Der Vorstand der China Gingko Education Group Company Limited gab bekannt, dass das Unternehmen am 6. Juli 2022 eine nicht rechtsverbindliche Absichtserklärung mit dem Technological and Higher Education Institute of Hong Kong abgeschlossen hat. Die Absichtserklärung legt einen allgemeinen Kooperationsrahmen für die vorgeschlagene Partnerschaft zwischen dem Unternehmen und THEi one fest, der darauf abzielt, die Entwicklung des kulturellen und bildungsbezogenen Austauschs zwischen den beiden Parteien zu fördern. Gemäß der Absichtserklärung werden das Unternehmen und THEi gemeinsam an den folgenden Initiativen arbeiten, die sich jedoch nicht auf diese beschränken: Curriculum-Mapping und Artikulationsvereinbarungen; 2+2 Bachelor-Abschlüsse und/oder Top-up-Abschlüsse; Austausch von Studenten und Mitarbeitern; Erleichterung von Studentenpraktika; und gemeinsame Forschung.

Die Gruppe ist ein Anbieter von Dienstleistungen im Bereich der Hochschulbildung in der Provinz Sichuan, China. Die Gruppe hat proaktiv nach Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen in Hongkong gesucht, um die Bildungschancen ihrer Studenten und Mitarbeiter zu verbessern und die kulturelle Vielfalt zu fördern. Durch die Beteiligung an der vorgeschlagenen Partnerschaft soll auch das Markenimage der Gruppe sowohl auf dem chinesischen Festland als auch in Hongkong gestärkt werden.

Dementsprechend ist der Verwaltungsrat der Ansicht, dass die vorgeschlagene Partnerschaft im Rahmen des MOU im Interesse des Unternehmens und seiner Aktionäre insgesamt liegt. Die Absichtserklärung ist die Grundlage für die langfristige Partnerschaft zwischen dem Unternehmen und THEi und enthält nur den allgemeinen Rahmen der vorgeschlagenen Partnerschaft. Die Absichtserklärung dient lediglich als Grundlage für die weitere Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmen und THEi. Die spezifischen Angelegenheiten in Bezug auf die vorgeschlagene Partnerschaft unterliegen dem endgültigen Kooperationsvertrag, den das Unternehmen und THEi abschließen werden.

Zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung haben das Unternehmen und THEi noch keine rechtsverbindlichen Vereinbarungen in Bezug auf bestimmte Kooperationspläne getroffen. Sollte eine im Rahmen der Absichtserklärung in Betracht gezogene Transaktion für das Unternehmen eine meldepflichtige Transaktion im Sinne der Börsenzulassungsregeln darstellen, wird das Unternehmen in Übereinstimmung mit den Börsenzulassungsregeln weitere Ankündigungen machen. Aktionäre und potenzielle Anleger des Unternehmens sollten beachten, dass die im Rahmen der Absichtserklärung geplanten Transaktionen durchgeführt werden können oder auch nicht.

Aktionären und potenziellen Anlegern wird empfohlen, beim Handel mit den Aktien und anderen Wertpapieren des Unternehmens Vorsicht walten zu lassen.