Am 20. Dezember 2022 schlossen YTO im Namen der YTO-Gruppe als Käufer und die First Tractor Company Limited im Namen der Gruppe als Lieferant den Vertrag über Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen ab, in dem sich die Gruppe verpflichtete, Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen für die YTO-Gruppe zu erbringen. Die Parteien sind: (a) YTO, im Namen der YTO Group, als Käufer; und (b) die First Tractor Company Limited, im Namen der Gruppe, als Lieferant. Zu erbringende Dienstleistungen: Gemäß der Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungsvereinbarung hat sich die Gruppe verpflichtet, der YTO-Gruppe Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen zu erbringen, einschließlich: (1) Produktforschung und -entwicklung: Forschung und Entwicklung von Landmaschinenprodukten (einschließlich Erntemaschinen und landwirtschaftlichen Werkzeugen und anderen Produkten) und der entsprechenden Produktionstechnologien; (2) Technologische Dienstleistungen: technologische Dienstleistungen in Bezug auf die Produkte der YTO-Gruppe; (3) Materialprüfungsdienstleistungen: Metallische Werkstoffe, anorganische Werkstoffe, chemische Werkstoffe und physikalische Fehlererkennung; (4) Kalibrierungsdienstleistungen: Kalibrierungsdienstleistungen für das Wiegen von Werkstoffen, Produkttests, technische Schulungen, Beschaffung von Kalibrierungsinstrumenten, Bewertung von Standardinstrumenten, Systemmanagement sowie Vorbereitung und Überarbeitung von Kalibrierungsstandards; und
(5) Prüfdienstleistungen für Kalibrierungsinstrumente: Dienstleistungen einschließlich Verifizierung, Kalibrierung, Prüfung, Wartung und Modifizierung für die Kalibrierungsinstrumente der YTO-Gruppe. Laufzeit: Vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Zahlungsbedingungen: Die Zahlung im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungsvereinbarung erfolgt in bar und die Zahlungsbedingungen werden in jedem separaten Vertrag festgelegt, der von den Parteien in Übereinstimmung mit der Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungsvereinbarung vereinbart wird. Preisstandard für die Transaktionen im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungsvereinbarung: Im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungsvereinbarung wird das Honorar für die Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in der folgenden Reihenfolge festgelegt: (1) der Preis für nicht verbundene Transaktionen ähnlicher Art zwischen der Gruppe und Dritten, die von den verbundenen Parteien unabhängig sind;
(2) der Preis, der sich aus den angemessenen Kosten für die von der Gruppe erbrachten Dienstleistungen zuzüglich des Bruttogewinns vergleichbarer, nicht verbundener Transaktionen derselben Kategorie zusammensetzt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche, die mit dem Inhalt, der Arbeitsdauer und den geistigen Eigentumsrechten in Bezug auf Design-, Forschungs- und Entwicklungs- oder Testprojekte usw. identisch oder ähnlich sind); oder); oder (3) für den Fall, dass die oben genannten Preise nicht verfügbar oder nicht anwendbar sind, wird der Preis durch Verhandlungen zwischen den Parteien auf der Grundlage des Fremdvergleichs festgelegt.