Frauenfeld (awp/sda) - Am Dienstagvormittag wird am Bezirksgericht Frauenfeld der Prozess gegen den Chef der Versandapotheke Zur Rose fortgeführt. Auf dem Programm stehen zunächst die Plädoyers der Verteidigung.

Dem Beschuldigten werden unlauterer Wettbewerb und Verstösse gegen das Heilmittelgesetz in der Zeit zwischen 2010 und 2015 vorgeworfen.

Gemäss der Privatklägerin, dem Apothekenverband PharmaSuisse, soll die Frauenfelder Versandapotheke Zur Rose zwischen 2011 und 2015 Medikamente verschickt haben, ohne die rechtlichen Bedingungen dafür vollumfänglich eingehalten zu haben. Dabei geht es um rund 143'000 Bestellungen im Wert von mindestens 7,15 Millionen Franken.

Weiter soll Zur Rose gegen das Heilmittelgesetz verstossen haben, indem zwischen 2010 und 2014 an rund 6400 Ärzte insgesamt 8 Millionen Franken an Vergütungen ausbezahlt worden seien.

PharmaSuisse bezeichnete die damalige Geschäftspraxis von Zur Rose als "quick and dirty". Die Versandapotheke habe bewusst in Kauf genommen, möglicherweise gegen gültiges Recht zu verstossen. Aufgrund früherer Klagen hat das Bundesgericht 2015 entschieden, dass die Geschäftspraxis von Zur Rose widerrechtlich war, worauf die Versandapotheke diese Tätigkeiten sofort einstellte.

Verteidigung kommt zu Wort

Bei der Befragung am ersten Prozesstag vom 1. Dezember 2020 gab Zur-Rose-CEO Walter Oberhänsli an, dass die in der Anklage genannten Zahlen in der Grössenordnung korrekt sein könnten. Er betonte jedoch, nie gegen geltendes Recht verstossen zu haben.

Am Dienstag, dem zweiten Prozesstag, wird die Verteidigung ihre Positionen detailliert darlegen.