Beschlussvorschlag und Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats zu Tagesordnungspunkt 10

Beschlussvorschlag

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, gegen eine Änderung von

  • 14 Abs. 2 der Satzung in seiner aktuellen Fassung und damit insbesondere gegen den Beschlussvorschlag der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zu stimmen.

Stellungnahme

Die ordentliche Hauptversammlung am 10. Mai 2023 hat mit einer Mehrheit von 82,17 % den Vorstand ermächtigt, virtuelle Hauptversammlungen in einem Zeitraum von zwei Jahren abzuhalten, und eine entsprechende Satzungsänderung beschlossen.

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft verlangt nun, virtuelle Hauptversammlungen nur in so genannten zwingenden Notlagen (z.B. Pandemie, Überschwemmung, etc.) durchführen zu dürfen. Eine entsprechende Satzungsänderung soll von der Hauptversammlung beschlossen und für den gesetzlich maximalen Zeitraum von fünf Jahren bis 2029 befristet werden. Dieses Verlangen stellt für die Aktionäre von K+S und das Unternehmen selbst eine erhebliche und langfristige Einschränkung der Flexibilität und Entscheidungsfreiheit zum Nachteil der Aktionäre dar. Eine solche Einschränkung ist nicht sachgerecht:

  • Der Gesetzgeber hat die virtuelle Hauptversammlung als vollwertige Alternative zu einer Präsenzversammlung ausgestaltet. Als eine solche vollwertige Alternative hat sie sich auch etabliert. Neben K+S hat sich dieses Jahr etwa die Hälfte der Unternehmen im DAX und MDAX für die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung entschieden.
  • Der Gesetzgeber hat die Aktionärsrechte und deren Wahrnehmung in der virtuellen Hauptversammlung unter Berücksichtigung der Besonderheiten elektronischer Kommunikation faktisch gleich ausgestaltet wie bei der Präsenzversammlung.
  • Eine virtuelle Hauptversammlung soll eine höhere Teilnahmequote im Vergleich zu einer Präsenzveranstaltung ermöglichen.
  • Zudem berücksichtigt die Entscheidung Nachhaltigkeitsaspekte durch die Vermeidung von Reisetätigkeit und führt zu signifikanten Kosteneinsparungen.
  • Die Flexibilität zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung trägt der voranschreitenden Digitalisierung der Kommunikation Rechnung.
  • Außerdem ist es sinnvoll, ein neues Durchführungsformat mehr als einmal zu nutzen, um neue Kommunikationsformen dauerhaft und fundiert zu etablieren.

Im Übrigen plant die K+S Aktiengesellschaft, unabhängig von dem vorliegenden

Tagesordnungsergänzungsverlangen, ohnehin im Jahr 2025 wieder eine Präsenzveranstaltung in Kassel durchzuführen. Planungen hierzu haben bereits vor einigen Monaten begonnen.

Kassel, im April 2024

Der Vorstand

K+S Aktiengesellschaft mit Sitz in Kassel

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K+S AG published this content on 16 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 17 April 2024 07:05:04 UTC.