Hybridanleihe 2015 aussetzen
DGAP-Ad-hoc: Deutsche Lufthansa AG / Schlagwort(e): Anleihe/Ausschüttungen
Deutsche Lufthansa AG: Deutsche Lufthansa AG wird Kuponzahlungen der
Hybridanleihe 2015 aussetzen
19.05.2021 / 19:20 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Der Vorstand der Lufthansa hat heute entschieden, die Kuponzahlungen für die
2015 emittierte Hybridanleihe (Laufzeit bis 2075) für die Dauer der staatlichen
Stabilisierungsmaßnahmen, also bis zu der Rückzahlung der in Anspruch
genommenen Stillen Beteiligungen und dem Verkauf des Aktienanteils an der
Deutschen Lufthansa AG durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds, auszusetzen.
Die Entscheidung basiert auf der Sicht der EU-Kommission, wonach diese
jährliche Kuponzahlung einen Verstoß gegen die beihilferechtlichen Regelungen
des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft
angesichts des Ausbruchs von COVID-19 (EU Temporary Framework) und die Auflagen
der beihilferechtlichen Genehmigung der Stabilisierungsmaßnahmen zugunsten der
Lufthansa darstellte.
Die Aussetzung der Kuponzahlungen unter der Hybridanleihe 2015 hat entsprechend
der Anleihebedingungen nicht den Verfall des Anspruchs auf die Kuponzahlungen
zur Folge. Die Lufthansa Group beabsichtigt, die aufgeschobenen Kuponzahlungen
schnellstmöglich nachzuholen, sobald die Stabilisierung durch den WSF beendet
ist.
Die Lufthansa Group hat keine weiteren Unternehmensanleihen oder
Finanzinstrumente ausgegeben, bei denen die Zins- oder Kuponzahlungen
ausgesetzt werden können.
Verantwortlich: Dennis Weber, Vice President Investor Relations, Telefon +49
69 696 28000
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