Fair Value REIT-AG, Frankfurt am Main

ISIN: DE000A0MW975 - WKN: A0MW97

Virtuelle ordentliche Hauptversammlung 2024 am Mittwoch, 3. Juli 2024, um 10:00 Uhr (MESZ)

Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1 gemäß § 124a Satz 1 Nr. 2 AktG

Tagesordnungspunkt 1 der am 3. Juli 2024 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2024 der Gesellschaft sieht lediglich die Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum

31. Dezember 2023, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2023 - einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a Handelsgesetzbuch (HGB) - sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 vor. Eine Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Konzernab- schluss am 24. April 2024 gebilligt, der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Nach §§ 172, 173 AktG ist zum Tagesordnungspunkt 1 daher keine Beschlussfassung vorgesehen. Insbe- sondere liegt kein Fall des § 173 AktG vor, wonach die Feststellung des Jahresabschlusses der Hauptversammlung überlassen wird, wenn Vorstand und Aufsichtsrat dies beschließen. Ein solcher Beschluss wurde nicht gefasst.

Gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand die Hauptversammlung nach Eingang des Berichts des Aufsichtsrats zur Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, eines vom Aufsichtsrat gebilligten Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a HGB sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung eines Bilanzgewinns und bei einem Mut- terunternehmen (§ 290 Abs. 1, 2 HGB) auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebil- ligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen. Dabei sind Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 175 Abs. 4 AktG mit der Einberufung der Hauptversammlung zur Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses an die in dem Bericht des Aufsichtsrats enthaltenen Erklärungen über den Jahresabschluss (§§ 172, 173 Abs. 1 AktG) gebunden. Dies gilt für den Konzernabschluss gemäß § 175 Abs. 4 Satz 2 AktG entsprechend.

Frankfurt am Main, im Mai 2024

Fair Value REIT-AG

Der Vorstand

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