Moolec Science SA gab bekannt, dass der Animal and Plant Health Inspection Service des US-Landwirtschaftsministeriums zu dem Schluss gekommen ist, dass die GLA-Distelpflanzen von Moolec kein größeres Risiko für Pflanzenschädlinge darstellen als nicht gentechnisch veränderte Distelpflanzen gemäß den Bestimmungen von 7 CFR Teil 340. Gemäß der USDA-APHIS-Verordnung (7 CFR Teil 340) können Entwickler einen Antrag auf ein RSR stellen, wenn sie glauben, dass eine gentechnisch veränderte Pflanze nicht unter die Verordnung fällt. APHIS prüft die gentechnisch veränderte Pflanze und untersucht, ob sie im Vergleich zu einer nicht gentechnisch veränderten Vergleichspflanze ein erhöhtes Risiko für Pflanzenschädlinge darstellen könnte.

Stellt APHIS kein größeres Schädlingsrisiko im Vergleich zu der Vergleichspflanze fest, unterliegt die GE-Pflanze nicht dieser Verordnung. Die Verordnung 7 CFR part 340 regelt die Einfuhr, den zwischenstaatlichen Verkehr und die Freisetzung bestimmter Organismen in die Umwelt, die durch Gentechnik verändert oder erzeugt wurden.