Verfügung der Übernahmekommission vom 2. Mai 2016

Im Zusammenhang mit der Eingabe vom 19. April 2016 der Kiwi Holding IV S.à r.l., der Anbieterin des öffentlichen Kaufangebots für alle sich im Publikum befindenden Namenaktien der Kuoni Reisen Holding AG mit einem Nennwert von CHF 1, hat die Übernahmekommission am 2. Mai 2016 folgende Verfügung erlassen:

  • Es ist festzustellen, dass die angepasste Aktionärsvereinbarung (inklusive Einlagevertrag) zwischen der Kuoni und Hugentobler-Stiftung und der Kiwi Holding II S.A. den Vorschriften des FinfraG und den ausführenden Verordnungen entspricht und bei einem Angebotspreis von CHF 370 die Best Price Rule nicht verletzt.
  • Kiwi Holding II S.A. hat über die angepasste Aktionärsvereinbarung (inklusive Einlagevertrag) mittels Medienmitteilung zu informieren.
  • Kuoni Reisen Holding AG hat das Dispositiv dieser Verfügung zu veröffentlichen.
  • Die vorliegende Verfügung wird auf der Website der Übernahmekommission veröffentlicht.
  • Die Gebühr zu Lasten von Kiwi Holding IV S.à r.l. beträgt CHF 25'000.


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