von Vorstand und Aufsichtsrat zu den Tagesordnungspunkten zu stellen. Gleiches gilt für Gegenvorschläge

zu Wahlvorschlägen für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und Abschlussprüfern (§ 127 Aktiengesetz).

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu richten an:

BayWa Aktiengesellschaft

Corporate Governance

Arabellastraße 4

81925 München

Deutschland

oder per Telefax: +49 (0) 89 9222-3486

oder per E-Mail: hauptversammlung@baywa.de

Rechtzeitig, also bis Montag, 26. April 2021, 24:00 Uhr (MESZ), unter der vorstehend angegebenen

Adresse eingegangene und zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen

Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter


              www.baywa.com/hauptversammlung 
5.2 

in der gesetzlich vorgeschriebenen Form und gegebenenfalls mit den nach § 127 Satz 4 Aktiengesetz zu

ergänzenden Inhalten zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls auf

dieser Internetseite veröffentlicht.

Ein Gegenantrag braucht dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände

des § 126 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz vorliegt. Eine Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht

zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Wahlvorschläge werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort

der vorgeschlagenen Person und, im Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu deren

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten. Nach § 127 Satz 1

Aktiengesetz in Verbindung mit § 126 Abs. 2 Aktiengesetz gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen

Wahlvorschläge nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Im Übrigen gelten die

Voraussetzungen und Regelungen für das Zugänglichmachen von Anträgen entsprechend.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden.

Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach Maßgabe der vorstehenden Voraussetzungen gemäß § 126

oder § 127 Aktiengesetz zugänglich zu machen sind, gelten gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz als in

der virtuellen Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag

unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet und im Aktienregister

der Gesellschaft eingetragen ist.

Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2

COVID-19-Gesetz); Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Aktiengesetz

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (ausgenommen die von der Gesellschaft benannten

Stimmrechtsvertreter) haben das Recht, im Wege elektronischer Kommunikation Fragen zu stellen (§ 1 Abs. 2

Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz). Das Fragerecht besteht nur für Aktionäre, die sich wie unter III.

Ziffer 2 beschrieben ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet haben und im Aktienregister

eingetragen sind, und deren Bevollmächtigte.

Auf der Grundlage von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 2. Halbsatz COVID-19-Gesetz hat der Vorstand mit

Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen entschieden, dass Fragen der

Aktionäre bis spätestens einen Tag vor der virtuellen Hauptversammlung, d.h. bis spätestens Sonntag, 9.

Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation über die dafür

vorgesehene Eingabemaske im passwortgeschützten BayWa-Aktionärsportal auf der Internetseite der

Gesellschaft unter


              www.baywa.com/hauptversammlung 
5.3 

einzureichen sind. Auf anderem Wege oder später eingereichte Fragen bleiben unberücksichtigt.

Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Rückfragen

zu den Auskünften des Vorstands sind ausgeschlossen. Der Vorstand behält sich vor, Antworten auf Fragen

vorab auf der Internetseite der Gesellschaft unter


              www.baywa.com/hauptversammlung 

zu veröffentlichen und in diesem Fall auf eine erneute Beantwortung während der virtuellen

Hauptversammlung zu verzichten.

Darüber hinaus stehen den Aktionären und ihren Bevollmächtigten weder das Auskunftsrecht gemäß § 131

Aktiengesetz noch ein Rede- oder Fragerecht in und während der virtuellen Hauptversammlung zu.

Widerspruch gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4

COVID-19-Gesetz

Aktionäre und Bevollmächtigte, die das Stimmrecht ausüben oder ausgeübt haben, können im Wege

elektronischer Kommunikation über das passwortgeschützte BayWa-Aktionärsportal auf der Internetseite der

Gesellschaft unter


5.4           www.baywa.com/hauptversammlung 

gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz, in Abweichung von § 245 Nr. 1 Aktiengesetz, unter

Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung, Widerspruch gegen Beschlüsse der

virtuellen Hauptversammlung zur Niederschrift erklären. Das Recht, Widerspruch zu erklären, besteht am

11. Mai 2021 vom Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu ihrer Schließung durch den

Versammlungsleiter. Eine andere Form der Übermittlung von Widersprüchen ist ausgeschlossen.

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127

Aktiengesetz und § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und 4, Satz 2 und 3 COVID-19-Gesetz finden sich auf der 5.5 Internetseite der Gesellschaft unter


              www.baywa.com/hauptversammlung 
              Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
              Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die BayWa Aktiengesellschaft 35.418.709 Aktien 
6.            ausgegeben, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 35.418.709. Hiervon 
              hält die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 19.500 eigene Aktien. Hieraus 
              stehen ihr keine Stimmrechte zu. 
              Angabe der Internetseite, über die hauptversammlungsrelevante Informationen zugänglich sind 
              Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und etwaige Anträge der 
              Aktionäre sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
              www.baywa.com/hauptversammlung 

zur Verfügung.

Informationen für Aktionäre zum Datenschutz

Bei der Anmeldung zur Hauptversammlung, der Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle

Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts, und der Erteilung von Stimmrechtsvollmachten, erhebt die

Gesellschaft personenbezogene Daten über die sich anmeldenden Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten.

Die Datenerhebung erfolgt zu dem Zweck, den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die

virtuelle Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Gesellschaft verarbeitet die personenbezogenen Daten als 8. Verantwortliche gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung ('DS-GVO') und des

Bundesdatenschutzgesetzes. Einzelheiten zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten und den Rechten der

Betroffenen gemäß der DS-GVO finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter


              www.baywa.com/hauptversammlung 

München, im März 2021

BayWa Aktiengesellschaft

Der Vorstand -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

2021-03-30 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  BayWa Aktiengesellschaft 
              Arabellastr. 4 
              81925 München 
              Deutschland 
E-Mail:       investorrelations@baywa.de 
Internet:     https://www.baywa.com/investor-relations/auf-einen-blick 
Börsen:       Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München, Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, 
              Hamburg, Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange 
 
Ende der Mitteilung  DGAP News-Service 
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1179729 2021-03-30

(END) Dow Jones Newswires

March 30, 2021 09:07 ET (13:07 GMT)