Bundesanzeiger

Herausgegeben vom

Bundesministerium der Justiz

Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Daten zur Veröffentlichung:

Veröffentlichungsmedium:

Internet

Internet-Adresse:

www.bundesanzeiger.de

Veröffentlichungsdatum:

07. April 2022

Rubrik:

Aktiengesellschaften

Art der Bekanntmachung:

Hauptversammlung

Veröffentlichungspflichtiger:

flatexDEGIRO AG , Frankfurt am Main

Fondsname:

ISIN:

Auftragsnummer:

220412001070

Verlagsadresse:

Bundesanzeiger Verlag GmbH, Amsterdamer Straße 192,

50735 Köln

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Für flatexDEGIRO AG veröffentlicht am 07. April 2022.

Auftragsnummer: 220412001070

Quelle: Bundesanzeiger

flatexDEGIRO AG

Frankfurt am Main

WKN: FTG111.

ISIN: DE000FTG1111

Einberufung der ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung

.

Auf Grundlage von Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 in der Fassung vom 10. September 2021 ("COVID-19-Gesetz") laden wir unsere Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrates zur

ordentlichen Hauptversammlung der flatexDEGIRO AG, Frankfurt am Main,.

ein, die am Dienstag, den 17. Mai 2022, um 14:00 Uhr MESZ.

als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) stattfindet. Die gesamte Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte live im Internet unter der Internetadresse

https://www.flatexdegiro.com.

unter "Investor Relations" in dem Unterpunkt "HV & Prospekt", dort unter "Hauptversammlung 2022" im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton übertragen; eine elektronische Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich. Die Stimmrechtsausübung der ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder ihrer Bevoll-mächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Bitte beachten Sie auch die Hinweise am

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Quelle: Bundesanzeiger

Ende dieser Einberufung. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der flatexDEGIRO AG, Rotfeder-Ring 7, 60327 Frankfurt am Main. Dort werden sich der Versammlungsleiter, die weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats, die beurkundende Notarin, die Vorstandsmitglieder und die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter befinden. Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes.

Tagesordnung

  • 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2021, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2021

    Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss zu fassen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt hat.

    Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen enthalten auch den erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB. Die genannten Unterlagen sind ebenso wie die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB für das Geschäftsjahr 2021 und der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht für das Geschäftsjahr 2021 von der Einberufung an und auch während der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

    https://www.flatexdegiro.comunter "Investor Relations" in dem Unterpunkt "HV & Prospekt", dort unter "Hauptversammlung 2022" zugänglich.

  • 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

    "Den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt."

  • 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

    "Den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt."

  • 4. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022, des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr 2022 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen

    Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung seines Prüfungsausschusses, vor, folgenden Beschluss zu fassen:

"Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022, zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr 2022 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2022 und 2023 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung gewählt."

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Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte getroffen worden ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Vertragsklausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt wurde.

Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat gegenüber dem Prüfungsausschuss erklärt, dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen können.

5. Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021

Durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I 2019, S. 2637 ff.) ("ARUG II") sind § 120a AktG und § 162 AktG neu eingeführt worden. Vorstand und Aufsichtsrat sind nunmehr gemäß § 162 AktG verpflichtet, jährlich einen Bericht über die den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats im letzten Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung ("Vergütungsbericht") zu erstellen. § 120a Abs. 4 Satz 1 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung über die Billigung dieses nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr beschließt.

Der von Vorstand und Aufsichtsrat erstellte Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Der nach § 162 AktG erstellte Vergütungsbericht der flatexDEGIRO AG für das Geschäftsjahr 2021 und der Vermerk über dessen Prüfung durch die BDO AG Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft, Hamburg, sind im Anschluss an diese Tagesordnung in den Angaben "Zu Punkt 5 der Tagesordnung: Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021" wiedergegeben. Der Vergütungsbericht ist zudem von der Einberufung der Hauptversammlung an und auch während der gesamten Hauptversammlung über die Internetadresse

https://www.flatexdegiro.comunter "Investor Relations" in dem Unterpunkt "HV & Prospekt", dort unter "Hauptversammlung 2022" zugänglich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

" Der im Anschluss an die Tagesordnung in den Angaben "Zu Punkt 5 der Tagesordnung: Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021" wiedergegebene Vergütungsbericht der flatexDEGIRO AG für das Geschäftsjahr 2021 wird gebilligt. "

6.

Beschlussfassung über die Erweiterung des Aufsichtsrats der Gesellschaft von drei auf vier Mitglieder und die entsprechende Änderung der Satzung sowie über eine weitere Satzungsänderung im Hinblick auf den Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern. Die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder soll von drei auf vier erhöht werden. Die Gesellschaft soll hierdurch von der Sachkunde eines zusätzlichen Mitglieds des Aufsichtsrats profitieren. Die Erhöhung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder erfordert eine Änderung von § 8 Abs. 1 der Satzung.

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Des Weiteren soll die Beschluss- und Handlungsfähigkeit des Aufsichtsrats bei vorübergehender Verhinderung eines seiner Mitglieder sichergestellt bleiben. Zu diesem Zweck empfiehlt sich eine Folgeänderung betreffend die Beschlussfähigkeit in § 11 Abs. 1 Satz 1 der Satzung.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

"a) Die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder wird von drei auf vier erhöht und § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

"(1) Der Aufsichtsrat besteht aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern."

b) § 11 Abs. 1 Satz 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

"Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats ordnungsgemäß geladen sind und mindestens drei Aufsichtsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen; schriftliche Stimmabgabe gemäß Abs. 3 gilt als Teilnahme an der Beschlussfassung." "

7. Beschlussfassung über die Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats

Tagesordnungspunkt 6 sieht die Erweiterung des Aufsichtsrats auf vier Mitglieder vor. Diese Erweiterung wird mit Eintragung der beschlossenen Satzungsänderung in das Handels-register der Gesellschaft wirksam. Der Aufsichtsrat der flatexDEGIRO AG wird sich ab diesem Zeitpunkt nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 8 Abs. 1 der Satzung der flatexDEGIRO AG aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammensetzen. Es ist daher die Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds erforderlich.

Die Hauptversammlung ist dabei nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium schlägt der Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:

" Frau Aygül Özkan, Hamburg, Rechtsanwältin und Geschäftsführerin Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V., Berlin, wird mit Wirkung der Eintragung der Satzungsän-derung gemäß Tagesordnungspunkt 6 in das Handelsregister der Gesellschaft zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Wahl erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des neu gewählten Aufsichtsratsmitglieds für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet."

Die vorgeschlagene Kandidatin hat sich vorab bereit erklärt, das Amt für den Fall ihrer Wahl anzunehmen.

Frau Özkan verfügt aufgrund ihres persönlichen Werdegangs und ihrer aktuellen und der bisherigen Tätigkeiten in verantwortungsvollen Positionen in Wirtschaft und Politik (u.a. als Ministerin für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit, Bau und Integration in Niedersachsen) auch über langjährige und fundierte Expertise im Bereich von für die Gesellschaft bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen. Darüber hinaus ist die Kandidatin mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut im Sinne des § 100 Abs. 5, 2. Halbsatz AktG.

Mit der vorgeschlagenen Amtszeit macht die Gesellschaft von der in der Satzung vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, Aufsichtsratsmitglieder für eine kürzere als die nach § 8 Absatz 2 Satz 1 der Satzung maximal mögliche Amtszeit zu wählen und berücksichtigt insoweit insbesondere die Erwartungen internationaler Investoren.

Ergänzende Angaben zu der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidatin einschließlich der Angaben zu Mitgliedschaften in weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien sind im Anschluss an die Tagesordnung in den Angaben "Zu Punkt 7 der Tagesordnung: Ergänzende Angaben zu der zur Wahl als weiteres

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flatexDEGIRO AG published this content on 07 April 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 08 April 2022 09:48:03 UTC.