Bericht des Aufsichtsrats der BENO Holding AG

Betreffend das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022

Der Aufsichtsrat der BENO Holding AG hat im Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 die ihm durch Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahrgenommen und sich sowohl in Sitzungen als auch in Einzelbesprechungen durch den Vorstand über die Lage der Gesellschaft unterrichten lassen und die erforderlichen Beschlüsse gefasst. Ferner hat der Vorstand dem Aufsichtsrat aus sonstigen wichtigen Anlässen berichtet und ist damit seiner gesetzlichen Informationspflicht in vollem Umfang nachgekommen. Darüber hinaus fanden zahlreiche Einzelgespräche von Aufsichtsratsmitgliedern mit dem Vorstand statt. Über das Ergebnis dieser Gespräche wurde jeweils der Aufsichtsrat unterrichtet.

Herr Dr. Martin Kapitza, Herr Dr. Andreas Aufschnaiter und Herr Christian Dreyer waren wäh- rend des gesamten Geschäftsjahres Mitglieder des Aufsichtsrats.

Im Geschäftsjahr fanden 4 Aufsichtsratssitzungen bzw. Beschlussfassungen statt. Alle Mitglie- der des Aufsichtsrats haben an den Sitzungen und Beschlussfassungen teilgenommen. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr keine Ausschüsse gebildet. Alle Themen wurden im Plenum des Aufsichtsrats beraten und entschieden.

Es gab im maßgeblichen Berichtszeitraum keine zustimmungspflichtigen Geschäfte.

Gegenstände der regelmäßigen mündlichen und schriftlichen Berichterstattungen waren die formwechselnde Umwandlung und die geschäftliche Entwicklung der Tochtergesellschaft BENO Light Industrial GmbH & Co KG, die Entwicklung der begebenen Anleihen auf Ebene der BENO Holding AG und der BENO Light Industrial GmbH & Co. KGaA, die Entwicklung einer Unternehmensstrategie für die BENO Gruppe für die folgenden Geschäftsjahre sowie diverse Einzelfragen.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Abschluss der BENO Holding AG für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Eine Prüfung durch einen Abschlussprüfer war gesetzlich zwar nicht erforderlich, wurde aber freiwillig einer Ab- schlussprüfung unterzogen. Die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 I HGB ist grundsätzlich nicht prüfungspflichtig. Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde von der NPP Niethammer, Posewang & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2022 bis zum

31. Dezember 2022 wurde vom Abschlussprüfer mit einem uneingeschränkten Bestätigungs- vermerk versehen. Die vom Aufsichtsrat zu prüfenden Unterlagen wurden jedem Aufsichts- ratsmitglied ausgehändigt und ausführlich im Aufsichtsrat erörtert. Nach dem abschließenden Ergebnis der vom Aufsichtsrat vorgenommenen Prüfung des Abschlusses der BENO Holding

AG für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sind keinerlei Einwendungen zu erheben.

Der vom Vorstand aufgestellte Abschluss der BENO Holding AG für das Geschäftsjahr vom

01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 wird vom Aufsichtsrat gebilligt. Der Abschluss der Gesellschaft ist somit festgestellt.

Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand für seinen Einsatz und seine Leistung im Geschäftsjahr 2022 Dank und Anerkennung aus.

München, den 16.08.2023

Dr. Martin Kapitza

Vorsitzender des Aufsichtsrats

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Beno Holding AG published this content on 21 August 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 21 August 2023 08:38:09 UTC.