Den Vorstandsvorsitzenden von LITGRID AB zu ermächtigen, ohne gesonderten Beschluss des Verwaltungsrats von LITGRID AB über die Änderung der wesentlichen Vertragsbedingung - des Vertragspreises - durch eine uneingeschränkte Preissenkung oder eine Preiserhöhung durch den Abschluss von Vereinbarungen über den Erwerb zusätzlicher Arbeiten und/oder über eine angemessene Erhöhung der Material-/Ausrüstungspreise zu entscheiden, wenn der Gesamtbetrag aller Vereinbarungen über die Preise für zusätzliche Arbeiten 10 % des ursprünglichen Vertragspreises nicht übersteigt. Den Geschäftsführer von LITGRID AB zu verpflichten, den Verwaltungsrat vor einer solchen Entscheidung per E-Mail über die in Punkt 2 dieses Beschlusses getroffenen Entscheidungen zur Änderung der materiellen Vertragsbedingungen zu informieren.