Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

BHS tabletop AG: Wirksamkeit der Verschmelzung der BHS tabletop AG auf die BHS Verwaltungs AG und des Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BHS tabletop AG

Selb, 23. November 2020. Die Verschmelzung der BHS tabletop AG mit Sitz in Selb auf die BHS Verwaltungs AG, ebenfalls mit Sitz in Selb, ist heute durch Eintragung in das Handelsregister der BHS Verwaltungs AG beim Amtsgericht Hof (HRB 6212) wirksam geworden. Die BHS tabletop AG (HRB 98) ist damit erloschen.

Gleichzeitig ist der am 22. September 2020 von der ordentlichen Hauptversammlung der BHS tabletop AG gefasste Beschluss über die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der BHS tabletop AG auf die BHS Verwaltungs AG (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 9,83 je auf den Inhaber lautender Stammaktie gemäß § 62 Absatz 1 und 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out), der am 23. November 2020 in das Handelsregister der BHS tabletop AG beim Amtsgericht Hof (HRB 98) eingetragen wurde, wirksam geworden. Damit sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der BHS tabletop AG auf die BHS Verwaltungs AG übergegangen.

Die Börsennotierung der Aktien der BHS tabletop AG wird voraussichtlich zum Ende des 23. November 2020 eingestellt werden.

BHS Verwaltungs AG

Der Vorstand

BHS tabletop AG veröffentlichte diesen Inhalt am 23 November 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 23 November 2020 13:22:06 UTC.

Originaldokumenthttps://www.bhs-tabletop.de/bhs-tabletop.de/Investor%20Relation/Ad%20hoc%20Meldungen/2020-11-23%20Ad%20hoc%20Verschmelzung.pdf

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