Masterkool International Public Company Limited hat der Jahreshauptversammlung der Aktionäre vorgeschlagen, die Nichtausschüttung einer Dividende für das Ergebnis des Jahres 2021, das am 31. Dezember 2021 endete, zu prüfen und zu genehmigen, da das Unternehmen einen kumulierten Betriebsverlust aufweist und Betriebskapital für die Verwendung in der Geschäftstätigkeit benötigt und keine gesetzlichen Rücklagen zugewiesen werden können.