Yverdon-les-Bains (awp) - Der Batteriehersteller Leclanché hat von der Börsenaufsicht einmal mehr eine Fristerstreckung für die Publikation von Geschäftsergebnissen erhalten. Die SIX Exchange Regulation (SER) hat den Antrag auf eine Verlängerung der Frist bis Ende Oktober genehmigt.

Der Antrag sei wegen verschiedener krankheitsbedingter Abwesenheiten im Finanzteam gestellt worden, teilte das Unternehmen am Montag mit. Dies habe die Konsolidierungsarbeiten für den Halbjahresbericht verzögert.

Die SER behält sich das Recht vor, den Handel mit Leclanché-Aktien auszusetzen, falls der Halbjahresbericht 2023 nicht gemäss den Bestimmungen zur Ad-hoc-Publizität bis spätestens 31. Oktober 2023 eingereicht wird.

Bereits die Publikation der Ergebnisse des ersten Semesters 2022 musste verschoben werden. Damals wurde der Verzug unter anderem mit verschiedenen internen Veränderungen innerhalb des Finanzteams begründet. Und für die Publikation des Geschäftsberichts 2022 erhielt Leclanché dann erneut eine Fristverlängerung bis Ende Mai 2023.

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