Die Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können

schriftlich sowie in Textform (per Telefax oder per E-Mail) spätestens bis Dienstag, 18. Mai 2021, 24:00

Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), bei der Gesellschaft über folgende Kontaktdaten


              LANXESS Aktiengesellschaft 
              c/o Computershare Operations Center 
              80249 München 
              Telefax: +49 (0)89 309037-4675 
              E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 

erteilt werden. Ein Formular, von dem bei der Vollmachts- und Weisungserteilung Gebrauch gemacht

werden kann, ist auf der Anmeldebestätigung abgedruckt und ist auch im Internet unter 5.


              hv.lanxess.de 

abrufbar.

Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können ferner elektronisch im

InvestorPortal, zu erreichen über die Internetseite der Gesellschaft unter


              hv.lanxess.de 

erteilt werden. Die Vollmachts- und Weisungserteilung über das InvestorPortal ist auch noch während

der Hauptversammlung möglich, muss jedoch spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten

Zeitpunkt im Rahmen der Abstimmungen erfolgt sein.

Für Widerruf oder Änderung einer erteilten Vollmacht (mit Weisungen) an die Stimmrechtsvertreter der

Gesellschaft sowie das Verhältnis zwischen der Vollmachtserteilung (mit Weisungen) an die

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und den abgegebenen Briefwahlstimmen gelten die Regelungen in

Abschnitt II.7. Weitere Einzelheiten zur Vollmachtserteilung können die Aktionäre den Erläuterungen im

Briefwahl- und Vollmachtsformular bzw. der Internetseite


              hv.lanxess.de 

entnehmen.

Ausübung der Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können sich nach entsprechender Vollmachtserteilung bei der Ausübung ihres Stimmrechts und

ihrer anderen Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten - z.B. einen Intermediär, einen

Stimmrechtsberater, eine Vereinigung von Aktionären oder einen sonstigen Dritten - vertreten lassen. Auch

im Fall der Bevollmächtigung eines Dritten sind eine Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes

(siehe Abschnitt II.2) erforderlich.

Bevollmächtigte können ebenfalls nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das

Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von

(Unter-)vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Die Nutzung des InvestorPortals

der Gesellschaft durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die

mit der Anmeldebestätigung zur Hauptversammlung versandten Zugangsdaten erhält, sofern die Zugangsdaten

nicht direkt an den Bevollmächtigten versandt wurden.

Die Vollmacht kann durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft

erteilt werden.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der

Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird. Wenn eine

Vollmacht nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater,

Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) erteilt wird, besteht kein Textformerfordernis. Die

Vollmachtserklärung muss jedoch vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden. Die

Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene

Erklärungen enthalten. Aktionäre werden gebeten, sich in diesen Fällen rechtzeitig mit dem zu

Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Die Vollmacht kann gegenüber der Gesellschaft schriftlich sowie in Textform (per Telefax oder per

E-Mail) spätestens bis Dienstag, 18. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), bei der

Gesellschaft über folgende Kontaktdaten


              LANXESS Aktiengesellschaft 
              c/o Computershare Operations Center 
              80249 München 
              Telefax: +49 (0)89 309037-4675 
6.            E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 

erteilt werden. Entsprechendes gilt für den Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten

Vollmacht. Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, ist auf der

Anmeldebestätigung abgedruckt und ist auch im Internet unter


              hv.lanxess.de 

abrufbar.

Die Erteilung der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft kann auch elektronisch im InvestorPortal der

Gesellschaft über die Internetseite der Gesellschaft unter


              hv.lanxess.de 

erfolgen. Die Vollmachtserteilung über das InvestorPortal ist auch noch während der virtuellen

Hauptversammlung möglich, muss jedoch spätestens bis zum Beginn der Abstimmungen zu dem vom

Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt erfolgt sein. Ein Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten

erteilten Vollmacht über das InvestorPortal ist ebenfalls nicht möglich.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von

diesen zurückweisen. Weitere Einzelheiten zur Vollmachtserteilung können die Aktionäre den Erläuterungen

im Briefwahl- und Vollmachtsformular bzw. der Internetseite


              hv.lanxess.de 

entnehmen.

Änderung und Widerruf von abgegebenen Briefwahlstimmen oder erteilten Vollmachten und Weisungen,

Verhältnis von Briefwahlstimmen zu erteilten Vollmachten und Weisungen sowie weitere Informationen zur

Stimmrechtsausübung

Ein Widerruf oder eine Änderung von abgegebenen Briefwahlstimmen oder erteilten Vollmachten und

Weisungen des Stimmrechtsvertreters kann schriftlich sowie in Textform (per Telefax oder per E-Mail)

spätestens bis Dienstag, 18. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), über folgende Kontaktdaten


              LANXESS Aktiengesellschaft 
              c/o Computershare Operations Center 
              80249 München 
              Telefax: +49 (0)89 309037-4675 
              E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 

erfolgen.

Ein Widerruf oder eine Änderung ist auch über das InvestorPortal bis zu dem vom Versammlungsleiter im 7. Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt möglich.

Wenn neben Briefwahlstimmen auch Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

für ein und denselben Aktienbestand eingehen, werden stets die Briefwahlstimmen als vorrangig angesehen;

die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden insoweit von einer ihnen erteilten Vollmacht keinen

Gebrauch machen und die betreffenden Aktien nicht vertreten.

Wenn darüber hinaus für ein und denselben Aktienbestand auf unterschiedlichen Übermittlungswegen

voneinander abweichende Erklärungen eingehen und nicht erkennbar ist, welche zuletzt abgeben wurde,

werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. per Internet (InvestorPortal), 2. per E-Mail, 3.

per Telefax und 4. in Papierform.

Weitere Einzelheiten hierzu können die Aktionäre den Erläuterungen im Briefwahl- und

Vollmachtsformular sowie der Internetseite


              hv.lanxess.de 

entnehmen.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag

von EUR 500.000 erreichen (Letzteres entspricht 500.000 Aktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG

verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen

Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Ein Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es wird gebeten, das

Verlangen an folgende Adresse zu richten:


              An den Vorstand der 
              LANXESS Aktiengesellschaft 
              Abteilung Legal & Compliance 
              Kennedyplatz 1 
              50569 Köln 8. 

Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen, spätestens also

Sonntag, 18. April 2021, 24:00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich). Ein später zugegangenes

Ergänzungsverlangen wird nicht berücksichtigt.

Das Ergänzungsverlangen wird nur berücksichtigt, wenn die Antragssteller nachweisen, dass sie seit

mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber des oben genannten

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April 06, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)