Am 22. November 2023 gab Epsilon Healthcare Ltd. bekannt, dass Alan Beasley, ein Direktor des Unternehmens, eine Versammlung gemäß Abschnitt 249CA des Corporations Act 2001 einberufen hat, die Beschlüsse zur Abberufung von Direktoren des Unternehmens, die auf der Versammlung am 22. Dezember 2023 eingebracht werden sollen. Darüber hinaus erklärte das Unternehmen, dass, selbst wenn die Einberufung der Versammlung die Absichtserklärung zur Einbringung des Beschlusses darstellt, diese ungültig ist, da das vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten wurde. Daher dürfen diese Beschlüsse der Versammlung nicht vorgelegt werden, da die vom Direktor einberufene Versammlung nicht mindestens 2 Monate nach der Einberufung der Absichtserklärung zur Einbringung liegt.