An die Aktionärinnen und Aktionäre der Meyer Burger Technology AG

(die «Gesellschaft» oder «Meyer Burger»)

Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung der Aktionäre

Am Freitag, 28. Oktober 2022, 10 Uhr (Türöffnung 9 Uhr) Kultur- und Kongresszentrum Thun

Seestrasse 68, 3604 Thun, Schweiz

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir haben unsere ersten Produktionskapazitäten für Solarzellen und -module erfolgreich hochgefahren und unsere Premium -Solarmodule erfolgreich auf dem europäischen und dem US-amerikanischen Markt positioniert. Vor kurzem ha- ben wir zudem einen langfristigen Liefervertrag mit dem US-amerikanischen Entwickler für erneuerbare Energien-Pro- jekte D. E. Shaw Renewable Investments (DESRI) unterzeichnet. Im Rahmen dieser Vereinbarung erwarten wir, dass wir über einen Zeitraum von etwa fünf Jahren ab 2024 Solarmodule mit einer Leistung von 3,75 bis 5 Gigawatt (GW) für DESRIs Solarkraftwerke liefern werden. Wir beabsichtigen, die Gelegenheit nun für eine beschleunigte Erweiterung un- serer Produktionskapazität auf etwa 3 GW pro Jahr zu nutzen. Deshalb planen wir eine ordentliche Kapitalerhöhung im Rahmen eines Bezugsrechtsangebots mit einem angestrebten Bruttoerlös von bis zu CHF 250 Millionen.

Der geplante Ausbau unserer Produktionskapazitäten ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Märkte für Solarmodu- le weltweit und insbesondere in Europa und den USA weiterhin ein starkes Wachstum aufweisen. Die Notwendigkeit, die globale Energieversorgung CO2-frei zu gestalten, wurde in jüngster Zeit durch eine weltweite Energiekrise, die vor allem in Europa akut ist, verstärkt. Es wird erwartet, dass Solar- und Windenergie das Rückgrat des globalen Wandels hin zu erneuerbaren Energiequellen bilden werden. Diese liefern im Vergleich zu fossilen Brennstoffen und Kernenergie zu den niedrigsten Gestehungskosten (LCOE) Strom. Angesichts der rasch wachsenden weltweiten Nachfrage nach Solar­ energie richten Kunden und politische Entscheidungsträger ihr Augenmerk auch zunehmend auf die Diversifizierung der Produktion von Solarzellen und -modulen. Politische Massnahmen in Europa und den USA - einschliesslich der euro­ päischen «Fit for 55»-Strategie und des REPowerEU-Programms sowie des U.S. Inflation Reduction Act - unterstützen sowohl den Einsatz der Solarenergie als auch die industriellen Aktivitäten.

Wir sehen uns gut positioniert, um von diesen Trends zu profitieren, da wir einer der wenigen derzeit etablierten PV-Zel- len- und Modulhersteller ausserhalb Asiens sind. Wir gehen davon aus, dass wir von unserer geschützten Technologie und unserem Forschungs- und Entwicklungsplan mit innovativen Produkten profitieren werden.

Mit dem Erlös aus der Kapitalerhöhung, nach Abzug der Finanzierungskosten, will der Verwaltungsrat in erster Linie den geplanten Ausbau der Produktionskapazitäten für PV-Zellen und -Module und die damit verbundenen Produktions- und Vertriebsstrukturen finanzieren. Ein allfällig verbleibender Betrag soll für weitere Investitionen in das Wachstum und den Ausbau der Meyer Burger Gruppe, für die Umsetzung strategischer Projekte und für andere allgemeine Gesellschafts- zwecke verwendet werden.

Der Ausbau der Solarzellenproduktion soll am Standort Thalheim (Deutschland) und die Solarmodulproduktion am Standort Goodyear (Arizona, USA) erfolgen, für den Meyer Burger bereits einen Mietvertrag abgeschlossen hat. Für die benötigten neuen Zellproduktionskapazitäten hat das Unternehmen nun einen weiteren langfristigen Mietvertrag für ein Gebäude mit mehr als 40'000 Quadratmetern Fläche abgeschlossen, das an die bestehende Zellfabrik in Thalheim angrenzt (ehemaliges Solibro-Werk). Mit diesem Gebäude sollen weitere Synergien genutzt werden, und es ist der not- wendige Raum für die Realisierung zukünftiger Expansionspläne gesichert. Die ersten Produktlieferungen aus dem Werk in Goodyear werden für Mitte des Jahres 2024 erwartet.

Wir gehen davon aus, dass wir mit der neuen Produktionskapazität gegen Ende 2024 eine jährliche Gesamtkapazität von etwa 3 GW erreichen werden. Davon sollen etwa 1,4 GW der Modulproduktionskapazität in Freiberg (Deutschland) das europäische Marktsegment für Privathaushalte und Kleingewerbe/Industrie bedienen, während etwa 1 GW der Kapazi- tät in Goodyear für die Produktion von Solarmodulen für den Einsatz in DESRIs Grosskraftwerken vorgesehen und der Rest für die Nachfrage von Privathaushalten und Kleingewerbe/Industrie in den USA bestimmt ist.

Die erste Modullinie in Freiberg ist mit Ausnahme von planmässigen Stillstandszeiten aufgrund des laufenden Ausbaus inzwischen mit ihrer vollen Jahreskapazität von rund 400 Megawatt (MW) in Betrieb. Der Ramp-up der zweiten Linie auf eine jährliche Gesamtkapazität von ca. 1 GW begann wie bereits angekündigt im September 2022 und macht Fortschrit- te, während der weitere Ausbau auf eine jährliche Gesamtkapazität von ca. 1,4 GW am Standort Freiberg ebenfalls be- gonnen hat.

Die Zusammenarbeit mit DESRI ermöglicht es uns, unseren Eintritt in das Solarkraftwerk-Segment und die Anerkennung der Meyer-Burger-Module für den Einsatz in grossen Solarkraftwerk-Anlagen zu beschleunigen. Ausserdem sind wir in der Lage, nicht nur im Hausdach-Segment, sondern auch im Kraftwerk-Segment aufgrund der höheren technischen Leistung im Vergleich zum aktuellen Marktstandard und einer Reihe anderer Unterscheidungsmerkmale wie hohe Quali- tät, Zuverlässigkeit, nachhaltig hergestellte Produkte sowie Beitrag zur Lieferanten-Diversifizierung einen wesentlichen Preisaufschlag gegenüber den derzeitigen Standardpreisen zu erzielen.

Die langfristige Liefervereinbarung mit DESRI, in der sich DESRI zur Abnahme von mindestens 3,75 GW Solarmodulen mit einer Option zur Erweiterung auf 5 GW verpflichtet hat, sieht einen festen Basispreis mit einer allfälligen Anpassung an die Waferpreise vor.

Der Verwaltungsrat geht davon aus, dass Meyer Burger berechtigt sein wird für den Erhalt von Steuergutschriften unter dem U.S. Inflation Reduction Act im Zusammenhang mit den in den USA hergestellten Modulen. Ein Teil der erhaltenen Steuergutschriften wird voraussichtlich in Form von Preissenkungen für unsere in den Vereinigten Staaten hergestellten PV-Module an unsere Kunden weitergegeben.

Wir sind stolz auf das, was wir in nur zwei Jahren erreicht haben. Der Verwaltungsrat ist überzeugt, dass Meyer Burger nun bereit ist für eine nächste Wachstumsphase. Die Zusammenarbeit mit DESRI ist eine einmalige kommerzielle Opportuni- tät, unseren Eintritt in das Solarkraftwerk-Segment zu beschleunigen und damit eine kritische Grösse im Weltmarkt zu erreichen.

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre kontinuierliche Unterstützung unserer Wachstumsstrategie.

Dr. Franz Richter

Dr. Gunter Erfurt

Präsident des Verwaltungsrats

CEO

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Informationen betreffend die geplante Kapitalerhöhung mittels Bezugsrechtsangebot

Meyer Burger plant, ein Angebot (das «Angebot») von Bezugsrechten (wie nachfolgend definiert) und von neu auszu- gebenden Aktien der Gesellschaft (die«Aktien») zu lancieren. Das Angebot soll ein Bezugsrechtsangebot umfassen, gemäss dem bestehende Aktionäre der Gesellschaft, vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen, Rechte erhalten, die angebotenen Aktien zu einem bestimmten Preis anteilig (wobei Bruchteile von Bezugsrechten nicht zum Erwerb einer Aktie berechtigen) zu zeichnen (die «Bezugsrechte»). Es ist geplant, dass die Bezugsrechte an der SIX Swiss Exchange gehandelt werden können. Das Angebot wird voraussichtlich auch eine Platzierung (Rump Placement) nicht gezeichneter Aktien umfassen. In diesem Zusammenhang hat Meyer Burger mit einem Bankenkonsortium einen Übernahmevertrag (Underwriting Agreement) abgeschlossen, wonach die Mitglieder des Bankenkonsortiums allfällige nicht gezeichnete Aktien erwerben (zu marktüblichen Bestimmungen und vorbehaltlich marktüblicher Konditionen für ähnliche Transaktio- nen). Das Angebot umfasst daher (i) ein öffentliches Angebot in der Schweiz und (ii) Privatplatzierungen an bestimmte institutionelle Anleger ausserhalb der Schweiz und der Vereinigten Staaten von Amerika (die «Vereinigten Staaten»).

Das Angebot soll mittels einer ordentlichen Kapitalerhöhung umgesetzt werden, die einen Bruttoerlös von bis zu CHF 250 Millionen erzielen soll, welcher in erster Linie zur Finanzierung der Ausweitung der Produktionskapazitäten im Zusammenhang mit der Produktion von Solarzellen und -Modulen und den dazugehörigen Produktions- und Vertriebs- strukturen und für allgemeine Gesellschaftszwecke verwendet werden soll. Die ordentliche Kapitalerhöhung und die wesentlichen Bedingungen des Angebots werden den Aktionären anlässlich der ausserordentlichen Generalversamm- lung unter dem nachstehenden Traktandum zur Abstimmung unterbreitet. Dieses Vorgehen bezweckt, möglichst grosse Transparenz der Transaktion zu gewährleisten. Das Angebot bietet nach Auffassung des Verwaltungsrats eine nachhalti- ge Finanzierung für Meyer Burger und es wird erwartet, dass das Angebot mit hoher Wahrscheinlichkeit neue institutio- nelle Anleger als Aktionäre anziehen wird.

Meyer Burgers grösste Aktionärin, Sentis Capital PCC (Cell 3), die gemäss den aktuellen, öffentlich zugänglichen, be- deutenden Aktionärsmeldungen 10,01% der Stimmrechte an der Gesellschaft hält, hat gegenüber der Gesellschaft zum Ausdruck gebracht, dass sie die Bezugsrechtsemission unterstützt und beabsichtigt, anlässlich der ausserordentlichen Generalversammlung für die Kapitalerhöhung zu stimmen, und dass sie derzeit davon ausgeht, vorbehaltlich der Be- dingungen des Angebots, die vor der ausserordentlichen Generalversammlung bekannt gegeben werden, alle ihre Be- zugsrechte auszuüben. Dank der Bemühungen und der finanziellen Unterstützung von Petr Kondrashevs Sentis Capital PCC (Cell 3) im Jahr 2020 hat Meyer Burger erfolgreich ein neues Geschäftsmodell umgesetzt und befindet sich heute im Zentrum der Renaissance der europäischen Solarindustrie.

Zu diesem Zweck schlägt der Verwaltungsrat der ausserordentlichen Generalversammlung die Genehmigung der or- dentlichen Kapitalerhöhung des Aktienkapitals wie unten näher ausgeführt vor. Der Verwaltungsrat empfiehlt den Aktio- nären, dem nachstehenden Antrag zuzustimmen.

Allgemeine Informationen hinsichtlich der Transaktion

Der Höchstbetrag der ordentlichen Kapitalerhöhung, die Anzahl maximal neu auszugebender Aktien, das Bezugsver- hältnis sowie der Bezugspreis werden vom Verwaltungsrat kurz vor der ausserordentlichen Generalversammlung fest- gelegt und bekannt gegeben. Diese und weitere von der ausserordentlichen Generalversammlung genehmigte Kondi- tionen werden in einem Prospekt enthalten sein, der voraussichtlich am 31. Oktober 2022 veröffentlicht wird. Die Bezugsfrist wird voraussichtlich am 1. November 2022 beginnen und am 9. November 2022 enden. Der Handel der Bezugsrechte an der SIX Swiss Exchange wird voraussichtlich am 1. November 2022 beginnen und am 7. November 2022 enden. Der Verwaltungsrat behält sich eine Anpassung des Zeitplans vor.

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Traktanden und Anträge des Verwaltungsrats

TRAKTANDUM: Ordentliche Kapitalerhöhung

Antrag des Verwaltungsrats

Durchführung einer ordentlichen Kapitalerhöhung der Gesellschaft nach Massgabe der folgenden Bestimmungen:

  1. Das Aktienkapital der Gesellschaft wird durch die Ausgabe von maximal 5'000'000'000* voll zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.05 von derzeit CHF 133'524'550.55 um maximal CHF 250'000'000*auf CHF 383'524'550.55* erhöht. Der Ausgabebetrag soll dem Nennwert entsprechen (von CHF 0.05 pro Namenaktie).
    Die Kapitalerhöhung ist vom Verwaltungsrat im Umfang der eingegangenen Zeichnungen durchzuführen, soweit die eingegangenen Zeichnungen einen Bruttoerlös von CHF 250 Millionen nicht übersteigen.
  2. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, den Bezugspreis festzulegen, wobei der Bezugspreis nicht unter dem Ausgabe- betrag (von CHF 0.05) liegen darf; mit Eintrag der Kapitalerhöhung im Handelsregister sind die neu auszugeben- den Namenaktien stimm- und dividendenberechtigt, vorbehaltlich allfälliger im anwendbaren Recht oder in den Statuten der Gesellschaft vorgesehenen Einschränkungen.
  3. Die neu auszugebenden Namenaktien haben keine Vorrechte.
  4. Die Einlagen für die neu auszugebenden Namenaktien sind in bar zu leisten.
  5. Die neue auszugebenden Namenaktien unterliegen den Eintragungsbeschränkungen gemäss Art. 4 der Statuten der Gesellschaft.
  6. Das Bezugsrecht der bisherigen Aktionärinnen und Aktionäre wird direkt oder indirekt gewahrt (vorbehaltlich ge- setzlicher Einschränkungen ausländischer Rechtsordnungen). Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, die Handelbarkeit der eingeräumten Bezugsrechte zu gestatten. Der Verwaltungsrat legt die weiteren Modalitäten für die Ausübung der Bezugsrechte fest. Der Verwaltungsrat ist befugt, nicht ausgeübte Bezugsrechte im Interesse der Gesellschaft zuzuweisen, beispielsweise an die Mitglieder des Bankenkonsortiums oder an andere Investoren.
  • Die endgültige Anzahl der im Rahmen des Angebots maximal neu auszugebenden Namenaktien wird vom Verwaltungsrat kurz vor der ausserordentlichen Generalversammlung festgelegt und bekanntgegeben. Der Verwaltungsrat behält sich vor, in Abhängigkeit des Bezugspreises kurz vor der ausserordentlichen Generalversammlung eine Reduktion des maximalen Gesamtnennbetrags der Kapitalerhöhung und der Anzahl der maximal neu auszugebenden Namenaktien vorzunehmen, um den Rahmen des vorgegebenen Bruttoerlöses von höchstens CHF 250 Millionen einzuhalten. Diesfalls würde der ausserordentlichen Generalversammlung ein entsprechend angepasster Antrag unterbreitet.
    Für den Fall, dass der Verwaltungsrat den Antrag zum vorliegenden Traktandum wie oben ausgeführt, innerhalb des be- schriebenen Rahmens anpasst (d. h. ein reduzierter maximaler Gesamtbetrag der Kapitalerhöhung und eine reduzierte An- zahl der maximal neu auszugebenden Namenaktien), gelten die dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter abgegebenen individuellen Weisungen betreffend Stimmrechtsausübung auch für den in dieser Weise angepassten Antrag.

Erläuterungen des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat beabsichtigt, durch das Angebot mittels der geplanten ordentlichen Kapitalerhöhung einen Brutto- erlös von höchstens CHF 250 Millionen zu erzielen. Der Erlös soll nach Abzug der Finanzierungskosten in erster Linie zur Finanzierung der geplanten Ausweitung der Produktionskapazitäten im Zusammenhang mit der Produktion von Solar- zellen und -Modulen und den dazugehörigen Produktions- und Vertriebsstrukturen verwendet werden. Ein allfälliger Restbetrag soll für weitere Investitionen mit Blick auf das Wachstum und die Expansion der Meyer Burger Gruppe, für die Umsetzung strategischer Projekte und für andere allgemeine Gesellschaftszwecke verwendet werden.

Der Höchstbetrag der Kapitalerhöhung und die Anzahl maximal neu auszugebender Aktien werden vom Verwaltungsrat kurz vor der ausserordentlichen Generalversammlung festgelegt und öffentlich bekannt gegeben. Der Verwaltungsrat beabsichtigt, die Anzahl der maximal neu auszugebenden Aktien so festzulegen, dass auf der Grundlage des Bezugs- preises ein Bruttoerlös von CHF 250 Millionen erzielt werden kann. Die Mitglieder eines Bankenkonsortiums bestehend aus Goldman Sachs Bank Europe SE («Goldman Sachs»), Jefferies International Limited («JIL»), Jefferies GmbH (zu- sammen mit JIL, «Jefferies») und der Zürcher Kantonalbank («ZKB» und zusammen mit Goldman Sachs und Jefferies, die «Joint Global Coordinators»), verpflichten sich, zu einem bestimmten Preis diejenigen Aktien, die von bestehenden Aktionären oder im Rahmen des Rump Placement (wie nachfolgend definiert) nicht gezeichnet worden sein werden, bis

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zu einem Gesamtemissionsvolumen, welches Meyer Burger einen Bruttoerlös von CHF 250 Millionen einbringt, zu zeichnen (zu marktüblichen Bestimmungen und vorbehaltlich marktüblicher Konditionen für ähnliche Transaktionen).

Nach dem derzeitigen Stand der Planung wird die Kapitalerhöhung aus den folgenden Elementen bestehen:

  • Bestehende Aktionäre von Meyer Burger werden, soweit rechtlich zulässig, die Möglichkeit erhalten, im Rahmen des Bezugsrechtsangebots über die Mitglieder des Bankenkonsortiums neue Aktien im Verhältnis zu ihrem be- stehenden Aktienbesitz zu zeichnen. Die Bezugsrechte werden handelbar sein. Die Ausübungsfrist wird voraus- sichtlich am 9. November 2022, 12 Uhr MEZ ablaufen. Bezugsrechte, die innerhalb der Ausübungsfrist nicht wirksam ausgeübt werden, verfallen entschädigungslos.
  • Neu auszugebende Aktien, für die bis zum Ende der Bezugsfrist keine Bezugsrechte ausgeübt worden sein wer- den (die «Rump Aktien»), sollen von den Joint Global Coordinators am oder um den 9. November 2022 (nach

Börsenschluss) im Interesse der Gesellschaft am Markt platziert werden («Rump Placement»).

  • Alle Rump Aktien, die von den Joint Global Coordinators im Rahmen des Rump Placement nicht platziert worden sein werden, werden von den Joint Global Coordinators zum Angebotspreis erworben.

Die Aktionäre sollten zu gegebener Zeit von ihrer Depotbank Informationen hinsichtlich der Durchführung der Kapital- erhöhung erhalten und werden gebeten, den Anweisungen ihrer Depotbank Folge zu leisten, sofern sie Aktien zeichnen und ihre Bezugsrechte ausüben möchten.

Die ordentliche Kapitalerhöhung muss innerhalb von drei Monaten nach dem Beschluss der ausserordentlichen Gene- ralversammlung in das Handelsregister eingetragen werden, andernfalls fällt der Beschluss dahin (Art. 650 Abs. 3 OR). Da die Vorbereitungen für die Kapitalerhöhung noch nicht vollständig abgeschlossen sind, behält sich der Verwaltungs- rat vor, seinen Antrag in den Grenzen des Traktandums gegebenenfalls abzuändern.

Stimmberechtigung

An der ausserordentlichen Generalversammlung stimmberechtigt sind die Namenaktionäre, die am 18. Oktober 2022, um 17 Uhr MESZ (Stichtag) als stimmberechtigte Aktionäre im Aktienbuch eingetragen sind.

In der Zeit vom 19. Oktober 2022 bis und mit dem 28. Oktober 2022 werden im Aktienregister keine Eintragungen oder Übertragungen von Aktien vorgenommen, die zur Ausübung des Stimmrechts an der ausserordentlichen Generalver- sammlung berechtigen. Aktionäre, die vor dem Abschluss der ausserordentlichen Generalversammlung ihre Aktien ganz oder teilweise veräussert haben, sind entsprechend nicht mehr stimmberechtigt.

Einladung, Anmeldung und Zutrittskarten

Die am 6. Oktober 2022 um 17 Uhr MESZ im Aktienregister eingetragenen Aktionäre erhalten die Einladung zur ausse- rordentlichen Generalversammlung automatisch zugestellt.

Die Aktionäre sind gebeten, sich mittels beigelegtem Antwortcouvert oder elektronisch für die Teilnahme an der ausse- rordentlichen Generalversammlung anzumelden. Die Anmeldung, sowohl per Post als auch elektronisch, muss spätes- tens am 24. Oktober 2022, um 23.59 Uhr MESZ, bei der Gesellschaft eintreffen.

Nach der Anmeldung erhalten die Aktionäre der Gesellschaft die Zutrittskarte und die Stimmcoupons zugesendet.

Vertretung und Vollmachterteilung

Aktionäre, die nicht persönlich an der ausserordentlichen Generalversammlung teilnehmen, können sich durch einen anderen Aktionär, einen Dritten oder durch Herrn lic. iur. André Weber, Rechtsanwalt, Bahnhofstrasse 10, 8001 Zürich, mit Recht zur Substitution, als unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen.

Bei Vertretung durch einen anderen Aktionär oder Dritten ist die Vollmacht auf der Rückseite der Anmeldung auszufüllen und dem bevollmächtigten Vertreter zu übergeben. Bei Vertretung durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter wird dieser mit Unterzeichnung der Anmeldung ermächtigt, den Anträgen und Empfehlungen des Verwaltungsrats zuzu­ stimmen, sofern keine anderslautenden schriftlichen Weisungen erteilt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass an der ausserordentlichen Generalversammlung über Anträge abgestimmt wird, welche nicht in der Einladung aufgeführt sind (inkl. geänderte Anträge). Der unabhängige Stimmrechtsvertreter hat das Recht zur Substitution an eine Drittperson, so- fern zwingende Gründe dies erfordern.

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Elektronische Erteilung von Vollmacht und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter

Alternativ können Aktionäre über die Aktionärsplattform «gvote.ch» elektronisch Vollmacht und Weisungen an den un- abhängigen Stimmrechtsvertreter erteilen. Die dafür benötigten Login-Daten liegen der Einladung zu dieser Generalver- sammlung bei. Die elektronische Erteilung von Vollmacht und Weisungen ist bis spätestens 24. Oktober 2022, um 23.59 Uhr MESZ, möglich.

Elektronische Anmeldung und Vollmachtserteilung via Aktionärsplattform «gvote.ch»

Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär

Über die Aktionärsplattform «gvote.ch» können Sie die Eintrittskarte zur Generalversammlung elektronisch bestellen oder Sie haben die Möglichkeit, den unabhängigen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Bei Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters haben Sie die Möglichkeit, Weisungen zu erteilen.

Wenn Sie die Aktionärsplattform «gvote.ch» nicht nutzen möchten, bitten wir Sie, die vorliegende Beschreibung zu igno- rieren.

Und so funktioniert es:

  1. Rufen Sie die Internetseite «gvote.ch» auf oder scannen Sie den QR-Code der sich auf der Anmeldung zur ausser­ ordentlichen Generalversammlung befindet.
  2. Sie werden um die Eingabe Ihres Benutzernamens und Ihres Kennworts gebeten. Beides finden Sie auf der An- meldung zur ausserordentlichen Generalversammlung.
  3. Akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen.
  4. Sie können jetzt den unabhängigen Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigen.
  5. Klicken Sie auf «BESTÄTIGEN», um Ihre Auswahl zu speichern.

Wichtiger Hinweis

Die elektronische Anmeldung ist bis am 24. Oktober 2022, um 23.59 Uhr MESZ, möglich. Die elektronische Erteilung von Weisungen und Vollmachten für die ausserordentliche Generalversammlung 2022 sind bis spätestens am 24. Ok- tober 2022, um 23.59 Uhr MESZ, möglich. Sollten Sie dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter Weisungen - elektro- nisch über das «gvote.ch» und schriftlich mittels Anmeldeformular - erteilen, werden ausschliesslich die elektronischen Weisungen berücksichtigt.

Bei Fragen ist Computershare Schweiz AG, welche die Aktionärsplattform «gvote.ch» betreibt, per E-Mail an business. support@computershare.ch oder telefonisch unter +41 62 205 77 50 (8 bis 17 Uhr) gerne für Sie da. Aktuelle Informa- tionen zur ausserordentlichen Generalversammlung sind jederzeit zu finden auf: https://www.meyerburger.com/de/ generalversammlung.

Diese Einladung stellt kein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf von Aktien dar. Diese Einladung stellt weder einen Prospekt im Sinne des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren gemäss den Wertpapiergesetzen der Vereinigten Staaten dar. Die Wertpapiere werden ausserhalb der Vereinigten Staaten im Einklang mit Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der «Securities Act») angeboten und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten, verkauft oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine Registrierung oder eine Ausnahme von der Registrierungspflicht nach dem Securities Act vor. Es wird keine Registrierung in den Vereinigten Staaten erfolgen.

Gwatt/Thun, 4. Oktober 2022

Meyer Burger Technology AG

Für den Verwaltungsrat:

Dr. Franz Richter, Präsident

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Meyer Burger Technology AG

Schorenstrasse 39

3645 Gwatt (Thun) / Switzerland

T +41 33 221 28 00 / F +41 33 221 28 08 mbtinfo@meyerburger.com / www.meyerburger.com

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Meyer Burger Technology AG published this content on 03 October 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 05 October 2022 09:21:02 UTC.