IRW-PRESS: Lynx Global Digital Finance Corp. : Lynx Global schließt die Akquisition einer
Mehrheitsbeteiligung in Arkin ab

Vancouver, British Columbia (3. Mai 2021) - Lynx Global Digital Finance Corporation (CSE: LYNX)
(OTC Pink: CNONF) (FWB: 3CT0) (Lynx oder das Unternehmen) freut sich, den formellen Abschluss einer
Akquisition zur Kapitalbeteiligung von 51 % an dem in Australien ansässigen Unternehmen Arkin
Technologies Pty Ltd. (Arkin) zum 30. April 2021 bekanntzugeben, (die Transaktion). Das Unternehmen
gab insgesamt 1.116.364 Stammaktien des Unternehmens (die Vergütungsaktien) und 250.000
Aktienkauf-Warrants (die Vergütungswarrants) aus, die zur Akquisition weiterer 250.000
Stammaktien des Unternehmens (Aktien) zu einem Preis von 1,17 CAD pro Aktie im Gegenzug für
eine Kapitalbeteiligung von 51 % an den ausgegebenen und ausstehenden Stammaktien von Arkin
berechtigen. Die Vergütungswarrants sind für eine Dauer von zwei Jahren ab Abschlussdatum
ausübbar.  

Die Vergütungsaktien und alle bei Ausübung der Vergütungswarrants ausgegebenen
Aktien  unterliegen gesetzlichen und freiwilligen Pooling-Beschränkungen zum Wiederverkauf der
folgenden Gesamtmengen bis zu vier Monaten und einen Tag nach Abschlussdatum: (a) 70 % der
Vergütungsaktien und alle bei Ausübung der Vergütungswarrants ausgegebenen Aktien
unterliegen Beschränkungen zum Wiederverkauf bis zu vier Monaten und einen Tag nach
Abschlussdatum;  (b) weitere 10 % der Vergütungsaktien und weitere 10 % der bei Ausübung
der Vergütungswarrants ausgegebenen Aktien unterliegen Beschränkungen zum Wiederverkauf
bis zu einhundertundfünfzig (150) Tagen nach Abschlussdatum; (c) weitere 10 % der
Vergütungsaktien und weitere 10 % der bei Ausübung der Vergütungswarrants
ausgegebenen Aktien unterliegen Beschränkungen zum Wiederverkauf bis  zu einhundertundachtzig
(180) Tagen nach Abschlussdatum, und (d) weitere 10 % der Vergütungsaktien und weitere 10 % der
bei Ausübung der Vergütungswarrants ausgegebenen Aktien unterliegen Beschränkungen
zum Wiederverkauf bis zu zweihundertundzehn (210) Tagen nach Abschlussdatum. 100 % der
Vergütungsaktien und alle bei Ausübung der Vergütungswarrants ausgegebenen Aktien
unterliegen einer gesetzlichen Haltefrist von vier Monaten und einem Tag. Das Unternehmen gab im
Zusammenhang mit der Akquisition eine Vermittlungsprovision entsprechend 7,5 % der
Vergütungsaktien (die Vermittlungsprovision) aus. Die Aktien im Rahmen der
Vermittlungsprovision unterliegen den gleichen Beschränkungen zum Wiederverkauf von
Vergütungsaktien wie oben beschrieben. 

Die Akquisition bedeutet keine grundlegende Änderung für das Unternehmen und führt
nicht zu einer Änderung der Kontrolle über das Unternehmen (im Sinne der gültigen
Gesetzgebung zu Wertpapieren und der Richtlinien der kanadischen Wertpapierbörse, Canadian
Securities Exchange). Die Vergütungsaktien sind nicht unter dem US Securities Act of 1933, in
der neuesten Fassung, oder anderer Gesetzgebung zu Wertpapieren, registriert. 

ÜBER ARKIN

Arkin ist als Inhaber einer Digital Currency Exchange Service Provider and Remittance License
(eine Lizenz als Dienstleister in digitalen Währungsbörsen) beim Australian Transaction
Reports and Analysis Centre (AUSTRAC) in Australien registriert. Das Unternehmen bietet Lynx Global
die Fähigkeit, als lizenziertes Unternehmen für digitale Währungen im Umtausch und
Handel mit digitaler (Krypto-)Währung und/oder dem Umtausch digitaler (Krypto-)Währung
gegen Bargeld (FIAT) (australische Dollar oder andere Fremdwährungen) tätig zu sein. Die
Dienstleistungen können im Inland angeboten werden, könnten jedoch auch durch die
integrierte Netzwerk-Infrastruktur im Rahmen   internationaler Überweisung und internationalen
Handels mit Kryptowährung, die das Unternehmen derzeit in den Regionen ASEAN (die Vereinigung
südostasiatischer Staaten) and Ozeanien aufbaut, ausgeführt werden. 

ÜBER LYNX DIGITAL GLOBAL FINANCE:

Lynx ist bestrebt, durch die Integration in seine digitale Zahlungsplattform ein führender
Anbieter von Finanztechnologien, Lösungen und Dienstleistungen für große
Händler, Finanzinstitute und andere B2B-Branchenpartner zu werden. Das Angebot des Unternehmens
zu Lösungen im Zahlungsverkehr wird durch eine breite Palette von Technologien und
Dienstleistungen zu Zahlungsmöglichkeiten unterstützt. Das Unternehmen unterhält
zielgerichtete Beziehungen im Bankwesen und in der Finanztechnologie in Südostasien und
Ozeanien, einer Region mit einer Bevölkerung von mehr als. Durch die Zusammenarbeit mit
ausgewählten Banken und EWI-Partnern ist das Unternehmen in der Lage, eine digitale
Zahlungsplattform mit einer Vielzahl an Lösungen im Zahlungsverkehr, wie z.B. Akquisition von
Händlern, Kartenausgabe, Überweisung und Devisen, Verwaltung digitaler Anlagen,
einschließlich Dienstleistungen wie die Digitale Brieftasche, anzubieten. Das Unternehmen
strebt ein organisches Wachstum an und prüft gleichzeitig potenzielle strategische
Übernahmen, die wichtige Technologieanwendungen, weitere Dienstleistungen und Cashflows
bescheren können, die das bestehende Angebot ergänzen oder verbessern und den Weg zu einer
zukünftigen Profitabilität potenziell steigern oder beschleunigen können. Obwohl Lynx
der Auffassung ist, dass für die strategischen Initiativen des Unternehmens in naher Zukunft
beträchtliche Möglichkeiten bestehen, kann keine Gewährleistung abgegeben werden,
dass die Ziele erreicht werden oder dass die zugrunde liegenden Bemühungen oder Vereinbarungen
erfolgreiche oder positive Ergebnisse liefern, sofern sie umgesetzt werden.

Nähere Informationen erhalten Sie über: 
Michael Penner, CEO
(604) 396-9974
mpenner@lynxgroup.io
www.lynxglobal.io

DIE CANADIAN SECURITIES EXCHANGE UND IHRE REGULIERUNGSORGANE HABEN DIE ANGEMESSENHEIT BZW.
GENAUIGKEIT DIESER MELDUNG NICHT GEPRÜFT UND ÜBERNEHMEN DIESBEZÜGLICH KEINE
VERANTWORTUNG.

Die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, werden nicht gemäß dem United
States Securities Act von 1933 in seiner aktuellen Fassung registriert und dürfen in den
Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von
der Registrierungspflicht ausgenommen.

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN: Bestimmte Informationen in dieser Pressemitteilung können
zukunftsgerichtete Informationen im Sinne der kanadischen Wertpapiergesetze darstellen. Im
Allgemeinen sind solche zukunftsgerichteten Informationen an der Verwendung von zukunftsgerichteten
Begriffen wie z.B. wird sein oder Abwandlungen solcher Begriffe und Phrasen oder Aussagen, wonach
bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse eintreffen werden, zu erkennen. Zukunftsgerichtete
Aussagen basieren auf der Einschätzung des Unternehmens und unterliegen sowohl bekannten als
auch unbekannten Risiken sowie Unsicherheiten und sonstigen Faktoren, die dazu führen
können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, das Aktivitäts- und Leistungsniveau bzw.
die Erfolge von Lynx und Arkin erheblich von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten
Aussagen und zukunftsgerichteten Informationen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. Dazu
zählen unter anderem auch Investitionsaufwendungen, anderweitige Kosten bzw. abgeleitete
Prognosen für die Zukunft. Das Unternehmen weist außerdem darauf hin, dass sämtliche
zukunftsgerichteten Aussagen grundsätzlich ungewiss sind, und dass die tatsächlichen
Leistungen von einer Reihe bedeutsamer Faktoren beeinflusst werden können, auf die das
Unternehmen keinen Einfluss hat. Zu solchen Faktoren zählen unter anderem Risiken und
Unsicherheiten in Bezug auf die relativ kurze betriebliche Existenz des Unternehmens und die
Notwendigkeit der Einhaltung von Umwelt- und Regierungsvorschriften. Es kann nicht garantiert
werden, dass sich solche Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche
Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen
Aussagen abweichen. Den Lesern wird empfohlen, sich nicht vorbehaltslos auf zukunftsgerichtete
Aussagen und Informationen zu verlassen. Lynx hat nicht die Absicht, zukunftsgerichtete Aussagen
oder zukunftsgerichtete Informationen, auf die hier Bezug genommen wird, zu aktualisieren, sofern
dies nicht in den geltenden Wertpapiergesetzen gefordert wird.

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird,
ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur
besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder
zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit,
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