Die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre von ECO soll gegen Barabfindung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des GesAusG erfolgen. Über den Gesellschafterausschluss wird im Rahmen einer noch einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung beschlossen.
Der Vorstand von ECO wird die weiteren Schritte gemäß den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen gesondert veröffentlichen.
Rückfragenhinweis
ECO Business-Immobilien AG Investor Relations - KonzernkommunikationT +43 / 1 / 521 45-700
E cwi@conwert.at
Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Einschätzungen und Aussagen, die auf Basis aller der ECO Business-Immobilien AG zum gegenwärtigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Diese zukunftsbezogenen Aussagen werden üblicherweise mit Begriffen wie
"erwarten", "schätzen", "planen", "rechnen", "davon ausgehen", "sollen", "sollten", "können", etc. umschrieben. Die vorausschauenden Aussagen geben die Sicht zu dem Zeitpunkt wieder, zu dem sie getätigt wurden. ECO weist darauf hin, dass die tatsächlichen Gegebenheiten und damit auch die tatsächlichen Ergebnisse aufgrund verschiedenster Faktoren von den in dieser Mitteilung dargestellten Erwartungen abweichen können.
- 1 -
ECO Business-Immobilien AG veröffentlichte diesen Inhalt am 17 Februar 2016 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen. Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 17 Februar 2016 17:17:19 UTC.
Das Originaldokument ist verfügbar unter: http://www.eco-immo.at/fileadmin/user_upload/downloads/ad_hoc_ECO_Verlangen_Ausschluss_Minderheitsaktionaere_2016-02-17.pdf