Der Verwaltungsrat der Four Seas Mercantile Holdings Limited hat die folgenden Änderungen im Verwaltungsrat bekannt gegeben. Frau Leung Mei Han (Frau Leung) hat ihren Rücktritt als unabhängiges, nicht-exekutives Mitglied des Verwaltungsrats eingereicht und wird gleichzeitig mit Wirkung zum 1. April 2023 aufgrund ihrer anderen geschäftlichen Verpflichtungen nicht mehr Vorsitzende des Prüfungsausschusses und Mitglied des Nominierungsausschusses und des Vergütungsausschusses des Verwaltungsrats sein. Nach ihrem Rücktritt wird das Unternehmen Frau Leung als Beraterin für die Gruppe engagieren.

Der Vorstand gibt ferner bekannt, dass Herr Cheung Wing Choi (Herr Cheung) mit Wirkung vom 1. April 2023 zum unabhängigen, nicht geschäftsführenden Vorstandsmitglied, zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und zum Mitglied des Nominierungsausschusses und des Vergütungsausschusses des Vorstands ernannt wurde. Die biografischen Daten von Herrn Cheung sind nachstehend aufgeführt: Herr Cheung, 68 Jahre alt, hat einen Bachelor of Commerce und ein Postgraduierten-Diplom in Informationsverarbeitung von der University of Queensland in Australien. Er ist ein Mitglied des Hong Kong Institute of Certified Public Accountants, ein assoziiertes Mitglied des Chartered Institute of Management Accountants in Großbritannien und ein Chartered Global Management Accountant.

Er verfügt über mehr als 30 Jahre Berufs- und Geschäftserfahrung sowohl in Hongkong als auch in Australien. Herr Cheung ist derzeit ein unabhängiger, nicht geschäftsführender Direktor der Hong Kong Food Investment Holdings Limited, einem wesentlichen Aktionär des Unternehmens, der am Main Board der Börse notiert ist. Herr Cheung hat in den drei Jahren vor dem Datum dieser Bekanntmachung keine Direktorenposten in anderen börsennotierten Unternehmen in Hongkong oder im Ausland innegehabt; er hat keine anderen Positionen bei Mitgliedern der Gruppe inne; Herr Cheung hat keine Beziehungen zu anderen Unternehmen. Cheung steht in keiner Beziehung zu Direktoren, leitenden Angestellten, wesentlichen oder kontrollierenden Aktionären (in der Bedeutung, die ihnen in den Börsenzulassungsregeln zugeschrieben wird) der Gesellschaft; und (iv) es gibt keine anderen Informationen, die gemäß den Anforderungen der Regeln 13.51(2)(h) bis (v) der Börsenzulassungsregeln offengelegt werden müssen, noch gibt es andere Angelegenheiten, die den Aktionären im Zusammenhang mit der Ernennung von Herrn Cheung zur Kenntnis gebracht werden müssen.