KTG Energie AG: Sanierung erfolgreich beendet - Landgericht Neuruppin verwirft Beschwerde gegen
den Insolvenzplan als unzulässig

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KTG Energie AG: Sanierung erfolgreich beendet - Landgericht Neuruppin
verwirft Beschwerde gegen den Insolvenzplan als unzulässig

20.03.2017 / 15:20
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KTG Energie AG: Sanierung erfolgreich beendet - Landgericht Neuruppin
verwirft Beschwerde gegen den Insolvenzplan als unzulässig

Oranienburg, 20. März 2017 - Das Landgericht Neuruppin als Beschwerdegericht
hat am 16. März 2017 die einzig fristgerecht gegen den Bestätigungsbeschluss
des Amtsgerichts eingelegte sofortige Beschwerde als unzulässig verworfen;
die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen. Damit ist die Sanierung des
Biogasanlagenbetreibers beendet und das Insolvenzverfahren kann nunmehr
kurzfristig aufgehoben werden.

Die KTG Energie AG hatte in Folge der Insolvenz der früheren
Mehrheitsgesellschafterin, der KTG Agrar SE im Juli 2016 ebenfalls Insolvenz
anmelden müssen. Dies erfolgte im September 2016. Zum 1. Dezember 2016 wurde
das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet und noch im Dezember ein
Insolvenzplan vorgelegt. Diesem Insolvenzplan wurde in der
Gläubigerversammlung vom 3. Februar 2017 mehrheitlich zugestimmt. Nach der
nun endgültigen Entscheidung werden die notwendigen rechtlichen Schritte
kurzfristig umgesetzt werden, so dass die Unternehmensgruppe sich wieder auf
das operative Geschäft konzentrieren kann.



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Telefon: +49 3301 575 239
E-Mail: investor@ktg-energie.de


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