Die Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können
schriftlich sowie in Textform (per Telefax oder per E-Mail) spätestens bis Dienstag, 18. Mai 2021, 24:00
Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), bei der Gesellschaft über folgende Kontaktdaten
LANXESS Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 (0)89 309037-4675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
erteilt werden. Ein Formular, von dem bei der Vollmachts- und Weisungserteilung Gebrauch gemacht
werden kann, ist auf der Anmeldebestätigung abgedruckt und ist auch im Internet unter 5.
hv.lanxess.de
abrufbar.
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können ferner elektronisch im
InvestorPortal, zu erreichen über die Internetseite der Gesellschaft unter
hv.lanxess.de
erteilt werden. Die Vollmachts- und Weisungserteilung über das InvestorPortal ist auch noch während
der Hauptversammlung möglich, muss jedoch spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten
Zeitpunkt im Rahmen der Abstimmungen erfolgt sein.
Für Widerruf oder Änderung einer erteilten Vollmacht (mit Weisungen) an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft sowie das Verhältnis zwischen der Vollmachtserteilung (mit Weisungen) an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und den abgegebenen Briefwahlstimmen gelten die Regelungen in
Abschnitt II.7. Weitere Einzelheiten zur Vollmachtserteilung können die Aktionäre den Erläuterungen im
Briefwahl- und Vollmachtsformular bzw. der Internetseite
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entnehmen.
Ausübung der Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können sich nach entsprechender Vollmachtserteilung bei der Ausübung ihres Stimmrechts und
ihrer anderen Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten - z.B. einen Intermediär, einen
Stimmrechtsberater, eine Vereinigung von Aktionären oder einen sonstigen Dritten - vertreten lassen. Auch
im Fall der Bevollmächtigung eines Dritten sind eine Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes
(siehe Abschnitt II.2) erforderlich.
Bevollmächtigte können ebenfalls nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das
Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von
(Unter-)vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Die Nutzung des InvestorPortals
der Gesellschaft durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die
mit der Anmeldebestätigung zur Hauptversammlung versandten Zugangsdaten erhält, sofern die Zugangsdaten
nicht direkt an den Bevollmächtigten versandt wurden.
Die Vollmacht kann durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft
erteilt werden.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird. Wenn eine
Vollmacht nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater,
Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) erteilt wird, besteht kein Textformerfordernis. Die
Vollmachtserklärung muss jedoch vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden. Die
Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene
Erklärungen enthalten. Aktionäre werden gebeten, sich in diesen Fällen rechtzeitig mit dem zu
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Die Vollmacht kann gegenüber der Gesellschaft schriftlich sowie in Textform (per Telefax oder per
E-Mail) spätestens bis Dienstag, 18. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), bei der
Gesellschaft über folgende Kontaktdaten
LANXESS Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 (0)89 309037-4675 6. E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
erteilt werden. Entsprechendes gilt für den Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten
Vollmacht. Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, ist auf der
Anmeldebestätigung abgedruckt und ist auch im Internet unter
hv.lanxess.de
abrufbar.
Die Erteilung der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft kann auch elektronisch im InvestorPortal der
Gesellschaft über die Internetseite der Gesellschaft unter
hv.lanxess.de
erfolgen. Die Vollmachtserteilung über das InvestorPortal ist auch noch während der virtuellen
Hauptversammlung möglich, muss jedoch spätestens bis zum Beginn der Abstimmungen zu dem vom
Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt erfolgt sein. Ein Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten
erteilten Vollmacht über das InvestorPortal ist ebenfalls nicht möglich.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von
diesen zurückweisen. Weitere Einzelheiten zur Vollmachtserteilung können die Aktionäre den Erläuterungen
im Briefwahl- und Vollmachtsformular bzw. der Internetseite
hv.lanxess.de
entnehmen.
Änderung und Widerruf von abgegebenen Briefwahlstimmen oder erteilten Vollmachten und Weisungen,
Verhältnis von Briefwahlstimmen zu erteilten Vollmachten und Weisungen sowie weitere Informationen zur
Stimmrechtsausübung
Ein Widerruf oder eine Änderung von abgegebenen Briefwahlstimmen oder erteilten Vollmachten und
Weisungen des Stimmrechtsvertreters kann schriftlich sowie in Textform (per Telefax oder per E-Mail)
spätestens bis Dienstag, 18. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), über folgende Kontaktdaten
LANXESS Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 (0)89 309037-4675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
erfolgen.
Ein Widerruf oder eine Änderung ist auch über das InvestorPortal bis zu dem vom Versammlungsleiter im 7. Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt möglich.
Wenn neben Briefwahlstimmen auch Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
für ein und denselben Aktienbestand eingehen, werden stets die Briefwahlstimmen als vorrangig angesehen;
die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden insoweit von einer ihnen erteilten Vollmacht keinen
Gebrauch machen und die betreffenden Aktien nicht vertreten.
Wenn darüber hinaus für ein und denselben Aktienbestand auf unterschiedlichen Übermittlungswegen
voneinander abweichende Erklärungen eingehen und nicht erkennbar ist, welche zuletzt abgeben wurde,
werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. per Internet (InvestorPortal), 2. per E-Mail, 3.
per Telefax und 4. in Papierform.
Weitere Einzelheiten hierzu können die Aktionäre den Erläuterungen im Briefwahl- und
Vollmachtsformular sowie der Internetseite
hv.lanxess.de
entnehmen.
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag
von EUR 500.000 erreichen (Letzteres entspricht 500.000 Aktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ein Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es wird gebeten, das
Verlangen an folgende Adresse zu richten:
An den Vorstand der LANXESS Aktiengesellschaft Abteilung Legal & Compliance Kennedyplatz 1 50569 Köln 8.
Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen, spätestens also
Sonntag, 18. April 2021, 24:00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich). Ein später zugegangenes
Ergänzungsverlangen wird nicht berücksichtigt.
Das Ergänzungsverlangen wird nur berücksichtigt, wenn die Antragssteller nachweisen, dass sie seit
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber des oben genannten
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 06, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)