IRW-PRESS: CropEnergies AG: CropEnergies AG: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a der
Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8.
März 2016

Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 der delegierten
Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016

Die CropEnergies AG beabsichtigt, im Zeitraum vom 11 April 2022 bis zum 14. April 2022
gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG bis zu 21.000 Aktien der CropEnergies AG (ISIN
DE000A0LAUP1) zu erwerben. Der Aktienrückkauf erfolgt über die Börse und ist auf
einen für den Erwerb der Aktien aufzuwendenden Gesamtkaufpreis von EUR 300.000 begrenzt (ohne
Erwerbsnebenkosten).

Der Erwerb der Aktien dient einzig dem Zweck, Verpflichtungen aus dem
Vorstandsvergütungssystem der CropEnergies AG i.S.v. Art. 5 Abs. 2 lit. c der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014 zu erfüllen. Die tatsächliche Anzahl der zu erwerbenden Aktien im Rahmen des
vorgesehenen Maximalvolumens von 21.000 Aktien hängt von der Entwicklung des Aktienkurses der
Aktien der CropEnergies AG während des oben genannten Rückkaufzeitraums ab.  

Die CropEnergies AG wird den Erwerb im Einklang mit Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 sowie den anwendbaren Bestimmungen der
Delegierten-Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 durchführen. 

Der Rückkauf erfolgt unter Führung eines Kreditinstituts, das entsprechend Artikel 4
Abs. 2 lit. b der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 seine
Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von
der CropEnergies AG trifft. Die CropEnergies AG wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen
des Kreditinstituts nehmen. Das Kreditinstitut ist hierbei an die für Rückkaufprogramme
anwendbaren Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Art. 2 bis 4 der Delegierten
Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 gebunden.

Der Rückkauf soll günstigst und Interesse wahrend und ausschließlich über
die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) erfolgen. Er
erfolgt im Einklang mit der Marktmissbrauchsverordnung und Art. 2 bis 4 der delegierten Verordnung
(EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr.
596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards
für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen.


Entsprechend dieser Regelungen darf u.a. der jeweilige Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten)
für die zurück zu erwerbenden Aktien den Kurs des letzten unabhängig getätigten
Abschlusses oder, sollte dieser höher sein, den des derzeit höchsten unabhängigen
Angebots an der Börse, an der der jeweilige Kauf erfolgt, nicht überschreiten. Der
Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf das arithmetische Mittel der vorangegangenen drei
Schlusskurse dieser Aktien im XETRA-Handel um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht
mehr als 10 % unterschreiten. Es erfolgt keine Auftragserteilung während einer Auktionsphase,
und die vor Beginn einer Auktionsphase erteilten Aufträge werden während dieser Phase
nicht geändert. Die Bank darf ferner an einem Tag zusammen nicht mehr als 25 % des
durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an der der jeweilige Kauf
erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des
durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens der 20 Börsentage vor dem konkreten
Kauftermin.

Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit
ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden. 

Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften
werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher
Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben.
Darüber hinaus wird die CropEnergies AG über den Verlauf des Rückkaufprogramms unter
https://www.cropenergies.com/de/investor-relations/corporate-governance gemäß der
gesetzlichen Bestimmungen berichten und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der
Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben. 

Mannheim, im April 2022
CropEnergies AG
Der Vorstand


Die englische Originalmeldung finden Sie unter folgendem Link: 
https://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=65194
Die übersetzte Meldung finden Sie unter folgendem Link: 
https://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=65194&tr=1

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