DGAP-News: Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.06.2022 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

10.05.2022 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft Hamburg Wertpapier-Kenn-Nummer 522 950
ISIN DE0005229504
Eindeutige Kennung des Ereignisses: BIJ062022oHV EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der am Dienstag, den 21. Juni 2022, 10.00 Uhr MESZ, stattfindenden 35. ordentlichen Hauptversammlung.


Die Hauptversammlung findet als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme eines Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) statt. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft, Poppenbütteler Bogen 1, 22399 Hamburg.

Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 sowie der Lageberichte des Vorstands für die AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB

Die unter Punkt 1 genannten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an und auch während der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung

eingesehen werden. Überdies werden die Unterlagen während der Hauptversammlung erläutert werden.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 172, 173 AktG findet zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung statt, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss der AG und den Konzernabschluss rechtlich verbindlich bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss der AG damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt ist.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 35.857.019,72 Euro als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2021 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2021 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt ? auf Empfehlung des Prüfungsausschusses ? vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz Stuttgart, Zweigniederlassung Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

Der Empfehlung des Prüfungsausschusses ist ein nach Art. 16 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung der Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen. Im Anschluss daran hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat unter Angabe von Gründen die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz Stuttgart, Zweigniederlassung Hamburg, und die Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz Düsseldorf, Zweigniederlassung Hamburg, für das ausgeschriebene Prüfungsmandat empfohlen und eine begründete Präferenz für die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz Stuttgart, Zweigniederlassung Hamburg, mitgeteilt.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass sein Vorschlag frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.

6.

Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats

Die Amtszeit von Herrn Dr. Friedhelm Steinberg, Mitglied des Aufsichtsrats der Bijou Brigitte modische Accessoires AG und zugleich dessen Vorsitzender, endet turnusmäßig mit Ablauf der Hauptversammlung am 21. Juni 2022. Herr Dr. Friedhelm Steinberg steht für die Wiederwahl zur Verfügung.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 der Satzung in Verbindung mit §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 4 Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) aus drei Personen, von denen die Hauptversammlung zwei zu wählen hat.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Dr. Friedhelm Steinberg, selbstständiger Rechtsanwalt und Präsident der Hanseatischen Wertpapierbörse, Hamburg, wohnhaft in Hamburg,

als Vertreter der Anteilseigner für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

Herr Dr. Friedhelm Steinberg ist bei den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen:

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

-

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, BÖAG Börsen AG, Hamburg, Hannover

-

Aufsichtsratsvorsitzender, Deutsche Zweitmarkt AG, Hamburg

-

Aufsichtsratsvorsitzender, Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG, Hamburg

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

-

Vorsitzender des Börsenrats sowie Börsenpräsident der Hanseatischen Wertpapierbörse, Hamburg

-

Stellvertretender Beiratsvorsitzender, Hamburgische Investitions- und Förderbank, Hamburg

-

Mitglied Beirat, HanseMerkur Holding AG, Hamburg

-

Stellvertretender Beiratsvorsitzender, Ed. Heckewerth Nachf. GmbH & Co. KG, Hiddenhausen

Der vorstehende Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und strebt die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils und des Diversitätskonzepts für das Gesamtgremium an. Die vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele sind einschließlich des Stands der Umsetzung in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht. Diese ist auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar.

Gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex wird Herr Dr. Friedhelm Steinberg darauf achten, dass ihm für die Wahrnehmung seiner Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht; außerdem hat sich der Aufsichtsrat vergewissert, dass Herr Dr. Friedhelm Steinberg den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.

Abgesehen davon, dass Herr Dr. Friedhelm Steinberg bereits Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist, bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Dr. Friedhelm Steinberg und der Gesellschaft oder ihrer Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem kontrollierenden Aktionär der Gesellschaft im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Herr Dr. Friedhelm Steinberg sowie auch die nicht zur Wiederwahl anstehenden Aufsichtsratsmitglieder sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut.

Herr Dr. Friedhelm Steinberg erfüllt aufgrund seiner Tätigkeit als Präsident der Hanseatischen Wertpapierbörse, Hamburg, und seiner früheren Tätigkeit unter anderem als Vorstand bei der Hamburger Sparkasse AG, Hamburg, die gesetzlichen Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 Halbsatz 1 AktG als Mitglied des Aufsichtsrats mit Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und das nicht zur Wiederwahl anstehende Aufsichtsratsmitglied Herr Claus-Matthias Böge verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung.

Ausführliche Informationen zu Herrn Dr. Friedhelm Steinberg, einschließlich eines Lebenslaufs und einer Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat, finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung

Herr Dr. Friedhelm Steinberg soll erneut als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.

7.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021

Aufsichtsrat und Vorstand legen der Hauptversammlung den nachfolgend im Anschluss an den Tagesordnungspunkt 7 unter ?Vergütungsbericht der Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 (Tagesordnungspunkt 7)? wiedergegebenen, gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2021 erstellten und von dem Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Hamburg, gemäß § 162 Abs. 3 AktG geprüften sowie mit dem Prüfungsvermerk versehenen Vergütungsbericht der Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft vor und schlagen vor, den nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsbericht der Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 zu billigen.

Vergütungsbericht der Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 (Tagesordnungspunkt 7)

(1)

Vergütungsbericht nach § 162 AktG über die Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Das bestehende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Bijou Brigitte modische Accessoires AG wurde entwickelt, um den geänderten Anforderungen durch das zum 1. Januar 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der zweiten europäischen Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und des DCGK in der Fassung vom 16. Dezember 2019 zu entsprechen. Es wurde von der Hauptversammlung am 17. Juni 2021 gebilligt und ist unter folgendem Link auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht:

https://group.bijou-brigitte.com/images/pdf/de/investor_relations/
corporate_governance/Verguetungssystem_Vorstand_2021.pdf
 

Die Vergütung des Vorstands der Bijou Brigitte modische Accessoires AG orientiert sich an der Größe, Komplexität und wirtschaftlichen Lage des Unternehmens sowie an der Leistung des Gesamtvorstands. Durch ihre Ausgestaltung soll sie einen Beitrag für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg und die Erreichung strategischer Unternehmensziele leisten. Kernziele dabei sind ein nachhaltiges Unternehmenswachstum und eine hohe Profitabilität unter Erhaltung der finanziellen Unabhängigkeit und Stärke sowie unter Berücksichtigung einer ökologisch nachhaltigen Arbeitsweise. Das Vergütungssystem setzt Anreize für eine langfristige und nachhaltige Entwicklung des Unternehmens. Es sichert somit Arbeitsplätze und fördert ein ressourcenschonendes Arbeiten. Die Höhe der Vergütung orientiert sich an der Erfahrung sowie den Tätigkeits- und Verantwortungsbereichen und den Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds und wird daher individuell festgelegt. Der Aufsichtsrat achtet darauf, dass die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zur Lage der Gesellschaft steht.

Folgende Vergütungsbestandteile kamen im Geschäftsjahr 2021 für die Mitglieder des Vorstands zur Auszahlung:

Roland Werner (Vorstands-
vorsitzender)
Marc Gabriel (Vorstands-
mitglied)
Jürgen Gödecke (Vorstands-
mitglied)
Fixe Vergütung in TEUR     
Höchstgrenze (Cap) für die fixe Vergütung 600 340 310
Jahresgrundgehalt 532 305 260
Relativer Anteil in % 100 100 100
Variable Vergütung in TEUR     
Höchstgrenze (Cap) für die variable Vergütung 1.400 700 700
Erfolgsabhängige Vergütung mit kurzfristiger Anreizwirkung 0 0 0
Relativer Anteil in % 0 0 0
Erfolgsabhängige Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung 0 0 0
Relativer Anteil in % 0 0 0
Erfolgsabhängige Ökoprämie mit langfristiger Anreizwirkung* - - -
Relativer Anteil in % - - -

*Gemäß des derzeit geltenden Vergütungssystems erfolgt eine erstmalige Auszahlung der Ökoprämie frühestens für das Geschäftsjahr 2026 für alle zukünftig abzuschließenden Vorstandsverträge, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden.

Gemäß geltendem Vergütungssystem beinhaltete die fixe Vergütung der Vorstandsmitglieder im Berichtsjahr den geldwerten Vorteil für die Überlassung eines Dienstwagens und als Nebenleistung wurde ein gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung gewährt.

Die für die Vorstandsmitglieder der Bijou Brigitte modische Accessoires AG individuell festgelegte Maximalvergütung (Cap) sowohl für die fixe als auch für die variable Vergütung wurde im Geschäftsjahr 2021 eingehalten.

Bemessungsgrundlage für die erfolgsabhängige Vergütung mit kurzfristiger Anreizwirkung ist das im Konzernjahresabschluss des jeweiligen Geschäftsjahres ausgewiesene Ergebnis vor Steuern (EBT). Hiervon erhält jedes Vorstandsmitglied einen individuell festgelegten prozentualen Anteil. Damit wird der Fokus auf eine Steigerung der Profitabilität von Bijou Brigitte gesetzt und gleichzeitig die kollektive Leistung des Vorstands berücksichtigt. Im Geschäftsjahr 2021 betrug das ausgewiesene Ergebnis vor Steuern (EBT) 19,06 Mio. EUR. Aufgrund der Tatsache, dass die im Dezember 2021 bewilligte und ausgezahlte Überbrückungshilfe III i.H.v. 20,4 Mio. EUR an die Voraussetzung geknüpft ist, dass insbesondere keine Gewinnausschüttungen vorgenommen werden dürfen, kam die erfolgsabhängige Vergütung mit kurzfristiger Anreizwirkung für das Geschäftsjahr 2021 nicht zur Auszahlung.

Die erfolgsabhängige Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung hat eine Bemessungsgrundlage von drei Jahren und kommt nur unter der Voraussetzung zur Auszahlung, dass das Unternehmen eine Steigerung der Konzernergebnis-Marge (Konzernergebnis/Konzern-Umsatzerlöse, wie im Konzernjahresabschluss des jeweiligen Geschäftsjahres ausgewiesen) rückwirkend drei Jahre in Folge erwirtschaftet. Diese Vergütungskomponente trägt somit zur Berücksichtigung der langfristigen und nachhaltigen Unternehmensentwicklung von Bijou Brigitte bei. Im Auszahlungsfall wird für jeden Prozentpunkt Konzernergebnis-Margensteigerung im Betrachtungszeitraum ein Betrag von 10.000,- EUR gezahlt. Die Obergrenze beträgt 100.000,- EUR. Die Konzernergebnis-Marge betrug für das GJ 2021 8,8 %, für das GJ 2020 -16,5 % sowie für das GJ 2019 11,2 %. Damit wurde die o.g. Auszahlungsvoraussetzung nicht erfüllt, so dass im Geschäftsjahr 2021 keine erfolgsabhängige Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung zur Auszahlung kam.

Die erfolgsabhängige Öko-Prämie mit langfristiger Anreizwirkung zielt auf ein ökologisch nachhaltiges Handeln im Unternehmen ab. Diese Prämie kommt nur unter der Voraussetzung zur Auszahlung, dass eine Reduzierung des Stromverbrauchs von 25% erreicht wird, gemessen am durch ein Energie-Audit festgestellten durchschnittlichen Stromverbrauch pro Filiale in Deutschland im Vergleich der Jahre 2022 und 2026. Bei Zielerreichung wird eine Prämie von 25.000,- EUR pro Vorstandsmitglied ausgezahlt. Für jeden Prozentpunkt Verbrauchsreduzierung über 25% hinaus erhöht sich die Prämie um 1.000,- EUR. Die erfolgsabhängige Öko-Prämie ist nach der Billigung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr, in dem der Bemessungszeitraum endet, frühestens aber nach Vorliegen des Energie-Audits, zur Zahlung fällig. Gemäß des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder der Bijou Brigitte modische Accessoires AG ist für die Berechnung der Ökoprämie ein Vergleich der Energie-Audits der Jahre 2022 und 2026 vorgesehen. Somit erfolgt die erstmalige Auszahlung dieser Prämie frühestens für das Geschäftsjahr 2026.

Eine aktienbasierte Vergütung ist gemäß des bestehenden Vergütungssystems nicht vorgesehen.

Da im Berichtsjahr keine Vorauszahlungen variabler Vergütungsbestandteile erfolgt sind, wurde nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern.

Leistungen von Dritten im Hinblick auf die Tätigkeit als Vorstandsmitglied wurden für keines der Vorstandsmitglieder gewährt oder zugesagt.

Leistungen für Vorstandsmitglieder, die vorzeitig oder regulär ihre Tätigkeit beendet haben, sind grundsätzlich nicht vorgesehen.

Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Bijou Brigitte modische Accessoires AG trägt dem Umstand Rechnung, dass der Aufsichtsrat anders als der Vorstand nicht operativ tätig ist und seinen Beitrag zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft vor allem durch seine Überwachungstätigkeit leistet.

Das bestehende Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Bijou Brigitte modische Accessoires AG wurde entwickelt, um den geänderten Anforderungen durch das zum 1. Januar 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der zweiten europäischen Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und des DCGK in der Fassung vom 16. Dezember 2019 zu entsprechen. Es wurde von der Hauptversammlung am 17. Juni 2021 gebilligt und ist unter folgendem Link auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht:

https://group.bijou-brigitte.com/images/pdf/de/investor_relations/
corporate_governance/Verguetungssystem_Aufsichtsrat_2021.pdf
 

Variable Vergütungsbestandteile sind für die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß des bestehenden Vergütungssystems grundsätzlich nicht vorgesehen. Daher entfällt auch eine etwaige Clawback-Regelung. Eine aktienbasierte Vergütung ist gemäß des bestehenden Vergütungssystems ebenfalls nicht vorgesehen.

Die Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder, die Vergütung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder sowie die durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalenzbasis haben sich im Vergleich zum Vorjahr folgendermaßen entwickelt:

Gesamtvergütung GJ 2021 in TEUR Gesamtvergütung GJ 2020 in TEUR Änderung in %
Vorstand     
Roland Werner (Vorstandsvorsitzender) 532 543 -2,0
Marc Gabriel (Finanzvorstand) 305 315 -3,2
Jürgen Gödecke (Vertriebsvorstand) 260 267 -2,6
Aufsichtsrat     
Dr. Friedhelm Steinberg (Vorsitzender) 45,0 45,0 0,0
Claus-Matthias Böge (Stellvertretender Vorsitzender) 30,0 30,0 0,0
Matthias Ebermann (Arbeitnehmervertreter) 15,0 15,0 0,0

Geschäftsjahr 2021 Geschäftsjahr 2020 Änderung in %
Umsatz der Bijou Brigitte modische Accessoires AG in Mio. EUR 135,6 144,0 -5,9
Jahresüberschuss der Bijou Brigitte modische Accessoires AG In Mio. EUR 12,2 -7,7 258,8
Durchschnittliche jährliche Arbeitnehmervergütung auf VZÄ in TEUR 28,3 28,5 -0,7

Bei den Angaben zur Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats handelt es sich um die gewährte und geschuldete Vergütung.

Bei der Berechnung der durchschnittlichen jährlichen Arbeitnehmervergütung wurden sämtliche Arbeitnehmer im Vertrieb und der Verwaltung der Bijou Brigitte modische Accessoires AG berücksichtigt, inklusive aller Auszubildenden und Praktikanten.

Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG

An die Bijou Brigitte modische Accessoires AG, Hamburg

Prüfungsurteil

Wir haben den Vergütungsbericht der Bijou Brigitte modische Accessoires AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt ?Verantwortung des Wirtschaftsprüfers? unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats

Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erach- ten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen ? beabsichtigten oder unbeabsichtigten ? falschen Darstellungen ist.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.

Wir haben unsere Prüfung so eingeplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In Einklang mit § 162 Abs. AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.


Hamburg, den 20. April 2022

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Thorsten Dzulko
Wirtschaftsprüfer
ppa. Harld van Voorst
Wirtschaftsprüfer

 

Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 8.100.000,00 Euro und ist eingeteilt in 8.100.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte beträgt damit im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 8.100.000. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 401.292 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.

Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 21. Juni 2022 wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (?COVID-19-Gesetz?) (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrechts, BGBl. I 2020, S. 569, geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020, BGBl. I 2020, S. 3328, und zuletzt geändert und verlängert durch Art. 15 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens ?Aufbauhilfe 2021? und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 10. September 2021, BGBl. I 2021, S. 4147), als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme eines Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) abgehalten.

Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen am 21. Juni 2022 ab 10:00 Uhr MESZ im Internet unter

https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
 

im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton übertragen.

Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären (siehe hierzu die Ausführungen im Abschnitt ?Teilnahmeberechtigung und Stimmrechtsausübung (mit Nachweisstichtag und dessen Bedeutung)?) werden individuelle Zugangsdaten zur Nutzung des passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft (?HV-Ticket?) übersandt.

Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme eines Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) am Versammlungsort ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten über die elektronische Kommunikation (Briefwahl) sowie Vollmachtserteilung werden ermöglicht. Eine elektronische Teilnahme an der Versammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich.

Teilnahmeberechtigung und Stimmrechtsausübung (mit Nachweisstichtag und dessen Bedeutung)

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform gemäß § 126 b BGB in deutscher oder in englischer Sprache angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben.

Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts reicht ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn des 31. Mai 2022, 00.00 Uhr MESZ, (sog. Nachweisstichtag), zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils unter nachfolgend genannter Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse spätestens bis zum Ablauf des 14. Juni 2022, 24.00 Uhr MESZ, zugegangen sein:

 

Bijou Brigitte modische Accessoires AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 / 889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de

Nach Eingang der Anmeldung sowie des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären die Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice übersandt (?HV-Ticket?). Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag entscheidend. Dementsprechend haben Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag ist auch kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch in diesen Fällen müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig nach den vorstehenden Bestimmungen selbst anmelden.

Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.

Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform gemäß § 126 b BGB, es sei denn, sie sind an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution gerichtet. Im Falle der Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person oder Institution verlangen diese möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht, weil sie gemäß § 135 Abs. 1 AktG die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten haben. Die Aktionäre werden daher gebeten, wenn sie einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen möchten, sich mit diesem/dieser über die Form der Vollmacht abzustimmen, da Besonderheiten gelten könnten.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann per Post, Fax oder E-Mail an die Gesellschaft spätestens bis zum 20. Juni 2022, 24:00 Uhr MESZ, unter der folgenden Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse

 

Bijou Brigitte modische Accessoires AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Fax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: bijou-brigitte@better-orange.de

oder unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice unter

https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
 

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren übermittelt, geändert oder widerrufen werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.

Am Tag der virtuellen Hauptversammlung können Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts ausschließlich unter Nutzung des unter

https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
 

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice bis zum Beginn der Abstimmungen erteilt, geändert oder widerrufen werden.

Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten Übermittlungswegen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Aktionäre, die eine andere Person bevollmächtigen möchten, können für die Erteilung einer Vollmacht das Formular verwenden, welches nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt wird. Ein entsprechendes Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
 

zum Download zur Verfügung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Als Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen sich gemäß den vorstehenden Bestimmungen fristgerecht zur virtuellen Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes führen.

Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können per Post, Fax oder E-Mail an die vorstehend im Abschnitt ?Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten? genannte Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis spätestens 20. Juni 2022, 24:00 Uhr MESZ, oder ab 31. Mai 2022 unter Nutzung des unter

https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
 

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 21. Juni 2022 erteilt, geändert oder widerrufen werden.

Ein entsprechendes Formular wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Anteilsbesitznachweis zugesandt und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
 

zum Download zur Verfügung.

Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen.

Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihr Stimmrecht, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, im Wege elektronischer Kommunikation (Briefwahl) abgeben. Die Aktionäre, die ihre Stimmen im Wege der elektronischen Briefwahl abgeben möchten, müssen sich ebenfalls unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden.

Briefwahlstimmen können ab 31. Mai 2022 unter Nutzung des unter

https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
 

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 21. Juni 2022 abgegeben, geändert oder widerrufen werden.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt die Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater oder sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können sich der elektronischen Briefwahl bedienen.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000,00 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen (nebst Begründung oder Beschlussvorlage) ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 21. Mai 2022, 24.00 Uhr MESZ, unter der nachfolgenden Anschrift zugegangen sein:

 

Bijou Brigitte modische Accessoires AG
Vorstand
Poppenbütteler Bogen 1
22399 Hamburg

Für Ergänzungsverlangen haben die Antragssteller nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten und, soweit dem Antrag vom Vorstand nicht entsprochen wird, auch bis zur Entscheidung des Gerichts über das Ergänzungsverlangen, halten. Die Regelung des § 121 Abs. 7 AktG findet entsprechende Anwendung.

Nach § 70 AktG bestehen für Ergänzungsverlangen bezüglich der Aktienbesitzzeit bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten. Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts aus.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz

Aktionäre können Gegenanträge und abweichende Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern und zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt mit einer etwaigen Begründung übersenden. Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden.

Solche Anträge und Wahlvorschläge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung an folgende Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:

 

Bijou Brigitte modische Accessoires AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Fax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: bijou-brigitte@better-orange.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft unter der vorstehend angegebenen Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis zum 06. Juni 2022, 24.00 Uhr MESZ, zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Adresse

https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
 

zugänglich gemacht.

Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner etwaigen Begründung kann abgesehen werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Wahlvorschläge von Aktionären brauchen nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und, im Falle des Vorschlags von Aufsichtsratsmitgliedern, zusätzlich Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten. Von einer Zugänglichmachung eines Wahlvorschlags kann auch abgesehen werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt.

Weitergehende Erläuterungen hierzu finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
 

Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach §§ 126, 127 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz zugänglich zu machen sind, gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Fragerecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz

Abweichend von § 131 AktG haben angemeldete Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung am 21. Juni 2022 kein Auskunftsrecht. Stattdessen haben Sie das Recht, im Vorfeld der Hauptversammlung Fragen einzureichen.

Fragen der Aktionäre sind bis spätestens einen Tag vor der Versammlung, d.h. bis spätestens 19. Juni 2022, 24:00 Uhr MESZ, über den auf der Internetseite der Gesellschaft unter

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zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren einzureichen.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.

Der Vorstand entscheidet abweichend von § 131 AktG nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die Fragen beantwortet. Der Vorstand kann dabei Antworten zusammenfassen, wenn ihm dies sinnvoll erscheint.

Bild- und Ton-Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten können die gesamte Versammlung am 21. Juni 2022 ab 10:00 Uhr MESZ live auf der Internetseite der Gesellschaft unter

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im passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren in Bild und Ton verfolgen.

Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären die Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
 

übersandt (?HV-Ticket?).

Die Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (elektronische bzw. Online-Teilnahme).

Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung

Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten, die das Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmacht- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt haben, haben die Möglichkeit, über den auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
 

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren von Beginn der virtuellen Hauptversammlung am 21. Juni 2022 an bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 4 COVID-19-Gesetz Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu erklären.

Zeitangaben

Sämtliche Zeitangaben in dieser Einberufung beziehen sich auf die mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ). Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.

Veröffentlichungen auf der Internetseite

Der Inhalt der Einberufung der Hauptversammlung und alle gesetzlich erforderlichen Hauptversammlungsunterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen einschließlich der weitergehenden Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG und § 1 COVID-19-Gesetz, sowie einer Übersicht mit den Angaben gemäß § 125 AktG in Verbindung mit Artikel 4 und Anhang Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212, sind ab Einberufung und auch während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
 

zugänglich. Darüber hinaus sind hier die Informationen nach § 124 a AktG zur Hauptversammlung zu finden.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.

Auf die nach §§ 33 ff. WpHG bestehende Mitteilungspflicht und die in § 44 WpHG vorgesehene Rechtsfolge des Ruhens aller Rechte aus den Aktien bei Verstößen gegen eine Mitteilungspflicht wird hingewiesen.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer des HV-Tickets; gegebenenfalls Name, Vorname, Anschrift und E-Mail-Adresse des vom jeweiligen Aktionär ggf. benannten Aktionärsvertreters) sowie die Zugangsdaten zum passwortgeschützten Internetservice auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze und des Aktiengesetzes (AktG), um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist das AktG in Verbindung mit Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.

Die Dienstleister der Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft, welche zum Zwecke der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft.

Grundsätzlich werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht oder anonymisiert, sobald sie für den oben genannten Zweck nicht mehr erforderlich sind und uns nicht gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten zu einer weiteren Speicherung verpflichten.

Sie haben ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

datenschutz@bijou-brigitte.com
 

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft
Poppenbütteler Bogen 1
22399 Hamburg

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:

Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft
Datenschutzbeauftragter
Poppenbütteler Bogen 1
22399 Hamburg
E-Mail: datenschutz@bijou-brigitte.com

 

Hamburg, im Mai 2022

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Der Vorstand                Der Aufsichtsrat



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Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Hamburg, Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange

 
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1348619  10.05.2022 

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