Zürich (awp) - Der Telemedizinspezialist Lifewatch nimmt bei der Übernahme durch das US-Unternehmen BioTelemetry kartellrechtlichen Hürden. Die beiden Unternehmen vermelden am Montag den Erhalt kartellrechtlicher Freigaben, und BioTelemetry erwartet nun den Abschluss der Akquisition im dritten Quartal 2017.

In der Mitteilung wird die vorzeitige Beendigung der geltenden Wartezeit unter dem Hart-Scott-Rodino Antitrust Improvements Act von 1976 ("HSR") in Hinsicht auf das zuvor angekündigte Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der Lifewatch AG bekanntgegeben. Diese Bewilligung unterstehe keinen Bedingungen oder Forderungen, weder für Lifewatch noch für BioTelemetry oder eine ihrer Tochtergesellschaften.

Gemäss den Angaben erhielten die beiden Unternehmen ausserdem alle notwendigen kartellrechtlichen Bewilligungen von der Mazedonischen Kommission (Macedonian Commission), welche aufgrund der Aktivitäten von Lifewatch-Tochter Lifewatch Mazedonien notwendig waren.

Mit dem Ablauf der HSR-Wartefrist sei nun eine der Konditionen für das ausstehende Übernahmeangebot erfüllt und BioTelemetry erwarte nun vorbehaltlich der Erfüllung anderer Kondition den Übernahme-Abschluss im dritten Jahresviertel 2017. Gemäss aktuellem Zeitplan beginnt die Hauptangebotsfrist am 10. Mai 2017 und endet voraussichtlich am 23. Mai 2017.

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