Meyer Burger gibt Konditionen der Bezugsrechtsemission von rund CHF 200 Mio. bekannt und
ergänzt die Anträge an die ausserordentliche Generalversammlung

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Meyer Burger Technology AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Meyer Burger gibt Konditionen der Bezugsrechtsemission von rund CHF 200 Mio.
bekannt und ergänzt die Anträge an die ausserordentliche Generalversammlung

18.03.2024 / 06:40 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
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Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Thun, 18. März 2024

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Meyer Burger gibt Konditionen der Bezugsrechtsemission von rund CHF 200 Mio.
bekannt und ergänzt die Anträge an die ausserordentliche Generalversammlung

Meyer Burger Technology AG gibt die Bedingungen der Bezugsrechtsemission von
rund CHF 200 Mio. zur Finanzierung ihrer Expansion in die USA bekannt. Die
Gesellschaft plant die Ausgabe von bis zu 20'144'423'886 neuen Aktien zu
einem Bezugspreis von CHF 0.01 pro Aktie, mit einem Bezugsverhältnis von 28
neuen Aktien pro 5 bisherigen Aktien. Die Bezugsrechtsemission wird durch
Bezugsverpflichtungen von Sentis Capital PCC (Cell 3) (Sentis Capital), dem
grössten Aktionär von Meyer Burger, und D.E. Shaw Renewable Investments
(DESRI), dem grössten Kunden von Meyer Burger in den USA, in Höhe von
insgesamt bis zu CHF 67.5 Mio. gestützt. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft
hat seine Anträge an die ausserordentliche Generalversammlung, die heute in
Thun stattfindet, an die Bedingungen der Bezugsrechtsemission angepasst. Der
Prospekt für die Bezugsrechtsemission wird voraussichtlich am 19. März 2024
veröffentlicht.

Meyer Burger Technology AG ("Meyer Burger" oder die "Gesellschaft") gibt die
Bedingungen ihrer am 23. Februar 2024 angekündigten Bezugsrechtsemission zur
Finanzierung der Fertigstellung der Werke in Colorado und Arizona bekannt.
Falls die ausserordentliche Generalversammlung ("GV"), die heute um 14:00
Uhr MEZ in Thun stattfinden wird, der Kapitalerhöhung zustimmt und die
Gesellschaft die Durchführung der Bezugsrechtsemission endgültig
beschliesst, plant die Gesellschaft die Ausgabe von bis zu 20'144'423'886
Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.01. Der Ausgabebetrag pro Aktie
wurde auf CHF 0.01 festgesetzt. Die Gesellschaft strebt einen Bruttoerlös
von rund CHF 200 Mio. aus der Bezugsrechtsemission an. Ein Gesamtbetrag von
bis zu CHF 67.5 Mio. ist durch Bezugsverpflichtungen von Sentis Capital, dem
grössten Aktionär von Meyer Burger, und DESRI, dem grössten Kunden von Meyer
Burger in den USA, abgedeckt, vorbehaltlich bestimmter Bedingungen.

Durchführung der Bezugsrechtsemission

Berechtigte Aktionäre erhalten voraussichtlich ein Bezugsrecht für jede
Namenaktie, die sie am 19. März 2024 (nach Börsenschluss) halten.
Vorbehaltlich gewisser gesetzlicher Beschränkungen werden 5 Bezugsrechte zum
Bezug von 28 neuen Aktien berechtigen. Die Bezugsfrist beginnt
voraussichtlich am 20. März 2024 und endet voraussichtlich am 2. April 2024
um 12:00 Uhr MESZ. Der Bezugsrechtehandel an der SIX Swiss Exchange beginnt
voraussichtlich am 20. März 2024 und endet voraussichtlich am 26. März 2024.
Bezugsrechte, die während der Bezugsfrist nicht gültig ausgeübt werden,
verfallen entschädigungslos. Die Gesellschaft wird den Umfang ausgeübter
Bezugsrechte voraussichtlich am oder um den 2. April 2024 nach
Handelsschluss bekannt geben.

Aktien, für die während der Bezugsfrist keine Bezugsrechte ausgeübt wurden,
können im Rahmen einer Aktienplatzierung, wie im Prospekt näher erläutert
werden wird, mindestens zum Angebotspreis von CHF 0.01 pro Aktie platziert
werden. Eine solche Aktienplatzierung kann durch ein öffentliches Angebot in
der Schweiz und durch Privatplatzierungen bei Investoren ausserhalb der
Schweiz und der USA erfolgen. Die Gesellschaft wird die endgültige Anzahl
der im Rahmen der Kapitalerhöhung verkauften Aktien voraussichtlich am oder
um den 3. April 2024 vor Handelsbeginn bekannt geben.

Die Gesellschaft geht davon aus, dass die neuen Aktien gegen Zahlung des
Ausgabepreises bzw. des Platzierungspreises am oder um den 5. April 2024
geliefert werden.

Es wird erwartet, dass die Depotbanken zu Beginn der Bezugsfrist die
Bezugsrechte automatisch den Depots der berechtigten Aktionäre gutschreiben.
Berechtigte Aktionäre sollten sich bei Fragen zur Ausübung ihrer
Bezugsrechte an ihre Depotbanken wenden. Die Aktionäre sollten beachten,
dass die Depotbanken eine frühere Frist für die Ausübung der Bezugsrechte
als das Ende der offiziellen Bezugsfrist festlegen können.

Der Verwaltungsrat behält sich eine Anpassung des Zeitplans und eine
jederzeitige Beendigung der Bezugsrechtsemission vor.

Bezugsverpflichtungen des grössten Aktionärs der Gesellschaft und des
grössten Kunden in den USA über insgesamt bis zu CHF 67.5 Mio.

Sentis Capital hat sich verpflichtet, bis zu einem Gesamtbetrag von CHF 50
Mio. alle ihre Bezugsrechte auszuüben, potenziell Bezugsrechte auf dem Markt
zu kaufen und, im Sinne eines Backstop, Aktien, in Bezug auf welche keine
Bezugsrechte ausgeübt wurden, zu übernehmen. Darüber hinaus hat sich eine
Konzerngesellschaft von DESRI verpflichtet, Aktien, in Bezug auf welche
keine Bezugsrechte ausgeübt wurden, bis zu einem Gesamtbetrag von USD 20
Mio. (CHF 17.5 Mio.) zu übernehmen. Zusammen decken diese Verpflichtungen
etwa 33.5% des angestrebten Bruttoerlöses der Kapitalerhöhung ab. Sentis
Capital ist für einen Zeitraum von drei Monaten nach dem ersten Handelstag
der neuen Aktien eine Lock-up-Verpflichtung eingegangen, vorbehaltlich von
Ausnahmen. DESRI ist für einen Zeitraum von vier Monaten nach dem ersten
Handelstag der neuen Aktien eine Lock-up-Verpflichtung eingegangen,
vorbehaltlich von Ausnahmen.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung, die insgesamt
0.37% des Aktienkapitals halten, beabsichtigen, sich durch Ausübung ihrer
Bezugsrechte an der Kapitalerhöhung zu beteiligen. Meyer Burger und alle
Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sind bis sechs
Monate nach dem ersten Handelstag der neuen Aktien zu einem Lock-up
verpflichtet.

Aktualisierung der Anträge des Verwaltungsrats an die GV

Der Verwaltungsrat der Gesellschaft hat seine Anträge an die GV an die
Bedingungen der Bezugsrechtsemission angepasst. Unter Traktandum 1 beantragt
der Verwaltungsrat, den Nennwert jeder Namenaktie von derzeit CHF 0.05 auf
CHF 0.01 herabzusetzen (und damit das Aktienkapital der Gesellschaft auf CHF
35'972'185.51 zu reduzieren), den gesamten Herabsetzungsbetrag der
gesetzlichen Kapitalreserve zuzuweisen und das Aktienkapital um bis zu CHF
201'444'238.86 auf bis zu CHF 237'416'424.37 durch Ausgabe von bis zu
20'144'423'886 neuen Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.01 zu
erhöhen.

Weiter beantragt der Verwaltungsrat (i) unter Traktandum 2 die Erhöhung des
bedingten Kapitals gemäss Art. 3c der Statuten der Gesellschaft auf CHF
20'200'000 durch die Ausgabe von maximal 2'020'000'000 Namenaktien mit einem
Nennwert von je CHF 0.01 zu erhöhen und (ii) unter Traktandum 3 einen neuen
Artikel 3d in die Statuten der Gesellschaft einzuführen, der ein Kapitalband
mit einer oberen Grenze von CHF 261'158'066.80 vorsieht, was 10% über dem
unmittelbar nach Vollzug der Kapitalerhöhung zu erwartenden Aktienkapital
liegt, jeweils wie in der Einladung zur Generalversammlung näher beschrieben
und wie es der Generalversammlung vorgelegt wird.

Finanzierungsvorbereitungen auf Kurs

Meyer Burger macht weitere Fortschritte bei den geplanten Finanzierungen. Am
15. März 2024 unterzeichnete Meyer Burger ein unverbindliches Term Sheet und
gewährte einer grossen internationalen Investmentbank Exklusivität für eine
Finanzierung durch einen Advanced Manufacturing Production Tax Credit (sog.
45X) in der Höhe von bis zu USD 300 Mio. mit einer Laufzeit von 6 Jahren.
Die erste Auszahlung unter der Finanzierung ist an bestimmte Bedingungen
geknüpft, u. a. an die Unterzeichnung der Dokumentation, und ist für das
Ende des zweiten Quartals 2024 vorgesehen. Darüber hinaus hat die deutsche
Bundesregierung, wie bereits bekanntgegeben, nach einer detaillierten
Due-Diligence-Prüfung eine Exportkreditgarantie für eine Finanzierung durch
eine deutsche Grossbank mit einem Umfang von bis zu USD 95 Mio. genehmigt.
Die Auszahlung des Kredits ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, u.a. an
die Fertigstellung der Dokumentation, und ist ebenfalls für das Ende des
zweiten Quartals 2024 vorgesehen.

Weiter verfolgt Meyer Burger weiterhin zusätzliche Finanzierungsquellen,
einschliesslich, wie bereits angekündigt, eines vom US-Energieministerium
("DOE")
garantierten 10-Jahres-Darlehens in Höhe von USD 200 bis 250 Mio., das von
der Federal Financing Bank im Rahmend des Title 17 Clean Energy Financing
Loan Program gewährt wird. Nach erfolgreichem Abschluss von Teil I des
DOE-Verfahrens wurde die Gruppe im Februar 2024 formell dazu eingeladen,
Teil II eines Antrags auf ein solches Darlehen einzureichen, und sie führt
ihre Gespräche mit dem DOE aktiv und regelmässig fort, während der
Teil-II-Antrag bearbeitet wird. Die Aufforderung des DOE, einen
Teil-II-Antrag einzureichen, ist keine Garantie dafür, dass das DOE den
Antragsteller zur Due-Diligence-Prüfung und zu Term-Sheet-Verhandlungen
einladen wird, dass das DOE dem Antragsteller ein Term-Sheet anbieten wird
oder dass die Bedingungen eines Term-Sheets mit den vom Antragsteller
vorgeschlagenen Bedingungen übereinstimmen werden. Die vorgenannten Punkte
hängen vollständig von den Ergebnissen der Prüfung und Bewertung eines
Teil-II-Antrags durch das DOE und der Entscheidung des DOE über das weitere
Vorgehen ab.

Es werden nicht alle oben genannten zusätzlichen Finanzierungsquellen
gleichzeitig benötigt und Meyer Burger könnte die am 17. Januar 2024
erstmals bekannt gegebene Finanzierungslücke von CHF 450 Mio. mit einer
Kombination aus der Bezugsrechtsemission, der Finanzierung im Zusammenhang
mit der Exportkreditgarantie und entweder dem 45X- oder dem DOE-Darlehen
schliessen. Die Zellproduktion in Colorado Springs soll erst nach Erhalt
einer ausreichenden Finanzierung hochgefahren werden. Vorbehaltlich dessen
geht die Gruppe derzeit davon aus, dass sie ihre Solarzellenproduktion in
den USA im Jahr 2025 eröffnen wird.

Prospekt

Die genauen Konditionen der Kapitalerhöhung und der Bezugsrechtsemission
werden in einem Prospekt enthalten sein, den die Gesellschaft
voraussichtlich am 19. März 2024 veröffentlichen wird. Für die Anleger ist
einzig der Prospekt massgebend. Diese Medienmitteilung stellt weder eine
Aufforderung noch ein Angebot zur Zeichnung von Aktien dar.

Voraussichtlicher Zeitplan

       19.    Publikation des Prospekts
      März
      2024
       20.    Beginn Bezugsrechtshandel an der SIX Swiss Exchange Beginn
      März    Bezugsfrist
      2024
       26.    Ende Bezugsrechtshandel an der SIX Swiss Exchange (bei
      März    Börsenschluss)
      2024
        2.    Ende der Bezugsfrist um 12:00 Uhr (mittags) MESZ Mögliche
     April    Aktienplatzierung (nach Börsenschluss)
      2024
        4.    Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister
     April
      2024
        5.    Erster Handelstag der neuen Aktien Lieferung der neuen
     April    Aktien gegen Zahlung des Bezugsbzw. Platzierungspreises
      2024
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Meyer Burger Technology AG
Anne Schneider
Head Corporate Communications
M. +49 174 349 17 90
anne.schneider@meyerburger.com

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T. +41 43 268 3231
alexandre.mueller@meyerburger.com

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