CNC Holdings Limited gab bekannt, dass das Unternehmen gemäß den Regeln 18.48A und 18.49 der GEM Listing Rules verpflichtet war, die Bekanntmachung in Bezug auf das vorläufige geprüfte Jahresergebnis der Gruppe für das am 31. März 2023 endende Geschäftsjahr (das geprüfte Jahresergebnis 2022/23) spätestens drei Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres des Unternehmens, d.h. am oder vor dem 30. Juni 2023, zu veröffentlichen und seinen Jahresbericht (den Jahresbericht 2022/23) am oder vor dem 30. Juni 2023 an die Aktionäre des Unternehmens zu versenden. Die Verzögerung der Veröffentlichung des geprüften Jahresergebnisses 2022/23 und die Versendung des Jahresberichts 2022/23 aus den Gründen, die die Verzögerung der Veröffentlichung des geprüften Jahresergebnisses 2021/22, des Jahresberichts 2021/22, der Bekanntgabe des ersten Quartalsergebnisses 2022/23, des ersten Quartalsberichts 2022/23, der Bekanntgabe des Zwischenergebnisses 2022/23 und des Zwischenberichts 2022/23, der Bekanntgabe des dritten Quartalsergebnisses 2022/23 und des dritten Quartalsberichts 2022/23; das geprüfte Jahresergebnis 2022/23 wird bestimmte geprüfte Finanzinformationen enthalten, die im geprüften Jahresergebnis 2021/22 enthalten sind; die Prüfung des geprüften Jahresergebnisses 2022/23 wird erst nach Abschluss der Prüfung des geprüften Jahresergebnisses 2021/22 abgeschlossen; und die Zuteilung und der Einsatz von Ressourcen und Arbeitskräften durch das Unternehmen strebt danach, die Wiederaufnahmeanweisung so schnell wie möglich zu erfüllen. Das voraussichtliche Datum der Veröffentlichung des geprüften Jahresergebnisses 2022/23 und des Jahresberichts 2022/23 wird noch festgelegt werden.

Weitere Ankündigungen werden gemacht, um die Aktionäre und potenziellen Investoren des Unternehmens entsprechend zu informieren, sobald dies angemessen ist. Der Verwaltungsrat erkennt an, dass die Verzögerung bei der Veröffentlichung des geprüften Jahresergebnisses 2022/23 und der Versendung des Jahresberichts 2022/23 an die Aktionäre eine Nichteinhaltung der Regeln 18.49 und 18.48A der GEM Listing Rules durch das Unternehmen darstellt. Ungeachtet dessen möchte der Vorstand betonen, dass die Geschäftstätigkeit der Gruppe wie gewohnt fortgesetzt und im Rahmen des normalen Geschäftsverlaufs durchgeführt wurde.

Nach reiflicher Überlegung ist der Verwaltungsrat der Ansicht, dass es unangemessen und verfrüht wäre, die Ergebnisse für das am 31. März 2023 endende Geschäftsjahr auf der Grundlage des ungeprüften Jahresabschlusses der Gesellschaft zum jetzigen Zeitpunkt zu veröffentlichen, da dieser möglicherweise die finanzielle Leistung und die Positionen der Gruppe nicht angemessen widerspiegelt; und es wäre umsichtiger und im Interesse des Unternehmens und seiner Aktionäre, die geprüften Jahresergebnisse 2022/23 (zusammen mit den verspäteten geprüften Jahresergebnissen 2021/22, der Bekanntgabe der ersten Quartalsergebnisse 2022/23, der Bekanntgabe der Zwischenergebnisse 2022/23 und der Bekanntgabe der dritten Quartalsergebnisse 2022/23) auf der Grundlage der mit dem Wirtschaftsprüfer vereinbarten Abschlüsse zu veröffentlichen.