Zielmarkt für diese Anteile nur um geeignete Gegenparteien gemäß der Definition im FCA Handbook Conduct of Business
Sourcebook und um professionelle Kunden gemäß der Definition in der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 handelt, wie sie
aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts ist ("UK MiFIR"); und (ii) alle Kanäle für
den Vertrieb dieser Anteile an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden angemessen sind (die
"UK-Zielmarktbewertung" und zusammen mit der EU-Zielmarktbewertung die "Zielmarktbewertung"). Ungeachtet der
Zielmarktbeurteilung sollten Vertriebsstellen beachten, dass: der Preis der Anteile an der Gesellschaft fallen kann und
Anleger ihre Anlage ganz oder teilweise verlieren könnten; die Anteile an der Gesellschaft kein garantiertes Einkommen
und keinen Kapitalschutz bieten; und eine Anlage in die Anteile an der Gesellschaft nur mit Anlegern vereinbar ist, die
kein garantiertes Einkommen oder keinen Kapitalschutz benötigen, die (entweder allein oder in Verbindung mit einem
geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorzüge und Risiken einer solchen Anlage zu
beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um etwaige Verluste, die sich daraus ergeben könnten, tragen zu
können. Die Zielmarktbeurteilung erfolgt unbeschadet der Erfordernisse vertraglicher, gesetzlicher oder
aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf die Direkte Aktienplatzierung. Darüber hinaus wird darauf
hingewiesen, dass ungeachtet der Zielmarktbeurteilung nur Anleger vermitteln werden, die die Kriterien professioneller
Kunden und geeigneter Gegenparteien erfüllen.
Um jeden Zweifel auszuschließen, stellt die Zielmarktbeurteilung nicht Folgendes dar (a) eine Beurteilung der Eignung
oder Angemessenheit für die Zwecke von MiFID II oder UK MiFIR; oder (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine
Gruppe von Anlegern, in die Anteile der Gesellschaft zu investieren oder sie zu kaufen oder eine andere Handlung in
Bezug auf die Anteile der Gesellschaft vorzunehmen.
Jede Vertriebsstelle ist dafür verantwortlich, ihre eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Anteile der Gesellschaft
vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.
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May 05, 2021 19:39 ET (23:39 GMT)