SE Wandel-schuldverschreibung über 800 Mio. EUR, mit Fälligkeit 2026 (ISIN DE000A2GS377)

DGAP-News: Deutsche Wohnen SE / Schlagwort(e): Anleihe                         
Deutsche Wohnen SE: Mitteilung an die Gläubiger der Deutsche Wohnen SE         
Wandel-schuldverschreibung über 800 Mio. EUR, mit Fälligkeit 2026 (ISIN        
DE000A2GS377)                                                                  
                                                                               
14.09.2021 / 19:45                                                             
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Mitteilung an die Gläubiger der Deutsche Wohnen SE Wandel-schuldverschreibung  
über 800 Mio. EUR, mit Fälligkeit 2026 (ISIN DE000A2GS377)                     
                                                                               
Berlin, 14. September 2021. Soweit die verwendeten Begriffe nicht anders in    
dieser Mitteilung definiert sind, haben sie die gleiche Bedeutung wie in den   
Bedingungen der Schuldverschreibungen (die "Anleihebedingungen").              
                                                                               
Die Anleiheschuldnerin macht hiermit gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 der              
Anleihebedingungen den Eintritt eines Kontrollerwerbs (wie in den              
Anleihebedingungen definiert) bekannt.                                         
                                                                               
Die Vonovia SE hat am 23. August 2021 die Angebotsunterlage zu einem           
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der    
Anleiheschuldnerin veröffentlicht. Die Vonovia SE hat nach dem Verzicht auf    
sämtliche Vollzugsbedingungen zusätzlich zu den bereits bei Veröffentlichung   
des Übernahmeangebots von ihr gehaltenen Aktien weitere Aktien der             
Anleiheschuldnerin erworben. Vonovia SE hat die Anleiheschuldnerin am heutigen 
Tag darüber informiert, dass sie mittlerweile mehr als 30 % der Aktien und der 
Stimmrechte der Anteilsschuldnerin hält; ein Kontrollerwerb ist am 14.         
September 2021 eingetreten.                                                    
                                                                               
Als Kontrollerwerbsstichtag wird 14. Oktober 2021 festgesetzt.                 
                                                                               
Jeder Gläubiger ist nach seiner Wahl berechtigt, mit einer Frist von mindestens
10 Tagen mit Wirkung zum Kontrollerwerbsstichtag alle oder einzelne seiner     
Schuldverschreibungen, die noch nicht gewandelt worden sind, zur Rückzahlung zu
kündigen. In einem solchen Fall hat die Anleiheschuldnerin die betreffenden    
Schuldverschreibungen am Kontrollerwerbsstichtag zum Nennbetrag zuzüglich bis  
zu dem Kontrollerwerbsstichtag (ausschließlich) aufgelaufener Zinsen           
zurückzuzahlen. Das Kündigungsrecht ist nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 der       
Anleihebedingungen auszuüben.                                                  
                                                                               
Falls Gläubiger bis zum Kontrollerwerbsstichtag (einschließlich) eine          
Wandlungserklärung abgeben, ist der Wandlungspreis nach Maßgabe des § 10 Abs. 3
(iii) der Anleihebedingungen angepasst und beträgt EUR 40,5267.                
                                                                               
Während der Bedingten Wandlungserklärungsfrist, d. h. nach der Verlängerung    
infolge des Verzichts auf sämtliche Vollzugsbedingungen des Übernahmeangebots  
bis zum 4. Oktober 2021, können Gläubiger alternativ eine auf den Eintritt     
eines Annahmeereignisses Bedingte Wandlungserklärung abgeben. Das              
Annahmeereignis wird mit der Bekanntmachung der Vonovia SE gemäß § 23 Abs. 1   
Nr. 2 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz nach dem Ende der Bedingten       
Wandlungserklärungsfrist zu Beginn der zweiwöchigen weiteren Annahmefrist nach 
§ 16 Abs. 2 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz eintreten, womit alle       
Bedingte Wandlungserklärungen wirksam werden.                                  
                                                                               
Derselbe angepasste Wandlungspreis von EUR 40,5267 gilt nach § 10(3)(v) der    
Anleihebedingungen für Bedingte Wandlungserklärungen, die bereits abgegeben    
worden sind oder noch abgegeben werden. Aktien sind im Fall einer Bedingten    
Wandlungserklärung so bald wie möglich nach dem Eintritt des                   
Annahmeereignisses, spätestens aber fünf Handelstage danach zu liefern.        
                                                                               
Die Gläubiger werden darauf hingewiesen, den für die gewünschte Art der        
Wandlungserklärung bestimmten Vordruck, der bei der Wandlungsstelle erhältlich 
ist, zu verwenden. Abgegebene Wandlungserklärungen sind jeweils unwiderruflich.
                                                                               
                                                                               
Wichtiger Hinweis                                                              
                                                                               
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine          
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar.                                    
                                                                               
Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind,   
stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden",           
"erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon        
ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen        
Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Deutsche   
Wohnen und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die  
Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen  
und Prognosen, die die Deutsche Wohnen und die mit ihr gemeinsam handelnden    
Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über 
ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken   
und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich     
nicht im Einflussbereich der Deutsche Wohnen oder der mit ihr gemeinsam        
handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die          
tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den                  
zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können.    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Kontakt:                                                                       
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14.09.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt  
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: Deutsche Wohnen SE                                                

             Mecklenburgische Straße 57                                        

             14197 Berlin                                                      

             Deutschland                                                       

Telefon:     +49 (0)30 89786-5413                                              

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E-Mail:      ir@deutsche-wohnen.com                                            

Internet:    https://www.deutsche-wohnen.com                                   

ISIN:        DE000A0HN5C6                                                      

WKN:         A0HN5C                                                            

Indizes:     DAX                                                               

Börsen:      Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in   
             Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart,        
             Tradegate Exchange                                                

EQS News ID: 1233397                                                           







                                       

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