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Wir bitten hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft, ohne physische Präsenz an der am

Mittwoch, dem 6. April 2022, um 11.00 Uhr (MESZ)

stattfindenden virtuellenordentlichen Hauptversammlung teilzunehmen.

Die Hauptversammlung wird live in Bild und Ton in unserem Aktionärsportal im Internet unter

https://www.dinkelacker-ag.de/index.php/hauptversammlungübertragen.

Voraussetzung für den Zugang zum Aktionärsportal ist die vorangegangene Anmeldung zur Hauptversammlung.

Ort der Übertragung der ordentlichen Hauptversammlung und damit der Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der Dinkelacker - Schwaben Bräu GmbH & Co. KG, Tübinger Straße 46, 70178 Stuttgart.

Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten sind nicht berechtigt, am Ort der Versammlung anwesend zu sein, und können versammlungsbezogene Rechte nur schriftlich oder im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und Aktionärs- vertreter erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

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1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2021 mit dem Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns zum 30. September 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/21 Die vorgenannten Unterlagen sind nach den gesetz- lichen Bestimmungen der Hauptversammlung zugänglich zu machen und können im Internet unterhttps://www.dinkelacker-ag.de/index.php/finanz-berichte/geschaeftsberichte abgerufen werden.

Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich eine Abschrift der vorgenannten Unter- lagen übersandt.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanz- gewinns

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen: Der Bilanzgewinn der DINKELACKER Aktienge- sellschaft aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2020/21 in Höhe von 9.498.950,04 wird in Höhe von

9.316.320,00 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 20,00 je dividendenberechtigter Stückaktie und eines Bonus in Höhe von 12,00 je dividenden- berechtigter Stückaktie verwendet. Der verbleibende Betrag in Höhe von 182.630,04 wird auf neue Rech- nung vorgetragen.

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft gehaltenen 8.865 eigenen Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind.

Die Dividende und der Bonus sollen am 11.April 2022 ausgezahlt werden.

  1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020/21 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mit- gliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020/21 Entlastung zu erteilen.
  2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/21 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mit- gliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/21 Entlastung zu erteilen.
  3. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung der Aufsichtsratsvergütung
    Der Grundbetrag der Aufsichtsratsvergütung beträgt Euro 10.000,00 je Geschäftsjahr und wurde zuletzt im Jahr 2000 geändert. Die Vergütung soll daher an die allgemeine Preisentwicklung angepasst werden. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:

§ 13 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: "§ 13 Vergütung

(1) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält Ersatz seiner Auslagen und darüber hinaus für jedes Geschäfts- jahr eine nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare feste Vergütung in Höhe von Euro 15.000,00. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte und sein Stellvertreter erhält das Eineinhalbfache der in Satz 1 genannten Vergütung.

(2) Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahrs dem Aufsichtsrat angehören oder den Vorsitz oder stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat innehaben, erhalten die festen Vergütungen zeitanteilig."

6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernab- schlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/22 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021/22 zu wählen.

Mitteilungen und Informationen für die Aktionäre

Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten

Der Vorstand der Gesellschaft hat entschieden, die ordent- liche Hauptversammlung 2022 der Gesellschaft gemäß Artikel 2 § 1 Abs.1, Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,Genossenschafts-,Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Aus- wirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 ("Covid-19-Gesetz") als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevoll- mächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abzuhalten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat diesem Beschluss des Vorstands gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 6 Covid-19-Gesetz zugestimmt. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevoll-

mächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) ist damit ausgeschlossen.

Wir bitten die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten daher um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung, zur Aus- übung des Stimmrechts sowie zu den weiteren Aktionärs- rechten.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2022 als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des Covid-19-Gesetzes führt insbesondere zu den folgenden Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre:

  • Die Hauptversammlung wird für alle ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten vollständig in Bild und Ton live über das Aktionärsportal im Internet übertragen (siehe "Bild- und Tonübertragung der virtuellen Haupt- versammlung").
  • Das Stimmrecht können alle ordnungsgemäß angemel- deten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten im Wege der elektronischen Briefwahl sowie durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechts- vertreter ausüben (siehe "Ausübung des Stimmrechts").
  • Den zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemel- deten Aktionären oder ihren Bevollmächtigten wird ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt (siehe "Fragerecht der Aktionäre").
  • Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können während der Dauer der Haupt- versammlung per E-Mail Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung einlegen (siehe "Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung").

Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises, etwaige Vollmachtsnachweise und die Briefwahl sowie für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitz- nachweises, den Nachweis einer etwaigen Bevollmächtigung sowie für die Briefwahl geben wir folgende Adresse an:

Dinkelacker Aktiengesellschaft c/o FAE Management GmbH Oskar-Then-Straße 7

63773 Goldbach

Telefax: 0049 6021 58 97 35

E-Mail:hvdinkelacker2022@fae-gmbh.de

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:

Dinkelacker Aktiengesellschaft

Königstraße 18, 70173 Stuttgart

Telefax: 0049 711 222 157 - 29

E-Mail:hauptversammlung@dinkelacker-ag.de

Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktien- besitz nachweisen. Der Nachweis hat nach § 15 Abs. 3 der Satzung durch einen in Textform von dem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis zu erfolgen, der sich auf den Beginn des 21. Tags vor der Hauptversammlung, das ist der 16. März 2022 (Nachweisstichtag), bezieht. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft in Textform unter der vorstehend für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznach- weises genannten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also bis spätestens 30. März 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären Anmeldebestätigungen übersandt.

Bild- und Tonübertragung

der virtuellen Hauptversammlung

Das Aktionärsportal ist auf der Internetseite der Gesell- schaft unter

https://www.dinkelacker-ag.de/index.php/hauptversammlung

ab dem 16. März 2022 für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten zugänglich. Um das Aktionärsportal nutzen zu können, müssen sich die Aktio- näre mit den Zugangsdaten einloggen, die sie mit ihrer Anmeldebestätigung erhalten. Detailinformationen hierzu entnehmen Sie bitte dem der Anmeldebestätigung bei- gefügten Formular zur Stimmrechtsausübung.

Ausübung des Stimmrechts

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig gemäß den im Abschnitt "Voraussetzungen für dieTeilnahme an der virtuellen Hauptversammlung" genannten Voraussetzungen zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet haben. Die Stimmabgabe per Briefwahl sowie Änderungen hinsichtlich Ihrer Briefwahlstimmen können bis spätestens 5.April 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch, per E-Mail oder per Telefax unter Verwendung des der Anmelde- bestätigung beigefügten Formulars zur Stimmrechtsausübung an die vorstehend für die Briefwahl genannte Adresse über- sandt werden. Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang. Zusätzlich steht den Aktionären das Aktionärsportal der Gesellschaft unter https://www.dinkelacker-ag.de/index.php/hauptversammlung zur Verfügung, über das eine Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl ab dem 16.März 2022 bis zum Schluss der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am

6.April 2022 möglich sein wird. Über das Aktionärsportal können auch während der Hauptversammlung bis zum Schluss der Abstimmung zuvor im Wege der Briefwahl erfolgte Stimmabgaben geändert oder widerrufen werden. Detailinformationen sind in dem der Anmeldebestätigung beigefügten Formular zur Stimmrechtsausübung enthalten.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstim- mung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmäch- tigten, z.B. durch einen Intermediär oder eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, aus- üben lassen. Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung zur virtuellen Haupt- versammlung durch den Aktionär oder den Bevollmächtig- ten gemäß den im Abschnitt "Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung" genannten Voraussetzungen Sorge zu tragen. Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teil- nehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Die elektronische Zuschaltung des Bevollmächtigten über das Aktionärsportal setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der Anmeldebestätigung über- sandten Zugangsdaten erhält.

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Diesem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen neben der Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Er übt das Stimmrecht aus- schließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Vollmachten und Weisungen an den Stimm- rechtsvertreter der Gesellschaft sowie der Widerruf von Vollmachten und Änderungen von Weisungen können bis spätestens 5. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch, per E-Mail oder per Telefax unter Verwendung des der Anmeldebestätigung beigefügten Formulars an die vorstehend für Vollmachtsnachweise ge- nannte Adresse übersandt werden. Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vor- rang. Zusätzlich steht den Aktionären das Aktionärsportal der Gesellschaft unter https://www.dinkelacker-ag.de/ index.php/hauptversammlung zur Verfügung, über das eine Erteilung von Vollmachten und Weisungen an den Stimm- rechtsvertreter der Gesellschaft ab dem 16. März 2022 bis zum Schluss der Abstimmung in der virtuellen Haupt- versammlung am 6. April 2022 möglich sein wird. Über das Aktionärsportal können auch während der Hauptversamm- lung bis zum Schluss der Abstimmung zuvor erteilte Voll- machten und Weisungen geändert oder widerrufen werden. Detailinformationen sind in dem der Anmeldebestätigung beigefügten Formular zur Vollmachts- und Weisungs- erteilung enthalten.

Wir bitten zu berücksichtigen, dass der Stimmrechtsver- treter der Gesellschaft weder im Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrens- anträgen, zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder zum Einlegen von Widersprüchen entgegennehmen kann.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstim- mung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzel- abstimmung.

Fragerecht der Aktionäre

Aktionäre haben das Recht, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen über Angelegenheiten der Gesell- schaft zu stellen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 Covid-19- Gesetz). Hierfür müssen sich Aktionäre rechtzeitig gemäß den im Abschnitt "Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung" genannten Voraus- setzungen zur virtuellen Hauptversammlung anmelden. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Der Vorstand kann Fragen und deren Beantwortung zusammenfassen, wenn ihm dies sinnvoll erscheint.

Fragen der Aktionäre sind aus organisatorischen Gründen bis spätestens 4. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), im Wege elektronischer Kommunikation unter der E-Mail-Adressehvfragen@dinkelacker-ag.de einzureichen.

Darüber hinaus stehen den Aktionären weder das Aus- kunftsrecht gemäß § 131 AktG noch ein Rede- und Frage- recht in und während der virtuellen Hauptversammlung zu. Es werden ausschließlich in deutscher Sprache gestellte Fragen berücksichtigt.

Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung Widerspruch zur Niederschrift gegen einen Beschluss der Hauptversammlung kann gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Covid-19-Gesetzin Abweichung von § 245 Nr.1AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Haupt- versammlung von rechtzeitig gemäß den im Abschnitt "Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Haupt- versammlung" genannten Voraussetzungen zur virtuellen Hauptversammlung angemeldeten Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, vom Beginn bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung unter Angabe der Anmelde- bestätigungs-Nummersowie des Namens im Wege der elektronischen Kommunikation unter der E-Mail-Adresse hauptversammlung@dinkelacker-ag.deerklärt werden.

Hinweis zur Aktionärshotline

Bei organisatorischen Fragen zu unserer virtuellen Haupt- versammlung können sich Aktionäre und Intermediäre per E-Mail an hauptversammlung@dinkelacker-ag.de wenden. Zusätzlich stehen wir Ihnen telefonisch von Montag bis einschließlich Freitag zwischen 08:00 Uhr und 15:00 Uhr unter 0049 711 222 157 0 zur Verfügung.

Datenschutzhinweise

Die Gesellschaft erhebt und verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung personenbezogene Daten von Aktionären und Aktionärsvertretern. Einzelheiten hierzu können auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.dinkelacker-ag.de im Bereich "Investor Rela- tions" unter dem Link "Hauptversammlung" abgerufen werden.

Stuttgart, im Februar 2022

Dinkelacker Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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Dinkelacker AG published this content on 23 February 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 23 February 2022 08:58:03 UTC.