Der Vorstand der Minshang Creative Technology Holdings Limited hat bekannt gegeben, dass Herr Wu Jiangtao (Herr Wu) mit Wirkung zum 30. November 2022 von seinem Amt als Chief Executive Officer des Unternehmens zurückgetreten ist, jedoch weiterhin als Chairman und Executive Director des Unternehmens fungiert. Nach dem Rücktritt von Herrn Wu als CEO des Unternehmens gab der Vorstand außerdem bekannt, dass Herr Tao Jingyuan ("Herr Tao"), der ein Executive Director des Unternehmens ist, mit Wirkung zum 30. November 2022 zum CEO des Unternehmens ernannt wurde. Herr Tao, 37 Jahre alt, ist seit dem 6. März 2020 ein Executive Director des Unternehmens. Herr Tao erwarb im Juli 2007 seinen Bachelor-Abschluss in technischer Mechanik an der Tsinghua-Universität und im Juni 2012 seinen Master-Abschluss in Finanzen an der Universität Hongkong. Vor seinem Eintritt in das Unternehmen war Herr Tao von Juli 2007 bis Juli 2010 als Senior Manager der Abteilung
corporate business der Harvest Fund Management Co. Ltd. von Juli 2007 bis Juli 2010; Vice President der Geschäftsabteilung für den asiatisch-pazifischen Raum von Harvest Global Investments von August 2010 bis Mai 2012; General Manager der Abteilung Private Banking der China Minsheng Banking Corp., Ltd, Wuhan Branch, von Mai 2012 bis Juli 2015. Danach wechselte Herr Tao im September 2015 zu Minsheng E-Commerce, wo er
als Vice President von Minsheng E-Commerce und General Manager der Finanzabteilung tätig ist und seit Juli 2022 zum Chief Executive Officer von Minsheng E-Commerce ernannt wurde. Herr Tao ist als Executive Director des Unternehmens derzeit für die gesamte strategische Entwicklung der Gruppe verantwortlich. Nach der Ernennung zum CEO wird Herr Tao für die beschleunigte Umsetzung der Geschäftsstrategien und
das Management des Tagesgeschäfts der Gruppe verantwortlich sein. Darüber hinaus wird der Wechsel des CEO das Unternehmen in die Lage versetzen, die Kodex-Bestimmung C.2.1 über die Trennung der Rollen des Vorstandsvorsitzenden und des CEO des Unternehmens gemäß dem Corporate Governance Code in Anhang 14 der Börsenzulassungsregeln zu erfüllen.