Das für die Verschmelzung der BWT AG (die 'Gesellschaft') auf die BWT Holding AG zuständige Landesgericht Wels als Firmenbuchgericht hat die Gesellschaft heute informiert, dass es das Verfahren auf Eintragung der Verschmelzung bis zur rechtskräftigen Erledigung der derzeit anhängigen Verfahren über die Anfechtung des von der Hauptversammlung gefassten Verschmelzungsbeschlusses unterbricht. Damit wird die Verschmelzung vorerst nicht in das Firmenbuch eingetragen und ist daher vorerst nicht wirksam. Die Gesellschaft wird die Entscheidung des Gerichts prüfen und abhängig vom Ergebnis der Prüfung entsprechende Schritte gegen diese Entscheidung einleiten.

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