HORUS AG

Köln

- Wertpapier-Kenn-Nr. 520 412 -

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

Montag, den 14.08.2023, um 15:00 Uhr

Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ)

im Lindner Hotel City Plaza, Magnusstraße 20, 50672 Köln stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den gesamten Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 609.299,38 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
  3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Vorstand Entlastung zu erteilen.
  4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
  5. Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022
    Gemäß § 12 der Satzung der Gesellschaft erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats neben dem Ersatz seiner Auslagen eine Vergütung. Der Vorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrags. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten der Gesellschaft. Die Höhe der Vergütung ist von der Hauptversammlung jährlich neu zu beschließen, wobei ein gestiegenes Geschäftsvolumen angemessen zu berücksichtigen ist.
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Höhe der Vergütung der im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Aufsichtratsmitglieder wie folgt zu beschließen:Jedes im Geschäftsjahr 2022 amtierende Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine Vergütung in Höhe von Euro 5.000,00 p.a., der Vorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrages.

6. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

OFM Oebel Fröhlich Michels GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Salierring 32

50677 Köln

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung unserer Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bei der Gesellschaft anmelden. Als Nachweis des Aktienbesitzes reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut in deutscher oder englischer Sprache aus. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (24. Juli 2023, 0:00 Uhr (MESZ) - sogenannter "Nachweisstichtag") beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens 7. August 2023, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen:

Horus AG

c/o ITTEB GmbH & Co. KG

Vogelanger 25

86937 Scheuring, Deutschland

oder per E-Mail:horus2023@itteb.de

Nach Eingang ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um deren rechtzeitigen Erhalt sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind die fristgemäße Anmeldung und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126 b BGB). Zur Erteilung einer Vollmacht kann das Formular verwendet werden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es findet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die der Aktionär bei rechtzeitiger Anmeldung und Nachweiserbringung erhält. Das Erfordernis der Textform gilt nicht im Falle einer Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern gemäß § 134a AktG oder diesen gleichgestellten Personen oder Unternehmen (§ 135 AktG), eine solche Vollmachterklärung muss lediglich nachprüfbar festgehalten werden. Hier sind jedoch möglicherweise Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Der Nachweis einer Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auch dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung seine Vollmacht an der Einlasskontrolle abgibt. Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann auch unter der E-Mail Adresse mail@horus-ag.deelektronisch übermittelt werden.

Jeder Aktionär der Gesellschaft ist gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG berechtigt, der Gesellschaft Gegenanträge gegen Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge zur Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG wird die Gesellschaft einschließlich des Namens des Aktionärs und etwaiger zugänglich zu machender Begründungen sowie einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.horus-ag.de/hauptversammlung.aspxveröffentlichen. Dabei werden die bis zum 30. Juli 2023, 24:00 Uhr (MESZ) unter der folgenden Adresse eingegangenen Gegenanträge und Wahlvorschläge berücksichtigt:

Horus AG

HV-Stelle

Lütticher Straße 8a

50674 Köln

Telefax: 03212 - 4151943

E-Mail:mail@horus-ag.de

Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 finden sich im Internet unter http://www.horus- ag.de/geschaeftsberichte.aspxund können dort eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden. Die Unterlagen werden überdies in der Hauptversammlung zugänglich sein. Gemäß § 129 Abs. 5 AktG kann der Abstimmende von der Gesellschaft innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde.

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf € 2.660.000,00 und die Anzahl von Stückaktien auf 2.660.000 mit ebenso vielen Stimmen.

Köln, im Juni 2023

Horus AG

Der Vorstand

DATENSCHUTZ

Der Schutz der Daten unserer Aktionäre und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind in unseren Datenschutzhinweisen für die Aktionärinnen und Aktionäre sowie im Zusammenhang mit der Hauptversammlung der Horus AG auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.horus-ag.de/hauptversammlung.aspxzur Verfügung gestellt. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Datenschutzhinweise auch in gedruckter Form zu.

Bitte richten Sie ein derartiges Verlangen an die nachfolgende Adresse: Horus AG, Lütticher Straße 8a, 50674 Köln.

Die Datenschutzhinweise werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein.

Hinweis zur Hauptversammlung:

Der Einlass in den Versammlungsraum erfolgt ab 14:30 Uhr.

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Horus AG published this content on 26 June 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 26 June 2023 07:57:08 UTC.