Baar (awp) - Die im Bereich Batteriemetalle tätige Blackstone Resources korrigiert eine frühere Aussage aus einer Medienmitteilung. Das Unternehmen hatte im Dezember mitgeteilt, es sei im Besitz eines Patentes für eine 3D-Druck-Technologie zur Fertigung von Batteriezellen. In Wirklichkeit ist das Patent aber erst angemeldet.

Die Aussage sei in dem Sinne verwendet worden, dass patentrechtlich geschützte prioritäre Rechte für diese Technologie bereits für Blackstone bestünden, teilte das Unternehmen nun am Dienstagabend mit. Die "patentierte 3D-Druck-Technologie" habe sich auf eigene Patentanmeldungen oder die autorisierte Benutzung von Patentanmeldungen oder Patenten Dritter, etwa Lizenzvereinbarungen, bezogen.

Durch das Prioritätsrecht habe man für das eigene geistige Eigentum ein Anrecht auf Patentschutz erklangt, "auch wenn noch kein Patent erteilt ist", so die Firma. Gemäss den Richtlinien der SIX werde der Satz neu in "zum Patent/Patentieren angemeldete 3D-Druck-Technologie" umgeschrieben.

Blackstone hatte es bereits vergangene Woche mit der Börsenaufsicht der SIX zu tun bekommen. Die SIX hatte einen Sanktionsantrag gegen das Unternehmen eingereicht, weil es in den Jahresabschlüssen der Jahre 2018 und 2019 offenbar wesentliche Fehler gab. Blackstone weist die Vorwürfe zurück.

tv/uh