Am 14. April 2023 erhielt LM Funding America, Inc. (die oGesellschaft) ein Schreiben von The Nasdaq Stock Market LLC (oNasdaqo), in dem darauf hingewiesen wurde, dass der konsolidierte Schlusskurs der Gesellschaft seit dem 13. April 2023 an 30 aufeinanderfolgenden Geschäftstagen unter $1,00 pro Aktie lag und dass die Gesellschaft daher die Nasdaq Listing Rule 5550(a)(2), die Mindestanforderung für die weitere Notierung an The Nasdaq Capital Market, nicht erfüllt. Die Mitteilung führt nicht zu einem sofortigen Delisting der Stammaktien des Unternehmens vom Nasdaq Capital Market. Gemäß der Nasdaq Listing Rule 5810(c)(3)(A) wurde dem Unternehmen automatisch eine Nachfrist von 180 Kalendertagen oder bis zum 11. Oktober 2023 eingeräumt, um die Anforderungen wieder zu erfüllen.

Der Standard für die Aufrechterhaltung der Börsennotierung ist erfüllt, wenn der konsolidierte Schlusskurs der Stammaktien des Unternehmens während der Nachfrist von 180 Kalendertagen an mindestens zehn aufeinanderfolgenden Geschäftstagen bei mindestens 1,00 $ pro Aktie liegt. Sollte das Unternehmen die Bedingungen bis zum 11. Oktober 2023 nicht erfüllen, kann dem Unternehmen eine zweite Frist von 180 Kalendertagen eingeräumt werden, um die Bedingungen wieder zu erfüllen. Um sich zu qualifizieren, müsste das Unternehmen die Anforderungen für eine fortgesetzte Börsennotierung in Bezug auf den Marktwert der sich im öffentlichen Besitz befindlichen Aktien und alle anderen Erstnotierungsstandards für den Nasdaq Capital Market erfüllen, mit Ausnahme der Anforderung für den Mindestangebotspreis.

Darüber hinaus wäre das Unternehmen verpflichtet, die Nasdaq über seine Absicht zu informieren, den Mangel an Mindestangebotskursen während des zweiten Erfüllungszeitraums zu beheben, indem es gegebenenfalls eine Aktienzusammenlegung vornimmt. Wenn das Unternehmen die Anforderungen nicht innerhalb der zugeteilten 180-Tage-Frist erfüllt und nicht für eine zweite 180-Tage-Frist in Frage kommt, würden die Stammaktien des Unternehmens von der Börse genommen, es sei denn, das Unternehmen beantragt eine Anhörung vor einem unabhängigen Nasdaq Hearings Panel. Ein Antrag auf eine Anhörung würde die Aussetzung oder Aufhebung der Börsennotierung bis zur Anhörung und einer vom Gremium gewährten zusätzlichen Fristverlängerung aussetzen.

Das Unternehmen beabsichtigt, den Schlusskurs der Stammaktien des Unternehmens zu beobachten und die verfügbaren Optionen zu prüfen, um die Nichteinhaltung der Mindestpreisanforderung zu beheben. Der Erhalt der Mitteilung hat keine Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens oder auf die Berichtspflichten gegenüber der Securities and Exchange Commission. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass das Unternehmen in der Lage sein wird, die Anforderungen an den Mindestpreis wieder zu erfüllen oder andere Kriterien für die Notierung an der Nasdaq einzuhalten.