Am 23. August 2023 ist B. Thomas Golisano als Mitglied des Board of Directors der Eastman Kodak Company zurückgetreten. Der Rücktritt von Herrn Golisano stand in keinem Zusammenhang mit Meinungsverschiedenheiten mit dem Unternehmen in Bezug auf die Geschäftstätigkeit, die Politik oder die Praktiken des Unternehmens. Am 23. August 2023 wurde David P. Bovenzi in den Vorstand und das Compensation, Nominating and Governance Committee des Vorstands berufen.

Herr Bovenzi, 52, ist Chief Investment Officer von Grand Oaks Capital und in dieser Position seit November 2016 tätig. Bevor er zu Grand Oaks Capital kam, war Herr Bovenzi als Managing Director und Portfoliomanager bei U.S. Trust und dessen Nachfolgerin, der Bank of America Private Bank, tätig, wo er Anlageportfolios für sehr vermögende Privatpersonen strukturierte und Teams von Anlageexperten im gesamten Nordosten leitete. Herr Bovenzi ist außerdem im Vorstand einer Reihe von privaten Portfoliounternehmen, im Investitionsausschuss des George Eastman Museums und als Vorsitzender des Investitionsausschusses der McQuaid Jesuit High School tätig.

Herr Bovenzi tritt die Nachfolge von Herrn Golisano als Beauftragter von GO EK Ventures IV, LLC (der ?Investor?) im Vorstand an. Im Zusammenhang mit dem Kauf von Vorzugsaktien der Serie C des Unternehmens durch den Investor gemäß dem Kaufvertrag für Vorzugsaktien der Serie C zwischen dem Unternehmen und dem Investor vom 26. Februar 2021 gewährte das Unternehmen dem Investor das Recht, auf den Jahres- oder Sonderversammlungen der Aktionäre des Unternehmens ein Mitglied des Verwaltungsrats zu nominieren und einen Nachfolger zu nominieren, um eine freie Stelle zu besetzen, die dadurch entsteht, dass der Beauftragte während seiner Amtszeit aus irgendeinem Grund aus dem Verwaltungsrat ausscheidet. Dieses Recht erlischt, wenn sich die Ausgabe der Vorzugsaktien der Serie C zum dritten Mal jährt oder wenn der Investor nicht mehr direkt oder indirekt mindestens die Mehrheit der gemäß dem Kaufvertrag erworbenen Vorzugsaktien der Serie C oder der bei der Umwandlung dieser Aktien erhaltenen Stammaktien hält, je nachdem, was früher eintritt.

Gemäß dem Kaufvertrag hat Herr Bovenzi Anspruch auf dieselbe Vergütung, Aktienvergütung und andere Honorare oder Vergütungen, einschließlich der Erstattung von Reisekosten und Spesen, die den nicht geschäftsführenden Direktoren des Unternehmens für seine Tätigkeit als Direktor gezahlt werden.