Am 3. Juli 2024 erhielt die EMCORE Corporation eine schriftliche Mitteilung von HCP-FVI, LLC als Verwaltungsstelle für die Kreditgeber im Rahmen der Kreditvereinbarung vom 9. August 2022 (zusammen mit allen vor dem Datum dieses Dokuments erfolgten Unterlassungserklärungen, Ergänzungen und Änderungen, die ?Kreditvereinbarung?) zwischen der Gesellschaft, den inländischen Tochtergesellschaften der Gesellschaft, die von Zeit zu Zeit Partei dieser Vereinbarung sind (zusammen mit der Gesellschaft die ?Kreditnehmer?), den Kreditgebern, die von Zeit zu Zeit Partei dieser Vereinbarung sind, und dem Bevollmächtigten, dass ein angeblicher Verzugsfall eingetreten ist. In der Mitteilung über die Nichterfüllung wird angegeben, dass bestimmte Nichterfüllungen unter der Kreditvereinbarung eingetreten sind, weil die Darlehensnehmer (i) bestimmte Verpflichtungen nicht eingehalten haben, die in der von den Darlehensnehmern, dem Bevollmächtigten und den Darlehensgebern abgeschlossenen Verzichtsvereinbarung und zweiten Änderung der Kreditvereinbarung vom 29. April 2024 (die ?Forbearance Agreement?), und (ii) dem Bevollmächtigten und den Darlehensgebern Material zu liefern, das ausreicht, um festzustellen, ob die Darlehensnehmer bestimmte in der Forbearance Agreement festgelegte Verpflichtungen einhalten haben.

In der Inverzugsetzung erklärte der Bevollmächtigte, dass die Darlehen unter dem Kreditvertrag aufgrund des in der Inverzugsetzung behaupteten zusätzlichen Verzugs weiterhin mit dem Verzugszinssatz von 18% verzinst werden. In der Inverzugsetzung heißt es weiter, dass der Bevollmächtigte nicht auf die Rechte oder Rechtsmittel der Kreditgeber aus dem Kreditvertrag verzichtet.

Die Verzugsmitteilung erfolgt zusätzlich zu den Mitteilungen, die die Gesellschaft vom Bevollmächtigten am 14. Juni 2024 (die ?ursprüngliche Mitteilung?) und am 21. Juni 2024 erhalten hat, in denen der Bevollmächtigte darauf hinwies, dass nach Ansicht des Bevollmächtigten bestimmte andere Versäumnisse im Rahmen der Kreditvereinbarung eingetreten sind, und ändert oder ersetzt diese Mitteilungen in keiner Weise. Die Gesellschaft antwortete auf die ursprüngliche Mitteilung und teilte dem Bevollmächtigten mit, dass sie der Ansicht ist, dass im Zusammenhang mit den in der ursprünglichen Mitteilung beschriebenen angeblichen Verstößen kein Verzug oder ein Verzugsereignis gemäß der Kreditvereinbarung vorliegt. Die Gesellschaft führt in gutem Glauben Gespräche mit dem Bevollmächtigten über Mechanismen, um den Mitteilungen zu begegnen und ein solches Ereignis in Zukunft zu verhindern.