Konkretisierung des Übertragungsverlangens der ectus 80. AG vom 17. März 2022 und
Festlegung Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out auf EUR 1,80 je
Stückaktie

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DGAP-Ad-hoc: cash.life AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Konkretisierung des Übertragungsverlangens der ectus 80. AG vom 17. März
2022 und Festlegung Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out
auf EUR 1,80 je Stückaktie

18.07.2022 / 14:55 CET/CEST
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ectus 80. AG konkretisiert Übertragungsverlangen vom 17. März 2022 und legt
Barabfindung für den beabsichtigten verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out
der Minderheitsaktionäre der cash.life AG auf EUR 1,80 je auf den Inhaber
lautende Stückaktie fest.

Berlin, 18. Juli 2022: Die ectus 80. AG mit Sitz in Berlin, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 238617 B,
hat dem Vorstand der cash.life AG heute mitgeteilt, dass sie die angemessene
Barabfindung für die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der
cash.life AG ("Minderheitsaktionäre") auf die ectus 80. AG als
Hauptaktionärin auf EUR 1,80 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der
cash.life AG festgelegt hat. Die Höhe der Barabfindung wurde von der
Hauptaktionärin aufgrund einer durchgeführten Unternehmensbewertung
festgelegt. Die Angemessenheit der Barabfindung wird derzeit durch den
gerichtlich bestellten, sachverständigen Prüfer, Dr. Frederik Ruthardt,
Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Stuttgart, überprüft.

Die Hauptaktionärin ectus 80. AG bestätigt und konkretisiert damit ihr der
cash.life AG am 17. März 2022 übermitteltes Verlangen nach § 62 Abs. 1 und
Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG.

Der Verschmelzungsvertrag zwischen der cash.life AG und der ectus 80. AG
wurde am 29. Juni 2022 in notariell beurkundeter Form abgeschlossen. Der für
die Übertragung erforderliche Hauptversammlungsbeschluss soll in der für den
29. August 2022 geplanten ordentlichen Hauptversammlung der cash.life AG
gefasst werden. Die ectus 80. AG, deren einzige Aktionärin die Policen
Direkt GmbH ist, hält über 90% der Aktien an der cash.life AG und ist damit
Hauptaktionärin im Sinne des § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG.

Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out, d.h. der
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die ectus 80. AG, hängt
von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der cash.life AG und der
Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das
Handelsregister der cash.life AG sowie von der Eintragung der Verschmelzung
in das Handelsregister der ectus 80. AG ab.

Der Vorstand




Kontakt:
cash.life AG
Alex Brinkmann
Alte Jakobstraße 85/86
10179 Berlin
Tel.: +49 30 9203333-18
Fax: +49 30 9203333-58


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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    cash.life AG
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