01. Oktober 2013

Beschlüsse der Gläubigerversammlung vom 01. Oktober 2013

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

DR Real Estate AG
Von-Werth-Str. 1
D-50670 Köln
ISIN: DE0005577001
WKN: 557700

Köln, den 01. Oktober  2013

Beschlüsse der Gläubigerversammlung vom 01. Oktober 2013

In den Insolvenzverfahren über das Vermögen der DR Real Estate AG (ISIN DE0005577001), DR Wohnen 1 GmbH & Co. KG und DR Commercial 1 AG haben die beteiligten Gläubiger in den heutigen Gläubigerversammlungen beim Amtsgericht Köln (Insolvenzgericht) auf entsprechende Anträge des Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Thomas Ellrich, die Liquidation der jeweiligen Gesellschaft und den Abverkauf sämtlicher Immobilien im Einvernehmen mit den beteiligten Grundpfandgläubigern beschlossen.

Ferner stimmte die Gläubigerversammlung in dem Verfahren über das Vermögen der DR Real Estate AG dem vom Insolvenzverwalter beabsichtigten Antrag auf Widerruf der Börsenzulassung bei sämtlichen Börsenplätzen, an denen Anteile an der DR Real Estate AG zum Handel zugelassen sind, zu und haben den Insolvenzverwalter ermächtigt, den Widerruf der Börsenzulassung der DR Real Estate AG zu beantragen.

Der Insolvenzverwalter kann gegenwärtig die Höhe des zu erwartenden Verwertungserlöses aus dem Abverkauf der Immobilien nicht mit hinreichender Sicherheit prognostizieren. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand sind sämtliche Immobilien wertausschöpfend mit Grundpfandrechten belastet.


DR Real Estate AG

Köln, 01. Oktober 2013
Der Vorstand

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