Brüssel (awp/sda/reu) - Der französische Stromriese EDF muss nach einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union wegen illegaler Staatshilfen 1,4 Milliarden Euro an Frankreich zurückzahlen.

Die Richter des zweithöchsten Gerichts in der EU erklärten am Dienstag einen Beschluss der EU-Kommission von 2015, wonach der französische Staat EDF Beihilfen gewährt habe, die mit dem Binnenmarkt nicht vereinbar seien, für rechtens.

Vielmehr habe Frankreich die Pflicht, den Betrag von 1,37 Milliarden Euro zurückzufordern, sagten die Richter. EDF und die Pariser Regierung hatten die Kommissionsanordnung angefochten. Dieser Vorstoss wurde nun abgewiesen. Der mittlerweile börsennotierte Stromkonzern überwies die Summe bereits 2015 an die Staatskasse.

Der Fall hat eine lange Vorgeschichte. Ende der 90er Jahre besserte Frankreich die Finanzen des damaligen Staatsunternehmens auf. 2003 stellte die EU-Kommission fest, dass Paris dabei auf eine Steuerforderung von 890 Millionen Euro an EDF verzichtet habe und das Geld zurückverlange müsse.

EDF und Frankreich klagten dagegen und bekamen in zwei Urteilen Recht. Daraufhin erliess die EU-Kommission 2015 einen neuen Beschluss, der nun vom Gericht bestätigt wurde. Gegen die Entscheidung können aber beim Gerichtshof der Europäischen Union Rechtsmittel eingelegt werden.