Brookfield Asset Management Ltd. (TSX:BAM) (?Brookfield?) hat über seine privaten Immobilien-Investmentfonds die jüngsten Pressespekulationen in Bezug auf Tritax Eurobox plc (LSE:EBOX) (das ?Unternehmen?) zur Kenntnis genommen. Brookfield bestätigte, dass sich das Unternehmen in einem frühen Stadium der Prüfung eines möglichen Barangebots für das gesamte ausgegebene und noch auszugebende Aktienkapital von EBOX befindet. Dementsprechend kann es keine Gewissheit darüber geben, ob ein Angebot für das Unternehmen gemacht wird, noch über die Bedingungen eines solchen Angebots.

Gemäß Regel 2.6(a) des Kodex ist Brookfield nun verpflichtet, bis spätestens 17:00 Uhr (Londoner Zeit) am 1. Juli 2024 entweder eine feste Absicht zu bekunden, ein Angebot für das Unternehmen gemäß Regel 2.7 des Kodex abzugeben, oder anzukündigen, dass es nicht beabsichtigt, ein Angebot für das Unternehmen abzugeben, in welchem Fall die Ankündigung als eine Erklärung behandelt wird, auf die Regel 2.8 des Kodex Anwendung findet. Diese Frist kann nur mit der Zustimmung des Übernahmepanels gemäß Regel 2.6(c) des Kodex verlängert werden. Citigroup Global Markets Limited (?Citi?), die von der Prudential Regulatory Authority zugelassen ist und im Vereinigten Königreich von der Financial Conduct Authority und der Prudential Regulatory Authority reguliert wird, handelt ausschließlich als Finanzberater für Brookfield und für niemanden sonst im Zusammenhang mit den in dieser Bekanntmachung beschriebenen Angelegenheiten und ist gegenüber niemandem außer Brookfield für den Schutz seiner Kunden oder für die Beratung in Bezug auf die in dieser Bekanntmachung genannten Angelegenheiten verantwortlich.

Weder Citi noch eines ihrer verbundenen Unternehmen, Direktoren oder Mitarbeiter schuldet oder akzeptiert irgendeine Verpflichtung, Haftung oder Verantwortung (ob direkt oder indirekt, ob vertraglich, deliktisch, gesetzlich oder anderweitig) gegenüber einer Person, die kein Kunde von Citi ist, im Zusammenhang mit dieser Ankündigung, einer hierin enthaltenen Aussage, den in dieser Ankündigung beschriebenen Angelegenheiten oder anderweitig. Brookfield sind keine Transaktionen mit EBOX-Aktien bekannt, die ein Mindestmaß an Gegenleistung oder eine bestimmte Form der Gegenleistung erfordern würden, zu der Brookfield gemäß Regel 6 oder Regel 11 des Kodex (je nach Sachlage) verpflichtet wäre. Es war jedoch nicht möglich, alle Personen zu befragen, von denen vermutet wird, dass sie gemeinsam mit Brookfield handeln.

Erkundigungen bei diesen Parteien werden so bald wie möglich nach dem Datum dieser Bekanntmachung eingeholt. Soweit eine weitere Offenlegung erforderlich ist, wird Brookfield so bald wie möglich eine Bekanntmachung veröffentlichen, auf jeden Fall aber zu dem Zeitpunkt, zu dem es seine Offenlegung der Eröffnungsposition gemäß Regel 8.1 des Kodex vornehmen muss.