[22/01/2014]

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

caatoosee ag i. L.: Rückstellungsbildung in Höhe von EUR 1,8 Mio. wegen möglichen Steuernachforderungen

Stuttgart, 17. Januar 2014

Die Abwicklerin der caatoosee ag i.L. hat heute nach Rücksprache mit dem Aufsichtsrat der Gesellschaft entschieden, aufgrund einer möglichen finanziellen Belastung aus den Feststellungen der Betriebsprüfung für die Jahre 2006 bis 2012 eine Rückstellung in Höhe von EUR 1,8 Mio. zu bilden. Die Rückstellung wird das Jahresergebnis 2013 in voller Höhe negativ belasten.

Die Feststellungen des Betriebsprüfers betreffen unter anderem die Nichtanerkennung von Verlustvorträgen aufgrund Anteilseignerwechsels, die Nichtanerkennung von Betriebsausgaben sowie die Nichtanerkennung von Vorsteuerbeträgen aufgrund der Holdingstruktur. Aus den Feststellungen des Betriebsprüfers ergäbe sich für die Gesellschaft ein Aufwand in Höhe von bis zu EUR 3,5 Mio. Die Gesellschaft teilt die Ansicht des Betriebsprüfers in Grund und Höhe nicht und plant, abhängig vom weiteren Verlauf der Prüfung, gegen die Feststellungen vorzugehen und gegen etwaige festsetzende Bescheide der Steuerbehörden Rechtsbehelfe einzulegen.

Die Rückstellung wurde nach Rücksprache mit dem Steuerberater der Gesellschaft und auf dem gegenwärtigen Stand der Diskussion aus Vorsichtsgründen in der angegebenen Höhe gebildet.

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