Am 4. Juli 2023 gab die Impellam Group plc (?Impellam? oder die ?Gesellschaft?) bekannt, dass sie sich in Gesprächen mit HeadFirst Global B.V. (?HeadFirst?) in Bezug auf ein mögliches Angebot von HeadFirst für das gesamte ausgegebene und noch auszugebende Stammaktienkapital von Impellam befindet. In Übereinstimmung mit dem Kodex wurde die Frist, bis zu der HeadFirst entweder eine feste Absicht zur Abgabe eines Angebots für Impellam gemäß Regel 2.7 des Kodex bekannt geben oder mitteilen musste, dass es nicht beabsichtigt, ein Angebot abzugeben (die ?Frist?), auf 17.00 Uhr (Londoner Zeit) am 1. August 2023 festgelegt. Am 1. August 2023 gab das Unternehmen bekannt, dass die Frist bis zum 11. August 2023, 17.00 Uhr (Londoner Zeit), verlängert wurde.

Seitdem wurde die Frist mehrmals verlängert, zuletzt am 8. November 2023, als das Unternehmen die Frist bis zum 12. Dezember 2023 um 17.00 Uhr (Londoner Zeit) verlängerte. Das Unternehmen gab am 12. Dezember 2023 bekannt, dass die Direktoren von Impellam (das ?Board?) eine weitere Verlängerung der Frist bis zum 13. Dezember 2023 um 17.00 Uhr (Londoner Zeit) beantragt haben und das Panel für Übernahmen und Fusionen (das ?Panel?) dem zugestimmt hat. Obwohl sich die Gespräche zwischen Impellam und HeadFirst in einem fortgeschrittenen Stadium befinden, ist diese Ankündigung nicht gleichbedeutend mit der festen Absicht, ein Angebot gemäß Regel 2.7 des Kodex zu unterbreiten, und es gibt keine Gewissheit, dass ein festes Angebot unterbreitet wird oder dass die Bedingungen eines solchen Angebots für den Mehrheitsaktionär des Unternehmens akzeptabel wären.

Weitere Ankündigungen werden zu gegebener Zeit erfolgen. Das Unternehmen befindet sich weiterhin in einer 'Angebotsfrist' gemäß den Regeln des Kodex und die Aktionäre von Impellam werden auf die fortlaufenden Offenlegungspflichten gemäß Regel 8 des Kodex hingewiesen.