Der Vorstand der Huafang Group Inc. gab bekannt, dass die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses der Gruppe für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr durch den Wirtschaftsprüfer des Unternehmens, KPMG, zum Zeitpunkt der Bekanntgabe noch nicht abgeschlossen ist, da das Unternehmen zusätzliche Zeit benötigt, um die vom Wirtschaftsprüfer des Unternehmens geforderten Dokumente für bestimmte Bankkonten, die eingefroren wurden, vorzulegen. Infolgedessen ist das Unternehmen nicht in der Lage, das geprüfte konsolidierte Endergebnis für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr, das mit dem Wirtschaftsprüfer des Unternehmens vereinbart wurde (das geprüfte Jahresergebnis 2022), bis zum 31. März 2023 gemäß den Regeln 13.49(1) und 13.49(2) der Regeln für die Notierung von Wertpapieren an der Stock Exchange of Hong Kong Limited (die Notierungsregel) zu veröffentlichen. Regel 13.49(3) der Börsenzulassungsregeln sieht vor, dass ein Emittent, der nicht in der Lage ist, seine vorläufigen Ergebnisse zu veröffentlichen, seine Ergebnisse auf der Grundlage der Finanzergebnisse bekannt geben muss, die noch mit dem Wirtschaftsprüfer abgestimmt werden müssen.

Um die Aktionäre und potenziellen Anleger über die Geschäftstätigkeit und die Finanzlage der Gruppe auf dem Laufenden zu halten, hat der Verwaltungsrat beschlossen, die ungeprüften endgültigen konsolidierten Ergebnisse des Unternehmens für das am 31. Dezember 2022 zu Ende gegangene Geschäftsjahr, die noch nicht mit dem Abschlussprüfer des Unternehmens abgestimmt sind (die ungeprüften Jahresergebnisse 2022), am 30. März 2023 vorzulegen. In der Verwaltungsratssitzung vom 30. März 2023 hat der Verwaltungsrat unter anderem die Veröffentlichung des ungeprüften Jahresergebnisses 2022 für das am 31. Dezember 2022 endende Jahr geprüft und genehmigt. Der Verwaltungsrat erkennt an, dass jede Verzögerung bei der Veröffentlichung des geprüften Jahresergebnisses 2022 einen Verstoß gegen die Regel 13.49(1) des Kotierungsreglements darstellt.