Bericht der Heidelberg Materials AG zum

Jahresabschluss 2023

Jahresabschluss

Heidelberg Materials 2023 2

Jahresabschluss 2023

der Heidelberg Materials AG

4

Bilanz

32

Bestätigungsvermerk des

6

Gewinn- und Verlustrechnung

unabhängigen Abschlussprüfers

39

Versicherung der gesetzlichen

7

Entwicklung des Anlage­

Vertreter

vermögens / Teil des Anhangs

8 Anhang für das Geschäftsjahr 2023

  1. Allgemeine Angaben
  1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  1. Erläuterungen zur Bilanz
  1. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
  1. Sonstige Erläuterungen
  1. Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns

Jahresabschluss



Der Lagebericht der Heidelberg Materials AG wurde gemäß § 315 Abs. 5 HGB mit dem des Konzerns zusam- mengefasst, da der Geschäftsverlauf, die wirtschaft­ liche Lage und die künftigen Chancen und Risiken der Muttergesellschaft aufgrund der gemeinsamen Tätig- keit im Baustoffgeschäft eng mit dem Konzern ver­ bunden sind.

Der zusammengefasste Lagebericht des Heidelberg Materials Konzerns und der Heidelberg Materials AG ist im Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht 2023 des Konzerns wiedergegeben.

Die Aufstellung des Anteilsbesitzes nach § 285 Nr. 11 HGB ist ebenfalls im Anhang des Geschäfts- und Nach- haltigkeitsberichts 2023 des Konzerns wiedergegeben.

Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlage­ bericht zusammengefasste Lagebericht der Heidelberg Materials AG für das Geschäftsjahr 2023 werden im Unternehmensregister veröffentlicht.

Es ist möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Jah- resabschluss aufgrund von Rundungen nicht genau zur angegebenen Summe aufaddieren.

Heidelberg Materials 2023 3

Jahresabschluss

Heidelberg Materials 2023 4



Bilanz zum 31. Dezember - Aktiva

Mio €

Anhang

31.12.2022

31.12.2023

Anlagevermögen

Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

23,6

27,6

Geschäfts- oder Firmenwert

0,9

0,7

Geleistete Anzahlungen

6,1

5,5

Immaterielle Vermögensgegenstände

1

30,6

33,8

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken

316,6

324,3

Technische Anlagen und Maschinen

300,6

306,5

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

51,8

49,7

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

66,2

88,9

Sachanlagen

2

735,2

769,4

Anteile an verbundenen Unternehmen

3

21.090,0

22.292,4

Ausleihungen an verbundene Unternehmen

4

1.116,4

1.388,6

Beteiligungen

5

211,7

359,5

Sonstige Ausleihungen

0,0

0,0

Finanzanlagen

22.418,1

24.040,5

23.183,9

24.843,7

Umlaufvermögen

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

41,0

42,9

Unfertige Erzeugnisse

36,2

40,6

Fertige Erzeugnisse und Waren

18,3

24,3

Geleistete Anzahlungen

0,1

0,1

Emissionsrechte

62,6

73,9

Vorräte

6

158,3

181,9

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

10,1

8,3

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

2.053,5

646,1

Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

3,6

3,1

Sonstige Vermögensgegenstände

112,1

71,6

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

7

2.179,4

729,1

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

243,9

2.052,5

2.581,5

2.963,4

Rechnungsabgrenzungsposten

8

18,1

27,5

Bilanzsumme

25.783,5

27.834,6

Jahresabschluss

Heidelberg Materials 2023 5



Bilanz zum 31. Dezember - Passiva

Mio €

Anhang

31.12.2022

31.12.2023

Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital (Grundkapital)

9

579,3

558,6

Eigene Aktien

9

-20,7

-12,4

Kapitalrücklage

10

6.159,9

6.180,6

Andere Gewinnrücklagen

11

4.024,6

3.968,6

Bilanzgewinn

12

494,3

566,4

11.237,3

11.261,8

Rückstellungen

Pensionsrückstellungen

13

394,2

400,1

Steuerrückstellungen

14

323,2

286,8

Sonstige Rückstellungen

15

220,7

176,8

938,1

863,7

Verbindlichkeiten

16

Anleihen

1.750,0

2.500,0

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

279,5

95,2

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

132,1

113,7

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

11.386,3

12.888,4

Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

1,2

0,7

Sonstige Verbindlichkeiten

58,8

110,7

13.608,0

15.708,7

Rechnungsabgrenzungsposten

0,1

0,4

Bilanzsumme

25.783,5

27.834,6

Jahresabschluss

Heidelberg Materials 2023 6



Gewinn- und Verlustrechnung

Mio €

Anhang

2022

2023

Umsatzerlöse

17

1.024,5

1.044,0

Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen

13,0

10,3

Andere aktivierte Eigenleistungen

1,2

2,3

Gesamtleistung

1.038,8

1.056,7

Sonstige betriebliche Erträge

18

30,7

16,7

Materialaufwand

19

-440,8

-385,8

Personalaufwand

20

-287,1

-305,1

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

-48,7

-47,6

Sonstige betriebliche Aufwendungen

21

-250,4

-291,2

Betriebsergebnis

42,5

43,7

Erträge aus Gewinnabführungsverträgen

22

13,5

922,5

Erträge aus Beteiligungen

23

129,7

11,9

Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

24

37,9

64,9

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

24

347,7

282,0

Erträge aus Währungsgewinnen

25

1.645,7

923,8

Zuschreibungen auf Finanzanlagen

26

0,0

142,7

Abschreibungen auf Finanzanlagen

26

0,0

-15,1

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

24

-252,4

-601,6

Aufwendungen aus Währungsverlusten

25

-1.613,6

-922,2

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

27

-92,9

-45,4

Ergebnis nach Steuern

258,1

807,3

Sonstige Steuern

-1,1

-1,1

Jahresüberschuss

257,0

806,2

Gewinnvortrag

37,3

10,2

Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen

216,0

20,7

Einstellung in andere Gewinnrücklagen

0,0

-250,0

Ertrag aus der Kapitalherabsetzung

16,0

20,7

Einstellung in die Kapitalrücklage

-16,0

-20,7

Aufwand aus der Einziehung eigener Aktien

-16,0

-20,7

Bilanzgewinn

494,3

566,4

Jahresabschluss

Heidelberg Materials 2023 7



Entwicklung des Anlagevermögens / Teil des Anhangs

Anschaffungs- und Herstellungskosten

Abschreibungen

Buchwert

Um-

Um-

Mio €

1.1.2023

Zugänge

Abgänge buchungen

31.12.2023

1.1.2023

Zugänge

Abgänge buchungen

31.12.2023

31.12.2023

31.12.2022

Immaterielle Vermögensgegenstände

Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche

Schutzrechte­

und ähnliche Rechte sowie Lizenzen

an solchen Rechten und Werten

117,3

7,6

13,9

7,5

118,5

93,6

10,3

13,0

90,9

27,6

23,6

Geschäfts- oder Firmenwert

70,3

70,3

69,3

0,1

69,4

0,7

0,9

Geleistete Anzahlungen

6,0

4,9

-5,5

5,5

0,0

0,0

5,5

6,1

193,6

12,5

13,9

2,0

194,2

162,9

10,4

13,0

160,3

33,8

30,6

Sachanlagen

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten

einschließlich­

Bauten auf fremden Grundstücken

827,1

9,2

3,8

10,9

843,4

510,6

12,2

3,7

519,1

324,3

316,6

Technische Anlagen und Maschinen

891,8

6,6

26,0

15,6

888,0

591,2

16,0

25,7

581,5

306,5

300,6

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

135,3

4,5

3,2

2,3

138,9

83,6

8,9

3,2

89,3

49,7

51,8

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

66,2

53,4

-30,7

88,9

0,0

0,0

88,9

66,2

1.920,4

73,7

33,0

-2,0

1.959,1

1.185,4

37,1

32,6

1.189,9

769,4

735,2

Finanzanlagen

Anteile an verbundenen Unternehmen

21.091,5

1.231,0

28,5

22.294,0

1,5

1,5

22.292,4

21.090,0

Ausleihungen an verbundene Unternehmen

1.120,4

371,1

83,8

1.407,7

4,0

15,1

19,0

1.388,6

1.116,4

Beteiligungen

354,8

5,1

359,9

143,1

142,7 1)

0,4

359,5

211,7

Sonstige Ausleihungen

3,4

3,4

3,4

3,4

0,0

0,0

22.570,1

1.607,2

112,3

0,0

24.065,0

152,0

15,1

142,7

0,0

24,3

24.040,5

22.418,1

Anlagevermögen

24.684,1

1.693,3

159,2

0,0

26.218,3

1.500,3

62,6

188,3

0,0

1.374,5

24.843,7

23.183,9

1) Zuschreibung 142,7 Mio €

Jahresabschluss

Heidelberg Materials 2023 8



Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Sitz der Heidelberg Materials AG ist Heidelberg. Die Gesellschaft­ ist unter der Nummer HRB 330082 im Register des Amtsgerichts Mannheim eingetragen. Die Heidelberg Materials AG ist eine große Kapitalgesell- schaft im Sinne des § 267 HGB.

Der Jahresabschluss 2023 der Heidelberg Materials AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des Aktiengesetzes und der Satzung aufgestellt.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlich- keit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlust- rechnung oder im Anhang anzubringen sind, im Anhang aufgeführt. Bei der Darstellung der Gewinn- und Ver- lustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren ange- wendet. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Zur verbesserten Darstellung erfolgen die Zahlenanga- ben in Mio €.

Das Gliederungsschema der Bilanz ist auf der Aktiv- seite unter den Vorräten um den Posten "5. Emissions- rechte" erweitert. Die "Erträge aus Währungsgewinnen", "Zuschreibungen auf Finanzanlagen" sowie "Aufwen- dungen aus Währungsverlusten" werden als gesonder- te Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung ausge- wiesen. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wird zur besseren Übersichtlichkeit um die freiwilligen

Zwischensummen "Gesamtleistung" und "Betriebs­ ergebnis" erweitert. Daneben werden in der Gewinn- und Verlustrechnung die Unterposten des Materialauf- wands und Personalaufwands jeweils zusammengefasst­ und im Anhang gesondert ausgewiesen. Das Gliede- rungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung wurde um den Posten "Erträge aus Gewinnabführungsverträ- gen" gemäß § 277 Abs. 3 Satz 2 HGB erweitert.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses blieben die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres unverändert.

Der Abschluss wird unter der Annahme aufgestellt, dass das Unternehmen für die absehbare Zukunft die Geschäftstätigkeit fortführt. So wurde bei der Bewer- tung von der Fortführung des Unternehmens ausge- gangen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über die erwartete Nutzungsdauer von 5 bis 10 Jahren abgeschrieben. Bei voraussichtlich dauern- der Wertminderung werden außerplanmäßige Abschrei- bungen vorgenommen.

Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegen- stände des Anlagevermögens wird von dem Wahlrecht zur Aktivierung der Entwicklungskosten kein Gebrauch gemacht. Die hierfür angefallenen Aufwendungen wer- den im Jahr der Entstehung ergebniswirksam erfasst.

Die aufgrund von Anwachsungen und Verschmelzungen angesetzten Geschäfts- oder Firmenwerte beruhen im Wesentlichen auf übernommenen Kundenstämmen, die

über die durchschnittliche Kundenbindungsdauer zwi- schen zehn und fünfzehn Jahren abgeschrieben ­werden.

Geleistete Anzahlungen werden zum Nennwert bilanziert.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstel- lungskosten, vermindert um planmäßige und außer- planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Herstel- lungskosten umfassen die Materialkosten, die Ferti- gungskosten sowie angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich fertigungsbedingter Abschreibungen.

Planmäßige Abschreibungen werden auf Grundlage fol- gender Nutzungsdauern vorgenommen:

Nutzungsdauer

Jahre

Bauten

10 bis 30

Technische Anlagen und Maschinen

25

Betriebs- und Geschäftsausstattung

5 bis 15

EDV-Hardware

5

Seit dem 1. Januar 2008 werden Zugänge linear ab- geschrieben. Für Anlagegüter, die vor dem 1. Januar 2008 zugegangen waren, wird, soweit möglich, die ­degressive Abschreibungsmethode angewandt. Zur

linearen­ Methode wird in dem Jahr übergegangen, für welches die lineare Methode erstmals zu höheren Jahresabschreibungsbeträgen­ führt. Die Abschreibung der Ausbeutungsrechte bemisst sich nach Substanz- verringerung.

Die geringwertigen Wirtschaftsgüter, deren Anschaf- fungskosten 800,00 € nicht übersteigen, werden im Jahr des Zugangs abgeschrieben.

Jahresabschluss

Heidelberg Materials 2023 9



Geleistete Anzahlungen sind zum Nennwert angesetzt. Anlagen im Bau werden zu Anschaffungs- oder Herstel- lungskosten bilanziert.

Von den Finanzanlagen sind die Anteile an verbun­ denen Unternehmen und die Beteiligungen zu An­ schaffungskosten angesetzt. Voraussichtlich dauernde Wertminderungen werden durch außerplanmäßige Ab- schreibungen berücksichtigt. Ausleihungen werden mit dem Nominalwert, vermindert um Wertberichtigungen, bewertet. Eine Zuschreibung bis maximal zur Höhe der Anschaffungskosten erfolgt, wenn Gründe für eine Wertminderung entfallen sind.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist auf Seite 7 dargestellt.

Das Vorratsvermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zu niedrigeren Stichtagsprei- sen bewertet.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Ersatzteile erfolgt grundsätzlich nach dem Perio- den-Lifo-Verfahren. Die Anwendung führte im Vergleich zum letzten Börsenkurs/Marktpreis zu keinen wesent­ lichen Unterschiedsbeträgen.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der

Basis­ von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen ­Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Ma- terialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzel- kosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten, der Abschreibungen sowie der Kosten der allgemeinen Verwaltung berücksichtigt wer- den. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstel- lungskosten einbezogen. Handelswaren sind zu Anschaf- fungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert.

Geleistete Anzahlungen werden zum Nennwert bilanziert.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungs- kosten ergeben, sind durch angemessene Abwertun- gen berücksichtigt.

Emissionsrechte werden als Vorräte ausgewiesen. Un- entgeltlich gewährte Emissionsrechte werden bei Zu- gang zum Nominalwert von Null bilanziert. Entgeltlich erworbene Emissionsrechte werden mit den Anschaf- fungskosten nach der gleitenden Durchschnittsmetho- de bilanziert und bei Wertminderung außerplanmäßig abgeschrieben. Rückstellungen für die Verpflichtung zur Rückgabe von Emissionsrechten werden angesetzt, wenn die bis zum Abschlussstichtag getätigten CO2- Emissionen nicht durch unentgeltlich gewährte Emis­ sionsrechte gedeckt sind. Die Höhe der Rückstellung bemisst sich für bereits entgeltlich erworbene Emissi- onsrechte mit deren Buchwert und für die zur Erfüllung der Verpflichtung noch zu erwerbenden Emissionsrech- te mit dem Marktwert zum Abschlussstichtag.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bilanziert. Erkennbare Einzelrisi- ken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Für die allgemeinen Kreditrisiken wird eine Pauschal- wertberichtigung in Höhe von 6 % des Forderungs­ bestands gebildet.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Aus- gaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die Pensionsrückstellungen werden versicherungs- mathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2018 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Für die Zukunft erwartete Entgelt- und Rentensteige- rungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Es wird die Regelaltersgrenze der ge- setzlichen Rentenversicherung herangezogen. Zur Be- rechnung wird ein auf den Bilanzstichtag prognostizier- ter durchschnittlicher Marktzins der letzten zehn Jahre verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlauf- zeit von 15 Jahren ergibt. Der aufgrund der Neuregelun- gen durch BilMoG bei der Bewertung der Pensionsrück- stellungen entstandene Zuführungsbetrag wird gemäß den Übergangsvorschriften des BilMoG bis zum 31. De- zember 2024 mit mindestens 1/15 in jedem Geschäfts- jahr verteilt.

Die Effekte aus der erfolgswirksamen Abzinsung sowie Änderung des Abzinsungszinssatzes werden im Finanz- ergebnis ausgewiesen. Bei der Ermittlung des Aufwands aus Abzinsung wird unterstellt, dass Änderungen des Abzinsungssatzes, des Verpflichtungsumfangs und der Restlaufzeit zum Ende des Geschäftsjahres eintreten­.

Es besteht ein Gruppen-CTA (Contractual Trust Arran- gement), um Pensionsanwartschaften gegen Insolvenz zu schützen. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Dieses Deckungsvermögen wird mit den zu- grundeliegenden Pensionsverpflichtungen verrechnet.

Wertpapiergebundene Pensionszusagen mit Kapitaler- haltungs- bzw. Mindestverzinsungsgarantie werden mit dem beizulegenden Zeitwert der Vermögenswerte an- gesetzt, sobald dieser im Einzelfall den garantierten Mindestbetrag übersteigt.

Jahresabschluss

Heidelberg Materials 2023 10



Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des nach ver- nünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Er- füllungsbetrags angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des not- wendigen Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach ver- nünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und un- gewisse Verbindlichkeiten abzudecken. Deren Bewer- tung erfolgt unter Einbeziehung von zukünftigen Preis- und Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten laufzeitadä­ quaten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Die Effekte aus der erfolgswirksamen Abzinsung sowie Änderung des Abzinsungszinssatzes werden im Finanz- ergebnis ausgewiesen. Bei der Ermittlung des Aufwands aus Abzinsung wird unterstellt, dass Änderungen des Abzinsungssatzes, des Verpflichtungsumfangs und der Restlaufzeit zum Ende des Geschäftsjahres eintreten.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Transaktionen in Fremdwährung werden mit dem De- visenkassamittelkurs zum Entstehungszeitpunkt erfasst. Finanzanlagen, Forderungen und Verbindlichkeiten so- wie Haftungsverhältnisse in fremder Währung werden bei der Währungsumrechnung - sofern nicht in Bewer- tungseinheiten einbezogen - zum Devisenkassamittel- kurs am Bilanzstichtag bewertet. Das Realisations- und Imparitätsprinzip wird bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr angewendet.

Derivative Finanzinstrumente werden zu Abdeckung konzernweiter Währungs-,Zins- und Preisänderungs­ risiken im Rahmen der Ausübung zentraler Treasury Funktion eingesetzt. Bei einem unmittelbaren Siche- rungszusammenhang zwischen derivativen Finanz­ instrumenten und Grundgeschäft werden Bewertungs­ einheiten gebildet und unter Anwendung der Einfrie- rungsmethode bilanziert. Sofern kein ausreichender Sicherungszusammenhang besteht, werden antizipier- te Verluste ergebniswirksam erfasst.

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwi- schen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wert- ansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Des Weiteren werden, soweit vorhanden, steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern er- folgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes, der für die Heidelberg Materials AG im Berichtsjahr 29,7 % (i. V.: 29,7 %) beträgt. Dieser setzt sich zusam- men aus der Körperschaftsteuer, dem Solidaritäts­ zuschlag und der Gewerbesteuer.

Passive latente Steuern resultieren im Wesentlichen aus den unterschiedlichen Wertansätzen im Anlagevermö- gen. Aufgrund der höheren Verpflichtungen im han­ delsrechtlichen Abschluss sowohl bei den Pensions­ verpflichtungen als auch bei den Rückstellungen für Altersteilzeit und Jubiläumsverpflichtungen, ergeben sich aktive latente Steuern. Des Weiteren beruhen ak­ tive latente Steuern noch auf steuerlich nicht absetz­ baren Rückstellungen für drohende Verluste sowie auf höheren Wertansätzen des Vorratsvermögens in der Steuerbilanz. Eine sich insgesamt ergebende Steuer­ belastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Im Falle einer insgesamt bestehenden Steuerentlastung­ wird der Überhang der aktiven laten-

ten Steuern gemäß Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht bilanziert.

Das Regelwerk zur globalen Mindestbesteuerung

(Säule 2)­ wurde in Deutschland als Mindeststeuerge- setz in lokales Recht umgesetzt. Daraus resultiert für die Heidelberg Materials AG eine erstmalige Anwen- dung der Gesetzgebung für das Geschäftsjahr 2024.

Um die zukünftigen Auswirkungen der neuen Regelun- gen abzuschätzen, haben wir eine Betroffenheitsana- lyse durchgeführt. Diese Analyse basiert auf den aktuell­ verfügbaren Steuererklärungen, dem länderbezogenen Bericht sowie den Abschlüssen der einzubeziehenden Geschäftseinheiten. Aufgrund der Betroffenheitsana- lyse gehen wir davon aus, dass wir nur in wenigen Juris- diktionen vertreten sind, in denen die "Transitional Safe Harbour" Regelungen keine Anwendung finden und gleichzeitig der vereinfacht berechnete effektive Steuer­ satz weniger als 15 % beträgt.

Basierend auf den zum jetzigen Zeitpunkt vorhanden Informationen und ungeachtet möglicher Änderungen der lokalen Steuergesetze in den unterschiedlichen Jurisdiktionen rechnet die Heidelberg Materials AG auf- grund der globalen Mindestbesteuerung für das Ge- schäftsjahr 2024 mit einem Anstieg des tatsächlichen Steueraufwands um einen niedrigen einstelligen Millio- nen-EUR-Betrag.

Die Heidelberg Materials AG bilanziert gemäß § 274 Abs. 3 HGB keine latenten Steuern, die sich aus Diffe- renzen im Zusammenhang mit der globalen Mindest- besteuerung (Säule 2) ergeben.

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Heidelberg Materials AG published this content on 20 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 21 March 2024 05:54:05 UTC.