzelveräußerungspreisen.

*SEI TENVERWEIS auf Seite 149

A nhang

FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

Die Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte in Form von Schuldinstrumenten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beruhen auf Annahmen zum Ausfallrisiko. Der Konzern übt bei der Aufstellung dieser Annahmen und der Auswahl der Inputfaktoren für die Berechnung der Wertminderung Ermessen aus, basierend auf Er- fahrungen des Konzerns aus der Vergangenheit, bestehenden Markt­ bedingungen sowie zukunftsorientierten Schätzungen zum Ende jeder Berichtsperiode.

LE ASINGVERHÄLTNISSE

Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen bieten. Sofern Verlängerungs- optionen mit hinreichender Sicherheit ausgeübt werden, werden diese bei der Bestimmung der Vertragslaufzeit berücksichtigt.

IN ENT WICKLUNG BEFINDLICHE FORSCHUNGS - UND ENT WICKLUNGS - PROGR AMME UND GESCHÄF TS - ODER FIRMENWERT

Der Konzern prüft jährlich im Rahmen der in Ziffer 2.4.3*erläuterten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, ob in Entwicklung befindli- che Forschungs- und Entwicklungsprogramme oder ein Geschäfts- oder Firmenwert einer Wertminderung unterliegt. Die erzielbaren Beträge der in Entwicklung befindlichen Forschungs- und Entwicklungspro­ ­ gramme und der zahlungsmittelgenerierenden Geschäftseinheiten wurden im Rahmen von Nutzungswertberechnungen ermittelt und einer Sensitivitätsanalyse unterzogen. Diese Berechnungen erfordern die Vornahme von Schätzungen (siehe Ziffern 5.8.3*und 5.8.5*dieses Anhangs).

*SEI TENVERWEISauf Seite 147, Seite 171 und Seite 172

ERTR AGSTEUERN

Der Konzern unterliegt in verschiedenen Steuerhoheiten der Ertrag- steuer. Aufgrund der steigenden Komplexität des Steuerrechts und der damit einhergehenden Unsicherheit hinsichtlich der rechtlichen Aus­ legung der Finanzverwaltung besteht im Bereich der Steuerberech- nung zunehmend ein erhöhtes Maß an Unsicherheit. Sofern erforder- lich werden etwaige Steuerrisiken jedoch entsprechend in Form einer Rückstellung berücksichtigt.

Als Grundlage für den Ansatz von aktiven latenten Steuern auf steuer- liche Verlustvorträge dient die erwartete Geschäftsentwicklung der einzelnen Konzerngesellschaften. Für Details zu den steuerlichen Ver- lustvorträgen und darauf gegebenenfalls angesetzten aktiven latenten Steuern siehe Ziffer 4.4*dieses Anhangs.

*SEI TENVERWEIS auf Seite 162

2.5.2 KAPITALMANAGEMENT

In Bezug auf das Kapitalmanagement ist es der Grundsatz des Vor- stands, eine starke und nachhaltige Kapitalbasis zum Erhalt des Ver- trauens der Investoren, der Geschäftspartner und des Kapitalmarktes zu sichern sowie die künftige Geschäftsentwicklung zu unterstützen. Die Eigenkapitalquote betrug zum 31. Dezember 2019 79,5 % (31. De- zember 2018: 90,6 %, siehe auch nachfolgende Übersicht). Der Konzern ist gegenwärtig nicht durch Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinsti- tuten finanziert.

A nhang

Vorstand und Mitarbeiter können durch langfristige leistungsbezogene Vergütungsbestandteile am Konzernergebnis partizipieren. Diese be- stehen zum einen im Rahmen des von der Hauptversammlung be- schlossenen Prämiensystems aus in 2013 ausgegebenen Wandelschuld- verschreibungen und in 2017, 2018 und 2019 eingerichteten Aktien­ optionsplänen (stock option plan - SOP-Plan) für den Vorstand und bestimmte Mitarbeiter der MorphoSys AG. Zusätzlich hat MorphoSys in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 jeweils ein langfristiges Anreizprogramm (Long-Term Incentive Plan - LTI-Plan) für den Vor- stand und bestimmte Mitarbeiter der MorphoSys AG eingerichtet. In 2019 hat MorphoSys langfristige Anreizprogramme (Long-Term Incentive Plan - LTI-Plan bzw. Restricted Stock Unit Plan - RSU-Plan) für den President und bestimmte Mitarbeiter der MophoSys US Inc. etabliert. Diese LTI-Pläne beruhen auf der leistungsbezogenen Ausgabe von Ak- tien, sogenannter Performance Shares bzw. der RSU-Plan auf von noch zu schaffenden Aktien aus genehmigten Kapital, die bei Erreichen be- stimmter vordefinierter Erfolgskriterien und nach Ablauf der Haltefrist endgültig zugeteilt werden (weitere Informationen siehe Ziffer 7.3*und 7.4*dieses Anhangs). Im Verlauf des Jahres hat der Konzern in Bezug auf das Kapitalmanagement keinerlei Veränderungen vorgenommen.

*SEI TENVERWEISauf Seite 180 und Seite 185

In T €

31.12.2019

31.12.2018

Eigenkapital

394.702

488.373

in % des Gesamtkapitals

79,5 %

90,6 %

Verbindlichkeiten gesamt

101.738

50.391

in % des Gesamtkapitals

20,5 %

9,4 %

GESAMTK APITAL

496.439

538.764

2.6 ZINSEN IN DER BEWERTUNG

Bei der Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten werden Zinssätze zugrunde gelegt. Für die Berechnung anteilsbasierter Vergütungen legt MorphoSys den am Tag der Zusage geltenden Zinssatz für deutsche Bundesanleihen mit einer Laufzeit von vier Jahren zugrunde.

2.7 AUF DIE POSTEN DER GEWINN-UND-VERLUST-RECHNUNG ANGEWANDTE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGS- GRUNDSÄTZE

2.7.1 UMSATZERLÖSE UND UMSATZREALISIERUNG

Seit dem 1. Januar 2018 wendet der Konzern IFRS15 Erlöse aus Verträ- gen mit Kunden an, der einen fünfstufigen Ansatz erfordert:

  • Identifizierung des Vertrages
  • Identifizierung der Leistungsverpflichtungen
  • Bestimmung des Transaktionspreises
  • Aufteilung des Transaktionspreises
  • Umsatzrealisierung

Die Umsatzerlöse des Konzerns enthalten typischerweise Lizenz­ gebühren, Meilensteinzahlungen, Servicegebühren und Tantiemen.

LIZENZGEBÜHREN UND MEILENSTEINZ AHLUNGEN

Der Konzern erzielt Umsatzerlöse aus Lizenzgebühren für geistiges Eigentum (IP) sowohl zu einem bestimmten Zeitpunkt als auch über einen bestimmten Zeitraum. Es muss durch den Konzern geprüft wer- den, ob eine solche Lizenz ein Recht auf Nutzung des geistigen Eigen- tums (zu einem bestimmten Zeitpunkt) oder ein Recht auf Zugang zu geistigem Eigentum (im Laufe der Zeit) zusichert. Umsatzerlöse für eine Lizenz zur Nutzung des geistigen Eigentums werden vom Konzern erfasst, wenn der Lizenznehmer das IP nutzen und davon profitieren

Kon zer nabs chlus s

149

kann sowie der Lizenzzeitraum begonnen hat, beispielsweise, wenn im Rahmen einer Auslizenzierung eines Medikamentenkandidaten oder einer Technologie keine weiteren Verpflichtungen mehr für den Konzern bestehen. Eine Lizenz gilt als Recht auf Zugang zu geistigem Eigentum, wenn der Konzern während der Lizenzlaufzeit Aktivitäten durchführt, die das geistige Eigentum erheblich beeinflussen, der Kunde direkt positiven oder negativen Auswirkungen dieser Aktivitäten ausgesetzt ist und diese Aktivitäten nicht zur Übertragung einer Ware oder Dienstleistung auf den Kunden führen. Umsätze aus Lizenzen für das Recht auf Zugang zu geistigem Eigentum werden linear über die Lizenz­ laufzeit realisiert.

Meilensteinzahlungen für Forschung und Entwicklung sind vom Ein- tritt eines zukünftigen Ereignisses abhängig und stellen eine variable Gegenleistung dar. Das Konzernmanagement schätzt den wahrschein- lichsten Betrag für Meilensteinzahlungen bei Vertragsabschluss mit Null. Die Methode des wahrscheinlichsten Betrages wird als die vorher- sagbarste angesehen, da das Ergebnis binär ist, wie z.B. das Erreichen eines bestimmten Erfolgs in der klinischen Entwicklung (oder nicht). Der Konzern bezieht Meilensteinzahlungen in den Gesamttransaktions­ preis ein, wenn die Realisierung des Meilensteins eher wahrscheinlich ist und es höchst unwahrscheinlich ist, dass es in zukünftigen Perioden zu einer wesentlichen Umkehrung der kumulierten Umsätze kommt.

Umsatzbasierte Meilensteinzahlungen, die in Verträgen für Lizenzen von IP enthalten sind, werden vom Konzern als umsatzabhängige Lizenz­ gebühren betrachtet, da sie ausschließlich durch den Verkauf eines zugelassenen Medikaments bestimmt werden. Dementsprechend wer- den derartige Meilensteine als Umsatzerlöse erfasst, sobald Verkäufe eines solchen Medikaments erfolgen oder später, wenn die Leistungs- pflicht nicht erfüllt ist.

SERVICEGEBÜHREN

Servicegebühren für den Einsatz von Personal im Rahmen von For- schungs- und Entwicklungskooperationen werden in der Periode als Umsatz erfasst, in der die Dienstleistungen erbracht werden. Tritt eine Konzerngesellschaft als Agent auf, werden die Umsätze auf Nettobasis erfasst.

TANTIEMEN

Hinsichtlich der Tantiemen (prozentuale Beteiligungen am Umsatz eines vermarkteten Produkts) gilt das gleiche Umsatzrealisierungsprinzip wie bei den oben beschriebenen umsatzbasierten Meilensteinen.

VERTR ÄGE MIT MEHREREN LEISTUNGSVERPFLICHTUNGEN

Eine Konzerngesellschaft kann Verträge mit mehreren Leistungs- pflichten abschließen, die sowohl Lizenzen als auch Dienstleistungen umfassen können. In solchen Fällen ist zu prüfen, ob im Rahmen der- selben Vereinbarung die Lizenz eigenständig abgrenzbar von den Dienstleistungen­ (oder sonstigen Leistungsverpflichtungen) ist. Der Transaktionspreis wird auf der Grundlage der relativen Einzelveräu- ßerungspreise der Leistungsverpflichtungen in der Vereinbarung auf die separaten Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Das Konzern- unternehmen schätzt Einzelveräußerungspreise für nicht einzeln ver- kaufte Güter oder Dienstleistungen anhand vergleichbarer Transaktio- nen mit anderen Kunden. Wenn der Veräußerungspreis für ein Gut oder eine Dienstleistung sehr variabel oder unsicher ist, wird als Methode zur Schätzung des Einzelveräußerungspreises ein Residual­ ansatz verwendet.

Kon zer nabs chlus s

150

PRINZIPAL- AGENT BEZIEHUNGEN

Bei Vereinbarungen, an denen zwei oder mehr unabhängige Parteien beteiligt sind, die zur Erbringung einer bestimmten Ware oder Dienst- leistung für einen Kunden beitragen, prüft ein Konzernunternehmen, ob das Unternehmen versprochen hat, die bestimmte Ware oder Dienst­ leistung selbst zu erbringen (Unternehmen agiert als Prinzipal) oder zu veranlassen, dass diese bestimmte Ware oder Dienstleistung von einer anderen Partei zu erbringen (Unternehmen agiert als Agent). Als Ergebnis dieser Beurteilung wird die Konzerngesellschaft den Umsatz auf Bruttobasis (Prinzipal) oder auf Nettobasis (Agent) ausweisen. Eine Konzerngesellschaft ist ein Agent und realisiert die Umsatzerlöse auf Nettobasis, wenn es verpflichtet ist, für die Lieferung von Waren oder das Erbringen von Dienstleistungen durch eine andere Partei zu sor- gen, d.h. die Konzerngesellschaft kontrolliert die bestimmte Ware oder Dienstleistung nicht, bevor sie an den Kunden übertragen wird. Zu den Indikatoren, die ein Unternehmen bei der Feststellung unter- stützen, ob es Verfügungsgewalt über die Ware oder Dienstleistung besitzt, bevor sie an den Kunden übertragen wird, und somit ein Agent ist, gehören unter anderem nachfolgende Kriterien:

  • Eine andere Partei ist im Wesentlichen für die Erfüllung des Vertrags verantwortlich.
  • Das Unternehmen trägt kein Bestandsrisiko.
  • Die Gesellschaft kann den Preis nicht nach eigenem Ermessen be- einflussen.

Kein einzelner Indikator ist determinativ oder stärker gewichtet als andere Indikatoren. Einige Indikatoren können jedoch je nach den ein- zelnen Fakten und Umständen stärkere Beweise liefern als andere. Die Kontrolle einer Konzerngesellschaft muss materiell sein, sodass der Erwerb des Rechtsanspruchs an einer Ware oder Dienstleistung nur kurz vor deren Übertragung auf den Kunden nicht unbedingt darauf hindeutet, dass es sich bei einer Konzerngesellschaft um einen Prinzipal handelt. Im Allgemeinen erfordert die Einschätzung, ob eine Konzern­ gesellschaft als Prinzipal oder als Agent in einer Transaktion auftritt, ein erhebliches Maß an Ermessen.

Aufgrund der relevanten Fakten und Umstände kann die Beurteilung einer Vereinbarung zu der Schlussfolgerung führen, dass die Gegen- partei eher ein Kooperationspartner oder Partner als ein Kunde ist, d.h. die Vereinbarung fällt nicht in den Anwendungsbereich von IFRS15, da die Vertragsparteien die Risiken bei der gemeinsamen Entwicklung eines Medikaments sowie die künftigen Gewinne aus der Vermark- tung des zugelassenen Medikaments gleichermaßen teilen.

UMSAT ZRE ALISIERUNG BIS 31. DEZEMBER 2017

Der Konzern hat die Grundsätze der Umsatzrealisierung nach IAS18 Revenue bis zum 31. Dezember 2017 angewendet.

Die Umsatzerlöse des Konzerns enthielten in 2017 Lizenzgebühren und Meilensteinzahlungen und Servicegebühren. Sie wurden gemäß IAS18.9 mit dem beizulegenden Zeitwert des erhaltenen oder zu bean- spruchenden Entgelts bemessen. Die Erfassung der Erträge erfolgte im Sinne des IAS18.20b nur dann, wenn hinreichend wahrscheinlich war, dass der Gesellschaft der mit dem Auftrag verbundene wirtschaft- liche Nutzen zufloss.

A nhang

LIZENZGEBÜHREN UND MEILENSTEINZ AHLUNGEN

Umsatzerlöse aus nichtrückzahlbaren Gebühren für das Bereitstellen von Technologien, Gebühren für die Nutzung von Technologien und Lizenzgebühren wurden sofort in voller Höhe realisiert, sofern sämtliche Kriterien des IAS18.14 erfüllt waren. Insbesondere dann, wenn maß- gebliche Risiken und Chancen des Eigentums an einer Lizenz auf den Kunden übertragen wurden und bei einer Konzerngesellschaft kein weiter bestehendes Verfügungsrecht oder wirksame Verfügungsgewalt verblieben. In dem Fall, dass diese Kriterien nicht erfüllt waren, wurden Umsatzerlöse - solange keine geeignetere Methode der Umsatzreali- sierung verfügbar war - über die jeweilige Vertragslaufzeit abgegrenzt und linear erfasst. Diese Vertragslaufzeit entsprach in der Regel der vertraglich vereinbarten Forschungsdauer oder, bei Verträgen ohne vertraglich vereinbarte Dauer, der geschätzten Laufzeit der Koopera- tion. Umsatzerlöse aus Meilensteinzahlungen wurden bei Erfüllung bestimmter vertraglicher Kriterien erfasst.

SERVICEGEBÜHREN

Servicegebühren im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungs- kooperationen wurden in der Periode erfasst, in der die Dienstleistun- gen erbracht wurden.

Falls die Gewährung von Nachlässen wahrscheinlich war und der ­Betrag verlässlich ermittelt werden konnte, wurde der Nachlass als Umsatzminderung zeitgleich mit der Umsatzrealisierung des ­Verkaufs erfasst. Der Zeitpunkt des Übergangs der Chancen und Risiken variierte in Abhängigkeit von den jeweiligen Konditionen des Kaufvertrags. In Übereinstimmung mit IAS18.21 und 18.25 wurde für die Umsatz­ erfassung im Rahmen von Mehrkomponentenverträgen die Gesamtver- gütung den separat identifizierbaren Komponenten im Verhältnis ihrer jeweiligen beizulegenden Zeitwerte unter Anwendung von IAS18.20 zugeordnet und das Vorliegen der Kriterien für die Umsatzrealisie- rung für jede Komponente einzeln beurteilt.

2.7.2 BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

UMSAT ZKOSTEN

Umsatzkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der die zugehörigen Umsatzerlöse anfallen. Die Position beinhaltet Personal- kosten, Abschreibungen auf Vorräte, operative Kosten und Kosten für externe Dienstleistungen.

FORSCHUNG UND ENT WICKLUNG

Forschungskosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen. Entwicklungskosten werden generell in Übereinstimmung mit IAS38.5 und IAS38.11 bis 38.23 bei ihrem Anfall als Aufwand erfasst. Als immaterieller Vermögenswert werden Entwicklungskosten erfasst, wenn die Kriterien des IAS38.21 (Wahrscheinlichkeit eines erwarteten, künftigen wirtschaftlichen Nutzens, Verlässlichkeit der Kostenbewertung) erfüllt sind und der Konzern die Nachweise gemäß IAS38.57 erbringen kann.

Die Position beinhaltet Personalkosten, Verbrauchsmaterial, operative Kosten, Wertminderungen, Abschreibungen und sonstige Aufwendun- gen für immaterielle Wirtschaftsgüter (weitere Angaben können der Ziffer 5.8*dieses Anhangs entnommen werden), Kosten für externe Dienstleistungen, Infrastrukturkosten und Abschreibungen.

*SEI TENVERWEIS auf Seite 170

A nhang

V ERT R I EB

Die Position beinhaltet Personalkosten, Verbrauchsmaterial, operative Kosten, Abschreibungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter (Software; weitere Angaben können der Ziffer 5.8*dieses Anhangs entnommen werden), Kosten für externe Dienstleistungen, Infrastrukturkosten und Abschreibungen.

*SEI TENVERWEIS auf Seite 170

ALLGEMEINES UND VERWALTUNG

Die Position beinhaltet Personalkosten, Verbrauchsmaterial, operative Kosten, Abschreibungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter (Software; weitere Angaben können der Ziffer 5.8*dieses Anhangs entnommen werden), Kosten für externe Dienstleistungen, Infrastrukturkosten und Abschreibungen.

*SEI TENVERWEIS auf Seite 170

PERSONAL AUF WAND AUS AK TIENOPTIONEN

Der Konzern wendet IFRS2 "Anteilsbasierte Vergütung" an. IFRS2 verpflichtet den Konzern, die geschätzten beizulegenden Zeitwerte von aktienbasierten Vergütungen zum Bewertungsstichtag als Vergütungs- aufwand über die Periode zu verteilen, in der die Begünstigten die mit der Gewährung in Zusammenhang stehenden Leistungen erbringen.

IFRS2 "Anteilsbasierte Vergütung" schreibt die Berücksichtigung der Auswirkungen anteilsbasierter Vergütungen vor, wenn der Konzern Güter oder Dienstleistungen erwirbt und im Gegenzug Aktien oder Aktienoptionen ("Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente") bzw. andere Vermögenswerte, die dem Wert einer bestimmten Anzahl von Aktien oder Aktienoptionen entsprechen ("Barausgleich"), hingibt. Die wesentliche Auswirkung des IFRS2 auf den Konzern ergibt sich durch den Aufwand aus der Anwendung eines Optionspreismodells im Zusam- menhang mit aktienbasierten Anreizen von Vorstand und Mitarbeitern. Weitere Angaben können den Ziffern 7.1*, 7.2*, 7.3*, 7.4*und 7.5*dieses Anhangs entnommen werden.

*SEI TENVERWEISauf Seite 176 bis Seite 185

Z AHLUNGEN FÜR OPER ATING - LE ASINGVERHÄLTNISSE

Bis zum 31. Dezember 2018 wurden im Rahmen von Operating Leasing-­ Verhältnissen geleistete Zahlungen über die Laufzeit des Leasingver- hältnisses gemäß IAS18 linear in der Gewinn-und-Verlust-­Rechnung erfasst. Gemäß SIC15 werden alle Anreizvereinbarungen im Zusam- menhang mit Mietleasingverhältnissen als Bestandteil der vereinbarten Nettogegenleistung für die Nutzung des Leasinggegenstands erfasst. Die Summe der Erträge aus den Anreizvereinbarungen wird während der Mietdauer linear von den Leasingaufwendungen abgesetzt.

Die im Konzern bestehenden Leasingverhältnisse bis zum 31. Dezember 2018 waren ausschließlich als Operating Leasing-Verhältnisse zu klas- sifizieren. Finanzierungsleasingverhältnisse sind nicht eingegangen worden.

2.7.3 SONSTIGE ERTRÄGE

Die Position "Sonstige Erträge" beinhaltet neben Währungsgewinnen des operativen Geschäfts vorwiegend Erträge im Zusammenhang mit der betriebseigenen Kantine.

Kon zer nabs chlus s

151

ZUWENDUNGEN DER ÖFFENTLICHEN HAND

Erhaltene, nicht rückzahlbare Zuwendungen der öffentlichen Hand zum Zweck der Förderung spezieller Forschungs- und Entwicklungsprojekte werden in dem Maße, in dem die damit verbundenen Aufwendungen angefallen sind, in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung im separaten Posten "Sonstige Erträge" ausgewiesen. Nach den Zuwendungsbestim­­ mungen steht den staatlichen Vergabestellen grundsätzlich das Recht zu, die Verwendung der dem Konzern gewährten Fördermittel zu prüfen.

Grundlegend handelt es sich bei den Zuwendungen der öffentlichen Hand um Kostenzuschüsse, bei denen eine erfolgswirksame Erfassung der Zuwendungen nur in Höhe der korrespondierenden Kosten erfolgt.

Ist die Rückzahlung eines Kostenzuschusses an eine Erfolgsbedin- gung gekoppelt, erfolgt die Erfassung des Zuschusses bis zum Eintritt der Bedingung unter den sonstigen Verbindlichkeiten. Wird die Rück- zahlungsbedingung nicht erfüllt, erfolgt eine Erfassung des Zuschusses in der Position "Sonstige Erträge".

Zuwendungen, die als Investitionszuschüsse zu klassifizieren wären, sind im Geschäftsjahr 2019, 2018 und 2017 nicht gewährt worden.

2.7.4 SONSTIGE AUFWENDUNGEN

Die Position "Sonstige Aufwendungen" beinhaltet vorwiegend Wäh- rungsverluste des operativen Geschäfts.

2.7.5 FINANZERTRÄGE UND FINANZAUFWENDUNGEN

Gewinne und Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts sowie Zinseffekte aus der Anwendung der Effektivzinsmethode von ­finanziellen Vermögenswerten werden bei ihrem Anfall in der Gewinn-­und-Verlust-Rechnung erfasst.

2.7.6 AUFWAND UND ERTRAG AUS ERTRAGSTEUERN

Die tatsächlichen Ertragsteuern werden basierend auf den jeweiligen nationalen steuerlichen Ergebnissen und Vorschriften des Geschäfts- jahres berechnet. Darüber hinaus beinhalten die im Geschäftsjahr ausgewiesenen tatsächlichen Steuern auch Anpassungsbeträge für eventuell anfallende Steuerzahlungen bzw. -erstattungen für noch nicht endgültig veranlagte Zeiträume, exklusive Zinszahlungen und Strafen auf Steuernachzahlungen. Soweit in den Steuererklärungen angesetzte Beträge von den Steuerbehörden voraussichtlich bestritten werden (unsichere Steuerpositionen), werden Steuerrückstellungen gebildet. Der Betrag ermittelt sich aus der besten Schätzung der erwarteten Steuerzahlung. Steuerforderungen aus unsicheren Steuerpositionen werden dann erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass sie realisiert werden können. Laufende Steuern sind die erwartete Steuerschuld auf das zu versteuernde Einkommen des Jahres, basierend auf Steuersätzen, die am Bilanzstichtag gelten, sowie Anpassungen der Steuerschuld für Vorjahre.

Aktive und passive latente Steuern werden auf temporäre Unter- schiede zwischen den steuerlichen und den bilanziellen Wertansätzen einschließlich konsolidierungsbedingter Unterschiede, noch nicht ge- nutzter steuerlicher Verlustvorträge und Steuergutschriften ermittelt. Ihre Bewertung erfolgt anhand der Steuersätze und Steuervorschriften, die am Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden.

Kon zer nabs chlus s

152

Eine Verrechnung aktiver und passiver latenter Steuern erfolgt bei Identität der Steuergläubiger und bei einem einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden.

Die Beurteilung der Realisierbarkeit latenter Steuerguthaben bedingt die Einschätzung über die Höhe zukünftiger steuerpflichtiger Gewinne. Dabei werden Höhe und Art dieser zu versteuernden Einkünfte, die Perioden, in denen sie anfallen werden, sowie zur Verfügung stehende Steuerplanungsmaßnahmen berücksichtigt. Auf aktive latente Steuern nimmt der Konzern eine Abwertung vor, wenn es unwahrscheinlich ist, dass zukünftiges zu versteuerndes Einkommen in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Unterschiede, steuerlichen Verlustvorträge und Steuer- gutschriften verrechnet werden können.

Die entsprechenden Analysen und Prognosen werden in den jeweiligen Ländern von den lokalen Steuer- und Finanzfachleuten vorgenommen. Weil die Auswirkungen der zugrundeliegenden Schätzungen wesent- lich sein können, gibt es konzerneinheitliche Richtlinien und Verfahren, die die Konsistenz und Zuverlässigkeit des Beurteilungsprozesses gewährleisten. Die Ergebnisprognosen beruhen auf Geschäftsplänen, die in einem ordentlichen Verfahren geprüft und genehmigt wurden. Ein besonders aussagekräftiger Nachweis für die Bilanzierung aktiver Steuerabgrenzungen wird entsprechend konzerneinheitlichen Grund- sätzen verlangt, wenn das betreffende Konzernunternehmen aktuell oder in einer Vorperiode einen Verlust erlitten hat.

Veränderungen der aktiven und passiven latenten Steuern werden grundsätzlich erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Eine Ausnahme hiervon bilden die erfolgsneutral direkt im Eigenkapital zu erfassenden Veränderungen. Latente Steuerforderun- gen werden nur in dem Umfang verbucht, in dem es wahrscheinlich ist, dass es in Zukunft zu versteuerndes Einkommen zum Ausgleich geben wird. Latente Steueransprüche werden um den Betrag reduziert, bei dem die Realisierung des entsprechenden Steuervorteils nicht mehr erwartet wird.

2.7.7 ERGEBNIS JE AKTIE

Der Konzern weist für seine Stammaktien ein unverwässertes und ein verwässertes Ergebnis je Aktie unter Beachtung von IAS33.41 aus. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird ermittelt, indem der Jahres- überschuss bzw. Jahresfehlbetrag, der den Stammaktionären des Kon- zerns zusteht, durch die gewichtete Anzahl der sich in der Berichts­ periode durchschnittlich im Umlauf befindlichen Stammaktien dividiert wird. Das verwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich in gleicher Weise, wobei man jedoch den den Stammaktionären zustehenden Jahresüber- schuss bzw. Jahresfehlbetrag und die gewichtete Anzahl der sich durch­ schnittlich im Umlauf befindlichen Stammaktien um den möglichen Verwässerungseffekt aller Stammaktien bereinigt, der sich aus an Management und Mitarbeiter ausgegebenen Wandelschuldverschrei- bungen und Aktienoptionen ergibt.

In 2019, 2018 und 2017 entsprechen sich das unverwässerte und ver- wässerte Ergebnis je Aktie. Der Effekt von 57.035 potenziell verwäs- sernden Aktien in 2019 (2018: 120.214 verwässernde Aktien; 2017: 87.904 verwässernde Aktien), resultierend aus Aktienoptionen und Wandelschuldverschreibungen, die dem Vorstand, der Senior Management Group und Mitarbeitern des Unternehmens, die nicht der Senior Management Group angehören, gewährt wurden, wurde vom verwäs- serten Ergebnis je Aktie ausgenommen, da dies zu einem Rückgang des Verlustes je Aktie führen würde; dieser wird somit nicht als ver- wässernd behandelt.

A nhang

Die zum 31. Dezember 2019 noch nicht erdienten 115.684 Aktien­ optionen werden nicht in der Berechnung der potenziell verwässern- den Aktien einbezogen, da diese für das Geschäftsjahr 2019 einer ­Verwässerung entgegenwirken. Diese Aktien könnten in der Zukunft möglicherweise einen verwässernden Effekt hervorrufen.

2.8 AUF AKTIVPOSTEN DER BILANZ ANGEWANDTE BILAN- ZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

2.8.1 LIQUIDITÄT

K L A S S I F I Z I ER U N G

Der Konzern stuft seine finanziellen Vermögenswerte (Fremdkapital- anlagen) in folgende Bewertungskategorien ein: diejenigen, die in der Folge zum beizulegenden Zeitwert (entweder erfolgsneutral oder erfolgswirksam) bewertet werden, und jene, die zu fortgeführten An- schaffungskosten bewertet werden. Die Einstufung ist abhängig vom Geschäftsmodell des Unternehmens im Hinblick auf die Steuerung der finanziellen Vermögenswerte und die vertraglichen Zahlungsströme. Bei zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten werden die Gewinne und Verluste entweder erfolgsneutral oder erfolgswirk- sam erfasst. Der Konzern gliedert Schuldinstrumente nur dann um, wenn sich das Geschäftsmodell zur Steuerung solcher Vermögens- werte ändert.

Der Konzern betrachtet alle Bankguthaben, Kassenbestände und kurz- fristige Einlagen mit einer Laufzeit gerechnet vom Erwerbszeitpunkt von drei Monaten oder weniger als Zahlungsmittel und Zahlungsmittel­ äquivalente. Der Konzern legt die meisten seiner Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bei mehreren großen Finanzinstituten - der Commerzbank, der UniCredit, der BayernLB, der LBBW, der BNPParibas, der Deutschen Bank, der Sparkasse, der Rabobank, der Banque Eu- ropéenne du Crédit Mutuel und der Bank of America Merrill Lynch - an.

Ausgereichte Garantien für Mietkautionen und Verpflichtungen aus an Mitarbeiter ausgegebene Wandelschuldverschreibungen wurden inner- halb der sonstigen Vermögenswerte als zweckgebundene Finanzmittel ausgewiesen, da diese für die betrieblichen Zwecke des Konzerns nicht zur Verfügung stehen.

ANSAT Z UND AUSBUCHUNG

Ein marktüblicher Kauf oder Verkauf von finanziellen Vermögenswer- ten wird zum Handelstag angesetzt, d.h. zu dem Tag, an dem sich der Konzern verpflichtet, den Vermögenswert zu kaufen oder zu verkaufen. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Ansprüche auf den Erhalt von Zahlungsströmen aus den finanziellen Vermögens- werten auslaufen oder übertragen worden sind und der Konzern im We- sentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum übertragen hat.

BE WERTUNG

Bei der erstmaligen Erfassung bewertet der Konzern einen finanziellen Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich, im Falle eines in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewer- teten finanziellen Vermögenswerts, der direkt auf den Erwerb dieses Vermögenswerts entfallenden Transaktionskosten. Transaktionskosten von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziel- len Vermögenswerten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand erfasst.

A nhang

Die Folgebewertung von Schuldinstrumenten ist abhängig vom Ge- schäftsmodell des Konzerns zur Steuerung des Vermögenswerts und den Zahlungsstrommerkmalen des Vermögenswerts. Der Konzern stuft seine Schuldinstrumente in eine der folgenden Bewertungskatego- rien ein.

Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zah­ lungsströme gehalten werden, und bei denen diese Zahlungsströme ­ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen, werden zu

fort­ geführten­ Anschaffungskosten bewertet. Zinserträge aus diesen ­finanziellen Vermögenswerten werden unter Anwendung der Effektiv- zinsmethode in den Finanzerträgen erfasst. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden direkt in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst und im Finanzergebnis ausgewiesen. Wertminderungsauf- wendungen werden in einem gesonderten Posten der Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen.

Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungs- ströme und zur Veräußerung der finanziellen Vermögenswerte gehalten werden, und bei denen die Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen, werden erfolgsneutral zum beizulegen- den Zeitwert bewertet. Veränderungen des Buchwerts werden im sons- tigen Ergebnis ausgewiesen, mit Ausnahme der Wertminderungs­ erträge oder -aufwendungen, Zinserträge und Fremdwährungsgewinne und -verluste, die im Gewinn oder Verlust erfasst werden. Bei Ausbu- chung des finanziellen Vermögenswerts wird der zuvor im sonstigen Ergebnis angesetzte kumulierte Gewinn oder Verlust aus dem Eigen- kapital in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert und im ­Finanzergebnis ausgewiesen. Zinserträge aus diesen finanziellen

Vermögenswerten­werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode in den Finanzerträgen ausgewiesen. Fremdwährungsgewinne und -verluste werden in den sonstigen Erträgen/Aufwendungen dargestellt und Wertminderungsaufwendungen sind in einem gesonderten Posten­

in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung enthalten.

Vermögenswerte, welche die Kriterien der Kategorien zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet oder erfolgsneutralen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nicht erfüllen, werden in der Kategorie erfolgs- wirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Gewinne oder Verluste aus einem Schuldinstrument, das in der Folge erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, werden im Gewinn oder Ver- lust saldiert im Finanzergebnis in der Periode ausgewiesen, in der sie entstehen.

D ER I VAT E

Zur Absicherung seines Fremdwährungsrisikos und von Zahlungs- strömen setzt der Konzern Derivate ein. Der Einsatz von Derivaten unterliegt einer vom Vorstand genehmigten Konzernrichtlinie, die eine schriftlich fixierte Leitlinie im Umgang mit Derivaten darstellt. Gemäß der Kurssicherungspolitik des Konzerns werden nur zukünftige Cashflows mit hoher Wahrscheinlichkeit sowie eindeutig bestimmbare Forderungen kursgesichert, die innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten realisiert werden können.

Derivate werden erstmalig zum beizulegenden Zeitwert zum Zeit- punkt des Abschlusses eines Derivatgeschäfts angesetzt und in der Folge am Ende jeder Berichtsperiode zu ihrem beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts eines deriva- tiven Instruments, das nicht als Sicherungsbeziehung bilanziert wird, werden unmittelbar in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung im Finanz­ ergebnis erfasst.

Kon zer nabs chlus s

153

MorphoSys hat in den Geschäftsjahren 2019 und 2018 kein Hedge Accounting angewendet.

2.8.2 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN, FORDE - RUNGEN AUS ERTRAGSTEUERN UND SONSTIGE FORDERUNGEN

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich einer Wertminderung mittels des ver- einfachten Wertminderungsmodells bewertet (siehe Ziffern 2.3.1*, 2.4.2*sowie 5.3*dieses Anhangs).

*SEI TENVERWEISauf Seite 138, Seite 146 und Seite 167

Forderungen aus Ertragsteuern beinhalten im Wesentlichen Forderun- gen gegenüber dem Finanzamt im Zusammenhang mit einbehaltener Kapitalertragsteuer.

Sonstige nicht-derivative Finanzinstrumente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode be- wertet.

2.8.3 VORRÄTE

Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Her- stellungskosten und dem Nettoveräußerungswert nach der First-in-first-out-Methode bewertet. Die Anschaffungskosten beinhalten alle Kosten des Erwerbs sowie alle Kosten, um die Vorräte in ihren betriebsbereiten Zustand zu versetzen, wobei Anschaffungspreisminderungen wie Boni und Skonti berücksichtigt werden. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte Veräußerungserlös abzüglich der geschätzten Kosten für Fertigstellung und der bis zum Verkauf anfallenden Kosten. Die Vorräte unterteilen sich in Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe.

Außerdem enthalten die Vorräte die Produktionskosten für die Fermen- terläufe von Antikörpermaterial (Tafasitamab), das für das Zulas- sungsverfahren in den USAbenötigt wird. Dieses Material kann bei erfolgreicher Marktzulassung von Tafasitamab später für die Kommer- zialisierung eingesetzt werden. Die Kommerzialisierung wird im Sinne des IAS2 als der Verkauf im normalen Geschäftsgang betrachtet, und somit wird dieses Material als Vorräte bilanziert. Bevor für Tafasita- mab eine Marktzulassung vorliegt, werden diese Vorräte mit einem Nettoveräußerungswert von Null bewertet. Die entsprechenden Auf- wendungen werden in den Umsatzkosten erfasst.

2.8.4 RECHNUNGSABGRENZUNG UND SONSTIGE KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

Im Rechnungsabgrenzungsposten werden jene Ausgaben erfasst, die zwar zu einem Liquiditätsabfluss vor dem Bilanzstichtag geführt haben, deren Aufwandsverrechnung jedoch erst im folgenden Geschäftsjahr erfolgt. Die Ausgaben betreffen vorwiegend Wartungsverträge und Unterlizenzen sowie Vorauszahlungen für noch nicht erbrachte externe Laborleistungen. In den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten sind im Wesentlichen Forderungen gegenüber dem Finanzamt aus einem Vorsteuerüberhang, Kombinationswirkstoffe sowie Forderungen aus Vorauszahlungen enthalten. Die Bilanzierung dieses Postens erfolgt zum Nennbetrag.

2.8.5 SACHANLAGEN

Sachanlagen werden zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungs- kosten ausgewiesen, vermindert um kumulierte Abschreibungen (siehe Ziffer 5.6*dieses Anhangs) und etwaige Wertminderungsverluste­ (siehe Ziffer 2.4.3*dieses Anhangs). In den historischen Kosten sind die direkt mit der Anschaffung verbundenen Ausgaben zum Erwerbs­ zeitpunkt enthalten. Ersatzbeschaffungen sowie Um- und Einbauten

Kon zer nabs chlus s

154

werden aktiviert, während Reparatur- und Instandhaltungsausgaben bei ihrem Anfall als Aufwand erfasst werden. Die Sachanlagen­ werden über ihre geschätzte Nutzungsdauer (siehe nachfolgende Tabelle) linear abgeschrieben. Mietereinbauten werden über den geringeren Zeitraum aus der geschätzten Nutzungsdauer der Anlagen oder der verbleiben- den Mietdauer linear abgeschrieben.

*SEI TENVERWEISauf Seite 168 und Seite 147

Nutzungs-

Abschrei-

Anlagenkategorie

dauer

bungssätze

Computer Hardware

3

Jahre

33 %

Geringwertige Labor- und

Büroausstattung

sofort

100 %

Mietereinbauten

10

Jahre

10 %

Büroausstattung

8

Jahre

13 %

Laborausstattung

4

Jahre

25 %

Der Restwert und die Nutzungsdauer eines Vermögenswerts werden am Ende einer jeden Berichtsperiode überprüft und bei Bedarf angepasst.

Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstel- lung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, sind in den Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht enthalten, da der Konzern das operative Geschäft aus Eigenmitteln finanziert.

2.8.6 LEASINGVERHÄLTNISSE

Seit dem 1. Januar 2019 wendet der Konzern IFRS16, den neuen Standard zu Leasingverhältnissen, mittels der modifizierten retrospektiven Methode an (siehe Ziffer 2.1.2*dieses Anhangs).

*SEI TENVERWEIS auf Seite 135

Für Leasingnehmer führt IFRS16 einen einheitlichen Ansatz für die bilanzielle Abbildung von Leasingverträgen ein, wonach für alle Lea- singverhältnisse in der Bilanz Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegan- genen Zahlungsverpflichtungen anzusetzen sind. Ein Nutzungsrecht und eine entsprechende Leasingverbindlichkeit werden zu dem Zeit- punkt bilanziert, zu dem der Leasinggegenstand dem Konzern zur Nutzung zur Verfügung steht.

Nutzungsrechte werden mit den Anschaffungskosten bewertet, die sich aus der Leasingverbindlichkeit, bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen abzüglich erhaltener Leasinganreize, anfänglicher direkter Kosten und Rückbauverpflichtungen zusammensetzen. Die Folgebewertung­ der Nutzungsrechte erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Abschreibung der Nutzungsrechte erfolgt linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingver- trages.

Die Leasingverbindlichkeit bemisst sich als Barwert der festen sowie variablen Leasingzahlungen, die während der Laufzeit des Leasingver- hältnisses gezahlt werden abzüglich vom Leasinggeber zu leistende Leasinganreize. Die Abzinsung erfolgt mit dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden impliziten Zinssatz, sofern dieser bestimmbar ist. Andernfalls erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzins- satz des Leasingnehmers, das heißt dem Zinssatz, den ein Leasing- nehmer zahlen würde, wenn er für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufnehmen müsste, um in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld einen Vermögenswert mit einem dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert zu erwerben.

A nhang

Im Rahmen der Folgebewertung wird der Buchwert der Leasing­ verbindlichkeiten erhöht, um dem Zinsaufwand für die Leasingver- bindlichkeit Rechnung zu tragen und verringert, um den geleisteten Leasingzahlungen Rechnung zu tragen. Jede Leasingrate wird in Tilgungs- und Finanzierungsaufwendungen aufgeteilt. Die Finanzie- rungsaufwendungen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnis- ses erfolgswirksam erfasst.

Der Konzern ist möglichen zukünftigen Steigerungen variabler Leasing- zahlungen ausgesetzt, welche sich aus einer Änderung eines Indexes oder Zinses ergeben können. Diese möglichen Änderungen der Leasing­­ raten sind bis zu deren Wirksamwerden nicht in der Leasingverbind- lichkeit berücksichtigt. Sobald Änderungen eines Indexes oder Zinses sich auf Leasingraten auswirken, wird die Leasingverbindlichkeit gegen das Nutzungsrecht angepasst.

Die in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung bis einschließlich dem ­Geschäftsjahr 2018 erfassten Mietaufwendungen werden seit dem 1. Januar 2019 durch Abschreibungen der Vermögenswerte sowie durch Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Leasingverbindlich- keiten ersetzt. Dies bedeutet, dass die zugehörigen Kosten in verschie- denen Posten der Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen werden und in ihrem Gesamtbetrag im Vergleich zur Anwendung des IAS17 abweichen. Aufgrund der in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung in den Finanzaufwendungen ausgewiesenen Zinsaufwendungen ergibt sich im Geschäftsjahr eine materielle Auswirkung auf das Kon- zern-EBITim Vergleich zur Anwendung des IAS17. Gemäß IAS17 waren die Zinsaufwendungen Bestandteil der Mietaufwendungen und wurden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung in den betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Die Auszahlungen zur Tilgung der Leasingverbindlichkeiten und die Auszahlungen, die auf den Zinsanteil der Leasingverbindlichkeit entfallen, werden dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit zu- geordnet.

Für Leasinggegenstände von geringem Wert und für kurzfristige Lea- singverhältnisse (Laufzeit weniger als zwölf Monate), im Wesentlichen technische Anlagen, wird von den Anwendungserleichterungen des IFRS16 Gebrauch gemacht. Hiernach werden keine Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten bilanziert, sondern die Leasingzahlungen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst.

Zur Prüfung der Notwendigkeit einer Wertminderung eines Nutzungs- rechts wendet der Konzern IAS36 an und erfasst Wertminderungen entsprechend der in Ziffer 2.4.3*dargestellten Grundsätze.

*SEI TENVERWEIS auf Seite 147

2.8.7 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Die immateriellen Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten bei entgeltlichem Erwerb aktiviert. Planmäßige Abschreibungen über die wirtschaftliche Nutzungsdauer erfolgen ausschließlich linear. Selbst- geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden nur aktiviert, sofern die Ansatzkriterien des IAS38 erfüllt sind.

Entwicklungskosten werden als immaterielle Vermögenswerte akti- viert, sofern die entsprechenden Voraussetzungen des IAS38 - ein- deutige Abgrenzung des Produkts oder des Verfahrens, technische Realisierbarkeit, Intention der Fertigstellung, Nutzung, Vermarktung, Deckung der Entwicklungskosten durch künftige Finanzmittelüber- schüsse, verlässliche Ermittlung dieser Finanzmittelüberschüsse, Ver- fügbarkeit hinreichender Ressourcen für Entwicklungsabschluss und

A nhang

Verkauf - erfüllt sind. Der Ausweis der Abschreibungen von immateri- ellen Vermögenswerten erfolgt unter den Forschungs- und Entwick- lungskosten.

Als Forschung zu klassifizierende Aufwendungen werden den For- schungs- und Entwicklungskosten im Sinne des IAS38 zugeordnet.

Nachträgliche Ausgaben für aktivierte immaterielle Vermögenswerte werden nur aktiviert, wenn sie den künftigen wirtschaftlichen Nutzen

Kon zer nabs chlus s

155

GESCHÄF TS - ODER FIRMENWERT

Der bilanzierte Geschäfts- oder Firmenwert resultiert sowohl aus den erwarteten zu realisierenden Synergien eines Unternehmenszusam- menschlusses als auch aus den Fähigkeiten der im Zuge des Erwerbs integrierten Belegschaft. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird jährlich auf etwaige Wertminderung überprüft, wie in IAS36 vorgesehen (siehe Ziffer 5.8.5*dieses Anhangs).

*SEI TENVERWEIS auf Seite 172

des jeweiligen Vermögenswerts wesentlich erhöhen, auf den sie sich beziehen. Alle übrigen Ausgaben werden bei ihrem Entstehen als Auf- wand erfasst.

PAT EN T E

Durch den Konzern erlangte Patente werden zu Anschaffungskosten ausgewiesen, vermindert um kumulierte Abschreibungen (siehe unten) und etwaige Wertminderungen (siehe Ziffer 2.4.3*dieses Anhangs). Patentkosten werden linear über die niedrigere Dauer aus geschätzter wirtschaftlicher Nutzungsdauer der Patente (zehn Jahre) oder verblei- bender Patentlaufzeit abgeschrieben. Die Abschreibung beginnt zum Zeitpunkt der Patenterteilung. Die Technologie, die im Rahmen der

Kategorie immaterielle

Vermögenswerte

Patente

Lizenzrechte

In Entwicklung befindliche Forschungs- und Entwicklungspro- gramme

Software

Geschäfts- oder Firmenwert

Nutzungs-

Amortisations-

dauer

sätze

10 Jahre

10 %

8 - 10 Jahre

13 % - 10 %

Keine Abschrei-

bung, Impair-

ment Only

-

3 - 5 Jahre

33 % - 20 %

Impairment Only

-

Kaufpreiszuordnung für die Akquisition der Sloning BioTechnology GmbH identifiziert wurde, wird zum beizulegenden Zeitwert zum Zeit- punkt der Akquisition, vermindert um kumulierte Abschreibungen (bei einer Nutzungsdauer von zehn Jahren), ausgewiesen.

*SEI TENVERWEIS auf Seite 147

L I Z EN Z R E C H T E

Der Konzern hat von Dritten Lizenzrechte durch Vorauszahlung von Lizenzgebühren, jährliche Gebühren zur Aufrechterhaltung der Lizen- zen und Gebühren für Unterlizenzen erworben. Die vorausbezahlten Lizenzgebühren schreibt der Konzern über die geschätzte Nutzungs- dauer der erworbenen Lizenz (acht bis zehn Jahre) linear ab. Dauer und Methode der Abschreibung werden gemäß IAS38.104 am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Jahresgebühren zur Aufrechterhal- tung der Lizenzen werden über die Laufzeit des einzelnen Jahresver- trags abgeschrieben. Gebühren für Unterlizenzen werden über die Laufzeit des Vertrags oder bei Verträgen ohne vertraglich vereinbarte Laufzeit über die geschätzte Nutzungsdauer der Zusammenarbeit linear abgeschrieben.

IN ENT WICKLUNG BEFINDLICHE FORSCHUNGS - UND ENT WICKLUNGS - PROGR AMME

Dieser Bilanzposten enthält zum einen aktivierte Zahlungen aus der Einlizenzierung von Wirkstoffen für das Segment Proprietary Development sowie Meilensteinzahlungen für diese Wirkstoffe, die nach Erreichen der Meilensteine nachträglich gezahlt werden. Darüber hin- aus sind Wirkstoffe oder Antikörperprogramme aus Akquisitionen in diesem Posten enthalten. Die Vermögenswerte, die zu Anschaffungs- kosten ausgewiesen werden, sind derzeit noch nicht zur Nutzung ver- fügbar und werden daher noch nicht planmäßig abgeschrieben. Da der Konzern den Ansatz der Kostenakkumulation anwendet, werden Meilen­ steine in der nahen Zukunft nicht berücksichtigt. Jährlich oder im Falle von auslösenden Ereignissen werden die Vermögenswerte auf etwaige Wertminderungen entsprechend IAS36 geprüft.

SOF T WARE

Software wird zu Anschaffungskosten ausgewiesen, vermindert um kumulierte Abschreibungen (siehe unten) und etwaige Wertminderun- gen (siehe Ziffer 2.4.3*dieses Anhangs). Abschreibungen werden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung linear über die geschätzte Nutzungs- dauer von drei bis fünf Jahren als Aufwand erfasst. Die Abschreibung beginnt in dem Zeitpunkt, in dem die Software betriebsbereit ist.

2.8.8 BETEILIGUNGEN ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT, WOBEI ÄNDERUNGEN ERFOLGSNEUTRAL ERFASST WERDEN

Die Beteiligungen an der adivo GmbH und der Vivoryon Therapeutics AG werden als Eigenkapitalinstrumente bewertete Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Dies wurde beim erstmaligen Ansatz der Beteiligung unwiderruflich festgelegt. Es handelt sich bei beiden Beteiligungen um strategische Finanzinvestiti- onen und der Konzern hält diese Klassifizierung für aussagekräftiger. Bei Ausbuchung einer der Beteiligungen erfolgt keine spätere Um- gliederung von Gewinnen oder Verlusten in die Gewinn-­und-Verlust- Rechnung. Dividenden aus diesen Beteiligungen werden in der Gewinn-­und-Verlust-Rechnung erfasst, wenn der Anspruch auf den Erhalt von Zahlungen begründet ist.

2.8.9 RECHNUNGSABGRENZUNG UND SONSTIGE VERMÖGENS - WERTE, OHNE KURZFRISTIGEN ANTEIL

Der langfristige Anteil jener Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, deren Aufwandsverrechnung in den Folgejahren erfolgt, wird als Rechnungs­­ abgrenzungsposten erfasst. Inhaltlich handelt es sich um Wartungs- verträge und Unterlizenzen.

Darüber hinaus werden in diesem Bilanzposten sonstige langfristige Vermögenswerte erfasst. Die Bilanzierung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen zweckgebundene Finanzmittel wie Mietkautionen.

2.9 AUF PASSIVPOSTEN DER BILANZ ANGEWANDTE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

2.9.1 VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN SOWIE SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Ver- bindlichkeiten werden zunächst zu ihrem beizulegenden Zeitwert und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektiv- zinsmethode angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von mehr als einem Jahr werden auf ihren Barwert abgezinst. Verbindlichkeiten mit ungewissem zeitlichen Anfall oder Betrag werden als Rückstellungen ausgewiesen.

*SEI TENVERWEIS auf Seite 147

Kon zer nabs chlus s

156

Rückstellungen werden gemäß IAS37 gebildet, sofern gegenüber Dritten eine Verpflichtung aus vergangenen Ereignissen besteht. Darüber hin- aus werden Rückstellungen ausschließlich für rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet, sofern eine größere Wahr- scheinlichkeit für den Eintritt des Ereignisses besteht als dagegen. Der Ansatz der Rückstellungen erfolgt mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag, sofern der Zinseffekt wesentlich ist. Der Erfüllungsbetrag beinhaltet auch erwartete Preis- und Kostensteige- rungen. Der Zinsanteil im Rahmen der Rückstellungszuführung wird im Finanzergebnis ausgewiesen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt auf Basis von Erfahrungswerten der Vergangenheit unter Be- rücksichtigung der Verhältnisse am Bilanzstichtag.

Der Konzern hat verschiedene Forschungs- und Entwicklungsverträge mit Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen abgeschlossen­. Diese Vereinbarungen sind in der Regel kündbar, und die entsprechen- den Kosten werden bei Anfall als Forschungs- und Entwicklungsauf- wendungen erfasst. Der Konzern bildet Rückstellungen für geschätzte laufende Forschungskosten, die angefallen sind. Bei der Beurteilung der Angemessenheit der abgegrenzten Aufwendungen analysiert der Konzern den Fortschritt der Studien, einschließlich der Phase oder des Abschlusses von Ereignissen, der erhaltenen Rechnungen und der ver- traglich vereinbarten Kosten. Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen werden bei der Ermittlung der abgegrenzten Salden am Ende einer Berichtsperiode getroffen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den Schätzungen des Konzerns abweichen. Die geschätzten historischen abgegrenzten Aufwendungen des Konzerns weichen nicht wesentlich von den tatsächlichen Kosten ab.

2.9.2 STEUERRÜCKSTELLUNGEN

Die Bilanzierung und Bewertung der Steuerverbindlichkeiten erfolgt zum Nennbetrag. Die Steuerverbindlichkeiten beinhalten Verpflichtun- gen aus laufenden Ertragsteuern ohne latente Steuern. Rückstellungen für Gewerbe- und Körperschaftsteuer oder vergleichbare Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden auf Grundlage steuerpflichtiger Einkommen der einbezogenen Gesellschaften abzüglich geleisteter ­Vorauszahlungen ermittelt.

2.9.3 VERTRAGSVERBINDLICHKEIT, KURZFRISTIGER TEIL

Vorauszahlungen von Kunden für zukünftige, vom Konzern zu er- bringende Leistungen bzw. Erlöse, die im Sinne des IFRS15.35 über einen Zeitraum hinweg zu erfassen sind, werden passivisch abgegrenzt und zum Nominalwert der erhaltenen Zahlungsmittel bewertet. Für die entsprechende Leistungserbringung und Umsatzrealisierung wird erwartet, dass diese innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanz- stichtag erfolgt.

2.9.4 VERTRAGSVERBINDLICHKEIT, OHNE KURZFRISTIGEN ANTEIL

Der Posten beinhaltet den langfristigen Anteil abgegrenzter Kunden- vorauszahlungen bzw. Erlöse, die im Sinne des IFRS15.35 über einen Zeitraum hinweg zu erfassen sind. Die Bewertung erfolgt zum Nominal­ wert der erhaltenen Zahlungsmittel.

2.9.5 WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN AN NAHESTEHENDE PERSONEN

Der Konzern hat an den Vorstand und an Konzernmitarbeiter Wandel- schuldverschreibungen ausgegeben. In Übereinstimmung mit IAS32.28 ist die Eigenkapitalkomponente einer Schuldverschreibung separat in der Kapitalrücklage auszuweisen. Die Eigenkapitalkomponente errech- net sich durch den Abzug des separat ermittelten Werts der Schuld- komponente vom beizulegenden Zeitwert der Schuldverschreibung.

A nhang

Die ergebniswirksamen Auswirkungen der Eigenkapitalkomponente werden als Personalaufwand aus Aktienoptionen behandelt und die ergebniswirksamen Auswirkungen der Schuldkomponente als Zins­ aufwand ausgewiesen. Der Konzern wendet IFRS2 "Anteilsbasierte Vergütung" auf alle an Vorstand und Konzernmitarbeiter gewährten Wandelschuldverschreibungen an.

2.9.6 LATENTE STEUERN

Die Bilanzierung und Bewertung latenter Steuern erfolgt auf Basis der Vorschriften des IAS12. Die Berechnung latenter Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten basiert auf der international üblichen bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode, bei der die Höhe der vor- aussichtlichen Steuerbelastung bzw. Steuerentlastung nachfolgender Geschäftsjahre auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Realisation gültigen Steuersatzes berechnet wird.

Passive latente Steuern werden ebenso wie aktive latente Steuern als separate Posten in der Bilanz dargestellt und berücksichtigen die künftige steuerliche Wirkung aus temporären Unterschieden zwi- schen bilanziellen Wertansätzen von Vermögenswerten und Verbind- lichkeiten sowie steuerlichen Verlustvorträgen.

Eine Verrechnung aktiver und passiver latenter Steuern erfolgt bei Identität der Steuergläubiger und bei einem einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden. Eine Abzinsung aktiver und passiver latenter Steuern ist gemäß IAS12 nicht möglich.

2.9.7 SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

Die sonstigen Verbindlichkeiten bestanden bis zum 31. Dezember 2018 für eine Abgrenzung für vereinbarte mietfreie Zeiten. Deren Auflösung über die Mindestmietdauer wurde gemäß der Effektivzinsmethode ermittelt. Aufgrund der Langfristigkeit erfolgte eine Abzinsung mit einem laufzeitäquivalenten Zinssatz. Weitere Angaben für die Behand- lung dieser Position zum 1. Januar 2019 können der Ziffer 2.1.2*dieses Anhangs entnommen werden.

*SEI TENVERWEIS auf Seite 135

2.9.8 EIGENKAPITAL

GEZEICHNE TES K APITAL

Stammaktien werden als Eigenkapital klassifiziert. Zusätzliche Kosten, die der Ausgabe von Stammaktien und Aktienoptionen direkt zugeord- net werden können, werden vom Eigenkapital abgesetzt.

EIGENE AK TIEN

In dem Posten wird der Rückkauf eigener Aktien zum Kurswert bzw. Börsen- oder Marktpreis unter Absetzung vom gezeichneten Kapital ausgewiesen.

Wird als Eigenkapital ausgewiesenes Aktienkapital zurückgekauft, werden die als Gegenleistung gezahlten Beträge, in denen direkt zu­ rechenbare Kosten enthalten sind, nach Abzug von Steuern vom Eigen­ kapital gekürzt und als eigene Aktien behandelt. Werden eigene Aktien später veräußert oder erneut ausgegeben, wird der Erlös eigenkapital­ erhöhend erfasst und der sich aus der Transaktion ergebende Mehr- oder Mindererlös im Vergleich zu den ursprünglichen Anschaffungs- kosten mit der Kapitalrücklage verrechnet.

Bei Zuteilung eigener Aktien (hier: Performance Shares) an Begünstigte im Rahmen von langfristigen Leistungsanreizprogrammen ergibt sich eine Veränderung dieses Bilanzpostens auf Basis der nach Ablauf der

A nhang

vierjährigen Haltefrist festgelegten Anzahl eigener Aktien (Mengen- gerüst), multipliziert mit dem gewichteten durchschnittlichen Kaufpreis der eigenen Aktien (Wertgerüst). Diese Anpassung erfolgt ergebnis- neutral unter Verringerung der vom gezeichneten Kapital abgesetzten Bilanzposition "Eigene Aktien" bei gleichzeitiger Verminderung der Kapitalrücklage. Weitere Angaben können den Ziffern 7.3.1*und 7.3.2*dieses Anhangs entnommen werden.

*SEI TENVERWEIS auf Seite 180

K A P I TA L R Ü C K L AG E

Die Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen den Personalaufwand im Zusammenhang mit Aktienoptionen, Wandelschuldverschreibungen und Performance Shares sowie den über den Nennwert einer Aktie hinausgehenden Aktienwert von neu geschaffenen Aktien.

RÜCKL AGE AUS SONSTIGEM ERGEBNIS

Im Posten Rücklage aus sonstigem Ergebnis sind einerseits erfolgs- neutrale Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Eigenkapital­ instrumenten sowie andererseits Fremdwährungsdifferenzen enthalten, die nicht ergebniswirksam in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst werden.

BIL ANZGE WINN / BIL ANZ VERLUST

Im Bilanzgewinn/Bilanzverlust werden die jeweiligen Konzern-Jahres­ ergebnisse ausgewiesen und fortgeschrieben. Eine gesonderte Bewer- tung dieses Postens erfolgt nicht.

3 Segmentberichterstattung

Im Konzern wird IFRS8 "Geschäftssegmente" angewendet. Ein Ge- schäftssegment ist ein Teilbereich eines Unternehmens, dessen Ge- schäftsaktivitäten Umsatzerlöse auslösen und Kosten verursachen können, dessen Ertragslage durch den Hauptentscheidungsträger des Unternehmens, den Vorstand, regelmäßig überwacht wird und für das eigenständige Finanzinformationen zur Verfügung stehen.

Segmentinformationen werden in Bezug auf die Geschäftssegmente des Konzerns gegeben. Die Geschäftssegmente orientieren sich an der Managementstruktur des Konzerns und am Aufbau seiner internen Berichterstattung. Die Segmentergebnisse und das Segmentvermögen enthalten Bestandteile, die dem einzelnen Segment entweder direkt zuordenbar sind oder auf einer vernünftigen Basis auf die Segmente verteilt werden können.

Der Vorstand beurteilt den wirtschaftlichen Erfolg der Segmente an- hand von Kennzahlen, die so gewählt sind, dass sämtliche relevante Erträge und Aufwendungen von ihnen erfasst sind. Das EBIT, das die Gesellschaft definiert als Betriebsergebnis vor Finanzerträgen, Finanz­ aufwendungen, Ertrag aus Wertaufholungen/Aufwand aus Wertmin- derungen für finanzielle Vermögenswerte und Ertragsteuern, gilt dabei als zentraler Maßstab zur Beurteilung und Bewertung des operativen Ergebnisses. Wir verweisen hierzu auf die Tabelle in Ziffer 3.3*des Anhangs zur Überleitung des EBITauf den Konzernjahresfehlbetrag sowie auf die Tabelle in Ziffer 4.3*des Anhangs zur Aufschlüsselung von Finanzerträgen und -aufwendungen. Weiterhin werden Umsatz­ erlöse, betriebliche Aufwendungen, Segmentergebnisse sowie die Liqui- ditätsposition im internen Berichtswesen als wichtige Kennzahlen ver- standen. Der Konzern besteht aus den folgenden Geschäftssegmenten.

Kon zer nabs chlus s

157

3.1 PROPRIETARY DEVELOPMENT

In diesem Segment sind alle Aktivitäten unter einem Dach vereint, die die firmeneigene Entwicklung therapeutischer Antikörper und Peptide betreffen. Gegenwärtig umfassen die Aktivitäten dieses Segments ins- gesamt zwölf Antikörper und Peptide: Tafasitamab ist das am weitesten fortgeschrittene firmeneigene klinische Programm. Zudem befinden sich in diesem Segment der Antikörper MOR202, teilweise auslizen- ziert an I-Mab Biopharma, MOR106, der in Kooperation mit Galapagos entwickelt und im Juli 2018 an Novartis auslizenziert wurde und das firmeneigene Programm Otilimab, das 2013 an GlaxoSmithKline (GSK) auslizenziert wurde. Die teilweise oder vollständig auslizenzierten Programme entstammen seit Beginn ihrer Entwicklung dem Segment Proprietary Development und werden deshalb auch weiterhin in diesem Segment berichtet. Darüber hinaus verfolgt MorphoSys weitere frühere Programme in Eigenentwicklung oder als Co-Development. Hierzu zählt das klinische Programm MOR107 (ehemals LP2) aus der Akquisition der Lanthio Pharma B.V., das in einer Phase 1-Studie an gesunden Probanden untersucht wurde und sich derzeit in präklinischen Untersuchungen für onkologische Indikationen befindet. Ein weiteres Programm befindet sich in der präklinischen Entwicklung, weitere sechs Programme be- finden sich in der Wirkstoffsuche. Die Entwicklung der firmeneigenen Technologien wird im Segment Proprietary Development geführt.

3.2 PARTNERED DISCOVERY

MorphoSys ist im Besitz einer Technologie für die Herstellung von Thera­ peutika auf Basis menschlicher Antikörper. Der Konzern vermarktet diese Technologie kommerziell über Partnerschaften mit mehreren Pharma- und Biotechnologieunternehmen. Alle Geschäftsaktivitäten im Rahmen dieser Kooperationen spiegeln sich in diesem Segment wider.

*SEI TENVERWEISauf Seite 158 und Seite 162

Kon zer nabs chlus s

A nhang

158

3.3 SEGMENTÜBERGREIFENDE ANGABEN

Die Angaben zum Segmentvermögen beruhen auf dem jeweiligen Stand­ ort der Vermögenswerte.

Proprietary Development

Partnered Discovery

Zwölf Monate zum 31. Dezember; (in T €)

2019

2018

2017

2019

2018

2017

Umsatzerlöse, extern

34.286

53.610

17.635

37.469

22.832

49.156

Betriebliche Aufwendungen

- 143.459

- 107.019

- 99.106

- 10.671

- 9.516

- 18.906

SEGMENTERGEBNIS

- 109.173

- 53.409

- 81.471

26.798

13.316

30.250

Sonstige Erträge

125

159

157

0

0

0

Sonstige Aufwendungen

- 19

0

0

0

0

0

SEGMENT EBIT

- 109.067

- 53.250

- 81.314

26.798

13.316

30.250

Finanzerträge

Finanzaufwendungen

Ertrag (+) aus Wertaufholungen / Aufwand (-)

aus Wertminderungen für Finanzielle

Vermögenswerte

ERGEBNIS VOR STEUERN

Ertrag (+)/Aufwand (-) aus Ertragsteuern

JAHRESFEHLBETRAG

Kurzfristige Vermögenswerte

12.155

15.842

8.802

11.078

7.114

18.054

Langfristige Vermögenswerte

72.928

42.041

60.658

11.851

6.288

8.490

SEGMENTAKTIVA GESAMT

85.083

57.883

69.460

22.929

13.402

26.544

Kurzfristige Verbindlichkeiten

36.176

32.167

33.008

2.877

1.471

4.083

Langfristige Verbindlichkeiten

27.775

3.291

7.072

5.771

158

1.045

Eigenkapital

0

0

0

0

0

0

SEGMENTPASSIVA GESAMT

63.951

35.458

40.080

8.648

1.629

5.128

Investitionen

2.830

1.319

12.344

625

879

602

Planmäßige Abschreibungen

1.718

1.903

1.555

1.385

1.429

2.075

Das Segmentergebnis ergibt sich aus den Segmentumsatzerlösen ab- züglich der betrieblichen Aufwendungen des Segments. Die nicht zu- geordneten betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 25,7 Mio. € (2018: 20,0 Mio. €; 2017: 15,8 Mio. €) beinhalteten hauptsächlich Auf- wendungen für zentrale administrative Funktionen, die keinem der beiden Segmente zugeordnet werden. Finanzerträge, Finanzaufwen- dungen und Ertragsteuern werden ebenfalls nicht zugeordnet, da diese auf Konzernebene verwaltet werden. Die nicht zugeordneten Seg- mentaktiva und -passiva haben denselben Hintergrund wie die nicht zugeordneten betrieblichen Aufwendungen. Im Jahr 2019 wurden insge- samt außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen und immate- rielle Vermögenswerte in Höhe von 1,6 Mio. € im Segment Proprietary Development erfasst (2018: Wertminderung von 19,2 Mio. € im Segment Proprietary Development; 2017: Wertminderung von 9,9 Mio. € im Segment Proprietary Development).

dem Segment Proprietary Development zugeordnet. 2018 stammten 49,5 Mio. € vom größten Kunden, 19,0 Mio. € vom zweitgrößten Kunden sowie 3,9 Mio. € vom drittgrößten Kunden der gesamten Umsatzerlöse des Konzerns. Hierbei waren der größte und der drittgrößte Kunde dem Segment Proprietary Development und der zweitgrößte dem Segment Partnered Discovery zugeordnet. 2017 stammten 36,9 Mio. € vom größ- ten Kunden, 16,8 Mio. € vom zweitgrößten Kunden sowie 6,7 Mio. € vom drittgrößten Kunden der gesamten Umsatzerlöse des Konzerns. Hierbei waren der größte und der drittgrößte Kunde dem Segment Partnered Discovery und der zweitgrößte dem Segment Proprietary Development zugeordnet.

Die folgende Übersicht zeigt die geografische Verteilung der Konzern­ umsatzerlöse.

In T €

2019

2018

2017

Die wesentlichen Kunden des Konzerns sind sowohl dem Segment Proprietary Development als auch dem Segment Partnered Discovery zugeordnet. Auf den bedeutendsten Einzelkunden entfielen am 31. De- zember 2019 insgesamt 8,0 Mio. € des Buchwerts der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (31. Dezember 2018: 5,9 Mio. €). Der größte Kunde des Konzerns machte 32,3 Mio. €, der zweitgrößte Kunde 22,0 Mio. € sowie der drittgrößte 9,4 Mio. € der gesamten Umsatz­ erlöse des Jahres 2019 aus. Hierbei waren der größte Kunde dem Segment Partnered Discovery und der zweitgrößte und drittgrößte Kunde

Deutschland

145

309

851

Europa und

Asien

39.322

56.784

57.229

USA und

Kanada

32.288

19.350

8.711

GESAMT

71.755

76.443

66.791

A nhang

Kon zer nabs chlus s

159

Nicht zugeordnet

Konzern

2019

2018

2017

2019

2018

2017

0

0

0

71.755

76.442

66.791

- 25.723

- 19.969

- 15.835

- 179.853

- 136.504

- 133.847

- 25.723

- 19.969

- 15.835

- 108.098

- 60.062

- 67.056

680

1.486

963

805

1.645

1.120

- 608

- 689

- 1.671

- 627

- 689

- 1.671

- 25.651

- 19.172

- 16.543

- 107.920

- 59.106

- 67.607

2.799

418

712

- 2.272

- 754

- 1.895

872

- 1.035

0

- 106.521

- 60.477

- 68.790

3.506

4.305

- 1.036

- 103.015

- 56.172

- 69.826

280.460

365.949

313.825

303.693

388.905

340.681

107.967

101.530

5.569

192.746

149.859

74.717

388.427

467.479

319.394

496.439

538.764

415.398

22.505

12.285

10.610

61.558

45.923

47.701

6.633

1.019

909

40.179

4.468

9.026

394.702

488.373

358.671

394.702

488.373

358.671

423.840

501.677

370.190

496.439

538.764

415.398

207

268

204

3.662

2.466

13.150

355

418

400

3.458

3.750

4.030

Die folgende Übersicht zeigt den Zeitpunkt der Erfüllung der Leistungs‑ verpflichtungen.

Proprietary

Partnered

Development

Discovery

In T €

2019

2018

2019

2018

Zu einem bestimmten Zeitpunkt davon in früheren

Perioden erfüllte Leistungsverpflichtungen:

in Proprietary Development 29,1 Mio. € in 2019

und 0 € in 2018 und in Partnered Discovery

32,9 Mio. € in 2019 und 19,0 Mio. € in 2018

34.286

53.610

36.984

22.268

Über Zeitraum

0

0

485

564

GESAMT

34.286

53.610

37.469

22.832

Das langfristige Konzernvermögen, ohne aktive latente Steuern, in Höhe von 175,8 Mio. € (31. Dezember 2018: 136,1 Mio. €) befindet sich in Deutschland, in Höhe von 12,5 Mio. € (31. Dezember 2018: 13,7 Mio. €) in den Niederlanden sowie in Höhe von 4,4 Mio. € in den USA. In den USAbefand sich zum 31. Dezember 2018 kein langfristiges Konzern- vermögen. Die Konzerninvestitionen in Höhe von 2,3 Mio. € (31. Dezem- ber 2018: 2,4 Mio. €) wurden in Deutschland, in Höhe von 1,3 Mio. € (31. Dezember 2018: 0 €) in den USAsowie in Höhe von weniger als 0,1 Mio. € (31. Dezember 2018: 0,1 Mio. €) in den Niederlanden getätigt. Investitionen enthalten gemäß der unternehmens­internen Definition lediglich Zugänge beim Anlagevermögen, die nicht im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen und Unternehmenserwerben­ stehen.

Kon zer nabs chlus s

160

4 Erläuterung der Posten der Gewinn-und-Verlust-Rechnung

4.1 UMSATZERLÖSE

2019 beinhalteten die Umsätze Meilensteinzahlungen und Tantiemen in Höhe von 62,3 Mio. € (2018: 19,3 Mio. €; 2017: 7,3 Mio. €). Diese wurden in 2019 in Höhe von 29,1 Mio. € im Segment Proprietary Development und in Höhe von 33,2 Mio. € im Segment Partnered Discovery erzielt. In 2018 und 2017 wurden die Umsätze aus Meilensteinzahlungen und Tantiemen vollständig im Segment Partnered Discovery erzielt.

Umsatzerlöse aus Lizenzgebühren (ohne Meilensteinzahlungen und Tantiemen) beliefen sich in 2019 auf 0,3 Mio. € (2018: 51,2 Mio. €; 2017: 37,5 Mio. €) und entfielen vollständig auf das Segment Partnered Disco- very. In 2018 entfielen Umsatzerlöse aus Lizenzgebühren (ohne Meilen­ steinzahlungen und Tantiemen) in Höhe von 50,6 Mio. € auf das Segment Proprietary Development (2017: 16,8 Mio. €) und in Höhe von 0,6 Mio. € auf das Segment Partnered Discovery (2017: 20,7 Mio. €).

Von den Umsatzerlösen aus Servicegebühren in Höhe von insgesamt 9,2 Mio. € (2018: 5,9 Mio. €; 2017: 22,0 €) entfielen auf das Segment Proprietary Development 5,2 Mio. € (2018: 3,0 Mio. €; 2017: 0,8 Mio. €) und auf das Segment Partnered Discovery 4,0 Mio. € (2018: 2,9 Mio. €; 2017: 21,2 Mio. €). Im Wesentlichen beziehen sich die gesamten Um- satzerlöse aus Servicegebühren auf Umsätze auf Bruttobasis (Prinzipal).

Von den gesamten Umsatzerlösen wurden in 2019 62,0  Mio. € Umsatz­ erlöse aus Leistungsverpflichtungen erfasst, die in früheren Perioden erfüllt worden sind und betreffen Meilensteinzahlungen und Tantiemen (2018: 19,0 Mio. €; 2017: 7,8 Mio. €).

4.2 BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

4.2.1 UMSATZKOSTEN

Die Umsatzkosten setzten sich wie folgt zusammen.

In T €

Personalkosten

Abschreibungen auf Vorräte

Operative Kosten

Externe Dienstleistungen

Sonstiges

GESAMT

4.2.2 FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Die Kosten für Forschung und Entwicklung setzten sich wie folgt zu- sammen.

In T €

Personalkosten

Verbrauchsmaterial

Operative Kosten

Außerplanmäßige und planmäßige Abschreibungen und sonstige Aufwendungen für immaterielle Wirtschaftsgüter

Externe Dienstleistungen

Infrastrukturkosten und Abschreibungen

GESAMT

A nhang

2019

2018

2017

3.233

1.797

0

8.685

0

0

18

0

0

49

0

0

100

0

0

12.085

1.797

0

2019

2018

2017

30.131

25.288

28.482

2.874

2.310

2.588

3.142

2.761

2.757

5.631

22.760

13.503

60.710

47.889

61.119

5.944

5.389

4.865

108.432

106.397

113.314

A nhang

Kon zer nabs chlus s

161

4.2.3 VERTRIEB

Die Kosten für Vertrieb setzten sich wie folgt zusammen.

In T €

Personalkosten

Verbrauchsmaterial

Operative Kosten

Abschreibungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter

Externe Dienstleistungen

Infrastrukturkosten und Abschreibungen

GESAMT

4.2.4 ALLGEMEINES UND VERWALTUNG

2019

2018

2017

6.967

2.536

1.771

14

3

1

1.158

538

386

11

25

0

14.150

2.953

2.658

371

328

0

22.671

6.383

4.816

Die Kosten für Allgemeines und Verwaltung setzten sich wie folgt zu- sammen.

In T €

Personalkosten

Verbrauchsmaterial

Operative Kosten

Abschreibungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter

Externe Dienstleistungen

Infrastrukturkosten und Abschreibungen

GESAMT

4.2.5 PERSONALAUFWAND

2019

2018

2017

23.382

15.016

11.797

389

15

33

1.875

1.012

714

39

97

112

9.241

4.475

2.224

1.739

1.313

838

36.665

21.928

15.718

Die Personalkosten setzten sich wie folgt zusammen.

In T €

2019

2018

2017

Löhne und Gehälter

43.476

30.349

28.196

Sozialversicherungsabgaben

5.686

4.341

4.542

Personalaufwand aus aktienbasierter Vergütung

6.654

5.585

4.975

Zeitpersonal (extern)

2.633

1.241

881

Sonstige

5.264

3.121

3.456

GESAMT

63.713

44.637

42.050

In den Jahren 2019, 2018 und 2017 enthielt der sonstige Personalauf- wand im Wesentlichen Kosten für Maßnahmen zur Personalförderung und -entwicklung.

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während des Geschäftsjahres 2019 betrug 374 (2018: 327; 2017: 344). Von den 426 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am 31. Dezember 2019 (31. Dezember 2018: 329; 31. Dezember 2017: 326) waren 300 in der Forschung und Entwicklung (31. Dezember 2018: 246; 31. Dezember 2017: 253), 40 im Vertrieb (31. Dezember 2018: 21; 31. Dezember 2017:

  1. sowie 86 (31. Dezember 2018: 62; 31. Dezember 2017: 59) in All­ gemeines und Verwaltung beschäftigt. Am 31. Dezember 2019 waren

249 im Segment Proprietary Development und 61 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Segment Partnered Discovery beschäftigt; 116 waren keinem bestimmten Bereich zugeordnet (31. Dezember 2018: 209 im Segment Proprietary Development und 49 im Segment Partnered Discovery; 71 waren nicht zugeordnet; 31. Dezember 2017: 161 im Segment Proprietary Development und 105 im Segment Partnered Discovery; 60 waren nicht zugeordnet;). Die Kosten für beitragsorien- tierte Versorgungszusagen beliefen sich 2019 auf 0,7 Mio. € (2018: 0,7 Mio. €; 2017: 0,6 Mio. €).

Kon zer nabs chlus s

162

4.3 SONSTIGE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN, FINANZERTRÄGE UND FINANZAUFWENDUNGEN

In T €

Währungsgewinne

Forschungszuschüsse

Ertrag aus dem Ansatz bisher nicht bilanzierter immaterieller Vermögenswerte

Wertaufholung von in Vorjahren wertberichtigten Forderungen

Sonstige Einnahmen

Sonstige Erträge

Währungsverluste

Sonstige Ausgaben

Sonstige Aufwendungen

Gewinn aus der Währungsabsicherung

Gewinne aus Finanziellen Vermögenswerten zum beizulegenden Zeitwert, wobei Änderungen erfolgswirksam erfasst werden

(2017: Realisierter Gewinn aus zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren und Anleihen)

Zinserträge aus Anderen Finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten

Finanzerträge

Verlust aus der Währungsabsicherung

Verluste aus Finanziellen Vermögenswerten zum beizulegenden Zeitwert, wobei Änderungen erfolgswirksam erfasst werden

(2017: Realisierter Verlust aus zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren und Anleihen)

Zinsaufwendungen für Andere Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten

Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten

Zinsaufwendungen für Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten

Bankgebühren

Finanzaufwendungen

Aus den Finanzinstrumenten ergaben sich im Geschäftsjahr die folgen- den Nettogewinne oder -verluste.

In T €

Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert, wobei Änderungen erfolgswirksam erfasst werden

Andere Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten

Beteiligungen zum beizulegenden Zeitwert, wobei Änderungen erfolgsneutral erfasst werden

Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten

Wertpapiere, zur Veräußerung verfügbar

Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie Kredite und Forderungen

GESAMT

Die Nettogewinne oder -verluste enthalten im Wesentlichen Gewinne und Verluste aus der Währungsabsicherung, Zinserträge und -aufwen- dungen sowie Bewertungseffekte aus Veränderungen des beizulegen- den Zeitwerts.

4.4 AUFWAND UND ERTRAG AUS ERTRAGSTEUERN

Die MorphoSys AG unterliegt der Körperschaftsteuer, dem Solidaritäts- zuschlag und der Gewerbesteuer. Der Körperschaftsteuersatz der Ge- sellschaft blieb ebenso unverändert (15,0 %) wie der Solidaritätszuschlag (5,5 %) und der effektive Gewerbesteuersatz (10,85 %).

Die MorphoSys US Inc. unterliegt der Bundessteuer (Federal Corporate Income Tax) in Höhe von 21 % und der bundesstaatlichen Steuer (State Income Tax) in Höhe von 8 % für Boston, Massachusetts, USA.

A nhang

2019

2018

2017

233

677

485

98

153

157

0

350

0

0

0

76

474

465

402

805

1.645

1.120

- 413

- 457

- 844

- 214

- 232

- 827

- 627

- 689

- 1.671

1.476

322

441

1.101

5

35

223

91

236

2.799

418

712

- 214

- 444

- 1.360

- 299

- 85

- 120

- 796

- 53

- 374

- 932

0

0

0

- 126

0

- 31

- 46

- 41

- 2.273

- 754

- 1.895

2019

2018

2017

2.063

- 202

- 919

299

- 978

0

- 1.160

- 127

0

0

- 126

0

0

0

- 190

0

0

- 164

1.202

- 1.433

- 1.273

A nhang

Die niederländischen Gesellschaften Lanthio Pharma B.V. und LanthioPep B.V. unterliegen einem Ertragssteuersatz von 25 % auf Einkünfte von mehr als € 200.000 pro Jahr, geringere Einkünfte wer- den mit 19 % besteuert. Unter bestimmten Bedingungen kann die niederländische "Innovation Box" anwendbar sein. Diese "Innovation Box" sieht eine spezielle Steuerregelung vor, nach der alle Einkünfte, die qualifizierten geistigen Eigentum zuzuordnen sind, einem effekti- ven niederländischen Körperschaftssteuersatz von bisher 5 % und seit 1. Januar 2018 von 7 % unterliegen.

Die Verminderung der Körperschaftsteuer in den Niederlanden von 25 % auf 21,7 % auf Einkünfte von mehr als €200.000 pro Jahr wurde in 2019 beschlossen und tritt ab 2021 in Kraft. Daher wurden die entsprechenden latenten Steuersalden neu bewertet. Die latenten Steuern, deren Umkehrung im Geschäftsjahr 2020 erwartet wird, wurden mit dem dann geltenden Effektivsteuersatz von 25 % bewertet. Für Geschäftsjahre nach dem 31. Dezember 2020 hat der Konzern den neuen Steuersatz von 21,7 % angewendet. Zudem wurden 70 % der Einkünfte als steuerbar nach der "Innovation Box" erachtet, was einen gewichteten Steuersatz von 11,41 % ergibt.

In T €

Laufender Steuerertrag (+) / -aufwand(-) für das abgelaufene Jahr (davon für Vorperioden: 0 €; 2018: 1 T€; 2017: 171 T€)

Latenter Steuerertrag (+) / -aufwand(-)

Gesamter Steuerertrag (+) / -aufwand(-)

Der latente Steuerertrag in 2019 resultierte im Wesentlichen aus den ­niederländischen Tochtergesellschaften Lanthio Pharma B.V. und LanthioPep B.V. aus der bereits erwähnten Änderung des anwendbaren­ Steuersatzes. Die Auswirkungen der Steuersatzänderung wurden er- folgswirksam in Höhe von 1,8 Mio. € im Steuerertrag erfasst, da sie keine Posten betrafen, die zuvor erfolgsneutral ausgewiesen worden waren. Zudem wurden aktive latente Steuern in Höhe von 1,4 Mio. € auf Verlustvorträge gebildet, die zuvor nicht angesetzt waren.

Die folgende Übersicht leitet den erwarteten Ertragsteueraufwand zum effektiven Ertragsteueraufwand über, wie er im Konzernabschluss ausgewiesen wird. Bei der Ermittlung der gesetzlichen Ertragsteuern wurde im Geschäftsjahr 2019 der kombinierte Ertragsteuersatz von 26,675 % (2018: 26,675 %; 2017: 26,675 %) auf das Ergebnis vor Steuern angewendet. Dabei werden neben der Körperschaftsteuer von 15,0 %, der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer und der durch- schnittliche Gewerbesteuersatz von 10,85 % im Konzern berücksichtigt.

In T €

Ergebnis vor Ertragsteuern

Erwarteter Steuersatz

Erwartete Ertragsteuer

Ursachen der Steuereffekte

Aktienbasierte Vergütung

Permanente Differenzen

Steuerlich nicht abzugsfähige Posten

Unterschiede bei erfolgsneutralen Anpassungen

Nicht-Ansatz von aktiven latenten Steuern auf temporäre Differenzen

Nicht-Ansatz von aktiven latenten Steuern auf Jahresfehlbeträge

Auswirkung von abweichenden Steuersätzen

Auswirkung von Steuersatzänderungen

Steuern für Vorjahre

Sonstige Effekte

Effektive Ertragsteuern

Kon zer nabs chlus s

163

2019

2018

2017

- 1

1

- 534

3.507

4.304

- 502

3.506

4.305

- 1.036

2019

2018

2017

- 106.520

- 60.477

- 68.790

26,675 %

26,675 %

26,675 %

28.414

16.132

18.350

- 387

- 363

- 290

- 101

0

0

- 151

- 126

- 134

- 310

3.716

37

0

- 349

3.256

- 24.285

- 14.497

- 22.007

- 1.461

- 268

- 71

1.789

0

0

0

1

- 171

- 2

59

- 6

3.506

4.305

- 1.036

Kon zer nabs chlus s

A nhang

164

Zum 31. Dezember 2019 wurden aufgrund von Verlusten, die durch weiterhin hohe Investitionen in die eigene Produktentwicklung und der damit einhergehenden Geschäftsentwicklung im MorphoSys-Konzern entstehen werden, auf steuerliche Verlustvorträge keine aktiven latenten Steuern in Höhe von 76,0 Mio. € (31. Dezember 2018: 51,0 Mio. €).

In Deutschland kann aufgrund der unsicheren Ergebnisprognose wei- terhin ein latenter Steueranspruch nur insoweit aktiviert werden, als diesem ausreichende latente Steuerverbindlichkeiten aus temporären Differenzen entgegenstehen. Aufgrund der Verlusthistorie und der derzeit gegebenen Unsicherheiten in Bezug auf die Realisierung von geplanten Erträgen, wurden entsprechende aktive latente Steuern nicht angesetzt.

Begrenzt

vortragsfähige

Unbegrenzt

steuerliche

vortragsfähige

Verluste,

steuerliche

Verfall 2020

In T €

Verluste

bis 2025

Gesamt

Steuerliche Verluste aus Vorjahren

177.317

17.478

194.795

Steuerliche Verluste aus aktuellem Jahr

118.100

2.961

121.061

Verfall steuerlicher Verluste in 2019

0

- 4

- 4

Gesamte steuerliche Verluste zum 31. Dezember 2019

295.417

20.435

315.852

Erwartete aktive latente Steuern auf gesamte steuerliche Verluste

77.607

2.322

79.939

Abwertung auf aktive latente Steuern auf gesamte steuerliche Verluste

75.115

981

76.096

Aktive latente Steuern auf steuerliche Verluste zum 31. Dezember 2019

2.492

1.351

3.843

Die aktiven und passiven latenten Steuern setzten sich im Wesent‑ lichen wie folgt zusammen.

In T €, zum 31. Dezember

Leasingverhältnisse

Immaterielle Vermögenswerte

Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Sonstige Rückstellungen

Sonstige Verbindlichkeiten

Steuerliche Verluste

Saldierung

GESAMT

Aktive latente

Aktive latente

Passive latente

Passive latente

Steuern 2019

Steuern 2018

Steuern 2019

Steuern 2018

1

0

448

0

8.138

0

1.351

4.317

0

319

55

0

0

278

9.778

0

0

213

350

0

3.873

0

0

0

- 11.982

- 810

- 11.982

- 810

0

0

0

3.507

Veränderung der latenten Steuern in 2019

Erfasst in der

Erfasst im

Gewinn-und-Verlust-Rechnung

In T €, zum 31. Dezember

Ertrag (+)/Aufwand (-)

Sonstigen Ergebnis

Leasingverhältnisse

- 447

0

Immaterielle Vermögenswerte

11.103

0

Forderungen und sonstige Vermögenswerte

- 373

0

Sonstige Rückstellungen

- 10.056

0

Sonstige Verbindlichkeiten

- 563

0

Steuerliche Verluste

3.843

0

GESAMT

3.507

0

A nhang

Zum 31. Dezember 2019 bestanden temporäre Differenzen in Höhe von 0,6 Mio. € (31. Dezember 2018: 1,0 Mio. €) im Zusammenhang mit An- teilen an Tochterunternehmen (sog. Outside Basis Differences), für die keine passiven latenten Steuern gebildet wurden (2018: keine aktiven latenten Steuern).

4.5 ERGEBNIS JE AKTIE

Die Ermittlung des Ergebnisses je Aktie beruhte auf einem Kon­ zernjahresfehlbetrag für 2019 in Höhe von - 103.014.058 € (2018: Kon- zernjahresfehlbetrag - 56.172.121 €; 2017: Konzernjahresfehlbetrag - 69.826.469 €) und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl im Umlauf befindlicher Stammaktien für die betreffenden Jahre (2019: 31.611.155; 2018: 31.338.948; 2017: 28.947.566).

Die gewichtete durchschnittliche Anzahl der Stammaktien ermittelte sich wie folgt.

2019

2018

STAND DER AUSGEGEBENEN

AKTIEN AM 1. JANUAR

31.839.572

29.420.785

Effekt der gehaltenen eigenen Anteile

am 1. Januar

- 281.036

- 319.678

Effekt aus Kapitalerhöhung

0

2.208.146

Effekt aus Ausgabe von eigenen

Anteilen / der Aktienausgabe im Januar

247

278

Effekt aus Ausgabe von eigenen

Anteilen / der Aktienausgabe im Februar

230

0

Effekt aus Ausgabe von eigenen

Anteilen / der Aktienausgabe im März

208

0

Effekt aus Ausgabe von eigenen

Anteilen / der Aktienausgabe im April

10.500

1.863

Effekt aus Ausgabe von eigenen

Anteilen / der Aktienausgabe im Mai

5.789

4.128

Effekt aus Ausgabe von eigenen

Anteilen / der Aktienausgabe im Juni

296

756

Effekt aus Ausgabe von eigenen

Anteilen / der Aktienausgabe im Juli

588

1.874

Effekt aus Ausgabe von eigenen

Anteilen / der Aktienausgabe im August

1.533

17.754

Effekt aus Ausgabe von eigenen

Anteilen / der Aktienausgabe im September

25.122

2.818

Effekt aus Ausgabe von eigenen

Anteilen / der Aktienausgabe im Oktober

331

76

Effekt aus Ausgabe von eigenen

Anteilen / der Aktienausgabe im November

7.702

85

Effekt aus Ausgabe von eigenen

Anteilen / der Aktienausgabe im Dezember

73

63

GEWICHTETE DURCHSCHNITTLICHE

ANZAHL STAMMAKTIEN

31.611.155

31.338.948

In 2019, 2018 und 2017 entsprechen sich das unverwässerte und ver- wässerte Ergebnis je Aktie. Der Effekt von 115.684 potenziell verwäs- sernden Aktien in 2019 (2018: 52.930 verwässernde Aktien; 2017: 87.904 verwässernde Aktien), resultierend aus Aktienoptionen, die dem Vorstand, der Senior Management Group und Mitarbeitern des Unter- nehmens, die nicht der Senior Management Group angehören, gewährt wurden, wurde vom verwässerten Ergebnis je Aktie ausgenommen, da dies zu einem Rückgang des Verlustes je Aktie führen würde; dieser wird somit nicht als verwässernd behandelt.

Kon zer nabs chlus s

165

5 Erläuterung der Aktivposten der Bilanz

5.1 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

in T €

31.12.2019

31.12.2018

Bankguthaben und Kassen­

bestände

44.314

45.476

Wertminderungen

0

- 16

Zahlungsmittel und Zahlungs­

mitteläquivalente

44.314

45.460

Die Darstellung der Entwicklung des zwingend nach IFRS9 anzuset- zenden erwarteten Zwölf-Monats-Verlustes für die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente kann der Ziffer 2.3.1*dieses Anhangs ent- nommen werden.

*SEI TENVERWEIS auf Seite 138

Kon zer nabs chlus s

A nhang

166

5.2 FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT, WOBEI ÄNDERUNGEN ERFOLGSWIRKSAM ERFASST WERDEN UND ANDERE FINANZIELLE VERMÖGENS­ WERTE ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN

Unrealisierter

Anschaf-

Brutto-

Brutto-

In T €

Fälligkeit

fungskosten

gewinn

verlust

Marktwert

31. DEZEMBER 2019

Geldmarktfonds

täglich

20.330

125

0

20.455

GESAMT

20.455

31. DEZEMBER 2018

Geldmarktfonds

täglich

44.718

0

- 137

44.581

GESAMT

44.581

Gemäß IFRS9 werden seit dem 1. Januar 2018 die realisierten und ­unrealisierten Gewinne und Verluste während dem Halten als auch bei der Veräußerung der Geldmarktfonds im Finanzergebnis in der Gewinn-­und-Verlust-Rechnung ausgewiesen. Aus der Veräußerung von Finanz­ anlagen resultierten im Jahr 2019 Nettogewinne in Höhe 0,4 Mio. € (2018: Nettoverluste in Höhe von weniger als 0,1 Mio. €). Im Jahr 2017 hat der Konzern gemäß IAS39 in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung einen Nettogewinn in Höhe von weniger als 0,1 Mio. € aus der Veräu- ßerung von Finanzanlagen ausgewiesen, der zuvor im Eigenkapital erfasst war.

Anschaf-

Unrealisierter

Wert-

In T €

Fälligkeit

fungskosten

Zins-Gewinn

minderungen

Buchwert

31. DEZEMBER 2019

Termingelder, kurzfristig

4 - 12 Monate

207.846

90

- 201

207.735

mehr als

Unternehmensanleihen

12 Monate

10.000

1

0

10.001

mehr als

Termingelder, ohne kurzfristigen Anteil

12 Monate

75.000

18

- 97

74.921

GESAMT

292.657

31. DEZEMBER 2018

Termingelder, kurzfristig

4 - 12 Monate

219.720

2

- 744

218.978

Unternehmensschuldverschreibungen

4 - 12 Monate

50.000

0

- 55

49.945

mehr als

Termingelder, ohne kurzfristigen Anteil

12 Monate

96.090

12

- 353

95.749

GESAMT

364.672

Diese Vermögenswerte bestanden zum 31. Dezember 2019 im Wesent- lichen aus Termingeldern mit fixer oder variabler Verzinsung sowie Unternehmensanleihen mit fixer Verzinsung.

Die Zinserträge der finanziellen Vermögenswerte der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten" beliefen sich in 2019 auf 0,1 Mio. € (2018: 0,1 Mio. € Zinserträge der Kategorie "zu fortgeführten Anschaf- fungskosten"; 2017: 0,2 Mio. € Zinserträge der Kategorie "Kredite und Forderungen") und wurden im Finanzergebnis erfasst.

Die Risiken im Zusammenhang mit diesen Finanzinstrumenten beste- hen in erster Linie in Bonitätsrisiken der Banken. Die Darstellung der Entwicklung des zwingend nach IFRS9 anzusetzenden erwarteten Zwölf-Monats-Verlustes und des erwarteten Kreditverlustes auf die gesamte Restlaufzeit für die Termingelder und Unternehmensschuld- verschreibungen kann der Ziffer 2.3.1*dieses Anhangs entnommen werden.

*SEI TENVERWEIS auf Seite 138

Weitere Erläuterungen zur bilanziellen Behandlung der Finanzanlagen werden unter Ziffer 2.8.1*dieses Anhangs gegeben.

*SEI TENVERWEIS auf Seite 152

A nhang

5.3 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind unverzinslich und haben überwiegend Zahlungsziele zwischen 30 und 45 Tagen. Am 31. Dezember 2019 und 2018 enthielten die Forderungen aus Lieferun- gen und Leistungen noch nicht in Rechnung gestellte Beträge in Höhe von 13,4 Mio. € bzw. 14,1 Mio. €. Die noch nicht in Rechnung gestellten Beträge haben sich im Wesentlichen verringert durch noch nicht erhal- tene Zahlungen für Tantiemen sowie noch nicht fakturierte Leistungen bei der Übertragung von Projekten an Kunden.

Die Darstellung der Entwicklung der zwingend nach IFRS9 anzu­ setzenden Risikovorsorge in den Geschäftsjahren 2019 und 2018 für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mittels des vereinfach- ten Wertminderungsmodells kann der Ziffer 2.3.1*dieses Anhangs entnommen werden.

*SEI TENVERWEIS auf Seite 138

5.4 SONSTIGE FORDERUNGEN

Die sonstigen Forderungen bestanden am 31. Dezember 2019 im We- sentlichen aus Forderungen aus unrealisierten Bruttogewinnen aus Devisentermingeschäften in Höhe von 0,4 Mio. € (31. Dezember 2018: 0,1 Mio. € unrealisierter Bruttogewinn). Die Devisenterminverträge wurden als Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert, wobei Änderungen erfolgswirksam erfasst werden, gemäß IFRS9 kate­ gorisiert.

Auf sonstige Forderungen wurden weder zum 31. Dezember 2019 noch zum 31. Dezember 2018 Wertberichtigungen gebildet.

Kon zer nabs chlus s

167

5.5 FORDERUNGEN AUS ERTRAGSTEUERN, VORRÄTE, RECHNUNGSABGRENZUNG UND SONSTIGE KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

Zum 31. Dezember 2019 bestanden Forderungen aus Ertragsteuern in Höhe von 0,1 Mio. € (31. Dezember 2018: 0,2 Mio. €), die aus Forderun- gen im Zusammenhang mit einbehaltener Kapitalertragsteuer sowie Ertragsteuern für Vorjahre bestanden.

Vorräte in Höhe von 0,3 Mio. € lagerten am 31. Dezember 2019 (31. De- zember 2018: 0,2 Mio. €) am Standort Planegg und bestanden aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen. Außerdem enthielten die Vorräte zum 31. Dezember 2019 auch die Produktionskosten für die Fermenterläufe von Antikörpermaterial (Tafasitamab), das für das Zulassungsverfahren in den USAbenötigt wird. Dieses Material kann bei erfolgreicher Markt- zulassung von Tafasitamab später auch für die Kommerzialisierung ein- gesetzt werden. Die Kommerzialisierung wird im Sinne des IAS2 als der Verkauf im normalen Geschäftsgang betrachtet, und somit wird dieses Material als Vorräte bilanziert. Aufgrund der noch nicht vor- liegenden Marktzulassung von Tafasitamab werden diese Vorräte bis auf Weiteres mit einem Nettoveräußerungswert von Null bewertet. Die entsprechenden Aufwendungen in Höhe von 8,7 Mio. € wurden in den Umsatzkosten erfasst.

Die Rechnungsabgrenzung und sonstige kurzfristige Vermögenswerte bestanden am 31. Dezember 2019 im Wesentlichen aus Kombinations- wirkstoffen in Höhe 4,8 Mio. € (31. Dezember 2018: 5,4 Mio. €), aus Forderungen gegen das Finanzamt aus einem Vorsteuerüberhang von 3,5 Mio. € (31 Dezember 2018: 2,7 Mio. €), aus vorausgezahlten Ge- bühren für externe Laborleistungen von 0,7 Mio. € (31. Dezember 2018: 1,9 Mio. €), aus vorausgezahlten Gebühren für Unterlizenzen in Höhe von 0,5 Mio. € (31. Dezember 2018: 0,4 Mio. €) und anderen Voraus- zahlungen in Höhe von 4,6 Mio. € (31. Dezember 2018: 1,3 Mio. €). Auf Kombinationswirkstoffe wurde in 2019 eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 0,7 Mio. € vorgenommen. (31. Dezember 2018: 4,8 Mio. €).

Kon zer nabs chlus s

168

5.6 SACHANLAGEN

In T €

Anschaffungskosten

1. JANUAR 2019

Zugänge

Abgänge

31. DEZEMBER 2019

Abschreibungen und Wertminderungen kumuliert

1. JANUAR 2019

Abschreibung des Jahres

Wertminderungen

Abgänge

31. DEZEMBER 2019

Buchwerte

1. JANUAR 2019

31. DEZEMBER 2019

Anschaffungskosten

1. JANUAR 2018

Zugänge

Abgänge

31. DEZEMBER 2018

Abschreibungen und Wertminderungen kumuliert

1. JANUAR 2018

Abschreibung des Jahres

Abgänge

31. DEZEMBER 2018

Buchwerte

1. JANUAR 2018

31. DEZEMBER 2018

A nhang

Büro- und

Betriebs- und

Labor-

Geschäfts­

ausstattung

ausstattung

Gesamt

17.658

939

18.597

1.647

1.452

3.099

- 919

- 1

- 920

18.386

2.390

20.776

14.758

308

15.066

1.805

161

1.966

10

0

10

- 919

0

- 919

15.654

469

16.123

2.900

631

3.531

2.732

1.921

4.653

17.335

2.501

19.836

1.780

41

1.821

- 1.457

- 1.603

- 3.060

17.658

939

18.597

14.490

1.820

16.310

1.723

89

1.812

- 1.455

- 1.601

- 3.056

14.758

308

15.066

2.845

681

3.526

2.900

631

3.531

Im Berichtszeitraum wurden keine Fremdkapitalkosten aktiviert. Ver- bindlichkeiten wurden weder durch Eigentumsvorbehalte noch durch Sachanlagen besichert. Zum Berichtszeitpunkt bestanden keine we- sentlichen vertraglichen Verpflichtungen zum Kauf von Sachanlagen.

Die Abschreibungen waren in den folgenden Positionen der Gewinn- und-Verlust-Rechnung enthalten.

In T €

2019

2018

2017

Forschung und Entwicklung

1.478

1.398

1.672

Forschung und Entwicklung (Wertberichtigungen)

10

0

0

Vertrieb

92

87

0

Allgemeines und Verwaltung

396

327

297

GESAMT

1.976

1.812

1.969

A nhang

Kon zer nabs chlus s

169

5.7 LEASINGVERHÄLTNISSE

Die Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten entwickelten sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt.

Leasing­

Nutzungsrechte

verbindlichkeiten

Gebäude

Fahrzeuge

Technische

Gesamt

In T €

Anlagen

Stand am 1. Januar 2019

42.094

244

168

42.506

40.783

Zugänge

3.009

138

312

3.459

4.122

Abschreibungen auf Nutzungsrechte

- 2.517

- 144

- 144

- 2.805

0

Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten

0

0

0

0

932

Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse

0

0

0

0

- 3.280

Stand am 31. Dezember 2019

42.586

238

336

43.160

42.557

Im Geschäftsjahr 2019 ergaben sich folgende Auswirkungen von IFRS16 auf die Gewinn-und-Verlust-Rechnung.

In T €

Abschreibungen auf Nutzungsrechte

Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten

Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse

Aufwendungen für Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert

GESAMT

2019

- 2.805

- 932

0

- 41

- 3.778

Die Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten zum 31. Dezem- ber 2019 stellt sich wie folgt dar.

31. Dezember 2019; in T €

Gesamte

Vertragliche Fälligkeiten der finanziellen

mehr als

vertragliche

Buchwert

Verbindlichkeiten

bis zu 1 Jahr

1 - 5 Jahre

5 Jahre

Zahlungen

verbindlichkeiten

Leasingverbindlichkeiten

3.515

13.460

33.883

50.858

42.557

Die Mietkonditionen bei Leasingverhältnissen werden individuell aus- gehandelt und beinhalten unterschiedliche Konditionen. Leasingver- träge werden in der Regel für feste Zeiträume abgeschlossen, können jedoch Verlängerungsoptionen enthalten. Derartige Vertragskonditi- onen bieten dem Konzern eine größtmögliche betriebliche Flexibilität. Bei der Festlegung der Laufzeit des Mietvertrags werden alle Fakten und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen bieten. Wenn Verlängerungs- optionen mit ausreichender Sicherheit ausgeübt werden, werden sie bei der Bestimmung der Vertragslaufzeit berücksichtigt. Die Leasingver- träge enthalten fixe sowie variable Leasingzahlungen, die an einen Index gekoppelt sind.

Der Konzern ist ein Leasingverhältnis für ein Gebäude in Boston ein- gegangen und hat dieses am 19. September 2019 bezogen. Dies stellt das Bereitstellungsdatum im Sinne des IFRS16 dar. Über die Mindest- mietdauer von sieben Jahren kommt es zu einem vertraglich verein- barten Zahlungsmittelabfluss von 5,0 Mio. US-Dollar (4,4 Mio. €). Der Vertrag enthält eine Verlängerungsoption über fünf Jahre und einen Leasinganreiz in Höhe von 0,7 Mio. US-Dollar (0,7 Mio. €).

Der Konzern ist im Januar 2020 ein weiteres Leasingverhältnis für Büro­ räume in Boston eingegangen. Über die Mindestmietdauer von sechs­ einhalb Jahren kommt es zu einem vertraglich vereinbarten Zahlungs- mittelabfluss von 5,6 Mio. US-Dollar (5,0 Mio. €).

Kon zer nabs chlus s

A nhang

170

5.8 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

In Entwicklung

befindliche For-

schungs- und

Geschäfts-

Entwicklungs-

oder Firmen-

In T €

Patente

Lizenzen

programme

Software

wert

Gesamt

Anschaffungskosten

1. JANUAR 2019

17.585

23.896

52.159

5.644

11.041

110.325

Zugänge

449

0

0

114

0

563

31. DEZEMBER 2019

18.034

23.896

52.159

5.758

11.041

110.888

Kumulierte Abschreibungen und

Wertminderungen

1. JANUAR 2019

13.646

21.369

15.140

5.440

7.365

62.960

Jahresabschreibung

1.209

72

0

211

0

1.492

Wertminderungen

198

105

1.335

0

0

303

31. Dezember 2019

15.053

21.546

16.475

5.651

7.365

64.755

Buchwerte

1. JANUAR 2019

3.939

2.527

37.019

204

3.676

47.365

31. DEZEMBER 2019

2.981

2.350

35.684

107

3.676

44.798

Anschaffungskosten

1. JANUAR 2018

16.995

23.896

52.159

5.853

11.041

109.944

Zugänge

590

0

0

55

0

645

Abgänge

0

0

0

- 264

0

- 264

31. DEZEMBER 2018

17.585

23.896

52.159

5.644

11.041

110.325

Kumulierte Abschreibungen und

Wertminderungen

1. JANUAR 2018

12.326

20.897

0

5.198

3.676

42.097

Jahresabschreibung

1.320

112

0

506

0

1.938

Wertminderungen

0

360

15.140

0

3.689

19.189

Abgänge

0

0

0

- 264

0

- 264

31. DEZEMBER 2018

13.646

21.369

15.140

5.440

7.365

62.960

Buchwerte

1. JANUAR 2018

4.669

2.999

52.159

655

7.365

67.847

31. DEZEMBER 2018

3.939

2.527

37.019

204

3.676

47.365

Im Geschäftsjahr 2019 wurden Wertminderungen auf Patente und Lizenzen in Höhe von 0,3 Mio. € vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2018 wurden Wertminderungen auf Lizenzen in Höhe von 0,4 Mio. € vor­ genommen. Im Geschäftsjahr 2017 wurden Wertminderungen auf Patente und Lizenzen in Höhe in Höhe von 0,1 Mio. € vorgenommen.

Am 31. Dezember 2019 wurden in Entwicklung befindliche Forschungs- und Entwicklungsprogramme, wie von IAS36 vorgesehen, einem Wert- haltigkeitstest unterzogen. Hieraus hat sich ein Wertminderungsbedarf ergeben. Weitere Angaben zur Wertberichtigung der in Entwicklung befindlichen Forschungs- und Entwicklungsprogramme kann der Ziffer 5.8.3*dieses Anhangs entnommen werden.

*SEI TENVERWEIS auf Seite 171

Der Buchwert der immateriellen Vermögenswerte, die als Sicherheit verpfändet sind, beträgt 11,7 Mio. € und hängt mit einer Zuwendung der öffentlichen Hand in Höhe von 1,5 Mio. € zusammen.

A nhang

Kon zer nabs chlus s

171

Die Abschreibungen waren in den folgenden Positionen der Gewinn- und-Verlust-Rechnung enthalten.

In T €

2019

2018

2017

Forschung und Entwicklung

1.444

1.822

1.958

Forschung und Entwicklung (Wertberichtigungen)

1.639

19.189

9.864

Vertrieb

11

25

0

Allgemeines und Verwaltung

37

91

103

GESAMT

3.131

21.127

11.925

5.8.1 PATENTE

Im Geschäftsjahr 2019 hat sich der Buchwert in Höhe von 3,9 Mio. € um 0,9 Mio. € auf 3,0 Mio. € vermindert. Ursächlich hierfür sind Zu- gänge im Wert von 0,4 Mio. € für Patentanmeldungen, insbesondere für die firmeneigenen Programme und Technologien, denen lineare Abschreibungen von 1,2 Mio. € sowie Wertminderungen von 0,2 Mio. € gegenüberstehen.

5.8.2 LIZENZEN

keiten von Phasen der klinischen Entwicklung zu reflektieren. Ein Wert­ minderungsbedarf hat sich hieraus nicht ergeben. Die den Annahmen beigemessenen Werte entsprechen der Einschätzung des Vorstands im Hinblick auf die zukünftigen Entwicklungen und beruhen auf internen Planungsszenarien sowie auf externen Quellen. Zum 31. Dezember 2019 waren keine Anhaltspunkte für Wertminderungen erkennbar.

L A N T H I O - G R U P P E

Der Buchwert der Lizenzen hat sich durch planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen von 2,5 Mio. € um 0,2 Mio. € auf 2,3 Mio. € im Jahr 2019 verringert.

5.8.3 IN ENTWICKLUNG BEFINDLICHE FORSCHUNGS - UND ENTWICKLUNGSPROGRAMME

Der Buchwert der in Entwicklung befindlichen Forschungs- und Ent- wicklungsprogramme hat sich im Jahr 2019 um 1,3 Mio. € auf 35,7 Mio. € verringert. Ursächlich hierfür sind außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 1,3 Mio. € (siehe Abschnitt Lanthio-Gruppe).

Dieser Bilanzposten enthielt am 31. Dezember 2019 zum einen akti- vierte Zahlungen aus der Einlizenzierung von einem Wirkstoff für das Segment Proprietary Development sowie zu späteren Zeitpunkten geleistete Meilensteinzahlungen für diesen Wirkstoff. Darüber hinaus war ein Wirkstoff aus einer Akquisition enthalten.

TA FA S I TA M A B

Am 30. September 2019 wurde der Wirkstoff Tafasitamab, ein imma- terieller Vermögenswert mit unbegrenzter Nutzungsdauer (keine vor- sehbare Begrenzung der Periode, in der der Wirkstoff voraussichtliche Cashflows generieren wird) und einem Buchwert von 23,9 Mio. €, wie von IAS36 vorgeschrieben, einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Tafasitamab wurde auf der Basis von Nutzungswertberechnungen ermittelt, wobei sich der ermittelte Nutzungswert gegenüber dem Buchwert der zahlungs­ mittelgenerierenden Einheit als höher herausstellte. Die Cashflow-Pro- gnosen beinhalteten erwartete Zahlungen aus der Vermarktung des Wirkstoffs. Demgegenüber stehen die erwartungsgemäß anfallenden Forschungs- und Entwicklungskosten sowie die Kommerzialisierungs­­ kosten. Die Cashflow-Prognosen beziehen sich auf den Zeitraum des Patentschutzes von Tafasitamab. Aus diesem Grund wird ein Planungs­ horizont von ungefähr 20 Jahren für die Berechnung des Nutzungs- werts als angemessen erachtet. Die Werte der zugrunde gelegten An- nahmen wurden anhand sowohl interner (bisherige Erfahrungen) als auch externer Informationsquellen (Marktinformationen) ermittelt. Auf der Basis der aktualisierten Cashflow-Prognose wurde der Nutzungs- wert wie folgt ermittelt: Betafaktor von 1,2 (2018: 1,2) und ein WACCvor Steuern von 10,1 % (2018: 10,0 %). Es wurde eine ausführliche Sensitivi- tätsanalyse für den Abzinsungssatz vorgenommen. Eine Sensitivitäts- analyse für Veränderungen in den Cashflows wurde nicht durchgeführt, da die Cashflows bereits wahrscheinlichkeitsgewichtet in den Nutzungs­ wertberechnungen aufgenommen sind, um die Erfolgswahrscheinlich-

Am 30. September 2019 wurde ein noch nicht nutzungsbereiter immate- rieller Vermögenswert (MOR107) aus dem Erwerb der Lanthio-Gruppe einem jährlichen Werthaltigkeitstest­ unterzogen. Die Cashflow-Prog- nosen beinhalteten geplante Zahlungsmittelzuflüsse aus erwarteten Verkäufen von potenziell zukünftig am Markt zugelassenen Wirkstoffen auf der Basis von Lanthipeptiden. Demgegenüber standen die erwar- tungsgemäß anfallenden operativen Ausgaben für die Entwicklung der Wirkstoffe und klinische Studien sowie Aufwendungen für Vertrieb und administrative Tätigkeiten. Darüber hinaus wurden die Dauer sowie die Eintrittswahrscheinlichkeiten einzelner Studienabschnitte berücksichtigt. Die Cashflow-Prognosen beziehen sich auf einen Zeit- raum von 30 Jahren, da der Vorstand davon ausgeht, dass nach erfolg- reichen Marktzulassungen von Wirkstoffen mit den daraus resultie- renden Medikamenten über diese Zeiträume Einzahlungsüberschüsse erzielt werden können. Der aus der angepassten Cashflow-Prognose resultierende erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Ein- heit, der Lanthio-­Gruppe im operativen Segment Proprietary Develop- ment, wurde auf der Basis von Nutzungswertberechnungen ermittelt, wobei sich der ermittelte Nutzungswert in Höhe von 12,1 Mio. € gegen- über dem Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit als ge- ringer herausstellte und demzufolge eine Wertberichtigung in Höhe von 1,3 Mio. € auf die in Entwicklung befindlichen Forschungs- und Entwicklungsprogramme vorgenommen wurde. Nach Wertberichtigung ergab sich ein Buchwert der in Entwicklung befindlichen Forschungs- und Entwicklungsprogramme­ in Höhe von 11,7 Mio. €. Die Werte der zugrunde gelegten Annahmen wurden anhand sowohl interner (bis- herige Erfahrungen) als auch externer Informationsquellen (Markt- informationen) ermittelt. Auf der Basis der aktualisierten Cashflow-­ Prognose wurde der Nutzungswert wie folgt ermittelt: Betafaktor­ von 1,2 (2018: 1,2) und ein WACCvor Steuern von 11,3 % (2018: 11,5 %). Zusätzlich wurde eine ausführliche Sensitivitätsanalyse für den Ab- zinsungssatz vorgenommen. Eine Sensitivitätsanalyse für Verände- rungen in den Cashflows wurde nicht durchgeführt, da die Cashflows bereits wahrscheinlichkeitsgewichtet in den Nutzungswertberech- nungen aufgenommen sind, um die Erfolgswahrscheinlichkeiten von Phasen der klinischen Entwicklung zu reflektieren. Ein zusätzlicher Wertminderungsbedarf hat sich hieraus nicht ergeben. Die den An- nahmen beigemessenen Werte entsprechen der Einschätzung des Vor- stands im Hinblick auf die zukünftigen Entwicklungen und beruhen auf internen Planungsszenarien sowie auf externen Quellen.

Zum 31. Dezember 2019 waren keine Anhaltspunkte für weitere Wert- minderungen erkennbar.

Kon zer nabs chlus s

172

5.8.4 SOFTWARE

Im Geschäftsjahr 2019 betrugen die Zugänge in diesem Posten insge- samt 0,1 Mio. €. Der Buchwert hat sich von 0,2 Mio. € im Jahr 2018 um 0,1 Mio. € auf 0,1 Mio. € im Jahr 2019 verringert. Den Zugängen stehen Abschreibungen in Höhe von 0,2 Mio. € gegenüber.

5.8.5 GESCHÄFTS - ODER FIRMENWERT

Der jährliche Werthaltigkeitstest für die Geschäfts- oder Firmenwerte wurde am 30. September 2019 durchgeführt.

S LO N O M I C S -T E C H N O LO G I E

Am 30. September 2019 wurde der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 3,7 Mio. € aus dem Erwerb der Sloning BioTechnology GmbH im Jahr 2010, wie von IAS36 vorgeschrieben, einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der Slonomics-Technologie im operativen Segment Partnered Discovery, wurde auf der Basis von Nutzungswertberechnungen er- mittelt, wobei sich der ermittelte Nutzungswert gegenüber dem Buch- wert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit als höher herausstellte. Die Cashflow-Prognosen beinhalteten künftige Zahlungsüberschüsse aus der Einbringung der Slonomics-Technologie in Partnerprogramme. Die Cashflow-Prognosen beziehen sich auf einen Zeitraum von zehn Jahren, da der Vorstand davon ausgeht, dass sich die Vermarktung mithilfe von Lizenzabkommen, die Meilensteinzahlungen und Tantie- men enthalten, nur mit mittel- und langfristigen Verträgen realisieren lässt. Aus diesem Grund wird ein Planungshorizont von zehn Jahren für die Berechnung des Nutzungswerts als angemessen erachtet. Die Cashflow-Prognosen beruhen vorwiegend auf der zentralen Annahme, dass die Slonomics-Technologie für Kunden sehr nutzbringend ist. Die Werte der zugrunde gelegten Annahmen wurden anhand sowohl interner (bisherige Erfahrungen) als auch externer Informationsquellen (Marktinformationen) ermittelt. Auf der Basis der aktualisierten Cash- flow-Prognose für die kommenden zehn Jahre wurde der Nutzungs- wert wie folgt ermittelt: Betafaktor von 1,2 (2018: 1,2), ein WACCvor Steuern von 9,4 % (2018: 9,6 %) und eine Wachstumsrate der ewigen Rente von 1 % (2018: 1 %). Bei der Nutzungswertberechnung wurde eine ausführliche Sensitivitätsanalyse für die Wachstumsrate sowie den Ab- zinsungssatz durchgeführt. Die Sensitivitätsanalyse berücksichtigte jeweils die Änderung einer Annahme, wobei die übrigen Annahmen gegenüber der ursprünglichen Berechnung unverändert blieben. Eine Sensitivitätsanalyse für Veränderungen in den Cashflows wurde nicht durchgeführt, da die Cashflows bereits wahrscheinlichkeitsgewichtet in den Nutzungswertberechnungen aufgenommen sind, um die Erfolgs- wahrscheinlichkeiten von Phasen der klinischen Entwicklung zu reflek- tieren. Ein Wertminderungsbedarf hat sich hieraus nicht ergeben. Die den Annahmen beigemessenen Werte entsprechen der Einschätzung des Vorstands im Hinblick auf die zukünftigen Entwicklungen und beruhen auf internen Planungsszenarien sowie auf externen Quellen.

Zum 31. Dezember 2019 waren keine Anhaltspunkte für Wertminde- rungen erkennbar.

A nhang

5.9 BETEILIGUNGEN ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT, WOBEI

ÄNDERUNGEN ERFOLGSNEUTRAL ERFASST WERDEN

Es handelt sich um Beteiligungen an der adivo GmbH, Martinsried, Deutschland, sowie an der Vivoryon Therapeutics AG, Halle (Saale), Deutschland.

Im Juli 2018 hat sich die MorphoSys AG im Rahmen einer Gründungs- finanzierung in Höhe von 19,9 % an der adivo GmbH beteiligt. MorphoSys hat in Höhe von 9.458 € eine Barkapitaleinlage sowie in Höhe von 350.000 € eine Sachkapitaleinlage geleistet. Die Sachkapitaleinlage umfasst die Marke adivo sowie eine Lizenz an einer vollständig syn- thetischen hundebasierten Antikörperbibliothek. Der beizulegende Zeit- wert betrug zum 31. Dezember 2019 0,4 Mio. € (31. Dezember 2018: 0,2 Mio. €).

Im Juli 2019 gaben MorphoSys und die Vivoryon Therapeutics AG eine Vereinbarung bekannt, im Rahmen derer MorphoSys eine exklu- sive Lizenzoption für die niedermolekularen QPCTL-Inhibitoren von Vivoryon im Bereich der Onkologie erhalten hat und sich im Gegenzug in Form einer Minderheitsbeteiligung an der für Ende des Jahres ge- planten Kapitalerhöhung von Vivoryon beteiligen wird. Diese Kapital­ erhöhung wurde am 24. Oktober 2019 unter Ausgabe von insgesamt 7.674.106 Inhaber-Stammaktien durchgeführt. Die Kapitalerhöhung wurde am 25. Oktober 2019 im Handelsregister eingetragen. MorphoSys hat durch die Zeichnung von 2.673.796 Inhaber-Stammaktien im Wert von 15,0 Mio. € einen 13,4 %-Anteil an Vivoryon erworben. Zum 31. Dezember 2019 wurde der beizulegende Zeitwert der Beteiligung mit 13,7 Mio. € bewertet.

A nhang

Kon zer nabs chlus s

173

Jahresüber-

Eigenkapital

schuss/ -fehlbe-

in Landes-

trag in Landes-

Währung

Anteil in %

währung

währung

adivo GmbH, Martinsried, Deutschland

19,9

120.581

- 276.947

Vivoryon Therapeutics AG, Haale (Saale), Deutschland

13,4

1.542.624

- 7.703.473

In den Geschäftsjahren 2019 und 2018 wurden weder Dividenden aus den Beteiligungen in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst noch Umgliederungen von Gewinn oder Verlusten innerhalb des Eigenkapi- tals vorgenommen.

Die Vivoryon Therapeutics AG ist an einem aktiven Markt börsen­ notiert, somit wird der beizulegende Zeitwert dieser Beteiligung mit- tels des Börsenkurses an einem Stichtag bestimmt. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Beteiligung an der adivo GmbH liegen keine beobachtbaren Marktdaten vor. Die Beteiligung an der adivo GmbH hat sich wie folgt verändert.

In T €

2019

2018

Anfangsbestand

232

0

Zugänge

0

359

Abgänge

0

0

Erfolgsneutrale Veränderungen

155

- 127

Erfolgswirksame Veränderungen

0

0

Endbestand

387

232

Als bedeutende nicht beobachtbare Eingangsparameter bei der Bewer- tung der Beteiligung an der adivo GmbH gehen hierbei die Annahmen bezüglich der Unternehmensplanung, die wahrscheinlichkeitsgewich- tete Schätzung der Cashflows sowie der Diskontierungssatz in die Be- wertung ein. Basierend auf gegenwärtig vorliegenden Informationen wird eine wesentliche Veränderung der Unternehmensplanung als unwahrscheinlich eingeschätzt. Die verwendeten Cashflow-Prognosen werden aus diesem Grund als geeignete Grundlage für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erachtet. Bei einer Variation des WACCvor Steuern von +/ - 1,0 % würde das Eigenkapital um 0,1 Mio. € nied- riger bzw. um 0,1 Mio. € höher ausfallen. Eine Sensitivitätsanalyse für Veränderungen in den Cashflows wurde nicht durchgeführt, da die Cashflows bereits wahrscheinlichkeitsgewichtet in der Berechnung des beizulegenden Zeitwerts aufgenommen sind um die Erfolgswahrschein- lichkeiten von Phasen der Entwicklung zu reflektieren. Zwischen den bedeutenden, nicht beobachtbaren Eingangsparametern bestehen keine signifikanten Beziehungszusammenhänge.

5.10 RECHNUNGSABGRENZUNG UND SONSTIGE VERMÖGENS- WERTE, OHNE KURZFRISTIGEN ANTEIL

In diesem Posten wurden die langfristigen Anteile des Rechnungsab- grenzungspostens und der sonstigen Vermögenswerte ausgewiesen. Die Abnahme der Rechnungsabgrenzung resultierte im Wesentlichen aus der Verrechnung zum 1. Januar 2019 der abgegrenzten, im Voraus bezahlten Miete für die gemieteten Räumlichkeiten in der Semmelweis­ straße 7 in Planegg mit den Nutzungsrechten aufgrund der Anwendung von IFRS16. Weitere Angaben können der Ziffer 2.1.2*dieses Anhangs entnommen werden.

*SEI TENVERWEIS auf Seite 135

Der Konzern hat bestimmte Positionen innerhalb der sonstigen Ver- mögenswerte als zweckgebundene Finanzmittel klassifiziert, die für

betriebliche Zwecke nicht zur Verfügung stehen (siehe Ziffern 2.8.1*und 5.1*dieses Anhangs). Zum 31. Dezember 2019 verfügte der Konzern über langfristig zweckgebundene Finanzmittel in Höhe von 0,8 Mio. € für ausgereichte Mietkautionen (31. Dezember 2018: 0,7 Mio. €) und in Höhe von weniger als 0,1 Mio. € für an Mitarbeiter ausgegebene

Wandelschuldverschreibungen­(31. Dezember 2018: 0,1 Mio. €). Zum 31. Dezember 2019 bestanden hinterlegte Sicherheiten der MorphoSys US Inc. in Höhe von 0,2 Mio. €.

*SEI TENVERWEISauf Seite 152 und Seite 165

Der Posten setzte sich wie folgt zusammen.

In T €

31.12.2019

31.12.2018

Aktive Rechnungsabgrenzung,

ohne kurzfristigen Anteil

134

2.199

Sonstige Vermögenswerte

1.002

783

GESAMT

1.136

2.982

6 Erläuterung der Passivposten der Bilanz

6.1 VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND ABGEGRENZTE SCHULDEN

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die Lizenz- verbindlichkeiten waren unverzinslich und hatten im Normalfall Zah- lungsziele von bis zu 30 Tagen.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ergeben sich aus der folgenden Übersicht.

In T €

31.12.2019

31.12.2018

Verbindlichkeiten aus Lieferungen

und Leistungen

10.655

7.215

Lizenzverbindlichkeiten

357

184

Abgegrenzte Schulden

44.971

36.530

Sonstige Verbindlichkeiten

1.059

832

GESAMT

57.042

44.761

In den abgegrenzten Schulden waren im Wesentlichen Rückstellungen für externe Laborleistungen in Höhe von 24,4 Mio. € (31. Dezember 2018: 26,2 Mio. €), abgegrenzte Personalaufwendungen aus Zahlungen an Mitarbeiter und das Management in Höhe von 14,0 Mio. € (31. De- zember 2018: 5,1 Mio. €), Rückstellungen für ausstehende Rechnun- gen in Höhe von 5,6 Mio. € (31. Dezember 2018: 2,8 Mio. €), Aufwen- dungen für Rechtsberatung in Höhe von 0,3 Mio. € (31. Dezember 2018: 1,5 Mio. €), Prüfungsgebühren und sonstige damit in Verbin- dung stehende Kosten in Höhe von 0,7 Mio. € (31. Dezember 2018: 0,5 Mio. €) sowie Lizenzzahlungen in Höhe von 0,1 Mio. € (31. Dezem- ber 2018: 0,1 Mio. €) enthalten.

Kon zer nabs chlus s

A nhang

174

In der Hauptversammlung der Gesellschaft im Mai 2019 wurde die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC GmbH), München, zum Abschlussprüfer bestellt. Der Aufsichtsrat er- teilte der PwC GmbH den Prüfungsauftrag.

Die PwC GmbH erhielt von MorphoSys im Geschäftsjahr 2019 ein Ge- samthonorar in Höhe von 1.191.435 €, einschließlich der Honorare für Abschlussprüferleistungen in Höhe von 872.785 € sowie der Honorare für andere Bestätigungsleistungen im Zusammenhang mit einem Comfort Letter in Höhe von 318.650 €. Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen wurden in 2019 von der PwC GmbH nicht erbracht.

6.2 STEUERRÜCKSTELLUNGEN UND SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

Am 31. Dezember 2019 wies der Konzern Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen in Höhe von 0,4 Mio. € aus (31. Dezember 2018: Gesamtkonzern: 0,4 Mio. €).

Die Steuerrückstellungen enthielten vor allem Aufwendungen für Ertragsteuern. Die sonstigen Rückstellungen beinhalteten im Wesent- lichen Aufwendungen für Maßnahmen der Personalgewinnung.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen zum 31. Dezember 2019 waren hinsichtlich ihrer Höhe ungewiss und werden voraussicht- lich 2020 in Anspruch genommen.

Die Steuerrückstellungen und kurz- und langfristigen sonstigen Rück- stellungen haben sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt verändert.

In T €

01.01.2019

Steuerrückstellungen

208

Sonstige Rückstellungen

184

GESAMT

392

6.3 VERTRAGSVERBINDLICHKEIT

Die Vertragsverbindlichkeit betrifft Kundenzahlungen von Transakti- onspreisen, die den zum 31. Dezember 2019 nicht erfüllten Leistungs- verpflichtungen zugeordnet wurden. Es wird damit gerechnet, dass die kurzfristige Vertragsverbindlichkeit im Geschäftsjahr 2020 und die langfristige Vertragsverbindlichkeit im Wesentlichen im Geschäfts-­ jahr 2021 realisiert wird. Die Position hat sich wie folgt entwickelt.

In T €

2019

2018

ANFANGSBESTAND VOR

ANWENDUNG VON IFRS 15

-

1.695

Anwendung von IFRS 15

-

- 1.135

ANFANGSBESTAND NACH

ANWENDUNG VON IFRS 15

952

560

erhaltene Vorauszahlungen

im Geschäftsjahr

6.070

2.386

Erfasste Erlöse, die zu Beginn der

Periode im Saldo der Vertrags­

verbindlichkeiten enthalten waren

- 794

- 306

Umsatzrealisierung im Geschäfts-

jahr erhaltener Vorauszahlungen

und erbrachter Leistungen

- 4.542

- 1.688

ENDBESTAND

1.686

952

davon kurzfristiger Anteil

1.571

794

davon langfristiger Anteil

115

158

Inanspruch-

Zugänge

nahme

Auflösung

31.12.2019

0

113

0

95

1.074

714

198

346

1.074

827

198

441

6.4 SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalteten zum 31. Dezember 2018 ausschließlich eine Abgrenzung der im Mietvertrag für das neue Ge- bäude in der Semmelweisstraße 7, Planegg, vereinbarten mietfreien Zeit. Dieser Posten wurde über die vertraglich vereinbarte Mindest- mietdauer aufgelöst.

Der kurzfristige Teil in Höhe von 0,1 Mio. € dieser sonstigen Verbind- lichkeit war zum 31. Dezember 2018 im Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und abgegrenzte Schulden enthalten.

Zum 1. Januar 2019 wurden beide Positionen aufgrund der Anwendung von IFRS16 mit den Nutzungsrechten verrechnet. Weitere Angaben können der Ziffer 2.1.2*dieses Anhangs entnommen werden.

*SEI TENVERWEIS auf Seite 135

A nhang

6.5 EIGENKAPITAL

6.5.1 GEZEICHNETES KAPITAL

Am 31. Dezember 2019 betrug das gezeichnete Kapital der Gesell- schaft einschließlich eigener Aktien 31.957.958 €, was einer Zunahme von 118.386 € gegenüber dem Stand von 31.839.572 € am 31. Dezember 2018 entspricht. Jede Stückaktie des gezeichneten Kapitals gewährt ein Stimmrecht. Das gezeichnete Kapital erhöhte sich in Folge der Aus- übung von 118.386 dem Vorstand und ehemaligen Mitarbeiter gewähr- ten Wandelschuldverschreibungen um 118.386 € bzw. 118.386 Aktien. Der gewichtete durchschnittliche Ausübungspreis der ausgeübten Wandelschuldverschreibungen­ belief sich auf 31,88 €.

6.5.2 GENEHMIGTES KAPITAL

Im Vergleich zum 31. Dezember 2018 erhöhte sich die Anzahl der genehmigten Stammaktien von 14.684.291 auf 14.843.488. Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 22. Mai 2019 wurde das Geneh- migte Kapital 2019-I in Höhe von 159.197 € neu geschaffen. Im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2019-I wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. April 2024 (einschließlich) das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmalig um ins- gesamt bis zu 159.197 € durch die Ausgabe von bis zu 159.197 neuen und auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen.

Gemäß der Satzung der Gesellschaft können die Aktionäre den Vorstand ermächtigen, dass Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um einen bestimmten Gesamtbetrag durch die Ausgabe von Aktien innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Das Genehmigte Kapital ist ein Begriff im deut- schen Recht, das der Gesellschaft die Ausgabe von Aktien ermöglicht, ohne dass hierfür eine weitere Beschlussfassung der Aktionäre not- wendig ist. Der Gesamtnominalbetrag aller durch die Aktionäre ge- schaffener genehmigter Kapitalia darf zum Zeitpunkt der Eintragung des Genehmigten Kapitals im Handelsregister die Hälfte des Grund­ kapitals nicht überschreiten.

6.5.3 BEDINGTES KAPITAL

Im Vergleich zum 31. Dezember 2018 reduzierte sich die Anzahl der be- dingten Stammaktien von 6.459.146 auf 6.340.760 aufgrund der Aus- übung von 118.386 Wandlungsrechten im Jahr 2019. Die Reduzierung durch Ausübung von 118.386 Wandlungsrechten wurde im Januar 2020 im Handelsregister eingetragen.

Die Aktionäre können einen Beschluss über die Schaffung oder Ände- rung von Bedingtem Kapital fassen. Sie können einen solchen Beschluss jedoch nur zur Ausgabe von Wandlungs- oder Optionsrechten an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, für die Vorbereitung eines Zusammenschlusses mit einem anderen Unternehmen oder zur Aus- gabe von Bezugsrechten an Mitarbeiter oder Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens durch Zustim- mung oder Ermächtigung erteilen. Nach deutschem Recht darf der Gesamtnominalbetrag des von der Hauptversammlung geschaffenen Bedingten Kapitals die Hälfte des Grundkapitals zum Zeitpunkt der entsprechenden Beschlussfassung durch die Hauptversammlung nicht überschreiten. Der Gesamtnominalbetrag des für die Gewährung von Bezugsrechten an Mitarbeiter oder Mitglieder des Vorstands der Gesell- schaft oder eines verbundenen Unternehmens geschaffenen Bedingten Kapitals darf 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der entsprechenden Beschlussfassung durch die Hauptversammlung nicht überschreiten.

Kon zer nabs chlus s

175

6.5.4 EIGENE AKTIEN

In den Jahren 2019 und 2018 hat der Konzern keine Aktien zurückge- kauft. Zusammensetzung und Entwicklung dieser Position sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Anzahl

der Aktien

Aktienwert

Stand am 31.12.2010

79.896

9.774

Erwerb in 2011

84.019

1.747.067

Stand am 31.12.2011

163.915

1.756.841

Erwerb in 2012

91.500

1.837.552

Stand am 31.12.2012

255.415

3.594.393

Erwerb in 2013

84.475

2.823.625

Stand am 31.12.2013

339.890

6.418.018

Erwerb in 2014

111.000

7.833.944

Stand am 31.12.2014

450.890

14.251.962

Erwerb in 2015

88.670

5.392.931

Ausgabe in 2015

- 104.890

- 3.816.947

Stand am 31.12.2015

434.670

15.827.946

Erwerb in 2016

52.295

2.181.963

Ausgabe in 2016

- 90.955

- 3.361.697

Stand am 31.12.2016

396.010

14.648.212

Ausgabe in 2017

- 76.332

- 2.821.231

Stand am 31.12.2017

319.678

11.826.981

Ausgabe in 2018

- 38.642

- 1.428.208

Stand am 31.12.2018

281.036

10.398.773

Ausgabe in 2019

- 55.236

- 2.041.523

Stand am 31.12.2019

225.800

8.357.250

Am 31. Dezember 2019 hielt die Gesellschaft 225.800 eigene Aktien im Wert von 8.357.250 €, ein Rückgang gegenüber dem 31. Dezember 2018 (281.036 Aktien, 10.398.773 €) in Höhe von 2.041.523 €. Grund für diesen Rückgang war die Übertragung von 52.328 eigenen Aktien an Vorstand und Senior Management Group aus dem leistungsbezoge- nen Aktienplan 2015 (long-term incentive plan - LTI-Plan) in Höhe von 1.934.043 €. Die Wartezeit für dieses LTI-Programm war am 1. April 2019 abgelaufen und die Berechtigten haben bzw. hatten jeweils inner- halb von acht Monaten die Option, insgesamt 52.328 Aktien zu erhalten.

Darüber hinaus wurde nahestehenden Personen 2.908 eigene Aktien im Wert von 107.480 € übertragen. Somit belief sich die Anzahl der MorphoSys-Aktien im Besitz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 auf 225.800 Stück (31. Dezember 2018: 281.036 Stück). Die zurückge- kauften Aktien können zu allen in der Ermächtigung der Hauptver- sammlung vom 23. Mai 2014 genannten Zwecke, insbesondere für bestehende und künftige Mitarbeiter-Beteiligungsprogramme und/ oder Akquisitionswährung, verwendet werden. Sie können aber auch eingezogen werden.

6.5.5 KAPITALRÜCKLAGE

Am 31. Dezember 2019 betrug die Kapitalrücklage 628.176.568 € (31. De- zember 2018: 619.908.453 €). Der Anstieg um insgesamt 8.268.115 € resultierte im Wesentlichen aus der Zuführung von Personalaufwand aus aktienbasierten Vergütungen in Höhe von 6.654.470€ sowie aus der Ausübung von Wandelschuldverschreibungen in Höhe von 3.655.168 €. Kompensierend wirkten sich der Rückgang aus der Umgliederung von eigenen Anteilen im Zusammenhang mit der Zuteilung von Aktien aus dem leistungsbezogenen Aktienplan 2015 in Höhe von 1.934.043 € sowie die Zuteilung von eigenen Aktien an nahestehende Personen in Höhe von 107.480 € aus.

Kon zer nabs chlus s

176

6.5.6 NEUBEWERTUNGSRÜCKLAGE

Seit dem 1. Januar 2018 wird diese Eigenkapitalposition aufgrund der Anwendung des neuen Standards für Finanzinstrumente IFRS9 nicht mehr ausgewiesen.

6.5.7 RÜCKLAGE AUS SONSTIGEM ERGEBNIS

Die Rücklage aus sonstigem Ergebnis wird erstmals seit dem 1. Januar 2018 ausgewiesen. Diese Rücklage enthält am 31. Dezember 2019 er- folgsneutrale Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Eigen- kapitalinstrumenten in Höhe von - 1.160.160 € (31. Dezember 2018: - 127.458 €) sowie Währungsgewinne aus der Konsolidierung in Höhe von 75.332 € (31. Dezember 2018: Währungsverluste von - 83.432 €). Die Währungsgewinne bzw. Verluste aus der Konsolidierung beinhalten Wechselkursdifferenzen aus der Neubewertung der in Fremdwährung geführten Abschlüsse von Konzerngesellschaften sowie Differenzen zwischen den in der Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung ver- wendeten Wechselkursen.

6.5.8 BILANZVERLUST

Der Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von - 103.014.058 € wird im Bilanzverlust­ ausgewiesen. Der Bilanzverlust erhöhte sich damit von - 152.765.728 € im Jahr 2018 auf - 255.779.786 € im Jahr 2019.

7 Vergütungssystem für Vorstand und Mitarbeiter des Konzerns

7.1 AKTIENOPTIONSPLÄNE

7.1.1 AKTIENOPTIONSPLAN AUS 2017

Am 1. April 2017 hat MorphoSys einen Aktienoptionsplan (stock option plan - SOP-Plan) für den Vorstand, die Senior Management Group und bestimmte Mitarbeiter des Unternehmens, die nicht der Senior Management Group angehören (Begünstigte), etabliert. Das Programm gilt ge- mäß IFRS2 als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigen­ kapitalinstrumente und wird bilanziell dementsprechend behandelt. Tag der Gewährung war der 1. April 2017; die Haltefrist/Performance-­ Laufzeit beträgt vier Jahre. Jede Aktienoption gewährt bis zu zwei Be- zugsrechte auf Aktien der Gesellschaft. Von den Bezugsrechten erfolgt in der vierjährigen Haltefrist in jedem Jahr eine 25-%ige Anwartschaft (Erdienung) unter der Voraussetzung, dass die für die jeweilige Periode festgelegten Leistungskriterien zu 100 % erfüllt wurden. Die Anzahl der pro Jahr erdienten Bezugsrechte ergibt sich rechnerisch aus den Leistungskriterien der absoluten und der relativen Kursentwicklung der MorphoSys-Aktie gegenüber der Entwicklung des Nasdaq Biotech Index und des TecDAXIndex. Die Leistungskriterien können jährlich bis zu einem Maximum von 200 % erfüllt werden. Bleibt die Kursent- wicklung hinter den Leistungsparametern des Programms zurück, beträgt die Zielerreichung für dieses Jahr 0 %.

Der Ausübungspreis, abgeleitet aus dem durchschnittlichen Börsen- kurs einer Aktie der Gesellschaft in der XETRA-Schlussauktion an der Frankfurter Wertpapierbörse von 30 dem der Ausgabe der Aktienopti- onen vorausgegangenen Börsenhandelstage, beträgt 55,52 €.

MorphoSys behält sich das Recht vor, die Ausübung der Aktienoptio- nen durch neu geschaffene Aktien aus dem Bedingten Kapital 2016- III, durch die Ausgabe eigener Aktien oder in bar auszugleichen. Der Ausübungszeitraum beträgt drei Jahre nach Ende der vierjährigen Haltefrist/Performance-Laufzeit, namentlich bis zum 31. März 2024.

Verliert ein Vorstandsmitglied durch Kündigung (oder kündigt ein Vorstandsmitglied von sich aus), Rücktritt, Tod, Verletzung, Arbeits- unfähigkeit oder Erreichen der Altersgrenze (Bezug einer normalen Alters­rente, Frührente oder Arbeitsunfähigkeitsrente, soweit die Be-

A nhang

dingungen für den Anspruch auf Arbeitsunfähigkeitsrente erfüllt sind) oder - nach freiem Ermessen des Aufsichtsrats - unter anderen Um- ständen sein Amt innerhalb des MorphoSys-Konzerns, so hat das Vorstandsmitglied (oder sein Erbe) Anspruch auf eine tagesgenaue anteilige Anzahl an Bezugsrechten.

Verliert ein Vorstandsmitglied sein Amt innerhalb des MorphoSys-Kon- zerns aus einem wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 2 BGB, verfallen sämtliche nicht ausgeübte Aktienoptionen ohne Anspruch auf eine Kompensation.

Kommt es im Verlauf der vierjährigen Haltefrist zu einem Eigentümer- wechsel ("change of control"), werden Aktienoptionen in vollem Umfang ausübbar. In diesem Falle entsteht jedoch das Recht, die Aktien­optionen auszuüben, erst am Ende der vierjährigen Haltefrist.

81.157 Aktienoptionen wurden den Begünstigten zum 1. April 2017 gewährt, und zwar 40.319 Aktienoptionen dem Vorstand (nähere An- gaben können der Tabelle "Aktienoptionen" in Ziffer 7.5*"Naheste- hende Unternehmen und Personen" entnommen werden), 37.660 Aktien­ optionen der Senior Management Group sowie 3.178 Aktienoptionen bestimmten Mitarbeitern des Unternehmens, die nicht der Senior Management Group angehören. Die ursprünglich gewährte Anzahl an gewährten Aktienoptionen basierte auf einer Zielerreichung von 100 %. Aufgrund der bislang eingetretenen Leistungskriterien wird mit einer Zielerreichung von 130,9 % gerechnet. Für noch nicht eingetretene Leistungskriterien wird eine Zielerreichung von 100 % angenommen. Unter dieser Annahme würde sich die Gesamtzahl der auszuübenden Bezugsrechte, mithin die Gesamtzahl der auszugebenden Aktien nach Ende der vierjährigen Haltefrist/Performance-Laufzeit derzeit auf 95.222 Aktien erhöhen. Der beizulegende Zeitwert der Aktienoptionen belief sich am Tag der Gewährung (1. April 2017) auf 21,41 € je Aktien­ option. Seit dem Tag der Gewährung bis zum 31. Dezember 2019 sind sieben Begünstigte bei MorphoSys ausgeschieden und somit sind 8.398 Aktienoptionen verfallen. Für die Ermittlung des Personalauf- wands aus anteilsbasierter Vergütung wurde für den SOP-Plan 2017 die Annahme getroffen, dass zwei Begünstigte das Unternehmen während des Vierjahreszeitraums verlassen. Seit dem Jahr 2018 wurde diese Annahme aktualisiert.

*SEI TENVERWEIS auf Seite 185

In 2019 belief sich der Personalaufwand aus Aktienoptionen aus dem SOP-Plan 2017 des Konzerns auf 252.393 € (2018: 436.154 €).

7.1.2 AKTIENOPTIONSPLAN AUS 2018

Am 1. April 2018 hat MorphoSys einen Aktienoptionsplan (Stock Option Plan - SOP-Plan) für den Vorstand, die Senior Management Group und bestimmte Mitarbeiter des Unternehmens, die nicht der Senior Management Group angehören (Begünstigte), etabliert. Das Programm gilt ge- mäß IFRS2 als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigen- kapitalinstrumente und wird bilanziell dementsprechend behandelt. Tag der Gewährung war der 1. April 2018; die Haltefrist/Performance-­ Laufzeit beträgt vier Jahre. Jede Aktienoption gewährt bis zu zwei Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft. Von den Bezugsrechten er- folgt in der vierjährigen Haltefrist in jedem Jahr eine 25-%ige Anwart- schaft (Erdienung) unter der Voraussetzung, dass die für die jeweilige Periode festgelegten Leistungskriterien zu 100 % erfüllt wurden. Die Anzahl der pro Jahr erdienten Bezugsrechte ergibt sich rechnerisch aus den Leistungskriterien der absoluten und der relativen Kurs­ entwicklung der MorphoSys-Aktie gegenüber der Entwicklung des Nasdaq Biotech Index und des TecDAXIndex. Die Leistungskriterien können jährlich bis zu einem Maximum von 200 % erfüllt werden. Bleibt die Kursentwicklung hinter den Leistungsparametern des Programms zurück, beträgt die Zielerreichung für dieses Jahr 0 %.

A nhang

Der Ausübungspreis, abgeleitet aus dem durchschnittlichen Börsen- kurs einer Aktie der Gesellschaft in der XETRA-Schlussauktion an der Frankfurter Wertpapierbörse von 30 der Ausgabe der Aktienoptionen vorausgegangenen Börsenhandelstagen, beträgt 81,04 €.

MorphoSys behält sich das Recht vor, die Ausübung der Aktienoptionen durch neu geschaffene Aktien aus dem Bedingten Kapital 2016-IIIalter- nativ durch die Ausgabe eigener Aktien oder in bar auszugleichen, falls eine Ausübung aus dem Bedingten Kapital 2016-IIInicht möglich sein sollte. Der Ausübungszeitraum beträgt drei Jahre nach Ende der vierjäh- rigen Haltefrist/Performance-Laufzeit, konkret bis zum 31. März 2025.

Verliert ein Vorstandsmitglied sein Amt innerhalb des MorphoSys-Kon- zerns vor dem Ende der vierjährigen Haltefrist/Performance-Laufzeit, so hat das Vorstandsmitglied (oder sein Erbe) Anspruch auf eine tages- genaue anteilige Anzahl an Bezugsrechten.

Verliert ein Vorstandsmitglied sein Amt innerhalb des MorphoSys-Kon- zerns aus einem wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 2 BGB, verfallen sämtliche nicht ausgeübte Aktienoptionen ohne Anspruch auf eine Kompensation.

Tritt während der vierjährigen Haltefrist/Performance-Laufzeit eine kumulierte Ausfallzeit von mehr als 90 Tagen ein, hat der Begünstigte Anspruch auf tagesgenaue, anteilige Ermittlung der Bezugsrechte. Eine Abwesenheitszeit ist definiert entweder als andauerndes Fehlen wegen Krankheit oder die Nichterwerbstätigkeit eines Begünstigten oder eines Arbeitsverhältnisses ohne Lohnfortzahlung.

Kommt es im Verlauf der vierjährigen Haltefrist zu einem Eigentümer- wechsel ("change of control"), werden Aktienoptionen in vollem Umfang ausübbar. In diesem Falle entsteht jedoch das Recht, die Aktienoptionen auszuüben, erst am Ende der vierjährigen Haltefrist.

Zum 1. April 2018 wurden den Begünstigten 67.778 Aktienoptionen gewährt, und zwar 29.312 Aktienoptionen dem Vorstand (nähere An- gaben können der Tabelle "Aktienoptionen" in Ziffer 7.5*"Nahestehende Unternehmen und Personen" entnommen werden), 34.276 Aktienop- tionen der Senior Management Group sowie 4.190 Aktienoptionen bestimmten Mitarbeitern des Unternehmens, die nicht der Senior Management Group angehören. Die angegebene Anzahl an gewährten Aktienoptionen basiert auf einer Zielerreichung von 100 %. Aufgrund der bislang eingetretenen Leistungskriterien wird mit einer Zielerrei- chung von 105,9 % gerechnet. Für noch nicht eingetretene Leistungs- kriterien wird eine Zielerreichung von 100 % angenommen. Unter dieser Annahme würde sich die Gesamtzahl der auszuübenden Bezugsrechte, mithin die Gesamtzahl der auszugebenden Aktien nach Ende der vier- jährigen Haltefrist/Performance-Laufzeit derzeit auf 68.341 Aktien erhöhen. Der beizulegende Zeitwert der Aktienoptionen belief sich am Tag der Gewährung (1. April 2018) auf 30,43 € je Aktienoption. Seit dem Tag der Gewährung bis zum 31. Dezember 2019 sind vier Begünstigte bei MorphoSys ausgeschieden und somit sind 2.443 Aktienoptionen verfallen. Für die Ermittlung des Personalaufwands aus anteilsbasierter Vergütung wurde für den SOP-Plan 2018 die Annahme getroffen, dass vier Begünstigte das Unternehmen während des Vierjahreszeitraums verlassen.

*SEI TENVERWEIS auf Seite 185

In 2019 belief sich der Personalaufwand aus Aktienoptionen aus dem SOP-Plan 2018 des Konzerns auf 704.954 € (2018: 925.635 € €).

Kon zer nabs chlus s

177

7.1.3 AKTIENOPTIONSPLAN AUS 2019

Am 1. April 2019 hat MorphoSys einen Aktienoptionsplan (SOP-Plan) für den Vorstand, die Senior Management Group und bestimmte Mitarbeiter des Unternehmens, die nicht der Senior Management Group angehören (Begünstigte), etabliert. Das Programm gilt gemäß IFRS2 als anteils- basierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente und wird bilanziell dementsprechend behandelt. Tag der Gewährung war der 1. April 2019; die Haltefrist/Performance-Laufzeit beträgt vier Jahre. Jede Aktienoption gewährt bis zu zwei Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft. Im Hinblick auf die Bezugsrechte besteht während der vierjährigen Haltefrist in jedem Jahr eine 25-%ige Anwartschaft (Erdienung) unter der Voraussetzung, dass die für die jeweilige Periode festgelegten Leistungskriterien zu 100 % erfüllt wurden. Die Anzahl der pro Jahr erdienten Bezugsrechte ergibt sich rechnerisch aus den Leistungskriterien der absoluten und der relativen Kursentwicklung der MorphoSys-Aktie gegenüber der Entwicklung des Nasdaq Biotech Index und des TecDAXIndex. Die Leistungskriterien können jährlich bis zu einem Maximum von 200 % erfüllt werden. Bleibt die Kursentwick- lung hinter den Leistungsparametern des Programms zurück, beträgt die Zielerreichung für dieses Jahr 0 %.

Der Ausübungspreis, abgeleitet aus dem durchschnittlichen Börsen- kurs einer Aktie der Gesellschaft in der XETRA-Schlussauktion an der Frankfurter Wertpapierbörse von 30 der Ausgabe der Aktienoptionen vorausgegangenen Börsenhandelstagen, beträgt 87,86 €.

MorphoSys behält sich das Recht vor, die Ausübung der Aktienoptio- nen statt durch neu geschaffene Aktien aus dem Bedingten Kapital 2016-IIIalternativ durch die Ausgabe eigener Aktien oder in bar auszu- gleichen, falls eine Ausübung aus dem Bedingten Kapital 2016-IIInicht möglich sein sollte. Der Ausübungszeitraum beträgt drei Jahre nach Ende der vierjährigen Haltefrist/Performance-Laufzeit, konkret bis zum 31. März 2026.

Verliert ein Vorstandsmitglied sein Amt innerhalb des MorphoSys-Kon- zerns vor dem Ende der vierjährigen Haltefrist/Performance-Laufzeit, so hat das Vorstandsmitglied (oder sein Erbe) Anspruch auf eine tages- genaue anteilige Anzahl an Bezugsrechten.

Verliert ein Vorstandsmitglied sein Amt innerhalb des MorphoSys-Kon- zerns aus einem wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 2 BGB, verfallen sämtliche nicht ausgeübte Aktienoptionen ohne Anspruch auf eine Kompensation.

Tritt während der vierjährigen Haltefrist/Performance-Laufzeit eine kumulierte Ausfallzeit von mehr als 90 Tagen ein, hat der Begünstigte Anspruch auf tagesgenaue, anteilige Ermittlung der Bezugsrechte. Eine Abwesenheitszeit ist definiert entweder als andauerndes Fehlen wegen Krankheit oder die Nichterwerbstätigkeit eines Begünstigten oder eines Arbeitsverhältnisses ohne Lohnfortzahlung.

Kommt es im Verlauf der vierjährigen Haltefrist zu einem Eigentümer- wechsel ("change of control"), werden Aktienoptionen in vollem Umfang ausübbar. In diesem Falle entsteht jedoch das Recht, die Aktien­optionen auszuüben, erst am Ende der vierjährigen Haltefrist.

Zum 1. April 2019 wurden den Begünstigten 76.482 Aktienoptionen gewährt, und zwar 31.395 Aktienoptionen dem Vorstand (nähere An- gaben können der Tabelle "Aktienoptionen" in Ziffer 7.5*"Nahestehende Unternehmen und Personen" entnommen werden), 38.005 Aktienop- tionen der Senior Management Group sowie 7.082 Aktienoptionen bestimmten Mitarbeitern des Unternehmens, die nicht der Senior Management Group angehören. Die angegebene Anzahl an gewährten

Kon zer nabs chlus s

A nhang

178

Aktienoptionen basiert auf einer Zielerreichung von 100 %. Der beizule- gende Zeitwert der Aktienoptionen belief sich am Tag der Gewährung auf 31,81 € je Aktienoption. Seit dem Tag der Gewährung bis zum 31. Dezember 2019 ist ein Begünstigter bei MorphoSys ausgeschieden, und somit sind 267 Aktienoptionen verfallen. Für die Ermittlung des Personalaufwands aus anteilsbasierter Vergütung wurde für den SOP- Plan 2019 die Annahme getroffen, dass vier Begünstigte das Unter- nehmen während des Vierjahreszeitraums verlassen.

*SEI TENVERWEIS auf Seite 185

Am 1. Oktober 2019 hat MorphoSys einen weiteren Aktienoptionsplan (SOP-Plan) für ein Mitglied des Vorstandes etabliert. Die Konditionen waren identisch zu denen des Programms vom 1. April 2019. Es wurden 57.078 Aktienoptionen gewährt. Der Ausübungspreis beträgt 106,16 €. Der beizulegende Zeitwert der Aktienoptionen belief sich am Tag der Gewährung auf 35,04 € je Aktienoption.

In 2019 belief sich der Personalaufwand aus Aktienoptionen aus dem

SOP-Plan 2019 des Konzerns auf 1.718.087 €.

Die beizulegenden Zeitwerte der Aktienoptionen der Aktienoptions- pläne 2017, 2018 und 2019 wurde mittels einer Monte Carlo-Simulation ermittelt. Die erwartete Volatilität basiert auf der Entwicklung der Kurs- volatilität der letzten vier Jahre. Darüber hinaus wurden für die Ermitt- lung des beizulegenden Zeitwerts gleichwertig die Leistungskriterien der absoluten und der relativen Kursentwicklung der MorphoSys-­ Aktie gegenüber der Entwicklung des Nasdaq Biotech Index und des TecDAXIndex berücksichtigt. Die Parameter des Programms ergeben sich aus der folgenden Übersicht.

Aktienkurs zum Gewährungszeitpunkt in €

Ausübungspreis in €

Erwartete Volatilität der MorphoSys Aktie in %

Erwartete Volatilität des Nasdaq Biotech Index in %

Erwartete Volatilität des TecDAX Index in %

Laufzeit des Programms in Jahren

Dividendenrendite in %

Risikofreier Zinssatz in %

7.2 WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN - PROGRAMM AUS 2013

Die MorphoSys AG gewährte zum 1. April 2013 Wandelschuldverschrei- bungen im Gesamtnennbetrag von 225.000 €, eingeteilt in 449.999

Stück untereinander gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende­ Teil- schuldverschreibungen aus dem "Bedingten Kapital 2008-III" an den Vorstand sowie an Mitglieder der Senior Management Group (Be- günstigte). Die Begünstigten erhalten das Recht, die ihnen gewährten

Schuldverschreibungen­in Aktien der Gesellschaft umzutauschen. Jede Schuldverschreibung berechtigt zum Umtausch in eine Inhaberaktie der Gesellschaft in Höhe des anteiligen Betrags am gezeichneten Kapital von derzeit 1 €. Die Ausübung der Wandlungsrechte unterliegt mehreren Voraussetzungen, wie der Erreichung eines Erfolgsziels, dem Ablauf der Wartezeit, der Ausübbarkeit der Wandlungsrechte, dem Bestand eines ungekündigten Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses sowie der Er- öffnung des Ausübungszeitraumes.

Aktienoptions-

Aktienoptions- Aktienoptions- Aktienoptions-

programm

programm

programm

programm

aus Oktober

aus April 2017

aus April 2018

aus April 2019

2019

55,07

81,05

85,00

98,10

55,52

81,04

87,86

106,16

37,49

35,95

37,76

38,02

25,07

25,10

18,61

18,17

16,94

17,73

26,46

24,82

4,0

4,0

4,0

4,0

n/a

n/a

n/a

n/a

zwischen

zwischen

zwischen

zwischen

0,03 und 0,23

0,02 und 0,15

0,02 und 0,13

0,0 und 0,02

Der Wandlungspreis, abgeleitet aus dem Börsenkurs einer Aktie der Gesellschaft in der XETRA-Schlussauktion an der Frankfurter Wert­ papierbörse an dem der Ausgabe der Schuldverschreibungen voraus- gegangenen Börsenhandelstag, beträgt 31,88 €. Die Ausübung der Wandlungsrechte ist zulässig, da der Börsenkurs der Aktie während der Laufzeit der Schuldverschreibung an mindestens einem Börsen­ handelstag­ mehr als 120 % des Kurses in der XETRA-Schlussauktion an der Frankfurter Wertpapierbörse an dem der Ausgabe der Schuld- verschreibungen vorausgegangenen Börsenhandelstag betragen hat.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Wandelschuld- verschreibungspläne für Mitarbeiter des Konzerns in den Geschäfts- jahren 2019, 2018 und 2017.

A nhang

Kon zer nabs chlus s

179

Wandel-

Gewichteter

schuldver-

Durchschnitts­

schreibungen

preis (€)

AM 1. JANUAR 2017

AUSSTEHEND

436.585

31,88

Gewährt

0

0,00

Ausgeübt

0

0,00

Verfallen

- 261.015

31,88

Abgelaufen

0

0,00

AM 31. DEZEMBER 2017

AUSSTEHEND

175.570

31,88

AM 1. JANUAR 2018

AUSSTEHEND

175.570

31,88

Gewährt

0

0,00

Ausgeübt

- 32.537

31,88

Verfallen

0

0,00

Abgelaufen

0

0,00

AM 31. DEZEMBER 2018

AUSSTEHEND

143.033

31,88

AM 1. JANUAR 2019

AUSSTEHEND

143.033

31,88

Gewährt

0

0,00

Ausgeübt

- 118.386

31,88

Verfallen

0

0,00

Abgelaufen

0

0,00

AM 31. DEZEMBER 2019

AUSSTEHEND

24.647

31,88

Seit dem Tag der Gewährung bis zum 31. Dezember 2019 ist ein Begüns- tigter bei MorphoSys ausgeschieden und somit sind 13.414 Wandel- schuldverschreibungen verfallen. Die am 31. Dezember 2019 ausübbaren Wandelschuldverschreibungen beliefen sich auf 24.647 Aktien (31. De- zember 2018: 143.033 Aktien; 31. Dezember 2017: 175.570 Aktien).

Die folgende Übersicht enthält den gewichteten durchschnittlichen Ausübungspreis sowie Angaben zur gewichteten Vertragslaufzeit von wesentlichen Gruppen von Wandelschuldverschreibungen zum 31. De- zember 2019.

Restliche

Gewichteter

Gewichteter

Vertrags-

durchschnitt­

durchschnitt­

Ausstehend

laufzeit

licher Aus-

Ausübbar

licher Aus-

Bandbreite der Ausübungspreise

(Anzahl)

(in Jahren)

übungspreis (€)

(Anzahl) übungspreis (€)

€ 25,00 - € 40,00

24.647

0,25

31,88

24.647

31,88

24.647

0,25

31,88

24.647

31,88

Der Konzern bilanzierte den Personalaufwand aus Wandelschuldver- schreibungen linear in Übereinstimmung mit IFRS2 und IAS32.28. Die Eigenkapitalkomponente der Wandelschuldverschreibungen wird separat in der Kapitalrücklage ausgewiesen. Der entsprechende Wert wurde als Personalaufwand aus Wandelschuldverschreibungen erfasst. Der Vergütungsaufwand im Zusammenhang mit Wandelschuldver- schreibungen belief sich in 2019 auf 0 €, 2018 auf 0 € und in 2017 auf 287.601 €.

Kon zer nabs chlus s

180

  1. 3 LANGFRISTIGE LEISTUNGSANREIZPROGRAMME
  1. 3.1 LEISTUNGSANREIZPROGRAMM AUS 2014
    Am 1. April 2014 hat MorphoSys ein langfristiges Leistungsanreiz­ programm (Long-Term Incentive Plan - LTI-Plan) für den Vorstand und die Senior Management Group (Begünstigte) etabliert. Die Wartezeit für diesen LTI-Plan war am 1. April 2018 abgelaufen. Das Programm galt gemäß IFRS2 als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigen­ kapitalinstrumente und wurde bilanziell dementsprechend behandelt. Der LTI-Plan war ein leistungsbezogener Aktienplan und wurde vorbe- haltlich der Erfüllung vordefinierter Leistungskriterien, die jährlich vom Aufsichtsrat genehmigt wurden, in Stammaktien (Performance Shares) der MorphoSys AG ausgezahlt. Die Leistungskriterien basierten auf einem rechnerischen Vergleich der absoluten und der relativen Kurs­ entwicklung der MorphoSys-Aktie gegenüber der Entwicklung des Nasdaq Biotech Index und des TecDAXIndex. Die Erfüllung dieser Kriterien wurde für ein Jahr mit 200 %, für ein Jahr mit 54 % und für zwei Jahre mit 0 % festgelegt. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat den sog. Company Factor und damit die Anzahl der auszugebenden Performance Shares mit einem Faktor von 1,0 festgelegt. Unter Berücksichtigung dieser Bedingungen und des festgelegten Faktors wurden 17.219 Perfor- mance Shares der MorphoSys AG nach der vierjährigen Haltefrist im Zeitraum bis zum 10. Oktober 2018 an die Begünstigten übertragen. Dabei erhielt der Vorstand 6.969 Performance Shares (nähere Angaben können den Tabellen "Aktien" und "Performance Shares" unter Ziffer 7.5*"Nahestehende Unternehmen und Personen" entnommen werden), die Senior Management Group 8.216 Performance Shares und 2.034 Performance Shares erhielten ehemalige Mitglieder des Vorstands und der Senior Management Group, die mittlerweile das Unternehmen ver- lassen haben.

*SEI TENVERWEIS auf Seite 185

In 2019 belief sich der Personalaufwand aus Performance Shares aus dem LTI-Plan 2014 des Konzerns auf 0 € (2018: 6.388 €; 2017: 55.759 €).

7.3.2 LEISTUNGSANREIZPROGRAMM AUS 2015

Am 1. April 2015 hat MorphoSys ein langfristiges Leistungsanreiz-­ Programm (Long-Term Incentive Plan - LTI-Plan) für den Vorstand und die Senior Management Group etabliert (Begünstigte). Die Wartezeit für diesen LTI-Plan war am 1. April 2019 abgelaufen. Das Programm gilt gemäß IFRS2 als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigen­ kapitalinstrumente und wurde bilanziell dementsprechend behandelt. Der LTI-Plan ist ein leistungsbezogener Aktienplan und wird vorbe- haltlich der Erfüllung vordefinierter Leistungskriterien, die jährlich vom Aufsichtsrat evaluiert werden müssen, in Stammaktien (Perfor- mance Shares) der MorphoSys AG ausgezahlt. Die Leistungskriterien basierten auf einem rechnerischen Vergleich der absoluten und der relativen Kursentwicklung der MorphoSys-Aktie gegenüber der Ent- wicklung des Nasdaq Biotech Index und des TecDAXIndex. Die Erfül- lung dieser Kriterien wurde für ein Jahr mit 100 %, für ein Jahr mit 94 % und für zwei Jahre mit 200 % festgelegt. Darüber hinaus hat der Auf- sichtsrat den sog. Company Factor und damit die Anzahl der auszuge- benden Performance Shares mit einem Faktor von 1,0 festgelegt. Unter Berücksichtigung dieser Bedingungen und des festgelegten Faktors wurden 52.328 Performance Shares der MorphoSys AG nach der vier- jährigen Haltefrist im Zeitraum bis zum 31. Dezember 2019 an die Begünstigten übertragen. Im August 2019 wurde der ursprüngliche sechsmonatige Übertragungszeitraum für die Performance Shares bis

14. Oktober 2019 auf den 31. Dezember 2019 verlängert, was keinen Einfluss auf den Fair Value der Performance Shares und den Zeitraum,

A nhang

über den der Personalaufwand zu erfassen ist, hatte. Dabei erhielt der Vorstand 19.815 Performance Shares (nähere Angaben können den Tabellen "Aktien" und "Performance Shares" unter Ziffer 7.5*"Nahe- stehende Unternehmen und Personen" entnommen werden), die Senior Management Group 18.798 Performance Shares und 13.715 Performance Shares erhielten ehemalige Mitglieder des Vorstands und der Senior Management Group, die mittlerweile das Unternehmen verlassen haben.

*SEI TENVERWEIS auf Seite 185

In 2019 belief sich der Personalaufwand aus Performance Shares aus dem LTI-Plan 2015 des Konzerns auf 6.714€ (2018: 109.511 €; 2017: 201.608 €).

7.3.3 LEISTUNGSANREIZPROGRAMM AUS 2016

Am 1. April 2016 hat MorphoSys ein langfristiges Leistungsanreiz-­ Programm (Long-Term Incentive Plan - LTI-Plan) für den Vorstand und die Senior Management Group (Begünstigte) etabliert. Das Programm gilt gemäß IFRS2 als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente und wird bilanziell dementsprechend behan- delt. Der LTI-Plan ist ein leistungsbezogener Aktienplan und wird vor- behaltlich der Erfüllung vordefinierter Leistungskriterien, die jährlich vom Aufsichtsrat evaluiert werden müssen, in Stammaktien (Perfor- mance Shares) der MorphoSys AG ausgezahlt. Tag der Gewährung war der 1. April 2016; die Haltefrist/Performance-Laufzeit beträgt vier Jahre. Von den Performance Shares erfolgt in der vierjährigen Haltefrist in jedem Jahr eine 25-%ige Anwartschaft (Erdienung) unter der Voraus- setzung, dass die für die jeweilige Periode festgelegten Leistungs­ kriterien zu 100 % erfüllt wurden. Die Anzahl der pro Jahr erdienten Aktien ergibt sich rechnerisch aus den Leistungskriterien der absoluten und der relativen Kursentwicklung der MorphoSys-Aktie gegenüber der Entwicklung des Nasdaq Biotech Index und des TecDAXIndex. Die Anzahl der pro Jahr erdienten Performance Shares wird in dem Maße gekürzt, in dem die Leistungskriterien des betreffenden Jahres nur zwischen 50 % bis 99,9 % (<100 %) erfüllt werden, bzw. erhöht, wenn die Leistungskriterien zu mehr als 100 % erfüllt werden (maximal 200 %). Werden die festgelegten Leistungskriterien in einem Jahr zu weniger als 50 % erfüllt, werden für dieses Jahr "0" Performance Shares erdient (Anwartschaft). In jedem Fall ist die maximale Auszahlung am Ende der Vierjahresperiode durch einen Faktor begrenzt, der sich generell auf "1" beläuft. Der Aufsichtsrat kann jedoch in begründeten Fällen diesen Faktor zwischen "0" und "2" frei festlegen, beispielsweise, wenn das Auszahlungsniveau angesichts der allgemeinen Entwick- lung der Gesellschaft als unangemessen angesehen wird. Das Recht, eine bestimmte Zuteilung von Performance Shares aus dem LTI-Plan zu erhalten, entsteht jedoch erst am Ende der vierjährigen Haltefrist/ Performance-Laufzeit.

Nach Ende der vierjährigen Wartezeit gibt es eine sechsmonatige Aus- übungsperiode, in der die Performance Shares von der Gesellschaft auf die Begünstigten übertragen werden können. Die Begünstigten können den Zuteilungszeitpunkt innerhalb dieser Ausübungsperiode selbst wählen.

Für den Fall, dass die zurückgekauften Aktien nicht ausreichen, um den LTI-Plan zu bedienen, behält sich MorphoSys das Recht vor, einen bestimmten Betrag des LTI-Plans im Wert der Performance Shares am Ende der Haltefrist in bar auszuzahlen unter der Voraussetzung, dass dieser Barbetrag 200 % des Marktwerts der Performance Shares am Tag ihrer Gewährung nicht übersteigt.

A nhang

Verliert ein Vorstandsmitglied durch Kündigung (oder kündigt ein Vorstandsmitglied von sich aus), Rücktritt, Tod, Verletzung, Arbeits­ unfähigkeit oder Erreichen der Altersgrenze (Bezug einer normalen Altersrente, Frührente oder Arbeitsunfähigkeitsrente, soweit die Be- dingungen für den Anspruch auf Arbeitsunfähigkeitsrente erfüllt sind) oder - nach freiem Ermessen des Aufsichtsrats - unter anderen Umständen sein Amt innerhalb des MorphoSys-Konzerns, so hat das Vorstandsmitglied (oder sein Erbe) Anspruch auf eine tagesgenaue an- teilige Anzahl der Performance Shares.

Verliert ein Vorstandsmitglied sein Amt innerhalb des MorphoSys-­ Konzerns aus einem wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 2 BGBund/oder des § 84 Abs. 3 AktG, so hat der Begünstigte keinen An- spruch auf Zuteilung von Performance Shares.

Kommt es im Verlauf der vierjährigen Haltefrist zu einem Eigentümer- wechsel ("change of control"), werden alle Performance Shares in vollem Umfang ausübbar. In diesem Falle entsteht jedoch das Recht, eine ­bestimmte Zuteilung von Performance Shares aus dem LTI-Plan zu erhalten, erst am Ende der vierjährigen Haltefrist.

Zum 1. April 2016 wurden den Begünstigten 68.143 eigene Aktien gewährt, und zwar 35.681 Performance Shares dem Vorstand (nähere Angaben können der Tabelle "Performance Shares" in Ziffer 7.5*"Nahe­ ­stehende Unternehmen und Personen" entnommen werden) und 32.462 Performance Shares der Senior Management Group. Die ursprünglich gewährte Anzahl an gewährten Performance Shares basierte auf einer Zielerreichung von 100 % und einem Faktor von "1". Aufgrund der bis- lang eingetretenen Leistungskriterien wird mit einer Gesamtzielerrei- chung von 148,5 % gerechnet. Für noch nicht eingetretene Leistungs- kriterien wird eine Zielerreichung von 100 % angenommen. Unter dieser Annahme würde sich die Gesamtzahl der auszugebenden Performance Shares nach Ende der vierjährigen Haltefrist/Performance-Laufzeit derzeit auf 84.290 Aktien erhöhen. Der Marktwert der Performance Shares belief sich am Tag der Gewährung (1. April 2016) auf 46,86 € je Aktie. Bei der Ermittlung des Marktwerts der Performance Shares wurden keine Dividenden berücksichtigt, da der Konzern in absehbarer Zukunft keine Dividende auszuschütten beabsichtigt. Seit dem Tag der Gewährung bis zum 31. Dezember 2019 sind neun Begünstigte bei MorphoSys ausgeschieden und somit sind 10.998 Performance Shares verfallen. Für die Ermittlung des Personalaufwands aus anteilsbasierter Vergütung wurde für den LTI-Plan 2016 zunächst die Annahme getrof- fen, dass ein Begünstigter das Unternehmen während des Vierjahres- zeitraums verlässt. Im Jahr 2018 wurde diese Annahme aktualisiert.

*SEI TENVERWEIS auf Seite 185

In 2019 belief sich der Personalaufwand aus Performance Shares aus dem LTI-Plan 2016 des Konzerns auf 141.473 € (2018: 330.727 €; 2017: 663.624).

7.3.4 LEISTUNGSANREIZPROGRAMM AUS 2017

Am 1. April 2017 hat MorphoSys ein weiteres langfristiges Leistungs- anreiz-Programm(long-term incentive plan - LTI-Plan) für den Vor- stand, die Senior Management Group und bestimmte Mitarbeiter des Unternehmens, die nicht der Senior Management Group angehören (Begünstigte), etabliert. Das Programm gilt gemäß IFRS2 als anteils- basierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente und wird bilanziell dementsprechend behandelt. Der LTI-Plan ist ein leis- tungsbezogener Aktienplan und wird vorbehaltlich der Erfüllung vor-

Kon zer nabs chlus s

181

definierter Leistungskriterien in Stammaktien (Performance Shares) der MorphoSys AG ausgezahlt. Tag der Gewährung war der 1. April 2017; die Haltefrist/Performance-Laufzeit beträgt vier Jahre. Von den erfolgs­ abhängig gewährten Aktien erfolgt in der vierjährigen Haltefrist in jedem Jahr eine 25-%ige Anwartschaft (Erdienung) unter der Voraus- setzung, dass die für die jeweilige Periode festgelegten Leistungs­ kriterien zu 100 % erfüllt wurden. Die Anzahl der pro Jahr erdienten Aktien ergibt sich rechnerisch aus den Leistungskriterien der absoluten und der relativen Kursentwicklung der MorphoSys-Aktie gegenüber der Entwicklung des Nasdaq Biotech Index und des TecDAXIndex. Die Leistungskriterien können rechnerisch jährlich bis zu einem Maximum von 300 % erfüllt werden, dürfen aber im gesamten 4-Jahreszeitraum nicht mehr als 200 % betragen. Werden die festgelegten Leistungs­ kriterien in einem Jahr zu weniger als 0 % erfüllt, werden für dieses Jahr keine Aktien erdient (Anwartschaft). In jedem Fall ist die maxi- male Auszahlung am Ende der Vierjahresperiode durch einen vom Konzern festgelegten Faktor begrenzt, der sich generell auf "1" beläuft. Der Aufsichtsrat kann jedoch in begründeten Fällen diesen Faktor zwi- schen "0" und "2" frei festlegen, beispielsweise, wenn das Auszahlungs- niveau angesichts der allgemeinen Entwicklung der Gesellschaft als unangemessen angesehen wird. Das Recht, eine bestimmte Aktienzutei- lung aus dem LTI-Plan zu erhalten, entsteht jedoch erst am Ende der vierjährigen Haltefrist/Performance-Laufzeit.

Nach Ende der vierjährigen Wartezeit gibt es eine sechsmonatige Aus- übungsperiode, in der die Performance Shares von der Gesellschaft auf die Begünstigten übertragen werden können. Die Begünstigten können den Zuteilungszeitpunkt innerhalb dieser Ausübungsperiode selbst wählen.

Für den Fall, dass die zurückgekauften Aktien nicht ausreichen, um den LTI-Plan zu bedienen, behält sich MorphoSys das Recht vor, einen bestimmten Betrag des LTI-Plans im Wert der leistungsabhängig ­gewährten Aktien am Ende der Haltefrist in bar auszuzahlen unter der Voraussetzung, dass dieser Barbetrag 200 % des beizulegenden Zeitwertes der leistungsabhängig gewährten Aktien am Tag ihrer Ge- währung nicht übersteigt.

Verliert ein Vorstandsmitglied durch Kündigung (oder kündigt ein Vorstandsmitglied­ von sich aus), Rücktritt, Tod, Verletzung, Arbeits­ unfähigkeit oder Erreichen der Altersgrenze (Bezug einer normalen Altersrente, Frührente oder Arbeitsunfähigkeitsrente, soweit die Be- dingungen für den Anspruch auf Arbeitsunfähigkeitsrente erfüllt sind) oder - nach freiem Ermessen des Aufsichtsrats - unter anderen Umständen sein Amt innerhalb des MorphoSys-Konzerns, so hat das Vorstandsmitglied (oder sein Erbe) Anspruch auf eine tagesgenaue anteilige Anzahl der leistungsabhängig gewährten Aktien.

Verliert ein Vorstandsmitglied sein Amt innerhalb des MorphoSys-­ Konzerns aus einem wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 2 BGBund/oder des § 84 Abs. 3 AktG, so hat der Begünstigte keinen An- spruch auf Zuteilung leistungsabhängig gewährter Aktien.

Kommt es im Verlauf der vierjährigen Haltefrist zu einem Eigentümer- wechsel ("change of control"), werden alle leistungsabhängig gewährten Aktien in vollem Umfang ausübbar. In diesem Falle entsteht jedoch das Recht, eine bestimmte Aktienzuteilung aus dem LTI-Plan zu erhalten, erst am Ende der vierjährigen Haltefrist.

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182

31.549 der eigenen Aktien wurden den Begünstigten zum 1. April 2017 gewährt, und zwar 15.675 Aktien dem Vorstand (nähere Angaben kön- nen der Tabelle "Performance Shares" in Ziffer 7.5*"Nahestehende Unternehmen und Personen" entnommen werden), 14.640 Aktien der Senior Management Group sowie 1.234 Aktien bestimmten Mitarbeitern des Unternehmens, die nicht der Senior Management Group angehören. Die ursprünglich gewährte Anzahl an gewährten Aktien basierte auf einer Zielerreichung von 100 % und einem Faktor von "1". Aufgrund der bislang eingetretenen Leistungskriterien wird mit einer Gesamtziel­ erreichung von 155 % gerechnet. Für noch nicht eingetretene Leistungs- kriterien wird eine Zielerreichung von 100 % angenommen. Unter dieser Annahme würde sich die Gesamtzahl der auszugebenden Performance Shares nach Ende der vierjährigen Haltefrist/Performance-Laufzeit derzeit auf 48.832 Aktien erhöhen. Der beizulegende Zeitwert der leis- tungsabhängig gewährten Aktien belief sich am Tag der Gewährung (1. April 2017) auf 70,52 € je Aktie. Seit dem Tag der Gewährung bis zum 31. Dezember 2019 sind acht Begünstigte bei MorphoSys ausgeschieden und somit sind 1.711 Performance Shares verfallen. Für die Ermittlung des Personalaufwands aus anteilsbasierter Vergütung wurde für den LTI-Plan 2017 die Annahme getroffen, dass zwei Begünstigte das Un- ternehmen während des Vierjahreszeitraums verlassen. Im Jahr 2018 wurde diese Annahme aktualisiert.

*SEI TENVERWEIS auf Seite 185

In 2019 belief sich der Personalaufwand aus Performance Shares aus dem LTI-Plan 2017 des Konzerns auf 323.165 € (2018: 558.446 €; 2017: 1.026.037 €).

7.3.5 LEISTUNGSANREIZPROGRAMM AUS 2018

Am 1. April 2018 hat MorphoSys ein weiteres langfristiges Leistungs- anreiz-Programm(Long-Term Incentive Plan - LTI-Plan) für den Vor- stand, die Senior Management Group und bestimmte Mitarbeiter des Unternehmens, die nicht der Senior Management Group angehören (Begünstigte), etabliert. Das Programm gilt gemäß IFRS2 als anteils- basierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente und wird bilanziell dementsprechend behandelt. Der LTI-Plan ist ein leis- tungsbezogener Aktienplan und wird vorbehaltlich der Erfüllung vor- definierter Leistungskriterien in Stammaktien (Performance Shares) der MorphoSys AG ausgezahlt. Tag der Gewährung war der 1. April 2018; die Haltefrist/Performance-Laufzeit beträgt vier Jahre. Von den erfolgs­ abhängig gewährten Aktien erfolgt in der vierjährigen Haltefrist in jedem Jahr eine 25-%ige Anwartschaft (Erdienung) unter der Voraus- setzung, dass die für die jeweilige Periode festgelegten Leistungskrite- rien zu 100 % erfüllt wurden. Die Anzahl der pro Jahr erdienten Aktien ergibt sich rechnerisch aus den Leistungskriterien der absoluten und der relativen Kursentwicklung der MorphoSys-Aktie gegenüber der Entwicklung des Nasdaq Biotech Index und des TecDAXIndex. Die Leistungskriterien können rechnerisch jährlich bis zu einem Maximum von 300 % erfüllt werden, dürfen aber im gesamten 4-Jahreszeit- raum nicht mehr als 200 % betragen. Werden die festgelegten Leistungs­ kriterien in einem Jahr zu weniger als 0 % erfüllt, werden für dieses Jahr keine Aktien erdient. In jedem Fall ist die maximale Auszahlung am Ende der Vierjahresperiode durch einen vom Konzern festgelegten Faktor begrenzt, der sich generell auf "1" beläuft. Der Aufsichtsrat kann jedoch in begründeten Fällen diesen Faktor zwischen "0" und "2" frei festlegen, beispielsweise, wenn das Auszahlungsniveau angesichts der allgemeinen Entwicklung der Gesellschaft als unangemessen ange- sehen wird. Das Recht, eine bestimmte Aktienzuteilung aus dem LTI- Plan zu erhalten, entsteht jedoch erst am Ende der vierjährigen Haltefrist/­ Performance-Laufzeit.

A nhang

Nach Ende der vierjährigen Wartezeit gibt es eine sechsmonatige Aus- übungsperiode, in der die Performance Shares von der Gesellschaft auf die Begünstigten übertragen werden können. Die Begünstigten können den Zuteilungszeitpunkt innerhalb dieser Ausübungsperiode selbst wählen.

Für den Fall, dass die zurückgekauften Aktien nicht ausreichen, um den LTI-Plan zu bedienen, behält sich MorphoSys das Recht vor, einen bestimmten Betrag des LTI-Plans im Wert der leistungsabhängig ge- währten Aktien am Ende der Haltefrist in bar auszuzahlen unter der Voraussetzung, dass dieser Barbetrag 200 % des beizulegenden Zeitwer- tes der leistungsabhängig gewährten Aktien am Tag ihrer Gewährung nicht übersteigt.

Verliert ein Vorstandsmitglied sein Amt innerhalb des MorphoSys-Kon- zerns vor dem Ende der vierjährigen Haltefrist/Performance-Laufzeit, so hat das Vorstandsmitglied (oder sein Erbe) Anspruch auf eine tages- genaue anteilige Anzahl der leistungsabhängig gewährten Aktien.

Verliert ein Vorstandsmitglied sein Amt innerhalb des MorphoSys-Kon- zerns aus einem wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 2 BGB, so hat der Begünstigte keinen Anspruch auf Zuteilung leistungsabhängig gewährter Aktien.

Tritt während der vierjährigen Haltefrist/Performance-Laufzeit eine kumulierte Ausfallzeit von mehr als 90 Tagen ein, hat der Berechtigte Anspruch auf tagesgenaue, anteilige Ermittlung der Performance Shares. Eine Abwesenheitszeit ist definiert entweder als andauerndes Fehlen wegen Krankheit oder die Nichterwerbstätigkeit eines Begüns- tigten oder eines Arbeitsverhältnisses ohne Lohnfortzahlung.

Kommt es im Verlauf der vierjährigen Haltefrist zu einem Eigentümer- wechsel ("change of control"), werden alle leistungsabhängig gewährten Aktien in vollem Umfang ausübbar. In diesem Falle entsteht jedoch das Recht, eine bestimmte Aktienzuteilung aus dem LTI-Plan zu erhalten, erst am Ende der vierjährigen Haltefrist.

Zum 1. April 2018 wurden den Begünstigten 20.357 eigene Aktien ge- währt, und zwar 8.804 Aktien dem Vorstand, 10.291 Aktien der Senior Management Group sowie 1.262 Aktien bestimmten Mitarbeitern des Unternehmens, die nicht der Senior Management Group angehören. Die angegebene Anzahl an gewährten Aktien basiert auf einer Ziel­ erreichung von 100 % und einem Faktor von "1". Aufgrund der bislang eingetretenen Leistungskriterien wird mit einer Gesamtzielerreichung von 105 % gerechnet. Für noch nicht eingetretene Leistungskriterien wird eine Zielerreichung von 100 % angenommen. Unter dieser An- nahme würde sich die Gesamtzahl der auszugebenden Performance Shares nach Ende der vierjährigen Haltefrist/Performance-Laufzeit derzeit auf 21.163 Aktien erhöhen. Der beizulegende Zeitwert der ­leistungsabhängig gewährten Aktien belief sich am Tag der Gewäh- rung (1. April 2018) auf 103,58 € je Aktie. Seit dem Tag der Gewährung bis zum 31. Dezember 2018 sind vier Begünstigte bei MorphoSys aus- geschieden, und somit sind 703 Performance Shares verfallen. Für die Ermittlung des Personalaufwands aus anteilsbasierter Vergütung wurde für den LTI-Plan 2018 die Annahme getroffen, dass vier Begünstigte das Unternehmen während des Vierjahreszeitraums verlassen.

In 2019 belief sich der Personalaufwand aus Performance Shares aus dem LTI-Plan 2018 des Konzerns auf 720.764 € (2018: 946.346 €).

A nhang

7.3.6 LEISTUNGSANREIZPROGRAMM AUS 2019

Am 1. April 2019 hat MorphoSys ein weiteres langfristiges Leistungs- anreiz-Programm(Long-Term Incentive Plan - LTI-Plan) für den Vor- stand, die Senior Management Group und bestimmte Mitarbeiter des Unternehmens, die nicht der Senior Management Group angehören (Begünstigte), etabliert. Das Programm gilt gemäß IFRS2 als anteils- basierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente und wird bilanziell dementsprechend behandelt. Der LTI-Plan ist ein leis- tungsbezogener Aktienplan und wird vorbehaltlich der Erfüllung vor- definierter Leistungskriterien in Stammaktien (Performance Shares) der MorphoSys AG ausgezahlt. Tag der Gewährung war der 1. April 2019; die Haltefrist/Performance-Laufzeit beträgt vier Jahre. Im Hinblick auf die erfolgsabhängig gewährten Aktien besteht während der vier- jährigen Haltefrist in jedem Jahr eine 25-%ige Anwartschaft (Erdienung) unter der Voraussetzung, dass die für die jeweilige Periode festgelegten Leistungskriterien zu 100 % erfüllt wurden. Die Anzahl der pro Jahr erdienten Aktien ergibt sich rechnerisch aus den Leistungskriterien der absoluten und der relativen Kursentwicklung der MorphoSys-Aktie gegenüber der Entwicklung des Nasdaq Biotech Index und des TecDAXIndex. Die Leistungskriterien können rechnerisch jährlich bis zu einem Maximum von 300 % erfüllt werden, dürfen aber im gesamten 4-Jahres­ zeitraum nicht mehr als 200 % betragen. Werden die festgelegten Leis- tungskriterien in einem Jahr zu weniger als 0 % erfüllt, werden für dieses Jahr keine Aktien erdient. In jedem Fall ist die maximale Aus- zahlung am Ende der Vierjahresperiode durch einen vom Konzern fest- gelegten Faktor begrenzt, der sich generell auf "1" beläuft. Der Auf- sichtsrat kann jedoch in begründeten Fällen diesen Faktor zwischen "0" und "2" frei festlegen, beispielsweise, wenn das Auszahlungsniveau angesichts der allgemeinen Entwicklung der Gesellschaft als unange- messen angesehen wird. Das Recht, eine bestimmte Aktienzuteilung aus dem LTI-Plan zu erhalten, entsteht jedoch erst am Ende der vierjährigen Haltefrist/Performance­-Laufzeit. Nach Ende der vierjährigen Wartezeit gibt es einen sechsmonatigen Zeitraum, in dem die Performance Shares von der Gesellschaft auf die Begünstigten übertragen werden können.

Für den Fall, dass die zurückgekauften Aktien nicht ausreichen, um den LTI-Plan zu bedienen, behält sich MorphoSys das Recht vor, einen bestimmten Betrag des LTI-Plans im Wert der leistungsabhängig ge- währten Aktien am Ende der Haltefrist in bar auszuzahlen unter der Voraussetzung, dass dieser Barbetrag 200 % des beizulegenden Zeit- wertes der leistungsabhängig gewährten Aktien am Tag ihrer Gewäh- rung nicht übersteigt.

Verliert ein Vorstandsmitglied sein Amt innerhalb des MorphoSys-Kon- zerns vor dem Ende der vierjährigen Haltefrist/Performance-Laufzeit, so hat das Vorstandsmitglied (oder sein Erbe) Anspruch auf eine tages- genaue anteilige Anzahl der leistungsabhängig gewährten Aktien.

Verliert ein Vorstandsmitglied sein Amt innerhalb des MorphoSys-Kon- zerns aus einem wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 2 BGB, so hat der Begünstigte keinen Anspruch auf Zuteilung leistungsabhängig gewährter Aktien.

Kon zer nabs chlus s

183

Tritt während der vierjährigen Haltefrist/Performance-Laufzeit eine kumulierte Ausfallzeit von mehr als 90 Tagen ein, hat der Berechtigte Anspruch auf tagesgenaue, anteilige Ermittlung der Performance Shares. Eine Abwesenheitszeit ist definiert entweder als andauerndes Fehlen wegen Krankheit oder die Nichterwerbstätigkeit eines Begüns- tigten oder eines Arbeitsverhältnisses ohne Lohnfortzahlung.

Kommt es im Verlauf der vierjährigen Haltefrist zu einem Eigentümer- wechsel ("change of control"), werden alle leistungsabhängig gewährten Aktien in vollem Umfang ausübbar. In diesem Falle entsteht jedoch das Recht, eine bestimmte Aktienzuteilung aus dem LTI-Plan zu erhalten, erst am Ende der vierjährigen Haltefrist.

Zum 1. April 2019 wurden den Begünstigten 22.763 eigene Aktien ge- währt, und zwar 9.347 Aktien dem Vorstand, 11.306 Aktien der Senior Management Group sowie 2.110 Aktien bestimmten Mitarbeitern des Unternehmens, die nicht der Senior Management Group angehören. Die angegebene Anzahl an gewährten Aktien basiert auf einer Ziel­ erreichung von 100 % und einem Faktor von "1". Der beizulegende Zeit- wert der leistungsabhängig gewährten Aktien belief sich am Tag der Gewährung auf 106,85 € je Aktie. Seit dem Tag der Gewährung bis zum 31. Dezember 2019 ist ein Begünstigter bei MorphoSys ausge- schieden, und somit sind 137 Performance Shares verfallen. Für die Ermittlung des Personalaufwands aus anteilsbasierter Vergütung wurde für den LTI-Plan 2019 die Annahme getroffen, dass vier Begünstigte das Unternehmen während des Vierjahreszeitraums verlassen.

In 2019 belief sich der Personalaufwand aus Performance Shares aus dem LTI-Plan 2019 des Konzerns auf 1.294.974 €

Kon zer nabs chlus s

A nhang

184

Die Marktwerte der Performance Shares der langfristigen Leistungs- anreizprogramme 2015 bis 2019 wurden mittels einer Monte Carlo-­ Simulation ermittelt. Die erwartete Volatilität basiert auf der Entwick- lung der Kursvolatilität der letzten vier Jahre. Darüber hinaus wurden für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gleichwertig die Leis- tungskriterien der absoluten und der relativen Kursentwicklung der MorphoSys-Aktie gegenüber des Nasdaq Biotech Index und des TecDAXIndex berücksichtigt. Die Parameter der einzelnen Programme ergeben sich aus der folgenden Übersicht.

Aktienkurs zum Gewährungszeitpunkt in €

Ausübungspreis in €

Erwartete Volatilität der MorphoSys Aktie in %

Erwartete Volatilität des Nasdaq Biotech Index in %

Erwartete Volatilität des TecDAX Index in %

Laufzeit des Programms in Jahren

Dividendenrendite in %

Risikofreier Zinssatz in %

7.3.7 MORPHOSYS US INC. - LANGFRISTIGES LEISTUNGSANREIZ- PROGRAMM 2019

Am 1. April 2019 hat MorphoSys ein langfristiges Leistungsanreiz-­ Programm (Long-Term Incentive Plan - LTI-Plan) für den President und bestimmte Mitarbeiter der MorphoSys US Inc. (Begünstigte) etabliert. Das Programm gilt gemäß IFRS2 als anteilsbasierte Vergütung mit Aus- gleich durch Eigenkapitalinstrumente und wird bilanziell dementspre- chend behandelt. Der LTI-Plan ist ein leistungsbezogener Aktienplan und wird vorbehaltlich der Erfüllung vordefinierter Leistungskriterien in Stammaktien (Performance Shares) der MorphoSys AG ausgezahlt. Die Laufzeit des Programms beträgt vier Jahre und umfasst vier jeweils einjährige­ Leistungsperioden. Von den erfolgsabhängig gewährten Ak- tien werden in jedem Jahr 25 % ausübbar unter der Voraussetzung, dass die für die jeweilige Periode festgelegten Leistungskriterien zu 100 % erfüllt wurden. Die Anzahl der pro Jahr erdienten Aktien ergibt sich rechnerisch aus Kriterien auf Basis der Leistung der MorphoSys US Inc. während der jährlichen Leistungsperiode. Die Leistungskriterien können jährlich bis zu einem Maximum von 125 % erfüllt werden. Wer- den die festgelegten Leistungskriterien in einem Jahr zu weniger als 0 % erfüllt, werden für dieses Jahr keine Aktien erdient. Nach Ende der jeweils einjährigen Leistungsperiode gibt es jeweils einen sechsmona- tigen Zeitraum, in dem die Performance Shares von der Gesellschaft auf die Begünstigten übertragen werden können.

Für den Fall, dass die zurückgekauften Aktien nicht ausreichen, um den LTI-Plan zu bedienen, behält sich MorphoSys das Recht vor, einen bestimmten Betrag des LTI-Plans im Wert der leistungsabhängig ge- währten Aktien am Ende der Haltefrist in bar auszuzahlen unter der Voraussetzung, dass dieser Barbetrag 200 % des durchschnittlichen Börsenkurses einer Aktie der Gesellschaft in der XETRA-Schlussauk-

Leistungs­

Leistungs­

Leistungs­

Leistungs­

anreizprogramm

anreizprogramm

anreizprogramm

anreizprogramm

aus April 2016

aus April 2017

aus April 2018

aus April 2019

43,28

55,07

81,05

85,00

n/a

n/a

n/a

n/a

34,64

37,49

35,95

37,76

23,39

25,07

25,1

18,61

17,01

16,94

17,73

26,46

4,0

4,0

4,0

4,0

n/a

n/a

n/a

n/a

zwischen

zwischen

zwischen

0,05

0,03 und 0,23

0,02 und 0,15

0,02 und 0,13

tion an der Frankfurter Wertpapierbörse von 30 der Gewährung der Performance Shares vorausgegangenen Börsenhandelstage nicht über- steigt.

Verliert ein Begünstigter sein Amt oder beendet seine Beschäftigung bei der MorphoSys US Inc. vor dem Ende einer Leistungsperiode, so hat der Begünstigte Anspruch auf eine tagesgenau anteilige Anzahl der leis- tungsabhängig gewährten Aktien für bereits beendete oder begonnene Leistungsperioden.

Zum 1. April 2019 wurden den US-Begünstigten 14.283 eigene Aktien gewährt, und zwar 5.065 Aktien dem President sowie 9.218 Aktien bestimmten Mitarbeitern der MorphoSys US Inc. Die angegebene An- zahl an gewährten Aktien basiert auf einer Zielerreichung von 100 %. Der beizulegende Zeitwert der leistungsabhängig gewährten Aktien belief sich am 31. Dezember 2019 auf 126,80 € je Aktie. Vom 1. April bis zum 31. Dezember 2019 ist ein US-Begünstigter bei der MorphoSys US Inc. ausgeschieden, und somit sind 1.815 Performance Shares ver- fallen. Für die Ermittlung des Personalaufwands aus anteilsbasierter Vergütung wurde für den LTI-Plan 2019 die Annahme getroffen, dass ein Begünstigter das Unternehmen während des Vierjahreszeitraums verlässt.

In 2019 belief sich der Personalaufwand aus Performance Shares aus dem MorphoSys US Inc. - LTI-Plan 2019 auf 1.076.158 €.

A nhang

7.3.8 AKTIENPLAN

Am 10. September 2018 etablierte MorphoSys einen Aktienplan für einen Mitarbeiter der MorphoSys US Inc. Gemäß IFRS2 wurde dieses Programm als aktienbasierte Vergütung behandelt und in Eigenkapital­ instrumenten (eigenen Anteilen der MorphoSys AG) bedient. Der Ge- währungszeitpunkt war der 25. September 2018. Der beizulegende Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt belief sich auf 91,90 € pro Aktie und der Erdienungszeitraum erstreckte sich über ein Jahr. Die gesamte Anzahl an gewährten Aktien wurde errechnet, indem der gesamte Planwert von 370.000 US-Dollar durch den durchschnittlichen Xetra-­ Aktienkurs an der Frankfurter Wertpapierbörse aus den 30 Handels­ tagen vor dem Startdatum des Programms (102,95 €) geteilt wurde. Im Ergebnis umfasste der Aktienplan somit maximal 3.104 Aktien. Nach Ende des Erdienungszeitraums in 2019 waren diese 3.104 Aktien voll- ständig an den Begünstigten übertragen.

7.4 MORPHOSYS US INC. - RESTRICTED STOCK UNIT PLAN (RSUP)

Am 1. Oktober 2019 hat MorphoSys ein langfristiges Leistungsanreiz-­ Programm (Long-Term Incentive Plan - LTI-Plan) für bestimmte Mitar- beiter der MorphoSys US Inc. (Begünstigte) etabliert. Das Programm gilt gemäß IFRS2 als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigen­ kapitalinstrumente und wird bilanziell dementsprechend behandelt. Der LTI-Plan ist ein leistungsbezogener Aktienplan (Restricted Stock Unit Plan (RSUP) und wird vorbehaltlich der Erfüllung vordefinierter Leistungskriterien in dann über genehmigtes Kapital zu schaffende Aktien der MorphoSys AG ausgezahlt. Die Laufzeit des Programms beträgt drei Jahre und umfasst drei jeweils einjährige Leistungs­ perioden. Von den erfolgsabhängig gewährten Aktien werden in jedem Jahr 33,3 % erdient unter der Voraussetzung, dass die für die jeweilige Periode festgelegten Leistungskriterien zu 100 % erfüllt wurden. Die Anzahl der pro Jahr erdienten Aktien ergibt sich rechnerisch aus Kri- terien auf Basis der Leistung der MorphoSys US Inc. sowie der Aktien- kursperformance der MorphoSys AG während der jährlichen Leistungs­ periode. Die Leistungskriterien können jährlich bis zu einem Maximum von 125 % erfüllt werden. Werden die festgelegten Leistungskriterien in einem Jahr zu weniger als 0 % erfüllt, werden für dieses Jahr keine Ak- tien erdient. Nach Ende der insgesamt dreijährigen Performanceperiode wird die entsprechende Anzahl an final erdienten Aktien kalkuliert und über genehmigtes Kapital geschaffene Aktien von der Gesellschaft auf die Begünstigten übertragen.

MorphoSys behält sich das Recht vor, einen bestimmten Betrag des LTI-Plans im Wert der leistungsabhängig gewährten Aktien am Ende der Performanceperiode in bar auszuzahlen.

Verliert ein Begünstigter sein Amt oder beendet seine Beschäftigung bei der MorphoSys US Inc. vor dem Ende einer einjährigen Leistungs- periode, so verliert der Begünstigte seinen Anspruch auf eine anteilige Anzahl der leistungsabhängig gewährten Aktien in der betreffenden einjährigen Leistungsperiode und für zukünftige Leistungsperioden. Ansprüche aus bereits beendeten einjährigen Leistungsperioden bleiben erhalten.

Kon zer nabs chlus s

185

Zum 1. Oktober 2019 wurden den US-Begünstigten 14.990 "Restricted Aktien" gewährt. Die angegebene Anzahl an gewährten Aktien basiert auf einer Zielerreichung von 100 %. Der beizulegende Zeitwert der leis- tungsabhängig gewährten Aktien belief sich am 1. Oktober 2019 auf 98,10 € je Aktie. Vom 1. Oktober 2019 bis zum 31. Dezember 2019 ist kein US-Begünstigter bei der MorphoSys US Inc. ausgeschieden, und somit sind keine "Restricted Aktien" verfallen. Für die Ermittlung des Personalaufwands aus anteilsbasierter Vergütung wurde für den LTI- Plan 2019 die Annahme getroffen, dass ein Begünstigter das Unter- nehmen während des Vierjahreszeitraums verlässt.

In 2019 belief sich der Personalaufwand aus dem MorphoSys US Inc. RSUP2019 des Konzerns auf 269.415 €.

7.5 NAHESTEHENDE UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Nahestehende Unternehmen und Personen, die durch den Konzern beeinflusst werden können oder den Konzern maßgeblich beeinflussen können, lassen sich unterteilen in Tochterunternehmen, Mitglieder des Aufsichtsrates, Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sowie sonstige nahestehende Unternehmen.

Der Konzern unterhält mit Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichts- rats als nahestehenden Personen, die für die Planung, Leitung und Über­ wachung des Konzerns verantwortlich sind, Geschäftsbeziehungen. Neben der Barvergütung hat der Konzern dem Vorstand Wandelschuld­ verschreibungen und leistungsabhängig gewährte Aktien gewährt. Die nachfolgenden Übersichten zeigen die von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats im Verlauf des Geschäftsjahres 2019 gehaltenen Aktien, Aktienoptionen, Wandelschuldverschreibungen und leistungs­ abhängig gewährten Aktien (Performance Shares) sowie die Änderun- gen in ihren Besitzverhältnissen.

Kon zer nabs chlus s

186

AKT IEN

VORSTAND

Dr. Jean-Paul Kress1

Jens Holstein

Dr. Malte Peters

Dr. Markus Enzelberger

Dr. Simon Moroney2

GESAMT

AUFSICHTSRAT

Dr. Marc Cluzel

Dr. Frank Morich

Michael Brosnan

Sharon Curran3

Dr. George Golumbeski

Wendy Johnson

Krisja Vermeylen

GESAMT

AKT IENOP T IONEN

01.01.2019

VORSTAND

Dr. Jean-Paul Kress1

-

Jens Holstein

14.673

Dr. Malte Peters

14.673

Dr. Markus Enzelberger

11.742

Dr. Simon Moroney2

22.395

GESAMT

63.483

WANDEL SCHULDVERSCHREIBUNGEN

01.01.2019

VORSTAND

Dr. Jean-Paul Kress1

-

Jens Holstein

30.000

Dr. Malte Peters

0

Dr. Markus Enzelberger

0

Dr. Simon Moroney2

88.386

GESAMT

118.386

PERFORMANCE SHARES

01.01.2019

VORSTAND

Dr. Jean-Paul Kress1

-

Jens Holstein

17.936

Dr. Malte Peters

5.132

Dr. Markus Enzelberger

7.031

Dr. Simon Moroney2

27.050

GESAMT

57.149

A nhang

01.01.2019

Zugänge

Verkäufe

31.12.2019

-

0

0

0

17.017

39.808

37.308

19.517

12.818

0

9.505

3.313

1.676

1.837

1.837

1.676

483.709

0

0

-

515.220

41.645

48.650

24.506

500

250

0

750

1.000

0

0

1.000

0

0

0

0

-

0

0

0

0

0

0

0

500

0

0

500

350

0

0

350

2.350

250

0

2.600

Zugänge

Verfall

Ausübungen

31.12.2019

57.078

0

0

57.078

6.936

0

0

21.609

6.936

0

0

21.609

6.936

0

0

18.678

10.587

0

0

-

88.473

0

0

118.974

Zugänge

Verfall

Ausübungen

31.12.2019

0

0

0

0

0

0

30.000

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

-

0

0

30.000

0

Zugänge

Verfall

Zuteilungen4

31.12.2019

0

0

0

0

2.065

0

7.308

12.693

2.065

0

0

7.197

2.065

0

1.837

7.259

3.152

0

0

-

9.347

0

9.145

27.149

  1. Dr.Jean-Paul Kress ist mit Wirkung zum 1. September 2019 in den Vorstand der MorphoSys AG eingetreten.
  2. Dr. Simon Moroney ist mit Wirkung zum Ablauf des 31. August 2019 als Mitglied des Vorstands und Vorstandsvorsitzender aus dem Vorstand ausgeschieden. Veränderungen in der Anzahl der Aktien nach Ausscheiden aus demVorstand werden nicht dargestellt.
  3. Sharon Curran ist dem Aufsichtsrat der MorphoSys AG zum 14. Juni 2019 beigetreten.
  4. Zuteilungen erfolgen, sobald die Übertragung von Performance Shares innerhalb der sechsmonatigen Ausübungsperiode nach Ende der vierjährigen Wartezeit erfolgt ist.

A nhang

Der Aufsichtsrat der MorphoSys AG hält keine Aktienoptionen, Wandel­ schuldverschreibungen und Performance Shares.

Das Vergütungssystem für den Vorstand soll einen Anreiz für ergebnis­ orientierte und nachhaltige Unternehmensführung geben. Die Gesamt­ vergütung der Mitglieder des Vorstands besteht deswegen aus ver- schiedenen Komponenten, wie fixen Bestandteilen, einer jährlichen Bonus-Barvergütung, die abhängig ist vom Erreichen von Unterneh- menszielen (kurzfristiger Anreiz; Short-Term Incentive - STI), sowie variablen Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung (Long-Term Incentive - LTI) und aus weiteren Vergütungskomponenten. Variable Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung bestehen dabei aus langfristigen Leistungsanreizprogrammen (Long- Term Incentive Plan - LTI-Plan) aus früheren Jahren und dem laufen- den Jahr, einem Wandelschuldverschreibungsprogramm aus dem Jahr 2013 sowie aus Aktienoptionsplänen aus vergangenen Jahren und dem laufenden Jahr. Die Vorstandsmitglieder erhalten zusätzlich Neben- leistungen in Form von Sachbezügen; diese bestehen im Wesentlichen aus Dienstwagennutzung sowie Versicherungsprämien. Alle Gesamt- vergütungspakete werden jährlich vom Vergütungs- und Ernennungs- ausschuss auf Umfang und Angemessenheit überprüft und dem Ergeb- nis einer jährlichen Vorstandsvergütungsanalyse gegenübergestellt. Die Höhe der an die Vorstandsmitglieder zu zahlenden Vergütung richtet sich insbesondere nach den Aufgabenbereichen des jeweiligen Vorstandsmitglieds sowie nach der wirtschaftlichen Lage, dem Erfolg und den wirtschaftlichen Perspektiven der Gesellschaft im Verhältnis zum Wettbewerb. Sämtliche Beschlüsse über die Anpassungen der Ge- samtvergütungspakete werden vom Plenum des Aufsichtsrats gefasst. Die Gesamtvergütungspakete und die dynamisierte Altersversorgung des Vorstands wurden 2019 umfassend überprüft und vom Aufsichts- rat angepasst.

Kon zer nabs chlus s

187

Endet der Dienstvertrag eines Vorstandsmitglieds durch Tod, stehen seinem/ihrem Ehegatten bzw. seiner/ihrem Lebenspartner(in) das fixe Monatsgehalt für den Todesmonat und die nachfolgenden zwölf Monate zu. Für den Fall eines Kontrollwechsels steht jedem Vorstandsmitglied ein außerordentliches Kündigungsrecht seines/ihres Dienstvertrags zu, mit Anspruch auf die ausstehende Festvergütung und dem jährlichen Bonus für den Rest der vereinbarten Vertragslaufzeit, mindestens aber 200 % des Jahresbruttofixgehalts sowie des jährlichen Bonus. Darüber hinaus werden in einem solchen Fall alle gewährten Stock Options und Performance-Aktien mit sofortiger Wirkung unverfallbar und können nach Ablauf der gesetzlichen Wartefristen bzw. Sperrfristen ausgeübt werden. Ein Kontrollwechsel liegt insbesondere vor, wenn (i) MorphoSys Vermögenswerte oder wesentliche Teile seiner Vermögenswerte an nicht verbundene Dritte überträgt, (ii) MorphoSys mit einem nicht verbun- denen Unternehmen verschmolzen wird, (iii) mit MorphoSys als ab- hängigem Unternehmen ein Unternehmensvertrag nach § 291 AktG abgeschlossen oder MorphoSys nach § 319 AktG eingegliedert wird oder (iv) ein Aktionär oder Dritter 30 % oder mehr der Stimmrechte an MorphoSys hält.

Während im Lagebericht die Vergütungen des Vorstands und Aufsichts­ rates als Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen gemäß den Regelungen des Deutschen Corporate Governance Codex dargestellt werden, zeigen die folgenden Tabellen die aufwandsbezogene Betrach- tung gemäß IAS24.

Kon zer nabs chlus s

A nhang

188

VORSTANDSVERGÜTUNG FÜR DIE JAHRE 2019 UND 2018 (IAS 24):

Dr. Jean-Paul Kress

Vorstandsvorsitzender

Jens Holstein

Dr. Malte Peters

Eintritt: 1. September 2019

Finanzvorstand

Entwicklungsvorstand

2018

2019

2018

2019

2018

2019

Festvergütung

0

233.333

402.235

418.324

397.800

413.712

Nebenleistungen

0

93.551

46.725

44.090

30.613

32.892

Einjährige variable Vergütung

0

196.000

337.877

351.392

334.152

347.518

Einmalige Bonuszusage

0

1.000.000

0

500.000

0

500.000

Gesamt kurzfristig fällige

Leistungen (IAS 24,17 (a))

0

1.522.884

786.837

1.313.806

762.565

1.294.122

Versorgungsaufwand

0

44.965

111.233

114.224

76.190

77.787

Gesamt Versorgungsaufwand -

Leistungen nach Beendigung des

Arbeitsverhältnisses (IAS 24,17 (b))

0

44.965

111.233

114.224

76.190

77.787

Leistungen aus Anlass der

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

0

0

0

0

0

0

Gesamt Leistungen aus Anlass der

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

(IAS 24,17 (d))

0

0

0

0

0

0

Einmalige Bonuszusage in Form von

eigenen Aktien

0

0

358.857

0

354.900

0

Mehrjährige variable Vergütung1:

Leistungsanreizprogramm aus 2014

(Laufzeit 4 Jahre)

0

0

994

0

0

0

Leistungsanreizprogramm aus 2015

(Laufzeit 4 Jahre)

0

0

18.257

1.180

0

0

Leistungsanreizprogramm aus 2016

(Laufzeit 4 Jahre)

0

0

56.632

22.320

0

0

Leistungsanreizprogramm aus 2017

(Laufzeit 4 Jahre)

0

0

68.437

34.457

68.437

34.457

Leistungsanreizprogramm aus 2018

(Laufzeit 4 Jahre)

0

0

91.595

66.087

91.595

66.087

Leistungsanreizprogramm aus 2019

(Laufzeit 4 Jahre)

0

0

0

97.952

0

97.952

Aktienoptionsplan aus 2017

(Laufzeit 4 Jahre)

0

0

53.441

26.906

53.441

26.906

Aktienoptionsplan aus 2018

(Laufzeit 4 Jahre)

0

0

89.593

64.642

89.593

64.642

Aktienoptionsplan aus 2019

(Laufzeit 4 Jahre)

0

422.919

0

97.978

0

97.978

Gesamt anteilsbasierte Vergütung

(IAS 24,17 (e))

0

422.919

737.806

411.522

657.966

388.022

Gesamtvergütung

0

1.990.768

1.635.876

1.839.552

1.496.721

1.759.931

  1. Der beizulegende Zeitwert wurde gemäß den Regelungen des IFRS 2 "Anteilsbasierte Vergütung" ermittelt. In dieser Tabelle wird der ratierliche Anteil des Personalaufwands aus aktienbasierter Vergütung für das jeweilige Geschäftsjahr dargestellt. Weitere Einzelheiten können den Ziffern 7.1*, 7.2*und 7.3*entnommen werden.
  2. Dr. Simon Moroney ist mit Wirkung zum Ablauf des 31. August 2019 als Mitglied des Vorstands und Vorstandsvorsitzender aus dem Vorstand ausgeschieden. Der Aufsichtsrat hat beschlossen, dass Dr. Simon Moroney aufgrund seiner langjährigen Unternehmenszugehörigkeit die gewährten langfristigen aktienbasierten Vergütungskomponenten (Aktienoptionen und Performance Shares) nicht nur zeitanteilig, sondern - vorbehaltlich der Erfüllung sämtlicher weiterer Planbedingungen - vollständig zustehen sollen.

*SEI TENVERWEISauf Seite 176, Seite 178 und Seite 180

A nhang

Kon zer nabs chlus s

189

Dr. Markus Enzelberger

Dr. Simon Moroney2

Vorstandsvorsitzender

Forschungsvorstand

Austritt: 31. August 2019

Gesamt

2018

2019

2018

2019

2018

2019

321.300

334.152

542.074

372.154

1.663.409

1.771.675

31.211

31.365

32.654

28.304

141.203

230.202

269.892

280.688

455.343

328.859

1.397.264

1.504.457

0

200.000

0

0

0

2.200.000

622.403

846.205

1.030.071

729.317

3.201.876

5.706.334

68.515

69.805

158.788

107.263

414.726

414.044

68.515

69.805

158.788

107.263

414.726

414.044

0

104.483

0

1.086.602

0

1.191.085

0

104.483

0

1.086.602

0

1.191.085

286.650

0

483.616

0

1.484.023

0

0

0

1.452

0

2.446

0

0

0

26.657

1,723

44.914

2.903

0

0

86.435

36.266

143.067

58.586

105.222

23.301

104.449

74.654

346.545

166.869

91.595

74.512

140.040

167.489

414.825

374.175

0

123.292

0

336.791

0

655.987

82.185

18.199

81.566

58.298

270.633

130.309

89.593

72.888

136.980

163.791

405.759

365.963

0

123.284

0

336.772

0

1.078.931

655.245

435.476

1.061.195

1.175.784

3.112.212

2.833.723

1.346.163

1.455.969

2.250.054

3.098.966

6.728.814

10.145.186

Kon zer nabs chlus s

A nhang

190

Weder im Jahr 2019 noch im Jahr 2018 fielen andere langfristig fällige Leistungen gemäß IAS24.17 (c) für den Vorstand oder Aufsichtsrat an. Für den Aufsichtsrat fielen keine anderen Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß IAS24.17 (d) in den Jahren 2019 und 2018 an.

Dem neuen Vorstandsvorsitzenden Dr. Jean-Paul Kress (Vorstands­ vorsitzender seit 1. September 2019) wurden am l. Oktober 2019 Aktien­ optionen im Wert von EUR1.500.000,00 sowie ein zusätzliches ein- maliges Sign-on-Aktienoptionspaket im Wert von EUR500.000,00 gewährt, insgesamt 57.078 Aktienoptionen.

Im Jahr 2019 belief sich die Gesamtvergütung für den Aufsichtsrat ohne Reisekostenerstattung auf 633.597 € (2018: 525.428 €).

AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG FÜR DIE JAHRE 2019 UND 2018:

Feste Vergütung

Sitzungspauschale1

Gesamtvergütung

In €

2019

2018

2019

2018

2019

2018

Dr. Marc Cluzel

104.210

76.742

44.400

32.400

148.610

109.142

Dr. Frank Morich

70.926

61.004

33.600

23.200

104.526

84.204

Michael Brosnan

51.284

28.961

34.000

18.600

85.284

47.561

Sharon Curran2

27.791

-

11.600

-

39.391

-

Dr. George Golumbeski

51.284

28.961

31.600

25.200

82.884

54.161

Wendy Johnson

47.618

46.160

35.600

37.400

83.218

83.560

Krisja Vermeylen

57.284

49.916

32.400

24.400

89.684

74.316

Dr. Gerald Möller3

-

36.558

-

11.800

-

48.358

Klaus Kühn3

-

17.326

-

6.800

-

24.126

GESAMT

410.397

345.628

223.200

179.800

633.597

525.428

  1. Die Sitzungspauschale enthält Aufwandsentschädigungen für die Teilnahme an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen.
  2. Sharon Curran ist dem Aufsichtsrat der MorphoSys AG zum 14. Juni 2019 beigetreten.
  3. Dr. Gerald Möller und Klaus Kühn haben den Aufsichtsrat der MorphoSys AG zum 17. Mai 2018 verlassen.

Daneben gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weiteren Verträge mit aktuellen oder früheren Mitgliedern des Aufsichtsrats.

Am 31. Dezember 2019 hielt die Senior Management Group 100.832 Aktienoptionen (31. Dezember 2018: 72.604 Stück), 11.233 Wandel- schuldverschreibungen (31. Dezember 2018: 11.233 Stück) und 63.786 Performance Shares (31. Dezember 2018: 83.660 Stück), die ihr vom Unternehmen gewährt worden waren. Der President der MorphoSys US Inc. hielt am 31. Dezember 2019 5.065 Performance Shares (31. De- zember 2018: 0 Stück), die ihm vom Unternehmen gewährt worden waren.

In 2019 wurde ein neues Programm über Aktienoptionen sowie ein neues Programm über Performance Shares an die Senior Management Group ausgegeben (siehe Ziffern 7.1.3*und 7.3.6*) sowie ein neues Programm über Performance Shares an den President der MorphoSys US Inc. ausgegeben (siehe Ziffer 7.3.7*).

*SEI TENVERWEISauf Seite 177, Seite 183 und Seite 184

Am 1. April 2019 wurden der Senior Management Group 18.798 Aktien aus dem LTI-Programm 2015 zugeteilt, für die innerhalb von acht ­Monaten die Option bestand, diese Aktien zu erhalten. Bis zum 31. De- zember 2019 wurde die Option durch die Senior Management Group für 18.798 Aktien ausgeübt.

8 Weitere Anhangangaben

8.1 VERPFLICHTUNGEN AUS LEASINGVERHÄLTNISSEN UND SONSTIGEN VERTRÄGEN

Die künftigen Mindestzahlungen aus unkündbaren Leasingverhält- nissen über Vermögenswerte von geringem Wert und Verträgen für Versicherungen sowie anderen Dienstleistungen stellten sich am 31. Dezember 2019 wie folgt dar.

Leasingver-

hältnisse über

Vermögens-

werte mit

In T €

geringem Wert

Sonstige

Gesamt

bis zu 1 Jahr

59

1.235

1.294

1 - 5 Jahre

41

297

338

mehr als 5 Jahre

0

0

0

GESAMT

100

1.532

1.632

A nhang

Des Weiteren können die folgenden zukünftigen Zahlungen aus extern vergebenen Studien nach dem 31. Dezember 2019 fällig werden. Diese Beträge können jedoch aufgrund einer zeitlichen Verschiebung oder vorzeitigen Beendigung der Studien zeitlich versetzt oder substanziell niedriger ausfallen.

Gesamt

In Mio. €

2019

bis zu 1 Jahr

64,4

1 - 5 Jahre

100,3

mehr als 5 Jahre

0,0

GESAMT

164,7

8.2 EVENTUALFORDERUNGEN/-VERBINDLICHKEITEN

Eventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen auf Basis vergangener Ereignisse, deren Existenz erst durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser zukünftiger Ereignisse - außerhalb des Einflussbereichs der Gesellschaft - bestätigt wird. Gegenwärtige Ver- pflichtungen können Even-tualverbindlichkeiten darstellen, sofern die Wahrscheinlichkeit des Ressourcenabflusses nicht hinreichend wahr- scheinlich für die Rückstellungsbildung ist. Darüber hinaus ist eine ausreichend zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtungen nicht möglich.

Dem Vorstand sind keine Vorgänge bekannt, die für den Konzern zu einer wesentlichen Verpflichtung führen und eine wesentliche nach- teilige Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Konzerns haben könnten.

Falls bestimmte Meilensteine im Segment Proprietary Development erreicht werden, wie z. B. die Anmeldung eines Klinikgangs (Investi- gational New Drug - IND) im Zusammenhang mit bestimmten Zielmole­ külen, können Meilensteinzahlungen in einer Gesamthöhe von bis zu

287 Mio. US-Dollar an Lizenzgeber im Zusammenhang mit regulatori- schen Ereignissen und Verkaufszielen ausgelöst werden. Die nächsten Meilensteinzahlungen in Höhe von 37,5 Mio. US-Dollar könnten voraus- sichtlich in den nächsten 12 Monaten erfolgen.

Falls bestimmte Meilensteine im Segment Partnered Discovery durch die jeweiligen Partner erreicht werden, wie z. B. die Anmeldung eines Klinikgangs (IND) im Zusammenhang mit bestimmten Zielmolekülen oder die Übertragung einer Technologie, können Meilensteinzahlungen an MorphoSys ausgelöst werden. Da jedoch die Zeitpunkte und das Erreichen solcher Meilensteine ungewiss sind, können keine weiteren Details dazu veröffentlicht werden.

Verpflichtungen könnten sich durch das Durchsetzen der Schutzrechte des Unternehmens gegenüber Dritten ergeben. Zudem sind Fälle denk- bar, in denen Wettbewerber Patente der MorphoSys-Gesellschaften angreifen oder in denen MorphoSys Patente oder Patentfamilien bei sich verletzt sieht, die wiederum MorphoSys dazu bewegen könnten, rechtliche Schritte gegen Wettbewerber einzuleiten. Dies könnte Wett- bewerber dazu veranlassen, wiederum Gegenansprüche gegenüber MorphoSys einzureichen. Derzeit sind keine konkreten Anzeichen für das Entstehen der beschriebenen Verpflichtungen erkennbar.

Am 31. Januar 2019 meldete MorphoSys, dass die Firma den Streit mit Janssen Biotech und Genmab A/S beigelegt hat. Die Parteien vereinbar- ten, die gegenseitigen Ansprüche im Zusammenhang mit dem Rechts- streit fallen zu lassen. MorphoSys zog die Klagen wegen angeblicher Patentverletzung gegen Janssen Biotech und Genmab A/S zurück und

Kon zer nabs chlus s

191

stimmte zu, keine Berufung gegen den Gerichtsbeschluss vom 25. Ja- nuar 2019 einzulegen. Janssen und Genmab zogen ihre Gegenklagen gegen MorphoSys zurück.

8.3 CORPORATE GOVERNANCE

Der Konzern hat die gemäß § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechens­ erklärung einschließlich der Empfehlungen der Regierungskommis- sion für den Deutschen Corporate Governance Kodex für das Geschäfts- jahr 2018 abgegeben. Diese Erklärung wurde am 29. November 2019 auf der Internetseite des Konzerns (www.morphosys.de) veröffentlicht und der Öffentlichkeit dauerhaft zugänglich gemacht.

8.4 FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSABKOMMEN

Der Konzern hat im Rahmen seiner mit Partnern betriebenen For- schungsstrategie sowie seiner firmeneigenen F&E-Maßnahmen eine Reihe von F&E-Vereinbarungen geschlossen. Die folgenden Abschnitte beschreiben Verträge mit wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern sowie Entwicklungen im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungs- abkommen im Geschäftsjahr 2019.

8.4.1 PROPRIETARY DEVELOPMENT- SEGMENT

Im Segment Proprietary Development sind die Partnerschaften auf die Ziele des Konzerns für die Entwicklung eigener Medikamente in dessen Kernbereichen Onkologie und entzündliche Erkrankungen ausgerich- tet. Zu diesen Partnerschaften zählen (in alphabetischer Reihenfolge): Galapagos, GlaxoSmithKline, I-Mab Biopharma, Immatics Biotechnolo- gies, MD Anderson Cancer Center, Novartis und Xencor.

Im November 2008 haben MorphoSys und Galapagos den Beginn einer langfristig angelegten Zusammenarbeit zur gemeinsamen Medikamen- tenerforschung und -entwicklung bekannt gegeben. Ziel ist es, neuar- tige Wirkmechanismen zur Behandlung entzündlicher Erkrankungen zu erforschen und Antikörpertherapien gegen diese Krankheiten­ zu entwickeln. Die Vereinbarung umfasst sämtliche Aktivitäten von der Erforschung der Zielmoleküle bis zum Abschluss der klinischen Wirk- samkeitsstudie für neuartige therapeutische Antikörper. Im Anschluss an den Nachweis der klinischen Wirksamkeit am Menschen könnten die Programme für die weitere Entwicklung, Zulassung und Vermark- tung an Partner auslizenziert werden. Beide Unternehmen haben im Rahmen der Allianz ihre Schlüsseltechnologien und Expertise zur Ver- fügung gestellt. Galapagos brachte neben seiner auf der Nutzung von Adenoviren basierenden Plattform zur Erforschung neuer Zielmole- küle für die Entwicklung von Antikörpern auch bereits identifizierte Zielmoleküle in die Kooperation ein, die mit Knochen- und Gelenks­ erkrankungen in Verbindung gebracht werden. MorphoSys stellt seine Antikörpertechnologien zur Herstellung vollständig menschlicher Anti- körper gegen diese Zielmoleküle zur Verfügung. Gemäß den Vertrags- vereinbarungen tragen Galapagos und MorphoSys gemeinsam die Forschungs- und Entwicklungskosten. Die Zusammenarbeit resultierte im Juli 2014 im Start der präklinischen Entwicklung von MOR106, einem Antikörper aus MorphoSys' jüngster Antikörperbibliothek Ylanthia gegen ein neuartiges Zielmolekül von Galapagos.

Am 19. Juli 2018 gab MorphoSys bekannt, dass MorphoSys und Galapa- gos eine weltweite, exklusive Vereinbarung mit Novartis Pharma AG über die Entwicklung und Vermarktung von MOR106 abgeschlossen haben. Im Rahmen der Vereinbarung werden die Unternehmen zusam- menarbeiten, um den bestehenden Entwicklungsplan für MOR106 ­erheblich auszuweiten. Novartis hält exklusiv alle Rechte zur Ver- marktung der Produkte, die sich aus der Vereinbarung ergeben. Mit Unterzeichnung der Vereinbarung werden alle zukünftigen For- schungs-,Entwicklungs-, Herstellungs- und Vermarktungskosten für MOR106 von Novartis getragen. Im Rahmen der Vereinbarung wird

Kon zer nabs chlus s

192

Novartis das Potenzial von MOR106 in weiteren Indikationen, über atopische Dermatitis hinaus, untersuchen. Zusätzlich zur Finanzierung des aktuellen und zukünftigen MOR106 Entwicklungsprogramms durch Novartis erhielten MorphoSys und Galapagos gemeinsam eine Zahlung in Höhe von 95 Mio. €. Hiervon hat MorphoSys seinen 50 % Anteil in Höhe von 47,5 Mio. € in 2018 als Umsatzerlöse erfasst. Sollten bestimmte entwicklungsbezogene, zulassungsrelevante, kommerzielle und umsatzbezogene Meilensteine erreicht werden, erhalten MorphoSys und Galapagos gemeinsam signifikante Meilensteinzahlungen in Höhe von bis zu circa 1 Mrd. US-Dollar (umgerechnet auf Basis des aktuellen Euro-Dollar-Wechselkurses zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeich- nung). Zusätzlich erhalten MorphoSys und Galapagos gemeinsam ge- staffelte Umsatzbeteiligungen (Tantiemen) im bis zu niedrigen zehn- prozentigen bis niedrigen 20-prozentigen Bereich der Nettoumsätze. Gemäß ihrer Vereinbarung aus dem Jahr 2008 teilen sich MorphoSys und Galapagos alle Zahlungen zu gleichen Teilen (50/50). Im Oktober 2019 gaben MorphoSys, Galapagos und Novartis bekannt, dass die klini- sche Entwicklung von MOR106 in atopischer Dermatitis gestoppt wird. Grundlage der Entscheidung war das Ergebnis einer nutzenbasierten Zwischenanalyse der Phase 2 -StudieIGUANA. Die drei Parteien prüfen derzeit die zukünftige Strategie für MOR106.

Im Juni 2013 gab MorphoSys bekannt, dass das Unternehmen ein welt- weites Abkommen mit GlaxoSmithKline (GSK) über die Entwicklung und Vermarktung von Otilimab abgeschlossen hat. Bei Otilimab handelt es sich um einen firmeneigenen HuCAL-Antikörper von MorphoSys gegen das Zielmolekül GM-CSF. Gemäß den Vertragsbedingungen übernimmt GSKdie Verantwortung für die gesamte Weiterentwick- lung und Vermarktung des Wirkstoffs. Im Rahmen der Vereinbarung erhielt MorphoSys eine Zahlung von 22,5 Mio. €. Abhängig vom Errei- chen bestimmter Entwicklungsschritte sowie regulatorischer, kommer­ zieller und umsatzbezogener Meilensteine hat MorphoSys Anspruch auf weitere Zahlungen von GSKin Höhe von bis zu 423 Mio. € sowie auf gestaffelte, zweistellige Tantiemen aus Nettoverkäufen. GSKuntersucht den Antikörper derzeit klinisch in rheumatoider Arthritis und hat im Juli 2019 ein Phase 3-Entwicklungsprogramm in dieser Indikation gestartet. Die Behandlung des ersten Patienten in diesem Programm löste eine Meilensteinzahlung von 22,0 Mio. € an MorphoSys aus.

2017 gab MorphoSys die Unterzeichnung einer exklusiven regionalen Lizenzvereinbarung zur Entwicklung und Vermarktung von MOR202 in China, Taiwan, Hongkong und Macau mit I-Mab Biopharma bekannt. MOR202 ist ein firmeneigener Antikörperwirkstoff von MorphoSys, der sich gegen das therapeutische Zielmolekül CD38 richtet und von MorphoSys in Europa in einer Phase1/2 Studie im multiplen Myleom sowie derzeit in einer Phase 1/2 Studie in einer Autoimmunerkran- kung der Nieren untersucht wird. I-Mab Biopharma erhielt im Rahmen der Vereinbarung die exklusiven Rechte zur weiteren Entwicklung und Vermarktung von MOR202 in den vereinbarten Regionen. MorphoSys erhielt eine Zahlung in Höhe von 20,0 Mio. US-Dollar. MorphoSys hat Anspruch auf erfolgsabhängige klinische und kommerzielle Meilen- steinzahlungen von I-Mab in Höhe von bis zu 100 Mio. US-Dollar. Zudem hat MorphoSys Anspruch auf gestaffelte Tantiemen im zweistelligen Prozentbereich auf die mit MOR202 in den vereinbarten Regionen erziel- ten Nettoumsätze. I-Mab untersucht MOR202/TJ202 in einer im März 2019 initiierten pivotalen Phase 2-Studie als Drittlinientherapie im R/R multiplen Myelom sowie in einer Phase 3-Studie in Kombination mit Lenalidomid als Zweitlinientherapie beim multiplen Myelom, die im April 2019 gestartet wurde.

A nhang

2018 gab MorphoSys den Abschluss einer exklusiven strategischen Entwicklungskooperation und regionalen Lizenzvereinbarung mit I-Mab Biopharma für den Antikörper MOR210 bekannt. MOR210 ist ein von MorphoSys entwickelter präklinischer Antikörperwirkstoffkandidat gegen C5aR mit Entwicklungspotenzial in der Immunonkologie. I-Mab erhielt die exklusiven Rechte für die Entwicklung und Vermarktung von MOR210 in China, Hongkong, Macau, Taiwan und Südkorea. MorphoSys behält die Rechte im übrigen Teil der Welt. Im Rahmen der Vereinbarung wird I-Mab die exklusiven Rechte zur Entwicklung und Vermarktung von MOR210 in seinen vertraglich vereinbarten Gebieten ausüben. I-Mab wird, mit Unterstützung von MorphoSys, alle weltweiten Entwicklungsaktivitäten durchführen und finanzieren, unter anderem klinische Studien in China und den USAbis zum klinischen Wirksam- keitsnachweis (Proof-of-Concept) in der Krebsmedizin. MorphoSys erhielt eine Zahlung in Höhe von 3,5 Mio. US-Dollar und hat darüber hinaus Anspruch auf zusätzliche erfolgsabhängige klinische und ver- triebsbezogene Meilensteinzahlungen von bis zu 101,5 Mio. US-Dollar. Die Zahlung von 3,5 Mio. US-Dollar (3,1 Mio. €) hat MorphoSys in 2018 als Umsatzerlöse erfasst. Außerdem erwirbt MorphoSys Ansprüche auf gestaffelte Umsatzbeteiligungen (Tantiemen) im vertraglich ver- einbarten Gebiet von I-Mab im mittleren einstelligen Prozentbereich der Nettoumsatzerlöse. Als Gegenleistung für die Durchführung einer erfolgreichen klinischen Proof-of-Concept-­Studie hat I-Mab Anspruch auf Tantiemen im niedrigen einstelligen Prozentbereich auf den Netto­ umsatz von MOR210 außerhalb des I-Mab-Territoriums sowie auf ge- staffelte Anteile an den Erlösen aus weiteren Auslizenzierungen von MOR210.

Im August 2015 gab MorphoSys den Abschluss einer strategischen Alli- anz mit der deutschen Immatics Biotechnologies GmbH im Bereich der Immunonkologie bekannt. Darin sollen neuartige, antikörperbasierte Therapien gegen verschiedene Krebsantigene, die von T-Zellen erkannt werden, entwickelt werden. Durch die Kooperationsvereinbarung erhält MorphoSys Zugang zu mehreren firmeneigenen, tumor-assoziierten Peptiden (TUMAPs) von Immatics. Im Gegenzug erhält Immatics das Recht, MorphoSys' Ylanthia-Antikörper gegen einige TUMAPs zu ent- wickeln. Die Unternehmen werden sich gegenseitig, basierend auf den jeweiligen Entwicklungsfortschritten, Meilensteine zahlen sowie Tan- tiemen auf vermarktete Produkte.

Im Juni 2014 gaben MorphoSys und Merck KGaA eine Vereinbarung bekannt, nach der sie therapeutische Antikörper gegen Zielmoleküle der Klasse der Immun-Checkpoints identifizieren und entwickeln wollen. Im Rahmen des Vertrags wollten MorphoSys und Merck Serono, die bio­ pharmazeutische Sparte von Merck, gemeinsam Therapien entwickeln, die das Immunsystem dazu anregen sollen, Tumore anzugreifen. Im April 2019 teilte Merck mit, dass der gemeinsame Entwicklungs- und Lizenzvertrag im zweiten Quartal 2019 gekündigt werden wird. Die aktive Zusammenarbeit wurde daher im Jahr 2019 beendet, die jeweiligen Rechte sind an die Partner zurückgefallen.

Im Mai 2016 gaben MorphoSys und das MD Anderson Cancer Center der University of Texas eine langfristig orientierte strategische Partner- schaft bekannt. Basierend auf der Erforschung von Zielmolekülen in mehreren onkologischen Indikationen werden die beiden Partner ge- meinsam neue Antikörper gegen Krebs identifizieren, validieren und bis zum klinischen Wirksamkeitsnachweis entwickeln. MorphoSys wird seine Ylanthia-Technologieplattform einsetzen. MD Anderson wird in Kooperation mit MorphoSys frühe klinische Studien von therapeuti- schen Antikörperkandidaten durchführen. Danach hat MorphoSys ­Optionen, ausgewählte Antikörper im Rahmen seiner firmeneigenen Pipeline weiterzuentwickeln.

A n h a ng

Im Juni 2010 unterzeichneten die MorphoSys AG und das in den USAansässige biopharmazeutische Unternehmen Xencor ein weltweites exklusives Lizenz- und Kooperationsabkommen. Durch das Abkommen erhielt MorphoSys exklusive, weltweite Lizenzrechte an dem Antikörper­ Tafasitamab zur Behandlung von Krebserkrankungen und anderen Indikationen. Im Rahmen der Vereinbarung führten die Gesellschaften gemeinsam eine Phase 1-Studie an Patienten mit chronischer lympha- tischer Leukämie in den USAdurch. Für die weitere klinische Entwick- lung nach der erfolgreichen Beendigung der klinischen Phase 1-Studie ist MorphoSys allein verantwortlich. Mit Unterzeichnung des Lizenz- und Kooperationsabkommens erhielt Xencor von MorphoSys eine Zahlung in Höhe von 13,0 Mio. US-Dollar (rund 10,5 Mio. €), die zu den in Entwicklung befindlichen Forschungs- und Entwicklungsprogram- men aktiviert wurde. Xencor stehen entwicklungs-, zulassungs- und vermarktungsbezogene Meilensteinzahlungen sowie gestaffelte Tan- tiemen auf Produktverkäufe zu.

8.4.2 PARTNERED DISCOVERY- SEGMENT

In seinen kommerziellen Partnerschaften im Segment Partnered Discovery erhält MorphoSys verschiedene Arten von Zahlungen, die über die Laufzeit der Vereinbarungen verteilt oder bei Erreichen eines vor- definierten Ziels oder Meilensteins in einem Betrag als Umsatzerlöse erfasst werden. Zu diesen Zahlungen zählen Zahlungen bei Unter- schriftsleistung, jährliche Lizenzzahlungen als Gegenleistung für den Zugang zu MorphoSys-Technologien und Zahlungen für finanzierte Forschungsarbeit, die bei MorphoSys im Auftrag des Partners durch- geführt werden. Daneben hat MorphoSys Anspruch auf entwicklungs- abhängige Meilensteinzahlungen und Tantiemen auf Produktverkäufe für bestimmte Antikörperwirkstoffprogramme.

Vor dem Geschäftsjahr 2019 war die aktive Zusammenarbeit mit einigen Partnern bereits abgeschlossen. In dieser aktiven Phase begonnene Medikamentenentwicklungsprogramme sind jedoch so angelegt, dass sie beim Partner weitergeführt werden und bei der Erreichung von definierten Meilensteinen zu erfolgsabhängigen Zahlungen führen.

Zu den Partnerschaften im Segment Partnered Discovery, die bereits vor Beginn des Jahres 2019 beendet waren, in deren Rahmen aber Medi- kamentenentwicklungsprogramme verfolgt werden, zählen (in alpha- betischer Reihenfolge): Bayer AG, Boehringer Ingelheim, Fibron Ltd. (Überschreibung des Vertrags von Prochon Biotech Ltd.), Janssen Biotech, Novartis, OncoMed Pharmaceuticals (wurde im April 2019 voll- ständig von Mereo BioPharma Group übernommen), Pfizer und Roche.

Zu den Partnerschaften, die 2019 noch aktiv waren, zählen (in alpha- betischer Reihenfolge): GeneFrontier Corporation/Kaneka, Sosei Hept- ares und LEOPharma.

In der seit 2016 bestehenden strategischen Allianz von MorphoSys mit Leo Pharma arbeiten beide Unternehmen zusammen, um Antikörper-­ basierte Therapien für die Dermatologie zu entdecken und zu entwi- ckeln, Diese Allianz wurde 2018 um Peptid-basierte Therapeutika erweitert mit dem Ziel, neue, Peptid-basierte Arzneimittel zur Behand- lung von Krankheiten mit hohem, bisher ungedeckten medizinischen Bedarf zu entdecken, die eine wertvolle Ergänzung der Entwicklungs-­ Pipelines beider Unternehmen darstellen.

Die Allianz des Konzerns mit der Novartis AG für die Erforschung und Entwicklung von Biopharmaka bestand bis November 2017. Die Unter- nehmen haben die Zusammenarbeit im Jahr 2004 begonnen, die bisher zu mehreren derzeit laufenden therapeutischen Antikörperprogrammen

Ko n ze r n a b s c h l u s s

193

gegen eine Reihe von Krankheiten führte. MorphoSys erhält erfolgs- abhängige Meilensteinzahlungen, die vom Erfolg der klinischen Ent- wicklung und der behördlichen Zulassung mehrerer Produkte abhän- gen. Neben diesen Zahlungen stehen MorphoSys auch umsatzabhängige Tantiemen aus zukünftigen Produktverkäufen zu.

8.5 NACHTRAGSBERICHT

Am 13. Januar 2020 gaben wir und Incyte bekannt, dass beide Fir- men eine Kollaborations- und Lizenzvereinbarung für die globale weitere Entwicklung und die Vermarktung von MorphoSys firmen­ eigenem ­Anti-­CD19-Antikörper Tafasitamab unterzeichnet haben. Im Rahmen der Vereinbarung erhalten wir eine Vorauszahlung in Höhe von 750 Mio. US-$. Zusätzlich investierte Incyte 150 Mio. US-$ in Form von neuen MorphoSys' American Depositary Shares (ADS) zu einem Aufpreis auf den Aktienkurs zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeich- nung. Abhängig vom Erreichen bestimmter entwicklungsbezogener, regulatorischer und vermarktungsbezogener Meilensteine könnten wir Meilensteinzahlungen in Höhe von bis zu 1,1 Mrd. US-$ erhalten. Wir werden zudem gestaffelte Umsatzbeteiligungen (Tantiemen) aus Produktverkäufen von Tafasitamab außerhalb der USAim mittleren zehnprozentigen bis mittleren 20-prozentigen Bereich der Nettoumsätze erhalten. In den USAwerden MorphoSys und Incyte Tafasitamab ge- meinsam vermarkten, wobei MorphoSys die Vermarktungsstrategie bestimmt und alle Umsatzerlöse aus Produktverkäufen von Tafasitamab verbuchen wird. Incyte und MorphoSys sind gemeinsam für die Ver- marktungsaktivitäten in den USAverantwortlich und teilen sich Ge- winne und Verluste zu gleichen Teilen (50/50). Außerhalb der USAerhält Incyte exklusive Vermarktungsrechte, wird die Vermarktungsstrategie bestimmen und alle Umsatzerlöse aus Produktverkäufen von Tafasita- mab verbuchen, wobei Incyte an MorphoSys Lizenzgebühren für die Verkäufe außerhalb der USAzahlt. Des Weiteren werden wir mit Incyte die Entwicklungskosten für die weltweiten und die USA-spezifischen klinischen Studien im Verhältnis 55 % (Incyte) zu 45 % (MorphoSys) teilen. Incyte wird die zukünftigen Entwicklungskosten für klinische Studien in Ländern außerhalb der USAzu 100 % übernehmen. Wir haben uns darauf geeinigt, Tafasitamab auf breiter Basis in therapieresistentem­ oder wiederkehrendem großzelligem B-Zell-Lymphom (R/R DLBCL), Erstlinien-DLBCLsowie in weiteren Indikationen über DLBCLhinaus zu entwickeln, wie beispielsweise in follikulärem Lymphom (FL), Marginal- zonen-Lymphom (MZL) und chronisch-lymphatischer Leukämie (CLL). Incyte wird für die Initiierung einer Kombinationsstudie seines PI3K-­Delta-Inhibitors Parsaclisib mit Tafasitamab bei therapieresistenten oder wiederkehrenden malignen B-Zell-Erkrankungen verantwortlich sein. Darüber hinaus wird Incyte für mögliche Zulassungsstudien in CLLund für eine Phase 3-Studie in R/R FL/MZLverantwortlich sein. Wir werden weiterhin für unsere derzeit laufenden klinischen Studien mit Tafasitamab im Non-Hodgkin-Lymphom (NHL) sowie in CLL, R/R DLBCLund Erstlinien-DLBCLverantwortlich sein. Wir und Incyte wer- den uns die Verantwortung für den Beginn weiterer globaler klinischer Studien teilen, und Incyte beabsichtigt, die Entwicklung in weiteren Gebieten, einschließlich Japan und China, zu verfolgen. Die Vereinba- rung zwischen MorphoSys und Incyte, einschließlich der Eigenkapital- beteiligung, unterlag zunächst der Freigabe der US-Kartellbehörden im Rahmen des Hart-Scott-Rodino Act und der deutschen und österrei- chischen Kartellbehörden. Die kartellrechtliche Freigabe wurde am be- ziehungsweise vor dem 2. März 2020 erteilt, und die Vereinbarung trat am 3. März 2020 in Kraft. Das Inkrafttreten der Vereinbarung hat die Vorauszahlung in Höhe von 750 Mio. US-$ durch Incyte an MorphoSys sowie die Kapitalbeteiligung von Incyte an MorphoSys in Höhe von

150 Mio. US-$ in Form von neuen American Depositary Shares (ADSs) innerhalb der festgelegten Fristen ausgelöst.

Ko n ze r n a b s c h l u s s

194

Am 4. Februar 2020 gaben wir den Start eines sogenannten Expanded Access Programs (EAP) in den USAfür Tafasitamab bekannt. Über das EAPkönnen Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem diffusen großzelligen B-Zell-Lymphom (R/R DLBCL) unter bestimmten Voraus- setzungen Zugang zu Tafasitamab in Kombination mit Lenalidomid erhalten. Laut der US-amerikanischenFDAbieten Programme für Expanded Access, welcher manchmal auch als "compassionate use" be- zeichnet wird, Patienten eine Möglichkeit, Zugang zu einem Prüfpräpa- rat zur Behandlung einer schweren Krankheit zu erhalten. Sie werden oftmals dann zur Verfügung gestellt, wenn es keine vergleichbaren oder zufriedenstellenden alternativen Therapien zur Behandlung der Krank- heit gibt, wenn eine Aufnahme des Patienten in eine klinische Studie nicht möglich ist, wenn der mögliche Nutzen für den Patienten das potenzielle Behandlungsrisiko rechtfertigt und sofern das Verfügbar- machen des Prüfpräparats nicht Studien beeinträchtigt, die die Markt- zulassung des Medikaments für die entsprechende Behandlungsindi- kation unterstützen könnten. Um für das Tafasitamab EAPin Frage zu kommen, müssen R/R DLBCL-Patienten die EAP-Einschluss- und Aus- schlusskriterien erfüllen, die denen der L-MIND-Studie von MorphoSys entsprechen. Die Behandlung von DLBCL-Patienten im Rahmen des EAPwird mit Tamasitamab in Kombination mit Lenalidomid gemäß dem L-MIND-Behandlungsplan empfohlen. Das EAPwird für eine begrenzte Zeit zur Verfügung stehen, während die US-amerikanischeFDAden Antrag von MorphoSys auf eine Biologics License Application (BLA) für Tamasitamab prüft. Anträge auf Einschluss in das Tafasitamab EAPmüssen von einem in den USAzugelassenen, behandelnden Arzt ge- stellt werden. Das Tafasitamab EAPwird von Clinigen Healthcare Ltd. verwaltet.

Am 2. März 2020 gaben wir bekannt, dass die US-amerikanischen Behörde für Lebens- und Arzneimittel (FDA) den Zulassungsantrag (BLA) für Tafasitamab in Kombination mit Lenalidomid zur Behand- lung von rezidiviertem oder refraktärem diffusen großzelligen B-Zell-­ Lymphom (R/R DLBCL) formal angenommen hat und dem Antrag eine vorrangige Prüfung, den sogenannten Priority Review, gewährt. Die FDAhat als Zieldatum für die Entscheidung über eine mögliche Zulas- sung gemäß dem sogenannten Prescription Drug User Fee Act (PDUFA) den 30. August 2020, festgelegt.

Am 4. März 2020 gab MorphoSys bekannt, dass der Vorstand der Ge- sellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen hat, das Grundkapital der MorphoSys AG durch die Ausgabe von 907.441 neuen Stammaktien aus dem genehmigten Kapital 2017-I unter Ausschluss des Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre zu erhöhen, um den Kauf von 3.629.764 American Depositary Shares durch Incyte durchzuführen. Jeder ADSwird ein Viertel einer MorphoSys-Stammaktie repräsentieren. Die den ADSs zugrunde liegenden neuen Stammaktien entsprechen 2,84 % des eingetragenen Grundkapitals von MorphoSys vor Durchfüh- rung der Kapitalerhöhung. Der Kauf von ADSs durch Incyte in Höhe von insgesamt 150 Mio. US-$ ist Teil der Gegenleistung, die im Rahmen des Kooperations- und Lizenzvertrags mit MorphoSys für die weitere Entwicklung und Vermarktung von MorphoSys' Prüfpräparats Tafa- sitamab fällig ist; der Vertrag ist nach Erhalt der kartellrechtlichen Genehmigungen wirksam geworden. Incyte wird die 3.629.764 neuen ADSs zu einem Preis von 41,32 US-$ pro ADSkaufen, einschließlich einer Prämie von 20 Prozent auf den volumengewichteten Durchschnitts­ preis der ADSs dreißig Tage vor Abschluss der Kooperations- und ­Lizenzvereinbarung. Incyte hat sich, vorbehaltlich weniger Ausnahmen, verpflichtet, keine der neuen ADSs, die nach Durchführung der Kapital­ erhöhung 2,76 % des eingetragenen Aktienkapitals von MorphoSys

A n h a ng

ausmachen werden, für den Zeitraum von 18 Monaten zu verkaufen oder anderweitig zu übertragen.

Erklärung des Vorstands

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften der Konzernabschluss ein den tatsäch- lichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhält- nissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Planegg, 11. März 2020

Dr. Jean-Paul Kress

Jens Holstein

Vorstandsvorsitzender

Finanzvorstand

Dr. Malte Peters

Entwicklungsvorstand

A nhang

Sons tiges

195

Bestätigungsvermerk des Unabhängigen Abschlussprüfers

An die MorphoSys AG, Planegg

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Konzernabschluss der MorphoSys AG, Planegg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Ge- samtergebnisrechnung, der Konzern-Gewinn- und Verlustrech- nung, der Konzern-Eigenkapitalentwicklung und der Konzern- Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließ- lich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungs- methoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlage- bericht der MorphoSys AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Be- standteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung ge- wonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesent- lichen Belangen denIFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGBanzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Be- achtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhält- nissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertrags- lage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezem- ber 2019 und
  • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesent- lichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetz- lichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungs­ urteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGBerklären wir, dass unsere Prü- fung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGBund der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschafts- prüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmä- ßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Kon- zernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestä- tigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonsti- gen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbote- nen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns er- langten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzern­ abschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachver- halte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeut- samsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bil- dung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Sons tiges

A nhang

196

Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsams- ten in unserer Prüfung:

1. Überprüfung der Werthaltigkeit des noch nicht nutzungs­ bereiten immateriellen Vermögenswertes MOR107

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssach- verhalts haben wir wie folgt strukturiert:

  1. Sachverhalt und Problemstellung
  2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
  3. Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungs- sachverhalt dar:

1. Überprüfung der Werthaltigkeit des noch nicht nutzungs- bereiten immateriellen Vermögenswertes MOR107

  1. Im Konzernabschluss der Gesellschaft wird der Wirk- stoffMOR107 als immaterielle Vermögenswert mit einem Betrag von € 11,7 Mio unter dem Bilanzposten "In Ent- wicklung befindliche Forschungs- und Entwicklungspro- gramme" unter Berücksichtigung eines im Geschäftsjahr 2019 erfassten Wertminderungsbedarfs von € 1,3 Mio ausgewiesen. Der aus der Akquisition der Lanthio-Gruppe resultierende Vermögenswert ist noch nicht zur Nutzung verfügbar und wird daher noch nicht planmäßig abge- schrieben. Für immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht zur Nutzung verfügbar sind, wird der erzielbare Be- trag einmal jährlich oder anlassbezogen von der Gesell- schaft ermittelt. Eine Wertminderung wird erfasst, falls der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (cash-generating unit, CGU) den geschätzten erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag der CGUist der höhere Betrag aus Nutzungswert und beizulegendem Zeit- wert, vermindert um Verkaufskosten. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten künftigen Cash- flows vor Steuern mit einem Abzinsungssatz vor Steuern, der die aktuelle Beurteilung des Markts in Bezug auf den Zeitwert des Geldes und die für die CGUspezifischen
    Risiken­ widerspiegelt, auf den Barwert abgezinst. Das Er- gebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Ein- schätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter sowie des verwendeten Diskon- tierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheb­ lichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund des erheblichen Ermessenspielraum der gesetz- lichen Vertreter bei der Schätzung des erzielbaren Betrags für den Vermögenswert war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
  1. Unsere Prüfungshandlungen umfassten die Beurteilung der Wirksamkeit der Kontrollen in Bezug auf den Prozess der Gesellschaft zur Überprüfung der Werthaltigkeit von noch nicht nutzungsbereiten immateriellen Vermögens- werten, einschließlich der Kontrollen über die Überprü- fung der wesentlichen Annahmen, die zur Schätzung des erzielbaren Betrags dieserCGUverwendet werden. Unsere Prüfungshandlungen umfassten darüber hinaus unter
    anderem­ die Beurteilung des Managementprozesses zur Bestimmung des erzielbaren Betrags des noch nicht nut- zungsbereiten immateriellen Vermögenswerts, die Über- prüfung der Vollständigkeit, Richtigkeit und Relevanz der in den Modellen verwendeten Basisdaten und die Beurtei- lung der Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertre- tern verwendeten wesentlichen Annahmen, einschließlich der prognostizierten Cashflows, der Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Produktentwicklung, des Diskontie- rungssatzes und der erwarteten Wachstumsrate. Die Be- urteilung der Angemessenheit der Annahmen der gesetzli- chen Vertreter beinhaltete die Beurteilung der wichtigsten marktbezogenen Annahmen (einschließlich der Wachs- tumsrate, des Diskontierungssatzes und der Wahrschein- lichkeit einer erfolgreichen Produktentwicklung), die in dem Modell verwendet werden, um die Konsistenz mit externen Daten zu gewährleisten. Der Diskontierungssatz wurde unter Einsatz von Spezialisten mit entsprechenden Fähigkeiten und Kenntnissen beurteilt. Die von den ge- setzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparame- ter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Er- wartungen überein.
  2. Die Angaben der Gesellschaft zum noch nicht nutzbaren immateriellen Vermögenswert bezüglich des WirkstoffesMOR107 sind in Abschnitten 2.4.3 und 5.8.3 des Konzern­ anhangs enthalten.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die fol- genden von uns vor Datum dieses Bestätigungsvermerks er- langten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzern­ lageberichts:

  • die in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des Konzernlageberichts enthaltene Erklärung zur Unter- nehmensführung nach § 289fHGBund § 315d HGB
  • den CorporateGovernance-Bericht nach Nr. 3.10 des Deut- schen Corporate Governance Kodex (mit Ausnahme des Ver- gütungsberichts)

A nhang

Sons tiges

197

Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prü- fungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschluss­ folgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verant- wortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstel- lung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGBanzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzern- abschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsäch- lichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, ­Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kon- trollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstel- lung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzli- chen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusam- menhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, so- fern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrund- satzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzie- ren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidie- ren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften ent- spricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick- lung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Sys- teme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzu- wendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermögli- chen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aus­ sagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE

­PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERN- LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu er- langen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesent­ lichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Dar- stellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss so- wie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Ein- klang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu ertei- len, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGBund der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten re- sultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünf- tigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder ins- gesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidun- gen von Adressaten beeinflussen.

Sons tiges

A nhang

198

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungs­ urteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Dar- stellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusam- menwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen inter- ner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vor- kehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirk- samkeit dieser Systeme abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge- stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungs­ legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätig- keit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnach- weise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazu- gehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzern­ lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modi- fizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund- lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks er- langten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Ge- schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzern- abschluss unter Beachtung derIFRS, wie sie in der EU anzu- wenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGBanzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö- gens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
  • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Ge- schäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungs- urteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Über- wachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungs- urteile.
  • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzli- chen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeig- neter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorien- tierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künf- tige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten An- gaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließ- lich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir wäh- rend unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwort­ lichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängig- keitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen ver- nünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

A nhang

Sons tiges

199

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige Gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

ÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 3. Juli 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2011 als Konzernabschlussprüfer der MorphoSys AG, Planegg, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthal- tenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist

Holger Lutz.

München, den 11. März 2020

PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Stefano Mulas

Holger Lutz

Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüfer

S o n s t i g e s

G l o s s a r

200

Glossar

A

AD- Atopische Dermatitis; chronische Autoimmun­ erkrankung der Haut; früher auch Neurodermitis genannt

AE- Adverse event; Nebenwirkung

Amyloid-beta- Körpereigener Eiweißstoff, der sich im Gehirn ablagern kann und mit der Entstehung der Alzheimer-Erkrankung in Verbindung gebracht wird

Antigen- Fremdstoff, der Antikörperproduktion­ ­stimuliert; Bindungspartner von Antikörpern

Antikörperbibliothek- große Sammlungen von Antikörpern mit unterschiedlicher Aminosäure­ sequenz

ASCT- Autologe Stammzelltransplantation; Krank­ heiten, deren Ursache eine überschießende Reaktion des körpereigenen Immunsystems auf körpereigenes Gewebe, Zellen oder Moleküle ist

B

Biosimilar- auch Biogenerikum; biotechnologisch erzeugter, proteinbasierter Nachahmer-Arzneistoff, der nach Ablauf der Patentzeit eines Original­ wirkstoffs zugelassen wird

BLA- Biologics License Application; Zulassungsan­ trag für ein biologisches Produkt bei der FDA

B-MIND- Studie zur Erprobung von Bendamustin-

MOR208 IN DLBCL

BTKI- Brutons Tyrosin Kinase Inhibitor, ein zentra­ les Enzym, das bei der Signalweiterleitung des B-Zell Rezeptors beteiligt ist und eine wichtige Rolle für Zell­ teilung, Differenzierung und Überleben der B-Zelle darstellt

B-Zellen- Weiße Blutkörperchen, Teil des Immun­ systems, sind in der Lage Antikörper zu bilden

C

C5a- Complement component 5a; Bestandteil des Immunsystems, der auch für das Tumorwachstum eine Rolle spielt

C5aR- Complement component 5a Rezeptor; Re­ zeptor für C5a

CD19- Potentielles therapeutisches Zielmolekül für Immun-Therapie

CD38- Potentielles therapeutisches Zielmolekül für Immun-Therapie

CD47- Potentielles therapeutisches Zielmolekül für Immun-Therapie

CLL- chronisch lymphatische Leukämie; am häufigs­ ten vorkommende Leukämieform, greift die B-Zellen an

CMC- Chemistry, manufacturing and controls

CMO- Contract Manufacturing Organization

COSMOS- CLL patients assessed for ORR & Safety in MOR208-Studie

CR- Complete response; vollständiges Ansprechen

CRO- Contract Research Organization

Crohn's Disease- Morbus Crohn; chronisch-ent­ zündliche Darmerkrankung

CTO- Contract Testing Organization

CU- Colitis ulcerosa; chronisch-entzündliche Darm­ erkrankung; Morbus Crohn

D

DLBCL- diffuses großzelliges B-Zell-Lymphom, eine Unterform des ››NHL

DoR- Duration of response; Dauer des Ansprechens

E

EAP- Expanded Access Program; Programm, das es ermöglicht, ein Prüfpräparat unter außergewöhnli­ chen und sehr spezifischen Umständen vor der Zu­ lassung für Patienten verfügbar zu machen

EASI- Eczema area and severity Index; Wert zur Messung des Schweregrades von atopischer Derma­ titis

EMA- Kurzform für die Europäische Arzneimittel­ agentur (European Medicines Agency)

ES- Event-free survival; ereignisfreies Überleben

F

FDA- Food and Drug Administration; amerikanische Zulassungs- und Kontrollbe­hör­de­ für Arznei- und Lebensmittel

G

GCP- Good Clinical Practice; ein international gülti­ ger Qualitätsstandard hinsichtlich Ethik und Wissen­ schaft bei der Planung und Durchführung von klini­ schen Studien, die an Menschen durchgeführt werden

GDP- Good distribution practice; Richtlinie zur Quali­ tätssicherung der Vertriebsabläufe für Arzneimittel

GLP- Good Laboratory Practice; ein formaler Rah­ men für die Durchführung von Sicherheitsprüfungen an chemischen Produkten

GM-CSF- Granulozyten-Makrophagen-koloniestimu­ lierender Faktor; Zielmolekül des MOR103-Programms

GMP- Good Management Practice; Richtlinien­ zur Qualitätssicherung der Produktionsabläufe­ und -um­ gebung in der Produktion­ von Arzneimitteln, Wirk­ stoffen und Medizinprodukten

G los s ar

Sons tiges

201

H

HTH- Helix-Turn-Helix; bestimmte Struktur und Faltung eines Peptides, welche Stabilität verleihen

HuCAL- Human Combinatorial Antibody Library; von MorphoSys entwickelte Antikörperbibliothek zur raschen Erzeugung von spezifischen und mensch­ lichen Antikörpern für alle Anwendungen

L

Lanthipeptide- neuartige Klasse von Therapeu- tika, mit hoher Zielmolekülselektivität­ und verbes- serten Wirkstoffeigenschaften­

L-MIND- Studie zur Erprobung von Lenalidomid-

MOR208 IN DLBCL

O

ORR- Overall response rate; Gesamtansprechrate

OS- Overall survival; Gesamtüberleben

Otilimab- ehemals MOR103/GSK3196165

I

IFRS- International Financial Reporting Stan- dards; Rechnungslegungsstandards veröffentlicht vom IASB und verabschiedet durch die EU

IND- Investigational New Drug; Antrag zur Erlaub- nis für die Testung eines neuen Arzneimittelkandi- daten am Menschen, d. h. in klinischen Studien

K

Klinische Studien- klinische Studien zur Erfor- schung der Verträglichkeit und Wirksamkeit eines ­Arzneimittels an Patienten; in Abhängigkeit vom Entwicklungsstadium­ des Produktes werden zu- nächst gesunde Freiwillige­ und/oder Patienten für Pilotstudien herangezogen, gefolgt von größer ange- legten Patientenstudien

M

MAA- Marketing Authorization Application; Zulas- sungsantrag für ein medizinisches Produkt in Europa

Marktkapitalisierung- Börsenwert einer Aktien­ gesellschaft, gebildet aus aktuellem Aktienkurs und Anzahl ausgegebener Aktien

  1. - Multiples Myelom; bösartiger Tumor des
    Knochenmarks­(auch: Plasmozytom)

MRD- Minimal Residual Disease; minimal vor­ handene Rest-Tumorzellen

N

NHL- Non-Hodgkin-Lymphom; unter der Sammel­ bezeichnung Non-Hodgkin-Lymphome werden alle bösartigen Erkrankungen des Lymphatischen Systems (maligne Lymphome) zusammengefasst, die kein Morbus Hodgkin sind

NK Zelle- Naürliche Killer-Zelle; Zelle des angebore- nen Immunsystems; wichtig im Erkennen und Elimi- nieren von Tumorzellen oder viral infizierten Zellen

P

PDUFA- Prescription Drug User Fee Act; Gesetz, das es der FDA erlaubt, Gebühren zur Finanzierung des Zulassungsverfahrens für neue Medikamente von den Arzneimittelherstellern zu erheben, wobei die FDA bestimmte Leistungsmaßstäbe erfüllen muss, die in erster Linie mit der Geschwindigkeit des Überprü- fungsverfahrens zusammenhängen

PFS- Progression-free survival; progressionsfreies Überleben

PsA- Psoriasis-Arthritis Chronische Gelenkentzün- dung, die im Zusammenhang mit einer Schuppen- flechte auftritt

Psoriasis- Schuppenflechte; chronische, nicht ­ansteckende entzündliche Erkrankung der Haut und Gelenke

Q

QPCTL- Glutaminyl-Peptid-Cyclotransferase-ähnli- ches Enzym

S o n s t i g e s

G l o s s a r

202

Glossar

R

RA- Rheumatoide Arthritis; entzündliche Erkran- kung der Gelenke

R-CHOP- Rituximab, Cyclophosphamid, Doxorubicin, Vincristin und Prednison; Kombinationsbehandlung mit Rituximab und einer Kombinationschemotherapie als Standard-Erstlinienbehandlung von ››DLBCL

R/R- Relapsed/refractory; wiederkehrend/therapie- resistent (refraktär)

T

Tafasitamab- MOR208, ehemals XmAb5574

Tantieme- prozentuale Beteiligung am Umsatz ­eines vermarkteten Produkts

T-Zellen- Abkürzung für T-Lymphozyten; Zell­ gruppe der weißen Blutkörperchen, gemeinsam mit B-Lymphozyten verantwortlich für die Immunabwehr im Körper

S

SD-KPI- Sustainable Development Key Performance Indicators; Nachhaltigkeitsindikatoren in der Unter- nehmensführung

SIRP alpha- Signal-regulatory protein alpha; regu- latorisches Membran-Glykoprotein, das hauptsäch- lich von myeloischen Zellen exprimiert wird

SLL- kleinzelliges B-Zell-Lymphom

Slonomics- Plattform zur gerichteten Gensynthese und Erstellung von Proteinbibliotheken,­ die in 2010 von MorphoSys erworben wurde

SOP system- SOP - Standard operating procedure

SOX- Sarbanes-Oxley Act von 2002

Y

Ylanthia- neuartige Antikörperplattform­ der nächsten Generation von ­MorphoSys

Z

Zielmolekül- Angriffspunkt für therapeutische Intervention, etwa auf der Oberfläche von kranken Zellen (auch: Target)

Verzeichnis der Grafiken und Tabellen

Sons tiges

203

Verzeichnis der Grafiken und Tabellen

Grafiken

01

Kursentwicklung der MorphoSys-Aktie 2019

37

08

Mitarbeiter nach Geschlecht

62

02

Kursentwicklung der MorphoSys-Aktie2015 - 2019

37

09

Umsatz nach Regionen

66

03

Qualitätsmanagement bei MorphoSys

41

10

Umsatzerlöse der Segmente Proprietary Development und

04

Arbeitssicherheit bei MorphoSys

43

Partnered Discovery

66

05

Aktive klinische Studien mit MorphoSys-Antikörpern

52

11

Ausgewählte F&E-Aufwendungen im Detail

68

06

Gesamtumsatz des MorphoSys-Konzerns nach Segmenten

52

12

Risiken-und-Chancen-Management-System von MorphoSys

87

07

Entwicklung der Konzernbelegschaft

61

13

Compliance-Management-Programm (CMP)

118

Tabellen

01

Kennzahlen der MorphoSys-Aktie

36

11

Darstellung der größten langfristigen Risiken bei

02

Analystenempfehlungen

38

MorphoSys

93

03

Entwicklung der wichtigsten finanziellen

12

Darstellung der größten Chancen für MorphoSys

93

Leistungsindikatoren

49

13

Zusammensetzung des Aufsichtsrats bis zur Beendigung

04

Sustainable Development Key Performance Indicators

der Ordentlichen Hauptversammlung 2019

97

(SD KPIs) bei MorphoSys

50

14

Zusammensetzung des Aufsichtsrats seit der Beendigung

05

Mehrjahresübersicht - Gewinn-und-Verlust-Rechnung

70

der Ordentlichen Hauptversammlung 2019

97

06

Mehrjahresübersicht - Finanzlage

74

15

Sitzungsteilnahme der Aufsichtsratsmitglieder

99

07

Mehrjahresübersicht - Bilanzstruktur

75

16

Vorstandsvergütung 2019 und 2018

106

08

Vertragliche Pflichten

76

17

Aufsichtsratsvergütung 2019 und 2018

113

09

Vergleich von tatsächlichem und prognostiziertem

18

Anteilsbesitz

114

Geschäftsverlauf

77

19

Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte 2019

116

10Darstellung der größten kurz- und mittelfristigen

Risiken bei MorphoSys

92

Sons tiges

Impr es s um

204

Impressum

MorphoSys AG

Konzept und Gestaltung

Semmelweisstraße 7

3st kommunikation GmbH, Mainz

82152 Planegg

Deutschland

Fotografie/Bildnachweis

Tel.:

+49-89-89927-0

Andreas Pohlmann, München

Fax:

+49-89-89927-222

Bryce Vickmark, Boston

E-Mail:

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Übersetzung

Unternehmenskommunikation und

Klusmann Communications, Niedernhausen

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Lektorat

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E-Mail:

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Hamburg

Satz und Lithographie

Knecht GmbH, Ockenheim

Druck

Woeste Druck + Verlag GmbH & Co. KG,

Essen-Kettwig

Redaktionsschluss 11. März 2020

(außer Jahresabschluss)

Dieser Geschäftsbericht ist auch in englischer Sprache erhältlich und auf der Website der

Gesellschaft­verfügbar.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Bericht nur die männliche Form ­verwendet. Sämtliche Bezeichnungen gelten gleichwohl für Personen jedes Geschlechts.

HuCAL®, HuCAL GOLD®, HuCAL PLATINUM®, CysDisplay®, RapMAT®, arYla®, Ylanthia®, 100 billion high potentials®, Slonomics®, Lanthio Pharma®, LanthioPep®und ENFORCER™ sind Warenzeichen der MorphoSys Gruppe.

Tremfya®ist ein eingetragenes Warenzeichen von Janssen Biotech, Inc.

XmAb®ist ein eingetragenes Warenzeichen von Xencor Inc.

Kennzahlen (IFRS)

MorphoSys-Konzern (in Mio. €, sofern nicht anders angegeben)

31.12.19

31.12.18

31.12.17

31.12.16

31.12.15

31.12.14

31.12.13

31.12.12

31.12.11

31.12.10

ERGEBNISSE1

Umsatzerlöse

71,8

76,4

66,8

49,7

106,2

64,0

78,0

51,9

82,1

87,0

Umsatzkosten

12,1

1,8

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

7,3

Aufwendungen für Forschung und

Entwicklung

108,4

106,4

113,3

94,0

78,7

56,0

49,2

37,7

55,9

46,9

Aufwendungen für Vertrieb2

22,7

6,4

4,8

2,4

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Aufwendungen für Allgemeines und

Verwaltung

36,7

21,9

15,7

13,4

15,1

14,1

18,8

12,1

14,9

23,2

Personalkosten (ohne Personalaufwand

aus der Ausgabe von Aktienoptionen)

57,1

39,2

37,1

33,7

32,4

26,7

27,4

24,1

27,7

29,6

Investitionen

3,7

2,5

13,1

2,9

8,8

20,5

5,6

1,8

2,9

13,8

Planmäßige Abschreibungen

auf Sachanlagen

2,0

1,8

2,0

1,8

1,5

1,4

1,5

1,7

1,7

2,1

Planmäßige Abschreibungen

auf immaterielle Vermögenswerte

1,5

1,9

2,1

2,0

1,9

2,7

3,3

3,5

3,8

4,0

EBIT(Ergebnis vor Finanzergebnis

und Steuern)

- 107,9

- 59,1

- 67,6

- 59,9

17,2

- 5,9

9,9

2,5

9,8

13,1

Jahresüberschuss/-fehlbetrag

- 103,0

- 56,2

- 69,8

- 60,4

14,9

- 3,0

13,3

1,9

8,2

9,2

Ergebnis aus dem aufgegebenen

Geschäftsbereich

-

-

-

-

-

-

6,0

- 0,4

0,0

-

BILANZ

Aktiva, gesamt

496,4

538,8

415,4

463,6

400,1

426,5

447,7

224,3

228,4

209,8

Liquide Mittel und finanzielle

Vermögenswerte

357,4

454,7

312,2

359,5

298,4

352,8

390,7

135,7

134,4

108,4

Immaterielle Vermögenswerte

44,8

47,4

67,8

67,9

79,6

46,0

35,1

35,0

66,0

69,2

Verbindlichkeiten

101,7

50,4

56,7

48,1

37,3

77,7

95,5

22,3

31,3

23,9

Eigenkapital

394,7

488,4

359,0

415,5

362,7

348,8

352,1

202,0

197,1

185,9

Eigenkapitalquote

80 %

91 %

86 %

90 %

91 %

82 %

79 %

90 %

86 %

89 %

MORPHOSYS- AKTIE

Ausgegebene Stammaktien (Anzahl)

31.957.958

31.839.572

29.420.785

29.159.770

26.537.682

26.456.834

26.220.882

23.358.228

23.112.167

22.890.252

Konzerngewinn/-verlust pro Aktie,

unverwässert und verwässert (in €)

- 3,26

- 1,79

- 2,41

- 2,28

0,57

- 0,12

0,54

0,08

0,36

0,40

Dividende (in €)

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Schlusskurs (in €)

126,80

88,95

76,58

48,75

57,65

76,63

55,85

29,30

17,53

18,53

PERSONAL

Mitarbeiter, gesamt (Anzahl3)

426

329

326

345

365

329

299

421

446

464

  1. Aufgrund der im Dezember 2012 vereinbarten Übernahme des überwiegenden Teils des Segments AbD Serotec werden in den Jahren 2013, 2012 und 2011 die mit der Transaktion zusammenhängenden Posten der Gewinn-und-Verlust-Rechnung in einer Summe im "Ergebnis aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich" ausgewiesen. Die übrigen Posten enthalten die Werte der fortgeführten Geschäftsbereiche.
  2. In 2018 wurden erstmals Vertriebsaufwendungen ausgewiesen. Um vergleichende Informationen für die Vorjahre zu bieten, wurden die Zahlen für die Jahre 2017 und 2016 entsprechend angepasst.
  3. 2010 bis 2012 inklusive Mitarbeitern aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich AbD Serotec.

Finanzkalender 2020

18. März

27. Mai

B EK ANNTGAB E DER

ORDENTLICHE HAUPT VERSAMMLUNG

FINANZERGEB NISSE 2 0 1 9

2 0 2 0IN PL ANEGG

6. Mai

5. August

V ERÖFFENTLICHUN G DER

V ERÖFFENTLICHUN G DES

1 .QUARTAL SMIT TEILUN G 2 0 2 0

HALBJAHRESB ERICHT S 2 0 2 0

11. November

V ERÖFFENTLICHUN G DER

3 .QUARTAL SMIT TEILUN G 2 0 2 0

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MorphoSys AG veröffentlichte diesen Inhalt am 18 März 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 18 März 2020 21:25:07 UTC.

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