Am 20. Mai 2024 gab die LL Flooring Holdings Inc. bekannt, dass sie einen Aktionärsantrag von Donovan S. Royal erhalten hat, in dem das Unternehmen aufgefordert wird, Artikel IX, Absatz 3 der Satzung neu zu formulieren: Außerordentliche Aktionärsversammlungen können zu jedem beliebigen Zweck oder zu jeder beliebigen Zeit vom Vorstand oder von 2 oder mehr Mitgliedern des Vorstands einberufen werden oder von 1 oder mehreren Aktionären, die mindestens 10 % der Stimmrechte aller stimmberechtigten Aktien des Unternehmens halten und die eine solche außerordentliche Versammlung durch schriftliche Mitteilung an den Chief Executive Officer, den Chief Financial Officer oder den Vorstandsvorsitzenden verlangen müssen. Darüber hinaus hat das Unternehmen den Aktionären empfohlen, auf der für den 10. Juli 2024 geplanten Jahreshauptversammlung gegen den Vorschlag zu stimmen.