H I N W EI SE Z U R VO L L M A C H T S - U N D WEI S U N G SE R T EI L U N G

A N D I E S T I M M R E C H T S V E R T R E T E R D E R G E S E L L S C H A F T

Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Deufol SE benannten Stimmrechtsvertreter

Als Service bieten wir Ihnen an, dass von der Deufol SE benannte Stimmrechtsvertreter Ihre Stimmen gemäß Ihren Weisungen auf der Hauptversammlung am 29. Juni 2022 vertreten. Zu jeweils einzelvertretungsberechtigten Stimmrechtsvertretern hat die Ge- sellschaft Herrn Björn Michel und Herrn Guido Janzen, beide Mitarbeiter der Link Market Services GmbH, München, benannt.

Die Vollmachts- und Weisungserteilung ist an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft per Post, Fax oder E-Mail an folgende Adresse zu übermitteln:

Stimmrechtsvertreter der Deufol SE c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10

80637 München Deutschland

Fax: + 49 (0)89 21027 288

E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de

Bitte benutzen Sie für die Vollmachts- und Weisungserteilung per Post, Fax oder E-Mail das Formular "Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter" und übersenden dieses an die vorgenannte Anschrift. Bitte erteilen Sie durch Ankreuzen zu jedem Tagesordnungspunkt die Weisungen, wie die Stimmrechtsvertreter für Sie stimmen sollen.

Sie können für die Vollmachts- und Weisungserteilung auch das HV-Portal unter folgender Internetadresse nutzen:

www.deufol.com/de/hv2022

Wichtige Hinweise:

Bitte beachten Sie, dass Ihre per Post, Fax oder E-Mail erteilten Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts nur dann gültig sind, wenn Sie dieses Vollmachts- und Weisungsformular ausgefüllt zusammen unter Angabe ihrer Aktionärsnummer den Stimmrechts- vertretern bis zum 28. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugesandt haben. Per Post, Fax oder E-Mail erteilte Vollmachten und Weisun- gen, die erst nach dem 28. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), bei oben genannter Adresse eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

Über das HV-Portal erteilte Vollmachten und Weisungen müssen der Gesellschaft spätestens zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am 29. Juni 2022 zugehen.

Sollten Sie mehrere Vollmachten und Weisungen und/oder Vollmacht und Weisung auf mehreren Übermittlungswegen (Post, Fax, E-Mail oder HV-Portal) erteilen, wird grundsätzlich der zeitlich letzte Eingang der Vollmacht mit den entsprechenden Weisungen als verbindlich erachtet. Bei taggleichem Eingang hat der Eingang per Fax oder E-Mail Vorrang vor den Rückläufen, die die Ge- sellschaft per Post erreichen.

Sollten Sie die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen, so müssen Sie diesen in jedem Fall Wei- sungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung entsprechender Weisungen ist die Vollmacht insge- samt ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind weisungsgebunden. Enthalten einzelne Punkte keine ausdrückliche oder eine wider- sprüchliche oder unklare Weisung, so werden die Stimmrechtsvertreter zu den betreffenden Tagesordnungspunkten an den Ab- stimmungen nicht teilnehmen.

Bei persönlicher Teilnahme oder bei der Teilnahme eines von Ihnen bevollmächtigten Dritten an der virtuellen Hauptversammlung muss die von Ihnen im Vorfeld der Hauptversammlung erteilte Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft entweder bis spätestens bis 28. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), in Textform (§ 126b BGB) an die oben genannte Adresse oder bis spätestens zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am 29. Juni 2022 über das HV-Portal widerrufen werden. Sollte Ihr Bevollmächtigter oder Sie selbst die virtuelle Hauptversammlung vorzeitig verlassen, müssen Sie erneut Vollmacht erteilen, damit Ihre Aktien weiterhin in der Hauptversammlung vertreten sind.

Sollten Sie Fragen zur Stimmrechtsvertretung haben, dann wenden Sie sich bitte an unsere Hauptversammlungs-Hotline

unter +49 (0)89 21027 333, die Ihnen während der üblichen Geschäftsstunden zur Verfügung steht.

  • VO L L M A C H T U N D WEI SU N G EN AN DIE STIMMRECHTSVERTRETER" DER DEUFOL SE F Ü R D I E H A U PT VE R SA M M L U N G A M 2 9 . J U N I 2 0 2 2

Wir bitten Sie, dieses Vollmachts- und Weisungsformular ausgefüllt und mit Ihrer Unterschrift versehen und unter Angabe ihrer Aktionärsnummer, die Sie mit dem Anschreiben erhalten haben, direkt an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zu senden (per Post oder E-Mail) oder zu faxen:

Per Post:

oder alternativ per Fax:

Stimmrechtsvertreter der Deufol SE

+49 (0)89 21027 288

c/o Link Market Services GmbH

Landshuter Allee 10

oder alternativ per E-Mail:

80637 München

namensaktien@linkmarketservices.de

Alternativ können Sie natürlich auch das HV-Portal unter www.deufol.com/de/hv2022 nutzen.

Vollmacht (bitte ergänzen)

Ich/Wir ______________________________________________________ bevollmächtige(n) die Stimmrechtsvertreter der Deufol SE,

NAME(N)

Herrn Björn Michel und Herrn Guido Janzen, beide Mitarbeiter der Link Market Services GmbH, München, je einzeln (unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB) auch unter Offenlegung meines/unseres Namens im Teilnehmerverzeichnis und mit dem Recht, Untervollmacht (ebenfalls unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB) zu erteilen, mich/uns in der Hauptversammlung der Deufol SE am Mittwoch, den 29. Juni 2022, zu vertreten und das Stimmrecht der

__________________________ Aktien gemäß Aktionärsnummer _________________ für mich/uns in der nachfolgend

aufgeführten Weise auszuüben oder ausüben zu lassen.

Weisungen

Erteilen Sie zu allen Tagesordnungspunkten eine Weisung zum jeweiligen Beschlussvorschlag der Verwaltung. Zu jedem Tagesord- nungspunkt darf jeweils nur eine Weisung erteilt werden.

Tagesordnungspunkt

Ja

Nein

Enthaltung

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2021

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren der Deufol SE für das

Geschäftsjahr 2021

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Verwaltungsrats der Deufol SE für das Geschäftsjahr

2021

5.

Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

7.

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß §

71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugs-

rechts bei der Verwendung

Bitte beachten Sie, dass vorstehende Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts nur gültig sind, wenn dieses Vollmachts- und Weisungs- formular vollständig ausgefüllt unter Angabe Ihrer Aktionärsnummer den von der Deufol SE benannten Stimmrechtsvertretern bis spätes- tens zum 28. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), vorliegt. Vollmachten und Weisungen, die erst nach dem 28. Juni 2022, 24:00 Uhr, bei oben genannter Adresse eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Bei Nutzung des HV-Portals können Weisungen noch bis zum Beginn der Abstimmung erteilt werden.

Hiermit bestätige(n) ich/wir, dass ich/wir die "Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesell- schaft" gelesen habe(n) und die aufgeführten Hinweise zur Stimmrechtsvertretung anerkenne(n).

________________________, den __________________

___________________________________________

ORT

DATUM

UNTERSCHRIFT(EN) ODER ANDERER ABSCHLUSS NACH § 126B BGB

Bitte geben Sie hier Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an: ______________________________

TELEFONNUMMER

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Deufol SE published this content on 13 May 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 11 May 2023 08:26:01 UTC.